5.1.1.
Zweck
Art des Auftrags: Lieferungen
Haupteinstufung (cpv): 39130000 Büromöbel
5.1.2.
Erfüllungsort
Postanschrift: Fleischmannstraße 8
Stadt: Greifswald
Postleitzahl: 17489
Land, Gliederung (NUTS): Vorpommern-Greifswald (DE80N)
Land: Deutschland
Zusätzliche Informationen: Der Erfüllungsort richtet sich nach den jeweiligen Anforderungen und den spezifischen Vereinbarungen zwischen den Parteien. Sofern nicht anders schriftlich vereinbart, erfolgt die Erfüllung an dem für die jeweilige Leistungserbringung geeigneten Ort. Die konkreten Angaben zum Erfüllungsort werden in den jeweiligen Anforderungen festgelegt.
5.1.4.
Verlängerung
Maximale Verlängerungen: 1
Weitere Informationen zur Verlängerung: Maximale Anzahl möglicher Verlängerungen beträgt 1 Jahr.
5.1.6.
Allgemeine Informationen
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesen: ja
5.1.7.
Strategische Auftragsvergabe
Ziel der strategischen Auftragsvergabe: Keine strategische Beschaffung
5.1.10.
Zuschlagskriterien
Kriterium:
Art: Nicht veröffentlicht
Begründungscode: Geschäftliche Interessen eines Wirtschaftsteilnehmers
Begründung für eine spätere Veröffentlichung: Die Angabe des Gesamtwertes wird gemäß § 39 Abs. 6 Nr. 2 VgV unterlassen, da deren Veröffentlichung berechtigte geschäftliche Interessen des beauftragten Wirtschaftsteilnehmers beeinträchtigen würde. Die Offenlegung des Auftragswertes würde Rückschlüsse auf Kalkulationsgrundlagen und unternehmensspezifische Preisgestaltungen ermöglichen und damit wettbewerbsrelevante Informationen offenlegen, die im Rahmen zukünftiger Vergabeverfahren zum Nachteil des Unternehmens verwendet werden könnten.
Bezeichnung: Nicht veröffentlicht
Begründungscode: Geschäftliche Interessen eines Wirtschaftsteilnehmers
Begründung für eine spätere Veröffentlichung: Die Angabe des Gesamtwertes wird gemäß § 39 Abs. 6 Nr. 2 VgV unterlassen, da deren Veröffentlichung berechtigte geschäftliche Interessen des beauftragten Wirtschaftsteilnehmers beeinträchtigen würde. Die Offenlegung des Auftragswertes würde Rückschlüsse auf Kalkulationsgrundlagen und unternehmensspezifische Preisgestaltungen ermöglichen und damit wettbewerbsrelevante Informationen offenlegen, die im Rahmen zukünftiger Vergabeverfahren zum Nachteil des Unternehmens verwendet werden könnten.
Beschreibung: Nicht veröffentlicht
Begründungscode: Geschäftliche Interessen eines Wirtschaftsteilnehmers
Begründung für eine spätere Veröffentlichung: Die Angabe des Gesamtwertes wird gemäß § 39 Abs. 6 Nr. 2 VgV unterlassen, da deren Veröffentlichung berechtigte geschäftliche Interessen des beauftragten Wirtschaftsteilnehmers beeinträchtigen würde. Die Offenlegung des Auftragswertes würde Rückschlüsse auf Kalkulationsgrundlagen und unternehmensspezifische Preisgestaltungen ermöglichen und damit wettbewerbsrelevante Informationen offenlegen, die im Rahmen zukünftiger Vergabeverfahren zum Nachteil des Unternehmens verwendet werden könnten.
Kategorie des Gewicht-Zuschlagskriteriums: Nicht veröffentlicht
Begründungscode: Geschäftliche Interessen eines Wirtschaftsteilnehmers
Begründung für eine spätere Veröffentlichung: Die Angabe des Gesamtwertes wird gemäß § 39 Abs. 6 Nr. 2 VgV unterlassen, da deren Veröffentlichung berechtigte geschäftliche Interessen des beauftragten Wirtschaftsteilnehmers beeinträchtigen würde. Die Offenlegung des Auftragswertes würde Rückschlüsse auf Kalkulationsgrundlagen und unternehmensspezifische Preisgestaltungen ermöglichen und damit wettbewerbsrelevante Informationen offenlegen, die im Rahmen zukünftiger Vergabeverfahren zum Nachteil des Unternehmens verwendet werden könnten.
Zuschlagskriterium — Zahl: Nicht veröffentlicht
Begründungscode: Geschäftliche Interessen eines Wirtschaftsteilnehmers
Begründung für eine spätere Veröffentlichung: Die Angabe des Gesamtwertes wird gemäß § 39 Abs. 6 Nr. 2 VgV unterlassen, da deren Veröffentlichung berechtigte geschäftliche Interessen des beauftragten Wirtschaftsteilnehmers beeinträchtigen würde. Die Offenlegung des Auftragswertes würde Rückschlüsse auf Kalkulationsgrundlagen und unternehmensspezifische Preisgestaltungen ermöglichen und damit wettbewerbsrelevante Informationen offenlegen, die im Rahmen zukünftiger Vergabeverfahren zum Nachteil des Unternehmens verwendet werden könnten.
Kriterium:
Art: Nicht veröffentlicht
Begründungscode: Geschäftliche Interessen eines Wirtschaftsteilnehmers
Begründung für eine spätere Veröffentlichung: Die Angabe des Gesamtwertes wird gemäß § 39 Abs. 6 Nr. 2 VgV unterlassen, da deren Veröffentlichung berechtigte geschäftliche Interessen des beauftragten Wirtschaftsteilnehmers beeinträchtigen würde. Die Offenlegung des Auftragswertes würde Rückschlüsse auf Kalkulationsgrundlagen und unternehmensspezifische Preisgestaltungen ermöglichen und damit wettbewerbsrelevante Informationen offenlegen, die im Rahmen zukünftiger Vergabeverfahren zum Nachteil des Unternehmens verwendet werden könnten.
Bezeichnung: Nicht veröffentlicht
Begründungscode: Geschäftliche Interessen eines Wirtschaftsteilnehmers
Begründung für eine spätere Veröffentlichung: Die Angabe des Gesamtwertes wird gemäß § 39 Abs. 6 Nr. 2 VgV unterlassen, da deren Veröffentlichung berechtigte geschäftliche Interessen des beauftragten Wirtschaftsteilnehmers beeinträchtigen würde. Die Offenlegung des Auftragswertes würde Rückschlüsse auf Kalkulationsgrundlagen und unternehmensspezifische Preisgestaltungen ermöglichen und damit wettbewerbsrelevante Informationen offenlegen, die im Rahmen zukünftiger Vergabeverfahren zum Nachteil des Unternehmens verwendet werden könnten.
Beschreibung: Nicht veröffentlicht
Begründungscode: Geschäftliche Interessen eines Wirtschaftsteilnehmers
Begründung für eine spätere Veröffentlichung: Die Angabe des Gesamtwertes wird gemäß § 39 Abs. 6 Nr. 2 VgV unterlassen, da deren Veröffentlichung berechtigte geschäftliche Interessen des beauftragten Wirtschaftsteilnehmers beeinträchtigen würde. Die Offenlegung des Auftragswertes würde Rückschlüsse auf Kalkulationsgrundlagen und unternehmensspezifische Preisgestaltungen ermöglichen und damit wettbewerbsrelevante Informationen offenlegen, die im Rahmen zukünftiger Vergabeverfahren zum Nachteil des Unternehmens verwendet werden könnten.
Kategorie des Gewicht-Zuschlagskriteriums: Nicht veröffentlicht
Begründungscode: Geschäftliche Interessen eines Wirtschaftsteilnehmers
Begründung für eine spätere Veröffentlichung: Die Angabe des Gesamtwertes wird gemäß § 39 Abs. 6 Nr. 2 VgV unterlassen, da deren Veröffentlichung berechtigte geschäftliche Interessen des beauftragten Wirtschaftsteilnehmers beeinträchtigen würde. Die Offenlegung des Auftragswertes würde Rückschlüsse auf Kalkulationsgrundlagen und unternehmensspezifische Preisgestaltungen ermöglichen und damit wettbewerbsrelevante Informationen offenlegen, die im Rahmen zukünftiger Vergabeverfahren zum Nachteil des Unternehmens verwendet werden könnten.
Zuschlagskriterium — Zahl: Nicht veröffentlicht
Begründungscode: Geschäftliche Interessen eines Wirtschaftsteilnehmers
Begründung für eine spätere Veröffentlichung: Die Angabe des Gesamtwertes wird gemäß § 39 Abs. 6 Nr. 2 VgV unterlassen, da deren Veröffentlichung berechtigte geschäftliche Interessen des beauftragten Wirtschaftsteilnehmers beeinträchtigen würde. Die Offenlegung des Auftragswertes würde Rückschlüsse auf Kalkulationsgrundlagen und unternehmensspezifische Preisgestaltungen ermöglichen und damit wettbewerbsrelevante Informationen offenlegen, die im Rahmen zukünftiger Vergabeverfahren zum Nachteil des Unternehmens verwendet werden könnten.
5.1.15.
Techniken
Rahmenvereinbarung:
Keine Rahmenvereinbarung
Informationen über das dynamische Beschaffungssystem:
Kein dynamisches Beschaffungssystem
Elektronische Auktion: nein
5.1.16.
Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung
Überprüfungsstelle: Geschäftsstelle der Vergabekammern beim Ministerium für Wirtschaft, Infrastruktur, Tourismus und Arbeit Mecklenburg-Vorpommern
Informationen über die Überprüfungsfristen: Vergabeverstöße sind unverzüglich, spätestens innerhalb von 10 Tagen nach Kenntnis, zu rügen (§ 160 Abs. 3 GWB). Mängel in Bekanntmachung oder Vergabeunterlagen bis Angebotsfrist. Nach Rügeablehnung kann binnen 15 Tagen ein Nachprüfungsantrag bei der Vergabekammer gestellt werden. Bei Vertragsunwirksamkeit: Antrag binnen 30 Tagen nach Mitteilung über Vertragsschluss, sonst binnen 6 Monaten. Fristversäumnis führt zum Rechtsverlust.
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt: Universitätsmedizin Greifswald KöR