Rahmenvereinbarung über die arbeitsmedizinische und sicherheitstechnische Betreuung der Beschäftigten in den Behörden und Einrichtungen des Landes Mecklenburg-Vorpommern Referenznummer der Bekanntmachung: 220-201-cs-20
Berichtigung
Bekanntmachung über Änderungen oder zusätzliche Angaben
Dienstleistungen
(Supplement zum Amtsblatt der Europäischen Union, 2020/S [removed])
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber/Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Schwerin
NUTS-Code: DE804 Schwerin, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 19059
Land: Deutschland
E-Mail: [removed]
Telefon: [removed]
Fax: [removed]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.laiv-mv.de
Abschnitt II: Gegenstand
Rahmenvereinbarung über die arbeitsmedizinische und sicherheitstechnische Betreuung der Beschäftigten in den Behörden und Einrichtungen des Landes Mecklenburg-Vorpommern
Rahmenvereinbarung über die arbeitsmedizinische und sicherheitstechnische Betreuung der Beschäftigten in den Behörden und Einrichtungen des Landes Mecklenburg-Vorpommern.
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Abschnitt VII: Änderungen
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DE80L; DE80N; DE80J
DE80M; DE80O; DE80K; DE803; DE804
Arbeitsmedizinische Betreuung der Beschäftigten in den Dienststellen der Polizei M-V mit Sitz in der Region der Landkreise Vorpommern-Rügen, Vorpommern-Greifswald und Mecklenburgische Seenplatte gemäß dem Entwurf der Rahmenvereinbarung.
Arbeitsmedizinische Betreuung der Beschäftigten in den Dienststellen der Polizei M-V mit Sitz in der Region der Landkreise Nordwestmecklenburg, Ludwigslust-Parchim, Rostock sowie den kreisfreien Städten Schwerin und Rostock gemäß dem Entwurf der Rahmenvereinbarung.
DE80M; DE80O; DE80K; DE803; DE804
DE80L; DE80N; DE80J
Arbeitsmedizinische Betreuung der Beschäftigten in den Dienststellen der Polizei M-V mit Sitz in der Region der Landkreise Nordwestmecklenburg, Ludwigslust-Parchim, Rostock sowie den kreisfreien Städten Schwerin und Rostock gemäß dem Entwurf der Rahmenvereinbarung.
Arbeitsmedizinische Betreuung der Beschäftigten in den Dienststellen der Polizei M-V mit Sitz in der Region der Landkreise Vorpommern-Rügen, Vorpommern-Greifswald und Mecklenburgische Seenplatte gemäß dem Entwurf der Rahmenvereinbarung.
Möglicherweise geforderte Mindeststandards:
Für das beschäftigte Personal muss das Sprachniveau B2 des Gemeinsamen europäischen Referenzrahmens für Sprachen nachgewiesen werden.
Möglicherweise geforderte Mindeststandards:
Für das beschäftigte Personal muss das Sprachniveau B2 des Gemeinsamen europäischen Referenzrahmens für Sprachen nachgewiesen werden. Für eingesetztes Personal mit Muttersprache Deutsch ist kein Nachweis des Sprachniveaus erforderlich. Während der Leistungserbringung muss jedoch sichergestellt sein, dass durch das Personal die Anforderungen nach B 2 des Gemeinsamen Europäischer Referenzrahmens für Sprachen (GER) erfüllt werden.