Vegetationspflege Referenznummer der Bekanntmachung: 150-21-01
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Nationale Identifikationsnummer: VAT Id Nr. DE 129517720
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Greifswald
NUTS-Code: DE80N Vorpommern-Greifswald
Postleitzahl: 17491
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [removed]
Telefon: [removed]
Fax: [removed]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.ipp.mpg.de
Adresse des Beschafferprofils: www.ipp.mpg.de/12517/einkauf
Abschnitt II: Gegenstand
Vegetationspflege
Vegetationspflege auf dem Gelände des Instituts (Los 1) und des Gästehauses (Los 2) des IPP, Teilinstitut Greifswald.
Vegetationspflege Institutsgelände
Greifswald
Vegetationspflege Institutsgelände.
Option auf Verlängerung um ein Jahr bis 31.3.2025
Vegetationspflege Gelände des Gästehauses
Greifswald
Vegetationspflege Gelände Gästehaus des IPP.
Option auf Verlängerung um ein Jahr bis 31.3.2025
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
— Das/Die ausgefüllte/n Leistungsverzeichnis/se,
— Die ausgefüllte und unterschriebene Eigenerklärung 124_LD oder den Nachweis der Präqualifizierung,
— Das ausgefüllte Formular Referenzen,
— Der/Die ausgefüllte/n und unterschriebene/n Nachweis/e der Objektbesichtigung/en.
Abschnitt IV: Verfahren
Entfällt
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland
E-Mail: [removed]
Telefon: [removed]
Fax: [removed]
Internet-Adresse: www.bundeskartellamt.de
Ein Nachprüfungsantrag ist unzulässig, soweit:
1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.