Deutschland – Bauarbeiten für Rohrleitungen, Fernmelde- und Stromleitungen, für Autobahnen, Straßen, Flugplätze und Eisenbahnen; Nivellierungsarbeiten – Vorgezogene Erschließung

814789-2025 - Wettbewerb
Deutschland – Bauarbeiten für Rohrleitungen, Fernmelde- und Stromleitungen, für Autobahnen, Straßen, Flugplätze und Eisenbahnen; Nivellierungsarbeiten – Vorgezogene Erschließung
OJ S 237/2025 09/12/2025
Auftrags- oder Konzessionsbekanntmachung – Standardregelung
Bauleistung

1. Beschaffer

1.1.
Beschaffer
Offizielle Bezeichnung: Klinikum Südstadt Rostock Hanse- und Universitätsstadt Rostock Die Oberbürgermeisterin Eigenbetrieb "Klinikum Südstadt Rostock" Akademisches Lehrkrankenhaus der Universität Rostock
Rechtsform des Erwerbers: Öffentliches Unternehmen
Tätigkeit des öffentlichen Auftraggebers: Gesundheit

2. Verfahren

2.1.
Verfahren
Titel: Vorgezogene Erschließung
Beschreibung: Bauleistungen zur Errichtung einer Trafostation inkl. Netzersatzanlage sowie die dazugehörige vorgezogene Erschließung der Freianlage für das neue Bettenhaus.
Kennung des Verfahrens: 3227f0fd-2274-4506-ac65-db3ed36af1df
Interne Kennung: VST-25/12-0122
Verfahrensart: Offenes Verfahren
Das Verfahren wird beschleunigt: nein
2.1.1.
Zweck
Art des Auftrags: Bauleistung
Haupteinstufung (cpv): 45230000 Bauarbeiten für Rohrleitungen, Fernmelde- und Stromleitungen, für Autobahnen, Straßen, Flugplätze und Eisenbahnen; Nivellierungsarbeiten
Zusätzliche Einstufung (cpv): 44130000 Abwasserhauptleitungen, 44160000 Rohrleitungen, Rohrleitungssysteme, Leitungen, Ummantelungen, Verrohrungen und zugehörige Artikel, 45110000 Abbruch von Gebäuden sowie allgemeine Abbruch- und Erdbewegungsarbeiten, 45310000 Installation von elektrischen Leitungen
2.1.2.
Erfüllungsort
Postanschrift: Südring 81
Stadt: Rostock
Postleitzahl: 18059
Land, Gliederung (NUTS): Rostock, Kreisfreie Stadt (DE803)
Land: Deutschland
2.1.4.
Allgemeine Informationen
Zusätzliche Informationen: #Bekanntmachungs-ID: CXS0Y57YTJEDWCD5# Bestandteile des Vertrages: Es gelten die Allgemeinen Vertragsbedingungen für die Ausführung von Bauleistungen (VOB/B) und die Allgemeinen Technischen Vertragsbedingungen für Bauleistungen (VOB/C). Nachfolgeklausel: Für den Fall, dass der Ausschreibungsgewinner vor vollständiger Leistungserbringung wegen Kündigung, Insolvenz oder aus einem anderen Grund endgültig ausfällt, behält sich der Auftraggeber vor, die verbleibenden Arbeiten den übrigen Bietern in der Reihenfolge des Ausschreibungsergebnisses bis Platz 5 anzutragen. Nutzung Projektserver: Die Projektkommunikation wird über ein webbasiertes System, in das alle Unterlagen des AN einzustellen sind, geführt. Die Dateinamenskonvention wird vom AG vorgegeben. Unterlagen und Pläne, die der AN zur Erbringung seiner Leistung benötigt werden ebenfalls ausschließlich über das System digital bereitgestellt. Eignung des Bewerbers: Präqualifizierte Unternehmen führen den Nachweis der Eignung durch den Eintrag in das Amtliche Verzeichnis präqualifizierter Unternehmen für den Liefer- und Dienstleistungsbereich (Präqualifizierungsverzeichnis). Bei Einsatz von Nachunternehmen ist auf Verlangen nachzuweisen, dass diese präqualifiziert sind oder die Voraussetzung für die Präqualifikation erfüllen. Nicht präqualifizierte Unternehmen haben als vorläufigen Nachweis der Eignung mit dem Angebot das ausgefüllte Formblatt 124 "Eigenerklärung zur Eignung" samt der darin aufgeführten Erklärungen vorzulegen. Zum Nachweis der unternehmensbezogenen Fachkunde und Leistungsfähigkeit akzeptiert der Auftraggeber die Bescheinigung der Eintragung in das Unternehmer- und Lieferanten-Verzeichnis für Mecklenburg-Vorpommern (ULV-MV) bei der ABST MV. Sind im Angebot Nach- und Nebenunternehmer oder Bezugsquellen angegeben, so darf der Auftragnehmer diese nicht ohne Genehmigung des Auftraggebers wechseln. Zahlungsbedingungen: Sofern Skonti vertraglich vereinbart oder durch den Auftragnehmer/die Auftragnehmerin auf der Rechnung angeboten worden sind, beginnt die Skontofrist mit Zugang der Rechnung nebst quittierten Lieferschein oder Leistungsnachweis und mit der ordnungsgemäßen Vertragserfüllung durch den Auftragnehmer/die Auftragnehmerin. Macht der Auftraggeber/die Auftraggeberin berechtigt Einwendungen oder Einreden geltend, so wird die Skontofrist für diesen Zeitraum gehemmt. Die Skontofrist sollte 14 Tage nicht unterschreiten. Einbeziehung und Wertung von Rabatten: Der Auftraggeber behält sich die Einbeziehung und Wertung von Rabatten vor. Technologieanpassungsklausel: Der Auftragnehmer verpflichtet sich, neue auf dem Markt kommende Modelle während der bestehenden Vertragslaufzeit zu liefern. Bauleistungsversicherung: Eine Bauleistungsversicherung für die Baumaßnahme wird durch den Auftragnehmer abgeschlossen. Registrierung auf der Plattform: Um sicherzustellen, dass alle Bewerber etwaige weitere Informationen zum Vergabeverfahren erhalten, werden sie gebeten, sich auf der Plattform DTVP freiwillig registrieren zu lassen. https://dtvp.de/bieter/registrierung/ Service- & Support-Center Cosinex: Ausführliche Informationen für Unternehmen/Bieter sowie Anleitungen zum Vergabemarktplatz (vmp) und zur Elektronischen Angebotsabgabe über das Bietertool finden Sie im Service- & Support-Center von Cosinex unter https://support.cosinex.de/unternehmen/. Hinweise zum Datenschutz: Gemäß DSGVO Art. 6 Abs. 1 b werden im Rahmen des Vergabeverfahrens zur Verfügung gestellte, auch personenbezogene Informationen und Daten erfasst, organisiert, gespeichert, verwendet und gelöscht. Nach Abschluss des Vergabeverfahrens, des Förder- und Rechnungsprüfungsverfahrens und nach Ablauf der gesetzlichen Aufbewahrungsfrist werden die Daten gelöscht. Erklärung zum Datenschutz unter der Adresse: http://www.kliniksued-rostock.de/unternehmen/datenschutz.html
Rechtsgrundlage:
Richtlinie 2014/24/EU
vob-a-eu -
2.1.6.
Ausschlussgründe
Quellen der Ausschlussgründe: Bekanntmachung
Verstoß gegen die in den rein innerstaatlichen Ausschlussgründen verankerten Verpflichtungen:
Beteiligung an einer kriminellen Vereinigung: § 6e EU VOB/A Abs. 1 Nr. 1 Der öffentliche Auftraggeber schließt ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme aus, wenn er Kenntnis davon hat, dass eine Person, deren Verhalten nach Absatz 3 dem Unternehmen zuzurechnen ist, rechtskräftig verurteilt oder gegen das Unternehmen eine Geldbuße nach § 30 des Gesetzes über Ordnungswidrigkeiten rechtskräftig festgesetzt worden ist wegen einer Straftat nach: § 129 des Strafgesetzbuchs (StGB) (Bildung krimineller Vereinigungen), § 129a StGB (Bildung terroristischer Vereinigungen) oder § 129b StGB (kriminelle und terroristische Vereinigungen im Ausland),
Terroristische Straftaten oder Straftaten im Zusammenhang mit terroristischen Aktivitäten: § 6e EU VOB/A Abs. 1 Nr. 1 Der öffentliche Auftraggeber schließt ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme aus, wenn er Kenntnis davon hat, dass eine Person, deren Verhalten nach Absatz 3 dem Unternehmen zuzurechnen ist, rechtskräftig verurteilt oder gegen das Unternehmen eine Geldbuße nach § 30 des Gesetzes über Ordnungswidrigkeiten rechtskräftig festgesetzt worden ist wegen einer Straftat nach: § 129 des Strafgesetzbuchs (StGB) (Bildung krimineller Vereinigungen), § 129a StGB (Bildung terroristischer Vereinigungen) oder § 129b StGB (kriminelle und terroristische Vereinigungen im Ausland),
Geldwäsche oder Terrorismusfinanzierung: § 6e EU VOB/A Abs. 1 Nr. 2 und 3 Der öffentliche Auftraggeber schließt ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme aus, wenn er Kenntnis davon hat, dass eine Person, deren Verhalten nach Absatz 3 dem Unternehmen zuzurechnen ist, rechtskräftig verurteilt oder gegen das Unternehmen eine Geldbuße nach § 30 des Gesetzes über Ordnungswidrigkeiten rechtskräftig festgesetzt worden ist wegen einer Straftat nach: § 89c StGB (Terrorismusfinanzierung) oder wegen der Teilnahme an einer solchen Tat oder wegen der Bereitstellung oder Sammlung finanzieller Mittel in Kenntnis dessen, dass diese finanziellen Mittel ganz oder teilweise dazu verwendet werden oder verwendet werden sollen, eine Tat nach § 89a Absatz 2 Nummer 2 StGB zu begehen, § 261 StGB (Geldwäsche; Verschleierung unrechtmäßig erlangter Vermögenswerte),
Betrug: § 6e EU VOB/A Abs. 1 Nr. 4 und 5 Der öffentliche Auftraggeber schließt ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme aus, wenn er Kenntnis davon hat, dass eine Person, deren Verhalten nach Absatz 3 dem Unternehmen zuzurechnen ist, rechtskräftig verurteilt oder gegen das Unternehmen eine Geldbuße nach § 30 des Gesetzes über Ordnungswidrigkeiten rechtskräftig festgesetzt worden ist wegen einer Straftat nach: § 263 StGB (Betrug), soweit sich die Straftat gegen den Haushalt der Europäischen Union oder gegen Haushalte richtet, die von der Europäischen Union oder in ihrem Auftrag verwaltet werden, § 264 StGB (Subventionsbetrug), soweit sich die Straftat gegen den Haushalt der Europäischen Union oder gegen Haushalte richtet, die von der Europäischen Union oder in ihrem Auftrag verwaltet werden,
Korruption: § 6e EU VOB/A Abs. 1 Nr. 6, 7, 8 und 9 Der öffentliche Auftraggeber schließt ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme aus, wenn er Kenntnis davon hat, dass eine Person, deren Verhalten nach Absatz 3 dem Unternehmen zuzurechnen ist, rechtskräftig verurteilt oder gegen das Unternehmen eine Geldbuße nach § 30 des Gesetzes über Ordnungswidrigkeiten rechtskräftig festgesetzt worden ist wegen einer Straftat nach: § 299 StGB (Bestechlichkeit und Bestechung im geschäftlichen Verkehr), §§ 299a und 299b StGB (Bestechlichkeit und Bestechung im Gesundheitswesen), § 108e StGB (Bestechlichkeit und Bestechung von Mandatsträgern), den §§ 333 und 334 StGB (Vorteilsgewährung und Bestechung), jeweils auch in Verbindung mit § 335a StGB (Ausländische und internationale Bedienstete), Artikel 2 § 2 des Gesetzes zur Bekämpfung internationaler Bestechung (Bestechung ausländischer Abgeordneter im Zusammenhang mit internationalem Geschäftsverkehr) oder
Kinderarbeit und andere Formen des Menschenhandels: § 6e EU VOB/A Abs. 1 Nr. 10 Der öffentliche Auftraggeber schließt ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme aus, wenn er Kenntnis davon hat, dass eine Person, deren Verhalten nach Absatz 3 dem Unternehmen zuzurechnen ist, rechtskräftig verurteilt oder gegen das Unternehmen eine Geldbuße nach § 30 des Gesetzes über Ordnungswidrigkeiten rechtskräftig festgesetzt worden ist wegen einer Straftat nach: den §§ 232, 232a Absatz 1 bis 5, den §§ 232b bis 233a StGB (Menschenhandel, Zwangsprostitution, Zwangsarbeit, Ausbeutung der Arbeitskraft, Ausbeutung unter Ausnutzung einer Freiheitsberaubung).
Verstoß gegen die Verpflichtung zur Entrichtung von Steuern: § 6e EU VOB/A Abs. 4 Der öffentliche Auftraggeber schließt ein Unternehmen von der Teilnahme an einem Vergabeverfahren aus, wenn 1. das Unternehmen seinen Verpflichtungen zur Zahlung von Steuern, Abgaben und Beiträgen zur Sozialversicherung nicht nachgekommen ist und dies durch eine rechtskräftige Gerichts- oder bestandskräftige Verwaltungsentscheidung festgestellt wurde, oder 2. der öffentliche Auftraggeber auf sonstige geeignete Weise die Verletzung einer Verpflichtung nach Nummer 1 nachweisen kann. Satz 1 findet keine Anwendung, wenn das Unternehmen seinen Verpflichtungen dadurch nachgekommen ist, dass es die Zahlung vorgenommen oder sich zur Zahlung der Steuern, Abgaben und Beiträge zur Sozialversicherung einschließlich Zinsen, Säumnis- und Strafzuschlägen verpflichtet hat.
Verstoß gegen die Verpflichtung zur Entrichtung von Sozialversicherungsbeiträgen: § 6e EU VOB/A Abs. 4 Der öffentliche Auftraggeber schließt ein Unternehmen von der Teilnahme an einem Vergabeverfahren aus, wenn 1. das Unternehmen seinen Verpflichtungen zur Zahlung von Steuern, Abgaben und Beiträgen zur Sozialversicherung nicht nachgekommen ist und dies durch eine rechtskräftige Gerichts- oder bestandskräftige Verwaltungsentscheidung festgestellt wurde, oder 2. der öffentliche Auftraggeber auf sonstige geeignete Weise die Verletzung einer Verpflichtung nach Nummer 1 nachweisen kann. Satz 1 findet keine Anwendung, wenn das Unternehmen seinen Verpflichtungen dadurch nachgekommen ist, dass es die Zahlung vorgenommen oder sich zur Zahlung der Steuern, Abgaben und Beiträge zur Sozialversicherung einschließlich Zinsen, Säumnis- und Strafzuschlägen verpflichtet hat.
Verstoß gegen umweltrechtliche Verpflichtungen: § 6e EU VOB/A Abs. 6 Nr. 1 Der öffentliche Auftraggeber kann unter Berücksichtigung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme an einem Vergabeverfahren ausschließen, wenn das Unternehmen bei der Ausführung öffentlicher Aufträge nachweislich gegen geltende umwelt-, sozial- und arbeitsrechtliche Verpflichtungen verstoßen hat,
Verstoß gegen sozialrechtliche Verpflichtungen: § 6e EU VOB/A Abs. 6 Nr. 1 Der öffentliche Auftraggeber kann unter Berücksichtigung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme an einem Vergabeverfahren ausschließen, wenn das Unternehmen bei der Ausführung öffentlicher Aufträge nachweislich gegen geltende umwelt-, sozial- und arbeitsrechtliche Verpflichtungen verstoßen hat,
Verstoß gegen arbeitsrechtliche Verpflichtungen: § 6e EU VOB/A Abs. 6 Nr. 1 Der öffentliche Auftraggeber kann unter Berücksichtigung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme an einem Vergabeverfahren ausschließen, wenn das Unternehmen bei der Ausführung öffentlicher Aufträge nachweislich gegen geltende umwelt-, sozial- und arbeitsrechtliche Verpflichtungen verstoßen hat,
Zahlungsunfähigkeit: § 6e EU VOB/A Abs. 6 Nr. 2 Der öffentliche Auftraggeber kann unter Berücksichtigung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme an einem Vergabeverfahren ausschließen, wenn das Unternehmen zahlungsunfähig ist, über das Vermögen des Unternehmens ein Insolvenzverfahren oder ein vergleichbares Verfahren beantragt oder eröffnet worden ist, die Eröffnung eines solchen Verfahrens mangels Masse abgelehnt worden ist, sich das Unternehmen im Verfahren der Liquidation befindet oder seine Tätigkeit eingestellt hat,
Verwaltung der Vermögenswerte durch einen Insolvenzverwalter: § 6e EU VOB/A Abs. 6 Nr. 2 Der öffentliche Auftraggeber kann unter Berücksichtigung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme an einem Vergabeverfahren ausschließen, wenn das Unternehmen zahlungsunfähig ist, über das Vermögen des Unternehmens ein Insolvenzverfahren oder ein vergleichbares Verfahren beantragt oder eröffnet worden ist, die Eröffnung eines solchen Verfahrens mangels Masse abgelehnt worden ist, sich das Unternehmen im Verfahren der Liquidation befindet oder seine Tätigkeit eingestellt hat,
Einstellung der gewerblichen Tätigkeit: § 6e EU VOB/A Abs. 6 Nr. 2 Der öffentliche Auftraggeber kann unter Berücksichtigung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme an einem Vergabeverfahren ausschließen, wenn das Unternehmen zahlungsunfähig ist, über das Vermögen des Unternehmens ein Insolvenzverfahren oder ein vergleichbares Verfahren beantragt oder eröffnet worden ist, die Eröffnung eines solchen Verfahrens mangels Masse abgelehnt worden ist, sich das Unternehmen im Verfahren der Liquidation befindet oder seine Tätigkeit eingestellt hat,
Der Zahlungsunfähigkeit vergleichbare Lage gemäß nationaler Rechtsvorschriften: § 6e EU VOB/A Abs. 6 Nr. 2 Der öffentliche Auftraggeber kann unter Berücksichtigung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme an einem Vergabeverfahren ausschließen, wenn das Unternehmen zahlungsunfähig ist, über das Vermögen des Unternehmens ein Insolvenzverfahren oder ein vergleichbares Verfahren beantragt oder eröffnet worden ist, die Eröffnung eines solchen Verfahrens mangels Masse abgelehnt worden ist, sich das Unternehmen im Verfahren der Liquidation befindet oder seine Tätigkeit eingestellt hat,
Schwerwiegendes berufliches Fehlverhalten: § 6e EU VOB/A Abs. 6 Nr. 3 Der öffentliche Auftraggeber kann unter Berücksichtigung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme an einem Vergabeverfahren ausschließen, wenn das Unternehmen im Rahmen der beruflichen Tätigkeit nachweislich eine schwere Verfehlung begangen hat, durch die die Integrität des Unternehmens infrage gestellt wird; § 6e EU Absatz 3 ist entsprechend anzuwenden,
Vereinbarungen mit anderen Wirtschaftsteilnehmern zur Verzerrung des Wettbewerbs: § 6e EU VOB/A Abs. 6 Nr. 4 Der öffentliche Auftraggeber kann unter Berücksichtigung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme an einem Vergabeverfahren ausschließen, wenn der öffentliche Auftraggeber über hinreichende Anhaltspunkte dafür verfügt, dass das Unternehmen mit anderen Unternehmen Vereinbarungen getroffen oder Verhaltensweisen aufeinander abgestimmt hat, die eine Verhinderung, Einschränkung oder Verfälschung des Wettbewerbs bezwecken oder bewirken,
Interessenkonflikt aufgrund seiner Teilnahme an dem Vergabeverfahren: § 6e EU VOB/A Abs. 6 Nr. 5 Der öffentliche Auftraggeber kann unter Berücksichtigung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme an einem Vergabeverfahren ausschließen, wenn ein Interessenkonflikt bei der Durchführung des Vergabeverfahrens besteht, der die Unparteilichkeit und Unabhängigkeit einer für den öffentlichen Auftraggeber tätigen Person bei der Durchführung des Vergabeverfahrens beeinträchtigen könnte und der durch andere, weniger einschneidende Maßnahmen nicht wirksam beseitigt werden kann,
Direkte oder indirekte Beteiligung an der Vorbereitung des Vergabeverfahrens: § 6e EU VOB/A Abs. 6 Nr. 6 Der öffentliche Auftraggeber kann unter Berücksichtigung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme an einem Vergabeverfahren ausschließen, wenn eine Wettbewerbsverzerrung daraus resultiert, dass das Unternehmen bereits in die Vorbereitung des Vergabeverfahrens einbezogen war, und diese Wettbewerbsverzerrung nicht durch andere, weniger einschneidende Maßnahmen beseitigt werden kann,
Vorzeitige Beendigung, Schadensersatz oder andere vergleichbare Sanktionen: § 6e EU VOB/A Abs. 6 Nr. 7 Der öffentliche Auftraggeber kann unter Berücksichtigung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme an einem Vergabeverfahren ausschließen, wenn das Unternehmen eine wesentliche Anforderung bei der Ausführung eines früheren öffentlichen Auftrags erheblich oder fortdauernd mangelhaft erfüllt hat und dies zu einer vorzeitigen Beendigung, zu Schadensersatz oder zu einer vergleichbaren Rechtsfolge geführt hat,
Falsche Angaben, verweigerte Informationen, die nicht in der Lage sind, die erforderlichen Unterlagen vorzulegen, und haben vertrauliche Informationen über dieses Verfahren erhalten.: § 6e EU VOB/A Abs. 6 Nr. 8 und 9 Der öffentliche Auftraggeber kann unter Berücksichtigung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme an einem Vergabeverfahren ausschließen, wenn das Unternehmen in Bezug auf Ausschlussgründe oder Eignungskriterien eine schwerwiegende Täuschung begangen, Auskünfte zurückgehalten hat oder nicht in der Lage ist, die erforderlichen Nachweise zu übermitteln oder das Unternehmen a) versucht hat, die Entscheidungsfindung des öffentlichen Auftraggebers in unzulässiger Weise zu beeinflussen, b) versucht hat, vertrauliche Informationen zu erhalten, durch die es unzulässige Vorteile beim Vergabeverfahren erlangen könnte, oder c) fahrlässig oder vorsätzlich irreführende Informationen übermittelt hat, die die Vergabeentscheidung des öffentlichen Auftraggebers erheblich beeinflussen könnten oder versucht hat, solche Informationen zu übermitteln.

5. Los

5.1.
Los: LOT-0001
Titel: Vorgezogene Erschließung
Beschreibung: Maßnahmenerläuterung nach Kostengruppen KG 225 Stromversorgung: Das Bauvorhaben wird über eine 20 kV-Ringleitung der Stadtwerke Rostock versorgt. Zwei Mittelspannungsleitungen werden in eine neue Trafostation geführt, die vorhandene Leitung wird aufgetrennt. Eine neue NSHV versorgt den Neubau, bestehende Zuleitungen zu Haus B werden umverlegt. Reserven für spätere Erweiterungen werden berücksichtigt. KG 226 Telekommunikation: Der Bestand bleibt weitgehend unverändert. Die Stadtwerke verlegen eine neue LWL-Einspeisung in Haus B über bestehende Trassen. KG 441 Hoch- und Mittelspannungsanlagen: Errichtung einer neuen Trafostation (3 × 630 kVA), da die vorhandene Station nicht ausreicht. Ausstattung mit Einspeise- und Übergabefeldern, Messfeld und NSHV. Erweiterungsoptionen sind vorgesehen. KG 442 Eigenstromversorgungsanlagen: Neue Netzersatzanlage (630 kVA) als Betonstation parallel zur Trafostation. Versorgung des Neubaus im Notstrombetrieb. KG 456 Gefahrenmelde- und Alarmanlagen: Einbindung der Stationen in die Brandmeldeanlage des Klinikums. Anbindung an die Gebäudeleittechnik (GLT) mit entsprechenden Datenpunkten. KG 510 - Erdbau Abtrag, Lagerung und Wiedereinbau des Oberbodens. Entsorgung belasteter Böden nach Baugrundgutachten (50 % Z 1.2). KG 530 - Oberbau und Deckschichten Wiederherstellung von Straßen- und Wegeflächen sowie Herstellung von Provisorien: Oberbau gemäß RStO 12, Belastungsklasse Bk 0,3. Frostsicherer Aufbau mit 55 cm Gesamtdicke. - Wege (begehbar): Betonpflaster 8 cm + Tragschicht 23 cm. - Straßen (befahrbar): Pflaster 8 cm + Tragschichten 43 cm. Sonstiges: Schotterrasenflächen im Bereich Trafo/NEA, Traufstreifen aus Platten, Probefelder und Kontrollprüfungen berücksichtigt. KG 551/552 Abwasser- und Wasseranlagen: Abwasser im Trennsystem. Rückbau alter Kanäle, Neubau DN 150-600 aus PP/BETON, inkl. Revisionsschächte und Dichtheitsprüfung. Regenwasser wird über Sedimentationsanlage in den Bullengraben eingeleitet (Genehmigung 44 l/s, Rückhaltevolumen ? 30 m3). Umverlegung von Trink- und Löschwasserleitungen DN 150, Umsetzung eines Hydranten. KG 556 Elektrische Anlagen: Umverlegung von 6 Starkstromkabeln 240 mm2. KG 557 Kommunikation: Verlegung neuer LWL- und Fernmeldekabel, Anbindung der BMA und Störmeldungen an Haus B. KG 570 - Vegetationsflächen Einbau und Auflockerung des Mutterbodens, Verbesserung durch organische Düngung. Ansaat von Rasenflächen mit Regelsaatgutmischung, Fertigstellungspflege. KG 591 Baustelleneinrichtung: Herstellung und Vorhaltung der Baustelleneinrichtung, inkl. Baustrom, Bauwasser, Zufahrten und Verkehrssicherung. KG 593-594 Sicherung und Abbruch: Suchschachtungen, Verbau bei tiefen Gräben, Wasserhaltung bei RW-Trassen. Abbruch und Entsorgung vorhandener befestigter Flächen und Fundamente, Beräumung des Baufelds. KG 598-599 Provisorien und Abschluss: Temporäre Zufahrten und Wege aus RC-Schotter, Baubrücken für Fußgänger. Abschlussvermessung und Bestandsdokumentation nach Fertigstellung.
Interne Kennung: VST-25/12-0122
5.1.1.
Zweck
Art des Auftrags: Bauleistung
Haupteinstufung (cpv): 45230000 Bauarbeiten für Rohrleitungen, Fernmelde- und Stromleitungen, für Autobahnen, Straßen, Flugplätze und Eisenbahnen; Nivellierungsarbeiten
Zusätzliche Einstufung (cpv): 44130000 Abwasserhauptleitungen, 44160000 Rohrleitungen, Rohrleitungssysteme, Leitungen, Ummantelungen, Verrohrungen und zugehörige Artikel, 45110000 Abbruch von Gebäuden sowie allgemeine Abbruch- und Erdbewegungsarbeiten, 45310000 Installation von elektrischen Leitungen
5.1.2.
Erfüllungsort
Postanschrift: Südring 81
Stadt: Rostock
Postleitzahl: 18059
Land, Gliederung (NUTS): Rostock, Kreisfreie Stadt (DE803)
Land: Deutschland
5.1.3.
Geschätzte Dauer
Datum des Beginns: 25/02/2026
Enddatum der Laufzeit: 10/03/2027
5.1.6.
Allgemeine Informationen
Vorbehaltene Teilnahme:
Teilnahme ist nicht vorbehalten.
Die Namen und beruflichen Qualifikationen des zur Auftragsausführung eingesetzten Personals sind anzugeben: Erforderlich für das Angebot
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesen: ja
Diese Auftragsvergabe ist auch für kleine und mittlere Unternehmen (KMU) geeignet: ja
Zusätzliche Informationen: #Besonders auch geeignet für:other-sme#
5.1.7.
Strategische Auftragsvergabe
Ziel der strategischen Auftragsvergabe: Verringerung der Auswirkungen auf die Umwelt
Beschreibung: Entwässerung über ein seperates Schmutz- und Regenwassersystem => Unterstützung des natürlichen Wasserkreislaufs und Entlastung des öffentlichen Kanalnetzes Einhaltung und Gewährleistung des Arten- und Baumbestandsschutzes
Konzept zur Verringerung der Umweltauswirkungen: Der Schutz und Wiederherstellung der Biodiversität und der Ökosysteme, Der Übergang zu einer Kreislaufwirtschaft, Die nachhaltige Nutzung und Schutz von Wasser- und Meeresressourcen
5.1.9.
Eignungskriterien
Quellen der Auswahlkriterien: Bekanntmachung
Kriterium: Relevante Bildungs- und Berufsqualifikationen
Beschreibung: Bildungs- und Berufsqualifikation Bauleitung (Mit dem Angebot; Mittels Eigenerklärung): Der Bieter hat eine für die Bauleitung vorgesehene Person zu benennen und folgende Nachweise einzureichen: - Nachweis einer abgeschlossenen Ausbildung als Ingenieur, Techniker oder Meister im Tiefbau, Straßenbau oder Rohrleitungsbau oder gleichwertig - Mindestens 10 Jahre Berufserfahrung in der Leitung oder Überwachung von Tiefbau- oder Kanalbaumaßnahmen

Kriterium: Relevante Bildungs- und Berufsqualifikationen
Beschreibung: Bildungs- und Berufsqualifikation Vorarbeiter vor Ort (Mit dem Angebot; Mittels Eigenerklärung): Der Bieter hat einen verantwortlichen Vorarbeiter vor Ort zu benennen und folgende Angaben zu machen: - Nachweis einer abgeschlossenen Berufsausbildung als Straßenbauer, Rohrleitungsbauer oder Tiefbauer - Idealerweise Meister- oder Vorarbeiterqualifikation - Mindestens 10 Jahre Erfahrung

Kriterium: Relevante Bildungs- und Berufsqualifikationen
Beschreibung: Bildungs- und Berufsqualifikation Facharbeiter (Mit dem Angebot; Mittels Eigenerklärung): Für die Bauausführung sind qualifizierte Facharbeiter einzusetzen. Gefordert werden: - Mindestens zwei Facharbeiter mit abgeschlossener Berufsausbildung im Tiefbau, Rohrleitungsbau oder Straßenbau

Kriterium: Durchschnittliche jährliche Belegschaft
Beschreibung: Anzahl der Beschäftigten / Mitarbeiteranzahl (Mit dem Angebot; Mittels Eigenerklärung): Aufgrund der Flugfeldquerung werden parallel 4 Tiefbaukolonnen mit je 5 Mitarbeitern benötigt (Schichtsystem).

Kriterium: Andere wirtschaftliche oder finanzielle Anforderungen
Beschreibung: Freistellungsbescheinigung Finanzamt bei Bauleistungen gemäß § 48 b Abs. 1 Satz 1 des Einkommensteuergesetzes EStG (Auf Anforderung der Vergabestelle; Mittels Dritterklärung): Vorlage einer gültigen Freistellungsbescheinigung des zuständigen Finanzamts, nicht älter als 12 Monate.

Kriterium: Eintragung in ein relevantes Berufsregister
Beschreibung: Gewerbean- bzw. -ummeldung (Auf Anforderung der Vergabestelle; Mittels Dritterklärung): Vorlage einer aktuellen Gewerbeanmeldung oder Ummeldung bei der zuständigen Behörde.

Kriterium: Berufliche Risikohaftpflichtversicherung
Beschreibung: Haftpflichtversicherung (Betriebshaftpflicht und/oder Berufshaftpflicht) (Auf Anforderung der Vergabestelle; Mittels Dritterklärung): Bescheinigung der Versicherung/des Versicherungsvermittlers einschließlich Angabe der versicherten Risiken und Deckungssummen.

Kriterium: Eintragung in das Handelsregister
Beschreibung: Handels-, Vereins-, Partnerschafts- oder Genossenschaftsregisterauszug (je nach Rechtsform und Eintragungspflicht) (Auf Anforderung der Vergabestelle; Mittels Dritterklärung):

Kriterium: Eintragung in ein relevantes Berufsregister
Beschreibung: Mitgliedsbescheinigung der Industrie- und Handelskammer, Handwerkskammer oder einer berufsständischen Kammer (Auf Anforderung der Vergabestelle; Mittels Dritterklärung):

Kriterium: Andere wirtschaftliche oder finanzielle Anforderungen
Beschreibung: Unbedenklichkeitsbescheinigung der Berufsgenossenschaft (Auf Anforderung der Vergabestelle; Mittels Dritterklärung): Vorlage einer Unbedenklichkeitsbescheinigung der zuständigen Berufsgenossenschaft, nicht älter als 3 Monate

Kriterium: Andere wirtschaftliche oder finanzielle Anforderungen
Beschreibung: Unbedenklichkeitsbescheinigung der tariflichen Sozialkasse (SOKA-Bau) (Auf Anforderung der Vergabestelle; Mittels Dritterklärung): Vorlage einer gültigen Unbedenklichkeitsbescheinigung der tariflichen Sozialkasse (z. B. SOKA-Bau), nicht älter als 3 Monate.

Kriterium: Andere wirtschaftliche oder finanzielle Anforderungen
Beschreibung: Unbedenklichkeitsbescheinigung des Finanzamtes bzw. Bescheinigung in Steuersachen (Auf Anforderung der Vergabestelle; Mittels Dritterklärung): Die Verpflichtung zur Zahlung von Steuern und Abgaben ist erfüllt. Vorlage einer aktuellen Unbedenklichkeitsbescheinigung des Finanzamts, nicht älter als 3 Monate.

Kriterium: Eintragung in ein relevantes Berufsregister
Beschreibung: Gewerbeerlaubnis (Auf Anforderung der Vergabestelle; Mittels Dritterklärung): Bescheinigung optional, je nach Erlaubnisnotwendigkeit des Gewerbes. Vorlage einer gültigen Gewerbeerlaubnis nach § 34c GewO oder entsprechender gesetzlicher Grundlage.

Kriterium: Durchschnittliche jährliche Belegschaft
Beschreibung: Anzahl der Beschäftigten (Auf Anforderung der Vergabestelle; Mittels Eigenerklärung): Durchschnittliche jährliche Beschäftigungszahl des Unternehmens und die Zahl seiner Führungskräfte in den letzten 3 Jahren.

Kriterium: Referenzen zu bestimmten Arbeiten
Beschreibung: Referenzliste (Auf Anforderung der Vergabestelle; Mittels Eigenerklärung): Vergleichbare Leistungen der letzten 5 Kalenderjahre.

Kriterium: Referenzen zu bestimmten Arbeiten
Beschreibung: 3 Referenzen der letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahre (Mit dem Angebot; Mittels Eigenerklärung): Referenzliste mit mindestens 3 vergleichbaren Projekten der letzten 3 Jahre (Bauvolumen je Bauvorhaben: 1.500.000 EUR - 2.000.000 EUR, gleichartige Leistung)

Kriterium: Zertifikate von unabhängigen Stellen über Qualitätssicherungsstandards
Beschreibung: Güteschutz Kanalbau AK1 - Gütezeichen ist einzureichen

Kriterium: Zertifikate von Qualitätskontrollinstituten
Beschreibung: Zertifizierung nach Wasserhaushaltsgesetz - Zertifikat ist einzureichen

Kriterium: Zertifikate von Qualitätskontrollinstituten
Beschreibung: Zertifizierung nach DIN 14675 - für Arbeiten an Brandmeldeanlagen Zertifikat ist einzureichen

Kriterium: Durchschnittliche jährliche Belegschaft
Beschreibung: Mitarbeiteranzahl - Aufgrund der Flugfeldquerung werden parallel 4 Tiefbaukolonnen mit je 5 Mitarbeitern benötigt (Schichtsystem).Die Arbeiten sind in max. 5 Tagen zu erledigen.

Kriterium: Referenzen zu bestimmten Arbeiten
Beschreibung: Referenzen - mindestens drei vergleichbare Projekte der letzten 3 Jahre Auftragsvolumen pro Bauvorhaben 1,5 Mio. - 2 Mio. EUR

Kriterium: Relevante Bildungs- und Berufsqualifikationen
Beschreibung: Bauleitung

Kriterium: Relevante Bildungs- und Berufsqualifikationen
Beschreibung: Vorarbeiter vor Ort

Kriterium: Relevante Bildungs- und Berufsqualifikationen
Beschreibung: Facharbeiter - Für die Bauausführung sind qualifizierte Facharbeiter einzusetzen.
5.1.10.
Zuschlagskriterien
Kriterium:
Art: Preis
Bezeichnung: Preis
Beschreibung: Preiskriterium für "Niedrigster Preis (mit Ausschlusskriterien)"
Kategorie des Gewicht-Zuschlagskriteriums: Gewichtung (Punkte, genau)
Zuschlagskriterium — Zahl: 100,00
Kriterium:
Art: Qualität
Bezeichnung: DVGW- Zertifikat W2 für erdverlegte Trinkwasserleitungen
Beschreibung: Zertifikat ist vorzulegen
Kategorie des Gewicht-Zuschlagskriteriums: Gewichtung (Punkte, genau)
Zuschlagskriterium — Zahl: 0,00
5.1.11.
Auftragsunterlagen
Sprachen, in denen die Auftragsunterlagen offiziell verfügbar sind: Deutsch
Frist für die Anforderung zusätzlicher Informationen: 30/12/2025 23:59:59 (UTC+01:00) Mitteleuropäische Zeit, Westeuropäische Sommerzeit
Internetadresse der Auftragsunterlagen: https://www.dtvp.de/Satellite/notice/CXS0Y57YTJEDWCD5/documents
5.1.12.
Bedingungen für die Auftragsvergabe
Bedingungen für die Einreichung:
Elektronische Einreichung: Erforderlich
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch
Elektronischer Katalog: Nicht zulässig
Varianten: Nicht zulässig
Die Bieter können mehrere Angebote einreichen: Nicht zulässig
Beschreibung der finanziellen Sicherheit: Soweit die Auftragssumme mindestens 250.000 EUR ohne Umsatzsteuer beträgt, ist Sicherheit für die Vertragserfüllung in Höhe von 5% der Auftragssumme (inkl. Umsatzsteuer, ohne Nachträge) zu leisten. Die Sicherheit für Mängelansprüche beträgt 3% der Summe der Abschlagszahlungen zum Zeitpunkt der Abnahme (vorläufige Abrechnungssumme). Die Sicherheitsleistungen können auch durch Bürgschaften geleistet werden. Siehe Formblätter 421 und 422 der Vergabeunterlagen.
Frist für den Eingang der Angebote: 20/01/2026 10:00:00 (UTC+01:00) Mitteleuropäische Zeit, Westeuropäische Sommerzeit
Frist, bis zu der das Angebot gültig sein muss: 35 Tage
Informationen, die nach Ablauf der Einreichungsfrist ergänzt werden können:
Nach Ermessen des Käufers können alle fehlenden Bieterunterlagen nach Fristablauf nachgereicht werden.
Zusätzliche Informationen: keine
Auftragsbedingungen:
Die Auftragsausführung muss im Rahmen von Programmen für geschützte Beschäftigungsverhältnisse erfolgen: Nein
Bedingungen für die Ausführung des Auftrags: Die Urkalkulation ist mit dem Angebot in einem verschlossenen Umschlag zu übergeben.
Elektronische Rechnungsstellung: Erforderlich
Aufträge werden elektronisch erteilt: ja
Zahlungen werden elektronisch geleistet: ja
Finanzielle Vereinbarung: Sofern Skonti vertraglich vereinbart oder durch den Auftragnehmer/die Auftragnehmerin auf der Rechnung angeboten worden sind, beginnt die Skontofrist mit Zugang der Rechnung nebst quittierten Lieferschein oder Leistungsnachweis und mit der ordnungsgemäßen Vertragserfüllung durch den Auftragnehmer/die Auftragnehmerin. Macht der Auftraggeber/die Auftraggeberin berechtigt Einwendungen oder Einreden geltend, so wird die Skontofrist für diesen Zeitraum gehemmt. Die Skontofrist sollte 14 Tage nicht unterschreiten. Rechnungen sind ausschließlich elektronisch an: rechnung-bmt@kliniksued-rostock.de einzureichen.
5.1.15.
Techniken
Rahmenvereinbarung:
Keine Rahmenvereinbarung
Informationen über das dynamische Beschaffungssystem:
Kein dynamisches Beschaffungssystem
Elektronische Auktion: nein
5.1.16.
Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung
Überprüfungsstelle: Vergabekammern bei dem Ministerium für Wirtschaft, Infrastruktur, Tourismus und Arbeit
Informationen über die Überprüfungsfristen: § 160 GWB - Einleitung, Antrag: (1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein; (2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht; (3) Der Antrag ist unzulässig, soweit: 1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt, 2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt: Klinikum Südstadt Rostock Hanse- und Universitätsstadt Rostock Die Oberbürgermeisterin Eigenbetrieb "Klinikum Südstadt Rostock" Akademisches Lehrkrankenhaus der Universität Rostock
Organisation, die weitere Informationen für die Nachprüfungsverfahren bereitstellt: Klinikum Südstadt Rostock
Organisation, die Teilnahmeanträge entgegennimmt: Klinikum Südstadt Rostock Hanse- und Universitätsstadt Rostock Die Oberbürgermeisterin Eigenbetrieb "Klinikum Südstadt Rostock" Akademisches Lehrkrankenhaus der Universität Rostock

8. Organisationen

8.1.
ORG-0001
Offizielle Bezeichnung: Klinikum Südstadt Rostock Hanse- und Universitätsstadt Rostock Die Oberbürgermeisterin Eigenbetrieb "Klinikum Südstadt Rostock" Akademisches Lehrkrankenhaus der Universität Rostock
Registrierungsnummer: 13-S0KLISUED000-23
Postanschrift: Südring 81
Stadt: Rostock
Postleitzahl: 18059
Land, Gliederung (NUTS): Rostock, Kreisfreie Stadt (DE803)
Land: Deutschland
Telefon: +49 3814401 8751
Rollen dieser Organisation:
Beschaffer
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt
Organisation, die Teilnahmeanträge entgegennimmt
8.1.
ORG-0002
Offizielle Bezeichnung: Klinikum Südstadt Rostock
Registrierungsnummer: 13-S0KLISUED000-23
Postanschrift: Südring 81
Stadt: Rostock
Postleitzahl: 18059
Land, Gliederung (NUTS): Rostock, Kreisfreie Stadt (DE803)
Land: Deutschland
Kontaktperson: Vergabestelle
Telefon: +49 3814401 8751
Rollen dieser Organisation:
Organisation, die weitere Informationen für die Nachprüfungsverfahren bereitstellt
8.1.
ORG-0003
Offizielle Bezeichnung: Vergabekammern bei dem Ministerium für Wirtschaft, Infrastruktur, Tourismus und Arbeit
Registrierungsnummer: VKMV-13-L50010000000-78
Postanschrift: Johannes-Stelling-Straße 14
Stadt: Schwerin
Postleitzahl: 19053
Land, Gliederung (NUTS): Schwerin, Kreisfreie Stadt (DE804)
Land: Deutschland
Telefon: +49 38558815164
Fax: +49 38558848515817
Internetadresse: http://www.regierung-mv.de
Rollen dieser Organisation:
Überprüfungsstelle
8.1.
ORG-0004
Offizielle Bezeichnung: Datenservice Öffentlicher Einkauf (in Verantwortung des Beschaffungsamts des BMI)
Registrierungsnummer: 0204:994-DOEVD-83
Stadt: Bonn
Postleitzahl: 53119
Land, Gliederung (NUTS): Bonn, Kreisfreie Stadt (DEA22)
Land: Deutschland
Telefon: +49228996100
Rollen dieser Organisation:
TED eSender

Informationen zur Bekanntmachung

Kennung/Fassung der Bekanntmachung: 7b352b3a-ac56-4f9f-a330-099f81347dd0 - 01
Formulartyp: Wettbewerb
Art der Bekanntmachung: Auftrags- oder Konzessionsbekanntmachung – Standardregelung
Unterart der Bekanntmachung: 16
Datum der Übermittlung der Bekanntmachung: 08/12/2025 13:18:11 (UTC+01:00) Mitteleuropäische Zeit, Westeuropäische Sommerzeit
Sprachen, in denen diese Bekanntmachung offiziell verfügbar ist: Deutsch
Veröffentlichungsnummer der Bekanntmachung: 814789-2025
ABl. S – Nummer der Ausgabe: 237/2025
Datum der Veröffentlichung: 09/12/2025