Deutschland – Dienstleistungen von Wäschereien und chemischen Reinigungen – Wäschevollversorgung am Klinikum Südstadt Rostock

720333-2026 - Wettbewerb
Deutschland – Dienstleistungen von Wäschereien und chemischen Reinigungen – Wäschevollversorgung am Klinikum Südstadt Rostock
OJ S 202/2026 19/10/2026
Auftrags- oder Konzessionsbekanntmachung – Standardregelung
Dienstleistungen

1. Beschaffer

1.1.
Beschaffer
Offizielle Bezeichnung: Klinikum Südstadt Rostock Hanse- und Universitätsstadt Rostock Die Oberbürgermeisterin Eigenbetrieb "Klinikum Südstadt Rostock" Akademisches Lehrkrankenhaus der Universität Rostock
Rechtsform des Erwerbers: Öffentliches Unternehmen
Tätigkeit des öffentlichen Auftraggebers: Gesundheit

2. Verfahren

2.1.
Verfahren
Titel: Wäschevollversorgung am Klinikum Südstadt Rostock
Beschreibung: Gegenstand der Ausschreibung ist die vollumfängliche Versorgung des Klinikums mit Mietwäsche im Full-Service-Modell. Der Auftragnehmer übernimmt sämtliche Leistungen der Bereitstellung, Aufbereitung, Logistik, Verteilung, Bewirtschaftung, Instandhaltung und Qualitätssicherung der im Rahmen dieses Leistungsverzeichnisses definierten Textilien. Zielsetzung ist die jederzeit sichere, hygienisch einwandfreie, wirtschaftliche und bedarfsgerechte Versorgung des Klinikums. Der Auftragnehmer hat sämtliche Leistungen eigenverantwortlich, vollständig und funktionsfähig zu erbringen.
Kennung des Verfahrens: a696acce-867f-4504-b09e-7473bbf42eb1
Interne Kennung: VST-26/08-0093
Verfahrensart: Verhandlungsverfahren mit vorheriger Veröffentlichung eines Aufrufs zum Wettbewerb/Verhandlungsverfahren
Das Verfahren wird beschleunigt: nein
2.1.1.
Zweck
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Haupteinstufung (cpv): 98310000 Dienstleistungen von Wäschereien und chemischen Reinigungen
2.1.2.
Erfüllungsort
Postanschrift: Südring 81
Stadt: Rostock
Postleitzahl: 18059
Land, Gliederung (NUTS): Rostock, Kreisfreie Stadt (DE803)
Land: Deutschland
2.1.4.
Allgemeine Informationen
Zusätzliche Informationen: #Bekanntmachungs-ID: CXS0Y57DYYTY0MUZ# Hinweise zu der Ortsbesichtigung im Verfahrensverlauf: 1. Die Vergabestelle weist ausdrücklich darauf hin, dass für die anschließende, ordnungsgemäße Erstellung und Kalkulation des Angebots eine detaillierte Kenntnis der örtlichen Gegebenheiten unerlässlich ist. Für diejenigen Bewerber, die den Teilnahmewettbewerb erfolgreich durchlaufen und zur Angebotsabgabe aufgefordert werden, ist die Teilnahme an einer von der Vergabestelle koordinierten offiziellen Ortsbesichtigung in der Angebotsphase zwingend verpflichtend. 2. Ausschlusskriterium: Die Teilnahme an der Pflichtbesichtigung in der Angebotsphase ist ein Ausschlusskriterium. Angebote von Bietern, die an diesem offiziellen Pflichttermin in der Angebotsphase nicht teilgenommen haben, werden zwingend von der Wertung ausgeschlossen. Die Vergabestelle hat bereits einen Zeitraum für die Ortsbesichtigung vorgegeben. Der genaue Termin wird während der Angebotsphase direkt mit dem Bieter vereinbart. 3. Berücksichtigung der Ortsbesichtigung bei der Fristbemessung: Die Vergabestelle hat die Pflicht zur Ortsbesichtigung bei der Festlegung der Angebotsfrist gemäß § 10 EU Abs. 2 VOB/A angemessen berücksichtigt. Eignung des Bewerbers: 1. Präqualifizierte Unternehmen führen den Nachweis der Eignung durch den Eintrag in das Amtliche Verzeichnis präqualifizierter Unternehmen für den Liefer- und Dienstleistungsbereich (Präqualifizierungsverzeichnis). Bei Einsatz von Nachunternehmen ist auf Verlangen nachzuweisen, dass diese präqualifiziert sind oder die Voraussetzung für die Präqualifikation erfüllen. Nicht präqualifizierte Unternehmen haben als vorläufigen Nachweis der Eignung mit dem Angebot das ausgefüllte Formblatt 124 "Eigenerklärung zur Eignung" samt der darin aufgeführten Erklärungen vorzulegen. 2. Zum Nachweis der unternehmensbezogenen Fachkunde und Leistungsfähigkeit akzeptiert der Auftraggeber die Bescheinigung der Eintragung in das Unternehmer- und Lieferanten-Verzeichnis für Mecklenburg-Vorpommern (ULV-MV) bei der ABST MV. Hinweise zum Datenschutz: 1. Gemäß DSGVO Art. 6 Abs. 1 b werden im Rahmen des Vergabeverfahrens zur Verfügung gestellte, auch personenbezogene Informationen und Daten erfasst, organisiert, gespeichert, verwendet und gelöscht. Nach Abschluss des Vergabeverfahrens, des Förder- und Rechnungsprüfungsverfahrens und nach Ablauf der gesetzlichen Aufbewahrungsfrist werden die Daten gelöscht. 2. Erklärung zum Datenschutz unter der Adresse: http://www.kliniksued-rostock.de/unternehmen/datenschutz.html Nach- und Nebenunternehmer: Sind im Angebot Nach- und Nebenunternehmer oder Bezugsquellen angegeben, so darf der Auftragnehmer diese nicht ohne Genehmigung des Auftraggebers wechseln. Abfall: Der Auftragnehmer wird sich bemühen, bei der Erbringung seiner Leistung Abfälle zu vermeiden (Bemühungsklausel). Nachfolgeklausel: Für den Fall, dass der Ausschreibungsgewinner vor vollständiger Leistungserbringung wegen Kündigung, Insolvenz oder aus einem anderen Grund endgültig ausfällt, behält sich der Auftraggeber vor, die verbleibenden Arbeiten den übrigen Bietern in der Reihenfolge des Ausschreibungsergebnisses bis Platz 5 anzutragen. Einbeziehung und Wertung von Rabatten: Der Auftraggeber behält sich die Einbeziehung und Wertung von Rabatten vor. Zahlungsbedingungen: Sofern Skonti vertraglich vereinbart oder durch den Auftragnehmer/die Auftragnehmerin auf der Rechnung angeboten worden sind, beginnt die Skontofrist mit Zugang der Rechnung nebst quittierten Lieferschein oder Leistungsnachweis und mit der ordnungsgemäßen Vertragserfüllung durch den Auftragnehmer/die Auftragnehmerin. Macht der Auftraggeber/die Auftraggeberin berechtigt Einwendungen oder Einreden geltend, so wird die Skontofrist für diesen Zeitraum gehemmt. Die Skontofrist sollte 14 Tage nicht unterschreiten.
Rechtsgrundlage:
Richtlinie 2014/24/EU
vgv -
2.1.5.
Bedingungen für die Auftragsvergabe
Bedingungen für die Einreichung:
Höchstzahl der Lose, für die ein Bieter Angebote einreichen kann: 2
Auftragsbedingungen:
Höchstzahl der Lose, für die Aufträge an einen Bieter vergeben werden können: 2
2.1.6.
Ausschlussgründe
Quellen der Ausschlussgründe: Bekanntmachung
Verstoß gegen die in den rein innerstaatlichen Ausschlussgründen verankerten Verpflichtungen: "Rein nationale Ausschlussgründe" sind Gründe, aufgrund derer ein Bieter von einem öffentlichen Vergabeverfahren ausgeschlossen werden kann, die jedoch nicht in EU-Richtlinien vorgegeben sind, sondern allein im nationalen Recht. Beispiele für rein nationale Ausschlussgründe (Deutschland) Im deutschen Vergaberecht (z. B. § 124 GWB) gelten u. a. als rein nationale Ausschlussgründe: Mangelnde Leistungsfähigkeit oder Zuverlässigkeit, die nicht schon durch EU-Vorgaben erfasst ist Verstöße gegen bestimmte nationale Vorschriften, z. B. Mindestlohnregelungen, Tariftreuegesetze (länderabhängig) Abgabe unvollständiger oder irreführender Erklärungen, sofern diese nicht unter EU-Ausschlussgründe fallen
Beteiligung an einer kriminellen Vereinigung: nach § 123 Abs. 1 GWB: Zwingende Ausschlussgründe Öffentliche Auftraggeber schließen ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme aus, wenn sie Kenntnis davon haben, dass eine Person, deren Verhalten nach Absatz 3 dem Unternehmen zuzurechnen ist, rechtskräftig verurteilt oder gegen das Unternehmen eine Geldbuße nach § 30 des Gesetzes über Ordnungswidrigkeiten rechtskräftig festgesetzt worden ist wegen einer Straftat nach: - § 129 des Strafgesetzbuchs (Bildung krimineller Vereinigungen)
Terroristische Straftaten oder Straftaten im Zusammenhang mit terroristischen Aktivitäten: nach § 123 Abs. 1 Nr. 1 GWB : Zwingende Ausschlussgründe Öffentliche Auftraggeber schließen ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme aus, wenn sie Kenntnis davon haben, dass eine Person, deren Verhalten nach Absatz 3 dem Unternehmen zuzurechnen ist, rechtskräftig verurteilt oder gegen das Unternehmen eine Geldbuße nach § 30 des Gesetzes über Ordnungswidrigkeiten rechtskräftig festgesetzt worden ist wegen einer Straftat nach: -§ 129 des Strafgesetzbuchs (Bildung krimineller Vereinigungen), § 129a des Strafgesetzbuchs (Bildung terroristischer Vereinigungen) oder § 129b des Strafgesetzbuchs (Kriminelle und terroristische Vereinigungen im Ausland)
Geldwäsche oder Terrorismusfinanzierung: nach § 123 Abs. 1 Nr. 2 und 3 GWB: Zwingende Ausschlussgründe Öffentliche Auftraggeber schließen ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme aus, wenn sie Kenntnis davon haben, dass eine Person, deren Verhalten nach Absatz 3 dem Unternehmen zuzurechnen ist, rechtskräftig verurteilt oder gegen das Unternehmen eine Geldbuße nach § 30 des Gesetzes über Ordnungswidrigkeiten rechtskräftig festgesetzt worden ist wegen einer Straftat nach: -§ 89c des Strafgesetzbuchs (Terrorismusfinanzierung) oder wegen der Teilnahme an einer solchen Tat oder wegen der Bereitstellung oder Sammlung finanzieller Mittel in Kenntnis dessen, dass diese finanziellen Mittel ganz oder teilweise dazu verwendet werden oder verwendet werden sollen, eine Tat nach § 89a Absatz 2 Nummer 2 des Strafgesetzbuchs zu begehen, -§ 261 des Strafgesetzbuchs (Geldwäsche),
Betrug: nach § 123 Abs. 1 Nr. 4 und 5 GWB: Zwingende Ausschlussgründe Öffentliche Auftraggeber schließen ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme aus, wenn sie Kenntnis davon haben, dass eine Person, deren Verhalten nach Absatz 3 dem Unternehmen zuzurechnen ist, rechtskräftig verurteilt oder gegen das Unternehmen eine Geldbuße nach § 30 des Gesetzes über Ordnungswidrigkeiten rechtskräftig festgesetzt worden ist wegen einer Straftat nach: -§ 263 des Strafgesetzbuchs (Betrug), soweit sich die Straftat gegen den Haushalt der Europäischen Union oder gegen Haushalte richtet, die von der Europäischen Union oder in ihrem Auftrag verwaltet werden, -§ 264 des Strafgesetzbuchs (Subventionsbetrug), soweit sich die Straftat gegen den Haushalt der Europäischen Union oder gegen Haushalte richtet, die von der Europäischen Union oder in ihrem Auftrag verwaltet werden
Korruption: nach § 123 Abs. 6, 7, 8 und 9 GWB : Zwingende Ausschlussgründe Öffentliche Auftraggeber schließen ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme aus, wenn sie Kenntnis davon haben, dass eine Person, deren Verhalten nach Absatz 3 dem Unternehmen zuzurechnen ist, rechtskräftig verurteilt oder gegen das Unternehmen eine Geldbuße nach § 30 des Gesetzes über Ordnungswidrigkeiten rechtskräftig festgesetzt worden ist wegen einer Straftat nach: -§ 299 des Strafgesetzbuchs (Bestechlichkeit und Bestechung im geschäftlichen Verkehr), §§ 299a und 299b des Strafgesetzbuchs (Bestechlichkeit und Bestechung im Gesundheitswesen), -§ 108e des Strafgesetzbuchs (Bestechlichkeit und Bestechung von Mandatsträgern) -den §§ 333 und 334 des Strafgesetzbuchs (Vorteilsgewährung und Bestechung), jeweils auch in Verbindung mit § 335a des Strafgesetzbuchs (Ausländische und internationale Bedienstete), -Artikel 2 § 2 des Gesetzes zur Bekämpfung internationaler Bestechung (Bestechung ausländischer Abgeordneter im Zusammenhang mit internationalem Geschäftsverkehr)
Kinderarbeit und andere Formen des Menschenhandels: nach § 123 Abs. 1 Nr. 10 GWB: Zwingende Ausschlussgründe Öffentliche Auftraggeber schließen ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme aus, wenn sie Kenntnis davon haben, dass eine Person, deren Verhalten nach Absatz 3 dem Unternehmen zuzurechnen ist, rechtskräftig verurteilt oder gegen das Unternehmen eine Geldbuße nach § 30 des Gesetzes über Ordnungswidrigkeiten rechtskräftig festgesetzt worden ist wegen einer Straftat nach: -den §§ 232, 232a Absatz 1 bis 5, den §§ 232b bis 233a des Strafgesetzbuches (Menschenhandel, Zwangsprostitution, Zwangsarbeit, Ausbeutung der Arbeitskraft, Ausbeutung unter Ausnutzung einer Freiheitsberaubung)
Verstoß gegen die Verpflichtung zur Entrichtung von Steuern: Zwingende Ausschlussgründe Öffentliche Auftraggeber schließen ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme an einem Vergabeverfahren aus, wenn 1. das Unternehmen seinen Verpflichtungen zur Zahlung von Steuern, Abgaben oder Beiträgen zur Sozialversicherung nicht nachgekommen ist und dies durch eine rechtskräftige Gerichts- oder bestandskräftige Verwaltungsentscheidung festgestellt wurde oder 2. die öffentlichen Auftraggeber auf sonstige geeignete Weise die Verletzung einer Verpflichtung nach Nummer 1 nachweisen können. Satz 1 ist nicht anzuwenden, wenn das Unternehmen seinen Verpflichtungen dadurch nachgekommen ist, dass es die Zahlung vorgenommen oder sich zur Zahlung der Steuern, Abgaben und Beiträge zur Sozialversicherung einschließlich Zinsen, Säumnis- und Strafzuschlägen verpflichtet hat. nach § 123 Abs. 4 GWB : Zwingende Ausschlussgründe Öffentliche Auftraggeber schließen ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme an einem Vergabeverfahren aus, wenn 1. das Unternehmen seinen Verpflichtungen zur Zahlung von Steuern, Abgaben oder Beiträgen zur Sozialversicherung nicht nachgekommen ist und dies durch eine rechtskräftige Gerichts- oder bestandskräftige Verwaltungsentscheidung festgestellt wurde oder 2. die öffentlichen Auftraggeber auf sonstige geeignete Weise die Verletzung einer Verpflichtung nach Nummer 1 nachweisen können. Satz 1 ist nicht anzuwenden, wenn das Unternehmen seinen Verpflichtungen dadurch nachgekommen ist, dass es die Zahlung vorgenommen oder sich zur Zahlung der Steuern, Abgaben und Beiträge zur Sozialversicherung einschließlich Zinsen, Säumnis- und Strafzuschlägen verpflichtet hat.
Verstoß gegen die Verpflichtung zur Entrichtung von Sozialversicherungsbeiträgen: nach § 123 Abs. 4 GWB : Zwingende Ausschlussgründe Öffentliche Auftraggeber schließen ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme an einem Vergabeverfahren aus, wenn 1. das Unternehmen seinen Verpflichtungen zur Zahlung von Steuern, Abgaben oder Beiträgen zur Sozialversicherung nicht nachgekommen ist und dies durch eine rechtskräftige Gerichts- oder bestandskräftige Verwaltungsentscheidung festgestellt wurde oder 2. die öffentlichen Auftraggeber auf sonstige geeignete Weise die Verletzung einer Verpflichtung nach Nummer 1 nachweisen können. Satz 1 ist nicht anzuwenden, wenn das Unternehmen seinen Verpflichtungen dadurch nachgekommen ist, dass es die Zahlung vorgenommen oder sich zur Zahlung der Steuern, Abgaben und Beiträge zur Sozialversicherung einschließlich Zinsen, Säumnis- und Strafzuschlägen verpflichtet hat.
Verstoß gegen umweltrechtliche Verpflichtungen: nach § 124 Abs. 1 Nr. 1 GWB: Fakultative Ausschlussgründe Öffentliche Auftraggeber können unter Berücksichtigung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme an einem Vergabeverfahren ausschließen, wenn -das Unternehmen bei der Ausführung öffentlicher Aufträge nachweislich gegen geltende umwelt-, sozial- oder arbeitsrechtliche Verpflichtungen verstoßen hat
Verstoß gegen sozialrechtliche Verpflichtungen: nach § 124 Abs. 1 Nr. 1 GWB : Fakultative Ausschlussgründe Öffentliche Auftraggeber können unter Berücksichtigung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme an einem Vergabeverfahren ausschließen, wenn -das Unternehmen bei der Ausführung öffentlicher Aufträge nachweislich gegen geltende umwelt-, sozial- oder arbeitsrechtliche Verpflichtungen verstoßen hat
Verstoß gegen arbeitsrechtliche Verpflichtungen: nach § 124 Abs. 2 GWB : Fakultative Ausschlussgründe Öffentliche Auftraggeber können unter Berücksichtigung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme an einem Vergabeverfahren ausschließen wegen eines Verstoßes nach: § 21 des Arbeitnehmer-Entsendegesetzes, § 98c des Aufenthaltsgesetzes, § 19 des Mindestlohngesetzes, § 21 des Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetzes und § 22 des Lieferkettensorgfaltspflichtengesetzes
Zahlungsunfähigkeit: nach § 124 Abs. 1 Nr. 2 GWB : Fakultative Ausschlussgründe Öffentliche Auftraggeber können unter Berücksichtigung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme an einem Vergabeverfahren ausschließen, wenn -das Unternehmen zahlungsunfähig ist, über das Vermögen des Unternehmens ein Insolvenzverfahren oder ein vergleichbares Verfahren beantragt oder eröffnet worden ist, die Eröffnung eines solchen Verfahrens mangels Masse abgelehnt worden ist, sich das Unternehmen im Verfahren der Liquidation befindet oder seine Tätigkeit eingestellt hat,
Verwaltung der Vermögenswerte durch einen Insolvenzverwalter: nach § 124 Abs. 1 Nr. 2 GWB : Fakultative Ausschlussgründe Öffentliche Auftraggeber können unter Berücksichtigung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme an einem Vergabeverfahren ausschließen, wenn - das Unternehmen zahlungsunfähig ist, über das Vermögen des Unternehmens ein Insolvenzverfahren oder ein vergleichbares Verfahren beantragt oder eröffnet worden ist, die Eröffnung eines solchen Verfahrens mangels Masse abgelehnt worden ist, sich das Unternehmen im Verfahren der Liquidation befindet oder seine Tätigkeit eingestellt hat,
Einstellung der gewerblichen Tätigkeit: nach § 124 Abs. 1 Nr. 2 GWB: Fakultative Ausschlussgründe Öffentliche Auftraggeber können unter Berücksichtigung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme an einem Vergabeverfahren ausschließen, wenn -das Unternehmen zahlungsunfähig ist, über das Vermögen des Unternehmens ein Insolvenzverfahren oder ein vergleichbares Verfahren beantragt oder eröffnet worden ist, die Eröffnung eines solchen Verfahrens mangels Masse abgelehnt worden ist, sich das Unternehmen im Verfahren der Liquidation befindet oder seine Tätigkeit eingestellt hat
Der Zahlungsunfähigkeit vergleichbare Lage gemäß nationaler Rechtsvorschriften: nach § 124 Abs. 1 Nr. 2 GWB : Fakultative Ausschlussgründe Öffentliche Auftraggeber können unter Berücksichtigung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme an einem Vergabeverfahren ausschließen, wenn - das Unternehmen zahlungsunfähig ist, über das Vermögen des Unternehmens ein Insolvenzverfahren oder ein vergleichbares Verfahren beantragt oder eröffnet worden ist, die Eröffnung eines solchen Verfahrens mangels Masse abgelehnt worden ist, sich das Unternehmen im Verfahren der Liquidation befindet oder seine Tätigkeit eingestellt hat,
Schwerwiegendes berufliches Fehlverhalten: nach § 124 Abs. 1 Nr. 3 GWB : Fakultative Ausschlussgründe Öffentliche Auftraggeber können unter Berücksichtigung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme an einem Vergabeverfahren ausschließen, wenn -das Unternehmen im Rahmen der beruflichen Tätigkeit nachweislich eine schwere Verfehlung begangen hat, durch die die Integrität des Unternehmens infrage gestellt wird; § 123 Absatz 3 ist entsprechend anzuwenden
Vereinbarungen mit anderen Wirtschaftsteilnehmern zur Verzerrung des Wettbewerbs: nach § 124 Abs. 1 Nr. 4 i.V.m. § 1 GWB: Fakultative Ausschlussgründe Öffentliche Auftraggeber können unter Berücksichtigung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme an einem Vergabeverfahren ausschließen, wenn -der öffentliche Auftraggeber über hinreichende Anhaltspunkte dafür verfügt, dass das Unternehmen mit anderen Unternehmen Vereinbarungen getroffen oder Verhaltensweisen aufeinander abgestimmt hat, die eine Verhinderung, Einschränkung oder Verfälschung des Wettbewerbs bezwecken oder bewirken
Interessenkonflikt aufgrund seiner Teilnahme an dem Vergabeverfahren: § 6e EU VOB/A Abs. 6 Nr. 5 Der öffentliche Auftraggeber kann unter Berücksichtigung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme an einem Vergabeverfahren ausschließen, wenn ein Interessenkonflikt bei der Durchführung des Vergabeverfahrens besteht, der die Unparteilichkeit und Unabhängigkeit einer für den öffentlichen Auftraggeber tätigen Person bei der Durchführung des Vergabeverfahrens beeinträchtigen könnte und der durch andere, weniger einschneidende Maßnahmen nicht wirksam beseitigt werden kann,
Direkte oder indirekte Beteiligung an der Vorbereitung des Vergabeverfahrens: nach § 124 Abs. 1 Nr. 6 GWB: Fakultative Ausschlussgründe Öffentliche Auftraggeber können unter Berücksichtigung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme an einem Vergabeverfahren ausschließen, wenn -eine Wettbewerbsverzerrung daraus resultiert, dass das Unternehmen bereits in die Vorbereitung des Vergabeverfahrens einbezogen war, und diese Wettbewerbsverzerrung nicht durch andere, weniger einschneidende Maßnahmen beseitigt werden kann
Vorzeitige Beendigung, Schadensersatz oder andere vergleichbare Sanktionen: nach § 124 Abs. 1 Nr. 7 GWB: Fakultative Ausschlussgründe Öffentliche Auftraggeber können unter Berücksichtigung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme an einem Vergabeverfahren ausschließen, wenn -das Unternehmen eine wesentliche Anforderung bei der Ausführung eines früheren öffentlichen Auftrags oder Konzessionsvertrags erheblich oder fortdauernd mangelhaft erfüllt hat und dies zu einer vorzeitigen Beendigung, zu Schadensersatz oder zu einer vergleichbaren Rechtsfolge geführt hat
Täuschung, Zurückhaltung von Informationen, Unfähigkeit zur Vorlage erforderlicher Unterlagen oder Erlangung vertraulicher Informationen zu dem Verfahren: nach § 124 Abs. 1 Nr. 8 und 9 GWB : Fakultative Ausschlussgründe Öffentliche Auftraggeber können unter Berücksichtigung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme an einem Vergabeverfahren ausschließen, wenn -das Unternehmen in Bezug auf Ausschlussgründe oder Eignungskriterien eine schwerwiegende Täuschung begangen oder Auskünfte zurückgehalten hat oder nicht in der Lage ist, die erforderlichen Nachweise zu übermitteln -das Unternehmen a) versucht hat, die Entscheidungsfindung des öffentlichen Auftraggebers in unzulässiger Weise zu beeinflussen, b) versucht hat, vertrauliche Informationen zu erhalten, durch die es unzulässige Vorteile beim Vergabeverfahren erlangen könnte, oder c) fahrlässig oder vorsätzlich irreführende Informationen übermittelt hat, die die Vergabeentscheidung des öffentlichen Auftraggebers erheblich beeinflussen könnten, oder versucht hat, solche Informationen zu übermitteln.

5. Los

5.1.
Los: LOT-0001
Titel: Mehrweg-Stations- und Flachwäsche sowie Mehrweg-Bereichs- und Berufsbekleidung
Beschreibung: Der Leistungsumfang umfasst insbesondere: - Flachwäsche - Bereichsbekleidung - Berufsbekleidung - optional sterile OP-Wäsche - RFID-gestützte Bekleidungsversorgung mit Hilfe des vom Auftraggeber gestellten Bekleidungsautomaten - Logistik- und Versorgungsanforderungen - Bemusterung - Qualitäts- und Hygieneanforderungen - Vor-Ort-Service - Bestandsmanagement - Reporting- und Controlling Leistungen - Reparatur- und Ersatzmanagement für die gesamte Wäsche - Notfall- und Krisenmanagement
Interne Kennung: 1
5.1.1.
Zweck
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Haupteinstufung (cpv): 98310000 Dienstleistungen von Wäschereien und chemischen Reinigungen
Zusätzliche Einstufung (cpv): 18100000 Arbeitskleidung, besondere Arbeitsbekleidungen und Zubehör, 19231000 Wäsche, 39512000 Bettwäsche, 85112100 Dienstleistungen im Bereich der Krankenhausbettwäsche, 98311000 Abholdienst für Wäsche
Optionen:
Beschreibung der Optionen: Los 2 Sterile OP-Wäsche
5.1.2.
Erfüllungsort
Postanschrift: Südring 81
Stadt: Rostock
Postleitzahl: 18059
Land, Gliederung (NUTS): Rostock, Kreisfreie Stadt (DE803)
Land: Deutschland
5.1.3.
Geschätzte Dauer
Datum des Beginns: 01/07/2027
Enddatum der Laufzeit: 30/06/2031
5.1.4.
Verlängerung
Maximale Verlängerungen: 4
Weitere Informationen zur Verlängerung: Der Vertrag verlängert sich viermalig um jeweils ein Jahr, wenn er nicht spätestens 6 Monate vor dem jeweiligen Vertragsende gekündigt wird. Der Vertrag endet spätestens am 30.06.2035. Danach gilt er auch ohne gesonderte Kündigung als beendet.
5.1.6.
Allgemeine Informationen
Es handelt sich um die Vergabe wiederkehrender Aufträge
Beschreibung: Juli 2035
Vorbehaltene Teilnahme:
Teilnahme ist nicht vorbehalten.
Die Namen und beruflichen Qualifikationen des zur Auftragsausführung eingesetzten Personals sind anzugeben: Erforderlich für den Teilnahmeantrag
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesen: ja
Diese Auftragsvergabe ist auch für kleine und mittlere Unternehmen (KMU) geeignet: ja
Zusätzliche Informationen: #Besonders auch geeignet für:other-sme#
5.1.7.
Strategische Auftragsvergabe
Ziel der strategischen Auftragsvergabe: Keine strategische Beschaffung
5.1.9.
Eignungskriterien
Quellen der Eignungskriterien: Bekanntmachung, Auftragsunterlagen
Kriterium: Durchschnittliche jährliche Belegschaft
Beschreibung des Eignungskriteriums: Anzahl der Beschäftigten (Auf Anforderung der Vergabestelle; Mittels Eigenerklärung): Durchschnittliche jährliche Beschäftigungszahl des Unternehmens und die Zahl seiner Führungskräfte in den letzten 3 Jahren.

Kriterium: Eintragung in das Handelsregister
Beschreibung des Eignungskriteriums: Handels-, Vereins-, Partnerschafts- oder Genossenschaftsregisterauszug (je nach Rechtsform und Eintragungspflicht) (Auf Anforderung der Vergabestelle; Mittels Dritterklärung):

Kriterium: Andere wirtschaftliche oder finanzielle Anforderungen
Beschreibung des Eignungskriteriums: Unbedenklichkeitsbescheinigung des Finanzamtes bzw. Bescheinigung in Steuersachen (Auf Anforderung der Vergabestelle; Mittels Dritterklärung): Die Verpflichtung zur Zahlung von Steuern und Abgaben ist erfüllt. Vorlage einer aktuellen Unbedenklichkeitsbescheinigung des Finanzamts, nicht älter als 3 Monate.

Kriterium: Referenzen zu bestimmten Dienstleistungen
Beschreibung des Eignungskriteriums: Referenz 1 - Nachweis einer Referenz für erbrachte mit dem Auftragsgegenstand in Verbindung stehende Leistungen. Die Referenz ist erfüllt, wenn folgende Punkte nachgewiesen sind: - Erbringung von Wäschedienstleistungen ausschließlich für Krankenhäuser mit mindestens 450 zu versorgenden Betten -Mindestvolumen: Das jährliche Wäscheaufkommen im Referenzprojekt betrug mindestens durchschnittlich 2 Tonnen / Kalendertag Schmutzwäsche - Referenz muss die Aufbereitung von Krankenhauswäsche umfassen -Die Leistungen müssen insbesondere die Abholung der Schmutzwäsche, die fachgerechte Aufbereitung, Sortierung, Kommissionierung und Rücklieferung der Wäsche umfassen - Die Referenz muss innerhalb der letzten 3 Jahre vor Ablauf der Teilnahmeantragsfrist begonnen oder erbracht worden sein - Benennung des Referenzgebers inkl. Kontaktdaten. Benennen Sie Ihre Referenz mit dem Hinweis: "REFERENZ 1".

Kriterium: Referenzen zu bestimmten Dienstleistungen
Beschreibung des Eignungskriteriums: Referenz 2 - Nachweis einer Referenz für erbrachte mit dem Auftragsgegenstand in Verbindung stehende Leistungen. Die Referenz ist erfüllt, wenn folgende Punkte nachgewiesen sind: - Erbringung von Wäschedienstleistungen ausschließlich für Krankenhäuser mit mindestens 450 zu versorgenden Betten -Mindestvolumen: Das jährliche Wäscheaufkommen im Referenzprojekt betrug mindestens 2 Tonnen / Kalendertag Schmutzwäsche - Referenz muss die Aufbereitung von Krankenhauswäsche umfassen -Die Leistungen müssen insbesondere die Abholung der Schmutzwäsche, die fachgerechte Aufbereitung, Sortierung, Kommissionierung und Rücklieferung der Wäsche umfassen - Die Referenz muss innerhalb der letzten 3 Jahre vor Ablauf der Teilnahmeantragsfrist begonnen oder erbracht worden sein - Benennung des Referenzgebers inkl. Kontaktdaten. Benennen Sie Ihre Referenz mit dem Hinweis: "REFERENZ 2".

Kriterium: Referenzen zu bestimmten Dienstleistungen
Beschreibung des Eignungskriteriums: Referenz 3 - Nachweis einer Referenz für erbrachte mit dem Auftragsgegenstand in Verbindung stehende Leistungen. Die Referenz ist erfüllt, wenn folgende Punkte nachgewiesen sind: - Erbringung von Wäschedienstleistungen ausschließlich für Krankenhäuser mit mindestens 450 zu versorgenden Betten -Mindestvolumen: Das jährliche Wäscheaufkommen im Referenzprojekt betrug mindestens 2 Tonnen / Kalendertag Schmutzwäsche - Referenz muss die Aufbereitung von Krankenhauswäsche umfassen -Die Leistungen müssen insbesondere die Abholung der Schmutzwäsche, die fachgerechte Aufbereitung, Sortierung, Kommissionierung und Rücklieferung der Wäsche umfassen - Die Referenz muss innerhalb der letzten 3 Jahre vor Ablauf der Teilnahmeantragsfrist begonnen oder erbracht worden sein - Benennung des Referenzgebers inkl. Kontaktdaten. Benennen Sie Ihre Referenz mit dem Hinweis: "REFERENZ 3".

Kriterium: Referenzen zu bestimmten Dienstleistungen
Beschreibung des Eignungskriteriums: Referenz 4 - Nachweis einer Referenz für erbrachte mit dem Auftragsgegenstand in Verbindung stehende Leistungen. Die Referenz ist erfüllt, wenn folgende Punkte nachgewiesen sind: - Erbringung von Wäschedienstleistungen für Krankenhäuser - Referenz muss die Aufbereitung von Krankenhauswäsche umfassen -Die Leistungen müssen insbesondere die Abholung der Schmutzwäsche, die fachgerechte Aufbereitung, Sortierung, Kommissionierung und Rücklieferung der Wäsche umfassen - die Referenz muss innerhalb der letzten 3 Jahre vor Ablauf der Teilnaheantragsfrist begonnen oder erbracht worden sein - Benennung des Referenzgebers inkl. Kontaktdaten Benennen Sie Ihre Referenz mit dem Hinweis: "REFERENZ 4".
Anhand der Kriterien werden die Bewerber ausgewählt, die zur zweiten Phase des Verfahrens eingeladen werden sollen
Gewichtung (Prozentanteil, genau): 30,00

Kriterium: Maßnahmen zur Sicherstellung der Qualität
Beschreibung des Eignungskriteriums: Erfahrung mit automatischen Ein- und Ausgabesystemen - Der Bewerber hat Erfahrung im Betrieb mit automatischen Ein- und Ausgabesystem für hängende Berufsbekleidung. Nachweis über Referenzaufträge innerhalb der letzten 8 Jahre.
Anhand der Kriterien werden die Bewerber ausgewählt, die zur zweiten Phase des Verfahrens eingeladen werden sollen
Gewichtung (Prozentanteil, genau): 20,00

Kriterium: Berufliche Risikohaftpflichtversicherung
Beschreibung des Eignungskriteriums: Betriebshaftpflichtversicherung - Nachweis über eine Betriebshaftpflichtversicherung mit einer Deckungssumme von mindestens 20 Mio. EUR für Personenschäden sowie mindestens 10 Mio. EUR für Sach- und Vermögensschäden je Schadensfall. Die Deckungssummen müssen zweifach maximiert sein, d. h. für sämtliche Versicherungsfälle eines Versicherungsjahres muss insgesamt mindestens das Zweifache der jeweiligen Deckungssumme zur Verfügung stehen. Der Versicherungsschutz muss die mit der Erbringung der ausgeschriebenen Wäschedienstleistungen verbundenen Risiken abdecken. Als Nachweis ist eine aktuelle Versicherungsbestätigung mit Abgabe des Teilnahmeantrags vorzulegen. Alternativ ist eine Bestätigung des Versicherers in Gestalt einer unwiederruflichen Deckungszusage ausreichend, dass im Auftragsfall ein entsprechender Versicherungsschutz mit den oben genannten Mindestsummen geschlossen wird. Die Nichtvorlage führt zwingend zum Ausschluss vom Wettbewerb.

Kriterium: Berufliche Risikohaftpflichtversicherung
Beschreibung des Eignungskriteriums: Umweltrisikoversicherung - Nachweis über eine Umweltrisikonversicherung mit einer Deckungssumme von mindestens 10 Mio. EUR für Personen- Sach- und Vermögensschäden je Schadensfall. Die Deckungssummen müssen zweifach maximiert sein, d. h. für sämtliche Versicherungsfälle eines Versicherungsjahres muss insgesamt mindestens das Zweifache der jeweiligen Deckungssumme zur Verfügung stehen. Der Versicherungsschutz muss die mit der Erbringung der ausgeschriebenen Wäschedienstleistungen verbundenen Risiken abdecken. Als Nachweis ist eine aktuelle Versicherungsbestätigung mit Abgabe des Teilnahmeantrags vorzulegen. Alternativ ist eine Bestätigung des Versicherers in Gestalt einer unwiederruflichen Deckungszusage ausreichend, dass im Auftragsfall ein entsprechender Versicherungsschutz mit den oben genannten Mindestsummen geschlossen wird. Die Nichtvorlage führt zwingend zum Ausschluss vom Wettbewerb.

Kriterium: Relevante Bildungs- und Berufsqualifikationen
Beschreibung des Eignungskriteriums: Projektleitung - Es ist eine Projektleitung für die gesamte Dauer des Projektes als Haupt-Ansprechpartner für den Auftraggeber zu stellen.
Anhand der Kriterien werden die Bewerber ausgewählt, die zur zweiten Phase des Verfahrens eingeladen werden sollen
Gewichtung (Prozentanteil, genau): 20,00

Kriterium: Relevante Bildungs- und Berufsqualifikationen
Beschreibung des Eignungskriteriums: Vor-Ort-Personaleinsatz - Das Vor-Ort-Personal muss nachweislich in Krankenhaushygiene geschult sein. Ein Nachweis ist mit beizufügen.

Kriterium: Zertifikate von Qualitätskontrollinstituten
Beschreibung des Eignungskriteriums: Hygienezeugnis - Zertifizierung nach RAL GZ 992 - Es handelt sich um eine Mindestbedingung (Ausschlusskriterium). Der Bewerber hat mit der Abgabe des Teilnahmewettbewerbs den Nachweis über folgende 3 Zertifizierungen zu erbringen: 1. Eine aktuell gültige Urkunde über das RAL-Gütezeichen 992/1 (Objekt- und Haushaltswäsche) ODER ein gleichwertiger Nachweis. 2. Eine aktuell gültige Urkunde über das RAL-Gütezeichen 992/2 (Krankenhauswäsche) ODER ein gleichwertiger Nachweis. 3. Eine aktuell gültige Urkunde über das RAL-Gütezeichen 992/3 (Wäsche aus Lebensmittelbereichen) ODER ein gleichwertiger Nachweis. Die Nachweise sind zwingend mit den Unterlagen des Teilnahmeantrags in Kopie einzureichen. Die Nichtvorlage oder der Nachweis unvollständiger/ungültiger Zertifikate führt zum Ausschluss vom Wettbewerb. Soweit spezifische Gütezeichen benannt sind, werden gleichwertige Nachweise anderer anerkannter Stellen oder Stellen aus anderen Mitgliedstaaten der Europäischen Union ebenfalls akzeptiert. Der Bewerber hat die Gleichwertigkeit und Lesbarkeit (in deutscher Sprache) mit den Unterlagen des Teilnahmewettbewerbs nachzuweisen.

Kriterium: Zertifikate von Qualitätskontrollinstituten
Beschreibung des Eignungskriteriums: Hygienemanagement - Zertifizierung nach DIN EN 14065:2016 - Nachweis eines implementierten Hygienemanagementsystems gemäß DIN EN 14065:2016 (RABC-System - Risk Analysis and Biocontamination Control) für die Bereiche Krankenhauswäsche, Wäsche aus Lebensmittelbetrieben und Bewohnerwäsche aus Pflegeeinrichtungen oder einen gleichwertigen Nachweis Der Nachweis ist zwingend mit den Unterlagen des Teilnahmeantrags in Kopie einzureichen. Die Nichtvorlage oder der Nachweis unvollständiger/ungültiger Zertifikate führt zum Ausschluss vom Wettbewerb. Soweit spezifische Gütezeichen benannt sind, werden gleichwertige Nachweise anderer anerkannter Stellen oder Stellen aus anderen Mitgliedstaaten der Europäischen Union ebenfalls akzeptiert. Der Bewerber hat die Gleichwertigkeit und Lesbarkeit (in deutscher Sprache) mit den Unterlagen des Teilnahmewettbewerbs nachzuweisen.

Kriterium: Zertifikate von Qualitätskontrollinstituten
Beschreibung des Eignungskriteriums: Qualitätsmanagement - Zertifizierung nach DIN EN ISO 9001:2015 - Nachweis eines aktuell zertifizierten gültigen Qualitätsmanagementsystems nach DIN EN ISO 9001:2015 oder vergleichbar. Ein Nachweis ist einzureichen.
Anhand der Kriterien werden die Bewerber ausgewählt, die zur zweiten Phase des Verfahrens eingeladen werden sollen
Gewichtung (Prozentanteil, genau): 10,00

Kriterium: Umweltmanagementmaßnahmen
Beschreibung des Eignungskriteriums: Umweltmanagement - Zertifizierung nach DIN EN ISO 14001:2015 - Nachweis eines Umweltmanagementsystems gemäß DIN EN ISO 14001:2015 oder einen gleichwertigen Nachweis
Anhand der Kriterien werden die Bewerber ausgewählt, die zur zweiten Phase des Verfahrens eingeladen werden sollen
Gewichtung (Prozentanteil, genau): 10,00

Kriterium: Zertifikate von Qualitätskontrollinstituten
Beschreibung des Eignungskriteriums: Nachweis zum Sterilisations- bzw. Aufbereitungsprozess - Zertifizierung nach DIN EN ISO 13485:2016 - Es handelt sich um eine Mindestbedingung (Ausschlusskriterium). Der Bewerber hat mit der Abgabe des Teilnahmeantrags den Nachweis eines Qualitätsmanagementsystems für Medizinprodukte gemäß DIN EN ISO 13485:2016 oder einen gleichwertigen Nachweis vorzulegen. Der Nachweis muss die Validierung der angewendeten relevanten Sterilisations- bzw. Aufbereitungsprozesse nach den jeweils einschlägigen Normen erfüllen. Die Nichtvorlage oder der Nachweis unvollständiger/ungültiger Zertifikate führt zum Ausschluss vom Wettbewerb. Soweit spezifische Gütezeichen benannt sind, werden gleichwertige Nachweise anderer anerkannter Stellen oder Stellen aus anderen Mitgliedstaaten der Europäischen Union ebenfalls akzeptiert. Der Bewerber hat die Gleichwertigkeit und Lesbarkeit (in deutscher Sprache) mit den Unterlagen des Teilnahmewettbewerbs nachzuweisen.

Kriterium: Umweltmanagementmaßnahmen
Beschreibung des Eignungskriteriums: Nachhaltigkeit und Ökonomie - Zertifizierung - Nachweis eines Zertifikates zur Ökologie, Ökonomie und Sozialkompetenz (Produkt-, Service- und Beratungsqualität, wirtschaftliche Zukunftsausrichtung, Unternehmensmanagement sowie ökologische und soziale Verantwortung) nach der di-no. - Verfahrensweise oder einen gleichwertigen Nachweis
Anhand der Kriterien werden die Bewerber ausgewählt, die zur zweiten Phase des Verfahrens eingeladen werden sollen
Gewichtung (Prozentanteil, genau): 10,00
Informationen über die zweite Phase eines zweiphasigen Verfahrens:
Mindestzahl der zur zweiten Phase des Verfahrens einzuladenden Bewerber: 3
Höchstzahl der zur zweiten Phase des Verfahrens einzuladenden Bewerber: 4
Das Verfahren wird in mehreren aufeinanderfolgenden Phasen durchgeführt. In jeder Phase können einige Teilnehmer ausgeschlossen werden
Der Erwerber behält sich das Recht vor, den Auftrag aufgrund der ursprünglichen Angebote ohne weitere Verhandlungen zu vergeben
5.1.11.
Auftragsunterlagen
Sprachen, in denen die Auftragsunterlagen offiziell verfügbar sind: Deutsch
Frist für die Anforderung zusätzlicher Informationen: 05/11/2026 23:59:59 (UTC+01:00) Mitteleuropäische Zeit, Westeuropäische Sommerzeit
Internetadresse der Auftragsunterlagen: https://www.dtvp.de/Satellite/notice/CXS0Y57DYYTY0MUZ/documents
5.1.12.
Bedingungen für die Auftragsvergabe
Verfahrensbedingungen:
Voraussichtliches Datum der Absendung der Aufforderungen zur Angebotseinreichung: 01/12/2026
Bedingungen für die Einreichung:
Elektronische Einreichung: Erforderlich
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch
Elektronischer Katalog: Nicht zulässig
Varianten: Nicht zulässig
Die Bieter können mehrere Angebote einreichen: Nicht zulässig
Frist für den Eingang der Teilnahmeanträge: 17/11/2026 10:00:00 (UTC+01:00) Mitteleuropäische Zeit, Westeuropäische Sommerzeit
Informationen, die nach Ablauf der Einreichungsfrist ergänzt werden können:
Nach Ermessen des Käufers können alle fehlenden Bieterunterlagen nach Fristablauf nachgereicht werden.
Zusätzliche Informationen: keine
Auftragsbedingungen:
Die Auftragsausführung muss im Rahmen von Programmen für geschützte Beschäftigungsverhältnisse erfolgen: Nein
Bedingungen für die Ausführung des Auftrags: * Mit dem Teilnahmeantrag: - CSX 59 - Eigenerklärung Informationen zum Bieter - Eigenerklärung EU-Sanktionen RUS - Erklärungen und Verpflichtungen nach dem Tariftreue- und Vergabegesetz Mecklenburg-Vorpommern (TVgG M-V_MinArbV MV) - Fragebogen zur Eignungsprüfung im Teilnahmewettbewerb - KSR_Bietererklärung Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz - KSR_Bietererklärung Verpflichtung zur Verschwiegenheit und zum Datenschutz im Vergabeverfahren - TNW Erklärung Bewerbergemeinschaft - TNW Leistungen anderer Unternehmen (Eignungsleihe) - TNW Leistungen Unterauftragnehmer (Nachunternehmer) - TNW Teilnahmeantrag - TNW Verpflichtungserklärung Eignungsleihe - TNW Verpflichtungserklärung Unterauftragnehmer (Nachunternehmer) - VVB 124/ VVB 124 LD Eigenerklärung
Elektronische Rechnungsstellung: Erforderlich
Aufträge werden elektronisch erteilt: ja
Zahlungen werden elektronisch geleistet: ja
Von einer Bietergemeinschaft, die den Zuschlag erhält, anzunehmende Rechtsform: Bietergemeinschaften müssen bei Beauftragung eine gesamtschuldnerisch haftende ARGE gem. § 705 BGB mit bevollmächtigten Vertreter gründen und bis zur Abwicklung des Auftrages aufrecht erhalten. Dazu ist eine ARGE-Erklärung abzugeben, in der auch die Leistungsabgrenzung innerhalb der ARGE dargestellt wird.
Finanzielle Vereinbarung: siehe Leistungsbeschreibung
5.1.15.
Techniken
Rahmenvereinbarung:
Keine Rahmenvereinbarung
Informationen über das dynamische Beschaffungssystem:
Kein dynamisches Beschaffungssystem
5.1.16.
Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung
Überprüfungsstelle: Vergabekammern bei dem Ministerium für Wirtschaft, Infrastruktur, Tourismus und Arbeit
Informationen über die Überprüfungsfristen: § 160 GWB - Einleitung, Antrag: (1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein; (2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht; (3) Der Antrag ist unzulässig, soweit: 1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt, 2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt: Klinikum Südstadt Rostock Hanse- und Universitätsstadt Rostock Die Oberbürgermeisterin Eigenbetrieb "Klinikum Südstadt Rostock" Akademisches Lehrkrankenhaus der Universität Rostock
Organisation, die weitere Informationen für die Nachprüfungsverfahren bereitstellt: Klinikum Südstadt Rostock
Organisation, die Teilnahmeanträge entgegennimmt: Klinikum Südstadt Rostock Hanse- und Universitätsstadt Rostock Die Oberbürgermeisterin Eigenbetrieb "Klinikum Südstadt Rostock" Akademisches Lehrkrankenhaus der Universität Rostock
5.1.
Los: LOT-0002
Titel: Sterile Mehrweg-OP-Wäsche
Beschreibung: Der Leistungsumfang umfasst insbesondere: - Flachwäsche - Bereichsbekleidung - Berufsbekleidung - optional sterile OP-Wäsche - RFID-gestützte Bekleidungsversorgung mit Hilfe des vom Auftraggeber gestellten Bekleidungsautomaten - Logistik- und Versorgungsanforderungen - Bemusterung - Qualitäts- und Hygieneanforderungen - Vor-Ort-Service - Bestandsmanagement - Reporting- und Controlling Leistungen - Reparatur- und Ersatzmanagement für die gesamte Wäsche - Notfall- und Krisenmanagement
Interne Kennung: 2
5.1.1.
Zweck
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Haupteinstufung (cpv): 98310000 Dienstleistungen von Wäschereien und chemischen Reinigungen
Zusätzliche Einstufung (cpv): 39518000 Krankenhauswäsche, 39518100 Operationswäsche
Optionen:
Beschreibung der Optionen: Los 2 Sterile OP-Wäsche
5.1.2.
Erfüllungsort
Postanschrift: Südring 81
Stadt: Rostock
Postleitzahl: 18059
Land, Gliederung (NUTS): Rostock, Kreisfreie Stadt (DE803)
Land: Deutschland
5.1.3.
Geschätzte Dauer
Datum des Beginns: 01/07/2027
Enddatum der Laufzeit: 30/06/2031
5.1.4.
Verlängerung
Maximale Verlängerungen: 4
Weitere Informationen zur Verlängerung: Der Vertrag verlängert sich viermalig um jeweils ein Jahr, wenn er nicht spätestens 6 Monate vor dem jeweiligen Vertragsende gekündigt wird. Der Vertrag endet spätestens am 30.06.2035. Danach gilt er auch ohne gesonderte Kündigung als beendet.
5.1.6.
Allgemeine Informationen
Es handelt sich um die Vergabe wiederkehrender Aufträge
Beschreibung: Juli 2035
Vorbehaltene Teilnahme:
Teilnahme ist nicht vorbehalten.
Die Namen und beruflichen Qualifikationen des zur Auftragsausführung eingesetzten Personals sind anzugeben: Erforderlich für den Teilnahmeantrag
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesen: ja
Diese Auftragsvergabe ist auch für kleine und mittlere Unternehmen (KMU) geeignet: ja
Zusätzliche Informationen: #Besonders auch geeignet für:other-sme#
5.1.7.
Strategische Auftragsvergabe
Ziel der strategischen Auftragsvergabe: Keine strategische Beschaffung
5.1.9.
Eignungskriterien
Quellen der Eignungskriterien: Bekanntmachung, Auftragsunterlagen
Kriterium: Durchschnittliche jährliche Belegschaft
Beschreibung des Eignungskriteriums: Anzahl der Beschäftigten (Auf Anforderung der Vergabestelle; Mittels Eigenerklärung): Durchschnittliche jährliche Beschäftigungszahl des Unternehmens und die Zahl seiner Führungskräfte in den letzten 3 Jahren.

Kriterium: Eintragung in das Handelsregister
Beschreibung des Eignungskriteriums: Handels-, Vereins-, Partnerschafts- oder Genossenschaftsregisterauszug (je nach Rechtsform und Eintragungspflicht) (Auf Anforderung der Vergabestelle; Mittels Dritterklärung):

Kriterium: Andere wirtschaftliche oder finanzielle Anforderungen
Beschreibung des Eignungskriteriums: Unbedenklichkeitsbescheinigung des Finanzamtes bzw. Bescheinigung in Steuersachen (Auf Anforderung der Vergabestelle; Mittels Dritterklärung): Die Verpflichtung zur Zahlung von Steuern und Abgaben ist erfüllt. Vorlage einer aktuellen Unbedenklichkeitsbescheinigung des Finanzamts, nicht älter als 3 Monate.

Kriterium: Referenzen zu bestimmten Dienstleistungen
Beschreibung des Eignungskriteriums: Referenz 1 - Nachweis einer Referenz für erbrachte mit dem Auftragsgegenstand in Verbindung stehende Leistungen. Die Referenz ist erfüllt, wenn folgende Punkte nachgewiesen sind: - Erbringung von Wäschedienstleistungen ausschließlich für Krankenhäuser mit mindestens 450 zu versorgenden Betten -Mindestvolumen: Das jährliche Wäscheaufkommen im Referenzprojekt betrug mindestens durchschnittlich 2 Tonnen / Kalendertag Schmutzwäsche - Referenz muss die Aufbereitung von Krankenhauswäsche umfassen -Die Leistungen müssen insbesondere die Abholung der Schmutzwäsche, die fachgerechte Aufbereitung, Sortierung, Kommissionierung und Rücklieferung der Wäsche umfassen - Die Referenz muss innerhalb der letzten 3 Jahre vor Ablauf der Teilnahmeantragsfrist begonnen oder erbracht worden sein - Benennung des Referenzgebers inkl. Kontaktdaten. Benennen Sie Ihre Referenz mit dem Hinweis: "REFERENZ 1".

Kriterium: Referenzen zu bestimmten Dienstleistungen
Beschreibung des Eignungskriteriums: Referenz 2 - Nachweis einer Referenz für erbrachte mit dem Auftragsgegenstand in Verbindung stehende Leistungen. Die Referenz ist erfüllt, wenn folgende Punkte nachgewiesen sind: - Erbringung von Wäschedienstleistungen ausschließlich für Krankenhäuser mit mindestens 450 zu versorgenden Betten -Mindestvolumen: Das jährliche Wäscheaufkommen im Referenzprojekt betrug mindestens 2 Tonnen / Kalendertag Schmutzwäsche - Referenz muss die Aufbereitung von Krankenhauswäsche umfassen -Die Leistungen müssen insbesondere die Abholung der Schmutzwäsche, die fachgerechte Aufbereitung, Sortierung, Kommissionierung und Rücklieferung der Wäsche umfassen - Die Referenz muss innerhalb der letzten 3 Jahre vor Ablauf der Teilnahmeantragsfrist begonnen oder erbracht worden sein - Benennung des Referenzgebers inkl. Kontaktdaten. Benennen Sie Ihre Referenz mit dem Hinweis: "REFERENZ 2".

Kriterium: Referenzen zu bestimmten Dienstleistungen
Beschreibung des Eignungskriteriums: Referenz 3 - Nachweis einer Referenz für erbrachte mit dem Auftragsgegenstand in Verbindung stehende Leistungen. Die Referenz ist erfüllt, wenn folgende Punkte nachgewiesen sind: - Erbringung von Wäschedienstleistungen ausschließlich für Krankenhäuser mit mindestens 450 zu versorgenden Betten -Mindestvolumen: Das jährliche Wäscheaufkommen im Referenzprojekt betrug mindestens 2 Tonnen / Kalendertag Schmutzwäsche - Referenz muss die Aufbereitung von Krankenhauswäsche umfassen -Die Leistungen müssen insbesondere die Abholung der Schmutzwäsche, die fachgerechte Aufbereitung, Sortierung, Kommissionierung und Rücklieferung der Wäsche umfassen - Die Referenz muss innerhalb der letzten 3 Jahre vor Ablauf der Teilnahmeantragsfrist begonnen oder erbracht worden sein - Benennung des Referenzgebers inkl. Kontaktdaten. Benennen Sie Ihre Referenz mit dem Hinweis: "REFERENZ 3".

Kriterium: Referenzen zu bestimmten Dienstleistungen
Beschreibung des Eignungskriteriums: Referenz 4 - Nachweis einer Referenz für erbrachte mit dem Auftragsgegenstand in Verbindung stehende Leistungen. Die Referenz ist erfüllt, wenn folgende Punkte nachgewiesen sind: - Erbringung von Wäschedienstleistungen für Krankenhäuser - Referenz muss die Aufbereitung von Krankenhauswäsche umfassen -Die Leistungen müssen insbesondere die Abholung der Schmutzwäsche, die fachgerechte Aufbereitung, Sortierung, Kommissionierung und Rücklieferung der Wäsche umfassen - die Referenz muss innerhalb der letzten 3 Jahre vor Ablauf der Teilnaheantragsfrist begonnen oder erbracht worden sein - Benennung des Referenzgebers inkl. Kontaktdaten Benennen Sie Ihre Referenz mit dem Hinweis: "REFERENZ 4".
Anhand der Kriterien werden die Bewerber ausgewählt, die zur zweiten Phase des Verfahrens eingeladen werden sollen
Gewichtung (Prozentanteil, genau): 30,00

Kriterium: Maßnahmen zur Sicherstellung der Qualität
Beschreibung des Eignungskriteriums: Erfahrung mit automatischen Ein- und Ausgabesystemen - Der Bewerber hat Erfahrung im Betrieb mit automatischen Ein- und Ausgabesystem für hängende Berufsbekleidung. Nachweis über Referenzaufträge innerhalb der letzten 8 Jahre.
Anhand der Kriterien werden die Bewerber ausgewählt, die zur zweiten Phase des Verfahrens eingeladen werden sollen
Gewichtung (Prozentanteil, genau): 20,00

Kriterium: Berufliche Risikohaftpflichtversicherung
Beschreibung des Eignungskriteriums: Betriebshaftpflichtversicherung - Nachweis über eine Betriebshaftpflichtversicherung mit einer Deckungssumme von mindestens 20 Mio. EUR für Personenschäden sowie mindestens 10 Mio. EUR für Sach- und Vermögensschäden je Schadensfall. Die Deckungssummen müssen zweifach maximiert sein, d. h. für sämtliche Versicherungsfälle eines Versicherungsjahres muss insgesamt mindestens das Zweifache der jeweiligen Deckungssumme zur Verfügung stehen. Der Versicherungsschutz muss die mit der Erbringung der ausgeschriebenen Wäschedienstleistungen verbundenen Risiken abdecken. Als Nachweis ist eine aktuelle Versicherungsbestätigung mit Abgabe des Teilnahmeantrags vorzulegen. Alternativ ist eine Bestätigung des Versicherers in Gestalt einer unwiederruflichen Deckungszusage ausreichend, dass im Auftragsfall ein entsprechender Versicherungsschutz mit den oben genannten Mindestsummen geschlossen wird. Die Nichtvorlage führt zwingend zum Ausschluss vom Wettbewerb.

Kriterium: Berufliche Risikohaftpflichtversicherung
Beschreibung des Eignungskriteriums: Umweltrisikoversicherung - Nachweis über eine Umweltrisikonversicherung mit einer Deckungssumme von mindestens 10 Mio. EUR für Personen- Sach- und Vermögensschäden je Schadensfall. Die Deckungssummen müssen zweifach maximiert sein, d. h. für sämtliche Versicherungsfälle eines Versicherungsjahres muss insgesamt mindestens das Zweifache der jeweiligen Deckungssumme zur Verfügung stehen. Der Versicherungsschutz muss die mit der Erbringung der ausgeschriebenen Wäschedienstleistungen verbundenen Risiken abdecken. Als Nachweis ist eine aktuelle Versicherungsbestätigung mit Abgabe des Teilnahmeantrags vorzulegen. Alternativ ist eine Bestätigung des Versicherers in Gestalt einer unwiederruflichen Deckungszusage ausreichend, dass im Auftragsfall ein entsprechender Versicherungsschutz mit den oben genannten Mindestsummen geschlossen wird. Die Nichtvorlage führt zwingend zum Ausschluss vom Wettbewerb.

Kriterium: Relevante Bildungs- und Berufsqualifikationen
Beschreibung des Eignungskriteriums: Projektleitung - Es ist eine Projektleitung für die gesamte Dauer des Projektes als Haupt-Ansprechpartner für den Auftraggeber zu stellen.
Anhand der Kriterien werden die Bewerber ausgewählt, die zur zweiten Phase des Verfahrens eingeladen werden sollen
Gewichtung (Prozentanteil, genau): 20,00

Kriterium: Relevante Bildungs- und Berufsqualifikationen
Beschreibung des Eignungskriteriums: Vor-Ort-Personaleinsatz - Das Vor-Ort-Personal muss nachweislich in Krankenhaushygiene geschult sein. Ein Nachweis ist mit beizufügen.

Kriterium: Zertifikate von Qualitätskontrollinstituten
Beschreibung des Eignungskriteriums: Hygienezeugnis - Zertifizierung nach RAL GZ 992 - Es handelt sich um eine Mindestbedingung (Ausschlusskriterium). Der Bewerber hat mit der Abgabe des Teilnahmewettbewerbs den Nachweis über folgende 3 Zertifizierungen zu erbringen: 1. Eine aktuell gültige Urkunde über das RAL-Gütezeichen 992/1 (Objekt- und Haushaltswäsche) ODER ein gleichwertiger Nachweis. 2. Eine aktuell gültige Urkunde über das RAL-Gütezeichen 992/2 (Krankenhauswäsche) ODER ein gleichwertiger Nachweis. 3. Eine aktuell gültige Urkunde über das RAL-Gütezeichen 992/3 (Wäsche aus Lebensmittelbereichen) ODER ein gleichwertiger Nachweis. Die Nachweise sind zwingend mit den Unterlagen des Teilnahmeantrags in Kopie einzureichen. Die Nichtvorlage oder der Nachweis unvollständiger/ungültiger Zertifikate führt zum Ausschluss vom Wettbewerb. Soweit spezifische Gütezeichen benannt sind, werden gleichwertige Nachweise anderer anerkannter Stellen oder Stellen aus anderen Mitgliedstaaten der Europäischen Union ebenfalls akzeptiert. Der Bewerber hat die Gleichwertigkeit und Lesbarkeit (in deutscher Sprache) mit den Unterlagen des Teilnahmewettbewerbs nachzuweisen.

Kriterium: Zertifikate von Qualitätskontrollinstituten
Beschreibung des Eignungskriteriums: Hygienemanagement - Zertifizierung nach DIN EN 14065:2016 - Nachweis eines implementierten Hygienemanagementsystems gemäß DIN EN 14065:2016 (RABC-System - Risk Analysis and Biocontamination Control) für die Bereiche Krankenhauswäsche, Wäsche aus Lebensmittelbetrieben und Bewohnerwäsche aus Pflegeeinrichtungen oder einen gleichwertigen Nachweis Der Nachweis ist zwingend mit den Unterlagen des Teilnahmeantrags in Kopie einzureichen. Die Nichtvorlage oder der Nachweis unvollständiger/ungültiger Zertifikate führt zum Ausschluss vom Wettbewerb. Soweit spezifische Gütezeichen benannt sind, werden gleichwertige Nachweise anderer anerkannter Stellen oder Stellen aus anderen Mitgliedstaaten der Europäischen Union ebenfalls akzeptiert. Der Bewerber hat die Gleichwertigkeit und Lesbarkeit (in deutscher Sprache) mit den Unterlagen des Teilnahmewettbewerbs nachzuweisen.

Kriterium: Zertifikate von Qualitätskontrollinstituten
Beschreibung des Eignungskriteriums: Qualitätsmanagement - Zertifizierung nach DIN EN ISO 9001:2015 - Nachweis eines aktuell zertifizierten gültigen Qualitätsmanagementsystems nach DIN EN ISO 9001:2015 oder vergleichbar. Ein Nachweis ist einzureichen.
Anhand der Kriterien werden die Bewerber ausgewählt, die zur zweiten Phase des Verfahrens eingeladen werden sollen
Gewichtung (Prozentanteil, genau): 10,00

Kriterium: Umweltmanagementmaßnahmen
Beschreibung des Eignungskriteriums: Umweltmanagement - Zertifizierung nach DIN EN ISO 14001:2015 - Nachweis eines Umweltmanagementsystems gemäß DIN EN ISO 14001:2015 oder einen gleichwertigen Nachweis
Anhand der Kriterien werden die Bewerber ausgewählt, die zur zweiten Phase des Verfahrens eingeladen werden sollen
Gewichtung (Prozentanteil, genau): 10,00

Kriterium: Zertifikate von Qualitätskontrollinstituten
Beschreibung des Eignungskriteriums: Nachweis zum Sterilisations- bzw. Aufbereitungsprozess - Zertifizierung nach DIN EN ISO 13485:2016 - Es handelt sich um eine Mindestbedingung (Ausschlusskriterium). Der Bewerber hat mit der Abgabe des Teilnahmeantrags den Nachweis eines Qualitätsmanagementsystems für Medizinprodukte gemäß DIN EN ISO 13485:2016 oder einen gleichwertigen Nachweis vorzulegen. Der Nachweis muss die Validierung der angewendeten relevanten Sterilisations- bzw. Aufbereitungsprozesse nach den jeweils einschlägigen Normen erfüllen. Die Nichtvorlage oder der Nachweis unvollständiger/ungültiger Zertifikate führt zum Ausschluss vom Wettbewerb. Soweit spezifische Gütezeichen benannt sind, werden gleichwertige Nachweise anderer anerkannter Stellen oder Stellen aus anderen Mitgliedstaaten der Europäischen Union ebenfalls akzeptiert. Der Bewerber hat die Gleichwertigkeit und Lesbarkeit (in deutscher Sprache) mit den Unterlagen des Teilnahmewettbewerbs nachzuweisen.

Kriterium: Umweltmanagementmaßnahmen
Beschreibung des Eignungskriteriums: Nachhaltigkeit und Ökonomie - Zertifizierung - Nachweis eines Zertifikates zur Ökologie, Ökonomie und Sozialkompetenz (Produkt-, Service- und Beratungsqualität, wirtschaftliche Zukunftsausrichtung, Unternehmensmanagement sowie ökologische und soziale Verantwortung) nach der di-no. - Verfahrensweise oder einen gleichwertigen Nachweis
Anhand der Kriterien werden die Bewerber ausgewählt, die zur zweiten Phase des Verfahrens eingeladen werden sollen
Gewichtung (Prozentanteil, genau): 10,00
Informationen über die zweite Phase eines zweiphasigen Verfahrens:
Mindestzahl der zur zweiten Phase des Verfahrens einzuladenden Bewerber: 3
Höchstzahl der zur zweiten Phase des Verfahrens einzuladenden Bewerber: 4
Das Verfahren wird in mehreren aufeinanderfolgenden Phasen durchgeführt. In jeder Phase können einige Teilnehmer ausgeschlossen werden
Der Erwerber behält sich das Recht vor, den Auftrag aufgrund der ursprünglichen Angebote ohne weitere Verhandlungen zu vergeben
5.1.11.
Auftragsunterlagen
Sprachen, in denen die Auftragsunterlagen offiziell verfügbar sind: Deutsch
Frist für die Anforderung zusätzlicher Informationen: 05/11/2026 23:59:59 (UTC+01:00) Mitteleuropäische Zeit, Westeuropäische Sommerzeit
Internetadresse der Auftragsunterlagen: https://www.dtvp.de/Satellite/notice/CXS0Y57DYYTY0MUZ/documents
5.1.12.
Bedingungen für die Auftragsvergabe
Verfahrensbedingungen:
Voraussichtliches Datum der Absendung der Aufforderungen zur Angebotseinreichung: 01/12/2026
Bedingungen für die Einreichung:
Elektronische Einreichung: Erforderlich
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch
Elektronischer Katalog: Nicht zulässig
Varianten: Nicht zulässig
Die Bieter können mehrere Angebote einreichen: Nicht zulässig
Frist für den Eingang der Teilnahmeanträge: 17/11/2026 10:00:00 (UTC+01:00) Mitteleuropäische Zeit, Westeuropäische Sommerzeit
Informationen, die nach Ablauf der Einreichungsfrist ergänzt werden können:
Nach Ermessen des Käufers können alle fehlenden Bieterunterlagen nach Fristablauf nachgereicht werden.
Zusätzliche Informationen: keine
Auftragsbedingungen:
Die Auftragsausführung muss im Rahmen von Programmen für geschützte Beschäftigungsverhältnisse erfolgen: Nein
Bedingungen für die Ausführung des Auftrags: * Mit dem Teilnahmeantrag: - CSX 59 - Eigenerklärung Informationen zum Bieter - Eigenerklärung EU-Sanktionen RUS - Erklärungen und Verpflichtungen nach dem Tariftreue- und Vergabegesetz Mecklenburg-Vorpommern (TVgG M-V_MinArbV MV) - Fragebogen zur Eignungsprüfung im Teilnahmewettbewerb - KSR_Bietererklärung Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz - KSR_Bietererklärung Verpflichtung zur Verschwiegenheit und zum Datenschutz im Vergabeverfahren - TNW Erklärung Bewerbergemeinschaft - TNW Leistungen anderer Unternehmen (Eignungsleihe) - TNW Leistungen Unterauftragnehmer (Nachunternehmer) - TNW Teilnahmeantrag - TNW Verpflichtungserklärung Eignungsleihe - TNW Verpflichtungserklärung Unterauftragnehmer (Nachunternehmer) - VVB 124/ VVB 124 LD Eigenerklärung
Elektronische Rechnungsstellung: Erforderlich
Aufträge werden elektronisch erteilt: ja
Zahlungen werden elektronisch geleistet: ja
Von einer Bietergemeinschaft, die den Zuschlag erhält, anzunehmende Rechtsform: Bietergemeinschaften müssen bei Beauftragung eine gesamtschuldnerisch haftende ARGE gem. § 705 BGB mit bevollmächtigten Vertreter gründen und bis zur Abwicklung des Auftrages aufrecht erhalten. Dazu ist eine ARGE-Erklärung abzugeben, in der auch die Leistungsabgrenzung innerhalb der ARGE dargestellt wird.
Finanzielle Vereinbarung: siehe Leistungsbeschreibung
5.1.15.
Techniken
Rahmenvereinbarung:
Keine Rahmenvereinbarung
Informationen über das dynamische Beschaffungssystem:
Kein dynamisches Beschaffungssystem
5.1.16.
Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung
Überprüfungsstelle: Vergabekammern bei dem Ministerium für Wirtschaft, Infrastruktur, Tourismus und Arbeit
Informationen über die Überprüfungsfristen: § 160 GWB - Einleitung, Antrag: (1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein; (2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht; (3) Der Antrag ist unzulässig, soweit: 1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt, 2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt: Klinikum Südstadt Rostock Hanse- und Universitätsstadt Rostock Die Oberbürgermeisterin Eigenbetrieb "Klinikum Südstadt Rostock" Akademisches Lehrkrankenhaus der Universität Rostock
Organisation, die weitere Informationen für die Nachprüfungsverfahren bereitstellt: Klinikum Südstadt Rostock
Organisation, die Teilnahmeanträge entgegennimmt: Klinikum Südstadt Rostock Hanse- und Universitätsstadt Rostock Die Oberbürgermeisterin Eigenbetrieb "Klinikum Südstadt Rostock" Akademisches Lehrkrankenhaus der Universität Rostock

8. Organisationen

8.1.
ORG-0001
Offizielle Bezeichnung: Klinikum Südstadt Rostock Hanse- und Universitätsstadt Rostock Die Oberbürgermeisterin Eigenbetrieb "Klinikum Südstadt Rostock" Akademisches Lehrkrankenhaus der Universität Rostock
Registrierungsnummer: 13-S0KLISUED000-23
Postanschrift: Südring 81
Stadt: Rostock
Postleitzahl: 18059
Land, Gliederung (NUTS): Rostock, Kreisfreie Stadt (DE803)
Land: Deutschland
Telefon: +49 3814401-8751
Rollen dieser Organisation:
Beschaffer
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt
Organisation, die Teilnahmeanträge entgegennimmt
8.1.
ORG-0002
Offizielle Bezeichnung: Klinikum Südstadt Rostock
Registrierungsnummer: 13-S0KLISUED000-23
Postanschrift: Südring 81
Stadt: Rostock
Postleitzahl: 18059
Land, Gliederung (NUTS): Rostock, Kreisfreie Stadt (DE803)
Land: Deutschland
Kontaktperson: Vergabestelle
Telefon: +49 3814401-8751
Rollen dieser Organisation:
Organisation, die weitere Informationen für die Nachprüfungsverfahren bereitstellt
8.1.
ORG-0003
Offizielle Bezeichnung: Vergabekammern bei dem Ministerium für Wirtschaft, Infrastruktur, Tourismus und Arbeit
Registrierungsnummer: VKMV-13-L50010000000-78
Postanschrift: Johannes-Stelling-Straße 14
Stadt: Schwerin
Postleitzahl: 19053
Land, Gliederung (NUTS): Schwerin, Kreisfreie Stadt (DE804)
Land: Deutschland
Telefon: +49 38558815164
Fax: +49 38558848515817
Internetadresse: http://www.regierung-mv.de
Rollen dieser Organisation:
Überprüfungsstelle
8.1.
ORG-0004
Offizielle Bezeichnung: Datenservice Öffentlicher Einkauf (in Verantwortung des Beschaffungsamts des BMI)
Registrierungsnummer: 0204:994-DOEVD-83
Stadt: Bonn
Postleitzahl: 53119
Land, Gliederung (NUTS): Bonn, Kreisfreie Stadt (DEA22)
Land: Deutschland
Telefon: +49228996100
Rollen dieser Organisation:
TED eSender

Informationen zur Bekanntmachung

Kennung/Fassung der Bekanntmachung: 839aa6f9-7e97-42fd-bc2f-ced90c4f8a34 - 01
Formulartyp: Wettbewerb
Art der Bekanntmachung: Auftrags- oder Konzessionsbekanntmachung – Standardregelung
Unterart der Bekanntmachung: 16
Datum der Übermittlung der Bekanntmachung: 16/10/2026 10:58:00 (UTC+02:00) Osteuropäische Zeit, Mitteleuropäische Sommerzeit
Sprachen, in denen diese Bekanntmachung offiziell verfügbar ist: Deutsch
Veröffentlichungsnummer der Bekanntmachung: 720333-2026
ABl. S – Nummer der Ausgabe: 202/2026
Datum der Veröffentlichung: 19/10/2026