Deutschland – Dienstleistungen von Architektur-, Konstruktions- und Ingenieurbüros und Prüfstellen – Quartiersmanagement - Städtebauliche Gesamtmaßnahme "Barth Süd"

561340-2026 - Wettbewerb
Deutschland – Dienstleistungen von Architektur-, Konstruktions- und Ingenieurbüros und Prüfstellen – Quartiersmanagement - Städtebauliche Gesamtmaßnahme "Barth Süd"
OJ S 155/2026 13/08/2026
Auftrags- oder Konzessionsbekanntmachung – Standardregelung
Dienstleistungen

1. Beschaffer

1.1.
Beschaffer
Offizielle Bezeichnung: Stadt Barth - Der Bürgermeister
Rechtsform des Erwerbers: Von einer lokalen Gebietskörperschaft kontrollierte Einrichtung des öffentlichen Rechts
Tätigkeit des öffentlichen Auftraggebers: Allgemeine öffentliche Verwaltung

2. Verfahren

2.1.
Verfahren
Titel: Quartiersmanagement - Städtebauliche Gesamtmaßnahme "Barth Süd"
Beschreibung: Quartiersmanagement "Barth Süd"
Kennung des Verfahrens: 93755948-0f6f-48f7-b4f1-5099d50d17b3
Interne Kennung: 118-A004-2026/01
Verfahrensart: Verhandlungsverfahren mit vorheriger Veröffentlichung eines Aufrufs zum Wettbewerb/Verhandlungsverfahren
Das Verfahren wird beschleunigt: nein
2.1.1.
Zweck
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Haupteinstufung (cpv): 71000000 Dienstleistungen von Architektur-, Konstruktions- und Ingenieurbüros und Prüfstellen
Zusätzliche Einstufung (cpv): 71241000 Durchführbarkeitsstudie, Beratung, Analyse
2.1.2.
Erfüllungsort
Stadt: Barth
Land, Gliederung (NUTS): Vorpommern-Rügen (DE80L)
Land: Deutschland
2.1.4.
Allgemeine Informationen
Zusätzliche Informationen: #Bekanntmachungs-ID: CXP4DYBMQQ8#
Rechtsgrundlage:
Richtlinie 2014/24/EU
vgv -
2.1.6.
Ausschlussgründe
Quellen der Ausschlussgründe: Bekanntmachung
Verstoß gegen die in den rein innerstaatlichen Ausschlussgründen verankerten Verpflichtungen:
Beteiligung an einer kriminellen Vereinigung:
Terroristische Straftaten oder Straftaten im Zusammenhang mit terroristischen Aktivitäten:
Geldwäsche oder Terrorismusfinanzierung:
Betrug:
Korruption:
Kinderarbeit und andere Formen des Menschenhandels:
Verstoß gegen die Verpflichtung zur Entrichtung von Steuern:
Verstoß gegen die Verpflichtung zur Entrichtung von Sozialversicherungsbeiträgen:
Verstoß gegen umweltrechtliche Verpflichtungen:
Verstoß gegen sozialrechtliche Verpflichtungen:
Verstoß gegen arbeitsrechtliche Verpflichtungen:
Zahlungsunfähigkeit:
Verwaltung der Vermögenswerte durch einen Insolvenzverwalter:
Einstellung der gewerblichen Tätigkeit:
Der Zahlungsunfähigkeit vergleichbare Lage gemäß nationaler Rechtsvorschriften:
Schwerwiegendes berufliches Fehlverhalten:
Vereinbarungen mit anderen Wirtschaftsteilnehmern zur Verzerrung des Wettbewerbs:
Interessenkonflikt aufgrund seiner Teilnahme an dem Vergabeverfahren:
Direkte oder indirekte Beteiligung an der Vorbereitung des Vergabeverfahrens:
Vorzeitige Beendigung, Schadensersatz oder andere vergleichbare Sanktionen:
Täuschung, Zurückhaltung von Informationen, Unfähigkeit zur Vorlage erforderlicher Unterlagen oder Erlangung vertraulicher Informationen zu dem Verfahren:

5. Los

5.1.
Los: LOT-0001
Titel: Quartiersmanagement - Städtebauliche Gesamtmaßnahme "Barth Süd"
Beschreibung: Gegenstand des Vergabeverfahrens ist Durchführung und Abwicklung von Maßnahmen des Förderprogramms "Wachstum und nachhaltige Erneuerung" als Quartiersmanager der Stadt Barth in dem Gebiet der Städtebaulichen Gesamtmaßnahme "Barth Süd". Näheres zu Art und Umfang der zu erbringenden Leistungen ist den Vergabeunterlagen, insbesondere der Leistungsbeschreibung zu entnehmen.
Interne Kennung: 118-A004-2026/01
5.1.1.
Zweck
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Haupteinstufung (cpv): 71000000 Dienstleistungen von Architektur-, Konstruktions- und Ingenieurbüros und Prüfstellen
Zusätzliche Einstufung (cpv): 71241000 Durchführbarkeitsstudie, Beratung, Analyse
5.1.2.
Erfüllungsort
Stadt: Barth
Land, Gliederung (NUTS): Vorpommern-Rügen (DE80L)
Land: Deutschland
5.1.3.
Geschätzte Dauer
Laufzeit: 2 Jahre
5.1.4.
Verlängerung
Maximale Verlängerungen: 30
Weitere Informationen zur Verlängerung: Die Vertragslaufzeit beginnt mit Zuschlagserteilung im Vergabeverfahren und beträgt ab diesem Zeitpunkt zwei Jahre. Der Stadt wird das Recht eingeräumt, den Vertrag über den Vertragszeitraum hinaus jeweils um ein Jahr zu verlängern. Der Abruf der Verlängerungsoption erfolgt durch einseitige schriftliche Erklärung der Stadt gegenüber dem Auftragnehmer und hat bis spätestens einen Monat vor Ablauf der Vertragszeit zu erfolgen. Der Vertrag endet spätestens mit der Aufhebung des förmlich festgesetzten Sanierungsgebietes "Barth Süd".
5.1.6.
Allgemeine Informationen
Vorbehaltene Teilnahme:
Teilnahme ist nicht vorbehalten.
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesen: nein
Diese Auftragsvergabe ist auch für kleine und mittlere Unternehmen (KMU) geeignet: nein
5.1.7.
Strategische Auftragsvergabe
Ziel der strategischen Auftragsvergabe: Keine strategische Beschaffung
5.1.9.
Eignungskriterien
Quellen der Eignungskriterien: Bekanntmachung
Kriterium: Andere wirtschaftliche oder finanzielle Anforderungen
Beschreibung des Eignungskriteriums: Die nachfolgenden Anforderungen stellen Mindestanforderungen an die Bieter dar. Bereits das Nichterfüllen einer einzelnen Anforderung führt zum Ausschluss des Bieters. Bei Bietergemeinschaften müssen die unter den Ziffern 1 bis 3 genannten Mindestanforderungen für jeden Partner der Bietergemeinschaft erfüllt sein; die unter den Ziffern 4 bis 7 genannten Mindestanforderungen müssen von der Bietergemeinschaft in der Summe der Partner erfüllt sein. 1. Zulassungsbereich Zum Vergabeverfahren zugelassen sind Bieter, die Ihren Firmensitz in EWR-Mitgliedstaaten oder in Staaten der Vertragsparteien des WTO-Übereinkommens über das öffentliche Beschaffungswesen GPA haben. 2. Erlaubnis zur Berufsausübung Das Unternehmen muss nach den Anforderungen an die jeweilige Rechtsform wirksam gegründet worden sein. Falls die jeweilige Rechtsform dies erfordert, ist die Eintragung in ein Berufs- oder Handelsregister notwendig. 3. Nichtvorliegen von gesetzlichen Ausschlussgründen Gegen den Bieter darf kein zwingender Ausschlussgrund nach § 123 GWB vorliegen, es sei denn es liegen die Voraussetzungen der Selbstbereinigung nach § 125 GWB vor. Wenn gegen den Bieter ein fakultativer Ausschlussgrund nach § 124 GWB vorliegt, hat die Auftraggeberin im Wege der Ermessensausübung zu entscheiden, ob der Bieter vom Vergabeverfahren ausgeschlossen wird, es sei denn es liegen die Voraussetzungen der Selbstbereinigung nach § 125 GWB vor. Gegen den Bieter dürfen zudem keine Ausschlussgründe gemäß § 23 Arbeitnehmer-Entsendegesetz (AentG) und nach § 21 Mindestlohngesetz (MiLoG) vorliegen. Der Bieter darf gemäß Artikel 5k der Verordnung (EU) 2022/576 des Rates vom 8. April 2022 zur Änderung der Verordnung (EU) Nr. 833/2014 über restriktive Maßnahmen angesichts der Handlungen Russlands, die die Lage in der Ukraine destabilisieren, kein russischer Staatsangehöriger, keine in Russland niedergelassene juristische Person, Organisation oder Einrichtung sein oder mit solchen rechtlich verbunden sein. Die vollständige Regelung hierzu findet sich in der Anlage 2 der Vergabeunterlagen. 4. Berufshaftpflichtversicherungsschutz (wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit) Der Bieter hat mit Angebotsabgabe einen Nachweis eines Berufs- oder Betriebshaftpflichtversicherungsschutzes vorzuweisen. Alternativ kann ein Schreiben der Versicherung, dass im Falle der Zuschlagserteilung dem Bieter der geforderte Versicherungsschutz seitens des Versicherers gewährleistet wird, vorgelegt werden. 5. Unternehmensumsatz (wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit) Der Bieter muss in den letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahren (2023, 2024, 2025) einen gemittelten jährlichen Unternehmensumsatz von mindestens 75.000 EUR (netto) aufweisen. Im Falle einer Bietergemeinschaft gelten die Beträge in der Summe der Partner. 6 Anzahl der im Unternehmen beschäftigten Personen (technische und berufliche Leistungsfähigkeit) Der Bieter muss in den letzten drei Kalenderjahren (2023, 2024, 2025) jeweils eine Mindestanzahl von vier im Unternehmen beschäftigten Personen (einschließlich der mit der Geschäftsführung betrauten Personen) aufweisen. Im Falle der Bietergemeinschaft gelten die Zahlen in der Summe der Partner. 7. Einhaltung der Mindestarbeitsbedingungen nach den §§ 5 und 6 TVgG M-V Der Bieter hat zum Nachweis der Eignung die Eigenerklärungen gemäß den §§ 5 und 6 TVgG M-V (Anlage 4 der Vergabeunterlagen) einzureichen.

Kriterium: Referenzen zu bestimmten Dienstleistungen
Beschreibung des Eignungskriteriums: Das nachfolgende Auswahlkriterium dient der Begrenzung des Teilnehmerkreises auf diejenigen Bewerber, die zur Angebotsabgabe aufgefordert werden. Das Auswahlkriterium findet nur dann Anwendung, wenn eine Reduzierung des Bewerberkreises gemäß § 51 VgV vorgenommen wird. Zur Angebotsabgabe aufgefordert werden diejenigen mindestens drei und maximal fünf Bewerber, die gemäß dem nachfolgenden Auswahlkriterium am besten geeignet sind. Auswahlkriterium ist die Darstellung von Unternehmensreferenzen über in den letzten fünf Jahren ausgeführte Leistungen, die mit dem Auftragsgegenstand vergleichbar sind (Quartiersmanagement). Zu zwei Unternehmensreferenzen sollen detaillierte Angaben unter Ziffer 4.2 des Teilnahmeantrages gemacht werden, wobei ergänzende Angaben und Informationen als gesonderte Anlagen eingereicht werden dürfen und erwünscht sind. Weitere Unternehmensreferenzen können ebenfalls unter Ziffer 4.2 des Teilnahmeantrages in eine Liste eingetragen werden. Bei der Auswahl der geeignetsten Bewerber werden insbesondere die zwei ausführlich beschriebenen Unternehmensreferenzen im Hinblick auf ihre Vergleichbarkeit mit dem Auftragsgegenstand bewertet, wobei eine hohe Vergleichbarkeit als besonders positiv bewertet wird. Ergänzend wird in die Wertung die Anzahl weiterer in der Liste eingetragener Referenzen einbezogen, wobei eine hohe Zahl weiterer Referenzen positiv bewertet wird. Hinweis: Wenn keine Angaben zu vergleichbaren Unternehmensreferenzen gemacht werden, wird der Bewerber unabhängig von der Anzahl weiterer Bewerber als ungeeignet bewertet und vom Verfahren ausgeschlossen.
Anhand der Kriterien werden die Bewerber ausgewählt, die zur zweiten Phase des Verfahrens eingeladen werden sollen
Gewichtung (Prozentanteil, genau): 100,00
Informationen über die zweite Phase eines zweiphasigen Verfahrens:
Mindestzahl der zur zweiten Phase des Verfahrens einzuladenden Bewerber: 3
Höchstzahl der zur zweiten Phase des Verfahrens einzuladenden Bewerber: 5
Das Verfahren wird in mehreren aufeinanderfolgenden Phasen durchgeführt. In jeder Phase können einige Teilnehmer ausgeschlossen werden
5.1.10.
Zuschlagskriterien
Kriterium:
Art: Qualität
Bezeichnung: Aufgabenverständnis und methodische Herangehensweise
Beschreibung: Gewertet wird die Darstellung des Bieters hinsichtlich des Aufgabenverständnisses und der methodischen Herangehensweise. Hierbei sollen insbesondere eine Erläuterung der einzelnen Tätigkeitsfelder sowie Strategien zu deren Umsetzen dargestellt werden. Weiterhin soll auf mögliche Herausforderungen sowie auf den Umgang mit möglichen Konfliktpotenzialen eingegangen werden. Zudem wird eine Darstellung der Vorgehensweise gewünscht, auf welche Weise die verschiedenen Akteure und Interessengruppen (Politik, Verwaltung, Eigentümer, Öffentlichkeit etc.) eingebunden werden. Die Bepunktung erfolgt gemäß einer Bewertungstabelle (siehe Vergabeunterlagen, Ziffer 10 der Verfahrensbedingungen).
Kategorie des Gewicht-Zuschlagskriteriums: Gewichtung (Punkte, genau)
Zuschlagskriterium — Zahl: 30
Kriterium:
Art: Qualität
Bezeichnung: Qualifikation und Erfahrung des Quartiersmanagers
Beschreibung: Gewertet wird die Berufserfahrung und die berufliche Qualifikation in Hinblick auf die erlangten (Hoch-) Schulabschlüsse und sonstige Qualifikationen des Quartiersmanagers bei der Bearbeitung vergleichbarer Aufgabenstellungen. Als Nachweis hierfür ist ein aussagekräftiger Personalsteckbrief (Lebenslauf und persönliche Referenzprojekte) vorzulegen. Die Bepunktung erfolgt gemäß einer Bewertungstabelle (siehe Vergabeunterlagen, Ziffer 10 der Verfahrensbedingungen).
Kategorie des Gewicht-Zuschlagskriteriums: Gewichtung (Punkte, genau)
Zuschlagskriterium — Zahl: 20
Kriterium:
Art: Qualität
Bezeichnung: Abrechnungsmethodik und Nachweis des entstandenen Stundenaufwandes
Beschreibung: Gewertet wird die Darstellung des Bieters, auf welche Weise der Stundenaufwand für die zu erbringenden Leistungen dokumentiert und gegenüber dem Auftraggeber nachgewiesen wird. Die Bepunktung erfolgt gemäß einer Bewertungstabelle (siehe Vergabeunterlagen, Ziffer 10 der Verfahrensbedingungen).
Kategorie des Gewicht-Zuschlagskriteriums: Gewichtung (Punkte, genau)
Zuschlagskriterium — Zahl: 10
Kriterium:
Art: Preis
Bezeichnung: Honorarangebot
Beschreibung: Gewertet wird der vom Bieter im Angebotsbogen angegebene Stundensatz. Die Honorarpunktzahl wird dabei auf Grundlage einer Berechnungsformel ermittelt, wobei das Angebot mit dem niedrigsten Stundensatz die maximale Punktzahl (40 Punkte) erhält und als Bezugsgröße zu den anderen Angeboten dient. Die anderen Angebote werden in ihrer Verhältnismäßigkeit zum günstigsten Angebot bepunktet. Die Berechnungsformel ist den Vergabeunterlagen zu entnehmen (Ziffer 10 der Verfahrensbedingungen)
Kategorie des Gewicht-Zuschlagskriteriums: Gewichtung (Punkte, genau)
Zuschlagskriterium — Zahl: 40
5.1.11.
Auftragsunterlagen
Sprachen, in denen die Auftragsunterlagen offiziell verfügbar sind: Deutsch
Frist für die Anforderung zusätzlicher Informationen: 07/09/2026 23:59:59 (UTC+02:00) Osteuropäische Zeit, Mitteleuropäische Sommerzeit
Internetadresse der Auftragsunterlagen: https://www.dtvp.de/Satellite/notice/CXP4DYBMQQ8/documents
Ad-hoc-Kommunikationskanal:
5.1.12.
Bedingungen für die Auftragsvergabe
Verfahrensbedingungen:
Voraussichtliches Datum der Absendung der Aufforderungen zur Angebotseinreichung: 21/09/2026
Bedingungen für die Einreichung:
Elektronische Einreichung: Erforderlich
Adresse für die Einreichung: https://www.dtvp.de/Satellite/notice/CXP4DYBMQQ8
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch
Elektronischer Katalog: Nicht zulässig
Varianten: Nicht zulässig
Die Bieter können mehrere Angebote einreichen: Nicht zulässig
Frist für den Eingang der Teilnahmeanträge: 11/09/2026 12:00:00 (UTC+02:00) Osteuropäische Zeit, Mitteleuropäische Sommerzeit
Informationen, die nach Ablauf der Einreichungsfrist ergänzt werden können:
Nach Ermessen des Käufers können einige fehlenden Bieterunterlagen nach Fristablauf nachgereicht werden.
Zusätzliche Informationen: Sollten die vom Bewerber/Bieter eingereichten Teilnahme- oder Angebotsunterlagen unvollständig oder unzureichend sein, kann die Vergabestelle im Rahmen Ihres Ermessens fehlende, unvollständige oder fehlerhafte unternehmensbezogene Unterlagen und fehlende oder unvollständige leistungsbezogene Unterlagen vom Bieter nachfordern. Ausgeschlossen ist die Nachforderung leistungsbezogener Unterlagen, die die Wirtschaftlichkeitsbewertung der Angebote anhand der Zuschlagskriterien betreffen, es sei denn es handelt sich um Preisangaben, die unwesentliche Einzelpositionen betreffen. Aus Verfahrensgründen ist die Auftraggeberin gezwungen, dem Bieter kurze Fristen (i. d. R wenige Tage) für die Erfüllung eventueller Nachforderungen zu setzen.
Auftragsbedingungen:
Die Auftragsausführung muss im Rahmen von Programmen für geschützte Beschäftigungsverhältnisse erfolgen: Nein
Elektronische Rechnungsstellung: Zulässig
Aufträge werden elektronisch erteilt: nein
Zahlungen werden elektronisch geleistet: nein
5.1.15.
Techniken
Rahmenvereinbarung:
Keine Rahmenvereinbarung
Informationen über das dynamische Beschaffungssystem:
Kein dynamisches Beschaffungssystem
5.1.16.
Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung
Überprüfungsstelle: Ministerium für Wirtschaft, Infrastruktur, Tourismus und Arbeit Mecklenburg-Vorpommern - Geschäftsstelle der Vergabekammern
Informationen über die Überprüfungsfristen: Nach § 160 Abs. 1, 2 GWB ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Abs. 6 GWB durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht, befugt, vor der Vergabekammer einen Antrag auf ein Nachprüfungsverfahren zu Der Antrag ist nach § 160 Abs. 3 GWB unzulässig, soweit stellen. 1. Der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsverfahrens erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Abs. 2 GWB bleibt unberührt, 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4. Mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Nach Zuschlagserteilung ist ein Nachprüfungsverfahren grundsätzlich nicht mehr zulässig. Allerdings kann ein unterlegener Bieter dann noch nach § 135 Abs. 1, 2 GWB Anträge auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrages stellen, wenn der öffentliche Auftraggeber gegen die Pflicht zur Bieterinformation und zur Einhaltung der Wartefrist nach § 134 GWB oder gegen die Pflicht zur Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der europäischen Union verstößt. Ein Bieter, den der öffentliche Auftraggeber ohne Vorabinformation direkt oder im EU-Amtsblatt über einen Vertragsschluss informiert, muss einen solchen Nachprüfungsantrag innerhalb von 30 Kalendertagen und bei unterbliebener Information innerhalb von sechs Monaten nach Vertragsschluss einlegen. Danach wird er unzulässig.
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt: Stadt Barth - Der Bürgermeister
Organisation, die Teilnahmeanträge entgegennimmt: Stadt Barth - Der Bürgermeister

8. Organisationen

8.1.
ORG-0001
Offizielle Bezeichnung: Stadt Barth - Der Bürgermeister
Registrierungsnummer: 13073009-K000-50
Postanschrift: Teergang 2
Stadt: Barth
Postleitzahl: 18356
Land, Gliederung (NUTS): Vorpommern-Rügen (DE80L)
Land: Deutschland
Kontaktperson: GOS Gesellschaft für Ortsentwicklung und Stadterneuerung mbH als treuhändischer Sanierungsträger der Stadt Barth, Humboldtstraße 4, 24116 Kiel, Abteilung Recht und Verträge, Frau Renas Güngör
Telefon: 0431 58091842
Rollen dieser Organisation:
Beschaffer
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt
Organisation, die Teilnahmeanträge entgegennimmt
8.1.
ORG-0002
Offizielle Bezeichnung: Ministerium für Wirtschaft, Infrastruktur, Tourismus und Arbeit Mecklenburg-Vorpommern - Geschäftsstelle der Vergabekammern
Registrierungsnummer: VKMV-13-L50010000000-78
Postanschrift: Johannes-Stelling-Straße
Stadt: Schwerin
Postleitzahl: 19053
Land, Gliederung (NUTS): Schwerin, Kreisfreie Stadt (DE804)
Land: Deutschland
Telefon: 0385-588 15164
Rollen dieser Organisation:
Überprüfungsstelle
8.1.
ORG-0003
Offizielle Bezeichnung: Datenservice Öffentlicher Einkauf (in Verantwortung des Beschaffungsamts des BMI)
Registrierungsnummer: 0204:994-DOEVD-83
Stadt: Bonn
Postleitzahl: 53119
Land, Gliederung (NUTS): Bonn, Kreisfreie Stadt (DEA22)
Land: Deutschland
Telefon: +49228996100
Rollen dieser Organisation:
TED eSender

Informationen zur Bekanntmachung

Kennung/Fassung der Bekanntmachung: 2c898c38-2ba0-4c9a-9ba1-ced72bb2f9df - 01
Formulartyp: Wettbewerb
Art der Bekanntmachung: Auftrags- oder Konzessionsbekanntmachung – Standardregelung
Unterart der Bekanntmachung: 16
Datum der Übermittlung der Bekanntmachung: 12/08/2026 11:07:09 (UTC+02:00) Osteuropäische Zeit, Mitteleuropäische Sommerzeit
Sprachen, in denen diese Bekanntmachung offiziell verfügbar ist: Deutsch
Veröffentlichungsnummer der Bekanntmachung: 561340-2026
ABl. S – Nummer der Ausgabe: 155/2026
Datum der Veröffentlichung: 13/08/2026