5.1.1.
Zweck
Art des Auftrags: Lieferleistungen
Haupteinstufung (cpv): 38000000 Laborgeräte, optische Geräte und Präzisionsgeräte (außer Gläser)
5.1.2.
Erfüllungsort
Stadt: Greifswald
Land, Gliederung (NUTS): Vorpommern-Greifswald (DE80N)
Land: Deutschland
5.1.3.
Geschätzte Dauer
Andere Laufzeit: Unbegrenzt
5.1.6.
Allgemeine Informationen
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesen: ja
Zusätzliche Informationen: Die Wertung und Beschreibung des Leistungsumfangs kann dem Dokument "Fragebogen zur Leistungsbewertung Massenspektrometer" entnommen werden.
5.1.7.
Strategische Auftragsvergabe
Ziel der strategischen Auftragsvergabe: Keine strategische Beschaffung
5.1.10.
Zuschlagskriterien
Kriterium:
Art: Nicht veröffentlicht
Begründungscode: Geschäftliche Interessen eines Wirtschaftsteilnehmers
Begründung für eine spätere Veröffentlichung: Die Angabe des Gesamtwertes wird gemäß § 39 Abs. 6 Nr. 2 VgV unterlassen, da deren Veröffentlichung berechtigte geschäftliche Interessen des beauftragten Wirtschaftsteilnehmers beeinträchtigen würde. Die Offenlegung des Auftragswertes würde Rückschlüsse auf Kalkulationsgrundlagen und unternehmensspezifische Preisgestaltungen ermöglichen und damit wettbewerbsrelevante Informationen offenlegen, die im Rahmen zukünftiger Vergabeverfahren zum Nachteil des Unternehmens verwendet werden könnten.
Bezeichnung: Nicht veröffentlicht
Begründungscode: Geschäftliche Interessen eines Wirtschaftsteilnehmers
Begründung für eine spätere Veröffentlichung: Die Angabe des Gesamtwertes wird gemäß § 39 Abs. 6 Nr. 2 VgV unterlassen, da deren Veröffentlichung berechtigte geschäftliche Interessen des beauftragten Wirtschaftsteilnehmers beeinträchtigen würde. Die Offenlegung des Auftragswertes würde Rückschlüsse auf Kalkulationsgrundlagen und unternehmensspezifische Preisgestaltungen ermöglichen und damit wettbewerbsrelevante Informationen offenlegen, die im Rahmen zukünftiger Vergabeverfahren zum Nachteil des Unternehmens verwendet werden könnten.
Beschreibung: Nicht veröffentlicht
Begründungscode: Geschäftliche Interessen eines Wirtschaftsteilnehmers
Begründung für eine spätere Veröffentlichung: Die Angabe des Gesamtwertes wird gemäß § 39 Abs. 6 Nr. 2 VgV unterlassen, da deren Veröffentlichung berechtigte geschäftliche Interessen des beauftragten Wirtschaftsteilnehmers beeinträchtigen würde. Die Offenlegung des Auftragswertes würde Rückschlüsse auf Kalkulationsgrundlagen und unternehmensspezifische Preisgestaltungen ermöglichen und damit wettbewerbsrelevante Informationen offenlegen, die im Rahmen zukünftiger Vergabeverfahren zum Nachteil des Unternehmens verwendet werden könnten.
Kategorie des Gewicht-Zuschlagskriteriums: Nicht veröffentlicht
Begründungscode: Geschäftliche Interessen eines Wirtschaftsteilnehmers
Begründung für eine spätere Veröffentlichung: Die Angabe des Gesamtwertes wird gemäß § 39 Abs. 6 Nr. 2 VgV unterlassen, da deren Veröffentlichung berechtigte geschäftliche Interessen des beauftragten Wirtschaftsteilnehmers beeinträchtigen würde. Die Offenlegung des Auftragswertes würde Rückschlüsse auf Kalkulationsgrundlagen und unternehmensspezifische Preisgestaltungen ermöglichen und damit wettbewerbsrelevante Informationen offenlegen, die im Rahmen zukünftiger Vergabeverfahren zum Nachteil des Unternehmens verwendet werden könnten.
Zuschlagskriterium — Zahl: Nicht veröffentlicht
Begründungscode: Geschäftliche Interessen eines Wirtschaftsteilnehmers
Begründung für eine spätere Veröffentlichung: Die Angabe des Gesamtwertes wird gemäß § 39 Abs. 6 Nr. 2 VgV unterlassen, da deren Veröffentlichung berechtigte geschäftliche Interessen des beauftragten Wirtschaftsteilnehmers beeinträchtigen würde. Die Offenlegung des Auftragswertes würde Rückschlüsse auf Kalkulationsgrundlagen und unternehmensspezifische Preisgestaltungen ermöglichen und damit wettbewerbsrelevante Informationen offenlegen, die im Rahmen zukünftiger Vergabeverfahren zum Nachteil des Unternehmens verwendet werden könnten.
Kriterium:
Art: Nicht veröffentlicht
Begründungscode: Geschäftliche Interessen eines Wirtschaftsteilnehmers
Begründung für eine spätere Veröffentlichung: Die Angabe des Gesamtwertes wird gemäß § 39 Abs. 6 Nr. 2 VgV unterlassen, da deren Veröffentlichung berechtigte geschäftliche Interessen des beauftragten Wirtschaftsteilnehmers beeinträchtigen würde. Die Offenlegung des Auftragswertes würde Rückschlüsse auf Kalkulationsgrundlagen und unternehmensspezifische Preisgestaltungen ermöglichen und damit wettbewerbsrelevante Informationen offenlegen, die im Rahmen zukünftiger Vergabeverfahren zum Nachteil des Unternehmens verwendet werden könnten.
Bezeichnung: Nicht veröffentlicht
Begründungscode: Geschäftliche Interessen eines Wirtschaftsteilnehmers
Begründung für eine spätere Veröffentlichung: Die Angabe des Gesamtwertes wird gemäß § 39 Abs. 6 Nr. 2 VgV unterlassen, da deren Veröffentlichung berechtigte geschäftliche Interessen des beauftragten Wirtschaftsteilnehmers beeinträchtigen würde. Die Offenlegung des Auftragswertes würde Rückschlüsse auf Kalkulationsgrundlagen und unternehmensspezifische Preisgestaltungen ermöglichen und damit wettbewerbsrelevante Informationen offenlegen, die im Rahmen zukünftiger Vergabeverfahren zum Nachteil des Unternehmens verwendet werden könnten.
Beschreibung: Nicht veröffentlicht
Begründungscode: Geschäftliche Interessen eines Wirtschaftsteilnehmers
Begründung für eine spätere Veröffentlichung: Die Angabe des Gesamtwertes wird gemäß § 39 Abs. 6 Nr. 2 VgV unterlassen, da deren Veröffentlichung berechtigte geschäftliche Interessen des beauftragten Wirtschaftsteilnehmers beeinträchtigen würde. Die Offenlegung des Auftragswertes würde Rückschlüsse auf Kalkulationsgrundlagen und unternehmensspezifische Preisgestaltungen ermöglichen und damit wettbewerbsrelevante Informationen offenlegen, die im Rahmen zukünftiger Vergabeverfahren zum Nachteil des Unternehmens verwendet werden könnten.
Kategorie des Gewicht-Zuschlagskriteriums: Nicht veröffentlicht
Begründungscode: Geschäftliche Interessen eines Wirtschaftsteilnehmers
Begründung für eine spätere Veröffentlichung: Die Angabe des Gesamtwertes wird gemäß § 39 Abs. 6 Nr. 2 VgV unterlassen, da deren Veröffentlichung berechtigte geschäftliche Interessen des beauftragten Wirtschaftsteilnehmers beeinträchtigen würde. Die Offenlegung des Auftragswertes würde Rückschlüsse auf Kalkulationsgrundlagen und unternehmensspezifische Preisgestaltungen ermöglichen und damit wettbewerbsrelevante Informationen offenlegen, die im Rahmen zukünftiger Vergabeverfahren zum Nachteil des Unternehmens verwendet werden könnten.
Zuschlagskriterium — Zahl: Nicht veröffentlicht
Begründungscode: Geschäftliche Interessen eines Wirtschaftsteilnehmers
Begründung für eine spätere Veröffentlichung: Die Angabe des Gesamtwertes wird gemäß § 39 Abs. 6 Nr. 2 VgV unterlassen, da deren Veröffentlichung berechtigte geschäftliche Interessen des beauftragten Wirtschaftsteilnehmers beeinträchtigen würde. Die Offenlegung des Auftragswertes würde Rückschlüsse auf Kalkulationsgrundlagen und unternehmensspezifische Preisgestaltungen ermöglichen und damit wettbewerbsrelevante Informationen offenlegen, die im Rahmen zukünftiger Vergabeverfahren zum Nachteil des Unternehmens verwendet werden könnten.
Kriterium:
Art: Nicht veröffentlicht
Begründungscode: Geschäftliche Interessen eines Wirtschaftsteilnehmers
Begründung für eine spätere Veröffentlichung: Die Angabe des Gesamtwertes wird gemäß § 39 Abs. 6 Nr. 2 VgV unterlassen, da deren Veröffentlichung berechtigte geschäftliche Interessen des beauftragten Wirtschaftsteilnehmers beeinträchtigen würde. Die Offenlegung des Auftragswertes würde Rückschlüsse auf Kalkulationsgrundlagen und unternehmensspezifische Preisgestaltungen ermöglichen und damit wettbewerbsrelevante Informationen offenlegen, die im Rahmen zukünftiger Vergabeverfahren zum Nachteil des Unternehmens verwendet werden könnten.
Bezeichnung: Nicht veröffentlicht
Begründungscode: Geschäftliche Interessen eines Wirtschaftsteilnehmers
Begründung für eine spätere Veröffentlichung: Die Angabe des Gesamtwertes wird gemäß § 39 Abs. 6 Nr. 2 VgV unterlassen, da deren Veröffentlichung berechtigte geschäftliche Interessen des beauftragten Wirtschaftsteilnehmers beeinträchtigen würde. Die Offenlegung des Auftragswertes würde Rückschlüsse auf Kalkulationsgrundlagen und unternehmensspezifische Preisgestaltungen ermöglichen und damit wettbewerbsrelevante Informationen offenlegen, die im Rahmen zukünftiger Vergabeverfahren zum Nachteil des Unternehmens verwendet werden könnten.
Beschreibung: Nicht veröffentlicht
Begründungscode: Geschäftliche Interessen eines Wirtschaftsteilnehmers
Begründung für eine spätere Veröffentlichung: Die Angabe des Gesamtwertes wird gemäß § 39 Abs. 6 Nr. 2 VgV unterlassen, da deren Veröffentlichung berechtigte geschäftliche Interessen des beauftragten Wirtschaftsteilnehmers beeinträchtigen würde. Die Offenlegung des Auftragswertes würde Rückschlüsse auf Kalkulationsgrundlagen und unternehmensspezifische Preisgestaltungen ermöglichen und damit wettbewerbsrelevante Informationen offenlegen, die im Rahmen zukünftiger Vergabeverfahren zum Nachteil des Unternehmens verwendet werden könnten.
Kategorie des Gewicht-Zuschlagskriteriums: Nicht veröffentlicht
Begründungscode: Geschäftliche Interessen eines Wirtschaftsteilnehmers
Begründung für eine spätere Veröffentlichung: Die Angabe des Gesamtwertes wird gemäß § 39 Abs. 6 Nr. 2 VgV unterlassen, da deren Veröffentlichung berechtigte geschäftliche Interessen des beauftragten Wirtschaftsteilnehmers beeinträchtigen würde. Die Offenlegung des Auftragswertes würde Rückschlüsse auf Kalkulationsgrundlagen und unternehmensspezifische Preisgestaltungen ermöglichen und damit wettbewerbsrelevante Informationen offenlegen, die im Rahmen zukünftiger Vergabeverfahren zum Nachteil des Unternehmens verwendet werden könnten.
Zuschlagskriterium — Zahl: Nicht veröffentlicht
Begründungscode: Geschäftliche Interessen eines Wirtschaftsteilnehmers
Begründung für eine spätere Veröffentlichung: Die Angabe des Gesamtwertes wird gemäß § 39 Abs. 6 Nr. 2 VgV unterlassen, da deren Veröffentlichung berechtigte geschäftliche Interessen des beauftragten Wirtschaftsteilnehmers beeinträchtigen würde. Die Offenlegung des Auftragswertes würde Rückschlüsse auf Kalkulationsgrundlagen und unternehmensspezifische Preisgestaltungen ermöglichen und damit wettbewerbsrelevante Informationen offenlegen, die im Rahmen zukünftiger Vergabeverfahren zum Nachteil des Unternehmens verwendet werden könnten.
Kriterium:
Art: Nicht veröffentlicht
Begründungscode: Geschäftliche Interessen eines Wirtschaftsteilnehmers
Begründung für eine spätere Veröffentlichung: Die Angabe des Gesamtwertes wird gemäß § 39 Abs. 6 Nr. 2 VgV unterlassen, da deren Veröffentlichung berechtigte geschäftliche Interessen des beauftragten Wirtschaftsteilnehmers beeinträchtigen würde. Die Offenlegung des Auftragswertes würde Rückschlüsse auf Kalkulationsgrundlagen und unternehmensspezifische Preisgestaltungen ermöglichen und damit wettbewerbsrelevante Informationen offenlegen, die im Rahmen zukünftiger Vergabeverfahren zum Nachteil des Unternehmens verwendet werden könnten.
Bezeichnung: Nicht veröffentlicht
Begründungscode: Geschäftliche Interessen eines Wirtschaftsteilnehmers
Begründung für eine spätere Veröffentlichung: Die Angabe des Gesamtwertes wird gemäß § 39 Abs. 6 Nr. 2 VgV unterlassen, da deren Veröffentlichung berechtigte geschäftliche Interessen des beauftragten Wirtschaftsteilnehmers beeinträchtigen würde. Die Offenlegung des Auftragswertes würde Rückschlüsse auf Kalkulationsgrundlagen und unternehmensspezifische Preisgestaltungen ermöglichen und damit wettbewerbsrelevante Informationen offenlegen, die im Rahmen zukünftiger Vergabeverfahren zum Nachteil des Unternehmens verwendet werden könnten.
Beschreibung: Nicht veröffentlicht
Begründungscode: Geschäftliche Interessen eines Wirtschaftsteilnehmers
Begründung für eine spätere Veröffentlichung: Die Angabe des Gesamtwertes wird gemäß § 39 Abs. 6 Nr. 2 VgV unterlassen, da deren Veröffentlichung berechtigte geschäftliche Interessen des beauftragten Wirtschaftsteilnehmers beeinträchtigen würde. Die Offenlegung des Auftragswertes würde Rückschlüsse auf Kalkulationsgrundlagen und unternehmensspezifische Preisgestaltungen ermöglichen und damit wettbewerbsrelevante Informationen offenlegen, die im Rahmen zukünftiger Vergabeverfahren zum Nachteil des Unternehmens verwendet werden könnten.
Kategorie des Gewicht-Zuschlagskriteriums: Nicht veröffentlicht
Begründungscode: Geschäftliche Interessen eines Wirtschaftsteilnehmers
Begründung für eine spätere Veröffentlichung: Die Angabe des Gesamtwertes wird gemäß § 39 Abs. 6 Nr. 2 VgV unterlassen, da deren Veröffentlichung berechtigte geschäftliche Interessen des beauftragten Wirtschaftsteilnehmers beeinträchtigen würde. Die Offenlegung des Auftragswertes würde Rückschlüsse auf Kalkulationsgrundlagen und unternehmensspezifische Preisgestaltungen ermöglichen und damit wettbewerbsrelevante Informationen offenlegen, die im Rahmen zukünftiger Vergabeverfahren zum Nachteil des Unternehmens verwendet werden könnten.
Zuschlagskriterium — Zahl: Nicht veröffentlicht
Begründungscode: Geschäftliche Interessen eines Wirtschaftsteilnehmers
Begründung für eine spätere Veröffentlichung: Die Angabe des Gesamtwertes wird gemäß § 39 Abs. 6 Nr. 2 VgV unterlassen, da deren Veröffentlichung berechtigte geschäftliche Interessen des beauftragten Wirtschaftsteilnehmers beeinträchtigen würde. Die Offenlegung des Auftragswertes würde Rückschlüsse auf Kalkulationsgrundlagen und unternehmensspezifische Preisgestaltungen ermöglichen und damit wettbewerbsrelevante Informationen offenlegen, die im Rahmen zukünftiger Vergabeverfahren zum Nachteil des Unternehmens verwendet werden könnten.
5.1.15.
Techniken
Rahmenvereinbarung:
Keine Rahmenvereinbarung
Informationen über das dynamische Beschaffungssystem:
Kein dynamisches Beschaffungssystem
5.1.16.
Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung
Überprüfungsstelle: Geschäftsstelle der Vergabekammern beim Ministerium für Wirtschaft, Infrastruktur, Tourismus und Arbeit Mecklenburg-Vorpommern
Informationen über die Überprüfungsfristen: Vergabeverstöße sind unverzüglich, spätestens innerhalb von 10 Tagen nach Kenntnis, zu rügen (§ 160 Abs. 3 GWB). Mängel in Bekanntmachung oder Vergabeunterlagen bis Angebotsfrist. Nach Rügeablehnung kann binnen 15 Tagen ein Nachprüfungsantrag bei der Vergabekammer gestellt werden. Bei Vertragsunwirksamkeit: Antrag binnen 30 Tagen nach Mitteilung über Vertragsschluss, sonst binnen 6 Monaten. Fristversäumnis führt zum Rechtsverlust.
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt: Universitätsmedizin Greifswald KöR