Deutschland – Bauarbeiten – Neubau Bettenhaus

391570-2026 - Wettbewerb
Deutschland – Bauarbeiten – Neubau Bettenhaus
OJ S 108/2026 08/06/2026
Auftrags- oder Konzessionsbekanntmachung – Standardregelung
Bauleistungen

1. Beschaffer

1.1.
Beschaffer
Offizielle Bezeichnung: Klinikum Südstadt Rostock Hanse- und Universitätsstadt Rostock Die Oberbürgermeisterin Eigenbetrieb "Klinikum Südstadt Rostock" Akademisches Lehrkrankenhaus der Universität Rostock
Rechtsform des Erwerbers: Öffentliches Unternehmen
Tätigkeit des öffentlichen Auftraggebers: Gesundheit

2. Verfahren

2.1.
Verfahren
Titel: Neubau Bettenhaus
Beschreibung: Der Eigenbetrieb der Hanse- und Universitätsstadt Rostock, das Klinkum Südstadt Rostock, beabsichtigt auf dem bestehenden Klinikgelände in der Rostocker Südstadt ein Bettenhaus mit Anschlussbauwerken an den Bestand durch einen Generalunternehmer zu errichten.
Kennung des Verfahrens: b1f166d9-9ad6-42d5-b195-ed7d7bf6edd4
Interne Kennung: VST-26/05-0050
Verfahrensart: Verhandlungsverfahren mit vorheriger Veröffentlichung eines Aufrufs zum Wettbewerb/Verhandlungsverfahren
Das Verfahren wird beschleunigt: nein
2.1.1.
Zweck
Art des Auftrags: Bauleistungen
Haupteinstufung (cpv): 45000000 Bauarbeiten
Zusätzliche Einstufung (cpv): 44211000 Vorgefertigte Gebäude, 45215130 Bau von Kliniken, 45223000 Bau von Konstruktionen und baulichen Anlagen, 45223800 Montage und Errichtung von Fertigkonstruktionen
2.1.2.
Erfüllungsort
Postanschrift: Südring 81
Stadt: Rostock
Postleitzahl: 18059
Land, Gliederung (NUTS): Rostock, Kreisfreie Stadt (DE803)
Land: Deutschland
2.1.4.
Allgemeine Informationen
Zusätzliche Informationen: #Bekanntmachungs-ID: CXS0Y57YTP25D5UQ# Hinweis Sicherheitsunterlagen: Das Klinikum Südstadt Rostock unterliegt, aufgrund seiner kritischen Infrastruktur, strengen Sicherheitsvorschriften, aus diesem Grund sind bestimmte sicherheitsrelevante Bau-, Lage- und Ausführungspläne sowie der Erläuterungsbericht nicht unmittelbar elektronisch bereitgestellt. Die Bereitstellung der Unterlagen erfolgt in der ersten Verfahrensstufe (Teilnahmewettbewerb) nach Anforderung durch das interessierte Unternehmen und gegen Abgabe einer ordnungsgemäß ausgefüllten und unterzeichneten Vertraulichkeitserklärung. In der zweiten Verfahrensstufe (Angebotsphase) erhalten die zur Angebotsabgabe aufgeforderten Bewerber diese Unterlagen zusammen mit dem Tag der Aufforderung. Hierzu muss die ordnungsgemäß ausgefüllte und unterzeichnete Vertraulichkeitserklärung mit dem Teilnahmeantrag vorliegen. Hinweise zu den Ortsbesichtigungen im Verfahrensverlauf: 1. Freiwillige Erstbesichtigung (Phase 1: Teilnahmewettbewerb) Während des laufenden Teilnahmewettbewerbs wird allen interessierten Unternehmen die Möglichkeit zu einer freiwilligen Ortsbesichtigung des Baugrundstücks / des Bestandsobjekts eingeräumt. Die Teilnahme an diesem Termin ist keine Voraussetzung für das Bestehen des Teilnahmewettbewerbs. Die Termine und Anmeldemodalitäten für diese unverbindliche Erstbesichtigung können über das Vergabeportal angefragt werden. 2. Verpflichtende Hauptbesichtigung (Phase 2: Angebotsphase) Die Vergabestelle weist ausdrücklich darauf hin, dass für die anschließende, ordnungsgemäße Erstellung und Kalkulation des Angebots eine detaillierte Kenntnis der örtlichen Gegebenheiten unerlässlich ist. Für diejenigen Bewerber, die den Teilnahmewettbewerb erfolgreich durchlaufen und zur Angebotsabgabe aufgefordert werden, ist die Teilnahme an einer von der Vergabestelle koordinierten offiziellen Ortsbesichtigung in der Angebotsphase zwingend verpflichtend. Ausschlusskriterium: Die Teilnahme an der Pflichtbesichtigung in der Angebotsphase ist ein Ausschlusskriterium. Angebote von Bietern, die an diesem offiziellen Pflichttermin in der Angebotsphase nicht teilgenommen haben, werden zwingend von der Wertung ausgeschlossen. Die Termine hierfür werden zusammen mit der Aufforderung zur Angebotsabgabe versendet. Berücksichtigung bei der Fristbemessung: Die Vergabestelle wird die Pflicht zur Ortsbesichtigung bei der Festlegung der Angebotsfrist gemäß § 10 EU Abs. 2 VOB/A angemessen berücksichtigen. Die Frist zur Einreichung der Angebote wird so bemessen, dass allen teilnehmenden Bietern nach dem stattfindenden Besichtigungstermin ausreichend Zeit zur Einarbeitung der Erkenntnisse in die Kalkulation zur Verfügung steht. Die konkrete, verlängerte Angebotsfrist wird mit den Vergabeunterlagen in Phase 2 mitgeteilt. Nachfolgeklausel: Für den Fall, dass der Ausschreibungsgewinner vor vollständiger Leistungserbringung wegen Kündigung, Insolvenz oder aus einem anderen Grund endgültig ausfällt, behält sich der Auftraggeber vor, die verbleibenden Arbeiten den übrigen Bietern in der Reihenfolge des Ausschreibungsergebnisses anzutragen. Nutzung Projektserver PLANFRED: Die Projektkommunikation wird über ein webbasiertes System, in das alle Unterlagen des AN einzustellen sind, geführt. Die Dateinamenskonvention wird vom AG vorgegeben. Unterlagen und Pläne, die der AN zur Erbringung seiner Leistung benötigt werden ebenfalls ausschließlich über das System digital bereitgestellt. Eine Einladung zum Projektserver erfolgt über den Auftraggeber. Eignung des Bewerbers: Zum Nachweis der unternehmensbezogenen Fachkunde und Leistungsfähigkeit akzeptiert der Auftraggeber die Bescheinigung der Eintragung in das Unternehmer- und Lieferanten-Verzeichnis für Mecklenburg-Vorpommern (ULV-MV) bei der ABST MV. Registrierung auf der Plattform: Um sicherzustellen, dass alle Bewerber etwaige weitere Informationen für den Teilnahmewettbewerb erhalten, werden sie gebeten, sich auf der Plattform DTVP freiwillig registrieren zu lassen. https://dtvp.de/bieter/registrierung/ Service- & Support-Center Cosinex: Ausführliche Informationen für Unternehmen/Bieter sowie Anleitungen zum Vergabemarktplatz (vmp) und zur Elektronischen Angebotsabgabe über das Bietertool finden Sie im Service- & Support-Center von Cosinex unter https://support.cosinex.de/unternehmen/. Hinweise zum Datenschutz: Gemäß DSGVO Art. 6 Abs. 1 b werden im Rahmen des Vergabeverfahrens zur Verfügung gestellte, auch personenbezogene Informationen und Daten erfasst, organisiert, gespeichert, verwendet und gelöscht. Nach Abschluss des Vergabeverfahrens, des Förder- und Rechnungsprüfungsverfahrens und nach Ablauf der gesetzlichen Aufbewahrungsfrist werden die Daten gelöscht. Erklärung zum Datenschutz unter der Adresse: http://www.kliniksued-rostock.de/unternehmen/datenschutz.html
Rechtsgrundlage:
Richtlinie 2014/24/EU
vob-a-eu -
2.1.6.
Ausschlussgründe
Quellen der Ausschlussgründe: Bekanntmachung
Verstoß gegen die in den rein innerstaatlichen Ausschlussgründen verankerten Verpflichtungen: "Rein nationale Ausschlussgründe" sind Gründe, aufgrund derer ein Bieter von einem öffentlichen Vergabeverfahren ausgeschlossen werden kann, die jedoch nicht in EU-Richtlinien vorgegeben sind, sondern allein im nationalen Recht. Beispiele für rein nationale Ausschlussgründe (Deutschland) Im deutschen Vergaberecht (z. B. § 124 GWB) gelten u. a. als rein nationale Ausschlussgründe: Mangelnde Leistungsfähigkeit oder Zuverlässigkeit, die nicht schon durch EU-Vorgaben erfasst ist Verstöße gegen bestimmte nationale Vorschriften, z. B. Mindestlohnregelungen, Tariftreuegesetze (länderabhängig) Abgabe unvollständiger oder irreführender Erklärungen, sofern diese nicht unter EU-Ausschlussgründe fallen
Beteiligung an einer kriminellen Vereinigung: § 6e EU VOB/A Abs. 1 Nr. 1 Der öffentliche Auftraggeber schließt ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme aus, wenn er Kenntnis davon hat, dass eine Person, deren Verhalten nach Absatz 3 dem Unternehmen zuzurechnen ist, rechtskräftig verurteilt oder gegen das Unternehmen eine Geldbuße nach § 30 des Gesetzes über Ordnungswidrigkeiten rechtskräftig festgesetzt worden ist wegen einer Straftat nach: § 129 des Strafgesetzbuchs (StGB) (Bildung krimineller Vereinigungen), § 129a StGB (Bildung terroristischer Vereinigungen) oder § 129b StGB (kriminelle und terroristische Vereinigungen im Ausland),
Terroristische Straftaten oder Straftaten im Zusammenhang mit terroristischen Aktivitäten: § 6e EU VOB/A Abs. 1 Nr. 1 Der öffentliche Auftraggeber schließt ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme aus, wenn er Kenntnis davon hat, dass eine Person, deren Verhalten nach Absatz 3 dem Unternehmen zuzurechnen ist, rechtskräftig verurteilt oder gegen das Unternehmen eine Geldbuße nach § 30 des Gesetzes über Ordnungswidrigkeiten rechtskräftig festgesetzt worden ist wegen einer Straftat nach: § 129 des Strafgesetzbuchs (StGB) (Bildung krimineller Vereinigungen), § 129a StGB (Bildung terroristischer Vereinigungen) oder § 129b StGB (kriminelle und terroristische Vereinigungen im Ausland),
Geldwäsche oder Terrorismusfinanzierung: § 6e EU VOB/A Abs. 1 Nr. 2 und 3 Der öffentliche Auftraggeber schließt ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme aus, wenn er Kenntnis davon hat, dass eine Person, deren Verhalten nach Absatz 3 dem Unternehmen zuzurechnen ist, rechtskräftig verurteilt oder gegen das Unternehmen eine Geldbuße nach § 30 des Gesetzes über Ordnungswidrigkeiten rechtskräftig festgesetzt worden ist wegen einer Straftat nach: § 89c StGB (Terrorismusfinanzierung) oder wegen der Teilnahme an einer solchen Tat oder wegen der Bereitstellung oder Sammlung finanzieller Mittel in Kenntnis dessen, dass diese finanziellen Mittel ganz oder teilweise dazu verwendet werden oder verwendet werden sollen, eine Tat nach § 89a Absatz 2 Nummer 2 StGB zu begehen, § 261 StGB (Geldwäsche; Verschleierung unrechtmäßig erlangter Vermögenswerte),
Betrug: § 6e EU VOB/A Abs. 1 Nr. 4 und 5 Der öffentliche Auftraggeber schließt ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme aus, wenn er Kenntnis davon hat, dass eine Person, deren Verhalten nach Absatz 3 dem Unternehmen zuzurechnen ist, rechtskräftig verurteilt oder gegen das Unternehmen eine Geldbuße nach § 30 des Gesetzes über Ordnungswidrigkeiten rechtskräftig festgesetzt worden ist wegen einer Straftat nach: § 263 StGB (Betrug), soweit sich die Straftat gegen den Haushalt der Europäischen Union oder gegen Haushalte richtet, die von der Europäischen Union oder in ihrem Auftrag verwaltet werden, § 264 StGB (Subventionsbetrug), soweit sich die Straftat gegen den Haushalt der Europäischen Union oder gegen Haushalte richtet, die von der Europäischen Union oder in ihrem Auftrag verwaltet werden,
Korruption: § 6e EU VOB/A Abs. 1 Nr. 6, 7, 8 und 9 Der öffentliche Auftraggeber schließt ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme aus, wenn er Kenntnis davon hat, dass eine Person, deren Verhalten nach Absatz 3 dem Unternehmen zuzurechnen ist, rechtskräftig verurteilt oder gegen das Unternehmen eine Geldbuße nach § 30 des Gesetzes über Ordnungswidrigkeiten rechtskräftig festgesetzt worden ist wegen einer Straftat nach: § 299 StGB (Bestechlichkeit und Bestechung im geschäftlichen Verkehr), §§ 299a und 299b StGB (Bestechlichkeit und Bestechung im Gesundheitswesen), § 108e StGB (Bestechlichkeit und Bestechung von Mandatsträgern), den §§ 333 und 334 StGB (Vorteilsgewährung und Bestechung), jeweils auch in Verbindung mit § 335a StGB (Ausländische und internationale Bedienstete), Artikel 2 § 2 des Gesetzes zur Bekämpfung internationaler Bestechung (Bestechung ausländischer Abgeordneter im Zusammenhang mit internationalem Geschäftsverkehr) oder
Kinderarbeit und andere Formen des Menschenhandels: § 6e EU VOB/A Abs. 1 Nr. 10 Der öffentliche Auftraggeber schließt ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme aus, wenn er Kenntnis davon hat, dass eine Person, deren Verhalten nach Absatz 3 dem Unternehmen zuzurechnen ist, rechtskräftig verurteilt oder gegen das Unternehmen eine Geldbuße nach § 30 des Gesetzes über Ordnungswidrigkeiten rechtskräftig festgesetzt worden ist wegen einer Straftat nach: den §§ 232, 232a Absatz 1 bis 5, den §§ 232b bis 233a StGB (Menschenhandel, Zwangsprostitution, Zwangsarbeit, Ausbeutung der Arbeitskraft, Ausbeutung unter Ausnutzung einer Freiheitsberaubung).
Verstoß gegen die Verpflichtung zur Entrichtung von Steuern: § 6e EU VOB/A Abs. 4 Der öffentliche Auftraggeber schließt ein Unternehmen von der Teilnahme an einem Vergabeverfahren aus, wenn 1. das Unternehmen seinen Verpflichtungen zur Zahlung von Steuern, Abgaben und Beiträgen zur Sozialversicherung nicht nachgekommen ist und dies durch eine rechtskräftige Gerichts- oder bestandskräftige Verwaltungsentscheidung festgestellt wurde, oder 2. der öffentliche Auftraggeber auf sonstige geeignete Weise die Verletzung einer Verpflichtung nach Nummer 1 nachweisen kann. Satz 1 findet keine Anwendung, wenn das Unternehmen seinen Verpflichtungen dadurch nachgekommen ist, dass es die Zahlung vorgenommen oder sich zur Zahlung der Steuern, Abgaben und Beiträge zur Sozialversicherung einschließlich Zinsen, Säumnis- und Strafzuschlägen verpflichtet hat.
Verstoß gegen die Verpflichtung zur Entrichtung von Sozialversicherungsbeiträgen: § 6e EU VOB/A Abs. 4 Der öffentliche Auftraggeber schließt ein Unternehmen von der Teilnahme an einem Vergabeverfahren aus, wenn 1. das Unternehmen seinen Verpflichtungen zur Zahlung von Steuern, Abgaben und Beiträgen zur Sozialversicherung nicht nachgekommen ist und dies durch eine rechtskräftige Gerichts- oder bestandskräftige Verwaltungsentscheidung festgestellt wurde, oder 2. der öffentliche Auftraggeber auf sonstige geeignete Weise die Verletzung einer Verpflichtung nach Nummer 1 nachweisen kann. Satz 1 findet keine Anwendung, wenn das Unternehmen seinen Verpflichtungen dadurch nachgekommen ist, dass es die Zahlung vorgenommen oder sich zur Zahlung der Steuern, Abgaben und Beiträge zur Sozialversicherung einschließlich Zinsen, Säumnis- und Strafzuschlägen verpflichtet hat.
Verstoß gegen umweltrechtliche Verpflichtungen: § 6e EU VOB/A Abs. 6 Nr. 1 Der öffentliche Auftraggeber kann unter Berücksichtigung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme an einem Vergabeverfahren ausschließen, wenn das Unternehmen bei der Ausführung öffentlicher Aufträge nachweislich gegen geltende umwelt-, sozial- und arbeitsrechtliche Verpflichtungen verstoßen hat,
Verstoß gegen sozialrechtliche Verpflichtungen: § 6e EU VOB/A Abs. 6 Nr. 1 Der öffentliche Auftraggeber kann unter Berücksichtigung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme an einem Vergabeverfahren ausschließen, wenn das Unternehmen bei der Ausführung öffentlicher Aufträge nachweislich gegen geltende umwelt-, sozial- und arbeitsrechtliche Verpflichtungen verstoßen hat,
Verstoß gegen arbeitsrechtliche Verpflichtungen: § 6e EU VOB/A Abs. 6 Nr. 1 Der öffentliche Auftraggeber kann unter Berücksichtigung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme an einem Vergabeverfahren ausschließen, wenn das Unternehmen bei der Ausführung öffentlicher Aufträge nachweislich gegen geltende umwelt-, sozial- und arbeitsrechtliche Verpflichtungen verstoßen hat,
Zahlungsunfähigkeit: § 6e EU VOB/A Abs. 6 Nr. 2 Der öffentliche Auftraggeber kann unter Berücksichtigung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme an einem Vergabeverfahren ausschließen, wenn das Unternehmen zahlungsunfähig ist, über das Vermögen des Unternehmens ein Insolvenzverfahren oder ein vergleichbares Verfahren beantragt oder eröffnet worden ist, die Eröffnung eines solchen Verfahrens mangels Masse abgelehnt worden ist, sich das Unternehmen im Verfahren der Liquidation befindet oder seine Tätigkeit eingestellt hat,
Verwaltung der Vermögenswerte durch einen Insolvenzverwalter: § 6e EU VOB/A Abs. 6 Nr. 2 Der öffentliche Auftraggeber kann unter Berücksichtigung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme an einem Vergabeverfahren ausschließen, wenn das Unternehmen zahlungsunfähig ist, über das Vermögen des Unternehmens ein Insolvenzverfahren oder ein vergleichbares Verfahren beantragt oder eröffnet worden ist, die Eröffnung eines solchen Verfahrens mangels Masse abgelehnt worden ist, sich das Unternehmen im Verfahren der Liquidation befindet oder seine Tätigkeit eingestellt hat,
Einstellung der gewerblichen Tätigkeit: § 6e EU VOB/A Abs. 6 Nr. 2 Der öffentliche Auftraggeber kann unter Berücksichtigung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme an einem Vergabeverfahren ausschließen, wenn das Unternehmen zahlungsunfähig ist, über das Vermögen des Unternehmens ein Insolvenzverfahren oder ein vergleichbares Verfahren beantragt oder eröffnet worden ist, die Eröffnung eines solchen Verfahrens mangels Masse abgelehnt worden ist, sich das Unternehmen im Verfahren der Liquidation befindet oder seine Tätigkeit eingestellt hat,
Der Zahlungsunfähigkeit vergleichbare Lage gemäß nationaler Rechtsvorschriften: § 6e EU VOB/A Abs. 6 Nr. 2 Der öffentliche Auftraggeber kann unter Berücksichtigung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme an einem Vergabeverfahren ausschließen, wenn das Unternehmen zahlungsunfähig ist, über das Vermögen des Unternehmens ein Insolvenzverfahren oder ein vergleichbares Verfahren beantragt oder eröffnet worden ist, die Eröffnung eines solchen Verfahrens mangels Masse abgelehnt worden ist, sich das Unternehmen im Verfahren der Liquidation befindet oder seine Tätigkeit eingestellt hat,
Schwerwiegendes berufliches Fehlverhalten: § 6e EU VOB/A Abs. 6 Nr. 3 Der öffentliche Auftraggeber kann unter Berücksichtigung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme an einem Vergabeverfahren ausschließen, wenn das Unternehmen im Rahmen der beruflichen Tätigkeit nachweislich eine schwere Verfehlung begangen hat, durch die die Integrität des Unternehmens infrage gestellt wird; § 6e EU Absatz 3 ist entsprechend anzuwenden,
Vereinbarungen mit anderen Wirtschaftsteilnehmern zur Verzerrung des Wettbewerbs: § 6e EU VOB/A Abs. 6 Nr. 4 Der öffentliche Auftraggeber kann unter Berücksichtigung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme an einem Vergabeverfahren ausschließen, wenn der öffentliche Auftraggeber über hinreichende Anhaltspunkte dafür verfügt, dass das Unternehmen mit anderen Unternehmen Vereinbarungen getroffen oder Verhaltensweisen aufeinander abgestimmt hat, die eine Verhinderung, Einschränkung oder Verfälschung des Wettbewerbs bezwecken oder bewirken,
Interessenkonflikt aufgrund seiner Teilnahme an dem Vergabeverfahren: nach § 124 Abs. 1 Nr. 5 GWB : Fakultative Ausschlussgründe Öffentliche Auftraggeber können unter Berücksichtigung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme an einem Vergabeverfahren ausschließen, wenn -ein Interessenkonflikt bei der Durchführung des Vergabeverfahrens besteht, der die Unparteilichkeit und Unabhängigkeit einer für den öffentlichen Auftraggeber tätigen Person bei der Durchführung des Vergabeverfahrens beeinträchtigen könnte und der durch andere, weniger einschneidende Maßnahmen nicht wirksam beseitigt werden kann
Direkte oder indirekte Beteiligung an der Vorbereitung des Vergabeverfahrens: § 6e EU VOB/A Abs. 6 Nr. 6 Der öffentliche Auftraggeber kann unter Berücksichtigung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme an einem Vergabeverfahren ausschließen, wenn eine Wettbewerbsverzerrung daraus resultiert, dass das Unternehmen bereits in die Vorbereitung des Vergabeverfahrens einbezogen war, und diese Wettbewerbsverzerrung nicht durch andere, weniger einschneidende Maßnahmen beseitigt werden kann,
Vorzeitige Beendigung, Schadensersatz oder andere vergleichbare Sanktionen: § 6e EU VOB/A Abs. 6 Nr. 7 Der öffentliche Auftraggeber kann unter Berücksichtigung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme an einem Vergabeverfahren ausschließen, wenn das Unternehmen eine wesentliche Anforderung bei der Ausführung eines früheren öffentlichen Auftrags erheblich oder fortdauernd mangelhaft erfüllt hat und dies zu einer vorzeitigen Beendigung, zu Schadensersatz oder zu einer vergleichbaren Rechtsfolge geführt hat,
Täuschung, Zurückhaltung von Informationen, Unfähigkeit zur Vorlage erforderlicher Unterlagen oder Erlangung vertraulicher Informationen zu dem Verfahren: § 6e EU VOB/A Abs. 6 Nr. 8 und 9 Der öffentliche Auftraggeber kann unter Berücksichtigung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme an einem Vergabeverfahren ausschließen, wenn das Unternehmen in Bezug auf Ausschlussgründe oder Eignungskriterien eine schwerwiegende Täuschung begangen, Auskünfte zurückgehalten hat oder nicht in der Lage ist, die erforderlichen Nachweise zu übermitteln oder das Unternehmen a) versucht hat, die Entscheidungsfindung des öffentlichen Auftraggebers in unzulässiger Weise zu beeinflussen, b) versucht hat, vertrauliche Informationen zu erhalten, durch die es unzulässige Vorteile beim Vergabeverfahren erlangen könnte, oder c) fahrlässig oder vorsätzlich irreführende Informationen übermittelt hat, die die Vergabeentscheidung des öffentlichen Auftraggebers erheblich beeinflussen könnten oder versucht hat, solche Informationen zu übermitteln.

5. Los

5.1.
Los: LOT-0001
Titel: Neubau Bettenhaus
Beschreibung: Der Neubau des Bettenhauses wird als flach gegründetes, in das bestehende Gelände einschneidendes, fünfgeschossiges Gebäude, inklusive Untergeschoss errichtet. Im Erdgeschoss und den 3 Obergeschossen befinden sich neben den Bettenzimmern die dazugehörigen Funktionsräume. In jeder Etage sind die haustechnischen und medizinischen Infrastrukturräume (z.B. IT/AV/SV, sowie im EG-3.OG die reinen/unreinen Arbeitsräume, Entsorgungsräume, Stationsküche, Schwesternstützpunkte) vorhanden. Im Untergeschoss sind u.a. die Bettenaufbereitung, Lagerräume und Räume für die Haustechnik und Hausanschlüsse sowie die zugehörigen Nebenraumzonen situiert. Die vertikale Erschließung des Gebäudes vom UG bis zum 3.OG erfolgt über 2 Treppenräume, 3 Aufzüge und die erforderlichen Technikschächte. Das Dachgeschoss ist über den nördlichen Treppenraum erreichbar. Zur Belichtung und Belüftung der Gebäudetiefe ist im südlichen Gebäudeteil ein Lichthof vom EG bis zum Dach situiert. Die horizontale Erschließung erfolgt über die Flure. Im UG, EG und 1.OG wird das Gebäude über die s.g. Magistralen mit den Bestandsgebäuden im Norden und Westen verbunden. Die Haustechnik wird in den Geschossen horizontal innerhalb der abgehängten Decken verteilt. Im UG wird die Zu-/ Abluft der RLT über einen Erdschacht und ein Ansaugbauwerk realisiert. Die tieferliegende RLT -Zentrale ist über einen Dücker mit einem der Hauptschächte im Norden horizontal unter dem darüberliegenden Flur verbunden. Die Hauptzugänglichkeit für die Patienten, Besucher und das Personal erfolgt über die Gebäudeanbindungen an die benachbarten Bestandsgebäude. Die Entfluchtung des Gebäudes im EG und UG erfolgt aus den Geschossen über die Treppenräume bis zu den Notausgängen aus den Magistralen im EG und Notausgängen im UG. Darüber hinaus kann das Gebäude von außen über 2 Niedergänge die auch als Notausgänge fungieren erreicht werden. Außerhalb des Gebäudes befindet sich der Standort des zentralen Wärmeerzeugers einer Wärmepumpe. Darüber hinaus sind außen die Niedergänge und das v.g. Lüftungsbauwerk mit 2 Türmen vor der Ostfassade vorgesehen. Die Hausanschlüsse sind bauseits bereits bis an das Baufeld herangeführt und werden im Zuge der Gebäudeerstellung vom Ersteller / AN in das Haus eingeführt. Der AN schuldet dem AG zur Erreichung des Leistungsziels sämtliche erforderlichen Planungen, um das Leistungsziel zu erreichen: ggf. Tektur der Genehmigungsplanung, Ausführungsplanung, Bauüberwachung und Brandschutzüberwachung. Der AN schuldet dem AG ein fix und fertiges, vollständig funktions- und betriebsfertiges Bettenhaus nebst Anschlussbauwerken gemäß den sämtlichen Inhalten der Funktionalen Leistungsbeschreibung und sämtlicher der dafür erforderlichen Leistungen dass: - Fachtechnisch einwandfrei ist und den der Gebäudeart und Gebäudenutzung betreffenden aktuellen Normen, Richtlinien und sonstigen einschlägigen und anzuwendenden technischen Bestimmungen sowie den gültigen Gesetzen und Herstellerrichtlinien entspricht - den betreffenden Arbeitsschutzrichtlinien entspricht - Voll funktionsfertig ist, - Von sämtlichen erforderlichen öffentlich bestellten oder sonstigen Prüfsachverständigen und Behörden vollumfänglich abgenommen und in Betrieb genommen ist, - Von der Behörde, den Prüfingenieuren, Sachverständigen, Feuerwehr, Gutachtern und den sonstigen betreffenden öffentlichen Stellen und Körperschaften schriftlich zur vollumfänglichen Nutzung freigegeben ist, - mangelfrei ist. Der AN schuldet dem AG die v.g. Leistungen innerhalb der vereinbarten Kosten, Qualitäten und Termine einschl. sämtlicher dafür erforderlicher Planungs- u. Bauleistungen, Materialien, Stoffe und Geräte, einschl. der Bauüberwachung und Koordinationsleistungen und sonstiger Leistungen und Maßnahmen, Gebühren, Genehmigungen, Abstimmungen, die für die Erreichung des Leistungsziels erforderlich sind, auch, wenn diese nicht in der FLB gesondert erwähnt werden. - Das UG inkl. der Anschlussbauwerke im UG, die an den Bestand an Haus A verlaufen, sind in konventioneller Bauweise herzustellen (z.B. Stahlbetongründung / Stahlbetonwände / Mauerwerk / Trockenbau) - Die Gründung der oberirdischen Anschlussbauwerke ist ebenfalls konventionell zu erstellen (z.B. Flachgründung mit Frostschürzen aus Stahlbeton, siehe auch Pos. im LV_Gründung Anschlussbauwerk. Ab dem EG inkl. der ab dem EG aufgehenden Verbindungsbauwerke, kann der AN die Bauweise frei wählen. z.B. - Modulares Bauen - Serielles Bauen - konventionelles Bauen - Hybride Bauweisen
Interne Kennung: VST-26/05-0050
5.1.1.
Zweck
Art des Auftrags: Bauleistungen
Haupteinstufung (cpv): 45000000 Bauarbeiten
Zusätzliche Einstufung (cpv): 44211000 Vorgefertigte Gebäude, 45215130 Bau von Kliniken, 45223000 Bau von Konstruktionen und baulichen Anlagen, 45223800 Montage und Errichtung von Fertigkonstruktionen
Optionen:
Beschreibung der Optionen: Zulagen für die Entsorgung belasteter Böden: Z1.1, Z1.2, Z2, DK1, DK2 Alternative zum Abdichtungskonzept Alternative zu Abhangdecken in F30 statt F0 Baustellenschild Stundenlohnarbeiten BOS-Funkanlage Wartungsverträge Bauleistungsversicherung
5.1.2.
Erfüllungsort
Postanschrift: Südring 81
Stadt: Rostock
Postleitzahl: 18059
Land, Gliederung (NUTS): Rostock, Kreisfreie Stadt (DE803)
Land: Deutschland
5.1.3.
Geschätzte Dauer
Datum des Beginns: 20/10/2026
Enddatum der Laufzeit: 10/05/2029
5.1.6.
Allgemeine Informationen
Vorbehaltene Teilnahme:
Teilnahme ist nicht vorbehalten.
Die Namen und beruflichen Qualifikationen des zur Auftragsausführung eingesetzten Personals sind anzugeben: Erforderlich für den Teilnahmeantrag
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesen: ja
Diese Auftragsvergabe ist auch für kleine und mittlere Unternehmen (KMU) geeignet: nein
Zusätzliche Informationen: Hinweis Sicherheitsunterlagen: Das Klinikum Südstadt Rostock unterliegt, aufgrund seiner kritischen Infrastruktur, strengen Sicherheitsvorschriften, aus diesem Grund sind bestimmte sicherheitsrelevante Bau-, Lage- und Ausführungspläne sowie der Erläuterungsbericht nicht unmittelbar elektronisch bereitgestellt. Die Bereitstellung der Unterlagen erfolgt in der ersten Verfahrensstufe (Teilnahmewettbewerb) nach Anforderung durch das interessierte Unternehmen und gegen Abgabe einer ordnungsgemäß ausgefüllten und unterzeichneten Vertraulichkeitserklärung. In der zweiten Verfahrensstufe (Angebotsphase) erhalten die zur Angebotsabgabe aufgeforderten Bewerber diese Unterlagen zusammen mit dem Tag der Aufforderung. Hierzu muss die ordnungsgemäß ausgefüllte und unterzeichnete Vertraulichkeitserklärung mt dem Teilnahmeantrag vorliegen.
5.1.7.
Strategische Auftragsvergabe
Ziel der strategischen Auftragsvergabe: Keine strategische Beschaffung
5.1.9.
Eignungskriterien
Quellen der Auswahlkriterien: Bekanntmachung
Kriterium: Andere wirtschaftliche oder finanzielle Anforderungen
Beschreibung des Auswahlkriteriums: Freistellungsbescheinigung Finanzamt bei Bauleistungen gemäß § 48 b Abs. 1 Satz 1 des Einkommensteuergesetzes EStG (Mit dem Teilnahmeantrag; Mittels Dritterklärung): Vorlage einer gültigen Freistellungsbescheinigung des zuständigen Finanzamts, nicht älter als 12 Monate. Die Hanse- und Universitätsstadt Rostock Die Oberbürgermeisterin Eigenbetrieb "Klinikum Südstadt Rostock" Akademisches Lehrkrankenhaus der Universität Rostock informiert: Hinweis zum Gesetz zur Eindämmung illegaler Betätigungen im Baugewerbe Die Hanse- und Universitätsstadt Rostock ist als juristische Person des öffentlichen Rechts nach dem Gesetz zur Eindämmung illegaler Betätigungen im Baugewerbe vom 30. August 2001 (BGBl. IS. 2267) verpflichtet, ab dem 01.01.2002 bei Verträgen über Bauleistungen 15 % von jedem Auftragnehmer in Rechnung gestellten Bruttoentgelt an das für ihr Unternehmen zuständige Finanzamt abzuführen, wenn der Auftragnehmer zum Zeitpunkt der Gegenleistung (Zahlung) keine Freistellungsbescheinigung seines Finanzamtes vorlegt. Betroffen sind alle Zahlungen, auch Abschlags- und Vorauszahlungen, wobei es unerheblich ist, ob der Auftrag vor oder nach dem 31. Dezember 2001 erteilt wurde. Wir bitten auch in Ihrem Interesse um die rechtzeitige Vorlage einer Freistellungsbescheinigung Ihres Finanzamtes. Damit können Sie zusätzliche Verwaltungsarbeit und einen Steuerabzug vermeiden. Der Auftragnehmer ist nach den Besonderen Vertragsbedingungen verpflichtet, dem Auftraggeber jede vom zuständigen Finanzamt vorgenommene Änderung in Bezug auf die vorgelegte Freistellungsbescheinigung (§ 48 b EStG) unverzüglich schriftlich mitzuteilen. Die Hanse- und Universitätsstadt Rostock als Auftraggeber haftet gegenüber dem Finanzamt für den ordnungsgemäßen Steuerabzug. Wenn bei der Auszahlung eines Rechnungsbetrages keine Freistellungsbescheinigung vorliegt, wird von der an Sie zu leistenden Zahlung 15 % abgezogen und an das für Ihr Unternehmen zuständige Finanzamt abgeführt. Die Höhe des Steuerabzuges wird Ihnen mitgeteilt. Der Steuerabzug wird haushaltstechnisch wie eine Abtretung behandelt. Hierzu hat der Auftragnehmer der Vergabestelle die notwendigen Daten über das für ihn zuständige Finanzamt und seine Steuernummer mitzuteilen.

Kriterium: Eintragung in das Handelsregister
Beschreibung des Auswahlkriteriums: Handels-, Vereins-, Partnerschafts- oder Genossenschaftsregisterauszug (je nach Rechtsform und Eintragungspflicht) (Mit dem Teilnahmeantrag; Mittels Dritterklärung):

Kriterium: Eintragung in ein relevantes Berufsregister
Beschreibung des Auswahlkriteriums: Mitgliedsbescheinigung der Industrie- und Handelskammer, Handwerkskammer oder einer berufsständischen Kammer (Mit dem Teilnahmeantrag; Mittels Dritterklärung):

Kriterium: Andere wirtschaftliche oder finanzielle Anforderungen
Beschreibung des Auswahlkriteriums: Unbedenklichkeitsbescheinigung der tariflichen Sozialkasse (SOKA-Bau) (Mit dem Teilnahmeantrag; Mittels Dritterklärung): Vorlage einer gültigen Unbedenklichkeitsbescheinigung der tariflichen Sozialkasse (z. B. SOKA-Bau), nicht älter als 3 Monate.

Kriterium: Andere wirtschaftliche oder finanzielle Anforderungen
Beschreibung des Auswahlkriteriums: Unbedenklichkeitsbescheinigung des Finanzamtes bzw. Bescheinigung in Steuersachen (Mit dem Teilnahmeantrag; Mittels Dritterklärung): Die Verpflichtung zur Zahlung von Steuern und Abgaben ist erfüllt. Vorlage einer aktuellen Unbedenklichkeitsbescheinigung des Finanzamts, nicht älter als 3 Monate.

Kriterium: Andere wirtschaftliche oder finanzielle Anforderungen
Beschreibung des Auswahlkriteriums: Unbedenklichkeitsbescheinigung der Berufsgenossenschaft (Mit dem Teilnahmeantrag; Mittels Dritterklärung): Vorlage einer Unbedenklichkeitsbescheinigung der zuständigen Berufsgenossenschaft, nicht älter als 3 Monate

Kriterium: Referenzen zu bestimmten Dienstleistungen
Beschreibung des Auswahlkriteriums: Referenz 1 - Nachweis einer Referenz für erbrachte mit dem Auftragsgegenstand in Verbindung stehende Leistungen. Die Referenz ist erfüllt, wenn folgende Punkte nachgewiesen sind: - Erbrachte Leistungen im Klinikneubau, Rehaneubau oder Neubau von Pflegezentren. - BGF > 5.000 m2 - Das Bauvorhaben wurde als Total- oder Generalunternehmer schlüsselfertig realisiert. - Das Gebäude ist fertiggestellt (d.h. durch den Bauherrn werkvertraglich abgenommen) und diese Fertigstellung lag nicht vor dem 01.06.2019. - Zum Leistungsumfang gehörte auch die Einholung der Baugenehmigung. - Angabe der Baukosten in EURO netto. - Benennung des Referenzgebers inkl. Kontaktdaten. Benennen Sie Ihre Referenz mit dem Hinweis: "REFERENZ 1".

Kriterium: Referenzen zu bestimmten Dienstleistungen
Beschreibung des Auswahlkriteriums: Referenz 2 - Nachweis einer weiteren Referenz für erbrachte mit dem Auftragsgegenstand in Verbindung stehende Leistungen. Die Referenz wird gewertet, wenn folgende Punkte erfüllt sind: - Erbrachte Neubauleistung im Bereich: Klinik, Reha Pflege oder öffentliche Gebäude - BGF > 3.000 m2 - mind. 1 Sockelgeschoss mit mind. 2 Ebenen - Das Bauvorhaben wurde vom Bewerber schlüsselfertig realisiert. - Das Gebäude ist fertiggestellt (d.h. durch den Bauherrn werkvertraglich abgenommen) und diese Fertigstellung lag nicht vor dem 01.06.2019. - Angabe der Baukosten in EURO netto - Benennung des Referenzgebers inkl. Kontaktdaten Benennen Sie Ihre Referenz mit dem Hinweis: "REFERENZ 2".
Anhand der Kriterien werden die Bewerber ausgewählt, die zur zweiten Phase des Verfahrens eingeladen werden sollen
Gewichtung (Prozentanteil, genau): 25,00

Kriterium: Durchschnittlicher Jahresumsatz
Beschreibung des Auswahlkriteriums: Durchschnittlicher Jahresumsatz - Durchschnittlicher Jahresumsatz netto der letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahre mit Bauleistungen. Bitte geben Sie den Wert in EURO netto, ohne Kommastelle an. Mindestanforderung: 20 Mio EUR.
Anhand der Kriterien werden die Bewerber ausgewählt, die zur zweiten Phase des Verfahrens eingeladen werden sollen
Gewichtung (Prozentanteil, genau): 25,00

Kriterium: Durchschnittliche jährliche Belegschaft
Beschreibung des Auswahlkriteriums: Beschäftigtenanzahl - Aktuelle Anzahl leitender technischer Mitarbeiter (Projekt- und Bauleiter). Die Berechnung erfolgt auf Grundlage von Vollzeitstellen-Äquivalent. 0,5 Punkte je Mitarbeiter , max. 10 Punkte.
Anhand der Kriterien werden die Bewerber ausgewählt, die zur zweiten Phase des Verfahrens eingeladen werden sollen
Gewichtung (Prozentanteil, genau): 15,00

Kriterium: Berufliche Risikohaftpflichtversicherung
Beschreibung des Auswahlkriteriums: Versicherungen - Eine Berufshaftpflichtversicherung sowie eine Betriebshaftpflichtversicherung sind nachzuweisen.

Kriterium: Relevante Bildungs- und Berufsqualifikationen
Beschreibung des Auswahlkriteriums: Gesamtprojektleitung - Es ist eine Gesamtprojektleitung für die gesamte Dauer des Projektes als Haupt-Ansprechpartner für den AG zu stellen.
Anhand der Kriterien werden die Bewerber ausgewählt, die zur zweiten Phase des Verfahrens eingeladen werden sollen
Gewichtung (Prozentanteil, genau): 25,00

Kriterium: Relevante Bildungs- und Berufsqualifikationen
Beschreibung des Auswahlkriteriums: Oberbauleitung - Der Bewerber verfügt über eine Oberbauleitung. Ein Organigram ist einzureichen. Im Auftragsfall wird zugesichert, dass eine Oberbauleitung verfügbar ist. Ein aktuelles Organigramm ist nachzureichen.

Kriterium: Zertifikate von Qualitätskontrollinstituten
Beschreibung des Auswahlkriteriums: Zertifizierung nach ISO 9001 - Nachweis eines aktuell gültigen Qualitätsmanagementsystems nach ISO 9001 oder vergleichbar. Ein Nachweis ist einzureichen.
Anhand der Kriterien werden die Bewerber ausgewählt, die zur zweiten Phase des Verfahrens eingeladen werden sollen
Gewichtung (Prozentanteil, genau): 10,00
Informationen über die zweite Phase eines zweiphasigen Verfahrens:
Mindestzahl der zur zweiten Phase des Verfahrens einzuladenden Bewerber: 3
Höchstzahl der zur zweiten Phase des Verfahrens einzuladenden Bewerber: 5
Das Verfahren wird in mehreren aufeinanderfolgenden Phasen durchgeführt. In jeder Phase können einige Teilnehmer ausgeschlossen werden
Der Erwerber behält sich das Recht vor, den Auftrag aufgrund der ursprünglichen Angebote ohne weitere Verhandlungen zu vergeben
5.1.11.
Auftragsunterlagen
Sprachen, in denen die Auftragsunterlagen offiziell verfügbar sind: Deutsch
Frist für die Anforderung zusätzlicher Informationen: 18/06/2026 23:59:59 (UTC+02:00) Osteuropäische Zeit, Mitteleuropäische Sommerzeit
Internetadresse der Auftragsunterlagen: https://www.dtvp.de/Satellite/notice/CXS0Y57YTP25D5UQ/documents
5.1.12.
Bedingungen für die Auftragsvergabe
Verfahrensbedingungen:
Voraussichtliches Datum der Absendung der Aufforderungen zur Angebotseinreichung: 21/07/2026
Bedingungen für die Einreichung:
Elektronische Einreichung: Erforderlich
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch
Elektronischer Katalog: Nicht zulässig
Varianten: Nicht zulässig
Die Bieter können mehrere Angebote einreichen: Zulässig
Beschreibung der finanziellen Sicherheit: siehe Funktionale Leistungsbeschreibung
Frist für den Eingang der Teilnahmeanträge: 07/07/2026 10:00:00 (UTC+02:00) Osteuropäische Zeit, Mitteleuropäische Sommerzeit
Informationen, die nach Ablauf der Einreichungsfrist ergänzt werden können:
Nach Ermessen des Käufers können alle fehlenden Bieterunterlagen nach Fristablauf nachgereicht werden.
Zusätzliche Informationen: keine
Auftragsbedingungen:
Die Auftragsausführung muss im Rahmen von Programmen für geschützte Beschäftigungsverhältnisse erfolgen: Nein
Bedingungen für die Ausführung des Auftrags: Einzureichende Unterlagen: * Mit dem Teilnahmeantrag: - CSX 59 - Eigenerklärung Informationen zum Bieter - Eigenerklärung EU-Sanktionen RUS - Erklärungen und Verpflichtungen nach dem Tariftreue- und Vergabegesetz Mecklenburg-Vorpommern (TVgG M-V_MinArbV MV) - Fragebogen zur Eignungsprüfung im Teilnahmewettbewerb - KSR_Bietererklärung Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz - KSR_Bietererklärung Verpflichtung zur Verschwiegenheit und zum Datenschutz im Vergabeverfahren - TNW Erklärung Bewerbergemeinschaft - TNW Leistungen anderer Unternehmen (Eignungsleihe) - TNW Leistungen Unterauftragnehmer (Nachunternehmer) - TNW Teilnahmeantrag - TNW Verpflichtungserklärung Eignungsleihe - TNW Verpflichtungserklärung Unterauftragnehmer (Nachunternehmer) - VVB 124/ VVB 124 LD Eigenerklärung
Elektronische Rechnungsstellung: Erforderlich
Aufträge werden elektronisch erteilt: ja
Zahlungen werden elektronisch geleistet: ja
Von einer Bietergemeinschaft, die den Zuschlag erhält, anzunehmende Rechtsform: Bietergemeinschaften müssen bei Beauftragung eine gesamtschuldnerisch haftende ARGE gem. § 705 BGB mit bevollmächtigten Vertreter gründen und bis zur Abwicklung des Auftrages aufrecht erhalten. Dazu ist eine ARGE-Erklärung abzugeben, in der auch die Leistungsabgrenzung innerhalb der ARGE dargestellt wird.
Finanzielle Vereinbarung: siehe Funktionale Leistungsbeschreibung
5.1.15.
Techniken
Rahmenvereinbarung:
Keine Rahmenvereinbarung
Informationen über das dynamische Beschaffungssystem:
Kein dynamisches Beschaffungssystem
5.1.16.
Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung
Überprüfungsstelle: Vergabekammern bei dem Ministerium für Wirtschaft, Infrastruktur, Tourismus und Arbeit
Informationen über die Überprüfungsfristen: § 160 GWB - Einleitung, Antrag: (1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein; (2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht; (3) Der Antrag ist unzulässig, soweit: 1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt, 2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt: Klinikum Südstadt Rostock Hanse- und Universitätsstadt Rostock Die Oberbürgermeisterin Eigenbetrieb "Klinikum Südstadt Rostock" Akademisches Lehrkrankenhaus der Universität Rostock
Organisation, die weitere Informationen für die Nachprüfungsverfahren bereitstellt: Klinikum Südstadt Rostock
Organisation, die Teilnahmeanträge entgegennimmt: Klinikum Südstadt Rostock Hanse- und Universitätsstadt Rostock Die Oberbürgermeisterin Eigenbetrieb "Klinikum Südstadt Rostock" Akademisches Lehrkrankenhaus der Universität Rostock

8. Organisationen

8.1.
ORG-0001
Offizielle Bezeichnung: Klinikum Südstadt Rostock Hanse- und Universitätsstadt Rostock Die Oberbürgermeisterin Eigenbetrieb "Klinikum Südstadt Rostock" Akademisches Lehrkrankenhaus der Universität Rostock
Registrierungsnummer: 13-S0KLISUED000-23
Postanschrift: Südring 81
Stadt: Rostock
Postleitzahl: 18059
Land, Gliederung (NUTS): Rostock, Kreisfreie Stadt (DE803)
Land: Deutschland
Telefon: +49 3814401-8751
Rollen dieser Organisation:
Beschaffer
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt
Organisation, die Teilnahmeanträge entgegennimmt
8.1.
ORG-0002
Offizielle Bezeichnung: Klinikum Südstadt Rostock
Registrierungsnummer: 13-S0KLISUED000-23
Postanschrift: Südring 81
Stadt: Rostock
Postleitzahl: 18059
Land, Gliederung (NUTS): Rostock, Kreisfreie Stadt (DE803)
Land: Deutschland
Kontaktperson: Vergabestelle
Telefon: +49 3814401-8751
Rollen dieser Organisation:
Organisation, die weitere Informationen für die Nachprüfungsverfahren bereitstellt
8.1.
ORG-0003
Offizielle Bezeichnung: Vergabekammern bei dem Ministerium für Wirtschaft, Infrastruktur, Tourismus und Arbeit
Registrierungsnummer: VKMV-13-L50010000000-78
Postanschrift: Johannes-Stelling-Straße 14
Stadt: Schwerin
Postleitzahl: 19053
Land, Gliederung (NUTS): Schwerin, Kreisfreie Stadt (DE804)
Land: Deutschland
Telefon: +49 38558815164
Fax: +49 38558848515817
Internetadresse: http://www.regierung-mv.de
Rollen dieser Organisation:
Überprüfungsstelle
8.1.
ORG-0004
Offizielle Bezeichnung: Datenservice Öffentlicher Einkauf (in Verantwortung des Beschaffungsamts des BMI)
Registrierungsnummer: 0204:994-DOEVD-83
Stadt: Bonn
Postleitzahl: 53119
Land, Gliederung (NUTS): Bonn, Kreisfreie Stadt (DEA22)
Land: Deutschland
Telefon: +49228996100
Rollen dieser Organisation:
TED eSender

Informationen zur Bekanntmachung

Kennung/Fassung der Bekanntmachung: 09d857e8-ee50-48e0-803b-db11ddd7017c - 01
Formulartyp: Wettbewerb
Art der Bekanntmachung: Auftrags- oder Konzessionsbekanntmachung – Standardregelung
Unterart der Bekanntmachung: 16
Datum der Übermittlung der Bekanntmachung: 04/06/2026 15:09:32 (UTC+02:00) Osteuropäische Zeit, Mitteleuropäische Sommerzeit
Sprachen, in denen diese Bekanntmachung offiziell verfügbar ist: Deutsch
Veröffentlichungsnummer der Bekanntmachung: 391570-2026
ABl. S – Nummer der Ausgabe: 108/2026
Datum der Veröffentlichung: 08/06/2026