Freizeitbad „Oase Güstrow“ Sanierung und Attraktivierung — Los BA2-803 Rohbau, Erdbau
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Bauauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Güstrow
NUTS-Code: DE80K Landkreis Rostock
Postleitzahl: 18273
Land: Deutschland
E-Mail: [removed]
Telefon: +49 3843 / 769-109
Fax: +49 3843 / 769-510
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.oaseguestrow.de
Abschnitt II: Gegenstand
Freizeitbad „Oase Güstrow“ Sanierung und Attraktivierung — Los BA2-803 Rohbau, Erdbau
— 125 m Betonschneidearbeiten, Schnitt 20 cm,
— 45 m3 Beton Wände ausbrechen d= 20 cm,
— 30 m2 Kalksandstein R, IW, d=17,5 cm,
— 50 St Kernbohrungen Beton D= 100 — 200 mm,
— 2 to Stahlbau Stahlträger HEB 240,
— 3 St Türöffnung ausschneiden Wand 22 — 35 cm STB,
— 1 000 m3 Baugrubenaushub, Bkl. 3, lagern, T 5,50 m,
— 200 m3 Aushub, seitlich gelagert, abfahren,
— 50 m3 Zulage für das Entsorgen als Z 2-Aushubmassen,
— 30 m2 Betonschnitte Bodenplatte/Wände 35 cm,
— 30 m3 Beton Bodenplatte/Wände ausbrechen d= 30 — 35 cm,
— 36 m3 Einzelfundament, C 25/30, Stb, 3x3x1 m,
— 1,5 to Betonstahl B 500 S, 8 bis 14 mm.
Güstrow
125 m Betonschneidearbeiten, Schnitt 20 cm 45 m3 Beton Wände ausbrechen d= 20 cm 30 m2 Kalksandstein R, IW, d=17,5 cm 50 St Kernbohrungen Beton D= 100 - 200mm 2 to Stahlbau Stahlträger HEB 240 3 St Türöffnung ausschneiden Wand 22- 35 cm STB 1000 m3 Baugrubenaushub, Bkl. 3, lagern, T 5,50 m 200 m3 Aushub, seitlich gelagert, abfahren 50 m3 Zulage für das Entsorgen als Z 2- Aushubmassen 30 m2 Betonschnitte Bodenplatte/Wände 35 cm 30 m3 Beton Bodenplatte/Wände ausbrechen d= 30 - 35 cm 36 m3 Einzelfundament, C 25/30, Stb, 3x3x1m,
1,5 to Betonstahl B 500 S, 8 bis 14 mm
Die Bekanntmachung bezieht sich ausschließlich auf das Los BA2-803 Rohbau, Erdbau.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Ort: Lohmen
NUTS-Code: DE80K Landkreis Rostock
Land: Deutschland
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Schwerin
Postleitzahl: 19053
Land: Deutschland
E-Mail: [removed]
Telefon: [removed]
Fax: [removed]
Internet-Adresse: https://www.regierung-mv.de/Landesregierung/wm/Das-Ministerium/Vergabekammern/
Für die Einlegung von Rechtsbehelfen besteht eine Antragsfrist von 15 Kalendertagen nach Eingang der Nichtabhilfemitteilung. Es gelten insbesondere die folgenden Regelungen des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB):
§ 134 GWB Informations- und Wartepflicht
(1) Öffentliche Auftraggeber haben die Bieter, deren Angebote nicht berücksichtigt werden sollen, über den Namen des Unternehmens, dessen Angebot angenommen werden soll, über die Gründe der vorgesehenen Nichtberücksichtigung ihres Angebots und über den frühesten Zeitpunkt des Vertragsschlusses unverzüglich in Textform zu informieren. Dies gilt auch für Bewerber, denen keine Information über die Ablehnung ihrer Bewerbung zur Verfügung gestellt wurde, bevor die Mitteilung über die Zuschlagsentscheidung an die betroffenen Bieter ergangen ist.
(2) Ein Vertrag darf erst 15 Kalendertage nach Absendung der Information nach Absatz 1 geschlossen werden. Wird die Information auf elektronischem Weg oder per Fax versendet, verkürzt sich die Frist auf 10 Kalendertage. Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter und Bewerber kommt es nicht an.
(3) Die Informationspflicht entfällt in Fällen, in denen das Verhandlungsverfahren ohne Teilnahmewettbewerb wegen besonderer Dringlichkeit gerechtfertigt ist. Im Fall verteidigungs- oder sicherheitsspezifischer Aufträge können öffentliche Auftraggeber beschließen, bestimmte Informationen über die Zuschlagserteilung oder den Abschluss einer Rahmenvereinbarung nicht mitzuteilen, soweit die Offenlegung den Gesetzesvollzug behindert, dem öffentlichen Interesse, insbesondere Verteidigungs- oder Sicherheitsinteressen, zuwiderläuft, berechtigte geschäftliche Interessen von Unternehmen schädigt oder den lauteren Wettbewerb zwischen ihnen beeinträchtigen könnte.
§ 160 Einleitung, Antrag
(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.
(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.
(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Schwerin
Postleitzahl: 19053
Land: Deutschland
E-Mail: [removed]
Telefon: [removed]
Fax: [removed]
Internet-Adresse: https://www.regierung-mv.de/Landesregierung/wm/Das-Ministerium/Vergabekammern/