5.1.1.
Zweck
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Haupteinstufung (cpv): 66170000 Finanzberatung, Bearbeitung und Clearing von Finanzgeschäften
Zusätzliche Einstufung (cpv): 66600000 Finanzen und Liquiditätssteuerung, 75130000 Unterstützende Dienste für die öffentliche Verwaltung, 71541000 Projektmanagement im Bauwesen
5.1.2.
Erfüllungsort
Land, Gliederung (NUTS): Vorpommern-Greifswald (DE80N)
Land: Deutschland
5.1.4.
Verlängerung
Maximale Verlängerungen: 1
Weitere Informationen zur Verlängerung: durch Beschluss
5.1.6.
Allgemeine Informationen
Auftragsvergabeprojekt ganz oder teilweise aus EU-Mitteln finanziert
Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesen: ja
5.1.7.
Strategische Auftragsvergabe
Ziel der strategischen Auftragsvergabe: Keine strategische Beschaffung
5.1.10.
Zuschlagskriterien
Kriterium:
Art: Qualität
Bezeichnung: 1
Beschreibung: Grundlegendes Verständnis der Aufgabenstellung
Kategorie des Gewicht-Zuschlagskriteriums: Gewichtung (Punkte, genau)
Zuschlagskriterium — Zahl: 1
Kriterium:
Art: Qualität
Bezeichnung: 2a
Beschreibung: Methoden der Organisation des eingesetzten Projektteams bzw. des mit der Betreuung befassten Personals
Kategorie des Gewicht-Zuschlagskriteriums: Gewichtung (Punkte, genau)
Zuschlagskriterium — Zahl: 3
Kriterium:
Art: Qualität
Bezeichnung: 2b
Beschreibung: Berufliche Qualifikation des eingesetzten Projektteams bzw. des mit der Betreuung befassten Personals; insbesondere Erfahrungshorizont
Kategorie des Gewicht-Zuschlagskriteriums: Gewichtung (Punkte, genau)
Zuschlagskriterium — Zahl: 3
Kriterium:
Art: Qualität
Bezeichnung: 2c
Beschreibung: Organisation des Backoffices; insbesondere rechtlicher Begleitung und Abwicklung der Schlussrechnung
Kategorie des Gewicht-Zuschlagskriteriums: Gewichtung (Punkte, genau)
Zuschlagskriterium — Zahl: 3
Kriterium:
Art: Qualität
Bezeichnung: 2d
Beschreibung: Organisation der örtlichen Betreuung
Kategorie des Gewicht-Zuschlagskriteriums: Gewichtung (Punkte, genau)
Zuschlagskriterium — Zahl: 3
Kriterium:
Art: Qualität
Bezeichnung: 3a
Beschreibung: Methoden des Projektmanagements; insbesondere zur Sicherstellung der Qualität des Projektmanagements
Kategorie des Gewicht-Zuschlagskriteriums: Gewichtung (Punkte, genau)
Zuschlagskriterium — Zahl: 4
Kriterium:
Art: Qualität
Bezeichnung: 3b
Beschreibung: konkrete Vorstellung zur Umsetzung der zu generierenden Maßnahmen
Kategorie des Gewicht-Zuschlagskriteriums: Gewichtung (Punkte, genau)
Zuschlagskriterium — Zahl: 4
Kriterium:
Art: Qualität
Bezeichnung: 3c
Beschreibung: Methoden zur Öffentlichkeitsarbeit; insbesondere Bürgerbeteiligungsformate
Kategorie des Gewicht-Zuschlagskriteriums: Gewichtung (Punkte, genau)
Zuschlagskriterium — Zahl: 4
Kriterium:
Art: Qualität
Bezeichnung: 3d
Beschreibung: Umgang mit besonderen Anforderungen - Erläuterungen dazu, welche besonderen Anforderungen und Schwierigkeiten kennzeichnend für den vorliegenden Auftrag sind und wie diese bestmöglich zu bewältigen sind
Kategorie des Gewicht-Zuschlagskriteriums: Gewichtung (Punkte, genau)
Zuschlagskriterium — Zahl: 4
Kriterium:
Art: Qualität
Bezeichnung: 3e
Beschreibung: Erläuterung von Maßnahmen, um den planerischen und sonstigen Vorgaben der Stadt optimal gerecht zu werden
Kategorie des Gewicht-Zuschlagskriteriums: Gewichtung (Punkte, genau)
Zuschlagskriterium — Zahl: 4
Kriterium:
Art: Qualität
Bezeichnung: 4a
Beschreibung: Zeitmanagement in der Präsentation
Kategorie des Gewicht-Zuschlagskriteriums: Gewichtung (Punkte, genau)
Zuschlagskriterium — Zahl: 4
Kriterium:
Art: Qualität
Bezeichnung: 4b
Beschreibung: übrige Präsentationskompetenz; insbesondere Rhetorik, Visualisierungskompetenz und Kommunikation
Kategorie des Gewicht-Zuschlagskriteriums: Gewichtung (Punkte, genau)
Zuschlagskriterium — Zahl: 4
Kriterium:
Art: Preis
Bezeichnung: 5a
Beschreibung: Stundensatz für Projektleiter und Hauptsachbearbeiter mit besonderer Qualifikation (z.B. Abteilungsleiter, Geschäftsführer, Prokurist, Jurist)
Kategorie des Gewicht-Zuschlagskriteriums: Gewichtung (Punkte, genau)
Zuschlagskriterium — Zahl: 8
Kriterium:
Art: Preis
Bezeichnung: 5b
Beschreibung: Stundensatz für Fachkräfte (abgeschlossene, der Tätigkeit entsprechende Berufsausbildung oder entsprechendes Studium)
Kategorie des Gewicht-Zuschlagskriteriums: Gewichtung (Punkte, genau)
Zuschlagskriterium — Zahl: 6
Kriterium:
Art: Preis
Bezeichnung: 5c
Beschreibung: Stundensatz für sonstige Mitarbeiter
Kategorie des Gewicht-Zuschlagskriteriums: Gewichtung (Punkte, genau)
Zuschlagskriterium — Zahl: 5
5.1.15.
Techniken
Rahmenvereinbarung:
Keine Rahmenvereinbarung
Informationen über das dynamische Beschaffungssystem:
Kein dynamisches Beschaffungssystem
5.1.16.
Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung
Überprüfungsstelle: Vergabekammern beim Ministerium für Wirtschaft, Infrastruktur, Tourismus und Arbeit Mecklenburg-Vorpommern
Informationen über die Überprüfungsfristen: Ein Nachprüfungsantrag ist unzulässig, soweit 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt, 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Vorgesagtes gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2 GWB. Die Unwirksamkeit § 135 Abs. 1 GWB kann nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als sechs Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union.
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt: Stadt Wolgast