Wartungs-Inspektions- und Instandhaltungsvertrag für Sicherheitsschränke Referenznummer der Bekanntmachung: INP-18-2020
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Greifswald
NUTS-Code: DE80N Vorpommern-Greifswald
Postleitzahl: 17489
Land: Deutschland
E-Mail: [removed]
Telefon: [removed]
Fax: [removed]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.leibniz-inp.de
Abschnitt II: Gegenstand
Wartungs-Inspektions- und Instandhaltungsvertrag für Sicherheitsschränke
Im INP und in der Außenstelle Karlsburg gibt es eine große Anzahl von Chemikalien und Gasflaschen. Für deren Lagerung stehen dem Institut unterschiedliche Gasflaschen- und Chemikalienschränken verschiedener Hersteller zur Verfügung. Diese sind entsprechend §3 und §10 Betriebssicherheitsverordnung, sowie nach DIN EN 14470 regelmäßig durch eine befähigte Person zu Prüfen. Zur Prüfung gehören:
— Prüfung äußerer Zustand,
— Lüftungsanschluss einschließlich Messung des Abluftvolumenstromes,
— Zustand der Brandschutzventile,
— Zustand der Brandschutzisolierung,
— Zustand der Brandschutzdichtungen,
— Zustand der Scharniere,
— Funktionsfähigkeit der Türschließung und Türgriffe,
— Funktion der Türverriegelung einschl. leichtes und selbstständiges Schließen der Türen,
— Tablarauszüge und Regaleinlegeböden,
— Zustand des Korpus (Korrosion.
Im INP und in der Außenstelle Karlsburg gibt es eine große Anzahl von Chemikalien und Gasflaschen. Für deren Lagerung stehen dem Institut unterschiedliche Gasflaschen- und Chemikalienschränken verschiedener Hersteller zur Verfügung. Diese sind entsprechend §3 und §10 Betriebssicherheitsverordnung, sowie nach DIN EN 14470 regelmäßig durch eine befähigte Person zu Prüfen.
Die Gasflaschenschränke stehen vorrangig in den Funktionsräumen und sind im INP sowie in Karlsburg an die Chemikalienabluft angeschlossen.
Zur Prüfung gehören:
— Prüfung äußerer Zustand,
— Lüftungsanschluss einschließlich Messung des Abluftvolumenstromes,
— Zustand der Brandschutzventile,
— Zustand der Brandschutzisolierung,
— Zustand der Brandschutzdichtungen,
— Zustand der Scharniere,
— Funktionsfähigkeit der Türschließung und Türgriffe,
— Funktion der Türverriegelung einschl. leichtes und selbstständiges Schließen der Türen,
— Tablarauszüge und Regaleinlegeböden,
— Zustand des Korpus (Korrosion).
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Wartungs- Inspektions- und Instandhaltungsvertrag für Sicherheitsschränke
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Karlstein
NUTS-Code: DE264 Aschaffenburg, Landkreis
Postleitzahl: 63791
Land: Deutschland
E-Mail: [removed]
Telefon: [removed]
Fax: [removed]
Internet-Adresse: www.dueperthal.com
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Schwerin
Postleitzahl: 19053
Land: Deutschland
Telefon: [removed]
Fax: [removed]
Internet-Adresse: www.regierung-mv.de
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Schwerin
Postleitzahl: 19053
Land: Deutschland
Telefon: [removed]
Fax: [removed]
Internet-Adresse: www.regierung-mv.de
§ 160 GWB Einleitung, Antrag
(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.
(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.
(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt, Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Greifswald
Postleitzahl: 17489
Land: Deutschland
E-Mail: [removed]
Telefon: [removed]
Fax: [removed]
Internet-Adresse: https://www.inp-greifswald.de/