Neubau der Warnowbrücke in Rostock – Statische und konstruktive Prüfung
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Rostock
NUTS-Code: DE803 Rostock, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 18057
Land: Deutschland
E-Mail: [removed]
Telefon: +49 381 / 381-2919
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.rostock.de
Abschnitt II: Gegenstand
Neubau der Warnowbrücke in Rostock – Statische und konstruktive Prüfung
— statische und konstruktive Prüfung der ca. 600 m langen Warnowbrücke einschließlich Nebenanlagen in Rostock mit einem beweglichem Brückenteil,
— Geh- und Radwegbrücke,
— Projekt im Rahmen der BUGA 2025.
18055 Rostock
Der Auftrag umfasst die statische und konstruktive Prüfingenieurleistung für den Neubau einer Fuß- und Radwegbrücke über die Bundeswasserstraße „Warnow“, sowie zugehörige Leitwerke und Wartebereiche im Gewässer.
Grundlage bildet die vom Bundesministeriums für Verkehr und digitale Infrastruktur eingeführte „Richtlinie zur Ermittlung der Vergütung für die statische und konstruktive Prüfung von Ingenieurbauwerken für Verkehrsanlagen“ (RVP, Ausgabe 2019) sowie die „Technischen Vertragsbedingungen für Prüfingenieurleistungen“ (TVB-Prüf, Ausgabe 2019) mit Anforderungen an die Prüfleistung.
Beschreibung des Projektes:
— Neubau der ca. 600 m langen und 6 m breiten Geh- und Radwegbrücke,
— beweglicher Brückenteil als Klappe, Stützweite ca. 26 m,
— Tiefgründung auf Pfählen,
— Überbau in Stahlverbundbauweise mit seilverspannter Konstruktion im Brückenhauptfeld,
— Lagerung des Überbaues (außer das bewegliche Brückenfeld) (semi-) integral.
Der Auftrag enthält Grundleistungen nach RVP und zum Teil besondere Leistungen.
Die Beauftragung ist stufenweise in 3 Stufen vorgesehen. Die erste Stufe enthält die statische und konstruktive Prüfung der Entwurfsunterlagen.
Im Projektverlauf können nicht vorhersehbare Änderungen der Terminkette entstehen.
Bei weniger als 3 qualifizierten Bewerbern verringert sich die Zahl der Bewerber, die zur Angebotsabgabe aufgefordert werden sollen, entsprechend.
Bei gleicher Eignung der Bewerber im Auswahlverfahren werden die Bewerber durch Losverfahren verringert.
— nachfolgend genannte Stufen bzw. optionale Leistungen können einzeln schriftlich nachbeauftragt werden:
Stufe II: begleitet Lph 4 und 5 der Planung (Genehmigungs- und Ausführungsplanung) Stufe III: begleitet Lph 8 der Planung (Bauausführung).
„Förderung innovativer Projekte zur Verbesserung des Radverkehrs in Deutschland“
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
— berufliche Befähigung gemäß § 44 VgV,
— Nachweis der Eintragung in einem Berufs- und Handelsregister zum Nachweis der Erlaubnis der Berufsausübung (Kopie),
— Eigenerklärung zur Eignung (Bestandteil der Vergabeunterlagen),
— § 46 (3) Nr. 10 VgV:
Teil des Auftrages, der unter Umständen an Nach- bzw. Unterauftragnehmer vom Bewerber vergeben werden sollen.
Der Bewerber ist nur dann geeignet, wenn die von ihm benannten Nach- bzw. Unterauftragnehmer den Mindeststandards für die übernommenen Leistungen genügen.
Maßgebende Kriterien und Wichtungen für die Wertung der Teilnahmeanträge (Interessensbestätigung):
Die maßgebenden Kriterien und Wichtungen für die Wertung der Teilnahmeanträge können der Anlage „Bewertungsmatrix Teilnahmewettbewerb“ entnommen werden. Die Bewerber können maximal 130 Punkte erreichen. Die Auswahl der Bewerber erfolgt nach der erreichten Punktzahl. Es werden maximal 3 Büros zur Teilnahme am Verhandlungsverfahren zugelassen. Bei gleicher Punktzahl entscheidet zur Auswahl für die Teilnahme am Verhandlungsverfahren das Los.
§ 45 (4) Nr. 2 VgV:
Nachweis einer Berufshaftpflichtversicherung.
Nachweis, dass im Auftragsfall durch eine Haftpflichtversicherung eine Deckungssumme für Personenschäden in Höhe von 1,5 Mio. EUR und für sonstige Schäden (Sach- und Vermögensschäden) in Höhe von 1,5 Mio. EUR gegeben ist.
§ 45 (4) Nr. 4 VgV:
Mindestjahresumsatz des Unternehmens jeweils bezogen auf die letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahre, in dem Tätigkeitsbereich des Auftrags.
[Betrag gelöscht] EUR pro Geschäftsjahr in Summe aus den Leistungen in statischer und konstruktiver Prüfung von Ingenieurbauwerken und Tragwerksplanung;
§ 46 (3) Nr. 10 VgV:
Teil des Auftrages, der unter Umständen an Nach- bzw. Unterauftragnehmer vom Bewerber vergeben werden sollen.
Der Bewerber ist nur dann geeignet, wenn die von ihm benannten Nach- bzw. Unterauftragnehmer den Mindeststandards für die übernommenen Leistungen genügen.
Maßgebende Kriterien und Wichtungen für die Wertung der Teilnahmeanträge (Interessensbestätigung):
Die maßgebenden Kriterien und Wichtungen für die Wertung der Teilnahmeanträge können der Anlage „Bewertungsmatrix Teilnahmewettbewerb“ entnommen werden. Die Bewerber können maximal 130 Punkte erreichen. Die Auswahl der Bewerber erfolgt nach der erreichten Punktzahl. Es werden maximal 3 Büros zur Teilnahme am Verhandlungsverfahren zugelassen. Bei gleicher Punktzahl entscheidet zur Auswahl für die Teilnahme am Verhandlungsverfahren das Los.
§ 46 (3) Nr. 1 VgV:
Ausführung von Leistungen im Zeitraum von 03/2011 bis 02/2021, die mit der zu vergebenden Leistung vergleichbar sind. Der Bewerber muss mindestens nachfolgend genannte Referenzen nachweisen und beschreiben. Der Inhalt und die Form der Beschreibung der Referenzen ist der Erläuterung in der Bewertungsmatrix Teilnahmewettbewerb zu entnehmen.
Die Referenzen müssen das Aufstellen der Genehmigungs- und Ausführungsplanung (Lph 4 und 5 HOIA) und/oder die Prüfung der Genehmigungs- und Ausführungsplanung (Grundleistungen nach RVP 1.3 „Prüfung der rechnerischen Nachweise für die Ausführungsplanung“ und 1.4. „Prüfung der zugehörigen Ausführungszeichnungen in statisch konstruktiver Hinsicht“) enthalten.
LB: statische u. konstruktive Prüfung Brücke, ≥ Bauwerksklasse 4 nach RVP oder Honorarzone ≥ III nach HOAI 2 Brückenbauwerke mit Überbauten aus Stahl oder Stahlverbund als Ersatzneubau bzw. Neubau mit ≥ 70 m Gesamtstützweite und einer größten Einzelstützweite von ≥ 27 m.
1 Neubau oder Ersatzneubau einer beweglichen Brücke mit Länge des beweglichen Überbauelementes ≥ 10 m LB: statische u. konstruktive Prüfung Leitwerk u. Wartebereiche, ≥ Bauwerksklasse 3 nach RVP oder Honorarzone ≥ II nach HOAI 1 vergleichbare Referenz im Wasserbau;
§ 46 (3) Nr. 2 VgV:
Leistungsfähigkeit der technischen Fachkräfte, die im Zusammenhang mit der Leistungserbringung eingesetzt werden sollen, inkl. beruflicher Befähigung.
Der Bewerber muss mindestens folgende Befähigung aufweisen:
Landesbehördlich anerkannte Prüfingenieurin/-nen und Prüfingenieur/-e für Standsicherheit in den Fachrichtungen „Massivbau“ und „Stahlbau“ oder eine vergleichbare Qualifikation in einem EU-Mitgliedsstaat. Mindestens 1 Person. Der Nachweis ist beizulegen.
Nachweis für 3 zusätzliche Sachbearbeiter, welche für die Leistungserbringung vom Prüfingenieur eingesetzt werden sollen. Ausbildung mit Hochschul- oder Fachhochschulabschluss und mindestens 5 Jahre Berufserfahrung/Fachkunde für Leistungen der Tragwerksplanung.
Nachweis für die Person, die im Rahmen des Prüfauftrages die Leistungen hinsichtlich Schweißprüfung übernimmt, über die Zusatzqualifikation zum Schweißfachingenieur (Zulassung/Qualifikation als Schweißfachingenieur DVS/IIW). Mindestens 5 Jahre Berufserfahrung/Fachkunde für Leistungen der schweißfachtechnischen Prüfung im Brückenbau.
§ 46 (3) Nr. 6 VgV:
Leistungsfähigkeit der Führungskräfte des Unternehmens, die die technische Leitung innehaben inkl. berufliche Befähigung.
Der Bewerber muss mindestens folgende Befähigung aufweisen:
Landesbehördlich anerkannte Prüfingenieurin/-nen und Prüfingenieur/-e für Standsicherheit in den Fachrichtungen „Massivbau“ und „Stahlbau“ oder eine vergleichbare Qualifikation in einem EU-Mitgliedsstaat. Mindestens 1 Person.Der Nachweis ist beizulegen.
§ 46 (3) Nr. 8 VgV:
Durchschnittliche jährliche Beschäftigungszahl des Unternehmens und die Zahl seiner Führungskräfte in den letzten 3 Jahren.
Der Bewerber muss mindestens über 1 landesbehördlich anerkannte Prüfingenieurinnen und Prüfingenieure für Standsicherheit in den Fachrichtungen „Massivbau“ und „Stahlbau“ oder eine vergleichbare Qualifikation in einem EU-Mitgliedsstaat verfügen.
Der Bewerber muss mindestens über je 3 ausgebildete Fachkräfte (Ingenieure) in den folgenden Leistungsbildern verfügen.
Tragwerksplanung (Brücken) Der Bewerber muss mindestens über je 1 ausgebildete Fachkraft (Ingenieure) in den folgenden Leistungsbildern verfügen.
Schweißfachingenieur SFI mit Zertifizierung DVS-IIW;
§ 46 (3) Nr. 10 VgV:
Teil des Auftrages, der unter Umständen an Nach- bzw. Unterauftragnehmer vom Bewerber vergeben werden sollen.
Der Bewerber ist nur dann geeignet, wenn die von ihm benannten Nach- bzw. Unterauftragnehmer den Mindeststandards für die übernommenen Leistungen genügen.
Maßgebende Kriterien und Wichtungen für die Wertung der Teilnahmeanträge (Interessensbestätigung):
Die maßgebenden Kriterien und Wichtungen für die Wertung der Teilnahmeanträge können der Anlage „Bewertungsmatrix Teilnahmewettbewerb“ entnommen werden. Die Bewerber können maximal 130 Punkte erreichen. Die Auswahl der Bewerber erfolgt nach der erreichten Punktzahl. Es werden maximal 3 Büros zur Teilnahme am Verhandlungsverfahren zugelassen. Bei gleicher Punktzahl entscheidet zur Auswahl für die Teilnahme am Verhandlungsverfahren das Los.
— Berufsqualifikation gemäß § 75 VgV.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Schwerin
Postleitzahl: 19053
Land: Deutschland
E-Mail: [removed]
Telefon: [removed]
Fax: [removed]
§ 160 GWB – Einleitung, Antrag:
(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.
(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.
(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit:
1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Rostock
Postleitzahl: 18057
Land: Deutschland
E-Mail: [removed]
Telefon: [gelöscht]