Sicherung Hansakai auf der Nördlichen Hafeninsel der der Hansesadt Stralsund
Vorinformation
Diese Bekanntmachung dient der Verkürzung der Frist für den Eingang der Angebote
Bauauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Stralsund
NUTS-Code: DE80L Vorpommern-Rügen
Postleitzahl: 18439
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [removed]
Telefon: +49 3831 / 4794-34
Fax: +49 3831 / 4794-20
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.ses-stralsund.de
Abschnitt II: Gegenstand
Sicherung Hansakai auf der Nördlichen Hafeninsel der der Hansesadt Stralsund
Los 4 2 Stück Gittermasten mit geprüfter Statik Angaben zur Mastkonstruktion:
— Anzahl 2 Stück,
— Masthöhe ca. 45 m,
— Querschnittsform unten – rechteckig ca. 2,50 m x 2,50 m,
— obere Leuchtenbühne ca. 3,00 m x 3,00 m.
Planungsleistungen:
— Werkplanung inkl. aller notwendigen Genehmigungen,
— Berücksichtigung der übergebenen Schnittstellenangaben (Beleuchtungsangaben, Erdungsanlagen, Leitungstrassen aus dem Fundament usw.) bei der Mastplanung, — Übergabe einer geprüften statischen Unterlage an den Auftraggeber,
— Erstellen der Planunterlagen, der Werkstattzeichnungen, Montagepläne usw.
— Einholen aller behördlichen Genehmigungen für den Transport und die Montage der Gittermasten,
— Baubetreuung der Montagearbeiten Ausführung:
—— Alle Leistungen zum Herstellen der Gittermasten,
—— Korrosionsschutzanstrich,
—— Transport- und Montage der Gittermasten,
—— Erstellen und Übergabe einer Abschlussdokumentation,
—— Abnahme der Bauleistung.
Hansestadt Stralsund Nördliche Hafeninsel
Bauleistung
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Siehe Verdingungsunterlagen.
Siehe Verdingungsunterlagen.
Siehe Verdingungsuntwerlagen.
Siehe Verdingungsunterlagen.
Siehe Verdingungsunterlagen.
Siehe Verdingungsunterlagen.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Schwerin
Postleitzahl: 19053
Land: Deutschland
Paragr. 160 GWB Einleitung, Antrag.
(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.
(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach Paragr. 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht.
Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptet Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.
(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit:
1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfauftrages erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach Paragr. 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden.
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen ist.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach Paragr. 125 Absatz 1 Nummer 2. Paragr. 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.