Neubau einer Kindertagesstätte Kita „Kinderland“ in 19370 Parchim Referenznummer der Bekanntmachung: 3121038
Auftragsbekanntmachung
Bauauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Parchim
NUTS-Code: DE80O Ludwigslust-Parchim
Postleitzahl: 19370
Land: Deutschland
E-Mail: [removed]
Telefon: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.drk-parchim.de
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Schwerin
NUTS-Code: DE804 Schwerin, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 19092
Land: Deutschland
E-Mail: [removed]
Telefon: +49 385 / 633-1483
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.stadtwerke-schwerin.de/
Abschnitt II: Gegenstand
Neubau einer Kindertagesstätte Kita „Kinderland“ in 19370 Parchim
Neubau einer Kindertagesstätte Kita „Kinderland“ in 19370 Parchim; Los 400_30: Lüftung und Los 400_70: Küchentechnik.
Lüftungsinstallation
Kita Kinderland
Karl-Liebknecht-Straße 27
19370 Parchim
— 1 St. Kompaktlüftungsgerät mit WRG 2 x 1 200 m3/h,
— 1 St. Zuluftgerät 5 200 m3/h,
— 1 St. Zuluftgerät 850 m3/h,
— 1 St. Dachventilator 5 200 m3/h,
— 1 St. Dachventilator 850 m3/h, alle Lüftungsgeräte mit Regelung,
— 10 St. Kleinventilatoren,
— 100 m2 Lüftungskanal, teilw. fettdicht,
— 160 m Lüftungsrohrleitung DN 100-DN 315,
— 8 Dachdurchführungen versch. Größen,
— 14 St. Deckenluftdurchlässe,
— 8 St. Schalldämpfer,
— 10 St. Brandschutzklappen/Deckenschotts,
— 2 St. Volumenstromregler,
— 1 St. Küchenabzugshaube 4,0 x 2,8 m,
— 2 St. Küchenabzugshauben 1,6 x 1,5 m,
— 90 m2 Isolierung Lüftungskanal,
— 80 m Isolierung Lüftungsrohrleitung.
Unbekannt
Küchentechnik
Kita Kinderland
Karl-Liebknecht-Straße 27
19370 Parchim
— 1 St. Multifunktionales Gargerät 100 ltr.,
— 1 St. Elektroherd 4 Kochzonen,
— 1 St. Schnellkochkessel 100 ltr.,
— 2 St. Heißumluft- und Dämpfgeräte 18 kW/12 kW,
— 1 St. Kombikühl- und Tiefkühlzelle 3 x 3,3 x 2,5 m mit Kältetechnik,
— 1 1 St. Umluftgewerbekühlschrank,
— 1 St. Umluftkühltisch,
— 1 St. Küchenmaschine mit Maschinenschrank,
— 1 St. Nassmüllkühlschrank 2 x 240 ltr.,
— 1 St. Durchschubspülmaschine mit Zu- und Ablauftisch,
— 1 St. Wandwaage,
— 3 St. Arbeitstischanlagen,
— 2 St. Arbeitstischanlagen mit Spüle,
— 1 St. Handwaschbecken-Ausguss-Kombination,
— 2 St. Handwaschbecken,
— 2 St. Lagerschränke,
— 8 St. Regalanlagen,
— 3 St. Wandhängeschränke,
— 1 St. Speisenausgabewagen,
— 10 St. Servierwagen, alle vorgenannten Geräte und Ausstattungen in Gewerbeausführung in Edelstahl.
Unbekannt
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Eigenerklärung zur Eignung FB 124 und Bietererklärungen bzw. Nachweise:
— Referenznachweise mit den im Formblatt Eigenerklärung zur Eignung genannten Angaben,
— Erklärung zur Zahl der in den letzten 3 Jahren jahresdurchschnittlich beschäftigten Arbeitskräfte, gegliedert nach Lohngruppen, mit extra ausgewiesenem Leitungspersonal,
— Gewerbeanmeldung, Handelsregisterauszug und Eintragung in der Handwerksrolle (Handwerkskarte) bzw. bei der Industrie- und Handelskammer,
— rechtskräftig bestätigter Insolvenzplan (falls eine Erklärung über das Vorliegen eines solchen Insolvenzplanes angegeben wurde),
— Unbedenklichkeitsbescheinigung der tariflichen Sozialkasse, falls das Unternehmen beitragspflichtig ist,
— Unbedenklichkeitsbescheinigung des Finanzamtes bzw. Bescheinigung in Steuersachen, falls das Finanzamt eine solche Bescheinigung ausstellt,
— Freistellungsbescheinigung nach § 48b Einkommensteuergesetz,
— Unbedenklichkeitsbescheinigung der Berufsgenossenschaft des zuständigen Versicherungsträgers mit Angabe der Lohnsummen.
Eigenerklärung zur Eignung FB 124
Eigenerklärung zur Eignung FB 124
Abschnitt IV: Verfahren
Eckdrift 43-45, 19061 Schwerin
Vertreter des Auftraggebers.
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Die Auftragserteilung erfolgt durch den nachfolgenden Auftraggeber: DRK Kreisverband Parchim e. V., Moltkeplatz 3, 19370 Parchim
Elektronische Angebote in Textform dürfen ausschließlich verschlüsselt über das Bietertool eingereicht werden.
Frist zur Angebotsabgabe:
Das Angebot, einschließlich aller Unterlagen, muss bis zum angegebenen Angebotsfristablauftermin zur angegebenen Uhrzeit, beim Vergabemarktplatz DTVP elektronisch eingegangen sein. Maßgeblich ist der Eingang des Angebots über das Bietertool des Vergabemarktplatzes des DTVP. Das Angebot muss vollständig vor Ablauf der Angebotsfrist eingegangen sein, d. h. der „Upload“ auf dem Server muss abgeschlossen sein. Es kommt nicht auf den Zeitpunkt des Beginns der Übermittlung des Angebots an.
Bei elektronischer Angebotsabgabe muss das Formblatt „VVB 213 – Angebotsschreiben – Einheitliche Fassung“, sowie ein Kurztext/Preisverzeichnis als pdf-Datei eingereicht werden. Diese Dateien werden nicht nachgefordert. Bei der Nichtvorlage dieser Unterlagen, wird das Angebot von der Wertung ausgeschlossen.
Sofern eine GAEB DA83-Datei zur Verfügung gestellt wurde, hat die Abgabe von Einheitspreisen als auch als GAEB DA84-Datei, zu erfolgen. Die DA84-Datei dient lediglich dem Datenaustausch und ist eine Ergänzung zur Übergabe eines rechtsverbindlichen Angebotes. Die DA84-Datei für sich allein betrachtet stellt kein rechtsverbindliches Angebot dar.
Grundsätzlich erfolgt die Kommunikation über das „Deutsche Vergabeportal“ (DTVP), über die Funktion „Kommunikation“.
Bekanntmachungs-ID: CXSQYYDYDWM
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Schwerin
Postleitzahl: 19053
Land: Deutschland
— § 134 Abs. 2 GWB – Informations- und Wartepflicht: Ein Vertrag darf erst 15 Kalendertage nach Absendung der Information nach § 134 Abs. 1 GWB geschlossen werden. Wird die Information auf elektronischem Weg oder per Fax versendet, verkürzt sich die Frist auf 10 Kalendertage. Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter und Bewerber kommt es nicht an,
— Das Vergabeverfahren unterliegt den Vorschriften über das Nachprüfungsverfahren vor der Vergabekammer (§ 155 ff. GWB). Gemäß § 160 Abs. 3 GWB ist der Antrag unzulässig, soweit:
1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Abs. 2 GWB bleibt unberührt,
2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Der vorstehende Satz gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Abs. 1 Nr. 2 GWB. § 134 Abs. 1 Satz 2 GWB bleibt unberührt.