Freizeitbad „Oase Güstrow“ Sanierung und Attraktivierung – Los BA2-A1-19 Trennwände-Schränke

Auftragsbekanntmachung

Bauauftrag

Rechtsgrundlage:
Richtlinie 2014/24/EU

Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber

I.1)Name und Adressen
Offizielle Bezeichnung:[gelöscht]
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Güstrow
NUTS-Code: DE80K Landkreis Rostock
Postleitzahl: 18273
Land: Deutschland
E-Mail: [removed]
Telefon: +49 3843 / 769-109
Fax: +49 3843 / 769-510
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.oaseguestrow.de
I.3)Kommunikation
Die Auftragsunterlagen stehen für einen uneingeschränkten und vollständigen direkten Zugang gebührenfrei zur Verfügung unter: https://portal.evergabemv.de/E54278745
Weitere Auskünfte erteilen/erteilt die oben genannten Kontaktstellen
Angebote oder Teilnahmeanträge sind einzureichen an die oben genannten Kontaktstellen
I.4)Art des öffentlichen Auftraggebers
Andere: Kommunales Unternehmen
I.5)Haupttätigkeit(en)
Freizeit, Kultur und Religion

Abschnitt II: Gegenstand

II.1)Umfang der Beschaffung
II.1.1)Bezeichnung des Auftrags:

Freizeitbad „Oase Güstrow“ Sanierung und Attraktivierung – Los BA2-A1-19 Trennwände-Schränke

II.1.2)CPV-Code Hauptteil
45212212 Bauarbeiten für Schwimmbäder
II.1.3)Art des Auftrags
Bauauftrag
II.1.4)Kurze Beschreibung:

— 1 St. Schrankanlage 21 Schränke 1/1-Fach-Schrank, HPL,

— 1 St. Schrankanlage 82 Schränke 1/2 Fach-Schrank, HPL,

— 1 St. Schrankanlage 197 1/1-Fach-Schrank, HPL,

— 2 St. Kabinenanlage – Einzelumkleiden 1, HPL,

— 2 St. Frisierplatzanlage Tischkonstruktion, HPL,

— 1 St. Regal groß Sauna mit 48 Fächern, HPL,

— 1 St. Regal – halbrund Sauna mit 20 Fächern, HPL,

— 1 St. Glasregal 8,0 x 2,0 m mit 35 Fächern

— 20 m2 Wandverkleidung HPL, mit Motivdruck 1,

— 1 St. Kassentresen aus HPL ca. 8,0 + 0,75 m, zweiteilig.

II.1.5)Geschätzter Gesamtwert
II.1.6)Angaben zu den Losen
Aufteilung des Auftrags in Lose: nein
II.2)Beschreibung
II.2.2)Weitere(r) CPV-Code(s)
45212230 Einbau von Umkleideräumen
45421141 Einbau von Trennwänden
II.2.3)Erfüllungsort
NUTS-Code: DE80K Landkreis Rostock
Hauptort der Ausführung:

Güstrow

II.2.4)Beschreibung der Beschaffung:

— 1 St. Schrankanlage 21 Schränke 1/1-Fach-Schrank, HPL,

— 1 St. Schrankanlage 82 Schränke 1/2 Fach-Schrank, HPL,

— 1 St. Schrankanlage 197 1/1-Fach-Schrank, HPL,

— 2 St. Kabinenanlage – Einzelumkleiden 1, HPL,

— 2 St. Frisierplatzanlage Tischkonstruktion, HPL,

— 1 St. Regal groß Sauna mit 48 Fächern, HPL,

— 1 St. Regal - halbrund Sauna mit 20 Fächern, HPL,

— 1 St. Glasregal 8,0 x 2,0 m mit 35 Fächern,

— 20 m2 Wandverkleidung HPL, mit Motivdruck 1,

— 1 St. Kassentresen aus HPL ca. 8,0 + 0,75 m, zweiteilig.

II.2.5)Zuschlagskriterien
Die nachstehenden Kriterien
Preis
II.2.6)Geschätzter Wert
II.2.7)Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung oder des dynamischen Beschaffungssystems
Beginn: 19/04/2021
Ende: 14/08/2021
Dieser Auftrag kann verlängert werden: ja
Beschreibung der Verlängerungen:

Der Beginn des Auftrages ist abhängig von dem Lauf des Vergabeverfahrens. Sollten Unstimmigkeiten auftreten, die zu einer Verzögerung der Auftragserteilung führen, wird die Vertragsdauer entsprechend angepasst.

II.2.10)Angaben über Varianten/Alternativangebote
Varianten/Alternativangebote sind zulässig: nein
II.2.11)Angaben zu Optionen
Optionen: nein
II.2.13)Angaben zu Mitteln der Europäischen Union
Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm, das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein
II.2.14)Zusätzliche Angaben

Die Bekanntmachung bezieht sich ausschließlich auf das Los BA2-A1-19 Trennwände-Schränke.

Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben

III.1)Teilnahmebedingungen
III.1.1)Befähigung zur Berufsausübung einschließlich Auflagen hinsichtlich der Eintragung in einem Berufs- oder Handelsregister
Auflistung und kurze Beschreibung der Bedingungen:

1. Eigenerklärung über die Eintragung in das Berufs- oder Handelsregister oder Handwerksrolle (Entsprechende Angaben des Bieters im Formblatt 124),

2. Eigenerklärung zum Nichtvorliegen von Ausschlussgründen i.S.d. § 6e EU VOB/A, §§ 123, 124 GWB (Entsprechende Angaben des Bieters im Formblatt 124).

Die Auftraggeberin akzeptiert als Nachweis auch eine Einheitliche Europäische Eigenerklärung (§ 6b EU Abs. 1 Satz 2 VOB/A). Präqualifizierten Bietern ist es gestattet, sich unter Angabe der PQ_Nummer auf ihre Eintragung im Präqualifikationsverzeichnis zu berufen (Angabe im Angebotsschreiben (Formblatt 213) notwendig.) Nicht präqualifizierte Bieter reichen zum Nachweis der Eignung das Formblatt 124 ein.

Kommt ein Bieter in die engere Wahl, wird er durch die Vergabestelle ggf. gesondert zum Einreichen entsprechender Nachweise aufgefordert.

Soweit der Bieter bzw. die Bietergemeinschaft entsprechend § 6d EU VOB/A (Eignungsleihe) auf Ressourcen von anderen Unternehmen zurückgreifen will, so sind die vorstehenden Angaben und Erklärungen auch von diesem vorzulegen. Zudem sind die Formblätter 235 und 236 auszufüllen.

III.1.2)Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Auflistung und kurze Beschreibung der Eignungskriterien:

Eigenerklärung über den Umsatz des Unternehmens in den letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahren, soweit er Bauleistungen und andere Leistungen betrifft, die mit der zu vergebenden Leistung vergleichbar sind unter Einschluss des Anteils bei gemeinsam mit anderen Unternehmen ausgeführten Aufträgen (Entsprechende Angaben des Bieters im Formblatt 124) Die Auftraggeberin akzeptiert als Nachweis auch eine Einheitliche Europäische Eigenerklärung (§ 6b EU Abs. 1 Satz 2 VOB/A). Präqualifizierten Bietern ist es gestattet, sich unter Angabe der PQ_Nummer auf ihre Eintragung im Präqualifikationsverzeichnis zu berufen (Angabe im Angebotsschreiben (Formblatt 213) notwendig.) Nicht präqualifizierte Bieter reichen zum Nachweis der Eignung das Formblatt 124 ein.

Kommt ein Bieter in die engere Wahl, wird er durch die Vergabestelle ggf. gesondert zum Einreichen entsprechender Nachweise aufgefordert. Soweit der Bieter bzw. die Bietergemeinschaft entsprechend § 6d EUVOB/A (Eignungsleihe) auf Ressourcen von anderen Unternehmen zurückgreifen will, so sind die vorstehenden Angaben und Erklärungen auch von diesem vorzulegen. Zudem sind die Formblätter 235 und 236 auszufüllen.

III.1.3)Technische und berufliche Leistungsfähigkeit
Auflistung und kurze Beschreibung der Eignungskriterien:

1. Nachweis der beruflichen Eignung nach § 6a EU Nr. 3 Buchst. a VOB/A – 3 vergleichbare Referenzen in den letzten 5 Kalenderjahren (Entsprechende Angaben des Bieters im Formblatt 124) Anmerkung: Bei Bietergemeinschaften ist diese Angabe für sämtliche Mitglieder der Bietergemeinschaft vorzulegen.

2. Eigenerklärung über die Verfügbarkeit der für die Ausführung der Leistungen erforderlichen Arbeitskräfte (Entsprechende Angaben des Bieters im Formblatt 124) Die Auftraggeberin akzeptiert als Nachweis auch eine Einheitliche Europäische Eigenerklärung (§ 6b EU Abs. 1 Satz 2 VOB/A). Präqualifizierten Bietern ist es gestattet, sich unter Angabe der PQ_Nummer auf ihre Eintragung im Präqualifikationsverzeichnis zu berufen (Angabe im Angebotsschreiben (Formblatt 213) notwendig.) Nicht präqualifizierte Bieter reichen zum Nachweis der Eignung das Formblatt 124 ein.

Kommt ein Bieter in die engere Wahl, wird er durch die Vergabestelle ggf. gesondert zum Einreichen entsprechender Nachweise aufgefordert.

Soweit der Bieter bzw. die Bietergemeinschaft entsprechend § 6d EU VOB/A (Eignungsleihe) auf Ressourcen von anderen Unternehmen zurückgreifen will, so sind die vorstehenden Angaben und Erklärungen auch von diesem vorzulegen. Zudem sind die Formblätter 235 und 236 auszufüllen.

III.2)Bedingungen für den Auftrag
III.2.2)Bedingungen für die Ausführung des Auftrags:

Verpflichtungserklärungen zur Umsetzung der §§ 9, 10 Vergabegesetz M-V (Formblatt „Verpflichtungserklärungen §§ 9, 10 VgG M-V“). Das Formblatt ist unterschrieben mit dem Angebot einzureichen.

Abschnitt IV: Verfahren

IV.1)Beschreibung
IV.1.1)Verfahrensart
Offenes Verfahren
IV.1.3)Angaben zur Rahmenvereinbarung oder zum dynamischen Beschaffungssystem
IV.1.8)Angaben zum Beschaffungsübereinkommen (GPA)
Der Auftrag fällt unter das Beschaffungsübereinkommen: nein
IV.2)Verwaltungsangaben
IV.2.2)Schlusstermin für den Eingang der Angebote oder Teilnahmeanträge
Tag: 15/03/2021
Ortszeit: 10:00
IV.2.3)Voraussichtlicher Tag der Absendung der Aufforderungen zur Angebotsabgabe bzw. zur Teilnahme an ausgewählte Bewerber
IV.2.4)Sprache(n), in der (denen) Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können:
Deutsch
IV.2.6)Bindefrist des Angebots
Das Angebot muss gültig bleiben bis: 09/04/2021
IV.2.7)Bedingungen für die Öffnung der Angebote
Tag: 15/03/2021
Ortszeit: 10:00

Abschnitt VI: Weitere Angaben

VI.1)Angaben zur Wiederkehr des Auftrags
Dies ist ein wiederkehrender Auftrag: nein
VI.3)Zusätzliche Angaben:
VI.4)Rechtsbehelfsverfahren/Nachprüfungsverfahren
VI.4.1)Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren
Offizielle Bezeichnung:[gelöscht]
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Schwerin
Postleitzahl: 19053
Land: Deutschland
E-Mail: [removed]
Telefon: [removed]
Fax: [removed]
Internet-Adresse: https://www.regierung-mv.de/Landesregierung/wm/Das-Ministerium/Vergabekammern/
VI.4.3)Einlegung von Rechtsbehelfen
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:

Für die Einlegung von Rechtsbehelfen besteht eine Antragsfrist von 15 Kalendertagen nach Eingang der Nichtabhilfemitteilung. Es gelten insbesondere die folgenden Regelungen des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB):

§ 134 GWB Informations- und Wartepflicht

(1) Öffentliche Auftraggeber haben die Bieter, deren Angebote nicht berücksichtigt werden sollen, über den Namen des Unternehmens, dessen Angebot angenommen werden soll, über die Gründe der vorgesehenen Nichtberücksichtigung ihres Angebots und über den frühesten Zeitpunkt des Vertragsschlusses unverzüglich in Textform zu informieren. Dies gilt auch für Bewerber, denen keine Information über die Ablehnung ihrer Bewerbung zur Verfügung gestellt wurde, bevor die Mitteilung über die Zuschlagsentscheidung an die betroffenen Bieter ergangen ist.

(2) Ein Vertrag darf erst 15 Kalendertage nach Absendung der Information nach Absatz 1 geschlossen werden. Wird die Information auf elektronischem Weg oder per Fax versendet, verkürzt sich die Frist auf 10 Kalendertage. Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter und Bewerber kommt es nicht an.

(3) Die Informationspflicht entfällt in Fällen, in denen das Verhandlungsverfahren ohne Teilnahmewettbewerb wegen besonderer Dringlichkeit gerechtfertigt ist. Im Fall verteidigungs- oder sicherheitsspezifischer Aufträge können öffentliche Auftraggeber beschließen, bestimmte Informationen über die Zuschlagserteilung oder den Abschluss einer Rahmenvereinbarung nicht mitzuteilen, soweit die Offenlegung den Gesetzesvollzug behindert,dem öffentlichen Interesse, insbesondere Verteidigungs- oder Sicherheitsinteressen, zuwiderläuft, berechtigte geschäftliche Interessen von Unternehmen schädigt oder den lauteren Wettbewerb zwischen ihnen beeinträchtigen könnte.

§ 160 Einleitung, Antrag

(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.

(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.

(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit:

1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,

2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,

3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,

4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.

Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.

VI.4.4)Stelle, die Auskünfte über die Einlegung von Rechtsbehelfen erteilt
Offizielle Bezeichnung:[gelöscht]
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Schwerin
Postleitzahl: 19053
Land: Deutschland
E-Mail: [removed]
Telefon: [removed]
Fax: [removed]
Internet-Adresse: https://www.regierung-mv.de/Landesregierung/wm/Das-Ministerium/Vergabekammern/
VI.5)Tag der Absendung dieser Bekanntmachung:
12/02/2021