Deutschland – Dienstleistungen von Sicherheitsdiensten – Sicherheitsdienstleistungen

689067-2026 - Ergebnis
Deutschland – Dienstleistungen von Sicherheitsdiensten – Sicherheitsdienstleistungen
OJ S 193/2026 06/10/2026
Bekanntmachung vergebener Aufträge oder Zuschlagsbekanntmachung – Standardregelung
Dienstleistungen

1. Beschaffer

1.1.
Beschaffer
Offizielle Bezeichnung: Universitätsmedizin Greifswald KöR
Rechtsform des Erwerbers: Von einer regionalen Gebietskörperschaft kontrollierte Einrichtung des öffentlichen Rechts
Tätigkeit des öffentlichen Auftraggebers: Gesundheit

2. Verfahren

2.1.
Verfahren
Titel: Sicherheitsdienstleistungen
Beschreibung: Dienstleistung
Kennung des Verfahrens: fbcfc195-a0b0-476e-8274-df647cd7d838
Interne Kennung: #7650-682061
Verfahrensart: Offenes Verfahren
Das Verfahren wird beschleunigt: nein
2.1.1.
Zweck
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Haupteinstufung (cpv): 79710000 Dienstleistungen von Sicherheitsdiensten
2.1.2.
Erfüllungsort
Stadt: Greifswald
Land, Gliederung (NUTS): Vorpommern-Greifswald (DE80N)
Land: Deutschland
2.1.4.
Allgemeine Informationen
Zusätzliche Informationen: #Bekanntmachungs-ID: CXS0YH5DY64FBW35# Die Fortführung einer Beauftragung eines Sicherheitsdienstleisters ab dem 04.02.2027 ist zwingend notwendig, um den sicheren und reibungslosen Betrieb unseres Klinikums zu gewährleisten. Dies gilt insbesondere vor dem Hintergrund unserer Verantwortung als Betreiber einer KRITIS-Infrastruktur. Die ausgeschriebenen Leistungen umfassen insbesondere die Sicherstellung der erforderlichen Sicherheits-, Bewachungs-, Kontroll-, Interventions-, Pforten- und sonstigen objektspezifischen Dienstleistungen auf dem Gelände und in den Gebäuden der UMG. Die Leistungen werden auf Grundlage einer detaillierten und abschließend beschriebenen Leistungsbeschreibung sowie eines hierauf abgestimmten Preisblattes ausgeschrieben. Bitte beachten Sie die beigefügte Anlage "Fragebogen zur Leistungsbewertung". Alle geforderten Informationen müssen vollständig im Dokument angegeben werden. Bei Rückfragen bitten wir Sie, die Vergabestelle vor Ablauf der Abgabefrist zu kontaktieren. Verwenden Sie hierfür ausschließlich die Kommunikationsfunktion des Vergabeportals. Zusätzlich zu den Preisangaben im Vergabemanagementsystem ist den abzugebenden Unterlagen ein dezidiertes Angebot beizufügen.
Rechtsgrundlage:
Richtlinie 2014/24/EU
vgv -

5. Los

5.1.
Los: LOT-0001
Titel: Sicherheitsdienstleistungen
Beschreibung: Die Fortführung einer Beauftragung eines Sicherheitsdienstleisters ab dem 04.02.2027 ist zwingend notwendig, um den sicheren und reibungslosen Betrieb unseres Klinikums zu gewährleisten. Dies gilt insbesondere vor dem Hintergrund unserer Verantwortung als Betreiber einer KRITIS-Infrastruktur. Die wesentlichen Anforderungen an Personal, Besetzung, Reaktionszeiten, Kontrollleistungen, Interventionsleistungen, Dokumentation, Kommunikation, Qualitätssicherung und sonstige Leistungsbestandteile werden in der Leistungsbeschreibung verbindlich festgelegt. Damit besteht kein Erfordernis, die konkrete Leistungserbringung erst im Rahmen von Verhandlungen mit den Bietern zu entwickeln. Durch die Veröffentlichung einer vollständigen Leistungsbeschreibung, eindeutiger Mindestanforderungen, eines einheitlichen Preisblattes und transparenter Zuschlagskriterien werden für alle interessierten Unternehmen grundsätzlich identische Ausgangsbedingungen geschaffen. Die Angebote werden anhand vorab bekannt gemachter Kriterien bewertet.
Interne Kennung: #7650-682061
5.1.1.
Zweck
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Haupteinstufung (cpv): 79710000 Dienstleistungen von Sicherheitsdiensten
5.1.2.
Erfüllungsort
Stadt: Greifswald
Land, Gliederung (NUTS): Vorpommern-Greifswald (DE80N)
Land: Deutschland
5.1.3.
Geschätzte Dauer
Laufzeit: 36 Monate
5.1.6.
Allgemeine Informationen
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesen: ja
5.1.7.
Strategische Auftragsvergabe
Ziel der strategischen Auftragsvergabe: Keine strategische Beschaffung
Die Auftragsvergabe fällt in den Anwendungsbereich der Richtlinie 2009/33/EG des Europäischen Parlaments und des Rates (Richtlinie zur Förderung sauberer Fahrzeuge — CVD))
Die Rechtsgrundlage für CVD, um den anzuwendenden Typ von Vergabeverfahren festzulegen: Sonstiger Dienstleistungsvertrag
5.1.10.
Zuschlagskriterien
Kriterium:
Art: Nicht veröffentlicht
Begründungscode: Geschäftliche Interessen eines Wirtschaftsteilnehmers
Begründung für eine spätere Veröffentlichung: Die Angabe des Gesamtwertes wird gemäß § 39 Abs. 6 Nr. 2 VgV unterlassen, da deren Veröffentlichung berechtigte geschäftliche Interessen des beauftragten Wirtschaftsteilnehmers beeinträchtigen würde. Die Offenlegung des Auftragswertes würde Rückschlüsse auf Kalkulationsgrundlagen und unternehmensspezifische Preisgestaltungen ermöglichen und damit wettbewerbsrelevante Informationen offenlegen, die im Rahmen zukünftiger Vergabeverfahren zum Nachteil des Unternehmens verwendet werden könnten. Die Angabe des Gesamtwertes wird gemäß § 39 Abs. 6 Nr. 2 VgV unterlassen, da deren Veröffentlichung berechtigte geschäftliche Interessen des beauftragten Wirtschaftsteilnehmers beeinträchtigen würde. Die Offenlegung des Auftragswertes würde Rückschlüsse auf Kalkulationsgrundlagen und unternehmensspezifische Preisgestaltungen ermöglichen und damit wettbewerbsrelevante Informationen offenlegen, die im Rahmen zukünftiger Vergabeverfahren zum Nachteil des Unternehmens verwendet werden könnten.
Bezeichnung: Nicht veröffentlicht
Begründungscode: Geschäftliche Interessen eines Wirtschaftsteilnehmers
Begründung für eine spätere Veröffentlichung: Die Angabe des Gesamtwertes wird gemäß § 39 Abs. 6 Nr. 2 VgV unterlassen, da deren Veröffentlichung berechtigte geschäftliche Interessen des beauftragten Wirtschaftsteilnehmers beeinträchtigen würde. Die Offenlegung des Auftragswertes würde Rückschlüsse auf Kalkulationsgrundlagen und unternehmensspezifische Preisgestaltungen ermöglichen und damit wettbewerbsrelevante Informationen offenlegen, die im Rahmen zukünftiger Vergabeverfahren zum Nachteil des Unternehmens verwendet werden könnten. Die Angabe des Gesamtwertes wird gemäß § 39 Abs. 6 Nr. 2 VgV unterlassen, da deren Veröffentlichung berechtigte geschäftliche Interessen des beauftragten Wirtschaftsteilnehmers beeinträchtigen würde. Die Offenlegung des Auftragswertes würde Rückschlüsse auf Kalkulationsgrundlagen und unternehmensspezifische Preisgestaltungen ermöglichen und damit wettbewerbsrelevante Informationen offenlegen, die im Rahmen zukünftiger Vergabeverfahren zum Nachteil des Unternehmens verwendet werden könnten.
Beschreibung: Nicht veröffentlicht
Begründungscode: Geschäftliche Interessen eines Wirtschaftsteilnehmers
Begründung für eine spätere Veröffentlichung: Die Angabe des Gesamtwertes wird gemäß § 39 Abs. 6 Nr. 2 VgV unterlassen, da deren Veröffentlichung berechtigte geschäftliche Interessen des beauftragten Wirtschaftsteilnehmers beeinträchtigen würde. Die Offenlegung des Auftragswertes würde Rückschlüsse auf Kalkulationsgrundlagen und unternehmensspezifische Preisgestaltungen ermöglichen und damit wettbewerbsrelevante Informationen offenlegen, die im Rahmen zukünftiger Vergabeverfahren zum Nachteil des Unternehmens verwendet werden könnten. Die Angabe des Gesamtwertes wird gemäß § 39 Abs. 6 Nr. 2 VgV unterlassen, da deren Veröffentlichung berechtigte geschäftliche Interessen des beauftragten Wirtschaftsteilnehmers beeinträchtigen würde. Die Offenlegung des Auftragswertes würde Rückschlüsse auf Kalkulationsgrundlagen und unternehmensspezifische Preisgestaltungen ermöglichen und damit wettbewerbsrelevante Informationen offenlegen, die im Rahmen zukünftiger Vergabeverfahren zum Nachteil des Unternehmens verwendet werden könnten.
Kategorie des Gewicht-Zuschlagskriteriums: Nicht veröffentlicht
Begründungscode: Geschäftliche Interessen eines Wirtschaftsteilnehmers
Begründung für eine spätere Veröffentlichung: Die Angabe des Gesamtwertes wird gemäß § 39 Abs. 6 Nr. 2 VgV unterlassen, da deren Veröffentlichung berechtigte geschäftliche Interessen des beauftragten Wirtschaftsteilnehmers beeinträchtigen würde. Die Offenlegung des Auftragswertes würde Rückschlüsse auf Kalkulationsgrundlagen und unternehmensspezifische Preisgestaltungen ermöglichen und damit wettbewerbsrelevante Informationen offenlegen, die im Rahmen zukünftiger Vergabeverfahren zum Nachteil des Unternehmens verwendet werden könnten. Die Angabe des Gesamtwertes wird gemäß § 39 Abs. 6 Nr. 2 VgV unterlassen, da deren Veröffentlichung berechtigte geschäftliche Interessen des beauftragten Wirtschaftsteilnehmers beeinträchtigen würde. Die Offenlegung des Auftragswertes würde Rückschlüsse auf Kalkulationsgrundlagen und unternehmensspezifische Preisgestaltungen ermöglichen und damit wettbewerbsrelevante Informationen offenlegen, die im Rahmen zukünftiger Vergabeverfahren zum Nachteil des Unternehmens verwendet werden könnten.
Zuschlagskriterium — Zahl: Nicht veröffentlicht
Begründungscode: Geschäftliche Interessen eines Wirtschaftsteilnehmers
Begründung für eine spätere Veröffentlichung: Die Angabe des Gesamtwertes wird gemäß § 39 Abs. 6 Nr. 2 VgV unterlassen, da deren Veröffentlichung berechtigte geschäftliche Interessen des beauftragten Wirtschaftsteilnehmers beeinträchtigen würde. Die Offenlegung des Auftragswertes würde Rückschlüsse auf Kalkulationsgrundlagen und unternehmensspezifische Preisgestaltungen ermöglichen und damit wettbewerbsrelevante Informationen offenlegen, die im Rahmen zukünftiger Vergabeverfahren zum Nachteil des Unternehmens verwendet werden könnten. Die Angabe des Gesamtwertes wird gemäß § 39 Abs. 6 Nr. 2 VgV unterlassen, da deren Veröffentlichung berechtigte geschäftliche Interessen des beauftragten Wirtschaftsteilnehmers beeinträchtigen würde. Die Offenlegung des Auftragswertes würde Rückschlüsse auf Kalkulationsgrundlagen und unternehmensspezifische Preisgestaltungen ermöglichen und damit wettbewerbsrelevante Informationen offenlegen, die im Rahmen zukünftiger Vergabeverfahren zum Nachteil des Unternehmens verwendet werden könnten.
Kriterium:
Art: Nicht veröffentlicht
Begründungscode: Geschäftliche Interessen eines Wirtschaftsteilnehmers
Begründung für eine spätere Veröffentlichung: Die Angabe des Gesamtwertes wird gemäß § 39 Abs. 6 Nr. 2 VgV unterlassen, da deren Veröffentlichung berechtigte geschäftliche Interessen des beauftragten Wirtschaftsteilnehmers beeinträchtigen würde. Die Offenlegung des Auftragswertes würde Rückschlüsse auf Kalkulationsgrundlagen und unternehmensspezifische Preisgestaltungen ermöglichen und damit wettbewerbsrelevante Informationen offenlegen, die im Rahmen zukünftiger Vergabeverfahren zum Nachteil des Unternehmens verwendet werden könnten. Die Angabe des Gesamtwertes wird gemäß § 39 Abs. 6 Nr. 2 VgV unterlassen, da deren Veröffentlichung berechtigte geschäftliche Interessen des beauftragten Wirtschaftsteilnehmers beeinträchtigen würde. Die Offenlegung des Auftragswertes würde Rückschlüsse auf Kalkulationsgrundlagen und unternehmensspezifische Preisgestaltungen ermöglichen und damit wettbewerbsrelevante Informationen offenlegen, die im Rahmen zukünftiger Vergabeverfahren zum Nachteil des Unternehmens verwendet werden könnten.
Bezeichnung: Nicht veröffentlicht
Begründungscode: Geschäftliche Interessen eines Wirtschaftsteilnehmers
Begründung für eine spätere Veröffentlichung: Die Angabe des Gesamtwertes wird gemäß § 39 Abs. 6 Nr. 2 VgV unterlassen, da deren Veröffentlichung berechtigte geschäftliche Interessen des beauftragten Wirtschaftsteilnehmers beeinträchtigen würde. Die Offenlegung des Auftragswertes würde Rückschlüsse auf Kalkulationsgrundlagen und unternehmensspezifische Preisgestaltungen ermöglichen und damit wettbewerbsrelevante Informationen offenlegen, die im Rahmen zukünftiger Vergabeverfahren zum Nachteil des Unternehmens verwendet werden könnten. Die Angabe des Gesamtwertes wird gemäß § 39 Abs. 6 Nr. 2 VgV unterlassen, da deren Veröffentlichung berechtigte geschäftliche Interessen des beauftragten Wirtschaftsteilnehmers beeinträchtigen würde. Die Offenlegung des Auftragswertes würde Rückschlüsse auf Kalkulationsgrundlagen und unternehmensspezifische Preisgestaltungen ermöglichen und damit wettbewerbsrelevante Informationen offenlegen, die im Rahmen zukünftiger Vergabeverfahren zum Nachteil des Unternehmens verwendet werden könnten.
Beschreibung: Nicht veröffentlicht
Begründungscode: Geschäftliche Interessen eines Wirtschaftsteilnehmers
Begründung für eine spätere Veröffentlichung: Die Angabe des Gesamtwertes wird gemäß § 39 Abs. 6 Nr. 2 VgV unterlassen, da deren Veröffentlichung berechtigte geschäftliche Interessen des beauftragten Wirtschaftsteilnehmers beeinträchtigen würde. Die Offenlegung des Auftragswertes würde Rückschlüsse auf Kalkulationsgrundlagen und unternehmensspezifische Preisgestaltungen ermöglichen und damit wettbewerbsrelevante Informationen offenlegen, die im Rahmen zukünftiger Vergabeverfahren zum Nachteil des Unternehmens verwendet werden könnten. Die Angabe des Gesamtwertes wird gemäß § 39 Abs. 6 Nr. 2 VgV unterlassen, da deren Veröffentlichung berechtigte geschäftliche Interessen des beauftragten Wirtschaftsteilnehmers beeinträchtigen würde. Die Offenlegung des Auftragswertes würde Rückschlüsse auf Kalkulationsgrundlagen und unternehmensspezifische Preisgestaltungen ermöglichen und damit wettbewerbsrelevante Informationen offenlegen, die im Rahmen zukünftiger Vergabeverfahren zum Nachteil des Unternehmens verwendet werden könnten.
Kategorie des Gewicht-Zuschlagskriteriums: Nicht veröffentlicht
Begründungscode: Geschäftliche Interessen eines Wirtschaftsteilnehmers
Begründung für eine spätere Veröffentlichung: Die Angabe des Gesamtwertes wird gemäß § 39 Abs. 6 Nr. 2 VgV unterlassen, da deren Veröffentlichung berechtigte geschäftliche Interessen des beauftragten Wirtschaftsteilnehmers beeinträchtigen würde. Die Offenlegung des Auftragswertes würde Rückschlüsse auf Kalkulationsgrundlagen und unternehmensspezifische Preisgestaltungen ermöglichen und damit wettbewerbsrelevante Informationen offenlegen, die im Rahmen zukünftiger Vergabeverfahren zum Nachteil des Unternehmens verwendet werden könnten. Die Angabe des Gesamtwertes wird gemäß § 39 Abs. 6 Nr. 2 VgV unterlassen, da deren Veröffentlichung berechtigte geschäftliche Interessen des beauftragten Wirtschaftsteilnehmers beeinträchtigen würde. Die Offenlegung des Auftragswertes würde Rückschlüsse auf Kalkulationsgrundlagen und unternehmensspezifische Preisgestaltungen ermöglichen und damit wettbewerbsrelevante Informationen offenlegen, die im Rahmen zukünftiger Vergabeverfahren zum Nachteil des Unternehmens verwendet werden könnten.
Zuschlagskriterium — Zahl: Nicht veröffentlicht
Begründungscode: Geschäftliche Interessen eines Wirtschaftsteilnehmers
Begründung für eine spätere Veröffentlichung: Die Angabe des Gesamtwertes wird gemäß § 39 Abs. 6 Nr. 2 VgV unterlassen, da deren Veröffentlichung berechtigte geschäftliche Interessen des beauftragten Wirtschaftsteilnehmers beeinträchtigen würde. Die Offenlegung des Auftragswertes würde Rückschlüsse auf Kalkulationsgrundlagen und unternehmensspezifische Preisgestaltungen ermöglichen und damit wettbewerbsrelevante Informationen offenlegen, die im Rahmen zukünftiger Vergabeverfahren zum Nachteil des Unternehmens verwendet werden könnten. Die Angabe des Gesamtwertes wird gemäß § 39 Abs. 6 Nr. 2 VgV unterlassen, da deren Veröffentlichung berechtigte geschäftliche Interessen des beauftragten Wirtschaftsteilnehmers beeinträchtigen würde. Die Offenlegung des Auftragswertes würde Rückschlüsse auf Kalkulationsgrundlagen und unternehmensspezifische Preisgestaltungen ermöglichen und damit wettbewerbsrelevante Informationen offenlegen, die im Rahmen zukünftiger Vergabeverfahren zum Nachteil des Unternehmens verwendet werden könnten.
5.1.15.
Techniken
Rahmenvereinbarung:
Keine Rahmenvereinbarung
Informationen über das dynamische Beschaffungssystem:
Kein dynamisches Beschaffungssystem
5.1.16.
Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung
Überprüfungsstelle: Geschäftsstelle der Vergabekammern beim Ministerium für Wirtschaft, Infrastruktur, Tourismus und Arbeit Mecklenburg-Vorpommern
Informationen über die Überprüfungsfristen: Vergabeverstöße sind unverzüglich, spätestens innerhalb von 10 Tagen nach Kenntnis, zu rügen (§ 160 Abs. 3 GWB). Mängel in Bekanntmachung oder Vergabeunterlagen bis Angebotsfrist. Nach Rügeablehnung kann binnen 15 Tagen ein Nachprüfungsantrag bei der Vergabekammer gestellt werden. Bei Vertragsunwirksamkeit: Antrag binnen 30 Tagen nach Mitteilung über Vertragsschluss, sonst binnen 6 Monaten. Fristversäumnis führt zum Rechtsverlust.
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt: Universitätsmedizin Greifswald KöR

6. Ergebnisse

6.1.
Ergebnis, Los-– Kennung: LOT-0001
Status der Preisträgerauswahl: Es wurde kein Wettbewerbsgewinner ermittelt, und der Wettbewerb ist abgeschlossen.
Grund, warum kein Gewinner ausgewählt wurde: Entscheidung des Beschaffers aufgrund geänderter Anforderungen
6.1.4.
Statistische Informationen
Eingegangene Angebote oder Teilnahmeanträge:
Art der eingegangenen Einreichungen: Angebote
Anzahl der eingegangenen Angebote oder Teilnahmeanträge: 0
Art der eingegangenen Einreichungen: Angebote auf elektronischem Wege eingereicht
Anzahl der eingegangenen Angebote oder Teilnahmeanträge: 0
Art der eingegangenen Einreichungen: Angebote von Bietern, die in anderen Ländern des Europäischen Wirtschaftsraums registriert sind als dem Land des Beschaffers
Anzahl der eingegangenen Angebote oder Teilnahmeanträge: 0
Art der eingegangenen Einreichungen: Angebote von Bieter aus Ländern außerhalb des Europäischen Wirtschaftsraums
Anzahl der eingegangenen Angebote oder Teilnahmeanträge: 0
Art der eingegangenen Einreichungen: Angebote geprüft und als unzulässig abgewiesen
Anzahl der eingegangenen Angebote oder Teilnahmeanträge: 0
Art der eingegangenen Einreichungen: Angebote geprüft und aufgrund eines ungewöhnlich niedrigen Preises oder aufgrund ungewöhnlich niedriger Kosten als unzulässig abgewiesen
Anzahl der eingegangenen Angebote oder Teilnahmeanträge: 0

8. Organisationen

8.1.
ORG-0001
Offizielle Bezeichnung: Universitätsmedizin Greifswald KöR
Registrierungsnummer: 13-X19111018-22
Postanschrift: Fleischmannstraße 8
Stadt: Greifswald
Postleitzahl: 17489
Land, Gliederung (NUTS): Vorpommern-Greifswald (DE80N)
Land: Deutschland
Telefon: +49 3834860
Fax: +49 3834865202
Rollen dieser Organisation:
Beschaffer
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt
8.1.
ORG-0002
Offizielle Bezeichnung: Geschäftsstelle der Vergabekammern beim Ministerium für Wirtschaft, Infrastruktur, Tourismus und Arbeit Mecklenburg-Vorpommern
Registrierungsnummer: VKMV-13-L50010000000-78
Postanschrift: Johannes-Stelling-Str. 14
Stadt: Schwerin
Postleitzahl: 19053
Land, Gliederung (NUTS): Schwerin, Kreisfreie Stadt (DE804)
Land: Deutschland
Telefon: +49 385588-15164
Fax: +49 385588-485-5817
Internetadresse: http://www.regierung-mv.de
Rollen dieser Organisation:
Überprüfungsstelle
8.1.
ORG-0003
Offizielle Bezeichnung: Datenservice Öffentlicher Einkauf (in Verantwortung des Beschaffungsamts des BMI)
Registrierungsnummer: 0204:994-DOEVD-83
Stadt: Bonn
Postleitzahl: 53119
Land, Gliederung (NUTS): Bonn, Kreisfreie Stadt (DEA22)
Land: Deutschland
Telefon: +49228996100
Rollen dieser Organisation:
TED eSender

Informationen zur Bekanntmachung

Kennung/Fassung der Bekanntmachung: 065a3bc3-4364-44be-b9bf-898d738fee4a - 01
Formulartyp: Ergebnis
Art der Bekanntmachung: Bekanntmachung vergebener Aufträge oder Zuschlagsbekanntmachung – Standardregelung
Unterart der Bekanntmachung: 29
Datum der Übermittlung der Bekanntmachung: 02/10/2026 20:02:16 (UTC+02:00) Osteuropäische Zeit, Mitteleuropäische Sommerzeit
Sprachen, in denen diese Bekanntmachung offiziell verfügbar ist: Deutsch
Veröffentlichungsnummer der Bekanntmachung: 689067-2026
ABl. S – Nummer der Ausgabe: 193/2026
Datum der Veröffentlichung: 06/10/2026