Lieferung von Mais zur energetischen Verwertung Referenznummer der Bekanntmachung: TP 01-2021
Auftragsbekanntmachung
Lieferauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Grevesmühlen
NUTS-Code: DE80M Nordwestmecklenburg
Postleitzahl: 23936
Land: Deutschland
E-Mail: [removed]
Telefon: [removed]
Fax: [removed]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.deutsche-evergabe.de
Abschnitt II: Gegenstand
Lieferung von Mais zur energetischen Verwertung
Lieferung von Mais zur energetischen Verwertung.
In den Vergabeunterlagen aufgeführt.
Der Abnehmer betreibt NaWaRo-beschickte Biogasanlagen zur Erzeugung von Biogas, Strom und Wärme im Gewerbegebiet Degtower Weg in Grevesmühlen. Gegenstand des Vertrages ist die Erzeugung, Lieferung und Konservierung der in § 4 bezeichneten Biomasse sowie die Rücknahme von Gärreststoffen aus den Biogasanlagen zum Ausgleich der Nährstoffbilanz und zur Verwendung als Wirtschaftsdünger auf den vertraglich gebundenen landwirtschaftlichen Nutzflächen durch den Lieferanten. Es sollen 22 000 t pro Jahr geliefert werden, Teillieferungen von mindestens 2 000 t pro Jahr sind möglich. Ebenso werden Liefergemeinschaften akzeptiert.
Wenn die Liefergemeinschaften weiterhin existieren und wenn der Gesetzgeber die Verarbeitung von Mais zulässt.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Handelsregisterauszug
Erfahrungen beim Anbau, der Ernte und Einlagerung von energetischem Mais
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Schwerin
Postleitzahl: 19053
Land: Deutschland
E-Mail: [removed]
Telefon: [removed]
Fax: [removed]
1. Etwaige Vergabeverstöße muss der Bewerber/Bieter gemäß § 160 Abs. 3 Nr. 1 GWB innerhalb von 10 Tagen nach Kenntnisnahme rügen.
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, sind nach § 160 Abs. 3 Nr. 2 GWB spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Abgabe der Bewerbung oder der Angebote gegenüber dem Auftraggeber zu rügen.
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, sind nach § 160 Abs. 3 Nr. 3 GWB spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbungs- oder Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber zu rügen.
4. Ein Vergabenachprüfungsantrag ist nach § 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB innerhalb von 15 Kalendertagen nach der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, bei der Vergabekammer einzureichen.