2.1.1.
Zweck
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Haupteinstufung (cpv): 71320000 Planungsleistungen im Bauwesen
Zusätzliche Einstufung (cpv): 71322500 Technische Planungsleistungen für Verkehrsanlagen
2.1.2.
Erfüllungsort
Postanschrift: 18069
Stadt: Rostock
Postleitzahl: 18069
Land, Gliederung (NUTS): Rostock, Kreisfreie Stadt (DE803)
Land: Deutschland
2.1.4.
Allgemeine Informationen
Zusätzliche Informationen: #Bekanntmachungs-ID: CXRBYYQYRUZ#
Rechtsgrundlage:
Richtlinie 2014/24/EU
vgv -
2.1.6.
Ausschlussgründe
Quellen der Ausschlussgründe: Bekanntmachung
Verstoß gegen die in den rein innerstaatlichen Ausschlussgründen verankerten Verpflichtungen: Es gelten die gesetzlichen Ausschlussvoraussetzungen nach § 42 VgV i.V.m. §§ 123 bis 126 GWB. Weiteres ist den Vergabeunterlagen zu entnehmen.
Beteiligung an einer kriminellen Vereinigung: Es gelten die gesetzlichen Ausschlussvoraussetzungen nach § 42 VgV i.V.m. §§ 123 bis 126 GWB. Weiteres ist den Vergabeunterlagen zu entnehmen.
Terroristische Straftaten oder Straftaten im Zusammenhang mit terroristischen Aktivitäten: Es gelten die gesetzlichen Ausschlussvoraussetzungen nach § 42 VgV i.V.m. §§ 123 bis 126 GWB. Weiteres ist den Vergabeunterlagen zu entnehmen.
Geldwäsche oder Terrorismusfinanzierung: Es gelten die gesetzlichen Ausschlussvoraussetzungen nach § 42 VgV i.V.m. §§ 123 bis 126 GWB. Weiteres ist den Vergabeunterlagen zu entnehmen.
Betrug: Es gelten die gesetzlichen Ausschlussvoraussetzungen nach § 42 VgV i.V.m. §§ 123 bis 126 GWB. Weiteres ist den Vergabeunterlagen zu entnehmen.
Korruption: Es gelten die gesetzlichen Ausschlussvoraussetzungen nach § 42 VgV i.V.m. §§ 123 bis 126 GWB. Weiteres ist den Vergabeunterlagen zu entnehmen.
Kinderarbeit und andere Formen des Menschenhandels: Es gelten die gesetzlichen Ausschlussvoraussetzungen nach § 42 VgV i.V.m. §§ 123 bis 126 GWB. Weiteres ist den Vergabeunterlagen zu entnehmen.
Verstoß gegen die Verpflichtung zur Entrichtung von Steuern: Es gelten die gesetzlichen Ausschlussvoraussetzungen nach § 42 VgV i.V.m. §§ 123 bis 126 GWB. Weiteres ist den Vergabeunterlagen zu entnehmen.
Verstoß gegen die Verpflichtung zur Entrichtung von Sozialversicherungsbeiträgen: Es gelten die gesetzlichen Ausschlussvoraussetzungen nach § 42 VgV i.V.m. §§ 123 bis 126 GWB. Weiteres ist den Vergabeunterlagen zu entnehmen.
Verstoß gegen umweltrechtliche Verpflichtungen: Es gelten die gesetzlichen Ausschlussvoraussetzungen nach § 42 VgV i.V.m. §§ 123 bis 126 GWB. Weiteres ist den Vergabeunterlagen zu entnehmen.
Verstoß gegen sozialrechtliche Verpflichtungen: Es gelten die gesetzlichen Ausschlussvoraussetzungen nach § 42 VgV i.V.m. §§ 123 bis 126 GWB. Weiteres ist den Vergabeunterlagen zu entnehmen.
Verstoß gegen arbeitsrechtliche Verpflichtungen: Es gelten die gesetzlichen Ausschlussvoraussetzungen nach § 42 VgV i.V.m. §§ 123 bis 126 GWB. Weiteres ist den Vergabeunterlagen zu entnehmen.
Zahlungsunfähigkeit: Es gelten die gesetzlichen Ausschlussvoraussetzungen nach § 42 VgV i.V.m. §§ 123 bis 126 GWB. Weiteres ist den Vergabeunterlagen zu entnehmen.
Verwaltung der Vermögenswerte durch einen Insolvenzverwalter: Es gelten die gesetzlichen Ausschlussvoraussetzungen nach § 42 VgV i.V.m. §§ 123 bis 126 GWB. Weiteres ist den Vergabeunterlagen zu entnehmen.
Einstellung der gewerblichen Tätigkeit: Es gelten die gesetzlichen Ausschlussvoraussetzungen nach § 42 VgV i.V.m. §§ 123 bis 126 GWB. Weiteres ist den Vergabeunterlagen zu entnehmen.
Der Zahlungsunfähigkeit vergleichbare Lage gemäß nationaler Rechtsvorschriften: Es gelten die gesetzlichen Ausschlussvoraussetzungen nach § 42 VgV i.V.m. §§ 123 bis 126 GWB. Weiteres ist den Vergabeunterlagen zu entnehmen.
Schwerwiegendes berufliches Fehlverhalten: Es gelten die gesetzlichen Ausschlussvoraussetzungen nach § 42 VgV i.V.m. §§ 123 bis 126 GWB. Weiteres ist den Vergabeunterlagen zu entnehmen.
Vereinbarungen mit anderen Wirtschaftsteilnehmern zur Verzerrung des Wettbewerbs: Es gelten die gesetzlichen Ausschlussvoraussetzungen nach § 42 VgV i.V.m. §§ 123 bis 126 GWB. Weiteres ist den Vergabeunterlagen zu entnehmen.
Interessenkonflikt aufgrund seiner Teilnahme an dem Vergabeverfahren: Es gelten die gesetzlichen Ausschlussvoraussetzungen nach § 42 VgV i.V.m. §§ 123 bis 126 GWB. Weiteres ist den Vergabeunterlagen zu entnehmen.
Direkte oder indirekte Beteiligung an der Vorbereitung des Vergabeverfahrens: Es gelten die gesetzlichen Ausschlussvoraussetzungen nach § 42 VgV i.V.m. §§ 123 bis 126 GWB. Weiteres ist den Vergabeunterlagen zu entnehmen.
Vorzeitige Beendigung, Schadensersatz oder andere vergleichbare Sanktionen: Es gelten die gesetzlichen Ausschlussvoraussetzungen nach § 42 VgV i.V.m. §§ 123 bis 126 GWB. Weiteres ist den Vergabeunterlagen zu entnehmen.
Falsche Angaben, verweigerte Informationen, die nicht in der Lage sind, die erforderlichen Unterlagen vorzulegen, und haben vertrauliche Informationen über dieses Verfahren erhalten.: Es gelten die gesetzlichen Ausschlussvoraussetzungen nach § 42 VgV i.V.m. §§ 123 bis 126 GWB. Weiteres ist den Vergabeunterlagen zu entnehmen.