5.1.1.
Zweck
Art des Auftrags: Lieferleistungen
Haupteinstufung (cpv): 31321000 Starkstromleitungen
5.1.2.
Erfüllungsort
Land, Gliederung (NUTS): Ludwigshafen am Rhein, Kreisfreie Stadt (DEB34)
Land: Deutschland
5.1.4.
Verlängerung
Maximale Verlängerungen: 0
5.1.6.
Allgemeine Informationen
Vorbehaltene Teilnahme:
Teilnahme ist nicht vorbehalten.
Die Namen und beruflichen Qualifikationen des zur Auftragsausführung eingesetzten Personals sind anzugeben: Nicht erforderlich
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesen: nein
Diese Auftragsvergabe ist auch für kleine und mittlere Unternehmen (KMU) geeignet: nein
5.1.7.
Strategische Auftragsvergabe
Ziel der strategischen Auftragsvergabe: Keine strategische Beschaffung
5.1.9.
Eignungskriterien
Quellen der Eignungskriterien: Bekanntmachung
Kriterium: Andere wirtschaftliche oder finanzielle Anforderungen
Beschreibung des Eignungskriteriums: Mit der am 8. April 2022 im EU-Amtsblatt veröffentlichten Verordnung (EU) 2022/576 des Rates vom 8. April 2022 zur Änderung der Verordnung (EU) Nr. 833/2014 (nachfolgend: Sanktions-VO) über restriktive Maßnahmen angesichts der Handlungen Russlands, die die Lage in der Ukraine destabilisieren, wurden seit Ausbruch des russischen Angriffskriegs gegen die Ukraine erstmals auch Sanktionen erlassen, die die Vergabe und die Ausführung öffentlicher Aufträge und Konzessionen ab Erreichen der EU-Schwellenwerte nach § 106 GWB unmittelbar und ohne weitere nationale Umsetzungsrechtsakte betreffen. Weitere Informationen hierzu können beim BMWK abgerufen werden: https://www.bmwk.de/Redaktion/DE/Downloads/P-R/rundschreiben-anwendung-russland-sanktionen-bereich-vergabe-offentlicher-auftrage-und-konzessionen.pdf?__blob=publicationFile&v=4 Hierzu füllt der Bieter die Anlage „Eigenerklärung VO-2022-833" aus und gibt diese mit dem Angebot ab. Bei Bietergemeinschaften ist die Erklärung von allen Mitgliedern der Bietergemeinschaft abzugeben. Nachunternehmer sind entsprechend zu verpflichten. Angebote von Unternehmen, die eine entsprechende Erklärung trotz entsprechender Anforderung nicht abgeben, sind von der Wertung auszuschließen.
Kriterium: Andere wirtschaftliche oder finanzielle Anforderungen
Beschreibung des Eignungskriteriums: Der Bieter erklärt, für alle in Deutschland tätig werdenden Beschäftigten, die Einhaltung des Mindestlohngesetzes (MiLoG) und der jeweils geltenden Tariftreuegesetzte der Bundesländer. Hierzu füllt der Bieter in jedem Fall, auch wenn kein solcher Einsatz erfolgt, die Anlage „Eigenerklärung nach Mindestlohngesetz und Tariftreue" aus und gibt diese mit dem Angebot ab. Setzt der Bieter keine Beschäftigten in Deutschland ein, ist dies durch entsprechende Angabe in vorstehender Anlage zu erklären. Dieses Dokument muss jeweils vom Bieter, von jedem eingesetzten Nachunternehmer, sowie von allen Mitgliedern einer etwaigen Bietergemeinschaft mit dem Angebot abgegeben werden. Der Auftraggeber weist darauf hin, dass er unabhängig von der Eigenerklärung gem. § 19 Abs. 1 MiLoG das Recht hat, jederzeit zusätzliche Auskünfte des Wettbewerbsregisters anzufordern (§ 19 Abs. 3 MiLoG). Bei Aufträgen ab einer Höhe von 30.000 € netto fordert der Auftraggeber für den Bieter, der den Zuschlag erhalten soll, vor der Zuschlagserteilung eine Auskunft aus dem Wettbewerbsregister an.
Kriterium: Eintragung in das Handelsregister
Beschreibung des Eignungskriteriums: Gemäß § 122 Abs. 2 Nr. 1 und Abs. 3 GWB in Verbindung mit § 48 SektVO hat der Bieter zum Nachweis seiner Befähigung zur Berufsausübung mit dem Angebot zunächst eine formlose Eigenerklärung über seine Eintragung in einem Berufs- oder Handelsregister (unter Angabe von Register, registerführender Stelle und Registernummer) abzugeben. Nur auf gesonderte Anforderung des Auftraggebers, die an die für den Zuschlag in Betracht kommenden (aussichtsreichen) Bieter gerichtet wird, ist innerhalb der dabei gesetzten Frist von 7 Kalendertagen ein Handelsregisterauszug vorzulegen bzw. ein Nachweis, dass der Bieter in einem Berufs- oder Handelsregister nach Maßgabe der Rechtsvorschriften des Landes der europäischen Gemeinschaft oder eines Vertragsstaates des EWR-Abkommens eingetragen ist, in dem er ansässig ist. Der Nachweis muss den aktuellen Stand der Informationen des Berufs- oder Handelsregisters entsprechen. Es genügt eine nicht beglaubigte Kopie. Der Nachweis darf nicht älter als 6 Monate sein, gerechnet ab dem Datum der Anforderung durch den Auftraggeber. Unternehmen, die weder in einem Berufs- noch Handelsregister noch einem anderen Register geführt werden, erklären dies in der Eigenerklärung und legen auf Anforderung eine Kopie der Gewerbeanmeldung der zuständigen Stelle des Landes, in dem sie ansässig sind oder einen anderen geeigneten Nachweis vor, der einen Aufschluss über die Art der beruflichen Tätigkeit zulässt. Die geplante Rechtsform der ggf. in Gründung befindlichen Unternehmen bzw. Bietergemeinschaften ist anzugeben. Die Eigenerklärung muss jeweils vom Bieter, von jedem zur Eignungsleihe eingesetzten Nachunternehmer, sowie von allen Mitgliedern einer etwaigen Bietergemeinschaft mit dem Angebot im Rahmen der „Eigenerklärung zu Nachweisen“ abgegeben werden; die vorgenannten Nachweise sind von diesen jeweils auf Anforderung vorzulegen. Amtliche Bescheinigungen eines Landes der europäischen Gemeinschaft oder eines Vertragsstaates des EWR-Abkommens werden in deren Originalsprache zugelassen.
Kriterium: Durchschnittlicher Jahresumsatz
Beschreibung des Eignungskriteriums: Zur Feststellung der wirtschaftlichen und finanziellen Leistungsfähigkeit des Bieters, werden folgende Mindestanforderungen an das Unternehmen gestellt: Mindestumsatz im Geschäftsjahr 2025: 8 Mio. € Mindestumsatz im Geschäftsjahr 2024: 8 Mio. € Mindestumsatz im Geschäftsjahr 2023: 8 Mio. € Negative Entwicklungen bei oben genannten Kennzahlen sind zu erläutern. Eine fortgesetzte negative Entwicklung oben genannter Kennzahlen, welche nicht auf Grund unternehmerischer oder struktureller Randbedingungen plausibilisiert werden kann, wird als mangelnde wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit des Bieters angesehen. Sofern die Angaben für das letzte Geschäftsjahr noch nicht vollständig vorliegen, sind die Angaben sinngemäß der letzten drei vollständig vorliegenden Geschäftsjahre darzulegen. Wenn das Unternehmen noch keine drei vollständigen Geschäftsjahre am Markt tätig ist, sind mindestens die Kennzahlen der vorliegenden Geschäftsjahre, sowie die erwarteten Kennzahlen des aktuellen Geschäftsjahres anzugeben und zu plausibilisieren. Die geforderten Kennzahlen und ergänzenden Erläuterungen sind durch Eigenerklärung im Abschnitt „Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit“ der Anlage „Eigenerklärung zur Unternehmenseignung“ anzugeben. Bieter können sich zum Nachweis der Eignung ihrer Nachunternehmer (Eignungsleihe) und der weiteren Mitglieder der Bietergemeinschaft bedienen. In diesem Fall ist die Eigenerklärung zur Unternehmenseignung von jedem der Unternehmen einzeln auszufüllen und mit dem Angebot abzugeben.
Kriterium: Berufliche Risikohaftpflichtversicherung
Beschreibung des Eignungskriteriums: Der Bieter muss über eine Betriebshaftpflichtversicherung zur Deckung von Sach-, Personen- und Vermögensschäden verfügen und diese über die Vertragslaufzeit aufrechterhalten. Die Mindestdeckung für Sach-, Personen- und Vermögensschäden muss 5.000.000€, die Mindestdeckung jeweils pro Fall betragen. Eine Deckelung der Beträge auf den doppelten Wert pro Versicherungsjahr ist zulässig. Der Bieter und alle Mitglieder einer Bietergemeinschaft erklären dies mit dem Angebot durch Eigenerklärung im Rahmen der „Eigenerklärung zu Nachweisen“. Auf gesonderte Anforderung des Auftraggebers, die an die für den Zuschlag in Betracht kommenden (aussichtsreichen) Bieter gerichtet wird, belegt er dies innerhalb der dabei gesetzten Frist von 7 Kalendertagen durch Vorlage eines zum Zeitpunkt der Angebotsabgabe gültigen Versicherungsnachweises oder einer verbindlichen Erklärung einer Versicherung, aus der sich ergibt, dass im Falle der Zuschlagserteilung an den Bieter eine solche Versicherung über die geforderten Deckungssummen vorliegen wird. Alle Mitglieder einer Bietergemeinschaft müssen getrennt voneinander eine solche Versicherungsleistung erklären bzw. auf Anforderung belegen.
Kriterium: Andere wirtschaftliche oder finanzielle Anforderungen
Beschreibung des Eignungskriteriums: Der Bieter und die Mitglieder einer Bietergemeinschaft sind aufgefordert, mit dem Angebot durch Eigenerklärung in der Anlage „Eigenerklärung zu Nachweisen“ zu bestätigen, dass sie über mindestens eine „mittlere“ Bonität im Sinne dieser Ziffer verfügt. Auf gesonderte Anforderung des Auftraggebers, die an die für den Zuschlag in Betracht kommenden (aussichtsreichen) Bieter gerichtet wird, hat der Bieter innerhalb von 7 Kalendertagen seine Bonität anhand am Markt anerkannter Bonitätsbewertungen (z.B.: Creditreform oder einer vergleichbaren Bewertung) oder einer Erklärung seiner Hausbank nachzuweisen, wobei mindestens eine „mittlere“ Bonität gegeben sein muss. Dies bedeutet exemplarisch für die Bewertung durch Creditreform einen Bonitätsindex von höchstens 300. Dem Bieter obliegt selbst die Verantwortung, die genannten Anforderung an die exemplarisch genutzte Creditreform auf eine durch Ihn abweichend verwendete Bewertungsskala zu vergleichen. Alle Mitglieder einer Bietergemeinschaft müssen getrennt voneinander ihre Bonität erklären bzw. auf Anforderung belegen.
Kriterium: Zertifikate von unabhängigen Stellen über Qualitätssicherungsstandards
Beschreibung des Eignungskriteriums: Zum Beleg der Unternehmenseignung ist der Nachweis über die Existenz und Anwendung eines Qualitätsmanagementverfahren nach DIN EN ISO 9001:2015 oder vergleichbar zu führen. Dazu erklärt der Bieter mit dem Angebot durch Eigenerklärung in der Anlage „Eigenerklärung zu Nachweisen“ das er über eine solche Zertifizierung verfügt, unter Angabe der Zertifizierungsstelle, der Zertifikatsnummer, des Geltungsbereichs und der Gültigkeitsdauer. Auf gesonderte Anforderung des Auftraggebers, die an die für den Zuschlag in Betracht kommenden (aussichtsreichen) Bieter gerichtet wird, legt der Bieter innerhalb von 7 Kalendertagen eine zum Zeitpunkt der Angebotsabgabe durch eine akkreditierte Zertifizierungsstelle erteilte, gültige Zertifizierung vor, deren Geltungsbereich den Leistungsgegenstand der Ausschreibung umfasst. Sollte der Bieter einen vergleichbaren Nachweis vorlegen, hat der Bieter dessen Gleichwertigkeit bereits mit dem Angebot darzulegen. Die Zulässigkeit bzw. Vergleichbarkeit anderer als der vorgenannten Zertifizierungen ist im Rahmen von Bieterfragen vor Ablauf der Angebotsfrist zu klären. Unabdingbar ist aber, dass es sich um Fremdnachweise über eine von Externen durchgeführte, systematische Überprüfung handeln muss. Eigenerklärungen über die Anwendung eines Qualitätsmanagementsystems ohne externe Zertifizierung sind als abschließender Nachweis nicht ausreichend.
Kriterium: Referenzen zu bestimmten Lieferungen
Beschreibung des Eignungskriteriums: Zum Nachweis der Fähigkeit und Erfahrung und damit zum Beleg der Eignung, die geforderte Leistung erbringen zu können, sind vom Bieter drei mit der geforderten Leistung vergleichbare Lieferreferenzen darzulegen. Hierzu ist die Anlage „Eigenerklärung Projektreferenz“ als Vorlage zu verwenden. Dem Bieter steht es frei bis zu zwei weitere Referenzen (Nr. 4 und 5) zu benennen, deren Gültigkeit überprüft werden kann, sofern sich eine der ersten drei Referenzen (Nr. 1, 2 oder 3) als ungültig herausstellt. Die Projektreferenzen sind je Los nachzuweisen (Anlage 8 ggf. mehrfach ausfüllen und abgeben) Die ausschreibende Stelle beabsichtig, die angegebenen Lieferreferenzen zu überprüfen. Angaben, die einer Nachprüfung nicht standhalten, führen zum Ausschluss der jeweiligen Referenz und ggf. des Angebotes. Der Bieter hat die Kontaktdaten der jeweiligen Ansprechpartner der Referenzen anzugeben. Die Kontaktdaten müssen eine Überprüfung der Referenz möglich machen. Der Bieter versichert durch die Angabe, dass der Kontaktperson die Benennung als Referenz bekannt ist und darüber hinaus die Einwilligung der Kontaktperson zur Kontaktaufnahme vorliegt. Die Erhebung dieser Kontaktdaten erfolgt im Einklang mit Artikel 6, Absatz 1, lit. c und e DSGVO. Bei der Benennung der Referenzen sind folgende Mindestanforderungen zu beachten: Jede Lieferreferenz muss vom Bieter, einem Teilnehmer der Bietergemeinschaft oder einem Nachunternehmer des Bieters stammen, dessen Eignung er sich bedient, und der in diesem Verfahren mit der entsprechenden Herstellung des angebotenen Produktes betraut werden soll. Referenzen von Unternehmen, die die betreffende Leistung in der vorliegenden Ausschreibung nicht erbringen sollen, werden als ungültig ausgeschlossen. Referenzen werden als vergleichbar bewertet, wenn: die Referenz von einem Übertragungsnetz- oder Verteilnetzbetreiber aus dem Europäischen Wirtschaftsraum stammt und wenn es sich um einen Trassenbau innerhalb des Europäischen Wirtschaftsraums handelte, die im Rahmen der jeweiligen Referenz gelieferten Waren den technischen Eigenschaften und Normen der ausgeschriebenen Waren entsprechen, um den Nachweis zu erbringen, dass der Bieter in der Lage ist, die Anforderungen der ausschreibenden Stelle zu erfüllen. Es obliegt dem Bieter im Falle abweichender Normen die Vergleichbarkeit zu den ausgeschriebenen Waren zu belegen. Referenzen über nicht vergleichbare Waren werden ausgeschlossen. die Referenzen der Bieter für Los 1 die Lieferung von Maststahl für Hochspannungs- oder Höchstspannungsmasten mit einem Auftragsvolumen von mindestens 250 Tonnen umfasste, die Referenzen der Bieter für Los 2 die Lieferung von Leiterseilen für Hochspannungs- oder Höchstspannungstrassen von mindestens 50.000 m umfasste, die Referenzen der Bieter für Los 3 die Lieferung von OPGW für Hochspannungs- oder Höchstspannungstrassen von mindestens 10.000 m umfasste, die Lieferung bereits erfolgt ist und nicht mehr als 5 Jahre zurückliegt. Noch nicht realisierte Lieferungen dürfen nicht genannt werden.
5.1.10.
Zuschlagskriterien
Kriterium:
Art: Qualität
Bezeichnung: Qualitätskriterium
Beschreibung: Die Wertung der Angebote erfolgt gemäß § 52 Abs. 2 SektVO. Die Bewertung der Angebote zur Ermittlung des wirtschaftlichsten Angebots erfolgt nach der linearen einseitigen Interpolation. Zur Ermittlung des wirtschaftlichsten Angebotes wird der Angebotspreis in einen Punktwert (𝑃𝐵𝑖𝑒𝑡𝑒𝑟) überführt und zu den erreichten Leistungspunkten (𝐿𝐵𝑖𝑒𝑡𝑒𝑟) des Bieters addiert. Das Angebot mit dem höchsten Gesamtpunktwert erhält den Zuschlag. Zur Ermittlung des Punktwertes des Angebotspreises erhält das Angebot mit dem niedrigsten Preis je Los 100 Punkte. Angebote deren Preis das Doppelte des niedrigsten Preises oder mehr betragen, erhalten 0 Punkte. Alle Angebote zwischen dem niedrigsten Preis und dem Doppelten des niedrigsten Preis erhalten eine Punktzahl, die durch lineare Interpolation zwischen den Werten ermittelt wird. Als Leistungskennzahl (𝐿𝐵𝑖𝑒𝑡𝑒𝑟) wird das Ergebnis der Auswertung des Kriterienkataloges angesetzt. Bei sonst wirtschaftlich gleichwertigen Angeboten erhält das Angebot den Zuschlag, das die höheren Leistungspunkte erreicht hat.
Kategorie des Gewicht-Zuschlagskriteriums: Gewichtung (Punkte, genau)
Zuschlagskriterium — Zahl: 50
Kriterium:
Art: Kosten
Bezeichnung: Kostenkriterium
Beschreibung: Die Wertung der Angebote erfolgt gemäß § 52 Abs. 2 SektVO. Die Bewertung der Angebote zur Ermittlung des wirtschaftlichsten Angebots erfolgt nach der linearen einseitigen Interpolation. Zur Ermittlung des wirtschaftlichsten Angebotes wird der Angebotspreis in einen Punktwert (𝑃𝐵𝑖𝑒𝑡𝑒𝑟) überführt und zu den erreichten Leistungspunkten (𝐿𝐵𝑖𝑒𝑡𝑒𝑟) des Bieters addiert. Das Angebot mit dem höchsten Gesamtpunktwert erhält den Zuschlag. Zur Ermittlung des Punktwertes des Angebotspreises erhält das Angebot mit dem niedrigsten Preis je Los 100 Punkte. Angebote deren Preis das Doppelte des niedrigsten Preises oder mehr betragen, erhalten 0 Punkte. Alle Angebote zwischen dem niedrigsten Preis und dem Doppelten des niedrigsten Preis erhalten eine Punktzahl, die durch lineare Interpolation zwischen den Werten ermittelt wird. Als Leistungskennzahl (𝐿𝐵𝑖𝑒𝑡𝑒𝑟) wird das Ergebnis der Auswertung des Kriterienkataloges angesetzt. Bei sonst wirtschaftlich gleichwertigen Angeboten erhält das Angebot den Zuschlag, das die höheren Leistungspunkte erreicht hat.
Kategorie des Gewicht-Zuschlagskriteriums: Gewichtung (Punkte, genau)
Zuschlagskriterium — Zahl: 50
5.1.11.
Auftragsunterlagen
Sprachen, in denen die Auftragsunterlagen offiziell verfügbar sind: Deutsch
5.1.12.
Bedingungen für die Auftragsvergabe
Bedingungen für die Einreichung:
Elektronische Einreichung: Erforderlich
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch
Elektronischer Katalog: Nicht zulässig
Varianten: Nicht zulässig
Die Bieter können mehrere Angebote einreichen: Zulässig
Frist für den Eingang der Angebote: 16/11/2026 11:00:00 (UTC+02:00) Osteuropäische Zeit, Mitteleuropäische Sommerzeit
Dauer, während der das Angebot gültig bleiben muss: 59 Tage
Informationen, die nach Ablauf der Einreichungsfrist ergänzt werden können:
Nach Ermessen des Käufers können einige fehlenden Bieterunterlagen nach Fristablauf nachgereicht werden.
Zusätzliche Informationen: Bitte beachten: Um einen eventuellen Ausschluss des Angebotes zu vermeiden, legen Sie bitte die geforderten Nachweise und Erklärungen dem Angebot unbedingt vollständig bei.
Informationen über die öffentliche Angebotsöffnung:
Eröffnungstermin — Beschreibung: 4-Augen-Prinzip
Auftragsbedingungen:
Die Auftragsausführung muss im Rahmen von Programmen für geschützte Beschäftigungsverhältnisse erfolgen: Nein
Bedingungen für die Ausführung des Auftrags: Bedingungen für die Ausführung des Auftrags und ggfs. Verweis auf die einschlägige Rechts- oder Verwaltungsvorschrift siehe Vergabeunterlagen
Elektronische Rechnungsstellung: Erforderlich
Aufträge werden elektronisch erteilt: ja
Zahlungen werden elektronisch geleistet: ja
Von einer Bietergemeinschaft, die den Zuschlag erhält, anzunehmende Rechtsform: in den Vergabeunterlagen aufgeführt
Finanzielle Vereinbarung: in den Vergabeunterlagen aufgeführt
5.1.15.
Techniken
Rahmenvereinbarung:
Keine Rahmenvereinbarung
Informationen über das dynamische Beschaffungssystem:
Kein dynamisches Beschaffungssystem
5.1.16.
Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung
Überprüfungsstelle: Vergabekammer Rheinland-Pfalz Ministerium für Wirtschaft, Verkehr, Landwirtschaft und Weinbau
Informationen über die Überprüfungsfristen: (1) Etwaige Vergabeverstöße muss der Bewerber/Bieter gemäß § 160 Abs. 3 Nr. 1 GWB innerhalb von 10 Tagen nach Kenntnisnahme rügen. (2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, sind nach § 160 Abs. 3 Nr. 2 GWB spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Abgabe der Bewerbung oder der Angebote gegenüber dem Auftraggeber zu rügen. (3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, sind nach § 160 Abs. 3 Nr. 3 GWB spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbungs- oder Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber zu rügen. (4) Ein Vergabenachprüfungsantrag ist nach § 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB innerhalb von 15 Kalendertagen nach der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, bei der Vergabekammer einzureichen. (5) Der Antrag ist unzulässig, soweit ein offensichtlicher Missbrauch des Antrags- oder Beschwerderechts gemäß § 180 Absatz 2 vorliegt.
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt: Dierichsweiler Unternehmens- und Prozessberatung GmbH