Fast-Framing-Kamera Referenznummer der Bekanntmachung: KDK-62-2020
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Lieferauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Greifswald
NUTS-Code: DE80N Vorpommern-Greifswald
Postleitzahl: 17489
Land: Deutschland
E-Mail: [removed]
Telefon: [removed]
Fax: [removed]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.leibniz-inp.de
Abschnitt II: Gegenstand
Fast-Framing-Kamera
Im Rahmen der Grundlagenfokussierten Diagnostik an atmosphärischen Plasmaquellen sind eine Reihe Untersuchungen geplant. Dabei sollen 3 Ansätze verfolgt werden, die mit der anzuschaffenden Fast-Framing Kamera zu kombinieren wären:
— Diagnostik der Wechselwirkung der Plasmaentladung mit dem Gasfluss mittels PIV (Particle Image Velocimetry mittels Nd-YAG Laser) und zeitlich hochauflösender Bildgebung,
— Diagnostik der Wechselwirkung der Plasmaentladung mit einer dielektrischen Oberfläche, sowohl bildgebend als auch über den Pockels-Effekt (DOI: 10.1088/0022-3727/47/4/042001) mit hoher zeitlicher Auflösung,
— Phasenaufgelöste Untersuchung der Plasmazündung in verschiedenen Zündphasen der Apparatur.
17495 Karlsburg bei Greifswald
Station 8
KDK Labore
Im Rahmen der Grundlagenfokussierten Diagnostik an atmosphärischen Plasmaquellen sind eine Reihe Untersuchungen geplant. Dabei sollen 3 Ansätze verfolgt werden, die mit der anzuschaffenden Fast-Framing Kamera zu kombinieren wären:
— Diagnostik der Wechselwirkung der Plasmaentladung mit dem Gasfluss mittels PIV (Particle Image Velocimetry mittels Nd-YAG Laser) und zeitlich hochauflösender Bildgebung,
— Diagnostik der Wechselwirkung der Plasmaentladung mit einer dielektrischen Oberfläche, sowohl bildgebend als auch über den Pockels-Effekt (DOI: 10.1088/0022-3727/47/4/042001) mit hoher zeitlicher Auflösung,
— Phasenaufgelöste Untersuchung der Plasmazündung in verschiedenen Zündphasen der Apparatur.
Die Kamera wird besonders benötigt, um direkt nach der Zündung (Triggerung durch Zündevent) die ersten Entladungsperioden zu untersuchen. Dies bedingt die hohe Bildwiederholungsrate.
Technische Spezifikationen:
— Detektor Fläche von mindestens 900 x 750 Pixel,
— bis zu 5 Millionen Bilder pro Sekunde (fps) bei voller Auflösung (mind. 900 x 750),
— minimale Expositionszeit von 100 ns oder weniger,
— mindestens 150 Bilder bei voller Auflösung (900 x 750),
— externe Triggerfunktion,
— Bildexport Funktion in JPEG-Format.
— Verfügbarkeit von temporären Tauschgeräten für einen erweiterten Parameterbereich,
— Einweisung.
KOMZ-16-0002
Sonstige Mindestanforderungen:
— Reparaturstandort in Europa,
— maximale Reparaturzeit: 5-10 Arbeitstage nach Eingang,
— Software ohne Lizenzdauer,
— spektrale Bandbreit von 250 nm bis 800 nm.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Fast-Framing-Kamera
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Emmering
NUTS-Code: DE21C Fürstenfeldbruck
Postleitzahl: 82275
Land: Deutschland
E-Mail: [removed]
Telefon: [removed]
Fax: [removed]
Internet-Adresse: https://www.specialised-imaging.com/
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Schwerin
Postleitzahl: 19053
Land: Deutschland
Telefon: [removed]
Fax: [removed]
Internet-Adresse: www.regierung-mv.de
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Schwerin
Postleitzahl: 19053
Land: Deutschland
Telefon: [removed]
Fax: [removed]
Internet-Adresse: www.regierung-mv.de
§ 160 GWB Einleitung, Antrag
(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.
(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.
(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt, Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Greifswald
Postleitzahl: 17489
Land: Deutschland
E-Mail: [removed]
Telefon: [removed]
Fax: [removed]
Internet-Adresse: https://www.inp-greifswald.de/