1.1.
Beschaffer
Offizielle Bezeichnung: Bundesnetzagentur für Elektrizität, Gas, Telekommunikation, Post und Eisenbahnen
2.1.
Verfahren
Titel: Vertragserweiterung für Hosting und Betrieb des Gigabitgrundbuchs / Breitbandatlas
Beschreibung: Verlängerung des bestehenden Vertragsverhältnisse zum Weiterbetrieb und Hosting der v. g. Anwendung
Kennung des Verfahrens: 13e22446-d3e2-4f0a-9b28-4352e4c53302
2.1.1.
Zweck
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Haupteinstufung (cpv): 72250000 Systemdienstleistungen und Unterstützungsdienste
2.1.2.
Erfüllungsort
Land: Deutschland
2.1.4.
Allgemeine Informationen
Rechtsgrundlage:
Richtlinie 2014/24/EU
5.1.
Los: LOT-0001
Titel: Vertragserweiterung für Hosting und Betrieb des Gigabitgrundbuchs / Breitbandatlas
Beschreibung: Verlängerung des bestehenden Vertragsverhältnisse zum Weiterbetrieb und Hosting der v. g. Anwendung
Interne Kennung: Z25-2-BE2026-0022
5.1.1.
Zweck
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Haupteinstufung (cpv): 72250000 Systemdienstleistungen und Unterstützungsdienste
Menge: 18
Optionen:
Beschreibung der Optionen: 250 Personentage für Weiterentwicklung
5.1.3.
Geschätzte Dauer
Datum des Beginns: 01/01/2027
Enddatum der Laufzeit: 30/06/2028
5.1.6.
Allgemeine Informationen
Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesen: ja
5.1.16.
Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung
Überprüfungsstelle: Bundesnetzagentur für Elektrizität, Gas, Telekommunikation, Post und Eisenbahnen - Vergabekammer des Bundes
Organisation, die den Auftrag unterzeichnet: Bundesnetzagentur für Elektrizität, Gas, Telekommunikation, Post und Eisenbahnen
Wert aller in dieser Bekanntmachung vergebenen Verträge: 5 923 026,25 EUR
6.1.
Ergebnis, Los-– Kennung: LOT-0001
6.1.2.
Informationen über die Gewinner
Wettbewerbsgewinner:
Offizielle Bezeichnung: Sulzer GmbH
Angebot:
Kennung des Angebots: 1
Kennung des Loses oder der Gruppe von Losen: LOT-0001
Wert des Angebots: 5 923 026,25 EUR
Das Angebot wurde in die Rangfolge eingeordnet: ja
Vergabe von Unteraufträgen: Ja
Wert der Vergabe von Unteraufträgen ist bekannt: nein
Prozentanteil der Vergabe von Unteraufträgen ist bekannt: nein
Beschreibung: Hosting
Informationen zum Auftrag:
Kennung des Auftrags: Z25-2-BE-2026-0022
Titel: Vertragserweiterung für Hosting und Betrieb des Gigabitgrundbuchs / Breitbandatlas
Datum des Vertragsabschlusses: 16/10/2026
Organisation, die den Auftrag unterzeichnet: Bundesnetzagentur für Elektrizität, Gas, Telekommunikation, Post und Eisenbahnen
7.1.
Änderung
Kennzeichnung der vorherigen Vertragsvergabebekanntmachung: 762302-2023
Identifikator des geänderten Vertrags: Z25-2-BE-2026-0022
Grund für die Änderung: Änderungen aufgrund von Umständen, die bei aller Umsicht vom Beschaffer nicht vorhergesehen werden konnten, erforderlich.
Beschreibung: Unvorhersehbar: - System war der BNetzA zum Zeitpunkt der Übernahme vom BMDS nicht im Detail bekannt. Demzufolge wurde die Komplexität bei der Migration von AWS Cloud in die neue Private Cloud unterschätzt und führte zu Verzögerungen von 6 Monaten. Das Ausmaß der Komplexität wurde erst zum Zeitpunkt der Betriebsübergangs zur Sulzer offensichtlich. (technische Komplexität sowie technische Schulden/Mängel). - Änderung der langfristigen Cloudstrategie ==> nicht mehr intern bei BNetzA, sondern direkt langfristige externe Lösung, dies war zum Zeitpunkt der Ausschreibung auch im Rahmen der Sorgfaltspflicht nicht erkennbar. Daraus resultiert zum Einen, dass die Hauptleistungen aus dem Vertrag nicht vollständig bis zum vorgesehenen Vertragsende erbracht werden konnten, zum anderen dass aufgrund des Wechsels bzw. der Entscheidung zur Änderung der langfristigen Cloudstrategie keine rechtzeitige Ausschreibung mehr erfolgen kann (Verhandlungsverfahren mit Teilnahmewettbewerb + Migrationszeitraum). - Weitere Verzögerung ist seit Start des Beschaffungsvorgangs /Bedarfsanmeldung (12/2025) eingetreten, da die Haushaltsansätze, die für den Breitbandatlas/Gigabit-Grundbuch zur Verfügung stehen, für die Zeit ab 2027 reduziert wurden, so dass auch der Leistungsumfang sowohl für den Verlängerungsauftrag als auch für die Ausschreibung noch einmal umfangreich überarbeitet und reduziert werden mussten. Auch diese Verzögerung war im Vorfeld nicht erkennbar. Die Schaffung von haushalterischer Klarheit ist sowohl für den Verlängerungsauftrag als auch für die Folgeausschreibung jedoch von unabdingbarer Bedeutung. Aufgrund dessen konnte eine rechtzeitige Neuausschreibung nicht erfolgen, sondern es ist eine Verlängerung des Bestandsvertrages um 18 Monate erforderlich, um zum einen genügend Vorlaufzeit für die Durchführung der Beschaffungsverfahren (z.B. Verhandlungsverfahren mit Teilnahmewettbewerb; teilweise Abrufaufträge) der benötigten Anschlussleistung zu haben, zum Anderen um zwischen Vertragsschluss und Migrationszeitpunkt hinreichend Vorlaufzeit zu haben, um eine technisch sorgfältige Migration durchführen zu können. Andernfalls besteht die Gefahr einer Betriebslücke. Die Erweiterung des Vertrages ist auch vom Umfang her nach §132 Abs. 2 Satz 2 GWB möglich. Der zu erweiternde Vertrag hat einen Umfang von 13.744.459,92 € netto. Die beabsichtigte Verlängerung um 18 Monate hat einen Auftragswert von 5923026,05 € netto. Der Auftragswert beträgt damit weniger als 50% des ursprünglichen Auftrages. Es gab bislang keine sonstigen Erweiterungen nach § 132 Abs. 2 GWB, so dass damit auch keine unzulässige Splittung zur Umgehung von Vorschriften des GWB vorliegen kann.
7.1.1.
Änderung
Beschreibung der Änderungen: Unvorhersehbar: - System war der BNetzA zum Zeitpunkt der Übernahme vom BMDS nicht im Detail bekannt. Demzufolge wurde die Komplexität bei der Migration von AWS Cloud in die neue Private Cloud unterschätzt und führte zu Verzögerungen von 6 Monaten. Das Ausmaß der Komplexität wurde erst zum Zeitpunkt der Betriebsübergangs zur Sulzer offensichtlich. (technische Komplexität sowie technische Schulden/Mängel). - Änderung der langfristigen Cloudstrategie ==> nicht mehr intern bei BNetzA, sondern direkt langfristige externe Lösung, dies war zum Zeitpunkt der Ausschreibung auch im Rahmen der Sorgfaltspflicht nicht erkennbar. Daraus resultiert zum Einen, dass die Hauptleistungen aus dem Vertrag nicht vollständig bis zum vorgesehenen Vertragsende erbracht werden konnten, zum anderen dass aufgrund des Wechsels bzw. der Entscheidung zur Änderung der langfristigen Cloudstrategie keine rechtzeitige Ausschreibung mehr erfolgen kann (Verhandlungsverfahren mit Teilnahmewettbewerb + Migrationszeitraum). - Weitere Verzögerung ist seit Start des Beschaffungsvorgangs /Bedarfsanmeldung (12/2025) eingetreten, da die Haushaltsansätze, die für den Breitbandatlas/Gigabit-Grundbuch zur Verfügung stehen, für die Zeit ab 2027 reduziert wurden, so dass auch der Leistungsumfang sowohl für den Verlängerungsauftrag als auch für die Ausschreibung noch einmal umfangreich überarbeitet und reduziert werden mussten. Auch diese Verzögerung war im Vorfeld nicht erkennbar. Die Schaffung von haushalterischer Klarheit ist sowohl für den Verlängerungsauftrag als auch für die Folgeausschreibung jedoch von unabdingbarer Bedeutung. Aufgrund dessen konnte eine rechtzeitige Neuausschreibung nicht erfolgen, sondern es ist eine Verlängerung des Bestandsvertrages um 18 Monate erforderlich, um zum einen genügend Vorlaufzeit für die Durchführung der Beschaffungsverfahren (z.B. Verhandlungsverfahren mit Teilnahmewettbewerb; teilweise Abrufaufträge) der benötigten Anschlussleistung zu haben, zum Anderen um zwischen Vertragsschluss und Migrationszeitpunkt hinreichend Vorlaufzeit zu haben, um eine technisch sorgfältige Migration durchführen zu können. Andernfalls besteht die Gefahr einer Betriebslücke. Die Erweiterung des Vertrages ist auch vom Umfang her nach §132 Abs. 2 Satz 2 GWB möglich. Der zu erweiternde Vertrag hat einen Umfang von 13.744.459,92 € netto. Die beabsichtigte Verlängerung um 18 Monate hat einen Auftragswert von 5923026,05 € netto. Der Auftragswert beträgt damit weniger als 50% des ursprünglichen Auftrages. Es gab bislang keine sonstigen Erweiterungen nach § 132 Abs. 2 GWB, so dass damit auch keine unzulässige Splittung zur Umgehung von Vorschriften des GWB vorliegen kann.
Geschäftseinheitskennzeichnung in der vorherigen Bekanntmachung: ORG-0001
8.1.
ORG-0001
Offizielle Bezeichnung: Bundesnetzagentur für Elektrizität, Gas, Telekommunikation, Post und Eisenbahnen
Registrierungsnummer: DE811318584
Postanschrift: Canisiusstr. 21
Stadt: Mainz
Postleitzahl: 55122
Land, Gliederung (NUTS): Mainz, Kreisfreie Stadt (DEB35)
Land: Deutschland
Telefon: +496131180
Sonstige Kontaktpersonen:
Offizielle Bezeichnung: Vergabekammer des Bundes
Postanschrift: Villemombler Straße 76
Stadt: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land, Gliederung (NUTS): Bonn, Kreisfreie Stadt (DEA22)
Land: Deutschland
Rollen dieser Organisation:
Beschaffer
Überprüfungsstelle
Organisation, die den Auftrag unterzeichnet
8.1.
ORG-0002
Offizielle Bezeichnung: Sulzer GmbH
Registrierungsnummer: DE147866830
Postanschrift: Schleinufer 16-18
Stadt: Magdeburg
Postleitzahl: 39104
Land, Gliederung (NUTS): Magdeburg, Kreisfreie Stadt (DEE03)
Land: Deutschland
Rollen dieser Organisation:
Bieter
Gewinner dieser Lose: LOT-0001
8.1.
ORG-0000
Offizielle Bezeichnung: Publications Office of the European Union
Registrierungsnummer: PUBL
Stadt: Luxembourg
Postleitzahl: 2417
Land, Gliederung (NUTS): Luxembourg (LU000)
Land: Luxemburg
Telefon: +352 29291
Rollen dieser Organisation:
TED eSender
Kennung/Fassung der Bekanntmachung: 5c4b4172-1dc2-4851-9180-6bc4a5139ff9 - 01
Formulartyp: Auftragsänderung
Art der Bekanntmachung: Bekanntmachung der Auftragsänderungen
Unterart der Bekanntmachung: 38
Datum der Übermittlung der Bekanntmachung: 23/10/2026 09:40:57 (UTC+00:00) Westeuropäische Zeit, GMT
Sprachen, in denen diese Bekanntmachung offiziell verfügbar ist: Deutsch
Veröffentlichungsnummer der Bekanntmachung: 738602-2026
ABl. S – Nummer der Ausgabe: 207/2026
Datum der Veröffentlichung: 26/10/2026