5.1.1.
Zweck
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Haupteinstufung (cpv): 71322300 Planungsleistungen für Brücken
Zusätzliche Einstufung (cpv): 71327000 Dienstleistungen in der Tragwerksplanung, 71320000 Planungsleistungen im Bauwesen, 71322500 Technische Planungsleistungen für Verkehrsanlagen
5.1.2.
Erfüllungsort
Stadt: Rostock
Postleitzahl: 18055
Land, Gliederung (NUTS): Rostock, Kreisfreie Stadt (DE803)
Land: Deutschland
5.1.6.
Allgemeine Informationen
Vorbehaltene Teilnahme:
Teilnahme ist nicht vorbehalten.
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesen: nein
Diese Auftragsvergabe ist auch für kleine und mittlere Unternehmen (KMU) geeignet: nein
5.1.7.
Strategische Auftragsvergabe
Ziel der strategischen Auftragsvergabe: Keine strategische Beschaffung
5.1.9.
Eignungskriterien
Quellen der Auswahlkriterien: Bekanntmachung
Kriterium: Berufliche Risikohaftpflichtversicherung
Beschreibung des Auswahlkriteriums: § 45 (4) Nr. 2 VgV: Nachweis einer Berufshaftpflichtversicherung. Nachweis einer bestehenden Berufshaftpflichtversicherung oder eine unbedingte Erklärung des Versicherers, im Auftragsfall eine projektbezogene Versicherung mit folgenden Deckungssummen abzuschließen: Für Personenschäden: mindestens 5,0 Mio. EUR. Für sonstige Schäden (Sach- und Vermögensschäden): mindestens 5,0 Mio. EUR. Die Deckungssummen müssen 2-fach maximiert pro Versicherungsjahr oder projektbezogen ohne Anrechnung auf andere Objekte (Objektversicherung) zur Verfügung stehen. Der Nachweis darf nicht älter als 12 Monate sein. - siehe Auswahlmatrix zur Begrenzung der Bewerberzahl (1. Stufe - Teilnahmewettbewerb)
Kriterium: Andere wirtschaftliche oder finanzielle Anforderungen
Beschreibung des Auswahlkriteriums: § 45 (4) Nr. 4 VgV: Mindestjahresumsatz des Unternehmens jeweils bezogen auf die letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahre, in dem Tätigkeitsbereich des Auftrags (IBW, TWP, VA) Der Bewerber muss im Durchschnitt der letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahre mindestens folgende Umsätze aufweisen: 400 TEUR netto.
Kriterium: Relevante Bildungs- und Berufsqualifikationen
Beschreibung des Auswahlkriteriums: § 46 (3) Nr. 2 VgV: Leistungsfähigkeit der technischen Fachkräfte, die im Zusammenhang mit der Leistungserbringung eingesetzt werden sollen, inkl. berufliche Befähigung. 1. Personelle Mindestanforderungen: Allgemeine sprachliche Anforderungen: Der für die Auftragsausführung vorgesehene Koordinator muss über deutsche Sprachkenntnisse mindestens auf dem Niveau C1 des Gemeinsamen Europäischen Referenzrahmens für Sprachen (GER) oder über gleichwertige Sprachkenntnisse verfügen. Das weitere für die Auftragsausführung benannte Schlüsselpersonal (verantwortliche Bearbeiter für Objektplanung Ingenieurbau-werke, Tragwerksplanung und Verkehrsanlagenplanung) muss über deutsche Sprachkenntnisse verfügen, die mindestens dem Niveau B2 des GER oder gleichwertigen Sprachkenntnissen entsprechen. Die Sprachkenntnisse müssen gewährleisten, dass die Kommunikation mit dem Auftraggeber, Behörden und sonstigen Projektbeteiligten sowie die Erstellung und Erläuterung der im jeweiligen Aufgabenbereich anfallenden Unterlagen in deutscher Sprache möglich ist. Der Nach-weis erfolgt im ersten Schritt über eine Eigenerklärung. Für das Leistungsbild Ingenieurbauwerke Benennung von mindestens 2 verantwortlichen Bearbeiter/innen für die Objektplanung Ingenieurbauwerke mit einem erfolgreich abgeschlossenen Hochschul- oder Fachhochschulstudium (Diplom, Master, Bachelor) der Fachrichtung Bauingenieurwesen (vorzugsweise mit Schwerpunkt Konstruktiver Ingenieurbau) oder einer vergleichbaren technischen Fachrichtung. Die Person muss eine Berufserfahrung von mindestens 5 Jahren in der technischen Bearbeitung und Konstruktion von Ingenieurbauwerken im Verkehrswegebau innerhalb der letzten 7 Jahre nachweisen. Eine benannte Person muss zudem über nachweisbare Erfahrung in der federführenden Abstimmung, Integration und Koordination von mindestens zwei parallelen Fachplanungen oder Einzelobjekten (z. B. der Tragwerksplanung und der Verkehrsanlagenplanung) im Zuge von Brückenbauprojekten verfügen Für das Leistungsbild Tragwerksplanung: Benennung von mindestens 2 verantwortlichen Bearbeiter/in für die Tragwerksplanung mit einem erfolgreich abgeschlossenen Hochschul- oder Fachhochschulstudium (Diplom, Master, Bachelor) der Fachrichtung Bauingenieurwesen (vorzugsweise mit Schwerpunkt konstruktiver Ingenieurbau) oder einer vergleichbaren technischen Fachrichtung. Die Person muss eine Berufserfahrung von mindestens 5 Jahren vorweisen und innerhalb der letzten 7 Jahre nachweislich selbstständig Standsicherheitsnachweise (Statiken) für Ingenieurbauwerke im Verkehrswegebau erstellt haben. Für das Leistungsbild Verkehrsanlagenplanung: Benennung von mindestens 1 verantwortlichen Bearbeiter für die Verkehrsanlagenplanung mit einem erfolgreich abgeschlossenen Hochschul- oder Fachhochschulstudium (Diplom, Master, Bachelor) der Fachrichtung Bauingenieurwesen, Verkehrsingenieurwesen, Infrastrukturmanagement oder einer vergleichbaren technischen/planerischen Fachrichtung. Die Person muss eine Berufserfahrung von mindestens 5 Jahren sowie die Erfahrung in der technischen Bearbeitung und Konstruktion von Verkehrsanlagen im Straßenbau innerhalb der letzten 7 Jahre vorweisen. 2. Personenreferenzen Zum Nachweis der geforderten Fachpraxis im 7-Jahres-Zeitraum ist für jede der benannten Personen mindestens 1 Referenzprojekt über ein entsprechendes Datenblatt (Anlage Personenreferenz) nachzuweisen. Eine Personenreferenz wird nur anerkannt, wenn sie folgende Mindestkriterien zur Vergleichbarkeit erfüllt: Für den Bearbeiter Objektplanung Ingenieurbauwerke: Das Projekt muss mindestens der Honorarzone IV (HOAI) angehört haben angehört haben, die Leistungsphasen 2 bis 4 + 6 (vollständig) umfassen und den Neubau oder Ersatzneubau eines Brückenbauwerks der Verkehrsinfrastruktur betreffen. Der Nachweis kann durch die benannten Bearbeiter gemeinsam erfolgen; eine Aufteilung der Leistungsphasen auf die Bearbeiter sowie auf unterschiedliche Referenzprojekte ist zulässig. Für den Bearbeiter Tragwerksplanung: Das Projekt muss mindestens der Honorarzone IV (HOAI) angehört haben, die Leistungsphasen 2, 3 und 6 umfassen und den Neubau oder Ersatzneubau eines Brückenbauwerks der Verkehrsinfrastruktur betreffen. Der Nachweis kann durch die benannten Bearbeiter gemeinsam erfolgen; eine Aufteilung der Leistungsphasen auf die Bearbeiter sowie auf unterschiedliche Referenzprojekte ist zulässig. Für den Bearbeiter Verkehrsanlagen: Das Projekt muss mindestens der Honorarzone III (HOAI) angehört haben und die Leistungsphasen 1 bis 6 (vollständig) umfassen. Das Referenzprojekt muss zudem mindestens ein Ingenieurbauwerk im Zuge der Verkehrsanlage beinhalten. Der Nachweis kann durch die benannten Bearbeiter, soweit mehr als 1 Bearbeiter angegeben wird, gemeinsam erfolgen; eine Aufteilung der Leistungsphasen auf die Bearbeiter sowie auf unterschiedliche Referenzprojekte ist zulässig Jede Personenreferenz muss zwingend folgende Angaben auf dem Datenblatt enthalten: Name/Ort des Projekts, konkrete Funktion der Person, Bearbeitungszeitraum, erbrachte HOAI-Leistungsphasen sowie Name und Telefonnummer einer auskunftsfähigen Ansprechperson beim damaligen Auftraggeber. - siehe Auswahlmatrix zur Begrenzung der Bewerberzahl (1. Stufe - Teilnahmewettbewerb)
Anhand der Kriterien werden die Bewerber ausgewählt, die zur zweiten Phase des Verfahrens eingeladen werden sollen
Rangfolge: 1,00
Kriterium: Referenzen zu bestimmten Dienstleistungen
Beschreibung des Auswahlkriteriums: § 46 (3) Nr. 1 VgV: Der Bewerber hat die nachfolgend geforderten Referenzen unter Benennung eines jeweiligen Ansprechpartners nachzuweisen. Soweit Referenzbescheinigungen der jeweiligen Auftraggeber vorliegen, sind diese beizufügen. Berücksichtigt werden ausschließlich Referenzen, bei denen die jeweils geforderten Leistungsphasen im Zeitraum vom 01.01.2016 bis zum Ablauf der Teilnahmefrist vollständig erbracht wurden. Die Leistungsphasen 1 und 2 nach HOAI dürfen, soweit sie Bestandteil der geforderten Referenz sind, bereits vor dem 01.01.2016 erbracht worden sein. LB: Objektplanung Ingenieurbauwerke mind. HZ IV, Lph 1 bis 4 und 6 Es sind zwei Referenzen nachzuweisen. Eine Referenz muss die Objektplanung Ingenieurbauwerke der Honorarzone IV oder höher für den Neubau oder Ersatzneubau einer Straßenbrücke in Spannbetonbauweise über ein Gewässer mit einer Einzelstützweite von mindestens 40 m, einer Gesamtstützweite von mindestens 80 m sowie anrechenbaren Kosten für das Ingenieurbauwerk (gemäß §§ 4, 42 HOAI) von mindestens 10 Mio. EUR netto umfassen. Die zweite Referenz muss die Objektplanung Ingenieurbauwerke der Honorarzone IV oder höher für den Neubau oder Ersatzneubau einer Straßenbrücke in Verbundbauweise (Stahl-Beton) über ein Gewässer mit einer Einzelstützweite von mindestens 40 m, einer Gesamtstützweite von mindestens 80 m sowie anrechenbaren Kosten für das Ingenieurbauwerk (gemäß §§ 4, 42 HOAI) von mindestens 10 Mio. EUR netto umfassen. Für beide Referenzen müssen mindestens die Leistungsphasen 1 bis 4 sowie 6 nach HOAI vollständig erbracht worden sein. LB: Tragwerksplanung mind. HZ IV, Lph 2 bis 3 und 6 Es sind zwei Referenzen nachzuweisen. Eine Referenz muss die Tragwerksplanung der Honorarzone IV oder höher für den Neubau oder Ersatzneubau einer Straßenbrücke in Spannbetonbauweise über ein Gewässer mit einer Einzelstützweite von mindestens 40 m, einer Gesamtstützweite von mindestens 80 m sowie anrechenbaren Kosten für die Tragwerksplanung (gemäß § 48 HOAI) von mindestens 10 Mio. EUR netto umfassen. Die zweite Referenz muss die Tragwerksplanung der Honorarzone IV oder höher für den Neubau oder Ersatzneubau einer Straßenbrücke in Verbundbauweise (Stahl-Beton) über ein Gewässer mit einer Einzelstützweite von mindestens 40 m, einer Gesamtstützweite von mindestens 80 m sowie anrechenbaren Kosten für die Tragwerksplanung (gemäß § 48 HOAI) von mindestens 10 Mio. EUR netto umfassen. Für beide Referenzen müssen mindestens die Leistungsphasen 2 bis 3 sowie 6 nach HOAI vollständig erbracht worden sein. LB: Verkehrsanlagen mind. HZ III, Lph 1 bis 6 Die Referenz muss die Objektplanung Verkehrsanlagen der Honorarzone III oder höher für den Neu-, Um- oder Ausbau einer innerstädtischen Hauptverkehrsstraße mit Anbindung an oder Beinhaltung mindestens eines LSA-gesteuerten Knotenpunktes umfassen. Es müssen mindestens die Leistungsphasen 1 bis 6 nach HOAI vollständig erbracht worden sein. Weitere qualitative Auswahlkriterien gemäß Auswahlmatrix zur Begrenzung der Bewerberzahl
Anhand der Kriterien werden die Bewerber ausgewählt, die zur zweiten Phase des Verfahrens eingeladen werden sollen
Rangfolge: 1,00
Kriterium: Zertifikate von Qualitätskontrollinstituten
Beschreibung des Auswahlkriteriums: § 46 (3) Nr. 3 VgV: Maßnahmen des Bewerbers, zur Gewährleistung der Qualität und seiner Untersuchungsmöglichkeiten. Als Nachweis ist ein gültiges Zertifikat über ein Qualitätsmanagementsystem nach DIN EN ISO 9001 oder ein gleichwertiger Nachweis vorzulegen
Kriterium: Durchschnittliche jährliche Belegschaft
Beschreibung des Auswahlkriteriums: § 46 (3) Nr. 8 VgV: Durchschnittliche jährliche Beschäftigungszahl des Unternehmens und die Zahl seiner Führungskräfte in den letzten drei Jahren. Der Bewerber muss im Durchschnitt der letzten drei Jahre mindestens über jeweils zwei Ingenieure mit Berufserfahrung in den folgenden Leistungsbildern verfügt haben: Objektplanung Ingenieurbauwerke (Brücken), Tragwerksplanung (Brücken), Verkehrsanlagen.
Kriterium: Werkzeuge, Anlagen oder technische Ausrüstung
Beschreibung des Auswahlkriteriums: § 46 (3) Nr. 9 VgV: Ausstattung, Geräte und technische Ausrüstung, über die das Unternehmen für die Ausführung des Auftrags verfügt. Über folgende Ausstattung muss der Bewerber verfügen: Marktübliche Planungssoftware, mögliche digitale Übergabe mit .dwg-, .dxf- und GAEB-Datenaustausch, für die Anwendung der Software benötigte leistungsfähige Hardware
Kriterium: Anteil der Unterauftragsvergabe
Beschreibung des Auswahlkriteriums: 1 § 46 (3) Nr. 10 VgV: Teil des Auftrages, der unter Umständen an Unterauftragnehmer vom Bewerber vergeben werden sollen. Der Bewerber ist nur dann geeignet, wenn die von ihm benannten Unterauftragnehmer den Mindeststandards für die übernommenen Leistungen genügen. 7.2 Maßgebende Kriterien und Wichtungen für die Wertung der Teilnahmeanträge (Interessensbestätigung): Die Vergabestelle überprüft zunächst, ob die Bewerber die in den Vergabeunterlagen definierten Mindestanforderungen an die Eignung erfüllen (K.-o.-Kriterien). Sollten mehr geeignete Bewerber die Mindestanforderungen erfüllen, als die festgelegte Anzahl von 4 Bewerbern für die Aufforderung zur Angebotsabgabe, erfolgt die Auswahl der 4 Bewerber anhand einer qualitativen Punktebewertung der eingereichten Referenzprojekte und der angegebenen Berufserfahrung (Auswahlmatrix Teilnahmewettbewerb). Die genaue Punkteverteilung ist der beigefügten Auswahlmatrix zu entnehmen. Sofern nach Abschluss dieser qualitativen Bewertung mehrere Bewerber punktgleich auf dem vierten Rang liegen und hierdurch die Höchstzahl von 4 Bewerbern überschritten würde, wird die Auswahl unter diesen punktgleichen Bewerbern durch ein Losverfahren getroffen. Für diesen Fall wird nach Auswertung der Bewerbungen ein Termin zur Losziehung festgelegt. Die von der Losziehung betroffenen Bewerber werden hierzu rechtzeitig eingeladen und sind berechtigt, an dem Termin teilzunehmen. Die Losziehung erfolgt unter Aufsicht einer Kommission des Auftraggebers, bestehend aus Vertretern der Vergabestelle sowie der Projektleitung. Nach erfolgter Losziehung werden alle betroffenen Bewerber über das Ergebnis informiert.
Kriterium: Relevante Bildungs- und Berufsqualifikationen
Beschreibung des Auswahlkriteriums: Allgemeine sprachliche Anforderungen: Der für die Auftragsausführung vorgesehene Koordinator muss über deutsche Sprachkenntnisse mindestens auf dem Niveau C1 des Gemeinsamen Europäischen Referenzrahmens für Sprachen (GER) oder über gleichwertige Sprachkenntnisse verfügen. Das weitere für die Auftragsausführung benannte Schlüsselpersonal (verantwortliche Bearbeiter für Objektplanung Ingenieurbauwerke, Tragwerksplanung und Verkehrsanlagenplanung) muss über deutsche Sprachkenntnisse verfügen, die mindestens dem Niveau B2 des GER oder gleichwertigen Sprachkenntnissen entsprechen. Die Sprachkenntnisse müssen gewährleisten, dass die Kommunikation mit dem Auftraggeber, Behör-den und sonstigen Projektbeteiligten sowie die Erstellung und Erläuterung der im jeweiligen Aufgabenbereich anfallenden Unterlagen in deutscher Sprache möglich ist.
Informationen über die zweite Phase eines zweiphasigen Verfahrens:
Mindestzahl der zur zweiten Phase des Verfahrens einzuladenden Bewerber: 3
Höchstzahl der zur zweiten Phase des Verfahrens einzuladenden Bewerber: 4
Das Verfahren wird in mehreren aufeinanderfolgenden Phasen durchgeführt. In jeder Phase können einige Teilnehmer ausgeschlossen werden
Der Erwerber behält sich das Recht vor, den Auftrag aufgrund der ursprünglichen Angebote ohne weitere Verhandlungen zu vergeben
5.1.10.
Zuschlagskriterien
Kriterium:
Art: Qualität
Bezeichnung: Qualität / Referenz
Beschreibung: Die Zuschlagskriterien ergeben sich aus den Besonderen Bewerbungs- und Angebotsbedingungen.
Kategorie des Gewicht-Zuschlagskriteriums: Gewichtung (Prozentanteil, genau)
Zuschlagskriterium — Zahl: 60
Kriterium:
Art: Preis
Bezeichnung: Preis
Beschreibung: Die Zuschlagskriterien ergeben sich aus den Besonderen Bewerbungs- und Angebotsbedingungen.
Kategorie des Gewicht-Zuschlagskriteriums: Gewichtung (Prozentanteil, genau)
Zuschlagskriterium — Zahl: 40
5.1.11.
Auftragsunterlagen
Sprachen, in denen die Auftragsunterlagen offiziell verfügbar sind: Deutsch
Frist für die Anforderung zusätzlicher Informationen: 07/08/2026 23:59:59 (UTC+02:00) Osteuropäische Zeit, Mitteleuropäische Sommerzeit
Ad-hoc-Kommunikationskanal:
Name: Die Bieterkommunikation erfolgt ausschließlich über das Vergabeportal.
5.1.12.
Bedingungen für die Auftragsvergabe
Bedingungen für die Einreichung:
Elektronische Einreichung: Erforderlich
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch
Elektronischer Katalog: Nicht zulässig
Varianten: Nicht zulässig
Die Bieter können mehrere Angebote einreichen: Nicht zulässig
Frist für den Eingang der Teilnahmeanträge: 14/08/2026 10:00:00 (UTC+02:00) Osteuropäische Zeit, Mitteleuropäische Sommerzeit
Informationen, die nach Ablauf der Einreichungsfrist ergänzt werden können:
Nach Ermessen des Käufers können alle fehlenden Bieterunterlagen nach Fristablauf nachgereicht werden.
Zusätzliche Informationen: Fehlende Unterlagen können nachgereicht werden.
Auftragsbedingungen:
Die Auftragsausführung muss im Rahmen von Programmen für geschützte Beschäftigungsverhältnisse erfolgen: Nein
Elektronische Rechnungsstellung: Erforderlich
Aufträge werden elektronisch erteilt: nein
Zahlungen werden elektronisch geleistet: nein
5.1.15.
Techniken
Rahmenvereinbarung:
Keine Rahmenvereinbarung
Informationen über das dynamische Beschaffungssystem:
Kein dynamisches Beschaffungssystem
5.1.16.
Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung
Überprüfungsstelle: Die Vergabekammer des Landes Mecklenburg-Vorpommern bei dem Ministerium für Wirtschaft, Infrastruktur, Tourismus und Arbeit
Informationen über die Überprüfungsfristen: § 160 GWB - Einleitung, Antrag: (1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. (2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht. (3) Der Antrag ist unzulässig, soweit: 1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt, 2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt: Hanse- und Universitätsstadt Rostock, Tiefbauamt
Organisation, die Teilnahmeanträge entgegennimmt: Hanse- und Universitätsstadt Rostock, Tiefbauamt