Neubau Michaelschule, BA III – Los 3.30 Außenanlagen
Auftragsbekanntmachung
Bauauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Rostock
NUTS-Code: DE803 Rostock, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 18147
Land: Deutschland
E-Mail: [removed]
Telefon: [removed]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.michaelshof.de
Abschnitt II: Gegenstand
Neubau Michaelschule, BA III – Los 3.30 Außenanlagen
Die Michaelschule am Dierkower Damm ist eine inklusive Ganztagsschule. 2015 wurde die gesamte Gebäudehülle des 5-geschossigen Plattenbaus saniert. Zwei Verbinder mit Treppenhaus und Aufzugsanlagen sowie Riegel BA II wurden ergänzt.
Die ausgeschriebene Leistung beinhaltet den Einbau des mineralischen Nutzboden des BA 3.
Michaelschule Dierkower
Damm 39
18146 Rostock
Deutschland
Los 3.15.1 Mineralischer Nutzboden,
Ca. 550 m2 Boden reinigen,
Grundieren,
Spachteln und beschichten (R9).
STES-18-0010
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Bescheinigung der Berufsgenossenschaft bei Firmensitz außerhalb der BRD, Bescheinigung des zuständigen Versicherungsträgers, weiter siehe Verdingungsunterlagen VOB/A § 6a EU Nr. 1 – Eintragung in einem Berufs- oder Handelsregister.
Zum Nachweis der Fachkunde, Leistungsfähigkeit und Zuverlässigkeit hat der Bieter gemäß VOB/A § 6a EU Nr. 2 lit. c, Nr. 3 lit. a, g Angaben zu machen. Präqualifizierte Unternehmen führen den Nachweis der Eignung durch den Eintrag in die Liste des Vereins für die Präqualifikation von Bauunternehmen. Bei Einsatz von Nachunternehmen ist auf Verlangen nachzuweisen, dass die vorgesehenen Nachunternehmen präqualifiziert sind oder die Voraussetzungen für die Präqualifikation erfüllen. Nicht präqualifizierte Unternehmen haben zum Nachweis der Eignung mit dem Angebot das ausgefüllte Formblatt „Eigenerklärung zur Eignung“ vorzulegen.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Schwerin
Postleitzahl: 19053
Land: Deutschland
Telefon: [removed]
1. Etwaige Vergabeverstöße muss der Bewerber/Bieter gemäß § 160 Abs. 3 Nr. 1 GWB innerhalb von 10 Tagen nach Kenntnisnahme rügen,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, sind nach § 160 Abs. 3 Nr. 2 GWB spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Abgabe der Bewerbung oder der Angebote gegenüber dem Auftraggeber zu rügen,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, sind nach § 160 Abs. 3 Nr. 3 GWB spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbungs- oder Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber zu rügen,
4. Ein Vergabenachprüfungsantrag ist nach § 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB innerhalb von 15 Kalendertagen nach der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, bei der Vergabekammer einzureichen.Ein Antrag auf Nachprüfung ist gem. § 160 (3) Nr. 1bis 4 GWB zulässig
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Rostock
Postleitzahl: 18147
Land: Deutschland
Telefon: [removed]