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1. Beschaffer
1.1.
Beschaffer
Offizielle Bezeichnung: DVZ Datenverarbeitungszentrum Mecklenburg-Vorpommern GmbH
2. Verfahren
2.1.
Verfahren
Titel: KommSt 2017, Los 3: Leistungen für IP-Telefonie-Lösung
Beschreibung: Im Rahmen des Projekts „Kommunikationsinfrastruktur für die Landesverwaltung M-V ab 2017“ wurden drei Aufträge vergeben: Los 1 „Leistungen im Zusammenhang mit der Bereitstellung von Übertragungswegen für den Backbone- und Zubringerbereich des Verwaltungsnetzes CN LAVINE“, Los 2 „CN LAVINE Technik und Dienstleistung“ und Los 3 „Leistungen für IP-Telefonie-Lösung und LAN-Paket“. Die hiesige Bekanntmachung gemäß § 132 Abs. 5 GWB betrifft das Los 3. Im Rahmen einer Auftragsänderung gemäß § 132 Abs. 2 S. 1 Nr. 2 GWB wurden zusätzliche erforderliche Leistungen beauftragt, die nicht in den ursprünglichen Vergabeunterlagen vorgesehen waren.
Kennung des Verfahrens: b4b6ba10-cd2c-401e-88df-04ab288a7170
Interne Kennung: IT 001-2016
2.1.1.
Zweck
Art des Auftrags: Lieferungen
Haupteinstufung (cpv): 32424000 Netzwerkinfrastruktur
2.1.2.
Erfüllungsort
Land: Deutschland
2.1.4.
Allgemeine Informationen
Rechtsgrundlage:
Richtlinie 2014/24/EU
5. Los
5.1.
Los: LOT-0001
Titel: KommSt 2017, Los 3 Leistungen für IP-Telefonie-Lösung – Auftragsänderung
Beschreibung: Die Laufzeit des bestehenden Los 3-Rahmenvertrags über Leistungen für die landesweite IP-Telefonie-Lösung wird im Wege eines Änderungsvertrags um weitere vier Jahre verlängert. Zusätzlich werden zur Sicherstellung des Weiterbetriebs ergänzende Betriebs-, Unterstützungs- und Anpassungsleistungen innerhalb der bestehenden IP-Telefonie-Plattform vereinbart.
Interne Kennung: Leistungen für IP-Telefonie-Lösung und LAN-Paket
5.1.1.
Zweck
Art des Auftrags: Lieferungen
5.1.16.
Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung
Überprüfungsstelle: Vergabekammern bei dem Ministerium für Wirtschaft, Infrastruktur, Tourismus und Arbeit
Informationen über die Überprüfungsfristen: Gemäß § 135 Abs. 1 Nr. 2 GWB ist ein öffentlicher Auftrag von Anfang an unwirksam, wenn der öffentliche Auftraggeber den Auftrag ohne vorherige Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist und dieser Verstoß in einem Nachprüfungsverfahren festgestellt worden ist. Nach § 135 Abs. 2 GWB kann die Unwirksamkeit nach § 135 Abs. 1 GWB nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als sechs Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber - wie hier - die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union.
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt: DVZ Datenverarbeitungszentrum Mecklenburg-Vorpommern GmbH
6. Ergebnisse
6.1.
Ergebnis, Los-– Kennung: LOT-0001
6.1.2.
Informationen über die Gewinner
Wettbewerbsgewinner:
Offizielle Bezeichnung: Deutsche Telekom Business Solutions GmbH
Angebot:
Kennung des Angebots: 466406-2017-DE
Kennung des Loses oder der Gruppe von Losen: LOT-0001
Informationen zum Auftrag:
Kennung des Auftrags: IT 001-2016
Datum des Vertragsabschlusses: 17/11/2025
7. Änderung
7.1.
Änderung
Kennzeichnung der vorherigen Vertragsvergabebekanntmachung: 466406-2017
Identifikator des geänderten Vertrags: CON-0001
Grund für die Änderung: Bedarf an zusätzlichen Bauleistungen, Dienstleistungen oder Lieferungen durch den ursprünglichen Auftragnehmer.
Beschreibung: Aufgrund des zusätzlichen Bedarfs für den Weiterbetrieb der bestehenden IP-Telefonie-Lösung musste im Los 3 das beauftragte Budget im rechtlich zulässigen Rahmen angepasst werden. Der zusätzliche Bedarf in Los 3 konnte gemäß § 132 Abs. 2 S. 1 Nr. 2 GWB ohne Durchführung eines neuen Vergabeverfahrens beauftragt werden, da die Voraussetzungen von § 132 Abs. 2 S. 1 Nr. 2, S. 2 GWB insoweit erfüllt sind: (1) Zusätzliche Dienstleistungen: Es handelt sich um zusätzliche Dienstleistungen im Zusammenhang mit dem Weiterbetrieb der im ursprünglichen Vergabeverfahren beschafften IP-Telefonie-Lösung. Hierunter fallen insbesondere ergänzende Betriebs-, Service- und Unterstützungsleistungen sowie notwendige Anpassungen der bestehenden Plattform, die in den ursprünglichen Vergabeunterlagen für Los 3 nicht oder nicht in diesem Umfang vorgesehen waren. Diese Leistungen sind jeweils als zusätzliche Liefer- und Dienstleistungen im Sinne von § 132 Abs. 2 S. 1 Nr. 2 GWB einzuordnen. (2) Die zusätzliche Beauftragung der unter (1) in Bezug genommenen Leistungen ist erforderlich, um die Funktionsfähigkeit und Kompatibilität des Gesamtsystems zu erhalten und die Nutzbarkeit der ursprünglich beschafften IP-Telefonie-Leistungen während der verlängerten Vertragslaufzeit sicherzustellen. Ohne die zusätzliche Beauftragung bestünde das Risiko von Funktionsbeeinträchtigungen bis hin zu Unterbrechungen des Kommunikationsbetriebs der Landesverwaltung, auch in notfallrelevanten Bereichen. (3) Die Einschaltung eines anderen Auftragnehmers für diese zusätzlichen Leistungen würde wegen der spezifischen Anpassung der bestehenden IP-Telefonie-Lösung an die IT- und Netzwerkinfrastruktur des Auftraggebers und der Landesverwaltung, der engen technischen Verflechtung mit weiteren behördlichen Systemen sowie der erhöhten Sicherheits- und Datenschutzanforderungen zu unverhältnismäßigen technischen Schwierigkeiten, zu komplexen technischen Anpassungsarbeiten und zu erheblichen Mehrkosten führen. Hinzu kommt, dass der bisherige Auftragnehmer über langjährig aufgebautes, systemspezifisches Know-how verfügt, das bei einem Anbieterwechsel zunächst nicht in gleicher Tiefe vorhanden wäre. Vor diesem Hintergrund ist zu erwarten, dass ein Anbieterwechsel mit erheblichen Verzögerungen, erhöhten Migrations- und Umstellungskosten sowie mit einem gesteigerten Risiko von Betriebsunterbrechungen verbunden wäre, die in keinem angemessenen Verhältnis zum Wert der Zusatzleistungen stehen. Damit sind sowohl die Tatbestandsvoraussetzungen des § 132 Abs. 2 S. 1 Nr. 2 lit. a) als auch b) GWB erfüllt. (4) Die Fünfzig Prozent Grenze des § 132 Abs. 2 S. 2 GWB wird im Hinblick auf die auf § 132 Abs. 2 S. 1 Nr. 2 GWB gestützte Auftragsänderung für Los 3 nicht überschritten. Von der Veröffentlichung konkreter Wertangaben wird nach § 39 Abs. 6 Nr. 4 VgV abgesehen, da die Offenlegung des genauen Änderungswertes den lauteren Wettbewerb zwischen Unternehmen nachteilig beeinflussen würde.
7.1.1.
Änderung
Beschreibung der Änderungen: Die Laufzeit des bestehenden Los 3-Rahmenvertrags über Leistungen für die landesweite IP-Telefonie-Lösung wird im Wege eines Änderungsvertrags um weitere vier Jahre verlängert. Zusätzlich werden zur Sicherstellung des Weiterbetriebs ergänzende Betriebs-, Unterstützungs- und Anpassungsleistungen innerhalb der bestehenden IP-Telefonie-Plattform vereinbart.
8. Organisationen
8.1.
ORG-0001
Offizielle Bezeichnung: DVZ Datenverarbeitungszentrum Mecklenburg-Vorpommern GmbH
Registrierungsnummer: 13-X19210004000-80
Postanschrift: Lübecker Str. 283
Stadt: Schwerin
Postleitzahl: 19059
Land, Gliederung (NUTS): Schwerin, Kreisfreie Stadt (DE804)
Land: Deutschland
Telefon: +49 4080813013
Rollen dieser Organisation:
Beschaffer
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt
8.1.
ORG-0002
Offizielle Bezeichnung: Vergabekammern bei dem Ministerium für Wirtschaft, Infrastruktur, Tourismus und Arbeit
Registrierungsnummer: VKMV-13-L50010000000-78
Postanschrift: Johannes-Stelling-Straße 14
Stadt: Schwerin
Postleitzahl: 19053
Land, Gliederung (NUTS): Schwerin, Kreisfreie Stadt (DE804)
Land: Deutschland
Telefon: +49 38558815164
Fax: +49 38558848515817
Rollen dieser Organisation:
Überprüfungsstelle
8.1.
ORG-0003
Offizielle Bezeichnung: Deutsche Telekom Business Solutions GmbH
Registrierungsnummer: DE70ZZZ00002281507
Postanschrift: Landgrabenweg 149
Stadt: Bonn
Postleitzahl: 53227
Land, Gliederung (NUTS): Bonn, Kreisfreie Stadt (DEA22)
Land: Deutschland
Rollen dieser Organisation:
Bieter
Gewinner dieser Lose: LOT-0001
8.1.
ORG-0000
Offizielle Bezeichnung: Publications Office of the European Union
Registrierungsnummer: PUBL
Stadt: Luxembourg
Postleitzahl: 2417
Land, Gliederung (NUTS): Luxembourg (LU000)
Land: Luxemburg
Telefon: +352 29291
Rollen dieser Organisation:
TED eSender
Informationen zur Bekanntmachung
Kennung/Fassung der Bekanntmachung: 6c7134db-6b93-4284-b2ab-481726188b65 - 01
Formulartyp: Auftragsänderung
Art der Bekanntmachung: Bekanntmachung der Auftragsänderungen
Unterart der Bekanntmachung: 38
Datum der Übermittlung der Bekanntmachung: 12/12/2025 12:15:31 (UTC+00:00) Westeuropäische Zeit, GMT
Sprachen, in denen diese Bekanntmachung offiziell verfügbar ist: Deutsch
Veröffentlichungsnummer der Bekanntmachung: 831503-2025
ABl. S – Nummer der Ausgabe: 241/2025
Datum der Veröffentlichung: 15/12/2025