Planungsleistungen für die Bootsschleusenanlage Rostock
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Rostock
NUTS-Code: DE803 Rostock, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 18057
Land: Deutschland
E-Mail: [removed]
Telefon: +49 381 / 381-8776
Fax: +49 381 / 381-8765
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.rostock.de
Abschnitt II: Gegenstand
Planungsleistungen für die Bootsschleusenanlage Rostock
Planungsleistungen für die Bootsschleusenanlage Rostock.
Objekt- und Tragwerksplanung, jeweils Leistungsphasen 1 und 2 HOAI 2013.
18055 Rostock
Am Mühlendamm 35
Für die Bootsschleusenanlage Rostock sind Ingenieurdienstleistungen zu erbringen.
Die Planungsleistungen beinhalten die Erstellung einer Machbarkeitsstudie mit Variantenuntersuchung sowie eine Kostenschätzung. Es sind Möglichkeiten und Varianten im Hinblick auf den Instandsetzungs- oder Neubaubedarf oder das Verfüllen mit der Schaffung einer Möglichkeit zum Umsetzen für muskelbetriebene Wasserfahrzeuge hinsichtlich ihrer technischen Machbar- und Durchführbarkeit zu untersuchen und zu planen.
Vergeben werden sollen Planungsleistungen der Leistungsphasen 1 bis 2 der Leistungsbilder der HOAI: Objektplanung Ingenieurbauwerke, Fachplanung Tragwerksplanung und Fachplanung Technische Ausrüstung.
Eine detailliertere Beschreibung des Umfangs der zu beschaffenden Leistungen entnehmen Sie bitte den Vergabeunterlagen. (vorläufiger Vertragsentwurf)
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Planungsleistungen für die Bootsschleusenanlage Rostock
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Rostock
NUTS-Code: DE803 Rostock, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 18055
Land: Deutschland
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Die in Ziffer IV.2.3) enthaltenen Zeitangaben stehen unter dem Vorbehalt der Anpassung bzw. Aktualisierung.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Schwerin
Postleitzahl: 19053
Land: Deutschland
E-Mail: [removed]
Telefon: [removed]
Fax: [removed]
Ein Antrag auf Nachprüfung ist gem. § 160 (3) Nr. 1 bis 4 GWB nur zulässig, soweit:
(1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften im Vergabeverfahren vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber innerhalb von 10 Kalendertagen gerügt hat,
(2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, spätestens bis Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt worden sind,
(3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
(4) nicht mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2.
§ 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Rostock
Postleitzahl: 18057
Land: Deutschland
Telefon: [removed]
Fax: [removed]