Erbringung von Dienstleistungen im Rahmen des technischen Netzbetriebes des Gasverteilernetzes Referenznummer der Bekanntmachung: 2021-05 MF
Auftragsbekanntmachung – Sektoren
Dienstleistungen
Abschnitt I: Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Grevesmühlen
NUTS-Code: DE80M Nordwestmecklenburg
Postleitzahl: 23936
Land: Deutschland
E-Mail: [removed]
Telefon: [removed]
Fax: [removed]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.stadtwerke-gvm.de
Abschnitt II: Gegenstand
Erbringung von Dienstleistungen im Rahmen des technischen Netzbetriebes des Gasverteilernetzes
Erbringung von Dienstleistungen im Rahmen des technischen Netzbetriebes des Gasverteilernetzes im Bereich der Stadtwerke Grevesmühlen GmbH.
In den Vergabeunterlagen aufgeführt.
Erbringung von Dienstleistungen im Rahmen des technischen Netzbetriebes des Gasverteilernetzes im Bereich der Stadtwerke Grevesmühlen GmbH. Das Netz besteht aus 17 km HD-Leitung, 20 km MD-Leitung, 68 km ND-Leitung, 4 Ausspeisepunkte HD, 90 Ausspeisepunkte MD, 2 400 Ausspeisepunkte ND.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Eintragung im Handelsregister
Jahresabschlüsse der letzten 3 Geschäftsjahre, Referenzen der Betriebsführung für Netze Dritter der letzten 5 Jahre (insbesondere Netzte in kommunaler Hand), Volumen der derzeit betreuten Netze, Eigenerbringung der Leistung zum operativen Netzbetrieb (in %).
§ 4 EnWG-Genehmigung oder eine vergleichbare Genehmigung, TSM-Zertifizierung oder vergleichbare Zertifizierung, Nachweis der Eignung durch Beschreibung des eigenen Netzbetriebes unter Angabe der Störstatistik der letzten 3 Jahre.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Schwerin
Postleitzahl: 19053
Land: Deutschland
E-Mail: [removed]
Telefon: [removed]
Fax: [removed]
1) Etwaige Vergabeverstöße muss der Bewerber/Bieter gemäß § 160 Abs. 3 Nr. 1 GWB innerhalb von 10 Tagen nach Kenntnisnahme rügen,
2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, sind nach § 160 Abs. 3 Nr. 2 GWB spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Abgabe der Bewerbung oder der Angebote gegenüber dem Auftraggeber zu rügen,
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, sind nach § 160 Abs. 3 Nr. 3 GWB spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbungs- oder Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber zu rügen,
4) Ein Vergabenachprüfungsantrag ist nach § 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB innerhalb von 15 Kalendertagen nach der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, bei der Vergabekammer einzureichen.