Betreibung und Betreuung der Gemeinschaftsunterkunft für Asylbewerber/Geduldete in Greifswald, Spiegelsdorfer Wende
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Greifswald
NUTS-Code: DE80N Vorpommern-Greifswald
Postleitzahl: 17489
Land: Deutschland
E-Mail: [removed]
Telefon: [gelöscht]07
Fax: +49 3834 / [removed]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.kreis-vg.de
Abschnitt II: Gegenstand
Betreibung und Betreuung der Gemeinschaftsunterkunft für Asylbewerber/Geduldete in Greifswald, Spiegelsdorfer Wende
Gegenstand der Ausschreibung sind die im Betreibervertrag unter §1 bezeichnete Betreibung und soziale Betreuung der Bewohner der Gemeinschaftsunterkunft/ Objekt Spiegelsdorfer Wende Haus 4 in 17491 Greifswald.
Die Gemeinschaftsunterkunft Spiegelsdorfer Wende Haus 4 in 17491 Greifswald zeichnet sich dadurch aus, dass sie einen nennenswerten Anteil an Plätzen für vulnerable Personen ausweist. Hier kommt es im großen Maße darauf an, dass das Personal sich der Aufgabe bewusst ist, hier zusätzliche Betreuung als auch Aktivierungsangebote für den Alltag vorzuhalten.
Die Gemeinschaftsunterkunft hat eine Kapazität von 114 Plätzen.
Gemeinschaftsunterkunft für Asylbewerber/Geduldete in 17491 Greifswald Spiegelsdorfer Wende Haus 4
Dem Auftragnehmer obliegen die Aufgaben, die sich 1. aus der Richtlinie für den Betrieb von Gemeinschaftsunterkünften und die soziale Betreuung der Bewohner (Betreuungsrichtlinie) in der jeweils gültigen Fassung (derzeitiger Stand: 25.9.2000; Amtsblatt M-V Nr. 46 / 2000, Seite 1.359 ff) und 2. aus der Verordnung über Mindestanforderungen an Art, Größe und Ausstattung von Gemeinschaftsunterkünften (GUVO M – V) in der jeweils gültigen Fassung (derzeitiger Stand: 6.7.2001; GVOBl M-V Nr. 9 / 2001, Seite 296 f) ergeben.
Dabei hat der Auftragnehmer insbesondere folgende Aufgaben zu erfüllen:
I. Heimleitung und Heimverwaltung II. Soziale Betreuung der in der Gemeinschaftsunterkunft untergebrachten Personen, insbesondere unter dem Aspekt der individuellen Bedarfe der vulnerablen Personen III. Unterstützung des Auftraggebers bei der Gewährung von Grundleistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz IV. Sicherstellung gemeinnütziger Tätigkeiten, im Rahmen der Durchführung des Hygieneplanes an den Tagen Montag bis einschließlich Samstag V. Durchsetzung von Sicherheit und Ordnung in der Gemeinschaftsunterkunft VI. Führen von Anwesenheitslisten über die in der Gemeinschaftsunterkunft untergebrachten Personen VII. Laufende Unterhaltung und Instandsetzung des Gebäudes und der Außenanlagen incl. Reparaturen an den Einrichtungs- und Ausstattungsgegenständen sowie technischen Geräten und deren Ersatzbeschaffung.
Die Pflicht zur Erbringung der Leistungen beginnt mit dem 1.7.2021 und wird zunächst für die Dauer von 2 Jahren geschlossen. Die Dauer verlängert sich anschließend auf unbestimmte Zeit, sofern und solange der Vertrag nicht von einer der Vertragsparteien gekündigt wird (§ 11 des Betreibervertrages).
Das Objekt ist vor Angebotsabgabe zu besichtigen. Den Vergabeunterlagen liegt ein Formular bei, welches bestätigen wird, dass der Besichtigungstermin wahrgenommen wurde bzw. das Objekt bekannt ist und auf eine Besichtigung verzichtet werden kann. Die Besichtigungstermine sind mit dem Sozialamt abzustimmen. Ansprechpartner*innen sind Marika Hinz (Tel. 03834 8760 2253; E-Mail: [removed] und Sandra Gau (Tel. 03834 8760 2318; E-Mail: [removed]).
Die Besichtigung findet unter Beachtung der pandemiebedingten Vorschriften statt (Mund-/Nasebedeckung, Mindestabstände).
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Eignungskriterien und Ausschlussgründe gemäß § 122 ff GWB;
Der Bieter hat mit seinem Angebot durch geeignete Nachweise seine Eignung für die in Rede stehende Leistung im Sinne des § 122 ff GWB nachzuweisen. Dies geschieht durch Vorlage eines aktuellen Handelsregisterauszuges (entsprechend der unter Punkt 4 Absatz 4 genannten Anforderungen) sowie der geforderten Nachweise und Erklärungen.
Alternativ zu den in der Bekanntmachung und der Angebotsaufforderung genannten Nachweisen akzeptiert der Auftraggeber bei Angebotsabgabe als vorläufigen Beleg der Eignung und des Nichtvorliegens von Ausschlussgründen die ausgefüllte „Eigenerklärung für Liefer- und Dienstleistungen“ (Formblatt LD 124 ist beigefügt- https://www.kreis-vg.de/media/custom/3079_3310_1.PDF?[removed]) oder die Vorlage einer Einheitlichen Europäischen Eigenerklärung nach § 50 VgV (nachfolgend EEE). Soweit Bieter von der Möglichkeit der vorgenannten Eigenerklärungen Gebrauch machen, behält sich der Auftraggeber vor, die betreffenden Bieter jederzeit während des Verfahrens zur Beibringung der vorgenannten Nachweise (sämtlich oder zum Teil) aufzufordern, wenn dies zur angemessenen Durchführung des Verfahrens erforderlich ist.
Bescheinigungen, die nicht in deutscher Sprache abgefasst sind, ist eine Übersetzung in die deutsche Sprache eizufügen.
Der Nachweis kann jedoch auch durch Eintrag in einem amtlichen Verzeichnis (z. B. dem durch die Industrie und Handelskammer eingerichteten PQ-Verzeichnis) oder durch Vorlage eines Zertifikates im Sinne der europäischen Zertifizierungsstandards geführt werden.
Bei Angeboten von Bietergemeinschaften müssen die für die Prüfung und des Nichtvorliegens von Ausschlussgründen erforderlichen Unterlagen mit Ausnahmen der nachzuweisenden Referenzen für jedes Mitglied der Bietergemeinschaft vorgelegt werden.
1. Allgemeiner Jahresumsatz von mindestens der Höhe des jährlichen Auftragswertes der letzten 3 Geschäftsjahre; Begründung des Wirtschaftsteilnehmers, sofern die Information zum allgemeinen Jahresumsatz nicht für den gesamten vorgegebenen Zeitraum erhältlich ist.
2. Eine Berufs- Betriebshaftpflichtversicherung von mindestens der Höhe des Auftragswertes.
Des Weiteren hat der Bieter als Mindestanforderung gemäß §§ 9 und 10 Vergabegesetz des Landes Mecklenburg-Vorpommern eine Erklärung zur Zahlung des vergabespezifischen Mindestlohnes abzugeben.
1. Nachweis der Erbringung der ausgeschriebenen Dienstleistung oder der vergleichbaren Art durch 3 Referenzen der letzten 3 Jahre (Referenzliste),
2. Durchschnittlich jährliche Beschäftigungszahl.
Der Auftragnehmer verpflichtet sich, als Heimleiter und im Bereich der sozialen Betreuung nur Personal einzusetzen, das nach den Vorgaben der Nr. 5 und 6 der Betreuungsrichtlinie ausgebildet bzw. geschult worden ist (Anlage 9 zum Betreibervertrag). Beim Einsatz des Personals ist auf ein ausgewogenes Geschlechterverhältnis zu achten.
Bei der Sozialbetreuung wäre es wünschenswert, wenn die Betreuungskräfte welche auf Grund der Besonderheit der vulnerabler Bewohner einen Abschluss nach § 43b SGB XI und insbesondere über Kenntnisse in mindestens einer asylrelevanten Fremdsprache sowie über Kenntnisse der politischen und sozialen Verhältnisse sowie über Lebensgewohnheiten und Glaubensfragen in den wichtigsten Herkunftsländern der zu betreuenden Personen verfügen.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Der erfolgreiche Bieter schließt mit Zuschlagserteilung mit dem Auftraggeber den „Vertrag über die Betreibung der Gemeinschaftsunterkunft für Asylbewerber/Geduldete in Greifswald, Spiegelsdorfer Wende Haus 4 (siehe Vergabeunterlagen) ab. Dieser wird durch Unterzeichnung anerkannt.
Der Antwortkatalog im Rahmen der Bewertung von Leistungskriterien wird als Anlage 14 Vertragsgegenstand.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Schwerin
Postleitzahl: 19053
Land: Deutschland
Telefon: [removed]
Fax: [removed]
§§ 160 ff GWB
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Schwerin
Postleitzahl: 19053
Land: Deutschland
Telefon: [removed]
Fax: [removed]