6 Weichenzungenvorrichtungen für den Betriebshof der RSAG
Auftragsbekanntmachung – Sektoren
Lieferauftrag
Abschnitt I: Auftraggeber
Nationale Identifikationsnummer: DE803
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Rostock
NUTS-Code: DE DEUTSCHLAND
Postleitzahl: 18069
Land: Deutschland
E-Mail: [removed]
Telefon: +49 381 / 802-0
Fax: +49 381 / 802-2000
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.rsag-online.de
Abschnitt II: Gegenstand
6 Weichenzungenvorrichtungen für den Betriebshof der RSAG
Lieferung von 6 Weichenzungenvorrichtungen.
Hanse- und Universitätsstadt Rostock
Die Rostocker Straßenbahn AG (RSAG) beabsichtigt die nachfolgend benannten 6 Weichenzungenvorrichtungen zu beschaffen.
— Zungenvorrichtung für Weiche S10 W7 komplett liefern, EWg 60R1 30-1:4 re,
— Zungenvorrichtung für Weiche S10 W10 komplett liefern EWg 60R1 30-1:4 re,
— Zungenvorrichtung für Weiche S10 W16 komplett liefern BW 50 r 60R1,
— Zungenvorrichtung für Weiche S10 W11 komplett liefern EWg 60R1 30-1:4 re,
— Zungenvorrichtung für Weiche S10 W16 komplett liefern BW 50 r 60R1,
— Zungenvorrichtung für Weiche S10 W23 komplett liefern EWg 60R1 30-1:4 re.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Angaben und Formalitäten, die erforderlich sind, um die Einhaltung der Auflagen zu überprüfen:
1. Aussagekräftige Darstellung des sich bewerbenden Unternehmens inkl. Leistungsportfolio (max. 4 DIN-A4-Seiten);
2. Kennblatt des Unternehmens mit Angabe Firmenname, Rechtsform, Anschrift, Tel.- und Faxnummer, E-Mail-Adresse, Unternehmensstandort, Umsatzsteueridentifikationsnummer und Bankverbindung;
3. Erklärung, dass keine Kartellabreden, Preisbindungen oder ähnliche Abreden getroffen werden und die Wirksamkeit unternehmenseigener allgemeiner Geschäftsbedingungen (AGB) keine Wirkung erlangt;
4. Eigenerklärungen zum Nichtvorliegen der Ausschlussgründe gemäß § 21 SektVO;
5. Nachweis über den Eintrag ins Berufs- u./oder Handelsregister.
6. Der Bewerber/die Mitglieder einer Bewerbergemeinschaft haben genaue Angaben über die Rechtsform und den Sitz ihres Unternehmens/ihrer Unternehmen zu machen.
— Wenn und sowie Bewerber oder Bewerbergemeinschaften sich auf die Qualifikationen von Nachunternehmen berufen möchten, sind diese als Nachunternehmen zu benennen. Nachunternehmer haben eine Verpflichtungserklärung beizufügen, nach der sie zur Erbringung der Leistungen im Auftragsfall bereit sind,
— Bewerbergemeinschaften haben darauf hinzuweisen, dass sie als Bewerbergemeinschaft auftreten und sämtliche Mitglieder der Bewerbergemeinschaft sind zu benennen.
7. Der Bewerber/die Mitglieder haben folgende Nachweise zu erbringen:
— Vollständige Angaben über Inhaber und Gesellschafter sowie verbundene Unternehmen und Beteiligungsgesellschaften (Eigenerklärung ausreichend),
— Bilanzen der letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahre oder Eigenerklärungen zum Umsatz der letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahre, sowie den Umsatz bezüglich der Leistungsart, die Gegenstand der Vergabe ist.
Nachweis, dass das Unternehmen seinen steuerlichen Verpflichtungen ordnungsgemäß nachkommt,
— Nachweis über Sach- und Vermögensschadens-
Versicherung mit Angabe zur Deckungssumme,
— Nachweis über Berufshaftpflichtversicherung mit Angabe zur Deckungssumme,
— Nachweis des Bewerbers, dass er sich nicht in einem Insolvenzverfahren befindet und die Eröffnung eines solchen Verfahrens nicht beantragt worden ist,
— Nachweis der Krankenkasse, dass die SV-Beiträge ordnungsgemäß abgeführt wurden,
— Vorlage einer Creditreform-Auskunft oder einer vergleichbaren Auskunft,
— Bankerklärung zur finanziellen und wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit des Unternehmens,
— Nachweis zur Berufsgenossenschaft.
8. Mitarbeiterzahl der letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahre (Eigenerklärung ausreichend).
9. Zum Nachweis ihrer fachlichen Eignung müssen die Bewerber/ Mitglieder einer Bewerbergemeinschaft/Nachunternehmer:
— Referenzen über vergleichbare Leistungen in den vergangenen Jahren mit Nennung des Auftraggebers mit Adresse, Telefonnummer und Ansprechpartner und unter Angabe des Auftragswertes sowie des Auftragszeitraumes
Beschreibung der technischen Ausrüstung und der Maßnahmen des Unternehmens zur Gewährleistung der Qualität. Die unter III .2.1)-III.2.3) geforderten Nachweise/ Erklärungen u. dgl. sind dem Teilnahmeantrag in der nummerischen Reihenfolge beizufügen. Bei fehlenden bzw. nicht vollständig eingereichten Unterlagen kann ein Ausschluss aus der Wertung der Teilnahmeanträge erfolgen.
Weitergehende Unterlagen werden im ersten Verfahrensschritt (Teilnahmewettbewerb) nicht versendet.
Gemäß Vergabeunterlagen
Gemäß Vergabeunterlagen
Gesamtschuldnerisch haftend mit bevollmächtigtem Vertreter
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Schwerin
Postleitzahl: 19053
Land: Deutschland
Die RSAG beabsichtigt max. 5 Bewerber/Bewerbergemeinschaften zur Abgabe eines Angebotes aufzufordern (voraussichtlich 18.2.2021).
Aufgefordert werden nach den vergaberechtlichen Anforderungen nur fachkundige, leistungsfähige und zuverlässige Unternehmen. Die Auswahl zwischen den fachkundigen, leistungsfähigen und zuverlässigen Unternehmen erfolgt nach der Aussagekraft und Qualität der vorgelegten Referenzen, wobei insbesondere ihre Vergleichbarkeit mit den ausgeschriebenen Leistungen und — wenn und soweit bekannt – mögliche Erfahrungen anderer Auftraggeber mit dem Bewerber qualitativ anhand der eingereichten Unterlagen berücksichtigt werden. Bei gleicher Eignung mehrerer Bewerber entscheidet das Zufallsprinzip.
Hinsichtlich der Einlegung von Rechtsbehelfen wird darauf hingewiesen, dass die Möglichkeit besteht, beider unter Ziffer VI.4.1) bezeichneten Vergabekammer ein Nachprüfungsverfahren gemäß den §§ 160 f. GWB einzuleiten. Es wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass ein Nachprüfungsantrag unzulässig ist, wenn erkannte oder erkennbare Verstöße gegen Vergabevorschriften nicht binnen 15 Kalendertagen, gegenüberder RSAG gerügt werden.
Ohne Rüge kann ein Bieter oder Bewerber sich auf diesen Verstoß nicht mehr berufen. Ebenfalls ist ein Nachprüfungsantrag unzulässig, wenn mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung der RSAG, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.