LGE Mecklenburg-Vorpommern GmbH – Erneuerung Schulgebäude Hamburger Allee 126, 19063 Schwerin – Haus 1 – Los 9 Dach- und Fassadenarbeiten Referenznummer der Bekanntmachung: 2021010014
Auftragsbekanntmachung
Bauauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Schwerin
NUTS-Code: DE804 Schwerin, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 19061
Land: Deutschland
E-Mail: [removed]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.lge-mv.de
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Schwerin
NUTS-Code: DE804 Schwerin, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 19061
Land: Deutschland
E-Mail: [removed]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.lge-mv.de
Abschnitt II: Gegenstand
LGE Mecklenburg-Vorpommern GmbH – Erneuerung Schulgebäude Hamburger Allee 126, 19063 Schwerin – Haus 1 – Los 9 Dach- und Fassadenarbeiten
Erneuerung Schulgebäude Hamburger Allee 126, 19063 Schwerin – Haus 1 – Los 9 Dach- und Fassadenarbeiten.
Schule – Haus 1
Hamburger Allee 126
19063 Schwerin
Umbau und Sanierung einer 4-geschossigen unterkellerten DDR-Typenschule im Bestand. Für den zu sanierenden Altbauteil als auch für die Neubauten als Anbauten sind Zimmerer-, Dachabdichtungs-, Klempner und Fassadenarbeiten auszuführen.
Zimmererarbeiten
Auf den bestehenden Dachflächen der Verbinderbauten sind eingeschossige Gebäudeteile aus Holzrahmenbau zu errichten.
— ca. 145 m2 Holzdachdecken,
— ca. 365 m2 Holzrahmenbauwände.
Auf den Wandflächen sind vorgehängte hinterlüftete Außenwandbekleidungen zu montieren.
— ca. 120 m2 Dämmung,
— ca. 120 m2 Fassadenplatten auf einer Metallunterkonstruktion.
Dachabdichtungsarbeiten
— ca. 800 m2 Gefälledämmung,
— ca. 1 600 m2 2-lagige bituminöse Abdichtung,
— ca. 340 lfm Anschlüsse an aufgehende Bauteile,
— ca. 150 m Traufanschlüsse,
— ca. 330 lfm Dachrandanschlüsse.
Bodenabdichtung Sohlplatte
— ca. 1 300 m2 Bodenplattenabdichtung vollflächig verschweißt.
Klempnerarbeiten
— ca. 330 lfm Mehrteilige Dachrand- und Attikableche aus Aluminium,
— ca. 150 m Dachrinnen,
— ca. 180 m Regenfallrohre.
Oberlichter mit Durchsturzsicherung
— 2 St. Lichtkuppel, starr,
— 2 St. Lichtkuppel, beweglich als NRWG mit Motor, Steuerungseinheit, RWA Taster einschl. Anschluss,
— 1 St. Lichtkuppel, starr, EI90.
Sicherungseinrichtungen
— ca. 110 m Absturzsicherung mit Anschlagpunkte, Seil und Sicherungs-Set,
— 18 m Schutzgeländer,
— 2 St. einzügige Steigleitern mit Rückenschutz.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
— Eigenerklärung zur Eignung FB 124,
— Bietererklärung zur Unternehmensgröße (Formular „Bietererklärungen“),
— Verpflichtungserklärung zum Mindestlohn gem. Gesetz über die Vergabe öffentlicher Aufträge in Mecklenburg-Vorpommern (VgG M-V), (Formular „Bietererklärungen“),
— Eigenerklärung zur Beachtung der ILO-Kernarbeitsnormen gem. § 11 VgG M-V (Formular „Bietererklärungen“).
— Eigenerklärung zur Eignung FB 124
Einzureichende Unterlagen:
— rechtskräftig bestätigter Insolvenzplan (falls eine Erklärung über das Vorliegen eines solchen Insolvenzplanes angegeben wurde) (auf Anforderung der Vergabestelle mittels Dritterklärung vorzulegen),
— Referenznachweise mit den im Formblatt Eigenerklärung zur Eignung genannten Angaben (auf Anforderung der Vergabestelle mittels Eigenerklärung vorzulegen),
— Urkalkulation (die Urkalkulation wird für die Prüfung der Preise geöffnet, im Anschluss wieder verschlossen) (auf Anforderung der Vergabestelle vorzulegen).
— Eigenerklärung zur Eignung FB 124.
Einzureichende Unterlagen:
— Erklärung zur Zahl der in den letzten 3 abgeschlossenen Kalenderjahren jahresdurchschnittlich beschäftigten Arbeitskräfte gegliedert nach Lohngruppen mit extra ausgewiesenem Leitungspersonal (auf Anforderung der Vergabestelle vorzulegen),
— Freistellungsbescheinigung nach § 48b Einkommensteuergesetz (auf Anforderung der Vergabestelle mittels Dritterklärung vorzulegen): als Fotokopie oder Scan,
— Gewerbeanmeldung, -ummeldung und Handels-/Berufs-/Partnerschaftsregisterauszug sowie Eintragung in der Handwerksrolle (Handwerkskarte)/Eintragung bei der Industrie- und Handelskammer (auf Anforderung der Vergabestelle mittels Dritterklärung vorzulegen): als Fotokopie oder Scan Handels-/Berufs-/Partnerschaftsregisterauszug nicht älter als 1 Jahr,
— Unbedenklichkeitsbescheinigung der Berufsgenossenschaft des zuständigen Versicherungsträgers mit Angabe der Lohnsummen (auf Anforderung der Vergabestelle mittels Dritterklärung vorzulegen): als Fotokopie oder Scan gültig und nicht älter als 6 Monate,
— Unbedenklichkeitsbescheinigung der Sozialversicherung, falls das Unternehmen beitragspflichtig ist (auf Anforderung der Vergabestelle mittels Dritterklärung vorzulegen): als Fotokopie oder Scan gültig und nicht älter als 6 Monate,
— Unbedenklichkeitsbescheinigung des Finanzamtes bzw. Bescheinigung in Steuersachen, soweit das Finanzamt derartige Bescheinigungen ausstellt (auf Anforderung der Vergabestelle mittels Dritterklärung vorzulegen): als Fotokopie oder Scan gültig und nicht älter als 6 Monate.
Geforderte Sicherheiten:
Sicherheitsleistung für Vertragserfüllung und Mängelansprüche (§ 17 VOB/B), siehe Formblatt VVB 214 Besondere Vertragsbedingungen Punkt 4 und 5
Nebenkosten/Abzüge:
Abzug für Bauleistungsversicherung, Baustrom/Bauwasser, Baustellensicherung, siehe Formblatt VVB 214 Besondere Vertragsbedingungen Punkt 10
Rechtsform der Bietergemeinschaft, an die der Auftrag vergeben wird: gesamtschuldnerisch haftend mit bevollmächtigten Vertreter.
Abschnitt IV: Verfahren
19061 Schwerin, Eckdrift 41
Vertreter des Auftraggebers
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Angebote dürfen ausschließlich verschlüsselt (über das Bietertool) eingereicht werden.
Angebote, die per E-Mail oder über die Funktion „Kommunikation“ eingehen, werden aufgrund der Nichteinhaltung der Form gemäß § 16 EU Nr. 2 VOB/A ausgeschlossen.
Sprache(n), in der (denen) Angebote oder Teilnahmeanträge, sowie sämtliche Unterlagen eingereicht werden können: Deutsch
Die in den Ausschreibungs-/Vergabeunterlagen enthaltenen Dokumente und Informationen sind vertraulich zu behandeln und dürfen ausschließlich zur Angebotserstellung/Auftragsausführung verwendet werden. Die Weitergabe an nicht am Verfahren beteiligte Dritte ist untersagt.
Zur Angebotsauswertung wird um die Übersendung der Angebotsdatei im GAEB-Format „84“ gebeten.
Grundsätzlich erfolgt die Kommunikation über das „Deutsche Vergabeportal“ (DTVP), über die Funktion „Kommunikation“.
Gem. DSGVO Art. 6 Abs. 1 b werden im Rahmen des Vergabeverfahrens zur Verfügung gestellte, auch personenbezogene Informationen und Daten erfasst, organisiert, gespeichert, verwendet und gelöscht. Nach Abschluss des Vergabeverfahrens, des Förder- und Rechnungsprüfungsverfahrens und nach Ablauf der gesetzlichen Aufbewahrungsfrist werden die Daten gelöscht.
Die Auftragserteilung erfolgt durch den nachfolgenden Auftraggeber:
LGE Mecklenburg-Vorpommern GmbH
Als Beauftragte der Landeshauptstadt Schwerin für die Soziale Stadt Neu Zippendorf/Mueßer Holz
Bertha-von-Suttner-Str. 5
19061 Schwerin
Bekanntmachungs-ID: CXSQYY6YD57
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Schwerin
Postleitzahl: 19053
Land: Deutschland
Die Vergabekammer leitet gemäß § 160 Abs. 1 GWB ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. Der Antrag ist nach § 160 Abs. 3 GWB unzulässig, soweit:
1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrages nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.