2.1.1.
Zweck
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Haupteinstufung (cpv): 72263000 Software-Implementierung
Zusätzliche Einstufung (cpv): 72260000 Dienstleistungen in Verbindung mit Software, 72227000 Beratung im Bereich Software-Integration
2.1.2.
Erfüllungsort
Stadt: Rostock und Greifswald
Postleitzahl: 18057 und 17489
Land, Gliederung (NUTS): Rostock, Kreisfreie Stadt (DE803)
Land: Deutschland
2.1.6.
Ausschlussgründe
Quellen der Ausschlussgründe: Bekanntmachung, Auftragsunterlagen
Der Zahlungsunfähigkeit vergleichbare Lage gemäß nationaler Rechtsvorschriften: Eigenerklärung, dass über das Vermögen des Unternehmens kein Insolvenzverfahren oder vergleichbares gesetzlich geregeltes Verfahren eröffnet oder die Eröffnung bean-tragt oder dieser Antrag nicht mangels Masse abgelehnt worden ist.
Korruption: Eigenerklärung, dass für das Unternehmen keine Ausschlussgründe nach den §§ 123 oder 124 GWB vorliegen, bzw. gemäß § 125 GWB Maßnahmen zur Selbstreinigung er-folgt sind.
Beteiligung an einer kriminellen Vereinigung: Eigenerklärung, dass für das Unternehmen keine Ausschlussgründe nach den §§ 123 oder 124 GWB vorliegen, bzw. gemäß § 125 GWB Maßnahmen zur Selbstreinigung er-folgt sind.
Vereinbarungen mit anderen Wirtschaftsteilnehmern zur Verzerrung des Wettbewerbs: Eigenerklärung, des Unternehmens, dass es über keine gesellschaftsrechtlichen und/oder personellen, räumlichen, bzw. organisatorischen, infrastrukturellen und/oder sonstigen Verbindungen mit anderen Unternehmen verfügt, soweit diese dieses Verfahren unmittel-bar oder mittelbar vergaberechtlich berühren könnten.
Geldwäsche oder Terrorismusfinanzierung: Eigenerklärung, dass für das Unternehmen keine Ausschlussgründe nach den §§ 123 oder 124 GWB vorliegen, bzw. gemäß § 125 GWB Maßnahmen zur Selbstreinigung er-folgt sind.
Betrug: Eigenerklärung, dass für das Unternehmen keine Ausschlussgründe nach den §§ 123 oder 124 GWB vorliegen, bzw. gemäß § 125 GWB Maßnahmen zur Selbstreinigung er-folgt sind.
Kinderarbeit und andere Formen des Menschenhandels: Eigenerklärung, dass für das Unternehmen die Voraussetzungen für einen Ausschluss nach § 21 AEntG, § 98c AufenthG, § 21 SchwarzArbG, § 19 MiLoG, § 5, § 6, § 8 sowie § 9 TVgG M-V nicht vorliegen.
Zahlungsunfähigkeit: Eigenerklärung, dass sich das Unternehmen nicht in Liquidation befindet.
Verstoß gegen arbeitsrechtliche Verpflichtungen: Eigenerklärung, dass für das Unternehmen die Voraussetzungen für einen Ausschluss nach § 21 AEntG, § 98c AufenthG, § 21 SchwarzArbG, § 19 MiLoG, § 5, § 6, § 8 sowie § 9 TVgG M-V nicht vorliegen.
Verwaltung der Vermögenswerte durch einen Insolvenzverwalter: Eigenerklärung, dass über das Vermögen des Unternehmens kein Insolvenzverfahren oder vergleichbares gesetzlich geregeltes Verfahren eröffnet oder die Eröffnung bean-tragt oder dieser Antrag nicht mangels Masse abgelehnt worden ist.
Täuschung, Zurückhaltung von Informationen, Unfähigkeit zur Vorlage erforderlicher Unterlagen oder Erlangung vertraulicher Informationen zu dem Verfahren: Eigenerklärung, des Unternehmens, dass es über keine gesellschaftsrechtlichen und/oder personellen, räumlichen, bzw. organisatorischen, infrastrukturellen und/oder sonstigen Verbindungen mit anderen Unternehmen verfügt, soweit diese dieses Verfahren unmittel-bar oder mittelbar vergaberechtlich berühren könnten.
Interessenkonflikt aufgrund seiner Teilnahme an dem Vergabeverfahren: Eigenerklärung, des Unternehmens, dass es über keine gesellschaftsrechtlichen und/oder personellen, räumlichen, bzw. organisatorischen, infrastrukturellen und/oder sonstigen Verbindungen mit anderen Unternehmen verfügt, soweit diese dieses Verfahren unmittel-bar oder mittelbar vergaberechtlich berühren könnten.
Direkte oder indirekte Beteiligung an der Vorbereitung des Vergabeverfahrens: Eigenerklärung, des Unternehmens, dass es über keine gesellschaftsrechtlichen und/oder personellen, räumlichen, bzw. organisatorischen, infrastrukturellen und/oder sonstigen Verbindungen mit anderen Unternehmen verfügt, soweit diese dieses Verfahren unmittel-bar oder mittelbar vergaberechtlich berühren könnten.
Schwerwiegendes berufliches Fehlverhalten: Eigenerklärung, dass für das Unternehmen keine Ausschlussgründe nach den §§ 123 oder 124 GWB vorliegen, bzw. gemäß § 125 GWB Maßnahmen zur Selbstreinigung er-folgt sind.
Verstoß gegen sozialrechtliche Verpflichtungen: Eigenerklärung, dass das Unternehmen den gesetzlichen Pflichten zur Zahlung der vom Finanzamt erhobenen Steuern sowie der Zahlung der Beiträge zur gesetzlichen Sozialver-sicherung (Kranken-, Renten-, Unfall-, Pflege- und Arbeitslosenversicherung) sowie der Berufsgenossenschaft ordnungsgemäß nachgekommen ist.
Verstoß gegen die Verpflichtung zur Entrichtung von Sozialversicherungsbeiträgen: Eigenerklärung, dass das Unternehmen den gesetzlichen Pflichten zur Zahlung der vom Finanzamt erhobenen Steuern sowie der Zahlung der Beiträge zur gesetzlichen Sozialver-sicherung (Kranken-, Renten-, Unfall-, Pflege- und Arbeitslosenversicherung) sowie der Berufsgenossenschaft ordnungsgemäß nachgekommen ist.
Verstoß gegen die Verpflichtung zur Entrichtung von Steuern: Eigenerklärung, dass das Unternehmen den gesetzlichen Pflichten zur Zahlung der vom Finanzamt erhobenen Steuern sowie der Zahlung der Beiträge zur gesetzlichen Sozialver-sicherung (Kranken-, Renten-, Unfall-, Pflege- und Arbeitslosenversicherung) sowie der Berufsgenossenschaft ordnungsgemäß nachgekommen ist.
Terroristische Straftaten oder Straftaten im Zusammenhang mit terroristischen Aktivitäten: Eigenerklärung, dass für das Unternehmen keine Ausschlussgründe nach den §§ 123 oder 124 GWB vorliegen, bzw. gemäß § 125 GWB Maßnahmen zur Selbstreinigung er-folgt sind.