Ausgleichsmaßnahmen zum Geh- und Radweg Zarrentin
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Bauauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift: Kirchplatz 8
Ort: Zarrentin am Schaalsee
NUTS-Code: DE80O Ludwigslust-Parchim
Postleitzahl: 19246
Land: Deutschland
E-Mail:
Telefon: +49 38851838113
Fax: +49 38851838190
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.amt-zarrentin.de
Abschnitt II: Gegenstand
Ausgleichsmaßnahmen zum Geh- und Radweg Zarrentin
Die Stadt Zarrentin am Schaalsee plant mit der Umsetzung des Bebauungsplanes Nr. 28 „Schulcampus“einen neuen Schulstandort am westlichen Ortsausgang der Ortslage. Zur Anbindung des Campus an die vorhandenen Wege der Ortslage ist der Bau eines kombinierten Geh- und Radweges entlang der Landesstraße 04 geplant. Mit dem Bau des Weges ist auch die Verlegung erforderlicher Ver- und Entsorgungsleitungen (Trinkwasser, Abwasser, Gas, Strom und Telekommunikation) für den neuen Schulstandort geplant. Mit dem Bau des Geh- und Radweges wird auch eine Beleuchtungsanlage errichtet.
Im Wesentlichen umfasst die Gesamtbaumaßnahme folgende Bestandteile:
— Herstellung eines kombinierten Geh- und Radweges in Asphaltbauweise,
— Errichtung einer Beleuchtungsanlage,
— Verlegung von Ver- und Entsorgungsleitungen,
— Umsetzung von erforderlichen Ausgleichsmaßnahmen und Ersatzpflanzungen,
— Neubau/Wiederherstellung von Grundstückszufahrten,
— Anbindung an die geplanten Wege bzw. den Schulcampus.
Der geplante Neubau des Radweges, auf zurzeit unbefestigten Flächen, welche bisher landwirtschaftlich genutzt werden, umfasst folgenden Streckenabschnittder Landesstraße 04: Abschnitt 20 von km 2,698 bis km 3,279, linkseitig.
Es ist geplant den Weg in einer Breite von 3,50 m zzgl.beidseitigem 0,50 m breiten, standfesten Banketten auszubauen.
Der Bauanfang befindet sich an der geplanten Anbindung an die Wege des Schulcampus, etwa bei Abschnitt 20, Kilometer 2,698 der Landesstraße 04.
Das Bauende liegt etwa bei Abschnitt 20, Kilometer 3,279 der Landesstraße 04. Somit ergibt sich eine Gesamtausbaulänge von etwa 556 m. Der Weg verläuft von Bau-km 0+0 bis etwa Bau-km 0+460 in einer Entfernung von 10 m zur Landesstraße 04. Ab Bau-km 0+460 schwenkt der in Richtung Landesstraße und verläuft ab Bau-km 0+489 in einer Breite von 4,00 m zzgl. Bankett bord geführt an der L 04.
Zarrentin am Schaalsee
— 43 St. Baumstandorte gemäß Lageplan ausmessen und mit einem Holzpflock markieren.
— 43 Bäume liefern 43 Bäume mit Ballen pflanzen nach DIN 18916 43 Rindenschutz herstellen.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Ausgleichspflanzungen Geh- und Radweg Zarrentin
Postanschrift: Kurze Badlow 8
Ort: Schwerin
NUTS-Code: DE804 Schwerin, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 19061
Land: Deutschland
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Angebote dürfen ausschließlich verschlüsselt (über das Bietertool) eingereicht werden.
Die in den Ausschreibungs-/Vergabeunterlagen enthaltenen Dokumente und Informationen sind vertraulich zu behandeln und dürfen ausschließlich zur Angebotserstellung/Auftragsausführung verwendet werden.
Die Weitergabe an nicht am Verfahren beteiligte Dritte ist untersagt.
Zuschlagskriterium: Niedrigster Preis Grundsätzlich erfolgt die Kommunikation über die Vergabeplattform.
Gem. DSGVO Art. 6 Abs. 1 b werden im Rahmen des Vergabeverfahrens zur Verfügung gestellte, auch personenbezogene Informationen und Daten erfasst, organisiert, gespeichert, verwendet und gelöscht. Nach Abschluss des Vergabeverfahrens,
Des Förder- und Rechnungsprüfungsverfahrens und nach Ablauf der gesetzlichen Aufbewahrungsfrist werden die Daten gelöscht.
Postanschrift: Johannes-Stelling-Straße 14
Ort: Schwerin
Postleitzahl: 19053
Land: Deutschland
§ 160 GWB – Einleitung, Antrag
(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.
(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.
(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit:
1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt
Postanschrift: Kirchplatz 8
Ort: Zarrentin am Schaalsee
Postleitzahl: 19246
Land: Deutschland
E-Mail: