Lieferung und Ausbau eines Einsatzleitwagens (ELW 2) für die Berufsfeuerwehr
Auftragsbekanntmachung
Lieferauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Rostock
NUTS-Code: DE803 Rostock, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 18055
Land: Deutschland
E-Mail: [removed]
Telefon: [removed]
Fax: [removed]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.rostock.de
Abschnitt II: Gegenstand
Lieferung und Ausbau eines Einsatzleitwagens (ELW 2) für die Berufsfeuerwehr
Für die Berufsfeuerwehr der Hanse- und Universitätsstadt Rostock soll ein Einsatzleitwagen 2 (ELW 2) in Anlehnung an die DIN EN 1846, DIN SPEC 14507-3 und DIN 14502 beschafft werden. Es handelt sich um ein Fahrgestell mit beidseitig ausfahrbarem Kofferaufbau.
Die Abnahme und Übergabe erfolgen im Werk des Auftragnehmers.
Beschaffung eines Einsatzleitwagens 2 (ELW 2) in Anlehnung an die DIN EN 1846, DIN SPEC 14507-3 und DIN 14502. Es handelt sich um ein Fahrgestell mit beidseitig ausfahrbarem Kofferaufbau.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
— Formblatt 124_LD Vergabehandbuch Bund (Eigenerklärung für nicht präqualifizierte Unternehmen / Einheitliche Europäische Eigenerklärung / Präqualifizierung zugelassen).
Siehe: https://rathaus.rostock.de/sixcms/media.php/rostock_01.a.4984.de/datei/124_ld.pdf
— Formblatt 124_LD Vergabehandbuch Bund (Eigenerklärung für nicht präqualifizierte Unternehmen/Einheitliche Europäische Eigenerklärung / Präqualifizierung zugelassen).
Siehe: https://rathaus.rostock.de/sixcms/media.php/rostock_01.a.4984.de/datei/124_ld.pdf –
Erklärung zu folgenden Punkten: Umsatz des Unternehmens in den letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahren, die mit der zu vergebenden Leistung vergleichbar sind, Angabe zu Insolvenzverfahren und Liquidation;
— Verpflichtungserklärung zur Einhaltung der tarifvertraglichen Bestimmungen,
— Eigenerklärung zum Mindestlohn nach § 9 Abs. 4 bis 6 VgG M-V.
— Formblatt 124_LD Vergabehandbuch Bund (Eigenerklärung für nicht präqualifizierte Unternehmen/Einheitliche Europäische Eigenerklärung / Präqualifizierung ugelassen).
Siehe: https://rathaus.rostock.de/sixcms/media.php/rostock_01.a.4984.de/datei/124_ld.pdf – Erklärung zu folgenden Punkten: Angaben zur Zahlung von Steuern, Abgaben und Beiträgen zur gesetzlichen Sozialversicherung, Angabe zur Mitgliedschaft bei der Berufsgenossenschaft;
— Eigenerklärung, dass nachweislich keine schwere Verfehlung begangen wurde gemäß § 123 und 124 GWB,
— mindestens 1 Referenz der in den letzten 3 Jahren vergleichbar ausgeführten Leistungen mit mindestens folgenden Angaben: Art der ausgeführten Leistung, Auftragssumme, Ausführungszeitraum, Ansprechpartner.
Abschnitt IV: Verfahren
Bieter sind nicht zugelassen.
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Schwerin
Postleitzahl: 19053
Land: Deutschland
E-Mail: [removed]
Telefon: [removed]
Fax: [removed]
§ 160 GWB: Einleitung, Antrag
(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.
(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.
(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit:
1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zurAngebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.