2.1.6.
Ausschlussgründe
Quellen der Ausschlussgründe: Bekanntmachung
Beteiligung an einer kriminellen Vereinigung: Ausschlussgründe gemäß §§ 123, 124 GWB. Die §§ 125, 126 GWB finden Beachtung. Mit dem Angebot ist als vorläufiger Beleg folgende Erklärung vorzulegen: Eigenerklärung, dass dem Bieter keine zwingenden oder fakultativen Ausschlussgründe gemäß §§ 123, 124 GWB bekannt sind. Die Eigenerklärung kann mittels Einreichung des Formblattes LD 124 "Eigenerklärung Eignung" oder durch Vorlage der Einheitlichen Europäischen Eigenerklärung (Teil III A - D) oder durch Nachweis der Präqualifizierung nebst den hinterlegten Präqualifizierungsangaben mittels Mitteilung der Zertifizierungsnummer, unter der der Bieter im amtlichen Verzeichnis präqualifizierter Unternehmen Präqualifizierungsverzeichnis) eingetragen ist, erbracht werden.Im Fall von Bietergemeinschaften ist von jedem Bietergemeinschaftsmitglied die Eigenerklärung mit dem Angebot gesondert einzureichen.
Terroristische Straftaten oder Straftaten im Zusammenhang mit terroristischen Aktivitäten: Ausschlussgründe gemäß §§ 123, 124 GWB. Die §§ 125, 126 GWB finden Beachtung. Mit dem Angebot ist als vorläufiger Beleg folgende Erklärung vorzulegen: Eigenerklärung, dass dem Bieter keine zwingenden oder fakultativen Ausschlussgründe gemäß §§ 123, 124 GWB bekannt sind. Die Eigenerklärung kann mittels Einreichung des Formblattes LD 124 "Eigenerklärung Eignung" oder durch Vorlage der Einheitlichen Europäischen Eigenerklärung (Teil III A - D) oder durch Nachweis der Präqualifizierung nebst den hinterlegten Präqualifizierungsangaben mittels Mitteilung der Zertifizierungsnummer, unter der der Bieter im amtlichen Verzeichnis präqualifizierter Unternehmen Präqualifizierungsverzeichnis) eingetragen ist, erbracht werden.Im Fall von Bietergemeinschaften ist von jedem Bietergemeinschaftsmitglied die Eigenerklärung mit dem Angebot gesondert einzureichen.
Geldwäsche oder Terrorismusfinanzierung: Ausschlussgründe gemäß §§ 123, 124 GWB. Die §§ 125, 126 GWB finden Beachtung. Mit dem Angebot ist als vorläufiger Beleg folgende Erklärung vorzulegen: Eigenerklärung, dass dem Bieter keine zwingenden oder fakultativen Ausschlussgründe gemäß §§ 123, 124 GWB bekannt sind. Die Eigenerklärung kann mittels Einreichung des Formblattes LD 124 "Eigenerklärung Eignung" oder durch Vorlage der Einheitlichen Europäischen Eigenerklärung (Teil III A - D) oder durch Nachweis der Präqualifizierung nebst den hinterlegten Präqualifizierungsangaben mittels Mitteilung der Zertifizierungsnummer, unter der der Bieter im amtlichen Verzeichnis präqualifizierter Unternehmen Präqualifizierungsverzeichnis) eingetragen ist, erbracht werden.Im Fall von Bietergemeinschaften ist von jedem Bietergemeinschaftsmitglied die Eigenerklärung mit dem Angebot gesondert einzureichen.
Betrug: Ausschlussgründe gemäß §§ 123, 124 GWB. Die §§ 125, 126 GWB finden Beachtung. Mit dem Angebot ist als vorläufiger Beleg folgende Erklärung vorzulegen: Eigenerklärung, dass dem Bieter keine zwingenden oder fakultativen Ausschlussgründe gemäß §§ 123, 124 GWB bekannt sind. Die Eigenerklärung kann mittels Einreichung des Formblattes LD 124 "Eigenerklärung Eignung" oder durch Vorlage der Einheitlichen Europäischen Eigenerklärung (Teil III A - D) oder durch Nachweis der Präqualifizierung nebst den hinterlegten Präqualifizierungsangaben mittels Mitteilung der Zertifizierungsnummer, unter der der Bieter im amtlichen Verzeichnis präqualifizierter Unternehmen Präqualifizierungsverzeichnis) eingetragen ist, erbracht werden.Im Fall von Bietergemeinschaften ist von jedem Bietergemeinschaftsmitglied die Eigenerklärung mit dem Angebot gesondert einzureichen.
Korruption: Ausschlussgründe gemäß §§ 123, 124 GWB. Die §§ 125, 126 GWB finden Beachtung. Mit dem Angebot ist als vorläufiger Beleg folgende Erklärung vorzulegen: Eigenerklärung, dass dem Bieter keine zwingenden oder fakultativen Ausschlussgründe gemäß §§ 123, 124 GWB bekannt sind. Die Eigenerklärung kann mittels Einreichung des Formblattes LD 124 "Eigenerklärung Eignung" oder durch Vorlage der Einheitlichen Europäischen Eigenerklärung (Teil III A - D) oder durch Nachweis der Präqualifizierung nebst den hinterlegten Präqualifizierungsangaben mittels Mitteilung der Zertifizierungsnummer, unter der der Bieter im amtlichen Verzeichnis präqualifizierter Unternehmen Präqualifizierungsverzeichnis) eingetragen ist, erbracht werden.Im Fall von Bietergemeinschaften ist von jedem Bietergemeinschaftsmitglied die Eigenerklärung mit dem Angebot gesondert einzureichen.
Kinderarbeit und andere Formen des Menschenhandels: Ausschlussgründe gemäß §§ 123, 124 GWB. Die §§ 125, 126 GWB finden Beachtung. Mit dem Angebot ist als vorläufiger Beleg folgende Erklärung vorzulegen: Eigenerklärung, dass dem Bieter keine zwingenden oder fakultativen Ausschlussgründe gemäß §§ 123, 124 GWB bekannt sind. Die Eigenerklärung kann mittels Einreichung des Formblattes LD 124 "Eigenerklärung Eignung" oder durch Vorlage der Einheitlichen Europäischen Eigenerklärung (Teil III A - D) oder durch Nachweis der Präqualifizierung nebst den hinterlegten Präqualifizierungsangaben mittels Mitteilung der Zertifizierungsnummer, unter der der Bieter im amtlichen Verzeichnis präqualifizierter Unternehmen Präqualifizierungsverzeichnis) eingetragen ist, erbracht werden.Im Fall von Bietergemeinschaften ist von jedem Bietergemeinschaftsmitglied die Eigenerklärung mit dem Angebot gesondert einzureichen.
Verstoß gegen die Verpflichtung zur Entrichtung von Steuern: Ausschlussgründe gemäß §§ 123, 124 GWB. Die §§ 125, 126 GWB finden Beachtung. Mit dem Angebot ist als vorläufiger Beleg folgende Erklärung vorzulegen: Eigenerklärung, dass dem Bieter keine zwingenden oder fakultativen Ausschlussgründe gemäß §§ 123, 124 GWB bekannt sind. Die Eigenerklärung kann mittels Einreichung des Formblattes LD 124 "Eigenerklärung Eignung" oder durch Vorlage der Einheitlichen Europäischen Eigenerklärung (Teil III A - D) oder durch Nachweis der Präqualifizierung nebst den hinterlegten Präqualifizierungsangaben mittels Mitteilung der Zertifizierungsnummer, unter der der Bieter im amtlichen Verzeichnis präqualifizierter Unternehmen Präqualifizierungsverzeichnis) eingetragen ist, erbracht werden.Im Fall von Bietergemeinschaften ist von jedem Bietergemeinschaftsmitglied die Eigenerklärung mit dem Angebot gesondert einzureichen.
Verstoß gegen die Verpflichtung zur Entrichtung von Sozialversicherungsbeiträgen: Ausschlussgründe gemäß §§ 123, 124 GWB. Die §§ 125, 126 GWB finden Beachtung. Mit dem Angebot ist als vorläufiger Beleg folgende Erklärung vorzulegen: Eigenerklärung, dass dem Bieter keine zwingenden oder fakultativen Ausschlussgründe gemäß §§ 123, 124 GWB bekannt sind. Die Eigenerklärung kann mittels Einreichung des Formblattes LD 124 "Eigenerklärung Eignung" oder durch Vorlage der Einheitlichen Europäischen Eigenerklärung (Teil III A - D) oder durch Nachweis der Präqualifizierung nebst den hinterlegten Präqualifizierungsangaben mittels Mitteilung der Zertifizierungsnummer, unter der der Bieter im amtlichen Verzeichnis präqualifizierter Unternehmen Präqualifizierungsverzeichnis) eingetragen ist, erbracht werden.Im Fall von Bietergemeinschaften ist von jedem Bietergemeinschaftsmitglied die Eigenerklärung mit dem Angebot gesondert einzureichen.
Verstoß gegen umweltrechtliche Verpflichtungen: Ausschlussgründe gemäß §§ 123, 124 GWB. Die §§ 125, 126 GWB finden Beachtung. Mit dem Angebot ist als vorläufiger Beleg folgende Erklärung vorzulegen: Eigenerklärung, dass dem Bieter keine zwingenden oder fakultativen Ausschlussgründe gemäß §§ 123, 124 GWB bekannt sind. Die Eigenerklärung kann mittels Einreichung des Formblattes LD 124 "Eigenerklärung Eignung" oder durch Vorlage der Einheitlichen Europäischen Eigenerklärung (Teil III A - D) oder durch Nachweis der Präqualifizierung nebst den hinterlegten Präqualifizierungsangaben mittels Mitteilung der Zertifizierungsnummer, unter der der Bieter im amtlichen Verzeichnis präqualifizierter Unternehmen Präqualifizierungsverzeichnis) eingetragen ist, erbracht werden.Im Fall von Bietergemeinschaften ist von jedem Bietergemeinschaftsmitglied die Eigenerklärung mit dem Angebot gesondert einzureichen.
Verstoß gegen sozialrechtliche Verpflichtungen: Ausschlussgründe gemäß §§ 123, 124 GWB. Die §§ 125, 126 GWB finden Beachtung. Mit dem Angebot ist als vorläufiger Beleg folgende Erklärung vorzulegen: Eigenerklärung, dass dem Bieter keine zwingenden oder fakultativen Ausschlussgründe gemäß §§ 123, 124 GWB bekannt sind. Die Eigenerklärung kann mittels Einreichung des Formblattes LD 124 "Eigenerklärung Eignung" oder durch Vorlage der Einheitlichen Europäischen Eigenerklärung (Teil III A - D) oder durch Nachweis der Präqualifizierung nebst den hinterlegten Präqualifizierungsangaben mittels Mitteilung der Zertifizierungsnummer, unter der der Bieter im amtlichen Verzeichnis präqualifizierter Unternehmen Präqualifizierungsverzeichnis) eingetragen ist, erbracht werden.Im Fall von Bietergemeinschaften ist von jedem Bietergemeinschaftsmitglied die Eigenerklärung mit dem Angebot gesondert einzureichen.
Verstoß gegen arbeitsrechtliche Verpflichtungen: Ausschlussgründe gemäß §§ 123, 124 GWB. Die §§ 125, 126 GWB finden Beachtung. Mit dem Angebot ist als vorläufiger Beleg folgende Erklärung vorzulegen: Eigenerklärung, dass dem Bieter keine zwingenden oder fakultativen Ausschlussgründe gemäß §§ 123, 124 GWB bekannt sind. Die Eigenerklärung kann mittels Einreichung des Formblattes LD 124 "Eigenerklärung Eignung" oder durch Vorlage der Einheitlichen Europäischen Eigenerklärung (Teil III A - D) oder durch Nachweis der Präqualifizierung nebst den hinterlegten Präqualifizierungsangaben mittels Mitteilung der Zertifizierungsnummer, unter der der Bieter im amtlichen Verzeichnis präqualifizierter Unternehmen Präqualifizierungsverzeichnis) eingetragen ist, erbracht werden.Im Fall von Bietergemeinschaften ist von jedem Bietergemeinschaftsmitglied die Eigenerklärung mit dem Angebot gesondert einzureichen.
Zahlungsunfähigkeit: Ausschlussgründe gemäß §§ 123, 124 GWB. Die §§ 125, 126 GWB finden Beachtung. Mit dem Angebot ist als vorläufiger Beleg folgende Erklärung vorzulegen: Eigenerklärung, dass dem Bieter keine zwingenden oder fakultativen Ausschlussgründe gemäß §§ 123, 124 GWB bekannt sind. Die Eigenerklärung kann mittels Einreichung des Formblattes LD 124 "Eigenerklärung Eignung" oder durch Vorlage der Einheitlichen Europäischen Eigenerklärung (Teil III A - D) oder durch Nachweis der Präqualifizierung nebst den hinterlegten Präqualifizierungsangaben mittels Mitteilung der Zertifizierungsnummer, unter der der Bieter im amtlichen Verzeichnis präqualifizierter Unternehmen Präqualifizierungsverzeichnis) eingetragen ist, erbracht werden.Im Fall von Bietergemeinschaften ist von jedem Bietergemeinschaftsmitglied die Eigenerklärung mit dem Angebot gesondert einzureichen.
Verwaltung der Vermögenswerte durch einen Insolvenzverwalter: Ausschlussgründe gemäß §§ 123, 124 GWB. Die §§ 125, 126 GWB finden Beachtung. Mit dem Angebot ist als vorläufiger Beleg folgende Erklärung vorzulegen: Eigenerklärung, dass dem Bieter keine zwingenden oder fakultativen Ausschlussgründe gemäß §§ 123, 124 GWB bekannt sind. Die Eigenerklärung kann mittels Einreichung des Formblattes LD 124 "Eigenerklärung Eignung" oder durch Vorlage der Einheitlichen Europäischen Eigenerklärung (Teil III A - D) oder durch Nachweis der Präqualifizierung nebst den hinterlegten Präqualifizierungsangaben mittels Mitteilung der Zertifizierungsnummer, unter der der Bieter im amtlichen Verzeichnis präqualifizierter Unternehmen Präqualifizierungsverzeichnis) eingetragen ist, erbracht werden.Im Fall von Bietergemeinschaften ist von jedem Bietergemeinschaftsmitglied die Eigenerklärung mit dem Angebot gesondert einzureichen.
Einstellung der gewerblichen Tätigkeit: Ausschlussgründe gemäß §§ 123, 124 GWB. Die §§ 125, 126 GWB finden Beachtung. Mit dem Angebot ist als vorläufiger Beleg folgende Erklärung vorzulegen: Eigenerklärung, dass dem Bieter keine zwingenden oder fakultativen Ausschlussgründe gemäß §§ 123, 124 GWB bekannt sind. Die Eigenerklärung kann mittels Einreichung des Formblattes LD 124 "Eigenerklärung Eignung" oder durch Vorlage der Einheitlichen Europäischen Eigenerklärung (Teil III A - D) oder durch Nachweis der Präqualifizierung nebst den hinterlegten Präqualifizierungsangaben mittels Mitteilung der Zertifizierungsnummer, unter der der Bieter im amtlichen Verzeichnis präqualifizierter Unternehmen Präqualifizierungsverzeichnis) eingetragen ist, erbracht werden.Im Fall von Bietergemeinschaften ist von jedem Bietergemeinschaftsmitglied die Eigenerklärung mit dem Angebot gesondert einzureichen.
Der Zahlungsunfähigkeit vergleichbare Lage gemäß nationaler Rechtsvorschriften: Ausschlussgründe gemäß §§ 123, 124 GWB. Die §§ 125, 126 GWB finden Beachtung. Mit dem Angebot ist als vorläufiger Beleg folgende Erklärung vorzulegen: Eigenerklärung, dass dem Bieter keine zwingenden oder fakultativen Ausschlussgründe gemäß §§ 123, 124 GWB bekannt sind. Die Eigenerklärung kann mittels Einreichung des Formblattes LD 124 "Eigenerklärung Eignung" oder durch Vorlage der Einheitlichen Europäischen Eigenerklärung (Teil III A - D) oder durch Nachweis der Präqualifizierung nebst den hinterlegten Präqualifizierungsangaben mittels Mitteilung der Zertifizierungsnummer, unter der der Bieter im amtlichen Verzeichnis präqualifizierter Unternehmen Präqualifizierungsverzeichnis) eingetragen ist, erbracht werden.Im Fall von Bietergemeinschaften ist von jedem Bietergemeinschaftsmitglied die Eigenerklärung mit dem Angebot gesondert einzureichen.
Schwerwiegendes berufliches Fehlverhalten: Ausschlussgründe gemäß §§ 123, 124 GWB. Die §§ 125, 126 GWB finden Beachtung. Mit dem Angebot ist als vorläufiger Beleg folgende Erklärung vorzulegen: Eigenerklärung, dass dem Bieter keine zwingenden oder fakultativen Ausschlussgründe gemäß §§ 123, 124 GWB bekannt sind. Die Eigenerklärung kann mittels Einreichung des Formblattes LD 124 "Eigenerklärung Eignung" oder durch Vorlage der Einheitlichen Europäischen Eigenerklärung (Teil III A - D) oder durch Nachweis der Präqualifizierung nebst den hinterlegten Präqualifizierungsangaben mittels Mitteilung der Zertifizierungsnummer, unter der der Bieter im amtlichen Verzeichnis präqualifizierter Unternehmen Präqualifizierungsverzeichnis) eingetragen ist, erbracht werden.Im Fall von Bietergemeinschaften ist von jedem Bietergemeinschaftsmitglied die Eigenerklärung mit dem Angebot gesondert einzureichen.
Vereinbarungen mit anderen Wirtschaftsteilnehmern zur Verzerrung des Wettbewerbs: Ausschlussgründe gemäß §§ 123, 124 GWB. Die §§ 125, 126 GWB finden Beachtung. Mit dem Angebot ist als vorläufiger Beleg folgende Erklärung vorzulegen: Eigenerklärung, dass dem Bieter keine zwingenden oder fakultativen Ausschlussgründe gemäß §§ 123, 124 GWB bekannt sind. Die Eigenerklärung kann mittels Einreichung des Formblattes LD 124 "Eigenerklärung Eignung" oder durch Vorlage der Einheitlichen Europäischen Eigenerklärung (Teil III A - D) oder durch Nachweis der Präqualifizierung nebst den hinterlegten Präqualifizierungsangaben mittels Mitteilung der Zertifizierungsnummer, unter der der Bieter im amtlichen Verzeichnis präqualifizierter Unternehmen Präqualifizierungsverzeichnis) eingetragen ist, erbracht werden.Im Fall von Bietergemeinschaften ist von jedem Bietergemeinschaftsmitglied die Eigenerklärung mit dem Angebot gesondert einzureichen.
Interessenkonflikt aufgrund seiner Teilnahme an dem Vergabeverfahren: Ausschlussgründe gemäß §§ 123, 124 GWB. Die §§ 125, 126 GWB finden Beachtung. Mit dem Angebot ist als vorläufiger Beleg folgende Erklärung vorzulegen: Eigenerklärung, dass dem Bieter keine zwingenden oder fakultativen Ausschlussgründe gemäß §§ 123, 124 GWB bekannt sind. Die Eigenerklärung kann mittels Einreichung des Formblattes LD 124 "Eigenerklärung Eignung" oder durch Vorlage der Einheitlichen Europäischen Eigenerklärung (Teil III A - D) oder durch Nachweis der Präqualifizierung nebst den hinterlegten Präqualifizierungsangaben mittels Mitteilung der Zertifizierungsnummer, unter der der Bieter im amtlichen Verzeichnis präqualifizierter Unternehmen Präqualifizierungsverzeichnis) eingetragen ist, erbracht werden.Im Fall von Bietergemeinschaften ist von jedem Bietergemeinschaftsmitglied die Eigenerklärung mit dem Angebot gesondert einzureichen.
Direkte oder indirekte Beteiligung an der Vorbereitung des Vergabeverfahrens: Ausschlussgründe gemäß §§ 123, 124 GWB. Die §§ 125, 126 GWB finden Beachtung. Mit dem Angebot ist als vorläufiger Beleg folgende Erklärung vorzulegen: Eigenerklärung, dass dem Bieter keine zwingenden oder fakultativen Ausschlussgründe gemäß §§ 123, 124 GWB bekannt sind. Die Eigenerklärung kann mittels Einreichung des Formblattes LD 124 "Eigenerklärung Eignung" oder durch Vorlage der Einheitlichen Europäischen Eigenerklärung (Teil III A - D) oder durch Nachweis der Präqualifizierung nebst den hinterlegten Präqualifizierungsangaben mittels Mitteilung der Zertifizierungsnummer, unter der der Bieter im amtlichen Verzeichnis präqualifizierter Unternehmen Präqualifizierungsverzeichnis) eingetragen ist, erbracht werden.Im Fall von Bietergemeinschaften ist von jedem Bietergemeinschaftsmitglied die Eigenerklärung mit dem Angebot gesondert einzureichen.
Vorzeitige Beendigung, Schadensersatz oder andere vergleichbare Sanktionen: Ausschlussgründe gemäß §§ 123, 124 GWB. Die §§ 125, 126 GWB finden Beachtung. Mit dem Angebot ist als vorläufiger Beleg folgende Erklärung vorzulegen: Eigenerklärung, dass dem Bieter keine zwingenden oder fakultativen Ausschlussgründe gemäß §§ 123, 124 GWB bekannt sind. Die Eigenerklärung kann mittels Einreichung des Formblattes LD 124 "Eigenerklärung Eignung" oder durch Vorlage der Einheitlichen Europäischen Eigenerklärung (Teil III A - D) oder durch Nachweis der Präqualifizierung nebst den hinterlegten Präqualifizierungsangaben mittels Mitteilung der Zertifizierungsnummer, unter der der Bieter im amtlichen Verzeichnis präqualifizierter Unternehmen Präqualifizierungsverzeichnis) eingetragen ist, erbracht werden.Im Fall von Bietergemeinschaften ist von jedem Bietergemeinschaftsmitglied die Eigenerklärung mit dem Angebot gesondert einzureichen.
Falsche Angaben, verweigerte Informationen, die nicht in der Lage sind, die erforderlichen Unterlagen vorzulegen, und haben vertrauliche Informationen über dieses Verfahren erhalten.: Ausschlussgründe gemäß §§ 123, 124 GWB. Die §§ 125, 126 GWB finden Beachtung. Mit dem Angebot ist als vorläufiger Beleg folgende Erklärung vorzulegen: Eigenerklärung, dass dem Bieter keine zwingenden oder fakultativen Ausschlussgründe gemäß §§ 123, 124 GWB bekannt sind. Die Eigenerklärung kann mittels Einreichung des Formblattes LD 124 "Eigenerklärung Eignung" oder durch Vorlage der Einheitlichen Europäischen Eigenerklärung (Teil III A - D) oder durch Nachweis der Präqualifizierung nebst den hinterlegten Präqualifizierungsangaben mittels Mitteilung der Zertifizierungsnummer, unter der der Bieter im amtlichen Verzeichnis präqualifizierter Unternehmen Präqualifizierungsverzeichnis) eingetragen ist, erbracht werden.Im Fall von Bietergemeinschaften ist von jedem Bietergemeinschaftsmitglied die Eigenerklärung mit dem Angebot gesondert einzureichen.