Deutschland – Rohrleitungen, Rohrleitungssysteme, Leitungen, Ummantelungen, Verrohrungen und zugehörige Artikel – Rahmenvertrag Tiefbaumaterial

553713-2026 - Wettbewerb
Deutschland – Rohrleitungen, Rohrleitungssysteme, Leitungen, Ummantelungen, Verrohrungen und zugehörige Artikel – Rahmenvertrag Tiefbaumaterial
OJ S 152/2026 10/08/2026
Auftrags- oder Konzessionsbekanntmachung – Standardregelung
Lieferleistungen

1. Beschaffer

1.1.
Beschaffer
Offizielle Bezeichnung: Nordwasser GmbH
Rechtsform des Erwerbers: Öffentliches Unternehmen
Tätigkeit des Auftraggebers: Tätigkeiten im Bereich der Wasserwirtschaft

2. Verfahren

2.1.
Verfahren
Titel: Rahmenvertrag Tiefbaumaterial
Beschreibung: Rahmenvertrag über die Lieferung von Tiefbaumaterial
Kennung des Verfahrens: f396cc89-f6dd-488c-9646-6a6d4c439a4e
Interne Kennung: 26000194
Verfahrensart: Verhandlungsverfahren mit vorheriger Veröffentlichung eines Aufrufs zum Wettbewerb/Verhandlungsverfahren
Das Verfahren wird beschleunigt: nein
2.1.1.
Zweck
Art des Auftrags: Lieferleistungen
Haupteinstufung (cpv): 44160000 Rohrleitungen, Rohrleitungssysteme, Leitungen, Ummantelungen, Verrohrungen und zugehörige Artikel
2.1.2.
Erfüllungsort
Land, Gliederung (NUTS): Rostock, Kreisfreie Stadt (DE803)
Land: Deutschland
Zusätzliche Informationen: Versorgungsgebiet der Nordwasser GmbH
2.1.3.
Wert
Geschätzter Wert ohne MwSt.: 6 000 000,00 EUR
Höchstwert der Rahmenvereinbarung: 8,00 EUR
2.1.4.
Allgemeine Informationen
Zusätzliche Informationen: #Bekanntmachungs-ID: CXVHYDFYT1MRBT95# Als Vertragsgrundlage wird die VOL/B vereinbart.
Rechtsgrundlage:
Richtlinie 2014/25/EU
sektvo -
2.1.6.
Ausschlussgründe
Quellen der Ausschlussgründe: Bekanntmachung
Beteiligung an einer kriminellen Vereinigung:
Terroristische Straftaten oder Straftaten im Zusammenhang mit terroristischen Aktivitäten:
Geldwäsche oder Terrorismusfinanzierung:
Betrug:
Korruption:
Kinderarbeit und andere Formen des Menschenhandels:
Verstoß gegen die Verpflichtung zur Entrichtung von Steuern:
Verstoß gegen die Verpflichtung zur Entrichtung von Sozialversicherungsbeiträgen:
Verstoß gegen umweltrechtliche Verpflichtungen:
Verstoß gegen sozialrechtliche Verpflichtungen:
Verstoß gegen arbeitsrechtliche Verpflichtungen:
Zahlungsunfähigkeit:
Verwaltung der Vermögenswerte durch einen Insolvenzverwalter:
Einstellung der gewerblichen Tätigkeit:
Der Zahlungsunfähigkeit vergleichbare Lage gemäß nationaler Rechtsvorschriften:
Schwerwiegendes berufliches Fehlverhalten:
Vereinbarungen mit anderen Wirtschaftsteilnehmern zur Verzerrung des Wettbewerbs:
Interessenkonflikt aufgrund seiner Teilnahme an dem Vergabeverfahren:
Direkte oder indirekte Beteiligung an der Vorbereitung des Vergabeverfahrens:
Vorzeitige Beendigung, Schadensersatz oder andere vergleichbare Sanktionen:
Täuschung, Zurückhaltung von Informationen, Unfähigkeit zur Vorlage erforderlicher Unterlagen oder Erlangung vertraulicher Informationen zu dem Verfahren:

5. Los

5.1.
Los: LOT-0001
Titel: Rahmenvertrag Tiefbaumaterial
Beschreibung: Gegenstand der Beschaffung ist der Abschluss eines Rahmenvertrags über die bedarfsgerechte Lieferung von Tiefbaumaterialien für die Nordwasser GmbH. Die Beschaffung dient der Sicherstellung der laufenden Trinkwasserversorgung, Abwasserentsorgung, Instandhaltung, Reparatur und Störungsbeseitigung im Verbandsgebiet. Der Lieferumfang umfasst insbesondere Materialien aus den Warengruppen Armaturen, Betonelemente, Dichtungen, Fittinge, Flansche, Formstücke, Hydranten und Zubehör, Kunststoffverbinder, Rohre, Reparaturschellen, Schieber, Beschilderung und Zubehör, Werkzeuge, Wasserzählerzubehör sowie sonstige Tiefbaumaterialien. Die konkret zu beschaffenden Produkte und deren voraussichtliche Mengen sind im Leistungsverzeichnis (Anlage 1) aufgeführt. Zusätzlich soll der Auftragnehmer dem Auftraggeber sein gesamtes geeignetes Produktsortiment im Bereich der Tiefbaumaterialien zur bedarfsweisen Bestellung bereitstellen. Für besondere Störungs- und Havariefälle besteht außerdem die Möglichkeit, Spezialmaterialien aus einer Störreserve beim Auftragnehmer anzufragen. Die Beschaffung erfolgt als Rahmenvereinbarung mit Einzelabrufen. Die einzelnen Lieferungen werden innerhalb der Vertragslaufzeit entsprechend dem tatsächlichen Bedarf des Auftraggebers per digitaler Bestellung in Textform abgerufen. Eine Abnahmeverpflichtung besteht nicht. Die gelieferten Materialien müssen den einschlägigen gesetzlichen und behördlichen Sicherheits- und Gesundheitsanforderungen, dem jeweils anerkannten Stand der Technik sowie den einschlägigen DVGW-Regelwerken entsprechen.
Interne Kennung: 26000194
5.1.1.
Zweck
Art des Auftrags: Lieferleistungen
Haupteinstufung (cpv): 44160000 Rohrleitungen, Rohrleitungssysteme, Leitungen, Ummantelungen, Verrohrungen und zugehörige Artikel
5.1.2.
Erfüllungsort
Land, Gliederung (NUTS): Rostock, Kreisfreie Stadt (DE803)
Land: Deutschland
Zusätzliche Informationen: Versorgungsgebiet der Nordwasser GmbH
5.1.3.
Geschätzte Dauer
Datum des Beginns: 01/02/2027
Enddatum der Laufzeit: 30/01/2035
5.1.4.
Verlängerung
Maximale Verlängerungen: 6
Weitere Informationen zur Verlängerung: Der Vertrag verlängert sich stillschweigend um weitere 12 Monate, wenn er nicht 6 Monate vor Ablauf durch einen Vertragspartner gekündigt wird. Die Maximallaufzeit beträgt 8 Jahre (31.01.2035).
5.1.6.
Allgemeine Informationen
Vorbehaltene Teilnahme:
Teilnahme ist nicht vorbehalten.
Die Namen und beruflichen Qualifikationen des zur Auftragsausführung eingesetzten Personals sind anzugeben: Nicht erforderlich
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesen: ja
Diese Auftragsvergabe ist auch für kleine und mittlere Unternehmen (KMU) geeignet: ja
Zusätzliche Informationen: #Besonders auch geeignet für:selbst#, #Besonders auch geeignet für:other-sme# Hinweis: Ausschreibung erfolgt nach SektVO, wir bedienen uns in der Ausschreibung den VHB-Bund-Blättern.
5.1.7.
Strategische Auftragsvergabe
Ziel der strategischen Auftragsvergabe: Keine strategische Beschaffung
5.1.9.
Eignungskriterien
Quellen der Eignungskriterien: Bekanntmachung
Kriterium: Referenzen zu bestimmten Lieferungen
Beschreibung des Eignungskriteriums: 5 Referenzbescheinigungen (siehe Formblatt) (Mit dem Teilnahmeantrag; Mittels Dritterklärung): Der Bewerber hat mindestens fünf innerhalb der letzten drei Jahre abgeschlossene oder noch laufende Referenzaufträge nachzuweisen, die mit der ausgeschriebenen Leistung vergleichbar sind. Als vergleichbar gelten Lieferleistungen über Tiefbaumaterialien beziehungsweise Materialien für die Wasserver- und Abwasserentsorgung, insbesondere die Belieferung von: kommunalen Unternehmen der Wasserver- und Abwasserentsorgung, sonstigen Unternehmen der Ver- und Entsorgungswirtschaft, Städten, Gemeinden, Zweckverbänden oder sonstigen öffentlichen Auftraggebern, Bau- oder Tiefbauunternehmen mit vergleichbarem Bedarf an Tiefbaumaterialien. Die Referenzen müssen sich insbesondere auf die regelmäßige Lieferung eines umfangreichen Tiefbaumaterialsortiments beziehen. Hierzu können beispielsweise Rohrleitungsmaterialien, Formstücke, Armaturen, Schieber, Hydrantenbauteile, Reparaturmaterialien, Straßenkappen, Baustoffe und sonstige für den Leitungs- und Tiefbau erforderliche Materialien gehören. Mindestens eine Referenz muss Erfahrungen mit kurzfristigen beziehungsweise dringlichen Materialabrufen, einer Havarie- oder Störfallversorgung oder einer vergleichbaren kurzfristigen Liefer- beziehungsweise Abholbereitstellung belegen. Die Referenzen müssen nicht zwingend für kommunale Unternehmen erbracht worden sein. Referenzen privater Auftraggeber oder Unternehmen werden berücksichtigt, sofern sie hinsichtlich Art, Umfang und Anforderungen mit der ausgeschriebenen Leistung vergleichbar sind. Hinweis: Im Dokument "Referenzbescheinigung" kann der Bieter die Referenznummer mit angeben. Es ist vorteilhaft, wenn die "beste" Referenz mit 1 beginnt und alle anderen Referenzen entsprechend nummeriert werden.

Kriterium: Versorgungssicherheit
Beschreibung des Eignungskriteriums: Bieterangabenverzeichnis (Mit dem Angebot; Keine oder anderweitige Formerfordernis):

Kriterium: Referenzen zu bestimmten Lieferungen
Beschreibung des Eignungskriteriums: Referenzen - Der Bewerber hat mindestens fünf innerhalb der letzten drei Jahre abgeschlossene oder noch laufende Referenzaufträge nachzuweisen, die mit der ausgeschriebenen Leistung vergleichbar sind. Als vergleichbar gelten Lieferleistungen über Tiefbaumaterialien beziehungsweise Materialien für die Wasserver- und Abwasserentsorgung, insbesondere die Belieferung von: kommunalen Unternehmen der Wasserver- und Abwasserentsorgung, sonstigen Unternehmen der Ver- und Entsorgungswirtschaft, Städten, Gemeinden, Zweckverbänden oder sonstigen öffentlichen Auftraggebern, Bau- oder Tiefbauunternehmen mit vergleichbarem Bedarf an Tiefbaumaterialien. Die Referenzen müssen sich insbesondere auf die regelmäßige Lieferung eines umfangreichen Tiefbaumaterialsortiments beziehen. Hierzu können beispielsweise Rohrleitungsmaterialien, Formstücke, Armaturen, Schieber, Hydrantenbauteile, Reparaturmaterialien, Straßenkappen, Baustoffe und sonstige für den Leitungs- und Tiefbau erforderliche Materialien gehören. Mindestens eine Referenz muss Erfahrungen mit kurzfristigen beziehungsweise dringlichen Materialabrufen, einer Havarie- oder Störfallversorgung oder einer vergleichbaren kurzfristigen Liefer- beziehungsweise Abholbereitstellung belegen. Die Referenzen müssen nicht zwingend für kommunale Unternehmen erbracht worden sein. Referenzen privater Auftraggeber oder Unternehmen werden berücksichtigt, sofern sie hinsichtlich Art, Umfang und Anforderungen mit der ausgeschriebenen Leistung vergleichbar sind.
Anhand der Kriterien werden die Bewerber ausgewählt, die zur zweiten Phase des Verfahrens eingeladen werden sollen
Gewichtung (Punkte, genau): 500,00

Kriterium: Versorgungssicherheit
Beschreibung des Eignungskriteriums: Störfall- und Logistikkonzept - Das vom Bewerber vorzulegende Störfall- und Logistikkonzept wird anhand der nachfolgend genannten zehn Versorgungssicherheitsmerkmale bewertet. Für jedes Merkmal werden 0 bis 5 Versorgungssicherheitspunkte vergeben. Insgesamt können somit maximal 50 Versorgungssicherheitspunkte erreicht werden. Die Bewertung erfolgt anhand der folgenden Skala: - 0 Punkte: Das Merkmal wird nicht behandelt, lediglich verneint oder so unklar dargestellt, dass eine belastbare Bewertung nicht möglich ist. - 1 Punkt: Das Merkmal wird nur rudimentär und ohne konkrete Umsetzung beschrieben. Die Darstellung lässt wesentliche Fragen offen. - 2 Punkte: Das Merkmal wird teilweise beschrieben. Die vorgesehene Umsetzung ist jedoch lückenhaft, wenig belastbar oder nicht hinreichend verbindlich. - 3 Punkte: Das Merkmal wird vollständig und nachvollziehbar beschrieben. Die vorgesehene Umsetzung ist grundsätzlich geeignet und verbindlich dargestellt. - 4 Punkte: Das Merkmal wird über die Mindestanforderungen hinaus konkret, strukturiert und belastbar beschrieben. Zuständigkeiten, Abläufe und Reaktionsweisen sind weitgehend eindeutig geregelt. - 5 Punkte: Das Merkmal wird besonders detailliert, widerspruchsfrei und praxisnah beschrieben. Die Umsetzung ist verbindlich zugesagt, organisatorisch abgesichert und lässt eine sehr hohe Versorgungssicherheit erwarten. Allgemeine, pauschale oder lediglich werbliche Aussagen werden nicht als gleichwertig zu einer konkreten Beschreibung bewertet. Maßgeblich sind insbesondere die Nachvollziehbarkeit, Verbindlichkeit, Umsetzbarkeit und Belastbarkeit der Angaben.
Anhand der Kriterien werden die Bewerber ausgewählt, die zur zweiten Phase des Verfahrens eingeladen werden sollen
Gewichtung (Punkte, genau): 300,00

Kriterium: Werkzeuge, Anlagen oder technische Ausrüstung
Beschreibung des Eignungskriteriums: Personelle und technische Leistungsfähigkeit - Die personelle und technische Leistungsfähigkeit des Bewerbers wird anhand der nachfolgend genannten vier Teilkriterien bewertet: 1. personelle Kapazität und Qualifikation, 2. personelle Ausfall- und Vertretungssicherheit, 3. technische Liefer- und Transportkapazität, technische Ausstattung für Auftragsbearbeitung und Disposition. Jedes Teilkriterium wird mit 0 bis 5 Punkten bewertet. Die jeweils erreichten Punkte werden mit dem Faktor 10 multipliziert. Insgesamt können in diesem Kriterium maximal 200 Punkte erreicht werden. Bewertet wird ausschließlich die zum Zeitpunkt der Bewerbung tatsächlich vorhandene oder rechtlich gesicherte Leistungsfähigkeit des Bewerbers. Allgemeine Absichtserklärungen, nicht konkretisierte Erweiterungsplanungen oder lediglich angekündigte zukünftige Anschaffungen werden nicht als gleichwertiger Nachweis berücksichtigt. Die Bewertung dieses Kriteriums bezieht sich auf die vorhandenen personellen und technischen Ressourcen des Bewerbers. Die Qualität der im Stör- und Logistikkonzept beschriebenen Abläufe wird hiervon getrennt bewertet. Eine doppelte Bewertung identischer Angaben findet nicht statt.
Anhand der Kriterien werden die Bewerber ausgewählt, die zur zweiten Phase des Verfahrens eingeladen werden sollen
Gewichtung (Punkte, genau): 200,00
Informationen über die zweite Phase eines zweiphasigen Verfahrens:
Mindestzahl der zur zweiten Phase des Verfahrens einzuladenden Bewerber: 3
Höchstzahl der zur zweiten Phase des Verfahrens einzuladenden Bewerber: 3
Das Verfahren wird in mehreren aufeinanderfolgenden Phasen durchgeführt. In jeder Phase können einige Teilnehmer ausgeschlossen werden
5.1.10.
Zuschlagskriterien
Kriterium:
Art: Preis
Bezeichnung: Preis
Beschreibung: Preiskriterium für "Preis-Quotient-Methode"
Kategorie des Gewicht-Zuschlagskriteriums: Gewichtung (Punkte, genau)
Zuschlagskriterium — Zahl: 50
Kriterium:
Art: Qualität
Bezeichnung: Reaktionszeiten
Beschreibung: Die Reaktionszeit bezeichnet den Zeitraum zwischen dem Eingang eines Materialabrufs beim Auftragnehmer und dem Zeitpunkt, zu dem der Auftragnehmer dem Auftraggeber sämtliche folgenden Informationen verbindlich mitgeteilt hat: 1. die Bestätigung der Auftragsannahme, 2. die tatsächliche Verfügbarkeit der angefragten Materialien, 3. den voraussichtlichen Bereitstellungs- oder Lieferzeitpunkt. Die Reaktionszeit endet erst, wenn alle drei Informationen vollständig vorliegen. Eine bloße Eingangsbestätigung des Abrufs reicht hierfür nicht aus. Der Bieter hat jeweils eine maximale garantierte Reaktionszeit anzugeben. Die angegebene Zeit muss im Auftragsfall verbindlich eingehalten werden. Die Bewertung erfolgt getrennt für: - Reaktionszeiten innerhalb der normalen Geschäftszeiten, - Reaktionszeiten außerhalb der normalen Geschäftszeiten. Abrufe an den Grenzen der Geschäftszeiten: Für die Zuordnung eines Abrufs ist der Zeitpunkt maßgeblich, zu dem der Abruf beim Auftragnehmer tatsächlich eingegangen ist. - Ein Abruf, der Montag bis Donnerstag bis einschließlich 14:30 Uhr eingeht, wird den normalen Geschäftszeiten zugeordnet. - Ein Abruf, der Freitag bis einschließlich 13:30 Uhr eingeht, wird den normalen Geschäftszeiten zugeordnet. - Ein Abruf, der Montag bis Donnerstag nach 14:30 Uhr oder Freitag nach 13:30 Uhr eingeht, wird den Zeiten außerhalb der normalen Geschäftszeiten zugeordnet. - Abrufe an Samstagen, Sonntagen und gesetzlichen Feiertagen werden den Zeiten außerhalb der normalen Geschäftszeiten zugeordnet. Für die Berechnung der Reaktionszeit ist die tatsächliche Zeitspanne zwischen Eingang des Abrufs und vollständiger Rückmeldung maßgeblich. Die Reaktionszeit wird nicht erst mit Beginn des nächsten normalen Geschäftszeitraums gestartet oder fortgesetzt. Beispiel: - Geht ein Abruf am Donnerstag um 14:20 Uhr ein und wird um 14:50 Uhr vollständig beantwortet, beträgt die Reaktionszeit 30 Minuten. Die Antwort darf nicht erst am nächsten Werktag berücksichtigt werden. - Geht ein Abruf am Donnerstag um 14:40 Uhr ein und wird um 15:10 Uhr vollständig beantwortet, beträgt die außerhalb der Geschäftszeiten zu bewertende Reaktionszeit ebenfalls 30 Minuten.
Kategorie des Gewicht-Zuschlagskriteriums: Gewichtung (Punkte, genau)
Zuschlagskriterium — Zahl: 15
Kriterium:
Art: Qualität
Bezeichnung: Lagerverfügbarkeit des Kernsortiments
Beschreibung: Das Kernsortiment des Rahmenvertrages ergibt sich aus dem Leistungsverzeichnis. Bewertet wird der prozentuale Anteil der im Leistungsverzeichnis enthaltenen Positionen, die der Bieter am für die Auftragsausführung benannten Leistungsstandort tatsächlich vorrätig hält und kurzfristig zur Abholung oder Lieferung bereitstellen kann. Eine Position gilt nur dann als lagerverfügbar, wenn: - der betreffende Artikel am benannten Leistungsstandort physisch vorhanden ist, - der Artikel dem ausgeschriebenen Leistungsverzeichnis eindeutig zugeordnet werden kann, - der Artikel im Auftragsfall für den Auftraggeber verfügbar ist, - die Verfügbarkeit durch eine Lager- oder Bestandsübersicht nachvollziehbar belegt wird. Die bloße Möglichkeit einer kurzfristigen Beschaffung oder Bestellung beim Hersteller gilt nicht als Lagerverfügbarkeit. Der Bieter hat für jede Position des Leistungsverzeichnisses anzugeben: - lagerverfügbar: ja/nein Dabei gilt: - Positionen mit "lagerverfügbar: ja" werden berücksichtigt, - nicht vollständig ausgefüllte oder nicht prüffähige Positionen werden nicht als lagerverfügbar gewertet, - die Bewertung erfolgt auf Grundlage der Angaben des Bieters zum Zeitpunkt der Angebotsabgabe. Der Bieter mit dem höchsten zulässigen prozentualen Lagerverfügbarkeitsanteil erhält die maximale Punktzahl. Alle übrigen zulässigen Werte werden linear vom Bestwert interpoliert.
Kategorie des Gewicht-Zuschlagskriteriums: Gewichtung (Punkte, genau)
Zuschlagskriterium — Zahl: 17,5
Kriterium:
Art: Qualität
Bezeichnung: Sortiment Bieter
Beschreibung: Neben dem Kernsortiment soll der Auftraggeber die Möglichkeit erhalten, weitere Produkte vom Bieter die am Leistungsstandort tatsächlich vorrätig sind, im Rahmen des Vertrages abzurufen. Diese zusätzlichen Produkte müssen: - über das Kernsortiment hinausgehen, - einer Materialgruppe nach Anlage 2 eindeutig zugeordnet werden, - am benannten Leistungsstandort tatsächlich physisch vorrätig sein, - mit einer eindeutigen Artikelbezeichnung beschrieben werden, - mit einem verbindlichen Nettoverkaufspreis angegeben werden, - im Auftragsfall zu den angegebenen Konditionen abrufbar sein Der Bieter kann zusätzlich zu den Positionen des Leistungsverzeichnisses weitere am benannten Leistungsstandort vorrätige Produkte angeben. Die zusätzlichen Produkte müssen einer der in Anlage 2 - "Indexzuordnung der Materialgruppen" aufgeführten Materialgruppen zugeordnet werden. Die Zuordnung muss sachlich nachvollziehbar sein. Für Produkte der Gruppe "Sonstige" ist zusätzlich eine kurze Begründung der Zuordnung anzugeben. Als zusätzlich lagerverfügbar gilt ein Produkt nur, wenn es zum Zeitpunkt der Angebotsabgabe am benannten Leistungsstandort physisch vorrätig ist und im Auftragsfall für den Auftraggeber abgerufen werden kann. Nicht berücksichtigt werden: - reine Katalogartikel ohne nachgewiesenen Lagerbestand, - Produkte, die nur beim Hersteller oder bei einem Vorlieferanten verfügbar sind, - Produkte, die ausschließlich auf Bestellung beschafft werden, - Sammelpositionen ohne eindeutige Produktbeschreibung, - mehrere Bezeichnungen desselben Artikels, Varianten, die keine eigenständige und abrufbare Artikelposition darstellen. Der Bieter hat für jedes zusätzliche Produkt mindestens folgende Angaben zu machen: - laufende Nummer, - Bezeichnung des Produktes, - Hersteller beziehungsweise Fabrikat, soweit vorhanden, - technische Kurzbeschreibung, - Materialgruppe nach Anlage 2, - vorhandene Lagermenge, - Mengeneinheit, - Nettoverkaufspreis, Der Bieter mit den meisten zusätzlichen Produkten erhält die Maximalpunktzahl. Alle anderen Werte werden vom Bestwert linear interpoliert. Es werden nicht die verfügbaren Stück eines Artikels berücksichtigt, sondern ausschließlich unterschiedliche Artikelpositionen.
Kategorie des Gewicht-Zuschlagskriteriums: Gewichtung (Punkte, genau)
Zuschlagskriterium — Zahl: 10
Kriterium:
Art: Qualität
Bezeichnung: Rückvergütung bei Rückgabe ungenutzter Materialien
Beschreibung: Der Bieter hat für die Rücknahme von ungenutzten Tiefbaumaterialien einen einheitlichen Rückvergütungssatz anzubieten (siehe §6a). Der Rückvergütungssatz bezeichnet den prozentualen Anteil des ursprünglichen Netto-Kaufpreises, den der Auftragnehmer dem Auftraggeber bei Rückgabe eines rücknahmefähigen Materials vergütet. Rücknahmefähig sind Materialien, die innerhalb von 24 Monaten nach Lieferung an den Auftraggeber zurückgegeben werden und - unbenutzt, - sauber, - vollständig, - frei von Beschädigungen sowie - unter Vorlage des zugehörigen Lieferauftrags oder eines sonstigen geeigneten Nachweises der ursprünglichen Lieferung zurückgegeben werden. Der angebotene Rückvergütungssatz ist in Prozent des ursprünglichen Netto-Kaufpreises anzugeben. Es ist ein einheitlicher Satz für sämtliche vom Rahmenvertrag erfassten rücknahmefähigen Materialien anzubieten. Der angebotene Rückvergütungssatz wird Vertragsbestandteil. Eine Unterschreitung des angebotenen Rückvergütungssatzes bei der späteren Abwicklung von Rücknahmen ist nicht zulässig. Die Rückvergütung erfolgt auf Grundlage des ursprünglichen Netto-Kaufpreises des jeweiligen Materials mittels Gutschrift.
Kategorie des Gewicht-Zuschlagskriteriums: Gewichtung (Punkte, genau)
Zuschlagskriterium — Zahl: 7,5
5.1.11.
Auftragsunterlagen
Sprachen, in denen die Auftragsunterlagen offiziell verfügbar sind: Deutsch
Frist für die Anforderung zusätzlicher Informationen: 02/09/2026 23:59:59 (UTC+02:00) Osteuropäische Zeit, Mitteleuropäische Sommerzeit
5.1.12.
Bedingungen für die Auftragsvergabe
Verfahrensbedingungen:
Voraussichtliches Datum der Absendung der Aufforderungen zur Angebotseinreichung: 23/09/2026
Bedingungen für die Einreichung:
Elektronische Einreichung: Erforderlich
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch
Elektronischer Katalog: Nicht zulässig
Varianten: Nicht zulässig
Die Bieter können mehrere Angebote einreichen: Nicht zulässig
Frist für den Eingang der Teilnahmeanträge: 10/09/2026 10:00:00 (UTC+02:00) Osteuropäische Zeit, Mitteleuropäische Sommerzeit
Informationen, die nach Ablauf der Einreichungsfrist ergänzt werden können:
Nach Ermessen des Käufers können alle fehlenden Bieterunterlagen nach Fristablauf nachgereicht werden.
Zusätzliche Informationen: Unterlagen werden mit einer Frist von 6 Tagen nachgefordert.
Auftragsbedingungen:
Die Auftragsausführung muss im Rahmen von Programmen für geschützte Beschäftigungsverhältnisse erfolgen: Nein
Bedingungen für die Ausführung des Auftrags: Zustimmung zu den Rahmenvertraglichen Gegebenheiten.
Elektronische Rechnungsstellung: Zulässig
Aufträge werden elektronisch erteilt: ja
Zahlungen werden elektronisch geleistet: ja
Finanzielle Vereinbarung: siehe Entwurf Rahmenvertrag
5.1.15.
Techniken
Rahmenvereinbarung:
Rahmenvereinbarung ohne erneuten Aufruf zum Wettbewerb
Höchstzahl der Teilnehmer: 1
Informationen über das dynamische Beschaffungssystem:
Kein dynamisches Beschaffungssystem
5.1.16.
Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung
Überprüfungsstelle: Vergabekammern des Landes Mecklenburg-Vorpommern bei dem Ministerium für Wirtschaft, Infrastruktur, Tourismus und Arbeit
Informationen über die Überprüfungsfristen: Auf die Rügeobliegenheiten nach §160 Abs.3 GWB wird hingewiesen. Ein Nachprüfungsantrag ist unzulässig, soweit der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gegenüber dem Auftraggeber gerügt hat. Der Antrag ist ebenfalls unzulässig, wenn mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind (§160 Abs.3 Nr.4 GWB).
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt: Nordwasser GmbH
Organisation, die Teilnahmeanträge entgegennimmt: Nordwasser GmbH

8. Organisationen

8.1.
ORG-0001
Offizielle Bezeichnung: Nordwasser GmbH
Registrierungsnummer: 13-S00NORDWA000-57
Postanschrift: Carl-Hopp-Str. 1
Stadt: Rostock
Postleitzahl: 18069
Land, Gliederung (NUTS): Rostock, Kreisfreie Stadt (DE803)
Land: Deutschland
Kontaktperson: Einkauf
Telefon: +49 381 81715181
Internetadresse: https://www.nordwasser.de
Rollen dieser Organisation:
Beschaffer
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt
Organisation, die Teilnahmeanträge entgegennimmt
8.1.
ORG-0002
Offizielle Bezeichnung: Vergabekammern des Landes Mecklenburg-Vorpommern bei dem Ministerium für Wirtschaft, Infrastruktur, Tourismus und Arbeit
Registrierungsnummer: k.A.
Postanschrift: Johannes-Stelling-Straße 14
Stadt: Schwerin
Postleitzahl: 19053
Land, Gliederung (NUTS): Schwerin, Kreisfreie Stadt (DE804)
Land: Deutschland
Telefon: +49 385 588 15164
Rollen dieser Organisation:
Überprüfungsstelle
8.1.
ORG-0003
Offizielle Bezeichnung: Datenservice Öffentlicher Einkauf (in Verantwortung des Beschaffungsamts des BMI)
Registrierungsnummer: 0204:994-DOEVD-83
Stadt: Bonn
Postleitzahl: 53119
Land, Gliederung (NUTS): Bonn, Kreisfreie Stadt (DEA22)
Land: Deutschland
Telefon: +49228996100
Rollen dieser Organisation:
TED eSender

Informationen zur Bekanntmachung

Kennung/Fassung der Bekanntmachung: d1e19b91-acd3-47d6-8834-f3fbb17d0529 - 01
Formulartyp: Wettbewerb
Art der Bekanntmachung: Auftrags- oder Konzessionsbekanntmachung – Standardregelung
Unterart der Bekanntmachung: 17
Datum der Übermittlung der Bekanntmachung: 07/08/2026 12:21:40 (UTC+02:00) Osteuropäische Zeit, Mitteleuropäische Sommerzeit
Sprachen, in denen diese Bekanntmachung offiziell verfügbar ist: Deutsch
Veröffentlichungsnummer der Bekanntmachung: 553713-2026
ABl. S – Nummer der Ausgabe: 152/2026
Datum der Veröffentlichung: 10/08/2026