Sicherung Hansakai auf der Nördlichen Hafeninsel der der Hansesadt Stralsund
Vorinformation
Diese Bekanntmachung dient der Verkürzung der Frist für den Eingang der Angebote
Bauauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Stralsund
NUTS-Code: DE80L Vorpommern-Rügen
Postleitzahl: 18439
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [removed]
Telefon: +49 3831 / 4794-34
Fax: +49 3831 / 4794-20
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.ses-stralsund.de
Abschnitt II: Gegenstand
Sicherung Hansakai auf der Nördlichen Hafeninsel der der Hansesadt Stralsund
Los 2 Freianlagen, Verkehrsanlagen und Erschließung:
— Baustelleneinrichtung,
— Sicherungsleistungen Gebäude, Gleisanlage, Verkehrssicherungen, Baustellensicherung mittels eines Bauzaunes,
— Rückbauleistungen von Fundamentbeton ca. 80 m³,
— Rückbauleistungen bestehende Beläge (Asphalt, Beton, Betonpflaster) ca. 3 680 m2,
— Rückbauleistungen Randabschlüsse, Muldenrinnen) ca. 820 lfm,
— Behutsame Rückbauleistungen (Großsteinpflaster), seitliches Lagern ca. 1 900 m2 ,
— Rückbau Straßenabläufe, Revisionsschächte,
— Demontage Ausstattungsgegenstände, Verbringen in Lager AG,
— Aushub von Boden und anstehenden Tragschichten ca. 1 930 m³,
— Herstellen Rohplanum ca. 6 700 m2,
— Liefern und Herstellen von mineralischer Unterlage für Unterlagsbeton Treppe 1 340 m³,
— Liefern und Herstellen von Unterlagsbeton bewehrt für Fundament Wassertreppe ca. 720 m³, inkl. Schalungen,
— Liefern und Herstellen von Betonstahl für Fundament Wassertreppe ca. 180 t,
— Anstrich von Unterlagsbeton Fundament Wassertreppe ca. 1 860 m2,
— Herstellen von Drainagepackungen ca. 520 lfm,
— Liefern von gebrauchtem Großsteinpflaster ca. 3 200 m2,
— Schneiden der Köpfe und Flammen von gebrauchtem Großsteinpflaster ca. 3 560 m2,
— Herstellen von mineralischen Tragschichten ca. 5 100 m2,
— Herstellen von Straßenabläufen 24 St.,
— Herstellen von Muldenrinnen ca. 290 llfm,
— Herstellen von Sonderrinne 280 lfm,
— Einbauen von Großsteinpflaster, Regelbauweise 5 100 m2,
— Liefern und Einbau von Granitplatten als Sockel für Gittermasten ca. 240 m2,
— Liefern und Einbauen von Stufenanlage aus großformatigen Betonfertigteilen bis 10 t Einzelgewicht ca. 2 100 m2,
— Liefern und Einbau von Sitzauflagen aus Holz für Stufenkonstruktion 6 St.,
— Liefern und Einbau von Sitzelementen auf Gleisanlage als Sonderkonstruktion 11 St.,
— Liefern und Einbau von Handläufen als Sonderkonstruktion ca. 20 m,
— Liefern und Einbau von Fahrradparkern 10 St.,
— Liefern und Einbau von Standhülsen für Sonnenschirme 35 St., inkl. Fundamente ,
— Liefern und Einbau von Windschutzeinrichtungen ca. 104 m,
— Liefern und Einbau von automatisch versenkbarem Poller inkl. Steuerung 1 St..
Hansestadt Stralsund Nördliche Hafeninsel
Bauleistung
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Siehe Verdingungsunterlagen.
Siehe Verdingungsunterlagen.
Siehe Verdingungsuntwerlagen.
Siehe Verdingungsunterlagen.
Siehe Verdingungsunterlagen.
Siehe Verdingungsunterlagen.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Schwerin
Postleitzahl: 19053
Land: Deutschland
Paragr. 160 GWB Einleitung, Antrag:
(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.
(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach Paragr. 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht.
Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptet Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.
(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit:
1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfauftrages erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach Paragr. 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen ist.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach Paragr. 125 Absatz 1 Nummer 2. Paragr. 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.