Telefonie/Hotline Dienstleistung für den Zensus Referenznummer der Bekanntmachung: 221-012-Va-21
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Schwerin
NUTS-Code: DE804 Schwerin, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 19059
Land: Deutschland
E-Mail: [removed]
Telefon: [removed]
Fax: [removed]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.laiv-mv.de
Abschnitt II: Gegenstand
Telefonie/Hotline Dienstleistung für den Zensus
Telefonie/Hotline Dienstleistung für den Zensus.
Statistische Landesämter HE, TH
Übernahme der eingehenden und abgehenden Anrufe (Hotline) im Rahmen des Zensus-Projektes als First-Level-Support im dargestellten Leistungsumfang (gemäß Leistungsbeschreibung).
Das genannte Vertragsenddatum steht unter dem zweck- und zeitgebundenen Vorbehalt einer etwaigen gesetzlichen Änderung.
Statistische Landesämter BBB, MV, Nord
Übernahme der eingehenden und abgehenden Anrufe (Hotline) im Rahmen des Zensus-Projektes als First-Level-Support im dargestellten Leistungsumfang (gemäß Leistungsbeschreibung).
Das genannte Vertragsenddatum steht unter dem zweck- und zeitgebundenen Vorbehalt einer etwaigen gesetzlichen Änderung.
Statistische Landesämter RL, SN, ST
Übernahme der eingehenden und abgehenden Anrufe (Hotline) im Rahmen des Zensus-Projektes als First-Level-Support im dargestellten Leistungsumfang (gemäß Leistungsbeschreibung).
Das genannte Vertragsenddatum steht unter dem zweck- und zeitgebundenen Vorbehalt einer etwaigen gesetzlichen Änderung.
Statistische Landesämter NI, HB
Übernahme der eingehenden und abgehenden Anrufe (Hotline) im Rahmen des Zensus-Projektes als First-Level-Support im dargestellten Leistungsumfang (gemäß Leistungsbeschreibung).
Das genannte Vertragsenddatum steht unter dem zweck- und zeitgebundenen Vorbehalt einer etwaigen gesetzlichen Änderung.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
— Bieter/Bietergemeinschaft muss zwingend gewerberechtlichen Voraussetzungen für Ausführung der angebotenen Leistungen sowie alle weiteren im Vordruck „Angebot“ aufgeführten Sachverhalte erfüllen*,
— Erklärung über Nichtvorliegen von Ausschlussgründen §§ 123 und 124 GWB*,
— im Falle Unterauftragsvergabe ist anzugeben, welche Leistungen durch Unterauftragnehmer erbracht werden sollen (siehe Punkt 5 Vordruck „Angebot“); auf Verlangen Auftraggeber sind vor Zuschlagserteilung vorgesehene Unterauftragnehmer verbindlich namentlich zu benennen vorstehender Vordruck von jedem Unterauftragnehmer einzureichen,
— Bietergemeinschaft: Benennung und Erklärung der Mitglieder (Nr. 4 Vordruck „Angebot“).
Von ausländischen Bietern sind gleichwertige Eigenerklärungen in deutscher Sprache einzureichen.
*Der Nachweis kann auch durch die Vorlage der Bescheinigung einer Präqualifikation erbracht werden.
— in letzten 3 Jahren (2018-2020) vor Veröffentlichung der Bekanntmachung müssen der Bieter bzw. seine eventuellen Unterauftragnehmer mind. 3 Aufträge im Bereich der Kundenbetreuung durchgeführt haben, die hinsichtlich der Call-Center-Leistungen im Inbound/Outbound nach Art und Umfang mit der angefragten Leistung vergleichbar sind (Nr. 6 Bewerbungsbedingungen),
— Bieter muss zertifiziert sein gemäß EN 15838 oder vergleichbar, gemäß DIN ISO 27001 oder vergleichbar und gemäß DIN ISO 9001 oder vergleichbar.
Abschnitt IV: Verfahren
Entfällt
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Der Abruf der Vergabeunterlagen, die Kommunikation sowie die Angebotsabgabe sind ausschließlich elektronisch über den Vergabemarktplatz M-V durchführbar (siehe auch I.3) der Bekanntmachung). Für die Kommunikation sowie die Angebotsabgabe ist eine einmalige Registrierung auf dieser Plattform notwendig. Informationen hierzu erhalten Sie unter https://vergabemarktplatz-mv.de/NetServer (Mein Konto/Hinweis zur Angebotsabgabe/Anleitung zur Angebotsabgabe), bei der Bieterhotline (Tel.: [removed]) oder direkt beim Landesamt für innere Verwaltung Mecklenburg-Vorpommern (Tel. +49 385 588 56-980).
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Schwerin
Postleitzahl: 19053
Land: Deutschland
E-Mail: [removed]
Telefon: [removed] / 65
Fax: [removed]
Ein Nachprüfungsverfahren zur Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abzuhelfen, kann bei der unter VI.4.1 genannten Vergabekammer nur innerhalb von 15 Kalendertagen nach Eingang der Mitteilung schriftlich beantragt werden (§ 160 Abs. 3 GWB).