2.1.1.
Zweck
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Haupteinstufung (cpv): 71521000 Baustellenüberwachung
Zusätzliche Einstufung (cpv): 71311230 Dienstleistungen im Eisenbahnbau
2.1.2.
Erfüllungsort
Stadt: Rostock
Land, Gliederung (NUTS): Rostock, Kreisfreie Stadt (DE803)
Land: Deutschland
2.1.4.
Allgemeine Informationen
Zusätzliche Informationen: #Bekanntmachungs-ID: CXRBYYQYRWZ#
Rechtsgrundlage:
Richtlinie 2014/24/EU
vgv -
2.1.6.
Ausschlussgründe
Quellen der Ausschlussgründe: Bekanntmachung
Verstoß gegen die in den rein innerstaatlichen Ausschlussgründen verankerten Verpflichtungen: Es gelten die gesetzlichen Ausschlussvoraussetzungen nach § 42 VgV i.V.m. §§ 123 bis 126 GWB. Weiteres ist den Vergabeunterlagen zu entnehmen.
Beteiligung an einer kriminellen Vereinigung: Es gelten die gesetzlichen Ausschlussvoraussetzungen nach § 42 VgV i.V.m. §§ 123 bis 126 GWB. Weiteres ist den Vergabeunterlagen zu entnehmen.
Terroristische Straftaten oder Straftaten im Zusammenhang mit terroristischen Aktivitäten: Es gelten die gesetzlichen Ausschlussvoraussetzungen nach § 42 VgV i.V.m. §§ 123 bis 126 GWB. Weiteres ist den Vergabeunterlagen zu entnehmen.
Geldwäsche oder Terrorismusfinanzierung: Es gelten die gesetzlichen Ausschlussvoraussetzungen nach § 42 VgV i.V.m. §§ 123 bis 126 GWB. Weiteres ist den Vergabeunterlagen zu entnehmen.
Betrug: Es gelten die gesetzlichen Ausschlussvoraussetzungen nach § 42 VgV i.V.m. §§ 123 bis 126 GWB. Weiteres ist den Vergabeunterlagen zu entnehmen.
Korruption: Es gelten die gesetzlichen Ausschlussvoraussetzungen nach § 42 VgV i.V.m. §§ 123 bis 126 GWB. Weiteres ist den Vergabeunterlagen zu entnehmen.
Kinderarbeit und andere Formen des Menschenhandels: Es gelten die gesetzlichen Ausschlussvoraussetzungen nach § 42 VgV i.V.m. §§ 123 bis 126 GWB. Weiteres ist den Vergabeunterlagen zu entnehmen.
Verstoß gegen die Verpflichtung zur Entrichtung von Steuern: Es gelten die gesetzlichen Ausschlussvoraussetzungen nach § 42 VgV i.V.m. §§ 123 bis 126 GWB. Weiteres ist den Vergabeunterlagen zu entnehmen.
Verstoß gegen die Verpflichtung zur Entrichtung von Sozialversicherungsbeiträgen: Es gelten die gesetzlichen Ausschlussvoraussetzungen nach § 42 VgV i.V.m. §§ 123 bis 126 GWB. Weiteres ist den Vergabeunterlagen zu entnehmen.
Verstoß gegen umweltrechtliche Verpflichtungen: Es gelten die gesetzlichen Ausschlussvoraussetzungen nach § 42 VgV i.V.m. §§ 123 bis 126 GWB. Weiteres ist den Vergabeunterlagen zu entnehmen.
Verstoß gegen sozialrechtliche Verpflichtungen: Es gelten die gesetzlichen Ausschlussvoraussetzungen nach § 42 VgV i.V.m. §§ 123 bis 126 GWB. Weiteres ist den Vergabeunterlagen zu entnehmen.
Verstoß gegen arbeitsrechtliche Verpflichtungen: Es gelten die gesetzlichen Ausschlussvoraussetzungen nach § 42 VgV i.V.m. §§ 123 bis 126 GWB. Weiteres ist den Vergabeunterlagen zu entnehmen.
Zahlungsunfähigkeit: Es gelten die gesetzlichen Ausschlussvoraussetzungen nach § 42 VgV i.V.m. §§ 123 bis 126 GWB. Weiteres ist den Vergabeunterlagen zu entnehmen.
Verwaltung der Vermögenswerte durch einen Insolvenzverwalter: Es gelten die gesetzlichen Ausschlussvoraussetzungen nach § 42 VgV i.V.m. §§ 123 bis 126 GWB. Weiteres ist den Vergabeunterlagen zu entnehmen.
Einstellung der gewerblichen Tätigkeit: Es gelten die gesetzlichen Ausschlussvoraussetzungen nach § 42 VgV i.V.m. §§ 123 bis 126 GWB. Weiteres ist den Vergabeunterlagen zu entnehmen.
Der Zahlungsunfähigkeit vergleichbare Lage gemäß nationaler Rechtsvorschriften: Es gelten die gesetzlichen Ausschlussvoraussetzungen nach § 42 VgV i.V.m. §§ 123 bis 126 GWB. Weiteres ist den Vergabeunterlagen zu entnehmen.
Schwerwiegendes berufliches Fehlverhalten: Es gelten die gesetzlichen Ausschlussvoraussetzungen nach § 42 VgV i.V.m. §§ 123 bis 126 GWB. Weiteres ist den Vergabeunterlagen zu entnehmen.
Vereinbarungen mit anderen Wirtschaftsteilnehmern zur Verzerrung des Wettbewerbs: Es gelten die gesetzlichen Ausschlussvoraussetzungen nach § 42 VgV i.V.m. §§ 123 bis 126 GWB. Weiteres ist den Vergabeunterlagen zu entnehmen.
Interessenkonflikt aufgrund seiner Teilnahme an dem Vergabeverfahren: Es gelten die gesetzlichen Ausschlussvoraussetzungen nach § 42 VgV i.V.m. §§ 123 bis 126 GWB. Weiteres ist den Vergabeunterlagen zu entnehmen.
Direkte oder indirekte Beteiligung an der Vorbereitung des Vergabeverfahrens: Es gelten die gesetzlichen Ausschlussvoraussetzungen nach § 42 VgV i.V.m. §§ 123 bis 126 GWB. Weiteres ist den Vergabeunterlagen zu entnehmen.
Vorzeitige Beendigung, Schadensersatz oder andere vergleichbare Sanktionen: Es gelten die gesetzlichen Ausschlussvoraussetzungen nach § 42 VgV i.V.m. §§ 123 bis 126 GWB. Weiteres ist den Vergabeunterlagen zu entnehmen.
Täuschung, Zurückhaltung von Informationen, Unfähigkeit zur Vorlage erforderlicher Unterlagen oder Erlangung vertraulicher Informationen zu dem Verfahren: Es gelten die gesetzlichen Ausschlussvoraussetzungen nach § 42 VgV i.V.m. §§ 123 bis 126 GWB. Weiteres ist den Vergabeunterlagen zu entnehmen.