Deutschland – Diverse Möbel und Einrichtungen – dynamisches Beschaffungssystem - diverses Mobiliar

514893-2026 - Wettbewerb
Deutschland – Diverse Möbel und Einrichtungen – dynamisches Beschaffungssystem - diverses Mobiliar
OJ S 141/2026 24/07/2026
Auftrags- oder Konzessionsbekanntmachung – Standardregelung
Lieferleistungen

1. Beschaffer

1.1.
Beschaffer
Offizielle Bezeichnung: Universitätsmedizin Greifswald KöR
Rechtsform des Erwerbers: Von einer regionalen Gebietskörperschaft kontrollierte Einrichtung des öffentlichen Rechts
Tätigkeit des öffentlichen Auftraggebers: Gesundheit

2. Verfahren

2.1.
Verfahren
Titel: dynamisches Beschaffungssystem - diverses Mobiliar
Beschreibung: Einrichtung eines Dynamischen Beschaffungssystems (DBS) gemäß § 22 VgV für die Beschaffung von diversem Mobiliar. Die Vergabe der Einzelaufträge erfolgt im Rahmen von Miniwettbewerben innerhalb des Dynamischen Beschaffungssystems.
Kennung des Verfahrens: 8d399cdf-6e05-4f65-bdbb-bedf0a20aa0b
Interne Kennung: #003-2631
Verfahrensart: Nichtoffenes Verfahren
Das Verfahren wird beschleunigt: nein
2.1.1.
Zweck
Art des Auftrags: Lieferleistungen
Haupteinstufung (cpv): 39150000 Diverse Möbel und Einrichtungen
Zusätzliche Einstufung (cpv): 39151000 Diverse Möbel
2.1.2.
Erfüllungsort
Stadt: Greifswald
Land, Gliederung (NUTS): Vorpommern-Greifswald (DE80N)
Land: Deutschland
2.1.2.
Erfüllungsort
Stadt: Wolgast
Land, Gliederung (NUTS): Vorpommern-Greifswald (DE80N)
Land: Deutschland
2.1.2.
Erfüllungsort
Stadt: Karlsburg
Land, Gliederung (NUTS): Vorpommern-Greifswald (DE80N)
Land: Deutschland
2.1.4.
Allgemeine Informationen
Zusätzliche Informationen: #Bekanntmachungs-ID: CXS0YH5YT8KT5WNX# Zusätzlich zu den Preisangaben im Vergabemanagementsystem sind den abzugebenden Unterlagen alle Datenblätter der im Umfang des Angebots enthaltenen Artikel und Leistungen beizufügen. Bitte beachten Sie die beigefügte Anlage "Fragebogen zur Eignungspruefung im Teilnahmewettbewerb.xlsx". Alle geforderten Informationen müssen vollständig im Dokument angegeben werden. Bitte beachten Sie, dass alle aktuellen und zukünftigen Standorte der Universitätsmedizin Greifswald als mögliche Erfüllungsorte gelten. Im Falle der Erweiterung um zusätzliche Standorte erstreckt sich der Leistungsort automatisch auf diese. Dies gilt auch für laufende dynamische Beschaffungssysteme; der Geltungsbereich der Erfüllungsorte umfasst stets sämtliche Standorte der Körperschaft. - Die Kommunikation erfolgt ausschließlich in deutscher Sprache. - Alle im Rahmen des DBS eingereichten Unterlagen müssen vollständig und fristgerecht vorliegen. - Zugelassene Teilnehmer werden zu den jeweiligen Einzelvergaben innerhalb des DBS aufgefordert. - Die Teilnahme am DBS ist kostenfrei. - Änderungen der Unternehmensdaten sind dem Auftraggeber unverzüglich mitzuteilen. Bei Rückfragen bitten wir Sie, die Vergabestelle vor Ablauf der Abgabefrist zu kontaktieren. Verwenden Sie hierfür ausschließlich die Kommunikationsfunktion des Vergabeportals.
Rechtsgrundlage:
Richtlinie 2014/24/EU
vgv -
2.1.6.
Ausschlussgründe
Quellen der Ausschlussgründe: Bekanntmachung
Verstoß gegen die in den rein innerstaatlichen Ausschlussgründen verankerten Verpflichtungen: § 48 VgV: Beleg der Eignung und des Nichtvorliegens von Ausschlussgründen (6)Werden Urkunden oder Bescheinigungen nach den Absätzen 4 und 5 von dem Herkunftsland oder dem Niederlassungsstaat des Bewerbers oder Bieters nicht ausgestellt oder werden darin nicht alle Ausschlussgründe nach § 123 Absatz 1 bis 4 sowie § 124 Absatz 1 Nummer 2 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen erwähnt, so können sie durch eine Versicherung an Eides statt ersetzt werden. In den Staaten, in denen es keine Versicherung an Eides statt gibt, darf die Versicherung an Eides statt durch eine förmliche Erklärung ersetzt werden, die ein Vertreter des betreffenden Unternehmens vor einer zuständigen Gerichts- oder Verwaltungsbehörde, einem Notar oder einer dazu bevollmächtigten Berufs- oder Handelsorganisation des Herkunftslands oder des Niederlassungsstaats des Bewerbers oder Bieters abgibt.
Beteiligung an einer kriminellen Vereinigung: Ein Ausschlussgrund aufgrund der Bildung einer kriminellen Vereinigung ist in § 123 Abs. 1 Nr. 3 GWB geregelt. Dieser Paragraf besagt, dass ein Bewerber oder Bieter von einem Vergabeverfahren ausgeschlossen werden muss, wenn er an einer kriminellen Vereinigung beteiligt ist oder eine solche gegründet hat.
Terroristische Straftaten oder Straftaten im Zusammenhang mit terroristischen Aktivitäten: § 123 GWB (1) Öffentliche Auftraggeber schließen ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme aus, wenn sie Kenntnis davon haben, dass eine Person, deren Verhalten nach Absatz 3 dem Unternehmen zuzurechnen ist, rechtskräftig verurteilt oder gegen das Unternehmen eine Geldbuße nach § 30 des Gesetzes über Ordnungswidrigkeiten rechtskräftig festgesetzt worden ist wegen einer Straftat nach: 1. § 129 des Strafgesetzbuchs (Bildung krimineller Vereinigungen), § 129a des Strafgesetzbuchs (Bildung terroristischer Vereinigungen) oder § 129b des Strafgesetzbuchs (Kriminelle und terroristische Vereinigungen im Ausland).
Geldwäsche oder Terrorismusfinanzierung: Nach § 123 Abs. (1) Nr. 2. GWB muss ein Unternehmen von einem Vergabeverfahren ausgeschlossen werden, wenn es Geldwäsche betreibt oder Terrorismusfinanzierung unterstützt. Dieser Ausschlussgrund gilt auch dann, wenn das Unternehmen strafrechtlich verurteilt wurde oder gegen die entsprechenden Bestimmungen verstößt, die sich auf Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung beziehen.
Betrug: Der Ausschlussgrund bei Betrug oder Subventionsbetrug ist in § 123 Abs. 1 Nr. 6 GWB geregelt. Laut dieser Vorschrift muss ein Unternehmen von einem Vergabeverfahren ausgeschlossen werden, wenn es wegen Betrugs oder Subventionsbetrugs rechtskräftig verurteilt wurde. Dies umfasst insbesondere: Betrug, der im Zusammenhang mit der Vergabe oder Durchführung öffentlicher Aufträge oder bei der Verwendung öffentlicher Mittel begangen wurde. Subventionsbetrug, bei dem das Unternehmen unrichtige Angaben macht, um unrechtmäßig öffentliche Gelder oder Subventionen zu erhalten.
Korruption: § 123 GWB Zwingende Ausschlussgründe, (1) Öffentliche Auftraggeber schließen ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme aus, wenn sie Kenntnis davon haben, dass eine Person, deren Verhalten nach Absatz 3 dem Unternehmen zuzurechnen ist, rechtskräftig verurteilt oder gegen das Unternehmen eine Geldbuße nach § 30 des Gesetzes über Ordnungswidrigkeiten rechtskräftig festgesetzt worden ist wegen einer Straftat nach: 6. § 299 des Strafgesetzbuchs (Bestechlichkeit und Bestechung im geschäftlichen Verkehr), §§ 299a und 299b des Strafgesetzbuchs (Bestechlichkeit und Bestechung im Gesundheitswesen)
Kinderarbeit und andere Formen des Menschenhandels: Der Ausschlussgrund aufgrund von Menschenhandel, Zwangsprostitution, Zwangsarbeit oder Ausbeutung ist in § 123 Abs. 1 Nr. 10 GWB geregelt. Nach dieser Vorschrift muss ein Unternehmen von einem Vergabeverfahren ausgeschlossen werden, wenn es in Menschenhandel, Zwangsprostitution, Zwangsarbeit oder Ausbeutung verwickelt ist oder dies gefördert hat. Das umfasst insbesondere auch Fälle, in denen das Unternehmen rechtskräftig verurteilt wurde.
Verstoß gegen die Verpflichtung zur Entrichtung von Steuern: § 123 GWB Zwingende Ausschlussgründe (4) Öffentliche Auftraggeber schließen ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme an einem Vergabeverfahren aus, wenn 1. das Unternehmen seinen Verpflichtungen zur Zahlung von Steuern, Abgaben oder Beiträgen zur Sozialversicherung nicht nachgekommen ist und dies durch eine rechtskräftige Gerichts- oder bestandskräftige Verwaltungsentscheidung festgestellt wurde.
Verstoß gegen die Verpflichtung zur Entrichtung von Sozialversicherungsbeiträgen: § 123 GWB Zwingende Ausschlussgründe (4) Öffentliche Auftraggeber schließen ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme an einem Vergabeverfahren aus, wenn das Unternehmen seinen Verpflichtungen zur Zahlung von Steuern, Abgaben oder Beiträgen zur Sozialversicherung nicht nachgekommen ist und dies durch eine rechtskräftige Gerichts- oder bestandskräftige Verwaltungsentscheidung festgestellt wurde.
Verstoß gegen umweltrechtliche Verpflichtungen: § 124 GWB Fakultative Ausschlussgründe (1) Öffentliche Auftraggeber können unter Berücksichtigung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme an einem Vergabeverfahren ausschließen, wenn 1.das Unternehmen bei der Ausführung öffentlicher Aufträge nachweislich gegen geltende umwelt-, sozial- oder arbeitsrechtliche Verpflichtungen verstoßen hat.
Verstoß gegen sozialrechtliche Verpflichtungen: § 124 GWB Fakultative Ausschlussgründe (1) Öffentliche Auftraggeber können unter Berücksichtigung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme an einem Vergabeverfahren ausschließen, wenn 1. das Unternehmen bei der Ausführung öffentlicher Aufträge nachweislich gegen geltende umwelt-, sozial- oder arbeitsrechtliche Verpflichtungen verstoßen hat.
Verstoß gegen arbeitsrechtliche Verpflichtungen: Ein Ausschlussgrund aufgrund von Verstößen gegen arbeitsrechtliche Verpflichtungen, wie sie in § 21 des Gesetzes zur Bekämpfung der Schwarzarbeit und illegalen Beschäftigung (SchwarzArbG), § 21 des Arbeitnehmerentsendegesetzes (AEntG), § 19 des Mindestlohngesetzes (MiLoG), § 98c des Aufenthaltsgesetzes (AufenthG) sowie § 22 des Lieferkettensorgfaltspflichtengesetzes (LkSG) geregelt sind, kann ebenfalls ein Ausschlussgrund in einem Vergabeverfahren darstellen. Dies gilt insbesondere, wenn ein Unternehmen wiederholt gegen diese arbeitsrechtlichen Verpflichtungen verstößt. Ein solcher Ausschluss dient dem Ziel, sicherzustellen, dass nur Unternehmen, die arbeitsrechtliche Standards einhalten und keine illegalen Praktiken betreiben, an öffentlichen Ausschreibungen teilnehmen.
Zahlungsunfähigkeit: § 124 GWB Fakultative Ausschlussgründe 1) Öffentliche Auftraggeber können unter Berücksichtigung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme an einem Vergabeverfahren ausschließen, wenn 2. das Unternehmen zahlungsunfähig ist, über das Vermögen des Unternehmens ein Insolvenzverfahren oder ein vergleichbares Verfahren beantragt oder eröffnet worden ist, die Eröffnung eines solchen Verfahrens mangels Masse abgelehnt worden ist, sich das Unternehmen im Verfahren der Liquidation befindet oder seine Tätigkeit eingestellt hat.
Verwaltung der Vermögenswerte durch einen Insolvenzverwalter: Ein Ausschlussgrund aufgrund von Insolvenz ist in § 124 Abs. 1 Nr. 2 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) geregelt. Öffentliche Auftraggeber können unter Berücksichtigung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme an einem Vergabeverfahren ausschließen, wenn das Unternehmen zahlungsunfähig ist, über das Vermögen des Unternehmens ein Insolvenzverfahren oder ein vergleichbares Verfahren beantragt oder eröffnet worden ist, die Eröffnung eines solchen Verfahrens mangels Masse abgelehnt worden ist, sich das Unternehmen im Verfahren der Liquidation befindet oder seine Tätigkeit eingestellt hat.
Einstellung der gewerblichen Tätigkeit: § 124 GWB Fakultative Ausschlussgründe (1) Öffentliche Auftraggeber können unter Berücksichtigung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme an einem Vergabeverfahren ausschließen, wenn 2.das Unternehmen zahlungsunfähig ist, über das Vermögen des Unternehmens ein Insolvenzverfahren oder ein vergleichbares Verfahren beantragt oder eröffnet worden ist, die Eröffnung eines solchen Verfahrens mangels Masse abgelehnt worden ist, sich das Unternehmen im Verfahren der Liquidation befindet oder seine Tätigkeit eingestellt hat.
Der Zahlungsunfähigkeit vergleichbare Lage gemäß nationaler Rechtsvorschriften: Ein Ausschlussgrund aufgrund von Insolvenz ist in § 124 Abs. 1 Nr. 2 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) geregelt. Öffentliche Auftraggeber können unter Berücksichtigung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme an einem Vergabeverfahren ausschließen, wenn das Unternehmen zahlungsunfähig ist, über das Vermögen des Unternehmens ein Insolvenzverfahren oder ein vergleichbares Verfahren beantragt oder eröffnet worden ist, die Eröffnung eines solchen Verfahrens mangels Masse abgelehnt worden ist, sich das Unternehmen im Verfahren der Liquidation befindet oder seine Tätigkeit eingestellt hat.
Schwerwiegendes berufliches Fehlverhalten: § 124 GWB Fakultative Ausschlussgründe (1) Öffentliche Auftraggeber können unter Berücksichtigung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme an einem Vergabeverfahren ausschließen, wenn 3. das Unternehmen im Rahmen der beruflichen Tätigkeit nachweislich eine schwere Verfehlung begangen hat, durch die die Integrität des Unternehmens infrage gestellt wird; § 123 Absatz 3 ist entsprechend anzuwenden.
Vereinbarungen mit anderen Wirtschaftsteilnehmern zur Verzerrung des Wettbewerbs: Ein Ausschlussgrund aufgrund wettbewerbsbeschränkender Vereinbarungen ist in § 124 Abs. 1 Nr. 4 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) geregelt. Demnach muss ein Bewerber oder Bieter von einem Vergabeverfahren ausgeschlossen werden, wenn er wettbewerbsbeschränkende Vereinbarungen getroffen hat, die den Wettbewerb erheblich beeinträchtigen. Solche Vereinbarungen können zum Beispiel Kartelle oder Absprachen zur Preisgestaltung oder zur Aufteilung von Märkten gehören, die die Transparenz und Fairness des Vergabeverfahrens gefährden. Die Regelung dient dem Schutz des Wettbewerbs und soll verhindern, dass Unternehmen durch unzulässige Absprachen den Markt manipulieren und dadurch den Wettbewerb und die Vergabe von Aufträgen verzerren.
Interessenkonflikt aufgrund seiner Teilnahme an dem Vergabeverfahren: § 124 GWB Fakultative Ausschlussgründe (1) Öffentliche Auftraggeber können unter Berücksichtigung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme an einem Vergabeverfahren ausschließen, wenn 5. ein Interessenkonflikt bei der Durchführung des Vergabeverfahrens besteht, der die Unparteilichkeit und Unabhängigkeit einer für den öffentlichen Auftraggeber tätigen Person bei der Durchführung des Vergabeverfahrens beeinträchtigen könnte und der durch andere, weniger einschneidende Maßnahmen nicht wirksam beseitigt werden kann.
Direkte oder indirekte Beteiligung an der Vorbereitung des Vergabeverfahrens: § 124 GWB Fakultative Ausschlussgründe (1) Öffentliche Auftraggeber können unter Berücksichtigung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme an einem Vergabeverfahren ausschließen, wenn 6. eine Wettbewerbsverzerrung daraus resultiert, dass das Unternehmen bereits in die Vorbereitung des Vergabeverfahrens einbezogen war, und diese Wettbewerbsverzerrung nicht durch andere, weniger einschneidende Maßnahmen beseitigt werden kann.
Vorzeitige Beendigung, Schadensersatz oder andere vergleichbare Sanktionen: § 124 GWB Fakultative Ausschlussgründe (1) Öffentliche Auftraggeber können unter Berücksichtigung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme an einem Vergabeverfahren ausschließen, wenn 7. das Unternehmen eine wesentliche Anforderung bei der Ausführung eines früheren öffentlichen Auftrags oder Konzessionsvertrags erheblich oder fortdauernd mangelhaft erfüllt hat und dies zu einer vorzeitigen Beendigung, zu Schadensersatz oder zu einer vergleichbaren Rechtsfolge geführt hat.
Täuschung, Zurückhaltung von Informationen, Unfähigkeit zur Vorlage erforderlicher Unterlagen oder Erlangung vertraulicher Informationen zu dem Verfahren: § 123 GWB Zwingende Ausschlussgründe (1) Öffentliche Auftraggeber schließen ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme aus, wenn sie Kenntnis davon haben, dass eine Person, deren Verhalten nach Absatz 3 dem Unternehmen zuzurechnen ist, rechtskräftig verurteilt oder gegen das Unternehmen eine Geldbuße nach § 30 des Gesetzes über Ordnungswidrigkeiten rechtskräftig festgesetzt worden ist wegen einer Straftat nach: 7. § 108e des Strafgesetzbuchs (Bestechlichkeit und Bestechung von Mandatsträgern).

5. Los

5.1.
Los: LOT-0001
Titel: dynamisches Beschaffungssystem - diverses Mobiliar
Beschreibung: Das Dynamische Beschaffungssystem dient der Beschaffung von diversem Mobiliar. Das geschätzte Auftragsvolumen beträgt über die gesamte Laufzeit des DBS ca. 2.000.000 EUR (netto). Die Vergabe der Einzelaufträge erfolgt im Rahmen von Miniwettbewerben.
Interne Kennung: #003-2631
5.1.1.
Zweck
Art des Auftrags: Lieferleistungen
Haupteinstufung (cpv): 39150000 Diverse Möbel und Einrichtungen
Zusätzliche Einstufung (cpv): 39151000 Diverse Möbel
5.1.2.
Erfüllungsort
Stadt: Greifswald
Land, Gliederung (NUTS): Vorpommern-Greifswald (DE80N)
Land: Deutschland
5.1.2.
Erfüllungsort
Stadt: Wolgast
Land, Gliederung (NUTS): Vorpommern-Greifswald (DE80N)
Land: Deutschland
5.1.2.
Erfüllungsort
Stadt: Karlsburg
Land, Gliederung (NUTS): Vorpommern-Greifswald (DE80N)
Land: Deutschland
5.1.3.
Geschätzte Dauer
Datum des Beginns: 23/07/2026
Enddatum der Laufzeit: 22/07/2031
5.1.6.
Allgemeine Informationen
Vorbehaltene Teilnahme:
Teilnahme ist nicht vorbehalten.
Die Namen und beruflichen Qualifikationen des zur Auftragsausführung eingesetzten Personals sind anzugeben: Nicht erforderlich
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesen: nein
Diese Auftragsvergabe ist auch für kleine und mittlere Unternehmen (KMU) geeignet: ja
Zusätzliche Informationen: #Besonders auch geeignet für:other-sme# Bitte beachten Sie, dass alle aktuellen und zukünftigen Standorte der Universitätsmedizin Greifswald als mögliche Erfüllungsorte gelten. Im Falle der Erweiterung um zusätzliche Standorte erstreckt sich der Leistungsort automatisch auf diese. Dies gilt auch für laufende dynamische Beschaffungssysteme; der Geltungsbereich der Erfüllungsorte umfasst stets sämtliche Standorte der Körperschaft.
5.1.7.
Strategische Auftragsvergabe
Ziel der strategischen Auftragsvergabe: Keine strategische Beschaffung
5.1.9.
Eignungskriterien
Quellen der Auswahlkriterien: Bekanntmachung
Kriterium: Eintragung in ein relevantes Berufsregister
Beschreibung des Auswahlkriteriums: Befähigung und Erlaubnis zur Berufsausübung (VgV) (Mit dem Angebot; Mittels Eigenerklärung): Befähigung und Erlaubnis zur Berufsausübung § 44 VgV: -Eintragung in die Berufsgenossenschaft (Nennung Bezeichnung und Mitgliedsnummer) oder Eintragung in das Handelsregister (Nennung Nummer und Amtsgericht) oder Eintragung in die Handwerksrolle oder Eintragung in einem sonstigen Berufsregister -Eigenerklärung Präqualifizierung (falls vorhanden) -Eigenerklärung Beachtung ILO Kernarbeitsnormen

Kriterium: Maßnahmen zur Sicherstellung der Qualität
Beschreibung des Auswahlkriteriums: Eigenerklärung Qualitätsmanagement (VgV) (Mit dem Angebot; Mittels Eigenerklärung): Technische und berufliche Leistungsfähigkeit § 46 VgV: Eigenerklärung Qualitätsmanagement

Kriterium: Anteil der Unterauftragsvergabe
Beschreibung des Auswahlkriteriums: Eigenerklärung Unteraufträge (VgV) (Mit dem Angebot; Mittels Eigenerklärung): Technische und berufliche Leistungsfähigkeit § 46 VgV: - Eigenerklärung Unteraufträge - Eigenerklärung Eignungsleihe - Eigenerklärung Bietergemeinschaften -Eigenerklärung verbundene Unternehmen

Kriterium: Allgemeiner Jahresumsatz
Beschreibung des Auswahlkriteriums: Eigenerklärung zum Umsatz (VgV) (Mit dem Angebot; Mittels Eigenerklärung): Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit § 45 VgV: - Eigenerklärung zum Umsatz: Gesamtumsatz der letzten 3 Geschäftsjahre sowie zusätzlich den Umsatz der letzten 3 Geschäftsjahre in dem Tätigkeitsbereich des konkreten Auftrags, der Gegenstand dieser Vergabe ist

Kriterium: Berufliche Risikohaftpflichtversicherung
Beschreibung des Auswahlkriteriums: Eigenerklärung zur Betriebs-/Berufshaftpflichtversicherung (VgV) (Mit dem Angebot; Mittels Eigenerklärung): Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit § 45 VgV: -Eigenerklärung zur Betriebs-/Berufshaftpflichtversicherung mit den Deckungssummen von 5,0 Mio. EUR für Sach- und Personenschäden, sowie eine Deckungssumme von 100.000 EUR für Vermögensschäden je Versicherungsjahr und je Schadensfall bei doppelter Maximierung. Für den Fall, dass der Bieter/Bewerber nicht über eine Betriebs-/Berufshaftpflichtversicherung mit den geforderten Mindestdeckungssummen verfügt, verpflichtet er sich, im Auftragsfall eine Betriebs-/ Berufshaftpflichtversicherung mit den zuvor geforderten Deckungssummen für Personen- und Sachschäden sowie für Vermögensschäden je Versicherungsjahr und je Schadensfall bei jeweils doppelter Maximierung abzuschließen bzw. die Deckungssummen der bestehenden Versicherung entsprechend zu erhöhen.

Kriterium: Durchschnittliche jährliche Belegschaft
Beschreibung des Auswahlkriteriums: Personalstärke Belegschaft (VgV) (Mit dem Angebot; Mittels Eigenerklärung): -Technische und berufliche Leistungsfähigkeit § 46 VgV: - Personalstärke: durchschnittliche jährliche Anzahl an Beschäftigten insgesamt der letzten 3 Geschäftsjahre umgerechnet auf Vollzeitkräfte; Anzahl der Mitarbeiter in für den Ausschreibungsgegenstand relevanten Geschäftsfeldern in den letzten 3 Geschäftsjahren umgerechnet auf Vollzeitkräfte -Eigenerklärung KMU

Kriterium: Referenzen zu bestimmten Lieferungen
Beschreibung des Auswahlkriteriums: Referenzen Lieferleistung (VgV) (Mit dem Angebot; Mittels Eigenerklärung): Technische und berufliche Leistungsfähigkeit § 46 VgV: - 3 Referenzen über vergleichbare Leistungen

Kriterium: Referenzen zu bestimmten Lieferungen
Beschreibung des Auswahlkriteriums: Referenzen - Der Bewerber hat zum Nachweis seiner fachlichen Eignung mindestens drei Referenzen über vergleichbare Liefer- und/oder Einrichtungsleistungen aus den letzten fünf Jahren vorzulegen. Die Referenzen müssen Erfahrungen in der Lieferung, Einrichtung und gegebenenfalls Montage von Büro-, Objekt-, Medizin- und/oder Labormöbeln sowie vergleichbaren funktionalen Einrichtungssystemen erkennen lassen. Als vergleichbare Leistungen gelten insbesondere: - Büro- und Verwaltungsbereichsmöblierung, - Ausstattung von Hochschulen und Forschungseinrichtungen, - Krankenhäuser und Universitätskliniken, - Stations- und Pflegebereichsmöblierung, - Arzt- und Untersuchungsräume, - Funktionsräume, - Laboreinrichtungen und Labormöbelsysteme, - Reinraumbereiche (sofern einschlägig), - Apotheken- und Medikamentenbereiche (sofern einschlägig), - sonstige technisch, funktional oder hygienisch anspruchsvolle Einrichtungslösungen. Der Nachweis der geforderten Referenzen ist durch eine Eigenerklärung des Bewerbers zu erbringen.

Kriterium: Relevante Bildungs- und Berufsqualifikationen
Beschreibung des Auswahlkriteriums: Fachliche Leistungsfähigkeit im Bereich Planung und Einrichtung - Der Bewerber hat darzustellen, dass er über die erforderliche Kompetenz und Erfahrung zur Beratung, Planung, Lieferung, Koordination und Umsetzung von Büro-, Objekt-, Medizin- und/oder Labormöbeln sowie vergleichbaren Einrichtungssystemen verfügt. Das umfasst insbesondere: - Beratung bei Raum- und Arbeitsplatzlösungen, - Unterstützung bei Einrichtungskonzepten und technischen Planungen, - Durchführung bzw. Organisation von Aufmaßen vor Ort, - Koordination von Liefer-, Montage- und Einrichtungsleistungen Sofern erforderlich, stehen dem Bewerber geeignete Ansprechpartner*innen für Beratung, Planung und technische Abstimmung zur Verfügung. Nachweis: Der Nachweis erfolgt durch Eigenerklärung des Bewerbers.

Kriterium: Referenzen zu bestimmten Dienstleistungen
Beschreibung des Auswahlkriteriums: Hygiene- und Materialanforderungen - Der Bewerber muss über Erfahrungen mit der Lieferung von Möbeln und Einrichtungssystemen für hygienisch sensible Bereiche verfügen und in der Lage sein, die besonderen Anforderungen an Materialien, Oberflächen und Reinigungseigenschaften zu berücksichtigen. Dies umfasst insbesondere: -Erfahrung mit geeigneten Materialien und Oberflächen für medizinische, pflegerische, wissenschaftliche oder vergleichbare Bereiche, -Kenntnisse hinsichtlich der Reinigungs- und Desinfektionsbeständigkeit eingesetzter Materialien, -Berücksichtigung geeigneter Oberflächen-, Fugen- und Kanten Sofern erforderlich, kann der Bewerber geeignete Informationen zu Materialien, Oberflächen und Pflegeeigenschaften der angebotenen Produkte bereitstellen. Nachweis: Der Nachweis erfolgt durch Eigenerklärung des Bewerbers.

Kriterium: Maßnahmen zur Sicherstellung der Qualität
Beschreibung des Auswahlkriteriums: Technische Anforderungen und Produktsicherheit - Der Bewerber muss gewährleisten, dass die von ihm angebotenen und gelieferten Möbel und Einrichtungssysteme die einschlägigen gesetzlichen Anforderungen, Normen und technischen Standards erfüllen, soweit diese für die jeweilige Produktgruppe relevant sind. Dies umfasst insbesondere: -Berücksichtigung von Anforderungen an Arbeitsplatzergonomie und Produktsicherheit, -Einhaltung einschlägiger Anforderungen für medizinische Einrichtungen, soweit zutreffend, -Berücksichtigung von Anforderungen an Laborarbeitsplätze und spezielle Einsatzbereiche, soweit zutreffend, -Sicherstellung erforderlicher Kennzeichnungen und Nachweise (z. B. CE-Kennzeichnung, sofern einschlägig), -Berücksichtigung technischer Anforderungen bei Möbeln mit integrierten elektrischen oder sonstigen technischen Komponenten. Bei Bedarf stellt der Bewerber geeignete technische Informationen, Produktnachweise oder Herstellerunterlagen zur Verfügung. Nachweis: Der Nachweis erfolgt durch Eigenerklärung des Bewerbers.

Kriterium: Werkzeuge, Anlagen oder technische Ausrüstung
Beschreibung des Auswahlkriteriums: Lieferfähigkeit und Produktverfügbarkeit - Der Bewerber muss gewährleisten, dass die von ihm angebotenen Möbel und Einrichtungssysteme über einen angemessenen Zeitraum verfügbar sind und eine bedarfsgerechte Nachbeschaffung sowie Ersatzteilversorgung ermöglicht wird. Dies umfasst insbesondere: Sicherstellung der Lieferfähigkeit bei wiederkehrenden Abrufen, Möglichkeit zur Nachbeschaffung und Erweiterung bestehender Einrichtungssysteme, Verfügbarkeit von Ersatzteilen und Austauschkomponenten, Information über Produktänderungen oder Auslaufmodelle, soweit diese die Nutzung oder Nachbeschaffung betreffen. Sofern erforderlich, unterstützt der Bewerber den Auftraggeber bei der Auswahl geeigneter Nachfolge- oder Alternativprodukte.

Kriterium: Referenzen zu bestimmten Lieferungen
Beschreibung des Auswahlkriteriums: Brandschutzanforderungen - Der Bewerber muss gewährleisten, dass die von ihm angebotenen und gelieferten Möbel und Einrichtungssysteme die einschlägigen gesetzlichen und brandschutztechnischen Anforderungen erfüllen. Die vom Auftraggeber vorgegebenen brandschutztechnischen Anforderungen sind bei der Leistungserbringung zu berücksichtigen. Der Bieter bestätigt, dass alle Brandschutzanforderungen erfüllen werden.

Kriterium: Umweltmanagementmaßnahmen
Beschreibung des Auswahlkriteriums: Nachhaltigkeit - Der Bewerber muss die Grundsätze einer nachhaltigen Beschaffung berücksichtigen und auf eine möglichst langfristige Nutzbarkeit der angebotenen Möbel und Einrichtungssysteme hinwirken. Dies umfasst insbesondere: - langlebige und robuste Materialien, - Reparatur- und Wartungsmöglichkeiten, - Verfügbarkeit von Ersatzteilen und Austauschkomponenten, - modulare bzw. erweiterbare Einrichtungssysteme, - Möglichkeiten zur Nach- bzw. Umnutzung bestehender Systeme, - Berücksichtigung recyclingfähiger Materialien. Nachweis: Der Nachweis erfolgt durch Eigenerklärung des Bewerbers mit kurzer Darstellung der vorgesehenen Nachhaltigkeitsmaßnahmen.

Kriterium: Maßnahmen zur Sicherstellung der Qualität
Beschreibung des Auswahlkriteriums: Zertifikate, Prüfungen und Nachweise - Der Bewerber verfügt, soweit vorhanden und für die jeweilige Produktgruppe einschlägig, über geeignete Zertifikate, Prüfungen oder sonstige Nachweise zur Qualität, Umweltverträglichkeit, Nachhaltigkeit, Produktsicherheit und Ergonomie der angebotenen Möbel und Einrichtungssysteme. Der Nachweis erfolgt durch Eigenerklärung des Bewerbers.

Kriterium: Referenzen zu bestimmten Lieferungen
Beschreibung des Auswahlkriteriums: Anforderungen an Labormöbel - Sofern Labormöbel bzw. Laborarbeitsplätze Bestandteil eines Abrufs sind, muss der Bewerber gewährleisten, dass die angebotenen Produkte die einschlägigen technischen Anforderungen und Normen für Laborbereiche erfüllen. Dies umfasst insbesondere, soweit für die jeweilige Produktgruppe relevant: -Anforderungen an Laborarbeitsplätze gemäß DIN EN 13150, -Anforderungen an Labormöbel und Lagereinrichtungen gemäß DIN EN 14727, -Anforderungen an gewerbliche Aufbewahrungsmöbel gemäß DIN EN 16121 und DIN EN 16122, - weitere einschlägige technische Anforderungen für den jeweiligen Einsatzbereich. Der Bewerber stellt bei Bedarf geeignete technische Unterlagen, Produktinformationen und Nachweise zur Verfügung. Der Nachweis erfolgt durch Eigenerklärung des Bewerbers.

Kriterium: Maßnahmen zur Sicherstellung der Qualität
Beschreibung des Auswahlkriteriums: Eignung für medizinische Bereiche - Der Bewerber muss gewährleisten, dass er über die erforderliche Erfahrung und Fachkunde für die Lieferung von Möbeln und Einrichtungssystemen für medizinische Einrichtungen verfügt und die besonderen Anforderungen dieser Einsatzbereiche berücksichtigen kann. Dies umfasst insbesondere: Erfahrung mit der Ausstattung medizinischer Bereiche, insbesondere Stations-, Untersuchungs- und Behandlungsräume, Funktionsräume sowie Arzt- und Pflegebereiche, Verständnis für die besonderen funktionalen Anforderungen in medizinischen Einrichtungen Nachweis: Der Nachweis erfolgt durch Eigenerklärung des Bewerbers.

Kriterium: Maßnahmen zur Sicherstellung der Qualität
Beschreibung des Auswahlkriteriums: Montage- und Logistikleistungen - Der Bewerber muss gewährleisten, dass die erforderlichen Liefer-, Logistik- und Montageleistungen entsprechend den Anforderungen des Auftraggebers erbracht werden können. Dies umfasst insbesondere: -Anlieferung und Transport der Möbel und Einrichtungssysteme, -Vertragen und Aufstellung am vorgesehenen Einsatzort, -fachgerechte Montage und Installation, soweit erforderlich, -Entsorgung von Verpackungsmaterialien, -Durchführung von Arbeiten im laufenden Betrieb unter Berücksichtigung der besonderen Anforderungen einer medizinischen Einrichtung.

Kriterium: Maßnahmen zur Sicherstellung der Qualität
Beschreibung des Auswahlkriteriums: Service- und Reklamationsmanagement - Der Bewerber muss gewährleisten, dass für Serviceanfragen, Reklamationen und Mängelmeldungen eine geeignete Betreuung und Bearbeitung sichergestellt ist. Dies umfasst insbesondere: -strukturierte Bearbeitung von Reklamationen und Mängelmeldungen, -Koordination von Nachlieferungen und Ersatzteilen, -Unterstützung bei technischen Rückfragen,
Informationen über die zweite Phase eines zweiphasigen Verfahrens:
Mindestzahl der zur zweiten Phase des Verfahrens einzuladenden Bewerber: 5
5.1.11.
Auftragsunterlagen
Sprachen, in denen die Auftragsunterlagen offiziell verfügbar sind: Deutsch
Frist für die Anforderung zusätzlicher Informationen: 13/06/2031 23:59:59 (UTC+02:00) Osteuropäische Zeit, Mitteleuropäische Sommerzeit
Internetadresse der Auftragsunterlagen: https://www.dtvp.de/Satellite/notice/CXS0YH5YT8KT5WNX/documents
5.1.12.
Bedingungen für die Auftragsvergabe
Verfahrensbedingungen:
Voraussichtliches Datum der Absendung der Aufforderungen zur Angebotseinreichung: 01/07/2031
Bedingungen für die Einreichung:
Elektronische Einreichung: Erforderlich
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch
Elektronischer Katalog: Nicht zulässig
Varianten: Nicht zulässig
Die Bieter können mehrere Angebote einreichen: Nicht zulässig
Frist für den Eingang der Teilnahmeanträge: 27/06/2031 11:00:00 (UTC+02:00) Osteuropäische Zeit, Mitteleuropäische Sommerzeit
Informationen, die nach Ablauf der Einreichungsfrist ergänzt werden können:
Nach Ermessen des Käufers können einige fehlenden Bieterunterlagen nach Fristablauf nachgereicht werden.
Zusätzliche Informationen: § 56 VgV 1) Die Interessensbestätigungen, Teilnahmeanträge und Angebote sind auf Vollständigkeit und fachliche Richtigkeit, Angebote zudem auf rechnerische Richtigkeit zu prüfen. (2) Der öffentliche Auftraggeber kann den Bewerber oder Bieter unter Einhaltung der Grundsätze der Transparenz und der Gleichbehandlung auffordern, fehlende, unvollständige oder fehlerhafte unternehmensbezogene Unterlagen, insbesondere Eigenerklärungen, Angaben, Bescheinigungen oder sonstige Nachweise, nachzureichen, zu vervollständigen oder zu korrigieren, oder fehlende oder unvollständige leistungsbezogene Unterlagen nachzureichen oder zu vervollständigen. Der öffentliche Auftraggeber ist berechtigt, in der Auftragsbekanntmachung oder den Vergabeunterlagen festzulegen, dass er keine Unterlagen nachfordern wird. (3) Die Nachforderung von leistungsbezogenen Unterlagen, die die Wirtschaftlichkeitsbewertung der Angebote anhand der Zuschlagskriterien betreffen, ist ausgeschlossen. Dies gilt nicht für Preisangaben, wenn es sich um unwesentliche Einzelpositionen handelt, deren Einzelpreise den Gesamtpreis nicht verändern oder die Wertungsreihenfolge und den Wettbewerb nicht beeinträchtigen. (4) Die Unterlagen sind vom Bewerber oder Bieter nach Aufforderung durch den öffentlichen Auftraggeber innerhalb einer von diesem festzulegenden angemessenen, nach dem Kalender bestimmten Frist vorzulegen. (5) Die Entscheidung zur und das Ergebnis der Nachforderung sind zu dokumentieren.
Auftragsbedingungen:
Die Auftragsausführung muss im Rahmen von Programmen für geschützte Beschäftigungsverhältnisse erfolgen: Nein
Bedingungen für die Ausführung des Auftrags: Einzureichende Unterlagen: * Mit dem Angebot ** Mittels Eigenerklärung: - Bietereigenerklärung - Eigenerklärung Russlandsanktionen - Eigenerklärung über das Vorliegen von Ausschlussgründen: Befähigung und Erlaubnis zur Berufsausübung § 44 VgV: - Eigenerklärung über das Vorliegen von Ausschlussgründen - Herstellerangaben zur Aufbereitung: Herstellerangaben zur Aufbereitung als Voraussetzung für Anschaffung eines Medizinproduktes - Vereinbarung mit Lieferanten nach § 6 LkSG
Elektronische Rechnungsstellung: Erforderlich
Aufträge werden elektronisch erteilt: ja
Zahlungen werden elektronisch geleistet: ja
5.1.15.
Techniken
Rahmenvereinbarung:
Keine Rahmenvereinbarung
Informationen über das dynamische Beschaffungssystem:
Kein dynamisches Beschaffungssystem
5.1.16.
Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung
Überprüfungsstelle: Geschäftsstelle der Vergabekammern beim Ministerium für Wirtschaft, Infrastruktur, Tourismus und Arbeit Mecklenburg-Vorpommern
Informationen über die Überprüfungsfristen: Vergabeverstöße sind unverzüglich, spätestens innerhalb von 10 Tagen nach Kenntnis, zu rügen (§ 160 Abs. 3 GWB). Mängel in Bekanntmachung oder Vergabeunterlagen bis Angebotsfrist. Nach Rügeablehnung kann binnen 15 Tagen ein Nachprüfungsantrag bei der Vergabekammer gestellt werden. Bei Vertragsunwirksamkeit: Antrag binnen 30 Tagen nach Mitteilung über Vertragsschluss, sonst binnen 6 Monaten. Fristversäumnis führt zum Rechtsverlust.
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt: Universitätsmedizin Greifswald KöR
Organisation, die Teilnahmeanträge entgegennimmt: Universitätsmedizin Greifswald KöR

8. Organisationen

8.1.
ORG-0001
Offizielle Bezeichnung: Universitätsmedizin Greifswald KöR
Registrierungsnummer: 13-X19111018-22
Postanschrift: Fleischmannstraße 8
Stadt: Greifswald
Postleitzahl: 17489
Land, Gliederung (NUTS): Vorpommern-Greifswald (DE80N)
Land: Deutschland
Telefon: +49 3834860
Fax: +49 3834865202
Rollen dieser Organisation:
Beschaffer
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt
Organisation, die Teilnahmeanträge entgegennimmt
8.1.
ORG-0002
Offizielle Bezeichnung: Geschäftsstelle der Vergabekammern beim Ministerium für Wirtschaft, Infrastruktur, Tourismus und Arbeit Mecklenburg-Vorpommern
Registrierungsnummer: VKMV-13-L50010000000-78
Postanschrift: Johannes-Stelling-Str. 14
Stadt: Schwerin
Postleitzahl: 19053
Land, Gliederung (NUTS): Schwerin, Kreisfreie Stadt (DE804)
Land: Deutschland
Telefon: +49 385588-15164
Fax: +49 385588-485-5817
Internetadresse: http://www.regierung-mv.de
Rollen dieser Organisation:
Überprüfungsstelle
8.1.
ORG-0003
Offizielle Bezeichnung: Datenservice Öffentlicher Einkauf (in Verantwortung des Beschaffungsamts des BMI)
Registrierungsnummer: 0204:994-DOEVD-83
Stadt: Bonn
Postleitzahl: 53119
Land, Gliederung (NUTS): Bonn, Kreisfreie Stadt (DEA22)
Land: Deutschland
Telefon: +49228996100
Rollen dieser Organisation:
TED eSender

Informationen zur Bekanntmachung

Kennung/Fassung der Bekanntmachung: 0969e04b-45ad-4661-838c-a9ce988b630f - 01
Formulartyp: Wettbewerb
Art der Bekanntmachung: Auftrags- oder Konzessionsbekanntmachung – Standardregelung
Unterart der Bekanntmachung: 16
Datum der Übermittlung der Bekanntmachung: 23/07/2026 10:37:57 (UTC+02:00) Osteuropäische Zeit, Mitteleuropäische Sommerzeit
Sprachen, in denen diese Bekanntmachung offiziell verfügbar ist: Deutsch
Veröffentlichungsnummer der Bekanntmachung: 514893-2026
ABl. S – Nummer der Ausgabe: 141/2026
Datum der Veröffentlichung: 24/07/2026