5.1.1.
Zweck
Art des Auftrags: Lieferleistungen
Haupteinstufung (cpv): 44113910 Material für den Straßenwinterdienst
5.1.2.
Erfüllungsort
Stadt: Stralsund
Postleitzahl: 18439
Land, Gliederung (NUTS): Vorpommern-Rügen (DE80L)
Land: Deutschland
5.1.6.
Allgemeine Informationen
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
5.1.7.
Strategische Auftragsvergabe
Ziel der strategischen Auftragsvergabe: Keine strategische Beschaffung
5.1.10.
Zuschlagskriterien
Kriterium:
Art: Preis
Beschreibung: Der Preis wird aus der Wertungssumme des Angebotes ermittelt. Die Wertungssumme wird ermittelt aus der nachgerechneten Angebotssumme unter Berücksichtigung preislich günstigerer Grund- oder Wahlpositionen sowie eines eventuellen Nachlasses ohne Bedingungen.
Kriterium:
Art: Qualität
Beschreibung: Kriterium Produktbestandteile 1. Abfiltrierbare (wasserunlösliche) Stoffe: max. 10 Punkte 0,500 M.-% - 0,400 M.-% entspricht 0 Punkte 0,399 M.-% - 0,300 M.-% entspricht 2,5 Punkte 0,299 M.-% - 0,200 M.-% entspricht 5,0 Punkte 0,199 M.-% - 0,100 M.-% entspricht 7,5 Punkte < 0,100 M.-% entspricht 10 Punkte 2. Anteil Eisen Gesamt (Aufschluss mit Königswasser) max. 10 Punkte 100 mg/kg TM – 75 mg/kg TM entspricht 0 Punkte 74,99 mg/kg TM – 50 mg/kg TM entspricht 5,0 Punkte 49,99 mg/kg TM – 25 mg/kg TM entspricht 7,5 Punkte < 25 mg/kg TM entspricht 10 Punkte 3. Wassergehalt (Feuchte) max. 10 Punkte > 3,5 M.-% entspricht 0 Punkte 3,4 M.-% - 1,9 M.-% entspricht 5,0 Punkte 1,8 M.-% - 0,3 M.-% entspricht 7,5 Punkte < 0,3 M.-% entspricht 10 Punkte
5.1.16.
Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung
Überprüfungsstelle: Vergabekammern des Landes Mecklenburg-Vorpommern
Informationen über die Überprüfungsfristen: Auf die Unzulässigkeit eines Nachprüfungsantrages nach Ablauf der Frist des § 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB (15 Tage nach Eingang des Nichtabhilfebescheids auf eine Rüge) wird hingewiesen. Ein Antrag auf Nachprüfung ist gemäß § 160 Abs. 3 GWB unzulässig, soweit 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt, 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt: Straßenbauamt Stralsund
Organisation, die einen Offline-Zugang zu den Vergabeunterlagen bereitstellt: Straßenbauamt Stralsund
Organisation, die weitere Informationen für die Nachprüfungsverfahren bereitstellt: Straßenbauamt Stralsund
Organisation, die den Auftrag unterzeichnet: Straßenbauamt Stralsund