Sanierungsmaßnahme „Tribseer Vorstadt“ in Stralsund Referenznummer der Bekanntmachung: P467
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Stralsund
NUTS-Code: DE80L Vorpommern-Rügen
Postleitzahl: 18408
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [removed]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.stralsund.de
Abschnitt II: Gegenstand
Sanierungsmaßnahme „Tribseer Vorstadt“ in Stralsund
Die Tribseer Vorstadt ist ein innerstädtisches Wohngebiet, das westlich und südwestlich der historischen Altstadt vorgelagert ist. Das Gebiet ist geprägt von gründerzeitlichen Wohnquartieren sowie gewerblichen Flächen und Gemengelagen. Die Tribseer Vorstadt in Stralsund ist durch Wohnungsleerstand, Gestaltungsmängel sowie Attraktivitäts- und Funktionsdefizite gekennzeichnet. Sie wurde auf Antrag der Hansestadt Stralsund in das Förderprogramm „Aktive Stadt- und Ortsteilzentren“ aufgenommen. Mithilfe des Programms soll die Tribseer Vorstadt aufgewertet, z. T. neu gestaltet sowie Leerstände und Funktionsdefizite beseitigt werden. Die städtebauliche Gesamtmaßnahme soll als Sanierungsmaßnahme nach § 136 ff BauGB durchgeführt werden.
Gegenstand dieser Ausschreibung sind treuhändische Sanierungsträgerleistungen für das ca. 33,3 Hektar große geplante Sanierungsgebiet „Tribseer Vorstadt“. Die endgültige Festlegung der Gebietsgröße erfolgt im Rahmen der Sanierungssatzung.
Die Leistungen werden zunächst für 5 Jahr fest vergeben, mit einer jährlichen Verlängerungsoption der Vertragslaufzeit bis zum Abschluss der Sanierungsmaßnahme. Pro Jahr stehen ca. [Betrag gelöscht] EUR netto als Honoar zur Verfügung.
Hansestadt Stralsund
Der zu beauftragende treuhändische Sanierungsträger übernimmt Maßnahmen zur weiteren Vorbereitung und Durchführung der Stadtsanierungsmaßnahme. Er koordiniert und steuert den Sanierungsprozess in enger Abstimmung mit der Auftraggeberin.
Es werden insbesondere folgende Maßnahmen durchzuführen sein:
— Fördermittelmanagement, insbesondere Antragstellung für Gewährung von Fördermitteln (u. a. jährliche Programmanmeldung).
— Entwurf und Fortschreibung der Kosten- und Finanzierungsübersichten gem. § 149 BauGB.
— jährliche Aufstellung eines Wirtschaftsplans über die zu treffenden Maßnahmen, die zu erwartenden Kosten und die Finanzierungsmittel.
— Erstellung von Zwischenabrechnungen und Verwendungsnachweisen.
— Verwaltung des Treuhandvermögens.
— Vorbereitung, Planung und Organisation der Sanierungsdurchführung.
— Organisation der Beteiligungs- und Moderationsprozesse, der Öffentlichkeitsarbeit und Berichterstattung.
Vergabemanagement.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Sanierungsmaßnahme „Tribseer Vorstadt“ in Stralsund
Ort: Stralsund
NUTS-Code: DE80L Vorpommern-Rügen
Land: Deutschland
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Bekanntmachungs-ID: CXP4Y5PDPCW
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Schwerin
Postleitzahl: 19053
Land: Deutschland
E-Mail: [removed]
§ 160 GWB:
(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.
(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.
(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit:
1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Stralsund
Postleitzahl: 18408
Land: Deutschland
E-Mail: [removed]
Telefon: [removed]