Stadt Loitz „Neubau GenerationenQuartier Breite Straße“ – Architektenleistung
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Stralsund
NUTS-Code: DE80N Vorpommern-Greifswald
Postleitzahl: 18439
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [removed]
Telefon: +49 3831 / 4794-39
Fax: +49 3831 / 4794-20
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.dsk-big.de
Abschnitt II: Gegenstand
Stadt Loitz „Neubau GenerationenQuartier Breite Straße“ – Architektenleistung
Auf den Grundstücken im GenerationenQuartier Breite Straße in der Stadt Loitz sollen mehrere moderne, und barrierefreie, allen aktuellen Vorschriften entsprechende zukunftsorientierte Gebäude entstehen. Das geplante Quartier ist das Ergebnis eines Planungswettbewerbs, der aufgrund von Wohn-Raum-Bedarfserhebungen der vergangenen Jahre durchgeführt wurde. Der weiterentwickelte Siegerentwurf von 2015 sieht neben einem medizinischen Versorgungszentrum neue generationengerechte Wohnformen vor, ebenso Räume für gemeinschaftliche Nutzungen, für eine Tagesmutter sowie die Stadtbibliothek. Es liegt eine mit dem späteren Investor (Stadtwerke Loitz gmbH) abgestimmte Vorplanung vor.
Kernstück des Quartiers wird ein medizinisches Versorgungszentrum (MVZ) sein. Des Weiteren soll ein Wohngebäude entstehen, das durch gemeinschaftlich genutzte Küche und Wohnzimmer sowie separaten kleinen Wohneinheiten mit Bad ein Zusammenleben verschiedener Generationen ermöglichen.
Das Projekt wird aus verschiedenen Fördermitteln finanziert.
Stadt Loitz
Gebäudeplanung nach HOAI 2013 Teil 3 Objektplanung Gebäude und Innenräume, Leistungsphasen 3 bis 9 gemäß § 34 i. V. m. Anlage 10 HOAI für den Neubau des GenerationenQuartiers Breite Straße der Stadt Loitz.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Der Nachweis der Berufszulassung (Eintragung im Berufsregister mit Eintragungsnummer) oder ein diesem vergleichbarer Nachweis liegt bei (§ 44 VgV). Der Nachweis der Bauvorlageberechtigung nach § 65 LBO MV liegt bei (§ 46 Abs.3 Nr. 6 VgV) (liegt der Nachweis der Berufszulassung als Architekt oder bauvorlageberechtigter Ingenieur vor, ist ein gesonderter Nachweis entbehrlich)-siehe Teilnahmeantrag Anlage A
Siehe Teilnahmeantrag Anlage A.
Siehe Teilnahmeantrag Anlage A Erklärung Mindestlohn, EEE, Mindestanforderungen etc.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Die Beauftragung der Leistungsphase 3 erfolgt durch die Stadt Loitz, vertreten durch den treuhänderischen Sanierungsträger BIG-Städtebau GmbH. Ab der Leistungsphase 4 wird der Vertrag voraussichtllich an die Stadtwerke Loitz GmbH als Auftraggeber übergeleitet.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Schwerin
Postleitzahl: 19053
Land: Deutschland
E-Mail: [removed]
Telefon: [removed]
Fax: [removed]
Internet-Adresse: http://www.wm.mv-regierung.de
Paragr. 160 GWB Einleitung, Antrag.
(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.
(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach Paragr. 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht.Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptet Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.
(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit:
1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfauftrages erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach Paragr. 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden.
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen ist.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach Paragr. 125 Absatz 1 Nummer 2. Paragr. 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.