Vergabe von Außenanlagenpflege, Straßen- / Wegereinigung und Winterdienst in Güstrow

Berichtigung

Bekanntmachung über Änderungen oder zusätzliche Angaben

Dienstleistungen

(Supplement zum Amtsblatt der Europäischen Union, 2020/S [removed])

Rechtsgrundlage:
Richtlinie 2014/24/EU

Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber/Auftraggeber

I.1)Name und Adressen
Offizielle Bezeichnung:[gelöscht]
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Güstrow
NUTS-Code: DE80K Landkreis Rostock
Postleitzahl: 18273
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [removed]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.wgg-guestrow.de

Abschnitt II: Gegenstand

II.1)Umfang der Beschaffung
II.1.1)Bezeichnung des Auftrags:

Vergabe von Außenanlagenpflege, Straßen- / Wegereinigung und Winterdienst in Güstrow

II.1.2)CPV-Code Hauptteil
77314000 Grundstückspflege
II.1.3)Art des Auftrags
Dienstleistungen
II.1.4)Kurze Beschreibung:

Die Wohnungsgesellschaft Güstrow (WGG) GmbH sucht einen Auftragnehmer, der die Außenanlagenpflege, die Straßen- und Wegereinigung sowie den Winterdienst für die Außenanlagen sowie die angrenzenden öffentlichen Verkehrsflächen ihrer Liegenschaften im Stadtgebiet Güstrow erbringt.

Abschnitt VI: Weitere Angaben

VI.5)Tag der Absendung dieser Bekanntmachung:
28/01/2021
VI.6)Referenz der ursprünglichen Bekanntmachung
Bekanntmachungsnummer im ABl.: 2020/S [removed]

Abschnitt VII: Änderungen

VII.1)Zu ändernde oder zusätzliche Angaben
VII.1.2)In der ursprünglichen Bekanntmachung zu berichtigender Text
Abschnitt Nummer: IV.2.2)
Stelle des zu berichtigenden Textes: Schlusstermin für den Eingang der Angebote oder Teilnahmeanträge
Anstatt:
Tag: 15/01/2021
Ortszeit: 15:00
muss es heißen:
Tag: 12/02/2021
Ortszeit: 15:00
VII.2)Weitere zusätzliche Informationen:

Die Prüfung der Angebote hat ergeben, dass keines der eingegangenen Angebote allen Bedingungen des Vergabeverfahrens entsprochen hat. Die Wohnungsgesellschaft Güstrow (WGG) GmbH hat sich daher dazu entschlossen, als Alternative und milderes Mittel zu einer Aufhebung der Ausschreibung gemäß § 63 Abs. 1 Nr. 1 VgV, das Vergabeverfahren in den Stand vor Angebotsabgabe zurückzuversetzen.