Busbeschaffung 2021-2023 – mit Service-Vertrag Referenznummer der Bekanntmachung: 2021-001
Auftragsbekanntmachung – Sektoren
Lieferauftrag
Abschnitt I: Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Greifswald
NUTS-Code: DE80N Vorpommern-Greifswald
Postleitzahl: D-17489
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [removed]
Telefon: [removed]
Fax: [removed]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.stadtwerke-greifswald.de
Adresse des Beschafferprofils: http://www.stadtwerke-greifswald.de
Abschnitt II: Gegenstand
Busbeschaffung 2021-2023 – mit Service-Vertrag
Lieferung von CNG-Niederflurbussen für die Jahre 2021 bis 2023 als Ersatzbeschaffung und als Bestandserweiterung zur Umsetzung des NVP-2017-2027
Die genaue Anzahl und Typ sind den Ausschreibungsunterlagen zu entnehmen. Für 2024 besteht die Option der Verlängerung.
Gegenstand der Ausschreibung ist die Beschaffung von Niederflurbussen für den Stadtverkehr innerhalb eines Rahmenliefervertrages. Die Beschaffungen sind sowohl als Kauf als auch als Leasing vorgesehen und erfolgen in den Jahren 2021 bis 2023. Der Rahmenvertrag beinhaltet die Option der Verlängerung um 1 Jahr (2024). Der Rahmenvertrag hat folgende Ziele:
1. planmäßige Ersatzbeschaffung von Fahrzeugen,
2. flexible Erweiterung des Fuhrparks im Rahmen der Umsetzung von Maßnahmen aus dem Nahverkehrsplan 2017-2027 (z. B. auch Midibus, Gelenkbus möglich)
Zur planmäßigen Ersatzbeschaffung vorgesehen sind:
— 2021 – Lieferung von 1 CNG-Niederflur-Standardbus (12 m),
— 2022 – Lieferung von 1 CNG-Niederflur-Standardbus (12 m),
— 2023 – Lieferung von 6 CNG-Niederflur-Standardbusen (12 m),
— Option 2024 – Lieferung von 6 CNG-Niederflur-Standardbusen (12 m).
Die Beschaffung von Kauffahrzeugen stehen teilweise unter dem Vorbehalt der Gewährung von Fördermitteln (Beschluss Aufsichtsrat).
Die Option zur Verlängerung des Rahmenvertrages für 2024 wird spätestens bis zum 31.12.2023 gezogen.
CNG-Niederflur-Standardbusse. (12 Meter, 2-türig, mit Kneeling, ca. 33 Sitzplätze, Klimaanlage, Euro VI, Videofahrgastraumüberwachung mit videobasierter Fahrgastzählung) für den Stadtverkehr. Das Fahrzeug soll mit einer dynamischen Fahrzielanzeige, kompatibel mit ATRON-Geräten (RBL), ausgerüstet sein; Wartung, Reparatur und Ersatzfahrzeugstellung sowie die gesetzlichen Untersuchungen in angemessener Zeit vor Ort (innerhalb der Gemeindegebietsgrenze der Universitäts-und Hansestadt Greifswald).
Die Fahrzeuge müssen bei Auslieferung den jeweiligen Vorschriften der EG, ECE entsprechen. So besteht u. a. die Forderung nach Erfüllung der Richtlinie 2001/85/EG in der neuesten Fassung (behindertengerecht) und für den Schülerverkehr geeignet sein.
Es gelten die StVZO, BO Kraft, UVV der Berufsgenossenschaften in der jeweils gültigen Fassung. Ausnahmegenehmigungen werden nur in gegenseitigem Einvernehmen zugelassen. Sie müssen unbefristet sein und sind vom Hersteller beizubringen.
Der Servicepartner übernimmt Wartung, Verschleißreparaturen, Haupt- und Abgasuntersuchungen, Sicherheitsprüfungen. Ausgenommen sind Reifenservice und Reifenersatz, Motoröl (sonstige Additive), Glasbruch, Serviceleistungen (Um- und Nachrüstung, Lackpflege, Fahrzeugwäsche).
Die Ersatzteilversorgung ist für mindestens 12 Jahre zu gewährleisten.
In den Ausschreibungsunterlagen sind ebenfalls die detaillierten Spezifikationen für CNG-Niederflur-Gelenkbusse und Midibusse (Dieselmotor) enthalten. Alternative Antriebe für den Midibus sind willkommen.
Option der Verlängerung für Busbeschaffung 2024
Option für 2024 wie unter 2.1) beschrieben
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Angaben und Formalitäten, die erforderlich sind, um die Einhaltung der Auflagen zu überprüfen:
1. Aussagekräftige Darstellung des sich bewerbenden Unternehmens inkl. Leistungsportfolio (max. 4 DIN-A4-Seiten);
2. Kennblatt des Unternehmens mit Angabe Firmenname, Rechtsform, Anschrift, Tel.- und Faxnummer, E-Mail-Adresse, Unternehmensstandort, Umsatzsteueridentifikationsnummer und Bankverbindung;
3. Erklärung, dass keine Kartellabreden, Preisbindungen oder ähnliche Abreden getroffen werden und die Wirksamkeit unternehmenseigener allgemeiner Geschäftsbedingungen (AGB) keine Wirkung erlangt;
4. Nachweis über den Eintrag ins Berufs- u./oder Handelsregister (Hinterlegung im Lieferantenportal)
5. Der Bewerber/die Mitglieder einer Bewerbergemeinschaft haben genaue Angaben über die Rechtsform und den Sitz ihres Unternehmens/ihrer Unternehmen zu machen.
— Wenn und sowie Bewerber oder Bewerbergemeinschaften sich auf die Qualifikationen von Nachunternehmen berufen möchten, sind diese als Nachunternehmen zu benennen. Nachunternehmer haben eine Verpflichtungserklärung beizufügen, nach der sie zur Erbringung der Leistungen im Auftragsfall bereit sind,
— Bewerbergemeinschaften haben darauf hinzuweisen, dass sie als Bewerbergemeinschaft auftreten und sämtliche Mitglieder der Bewerbergemeinschaft sind zu benennen.
Folgende Unterlagen sind im Lieferantenportal zu hinterlegen:
— Vollständige Angaben über Inhaber und Gesellschafter sowie verbundene Unternehmen und Beteiligungsgesellschaften (Eigenerklärung ausreichend),
— Bilanzen der letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahre oder Eigenerklärungen zum Umsatz der letzten3abgeschlossenen Geschäftsjahre, sowie den Umsatz bezüglich der Leistungsart, die Gegenstand der Vergabe ist,
— Nachweis, dass das Unternehmen seinen steuerlichen Verpflichtungen ordnungsgemäß nachkommt,
— Nachweis über Sach- und Vermögensschadens-Versicherung mit Angabe zur Deckungssumme,
— Nachweis über Berufshaftpflichtversicherung mit Angabe zur Deckungssumme,
— Nachweis des Bewerbers, dass er sich nicht in einem Insolvenzverfahren befindet und die Eröffnung eines solchen Verfahrens nicht beantragt worden ist,
— Nachweis der Krankenkasse, dass die SV-Beiträge ordnungsgemäß abgeführt wurden,
— Vorlage einer Creditreform-Auskunft oder einer vergleichbaren Auskunftei,
— Bankerklärung zur finanziellen und wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit des Unternehmens,
— Nachweis zur Berufsgenossenschaft,
— Mitarbeiterzahl der letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahre (Eigenerklärung ausreichend),
— Angaben zur Serviceniederlassung vor Ort.
Zum Nachweis ihrer fachlichen Eignung müssen die Bewerber/ Mitglieder einer Bewerbergemeinschaft/Nachunternehmer:
— Referenzen über vergleichbare Leistungen in den vergangenen Jahren mit Nennung des Auftraggebers mit Adresse, Telefonnummer und Ansprechpartner und unter Angabe des Auftragswertes sowie des Auftragszeitraumes.
— Angaben zur n Firmeneigener Werkstatt / Serviceniederlassung in Greifswald, Vollservice in Werkstatt – Details Siehe Vergabeunterlagen.
Gesamtschuldnerisch haftend mit bevollmächtigtem Vertreter
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Schwerin
Postleitzahl: 19053
Land: Deutschland
E-Mail: [removed]
Ort: Schwerin
Land: Deutschland
Einlegung von Rechtsbehelfen:
Es wird darauf hingewiesen, dass bei Beanstandungen im Hinblick auf das hiesige Vergabeverfahren Bewerber bzw. Bieter Verstöße gegen Vergabevorschriften, die sie erkannt haben, gegenüber der Vergabestelle unverzüglich zu rügen haben (vgl. § 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 1 GWB).
Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, sind von Bewerbern bzw. Bietern spätestens bis Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung gegenüber der Vergabestelle zu rügen, damit Bewerber bzw. Bieter für den Fall, dass der Rüge nicht abgeholfen wird, ein Nachprüfungsverfahren vor der Vergabekammer anstreben können (vgl. § 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 2 GWB).
Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Vergabeunterlagen erkennbar sind, sind von Bewerbern bzw. Bietern spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Angebotsabgabe gegenüber der Vergabestelle zu rügen, damit Bewerber bzw. Bieter für den Fall, dass der Rüge nicht abgeholfen wird, ein Nachprüfungsverfahren vor der Vergabekammer anstreben können (vgl. § 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 3 GWB).
Sofern die Vergabestelle einer Rüge in ihrem Antwortschreiben nicht abhilft, kann der betreffende Bewerber bzw. Bieter nur innerhalb von längstens 15 Kalendertagen nach Eingang des Antwortschreibens der Vergabestelle diesbezüglich ein Nachprüfungsverfahren vor der Vergabekammer einleiten (vgl. § 160 Abs. 3.Satz 1 Nr. 4 GWB)
Ort: Schwerin
Land: Deutschland