Deutschland – Öffentlicher Verkehr (Straße) – Linienverkehrsleistungen in sechs Gebietslosen

763144-2025 - Wettbewerb
Deutschland – Öffentlicher Verkehr (Straße) – Linienverkehrsleistungen in sechs Gebietslosen
OJ S 222/2025 18/11/2025
Auftrags- oder Konzessionsbekanntmachung – Standardregelung
Dienstleistungen

1. Beschaffer

1.1.
Beschaffer
Offizielle Bezeichnung: NAHBUS Nordwestmecklenburg GmbH
Tätigkeit des Auftraggebers: Städtische Eisenbahn-, Straßenbahn-, Oberleitungsbus- oder Busdienste

2. Verfahren

2.1.
Verfahren
Titel: Linienverkehrsleistungen in sechs Gebietslosen
Beschreibung: Ausgeschrieben wird die Erbringung von Verkehrsleistungen im Linienverkehr durch den Auftragnehmer als Unterauftragnehmer der NAHBUS Nordwestmecklenburg GmbH.
Kennung des Verfahrens: 116e38ca-0c08-449f-a12d-93234e4ff6cd
Interne Kennung: NAHBUS-005-2025
Verfahrensart: Verhandlungsverfahren mit vorheriger Veröffentlichung eines Aufrufs zum Wettbewerb/Verhandlungsverfahren
Das Verfahren wird beschleunigt: nein
Zentrale Elemente des Verfahrens: Zur Verhandlung bzw. Angebotsabgabe nicht aufgefordert werden Unternehmen bei Vorliegen der Ausschlussgründe nach §§ 123, 124 GWB, 21 Abs. 1 und 4 SektVO. Es werden alle Unternehmen zur Angebotsabgabe aufgefordert, bei denen die in Abschnitt F.I bis III der Bewerbungsbedingungen genannten Eignungskriterien erfüllt sind. Es ist vorgesehen, die Bieter in der Zeit vom 16. bis 26.03.2026 zur Verhandlung einzuladen. Die Bieter werden gebeten, in diesem Zeitraum eine kompetente Vertretungsperson freizuhalten. Änderungen der Termine bleiben vorbehalten. Vertragsverhandlungen werden nach Vorlage der ersten Angebote und dem vorläufigen Ranking mit den drei Bestbietern je Los geführt.
2.1.1.
Zweck
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Haupteinstufung (cpv): 60112000 Öffentlicher Verkehr (Straße)
2.1.2.
Erfüllungsort
Stadt: Landkreis Nordwestmecklenburg
Land, Gliederung (NUTS): Nordwestmecklenburg (DE80M)
Land: Deutschland
2.1.4.
Allgemeine Informationen
Zusätzliche Informationen: #Bekanntmachungs-ID: CXP4DHVMYQJ#
Rechtsgrundlage:
Richtlinie 2014/25/EU
sektvo -
2.1.5.
Bedingungen für die Auftragsvergabe
Bedingungen für die Einreichung:
Höchstzahl der Lose, für die ein Bieter Angebote einreichen kann: 6
Auftragsbedingungen:
Höchstzahl der Lose, für die Aufträge an einen Bieter vergeben werden können: 2
2.1.6.
Ausschlussgründe
Quellen der Ausschlussgründe: Auftragsunterlagen

5. Los

5.1.
Los: LOT-0001
Titel: Linienverkehr im Bereich Grevesmühlen
Beschreibung: Leistungsgegenstand ist die Erbringung von Verkehrsleistungen im Linienverkehr im Gebiet des Landkreises Nordwestmecklenburg nach Maßgabe der Leistungsbeschreibung unterteilt in sechs Lose wie folgt: Los 1: Linienverkehr im Bereich Grevesmühlen Los 2: Linienverkehr im Bereich Klütz Los 3: Linienverkehr im Bereich Boltenhagen Los 4: Linienverkehr im Bereich Wismar/Dorf Mecklenburg Los 5: Linienverkehr im Bereich Gadebusch Umland Los 6: Linienverkehr im Bereich Grevesmühlen/Gadebusch/Schönberg (Fahrzeug Sprinter) Die vertraglichen Leistungen sind im Zeitraum vom 01.01.2027 bis zum 31.12.2032 zu erbringen (mit viermaliger Verlängerungsoption um je ein Jahr).
Interne Kennung: 1
5.1.1.
Zweck
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Haupteinstufung (cpv): 60112000 Öffentlicher Verkehr (Straße)
Optionen:
Beschreibung der Optionen: Verlängerungsoptionen wie beschrieben.
5.1.2.
Erfüllungsort
Stadt: Landkreis Nordwestmecklenburg
Land, Gliederung (NUTS): Nordwestmecklenburg (DE80M)
Land: Deutschland
5.1.3.
Geschätzte Dauer
Laufzeit: 6 Jahre
5.1.4.
Verlängerung
Maximale Verlängerungen: 4
Weitere Informationen zur Verlängerung: Die Auftraggeberin erhält das einseitige Optionsrecht, den Vertrag vier Mal um je ein weiteres Jahr zu verlängern. Das Optionsrecht ist spätestens sechs Monate vor dem Vertragsende durch schriftliche Erklärung gegenüber dem Auftragnehmer auszuüben.
5.1.6.
Allgemeine Informationen
Vorbehaltene Teilnahme:
Teilnahme ist nicht vorbehalten.
Die Namen und beruflichen Qualifikationen des zur Auftragsausführung eingesetzten Personals sind anzugeben: Nicht erforderlich
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesen: ja
Diese Auftragsvergabe ist auch für kleine und mittlere Unternehmen (KMU) geeignet: ja
Zusätzliche Informationen: #Besonders auch geeignet für:other-sme#
5.1.7.
Strategische Auftragsvergabe
Ziel der strategischen Auftragsvergabe: Keine strategische Beschaffung
5.1.9.
Eignungskriterien
Quellen der Auswahlkriterien: Bekanntmachung
Kriterium: Andere wirtschaftliche oder finanzielle Anforderungen
Beschreibung: Die Bewerber haben folgende Unterlagen vorzulegen: 1. den vollständig ausgefüllten Teilnahmeantrag (Kap. IV der Vergabeunterlagen) nach dem elektronisch abrufbaren Muster; 2. Eigenerklärung des Bewerbers über das Nichtvorliegen der zwingenden Ausschlussgründe nach § 123 GWB; im Teilnahmeantrag (Kap. IV.) enthalten; 3. Eigenerklärung des Bewerbers über das Nichtvorliegen der fakultativen Ausschlussgründe nach § 124 GWB; im Teilnahmeantrag (Kap. IV.) enthalten; 4. Eigenerklärung des Bewerbers über das Nichtvorliegen der Ausschlussgründe nach § 21 Abs. 1 i. V. m. § 23 des Gesetzes über zwingende Arbeitsbedingungen für grenzüberschreitend entsandte und für regelmäßig im Inland beschäftigte Arbeitnehmer und Arbeitnehmerinnen (Arbeitnehmer-Entsendegesetz - AEntG) sowie nach § 19 Abs. 1 i. V. m. § 21 des Mindestlohngesetzes (MiLoG) (im Teilnahmeantrag enthalten); 5. Eigenerklärung des Bewerbers über das Nichtvorliegen der Ausschlussgründe nach dem Gesetz über den Aufenthalt, die Erwerbstätigkeit und die Integration von Ausländern im Bundesgebiet (Aufenthaltsgesetz - AufenthG) (im Teilnahmeantrag enthalten); 6. Eigenerklärung des Bewerbers über das Nichtvorliegen der Ausschlussgründe nach § 21 Abs. 1 des Gesetzes zur Bekämpfung der Schwarzarbeit und illegalen Beschäftigung (Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetz - SchwarzArbG) (im Teilnahmeantrag enthalten); 7. Eigenerklärung des Bewerbers über das Nichtvorliegen der Ausschlussgründe nach dem Gesetz über die unternehmerischen Sorgfaltspflichten zur Vermeidung von Menschenrechtsverletzungen in Lieferketten (Lieferkettensorgfalts-pflichtengesetz - LkSG) (im Teilnahmeantrag enthalten); 8. Eigenerklärung des Bewerbers, dass er die Verpflichtung zur Zahlung von Steuern und Abgaben erfüllt hat (im Teilnahmeantrag enthalten); 9. Eigenerklärung des Bewerbers, dass er die Verpflichtung zur Zahlung von Beiträgen zur gesetzlichen Sozialversicherung erfüllt hat (im Teilnahmeantrag enthal-ten); 10. Eigenerklärung des Bewerbers, dass er die gewerberechtlichen Voraussetzungen für die Ausführung der angebotenen Leistungen erfüllt (im Teilnahmeantrag enthalten); 11. Eigenerklärung des Bewerbers, dass er im Vergabeverfahren nicht vorsätzlich unzutreffende Erklärungen in Bezug auf seine Fachkunde und Leistungsfähigkeit abgegeben hat (im Teilnahmeantrag enthalten); 12. Eigenerklärung des Bewerbers, dass er in Bezug auf die Vergabe keine unzulässigen, wettbewerbsbeschränkenden Abreden mit Dritten getroffen hat (im Teil-nahmeantrag enthalten); 13. Eigenerklärung des Bewerbers, dass er in Bezug auf die Vergabe keine unzulässigen Vorteile angeboten, versprochen oder gewährt hat (im Teilnahmeantrag enthalten); 14. Eigenerklärung des Bewerbers, a) die Anforderungen der staatlichen Sicherheitsvorschriften und die Sicherheitsvorschriften der Berufsgenossenschaften, in der jeweils geltenden Fassung, zu erfüllen; b) die Beiträge zu den Zweigen der sozialen Sicherheit zu zahlen; c) zur Einhaltung der öffentlich-rechtlichen Bestimmungen gegen Schwarzarbeit, illegale Arbeitnehmerüberlassung und Leistungsmissbrauch; d) über die Arbeits- und Beschäftigungsbedingungen, insbesondere die Mindestlohnsätze, welche den für die Durchführung der Leistungen eingesetzten Arbeitnehmenden mindestens zu gewähren sind; e) die Erfüllung dieser Verpflichtungen durch seine Unterauftragnehmer sicherzustellen bzw. diese entsprechend zu verpflichten; (im Teilnahmeantrag enthalten); 15. Eigenerklärung des Bewerbers, dass er während der gesamten Vertragslaufzeit über ausreichende eigene oder fremde Kapazitäten zur Erbringung der ausgeschriebenen Leistungen verfügen wird (im Teilnahmeantrag enthalten); 16. Eigenerklärung des Bewerbers, dass kein verbotener Tatbestand nach Art. 5k der Verordnung (EU) 2022/576 des Rates vom 8. April 2022 zur Änderung der Verordnung (EU) Nr. 833/2014 über restriktive Maßnahmen angesichts der Handlungen Russlands, die die Lage in der Ukraine destabilisieren (5. EU-Sanktionspaket), vorliegt (im Teilnahmeantrag enthalten); 17. Eigenerklärung des Bewerbers über das Nichtvorliegen von Verstößen nach § 1 Abs. 2 der Berufszugangsverordnung für den Straßenverkehr (PBZugV) (im Teilnahmeantrag enthalten); 18. aktueller Auszug aus dem Gewerbezentralregister (für das Unternehmen); 19. aktueller Auszug aus dem Bundeszentralregister für die benannte verantwortliche Person (siehe Abschnitt F.III Ziff. 2 der Bewerbungsbedingungen); 20. Eigenerklärungen gemäß den landesrechtlichen Vergabebestimmungen (Tariftreue- und Vergabegesetz Mecklenburg-Vorpommern und Mindestarbeitsbedingungenverordnung) im Anhang zu den Bewerbungsbedingungen: Formblätter, dort Formblatt 4: "Verpflichtungen gemäß TVgG M-V".

Kriterium: Andere wirtschaftliche oder finanzielle Anforderungen
Beschreibung: Zum Nachweis der finanziellen Leistungsfähigkeit ist durch Vorlage eines Eigenkapitalnachweises nach § 2 Abs. 2 Satz 1 Nr. 2 PBZugV ein ausreichendes Eigenkapital (inkl. Sonderposten) in entsprechender Anwendung von § 2 PBZugV nachzuweisen. Der Eigenkapitalnachweis muss sich auf den in der Leistungsbeschreibung unter II. genannten Richtwert für die Anzahl der für die angebotenen Lose einzusetzenden Fahrzeuge beziehen. Gibt ein Bieter ein Angebot für mehr als zwei Lose ab, ist es aufgrund der Loslimitierung (Abschnitt B.I der Bewerbungsbedingungen) ausreichend, wenn der Eigenkapitalnachweis für die beiden angebotenen Lose mit der nach der Leistungsbeschreibung höchsten erforderlichen Fahrzeuganzahl bezieht. Der Eigenkapitalnachweis muss sich auf den Zeitpunkt der Stellung des Teilnah-meantrags beziehen. Bei neu gegründeten Unternehmen muss das Eigenkapital bereits eingezahlt sein. Bei Bietergemeinschaften reicht ein gemeinsamer Eigenkapitalnachweis über diesen Betrag als Gesamtsumme aus.

Kriterium: Andere wirtschaftliche oder finanzielle Anforderungen
Beschreibung: Zum Nachweis der wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit sind - soweit vorhanden - die Geschäftsberichte und Jahresabschlüsse der letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahre vorzulegen.

Kriterium: Werkzeuge, Anlagen oder technische Ausrüstung
Beschreibung: Zum Nachweis der technischen Leistungsfähigkeit ist nachzuweisen, dass der Bewerber zum Leistungsbeginn über die benötigten Fahrzeuge gem. Abschnitt B der Leistungsbeschreibung für die angebotenen Leistungen verfügen wird.

Kriterium: Relevante Bildungs- und Berufsqualifikationen
Beschreibung: Die Bewerber müssen eine verantwortliche Person für die Erbringung der vertraglichen Leistungen benennen und für diese die fachliche Eignung entsprechend der §§ 3 ff. PBZugV nachweisen.

Kriterium: Referenzen zu bestimmten Dienstleistungen
Beschreibung: Die Bewerber haben nachzuweisen, dass sie über Erfahrungen im Linienverkehr verfügen. Ausreichend ist es, wenn der Bewerber gegenwärtig Personenverkehrsleistungen im Linienverkehr erbringt oder innerhalb der letzten zehn Jahre Personenverkehrsleistungen im Linienverkehr erbracht hat. Die Personenverkehrsleistungen müssen bis zum Zeitpunkt der Angebotsabgabe über mindestens ein Jahr (in einem zusammenhängenden Zeitraum) erbracht worden sein. Soweit der Bewerber die Verkehrsleistungen aufgrund eigener Linienverkehrsgenehmigungen erbracht hat, ist dies durch Vorlage einer Kopie der Linienverkehrsgenehmigungen nachzuweisen. Soweit die Verkehrsleistungen im Auftrag eines Genehmigungsinhabers erbracht worden sind, ist das Auftragsverhältnis durch Vorlage der entsprechenden Aufträge nachzuweisen, wobei Angaben, die Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse enthalten, geschwärzt werden dürfen. Neugegründete Unternehmen haben nachzuweisen, dass die verantwortliche Person (s. Abschnitt E.IV.3 Nr. 2 der Bewerbungsbedingungen) innerhalb der letzten zehn Jahre bis zum Zeitpunkt der Angebotsabgabe mindestens für ein Jahr (in einem zusammenhängenden Zeitraum) für ein oder mehrere Verkehrsunternehmen in verantwortlicher Stellung tätig war, die Personenverkehrsleistungen im Linienverkehr erbracht haben.

Kriterium: Relevante Bildungs- und Berufsqualifikationen
Beschreibung: Nachweis der Fahrerlaubnis der Klasse D für das gesamte Fahrpersonal des Bewerbers, das zur Erfüllung der Leistungen eingesetzt wird.

Kriterium: Relevante Bildungs- und Berufsqualifikationen
Beschreibung: Nachweis der Fahrerlaubnis zur Fahrgastbeförderung (FzF/Personenbeförderungsschein) für das gesamte Fahrpersonal des Bewerbers, das zur Erfüllung der Leistungen eingesetzt wird.

Kriterium: Anteil der Unterauftragsvergabe
Beschreibung: Wenn ein Bieter beabsichtigt, Unteraufträge an Dritte zu vergeben, hat er in Anlage 1 zu den Bewerbungsbedingungen "Formblätter" im Formblatt 2 "Unteraufträge/Eignungsleihe") anzugeben, welche Leistungen an Unterauftragnehmer vergeben werden sollen. Der Auftraggeber kann verlangen, dass der Bieter den Namen eines vor-gesehenen Unterauftragnehmers angibt. Vorgesehene Unterauftragnehmer müssen mindestens die Eignungsanforderungen gemäß Abschnitt F.I Nr. 2 bis 14 der Bewerbungsbedingungen erfüllen. Darüber hinaus sind alle nach Abschnitt F.I Nr. 15 bis F.III der Bewerbungsbedingungen erforderlichen Eignungsanforderungen zu erfüllen, hinsichtlich derer die Unterbeauftragung erfolgen soll (soll der Unterauftragnehmer beispielsweise die zur Leistungserbringung benötigten Fahrzeuge zur Verfügung stellen, muss dieser nicht über Erfahrungen im Linienverkehr erfolgen). Auf Verlangen des AG hat der Bieter entsprechende Nachweise vorzulegen. Der Auftragnehmer darf Unterauftragnehmer zur Erbringung der vertraglichen Leistungen nur mit Zustimmung des Auftraggebers beauftragen (§ 13 Abs. 3 der Besonderen Vertragsbedingungen). Für bereits im Angebot oder auf Aufforderung der Vergabestelle vor Zuschlagserteilung benannte Unterauftragnehmer wird die Zustimmung zur Beauftragung bereits mit dem Zuschlag erteilt.
Informationen über die zweite Phase eines zweiphasigen Verfahrens:
Das Verfahren wird in mehreren aufeinanderfolgenden Phasen durchgeführt. In jeder Phase können einige Teilnehmer ausgeschlossen werden
5.1.10.
Zuschlagskriterien
Kriterium:
Art: Preis
Bezeichnung: Angebotspreis (Vergleichspreis)
Beschreibung: Der Angebotspreis ist im Angebotsschreiben (Kap. V der Vergabeunterlagen) je Los und Fahrzeugtyp in EUR je Fahrplankilometer anzugeben. Der Vergleichspreis errechnet sich je Los folgendermaßen: 1. Lose, in denen ein Fahrzeugtyp zum Einsatz kommt (Lose 3 und 6) Der Angebotspreis wird mit der Anzahl der Fahrplankilometer multipliziert (= Vergleichspreis). 2. Lose, in denen mehr als ein Fahrzeugtyp zum Einsatz kommt (Lose 1, 2, 4 und 5) Der Angebotspreis je Fahrzeugtyp wird mit der Anzahl der Fahrplankilometer für diesen Fahrzeugtyp multipliziert. Anschließend werden diese je Fahrzeugtyp entstandenen Werte addiert (= Vergleichspreis). Die Umrechnung des Vergleichspreises in Kostenpunkte erfolgt folgendermaßen: Das Angebot mit dem niedrigsten Vergleichspreis erhält die niedrigste Punktzahl (100 Punkte). Die übrigen Angebote erhalten für jedes Prozent, das ihr Angebot über dem niedrigsten Vergleichspreis liegt, einen zusätzlichen Punkt. Ist ein Angebot beispielsweise doppelt so teuer wie das niedrigste Angebot, erhält es 200 Punkte. Muss gerundet werden, findet das kaufmännische Runden Anwendung.
Kategorie des Festwert-Zuschlagskriteriums: Fester Wert (insgesamt)
Zuschlagskriterium — Zahl: 100,00
Kriterium:
Art: Qualität
Bezeichnung: Vertragsbedingungen
Beschreibung: Jedes Angebot erhält für die Vertragsbedingungen zunächst einen Aufschlag von 40 Punkten. Davon abgezogen werden sodann Punkte nach Maßgabe der nachstehenden Regelungen. Bewertet wird die Übereinstimmung mit bzw. Abweichung von den vom Auftraggeber vorgeschlagenen Vertragsbedingungen nach den Verhandlungen, max. 40 Punkte. Die Bewertung erfolgt anhand der nachstehenden Bewertungsstufen. 40 Punkte werden erzielt bei einer Bewertung des Angebots durch das Expertiseteam als sehr gut. Bei einer Bewertung des Angebots durch das Expertiseteam als mangelhaft erhält das Angebot 0 Punkte. Dazwischen erfolgt eine Interpolation. Beispiel: Bei der einer Bewertung des Angebots durch das Expertiseteam als befriedigend erhält das Angebot 20 Punkte. 40 Punkte = Bewertung des Expertiseteams als sehr gut 30 Punkte = Bewertung des Expertiseteams als gut 20 Punkte = Bewertung des Expertiseteams als befriedigend 10 Punkte = Bewertung des Expertiseteams als ausreichend 0 Punkte = Bewertung des Expertiseteams als mangelhaft Die Bewertung erfolgt durch mindestens zwei Vertretungspersonen des Auftraggebers unabhängig voneinander. Für die Punktvergabe ist der Durchschnitt der Bewertungen maßgeblich.
Kategorie des Festwert-Zuschlagskriteriums: Fester Wert (insgesamt)
Zuschlagskriterium — Zahl: 40,00
Kriterium:
Art: Qualität
Bezeichnung: Leistungsbeschreibung
Beschreibung: Jedes Angebot erhält für die Leistungsbeschreibung zunächst einen Aufschlag von 40 Punkten. Davon abgezogen werden sodann Punkte nach Maßgabe der nachstehenden Regelungen. Bewertet wird die Übereinstimmung mit bzw. Abweichung von der vom Auftraggeber vorgeschlagenen Leistungsbeschreibung nach den Verhandlungen, max. 40 Punkte. Die Bewertung erfolgt anhand der nachstehenden Bewertungsstufen. 40 Punkte werden erzielt bei einer Bewertung des Angebots durch das Expertiseteam als sehr gut. Bei einer Bewertung des Angebots durch das Expertiseteam als mangelhaft erhält das Angebot 0 Punkte. Dazwischen erfolgt eine Interpolation. Beispiel: Bei der einer Bewertung des Angebots durch das Expertiseteam als befriedigend erhält das Angebot 20 Punkte. 40 Punkte = Bewertung des Expertiseteams als sehr gut 30 Punkte = Bewertung des Expertiseteams als gut 20 Punkte = Bewertung des Expertiseteams als befriedigend 10 Punkte = Bewertung des Expertiseteams als ausreichend 0 Punkte = Bewertung des Expertiseteams als mangelhaft Die Bewertung erfolgt durch mindestens zwei Vertretungspersonen des Auftraggebers unabhängig voneinander. Für die Punktvergabe ist der Durchschnitt der Bewertungen maßgeblich. Gesamtwertung (betrifft alle Kriterien!) Für die Gesamtwertung werden die Punkte für den Angebotspreis (Vergleichspreis), die Punkte für die Vertragsbedingungen sowie die Punkte für die Leistungsbeschreibung addiert. Das Ergebnis ist die Gesamtpunktzahl. Den Zuschlag erhält das Angebot mit der niedrigsten Gesamtpunktzahl. Bei Gleichstand erhält das Angebot mit der niedrigsten Punktzahl für den Angebotspreis (Vergleichspreis) den Zuschlag. Führt dies nicht zu einem eindeutigen Ergebnis, entscheidet das Los.
Kategorie des Festwert-Zuschlagskriteriums: Fester Wert (insgesamt)
Zuschlagskriterium — Zahl: 40,00
5.1.11.
Auftragsunterlagen
Sprachen, in denen die Auftragsunterlagen offiziell verfügbar sind: Deutsch
Frist für die Anforderung zusätzlicher Informationen: 08/12/2025 23:59:59 (UTC+01:00) Mitteleuropäische Zeit, Westeuropäische Sommerzeit
Internetadresse der Auftragsunterlagen: https://www.dtvp.de/Satellite/notice/CXP4DHVMYQJ/documents
Ad-hoc-Kommunikationskanal:
5.1.12.
Bedingungen für die Auftragsvergabe
Verfahrensbedingungen:
Voraussichtliches Datum der Absendung der Aufforderungen zur Angebotseinreichung: 19/01/2026
Bedingungen für die Einreichung:
Elektronische Einreichung: Erforderlich
Adresse für die Einreichung: https://www.dtvp.de/Satellite/notice/CXP4DHVMYQJ
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch
Elektronischer Katalog: Nicht zulässig
Varianten: Nicht zulässig
Die Bieter können mehrere Angebote einreichen: Zulässig
Frist für den Eingang der Teilnahmeanträge: 15/12/2025 11:00:00 (UTC+01:00) Mitteleuropäische Zeit, Westeuropäische Sommerzeit
Informationen, die nach Ablauf der Einreichungsfrist ergänzt werden können:
Nach Ermessen des Käufers können einige fehlenden Bieterunterlagen nach Fristablauf nachgereicht werden.
Zusätzliche Informationen: Es gilt § 51 SektVO.
Auftragsbedingungen:
Die Auftragsausführung muss im Rahmen von Programmen für geschützte Beschäftigungsverhältnisse erfolgen: Nein
Bedingungen für die Ausführung des Auftrags: Siehe Vergabeunterlagen.
Elektronische Rechnungsstellung: Zulässig
Aufträge werden elektronisch erteilt: ja
Zahlungen werden elektronisch geleistet: ja
Finanzielle Vereinbarung: § 15 des Verkehrsvertrags (Besondere Vertragsbedingungen) lautet auszugsweise (Abs. 1): "Der AN erhält für die vertraglichen Leistungen eine Vergütung je Fahrzeugtyp und Fahrplankilometer. Mit dieser Vergütung sind sämtliche Kosten, die dem AN für die Leistungserbringung und die Erfüllung der Pflichten aus diesem Vertrag entstehen, abgegolten."
5.1.15.
Techniken
Rahmenvereinbarung:
Keine Rahmenvereinbarung
Informationen über das dynamische Beschaffungssystem:
Kein dynamisches Beschaffungssystem
Elektronische Auktion: nein
5.1.16.
Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung
Überprüfungsstelle: Ministerium für Wirtschaft, Infrastruktur, Tourismus und Arbeit MecklenburgVorpommern/Geschäftsstelle der Vergabekammern
Informationen über die Überprüfungsfristen: § 160 GWB lautet auszugsweise: "(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. [...] (3) Der Antrag ist unzulässig, soweit 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrages erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Abs. 2 bleibt unberührt, 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung genannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung genannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des AGs, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen,vergangen sind." Danach ist ein Nachprüfungsantrag insbesondere unzulässig, soweit - ein erkannter Verstoß gegen Vergabevorschriften gegenüber dem AG nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt wird (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 1 GWB) oder - der Nachprüfungsantrag nicht innerhalb von 15 Kalendertagen nach Eingang der Mitteilung der Vergabestelle, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, gestellt wird (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 4 GWB).
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt: NAHBUS Nordwestmecklenburg GmbH
Organisation, die Teilnahmeanträge entgegennimmt: NAHBUS Nordwestmecklenburg GmbH
5.1.
Los: LOT-0002
Titel: Linienverkehr im Bereich Klütz
Beschreibung: Leistungsgegenstand ist die Erbringung von Verkehrsleistungen im Linienverkehr im Gebiet des Landkreises Nordwestmecklenburg nach Maßgabe der Leistungsbeschreibung unterteilt in sechs Lose wie folgt: Los 1: Linienverkehr im Bereich Grevesmühlen Los 2: Linienverkehr im Bereich Klütz Los 3: Linienverkehr im Bereich Boltenhagen Los 4: Linienverkehr im Bereich Wismar/Dorf Mecklenburg Los 5: Linienverkehr im Bereich Gadebusch Umland Los 6: Linienverkehr im Bereich Grevesmühlen/Gadebusch/Schönberg (Fahrzeug Sprinter) Die vertraglichen Leistungen sind im Zeitraum vom 01.01.2027 bis zum 31.12.2032 zu erbringen (mit viermaliger Verlängerungsoption um je ein Jahr).
Interne Kennung: 2
5.1.1.
Zweck
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Haupteinstufung (cpv): 60112000 Öffentlicher Verkehr (Straße)
Optionen:
Beschreibung der Optionen: Verlängerungsoptionen wie beschrieben.
5.1.2.
Erfüllungsort
Stadt: Landkreis Nordwestmecklenburg
Land, Gliederung (NUTS): Nordwestmecklenburg (DE80M)
Land: Deutschland
5.1.3.
Geschätzte Dauer
Laufzeit: 6 Jahre
5.1.4.
Verlängerung
Maximale Verlängerungen: 4
Weitere Informationen zur Verlängerung: Die Auftraggeberin erhält das einseitige Optionsrecht, den Vertrag vier Mal um je ein weiteres Jahr zu verlängern. Das Optionsrecht ist spätestens sechs Monate vor dem Vertragsende durch schriftliche Erklärung gegenüber dem Auftragnehmer auszuüben.
5.1.6.
Allgemeine Informationen
Vorbehaltene Teilnahme:
Teilnahme ist nicht vorbehalten.
Die Namen und beruflichen Qualifikationen des zur Auftragsausführung eingesetzten Personals sind anzugeben: Nicht erforderlich
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesen: ja
Diese Auftragsvergabe ist auch für kleine und mittlere Unternehmen (KMU) geeignet: ja
Zusätzliche Informationen: #Besonders auch geeignet für:other-sme#
5.1.7.
Strategische Auftragsvergabe
Ziel der strategischen Auftragsvergabe: Keine strategische Beschaffung
5.1.9.
Eignungskriterien
Quellen der Auswahlkriterien: Bekanntmachung
Kriterium: Andere wirtschaftliche oder finanzielle Anforderungen
Beschreibung: Die Bewerber haben folgende Unterlagen vorzulegen: 1. den vollständig ausgefüllten Teilnahmeantrag (Kap. IV der Vergabeunterlagen) nach dem elektronisch abrufbaren Muster; 2. Eigenerklärung des Bewerbers über das Nichtvorliegen der zwingenden Ausschlussgründe nach § 123 GWB; im Teilnahmeantrag (Kap. IV.) enthalten; 3. Eigenerklärung des Bewerbers über das Nichtvorliegen der fakultativen Ausschlussgründe nach § 124 GWB; im Teilnahmeantrag (Kap. IV.) enthalten; 4. Eigenerklärung des Bewerbers über das Nichtvorliegen der Ausschlussgründe nach § 21 Abs. 1 i. V. m. § 23 des Gesetzes über zwingende Arbeitsbedingungen für grenzüberschreitend entsandte und für regelmäßig im Inland beschäftigte Arbeitnehmer und Arbeitnehmerinnen (Arbeitnehmer-Entsendegesetz - AEntG) sowie nach § 19 Abs. 1 i. V. m. § 21 des Mindestlohngesetzes (MiLoG) (im Teilnahmeantrag enthalten); 5. Eigenerklärung des Bewerbers über das Nichtvorliegen der Ausschlussgründe nach dem Gesetz über den Aufenthalt, die Erwerbstätigkeit und die Integration von Ausländern im Bundesgebiet (Aufenthaltsgesetz - AufenthG) (im Teilnahmeantrag enthalten); 6. Eigenerklärung des Bewerbers über das Nichtvorliegen der Ausschlussgründe nach § 21 Abs. 1 des Gesetzes zur Bekämpfung der Schwarzarbeit und illegalen Beschäftigung (Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetz - SchwarzArbG) (im Teilnahmeantrag enthalten); 7. Eigenerklärung des Bewerbers über das Nichtvorliegen der Ausschlussgründe nach dem Gesetz über die unternehmerischen Sorgfaltspflichten zur Vermeidung von Menschenrechtsverletzungen in Lieferketten (Lieferkettensorgfalts-pflichtengesetz - LkSG) (im Teilnahmeantrag enthalten); 8. Eigenerklärung des Bewerbers, dass er die Verpflichtung zur Zahlung von Steuern und Abgaben erfüllt hat (im Teilnahmeantrag enthalten); 9. Eigenerklärung des Bewerbers, dass er die Verpflichtung zur Zahlung von Beiträgen zur gesetzlichen Sozialversicherung erfüllt hat (im Teilnahmeantrag enthal-ten); 10. Eigenerklärung des Bewerbers, dass er die gewerberechtlichen Voraussetzungen für die Ausführung der angebotenen Leistungen erfüllt (im Teilnahmeantrag enthalten); 11. Eigenerklärung des Bewerbers, dass er im Vergabeverfahren nicht vorsätzlich unzutreffende Erklärungen in Bezug auf seine Fachkunde und Leistungsfähigkeit abgegeben hat (im Teilnahmeantrag enthalten); 12. Eigenerklärung des Bewerbers, dass er in Bezug auf die Vergabe keine unzulässigen, wettbewerbsbeschränkenden Abreden mit Dritten getroffen hat (im Teil-nahmeantrag enthalten); 13. Eigenerklärung des Bewerbers, dass er in Bezug auf die Vergabe keine unzulässigen Vorteile angeboten, versprochen oder gewährt hat (im Teilnahmeantrag enthalten); 14. Eigenerklärung des Bewerbers, a) die Anforderungen der staatlichen Sicherheitsvorschriften und die Sicherheitsvorschriften der Berufsgenossenschaften, in der jeweils geltenden Fassung, zu erfüllen; b) die Beiträge zu den Zweigen der sozialen Sicherheit zu zahlen; c) zur Einhaltung der öffentlich-rechtlichen Bestimmungen gegen Schwarzarbeit, illegale Arbeitnehmerüberlassung und Leistungsmissbrauch; d) über die Arbeits- und Beschäftigungsbedingungen, insbesondere die Mindestlohnsätze, welche den für die Durchführung der Leistungen eingesetzten Arbeitnehmenden mindestens zu gewähren sind; e) die Erfüllung dieser Verpflichtungen durch seine Unterauftragnehmer sicherzustellen bzw. diese entsprechend zu verpflichten; (im Teilnahmeantrag enthalten); 15. Eigenerklärung des Bewerbers, dass er während der gesamten Vertragslaufzeit über ausreichende eigene oder fremde Kapazitäten zur Erbringung der ausgeschriebenen Leistungen verfügen wird (im Teilnahmeantrag enthalten); 16. Eigenerklärung des Bewerbers, dass kein verbotener Tatbestand nach Art. 5k der Verordnung (EU) 2022/576 des Rates vom 8. April 2022 zur Änderung der Verordnung (EU) Nr. 833/2014 über restriktive Maßnahmen angesichts der Handlungen Russlands, die die Lage in der Ukraine destabilisieren (5. EU-Sanktionspaket), vorliegt (im Teilnahmeantrag enthalten); 17. Eigenerklärung des Bewerbers über das Nichtvorliegen von Verstößen nach § 1 Abs. 2 der Berufszugangsverordnung für den Straßenverkehr (PBZugV) (im Teilnahmeantrag enthalten); 18. aktueller Auszug aus dem Gewerbezentralregister (für das Unternehmen); 19. aktueller Auszug aus dem Bundeszentralregister für die benannte verantwortliche Person (siehe Abschnitt F.III Ziff. 2 der Bewerbungsbedingungen); 20. Eigenerklärungen gemäß den landesrechtlichen Vergabebestimmungen (Tariftreue- und Vergabegesetz Mecklenburg-Vorpommern und Mindestarbeitsbedingungenverordnung) im Anhang zu den Bewerbungsbedingungen: Formblätter, dort Formblatt 4: "Verpflichtungen gemäß TVgG M-V".

Kriterium: Andere wirtschaftliche oder finanzielle Anforderungen
Beschreibung: Zum Nachweis der finanziellen Leistungsfähigkeit ist durch Vorlage eines Eigenkapitalnachweises nach § 2 Abs. 2 Satz 1 Nr. 2 PBZugV ein ausreichendes Eigenkapital (inkl. Sonderposten) in entsprechender Anwendung von § 2 PBZugV nachzuweisen. Der Eigenkapitalnachweis muss sich auf den in der Leistungsbeschreibung unter II. genannten Richtwert für die Anzahl der für die angebotenen Lose einzusetzenden Fahrzeuge beziehen. Gibt ein Bieter ein Angebot für mehr als zwei Lose ab, ist es aufgrund der Loslimitierung (Abschnitt B.I der Bewerbungsbedingungen) ausreichend, wenn der Eigenkapitalnachweis für die beiden angebotenen Lose mit der nach der Leistungsbeschreibung höchsten erforderlichen Fahrzeuganzahl bezieht. Der Eigenkapitalnachweis muss sich auf den Zeitpunkt der Stellung des Teilnah-meantrags beziehen. Bei neu gegründeten Unternehmen muss das Eigenkapital bereits eingezahlt sein. Bei Bietergemeinschaften reicht ein gemeinsamer Eigenkapitalnachweis über diesen Betrag als Gesamtsumme aus.

Kriterium: Andere wirtschaftliche oder finanzielle Anforderungen
Beschreibung: Zum Nachweis der wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit sind - soweit vorhanden - die Geschäftsberichte und Jahresabschlüsse der letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahre vorzulegen.

Kriterium: Werkzeuge, Anlagen oder technische Ausrüstung
Beschreibung: Zum Nachweis der technischen Leistungsfähigkeit ist nachzuweisen, dass der Bewerber zum Leistungsbeginn über die benötigten Fahrzeuge gem. Abschnitt B der Leistungsbeschreibung für die angebotenen Leistungen verfügen wird.

Kriterium: Relevante Bildungs- und Berufsqualifikationen
Beschreibung: Die Bewerber müssen eine verantwortliche Person für die Erbringung der vertraglichen Leistungen benennen und für diese die fachliche Eignung entsprechend der §§ 3 ff. PBZugV nachweisen.

Kriterium: Referenzen zu bestimmten Dienstleistungen
Beschreibung: Die Bewerber haben nachzuweisen, dass sie über Erfahrungen im Linienverkehr verfügen. Ausreichend ist es, wenn der Bewerber gegenwärtig Personenverkehrsleistungen im Linienverkehr erbringt oder innerhalb der letzten zehn Jahre Personenverkehrsleistungen im Linienverkehr erbracht hat. Die Personenverkehrsleistungen müssen bis zum Zeitpunkt der Angebotsabgabe über mindestens ein Jahr (in einem zusammenhängenden Zeitraum) erbracht worden sein. Soweit der Bewerber die Verkehrsleistungen aufgrund eigener Linienverkehrsgenehmigungen erbracht hat, ist dies durch Vorlage einer Kopie der Linienverkehrsgenehmigungen nachzuweisen. Soweit die Verkehrsleistungen im Auftrag eines Genehmigungsinhabers erbracht worden sind, ist das Auftragsverhältnis durch Vorlage der entsprechenden Aufträge nachzuweisen, wobei Angaben, die Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse enthalten, geschwärzt werden dürfen. Neugegründete Unternehmen haben nachzuweisen, dass die verantwortliche Person (s. Abschnitt E.IV.3 Nr. 2 der Bewerbungsbedingungen) innerhalb der letzten zehn Jahre bis zum Zeitpunkt der Angebotsabgabe mindestens für ein Jahr (in einem zusammenhängenden Zeitraum) für ein oder mehrere Verkehrsunternehmen in verantwortlicher Stellung tätig war, die Personenverkehrsleistungen im Linienverkehr erbracht haben.

Kriterium: Relevante Bildungs- und Berufsqualifikationen
Beschreibung: Nachweis der Fahrerlaubnis der Klasse D für das gesamte Fahrpersonal des Bewerbers, das zur Erfüllung der Leistungen eingesetzt wird.

Kriterium: Relevante Bildungs- und Berufsqualifikationen
Beschreibung: Nachweis der Fahrerlaubnis zur Fahrgastbeförderung (FzF/Personenbeförderungsschein) für das gesamte Fahrpersonal des Bewerbers, das zur Erfüllung der Leistungen eingesetzt wird.

Kriterium: Anteil der Unterauftragsvergabe
Beschreibung: Wenn ein Bieter beabsichtigt, Unteraufträge an Dritte zu vergeben, hat er in Anlage 1 zu den Bewerbungsbedingungen "Formblätter" im Formblatt 2 "Unteraufträge/Eignungsleihe") anzugeben, welche Leistungen an Unterauftragnehmer vergeben werden sollen. Der Auftraggeber kann verlangen, dass der Bieter den Namen eines vor-gesehenen Unterauftragnehmers angibt. Vorgesehene Unterauftragnehmer müssen mindestens die Eignungsanforderungen gemäß Abschnitt F.I Nr. 2 bis 14 der Bewerbungsbedingungen erfüllen. Darüber hinaus sind alle nach Abschnitt F.I Nr. 15 bis F.III der Bewerbungsbedingungen erforderlichen Eignungsanforderungen zu erfüllen, hinsichtlich derer die Unterbeauftragung erfolgen soll (soll der Unterauftragnehmer beispielsweise die zur Leistungserbringung benötigten Fahrzeuge zur Verfügung stellen, muss dieser nicht über Erfahrungen im Linienverkehr erfolgen). Auf Verlangen des AG hat der Bieter entsprechende Nachweise vorzulegen. Der Auftragnehmer darf Unterauftragnehmer zur Erbringung der vertraglichen Leistungen nur mit Zustimmung des Auftraggebers beauftragen (§ 13 Abs. 3 der Besonderen Vertragsbedingungen). Für bereits im Angebot oder auf Aufforderung der Vergabestelle vor Zuschlagserteilung benannte Unterauftragnehmer wird die Zustimmung zur Beauftragung bereits mit dem Zuschlag erteilt.
Informationen über die zweite Phase eines zweiphasigen Verfahrens:
Das Verfahren wird in mehreren aufeinanderfolgenden Phasen durchgeführt. In jeder Phase können einige Teilnehmer ausgeschlossen werden
5.1.10.
Zuschlagskriterien
Kriterium:
Art: Preis
Bezeichnung: Angebotspreis (Vergleichspreis)
Beschreibung: Der Angebotspreis ist im Angebotsschreiben (Kap. V der Vergabeunterlagen) je Los und Fahrzeugtyp in EUR je Fahrplankilometer anzugeben. Der Vergleichspreis errechnet sich je Los folgendermaßen: 1. Lose, in denen ein Fahrzeugtyp zum Einsatz kommt (Lose 3 und 6) Der Angebotspreis wird mit der Anzahl der Fahrplankilometer multipliziert (= Vergleichspreis). 2. Lose, in denen mehr als ein Fahrzeugtyp zum Einsatz kommt (Lose 1, 2, 4 und 5) Der Angebotspreis je Fahrzeugtyp wird mit der Anzahl der Fahrplankilometer für diesen Fahrzeugtyp multipliziert. Anschließend werden diese je Fahrzeugtyp entstandenen Werte addiert (= Vergleichspreis). Die Umrechnung des Vergleichspreises in Kostenpunkte erfolgt folgendermaßen: Das Angebot mit dem niedrigsten Vergleichspreis erhält die niedrigste Punktzahl (100 Punkte). Die übrigen Angebote erhalten für jedes Prozent, das ihr Angebot über dem niedrigsten Vergleichspreis liegt, einen zusätzlichen Punkt. Ist ein Angebot beispielsweise doppelt so teuer wie das niedrigste Angebot, erhält es 200 Punkte. Muss gerundet werden, findet das kaufmännische Runden Anwendung.
Kategorie des Festwert-Zuschlagskriteriums: Fester Wert (insgesamt)
Zuschlagskriterium — Zahl: 100,00
Kriterium:
Art: Qualität
Bezeichnung: Vertragsbedingungen
Beschreibung: Jedes Angebot erhält für die Vertragsbedingungen zunächst einen Aufschlag von 40 Punkten. Davon abgezogen werden sodann Punkte nach Maßgabe der nachstehenden Regelungen. Bewertet wird die Übereinstimmung mit bzw. Abweichung von den vom Auftraggeber vorgeschlagenen Vertragsbedingungen nach den Verhandlungen, max. 40 Punkte. Die Bewertung erfolgt anhand der nachstehenden Bewertungsstufen. 40 Punkte werden erzielt bei einer Bewertung des Angebots durch das Expertiseteam als sehr gut. Bei einer Bewertung des Angebots durch das Expertiseteam als mangelhaft erhält das Angebot 0 Punkte. Dazwischen erfolgt eine Interpolation. Beispiel: Bei der einer Bewertung des Angebots durch das Expertiseteam als befriedigend erhält das Angebot 20 Punkte. 40 Punkte = Bewertung des Expertiseteams als sehr gut 30 Punkte = Bewertung des Expertiseteams als gut 20 Punkte = Bewertung des Expertiseteams als befriedigend 10 Punkte = Bewertung des Expertiseteams als ausreichend 0 Punkte = Bewertung des Expertiseteams als mangelhaft Die Bewertung erfolgt durch mindestens zwei Vertretungspersonen des Auftraggebers unabhängig voneinander. Für die Punktvergabe ist der Durchschnitt der Bewertungen maßgeblich.
Kategorie des Festwert-Zuschlagskriteriums: Fester Wert (insgesamt)
Zuschlagskriterium — Zahl: 40,00
Kriterium:
Art: Qualität
Bezeichnung: Leistungsbeschreibung
Beschreibung: Jedes Angebot erhält für die Leistungsbeschreibung zunächst einen Aufschlag von 40 Punkten. Davon abgezogen werden sodann Punkte nach Maßgabe der nachstehenden Regelungen. Bewertet wird die Übereinstimmung mit bzw. Abweichung von der vom Auftraggeber vorgeschlagenen Leistungsbeschreibung nach den Verhandlungen, max. 40 Punkte. Die Bewertung erfolgt anhand der nachstehenden Bewertungsstufen. 40 Punkte werden erzielt bei einer Bewertung des Angebots durch das Expertiseteam als sehr gut. Bei einer Bewertung des Angebots durch das Expertiseteam als mangelhaft erhält das Angebot 0 Punkte. Dazwischen erfolgt eine Interpolation. Beispiel: Bei der einer Bewertung des Angebots durch das Expertiseteam als befriedigend erhält das Angebot 20 Punkte. 40 Punkte = Bewertung des Expertiseteams als sehr gut 30 Punkte = Bewertung des Expertiseteams als gut 20 Punkte = Bewertung des Expertiseteams als befriedigend 10 Punkte = Bewertung des Expertiseteams als ausreichend 0 Punkte = Bewertung des Expertiseteams als mangelhaft Die Bewertung erfolgt durch mindestens zwei Vertretungspersonen des Auftraggebers unabhängig voneinander. Für die Punktvergabe ist der Durchschnitt der Bewertungen maßgeblich. Gesamtwertung (betrifft alle Kriterien!) Für die Gesamtwertung werden die Punkte für den Angebotspreis (Vergleichspreis), die Punkte für die Vertragsbedingungen sowie die Punkte für die Leistungsbeschreibung addiert. Das Ergebnis ist die Gesamtpunktzahl. Den Zuschlag erhält das Angebot mit der niedrigsten Gesamtpunktzahl. Bei Gleichstand erhält das Angebot mit der niedrigsten Punktzahl für den Angebotspreis (Vergleichspreis) den Zuschlag. Führt dies nicht zu einem eindeutigen Ergebnis, entscheidet das Los.
Kategorie des Festwert-Zuschlagskriteriums: Fester Wert (insgesamt)
Zuschlagskriterium — Zahl: 40,00
5.1.11.
Auftragsunterlagen
Sprachen, in denen die Auftragsunterlagen offiziell verfügbar sind: Deutsch
Frist für die Anforderung zusätzlicher Informationen: 08/12/2025 23:59:59 (UTC+01:00) Mitteleuropäische Zeit, Westeuropäische Sommerzeit
Internetadresse der Auftragsunterlagen: https://www.dtvp.de/Satellite/notice/CXP4DHVMYQJ/documents
Ad-hoc-Kommunikationskanal:
5.1.12.
Bedingungen für die Auftragsvergabe
Verfahrensbedingungen:
Voraussichtliches Datum der Absendung der Aufforderungen zur Angebotseinreichung: 19/01/2026
Bedingungen für die Einreichung:
Elektronische Einreichung: Erforderlich
Adresse für die Einreichung: https://www.dtvp.de/Satellite/notice/CXP4DHVMYQJ
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch
Elektronischer Katalog: Nicht zulässig
Varianten: Nicht zulässig
Die Bieter können mehrere Angebote einreichen: Zulässig
Frist für den Eingang der Teilnahmeanträge: 15/12/2025 11:00:00 (UTC+01:00) Mitteleuropäische Zeit, Westeuropäische Sommerzeit
Informationen, die nach Ablauf der Einreichungsfrist ergänzt werden können:
Nach Ermessen des Käufers können einige fehlenden Bieterunterlagen nach Fristablauf nachgereicht werden.
Zusätzliche Informationen: Es gilt § 51 SektVO.
Auftragsbedingungen:
Die Auftragsausführung muss im Rahmen von Programmen für geschützte Beschäftigungsverhältnisse erfolgen: Nein
Bedingungen für die Ausführung des Auftrags: Siehe Vergabeunterlagen.
Elektronische Rechnungsstellung: Zulässig
Aufträge werden elektronisch erteilt: ja
Zahlungen werden elektronisch geleistet: ja
Finanzielle Vereinbarung: § 15 des Verkehrsvertrags (Besondere Vertragsbedingungen) lautet auszugsweise (Abs. 1): "Der AN erhält für die vertraglichen Leistungen eine Vergütung je Fahrzeugtyp und Fahrplankilometer. Mit dieser Vergütung sind sämtliche Kosten, die dem AN für die Leistungserbringung und die Erfüllung der Pflichten aus diesem Vertrag entstehen, abgegolten."
5.1.15.
Techniken
Rahmenvereinbarung:
Keine Rahmenvereinbarung
Informationen über das dynamische Beschaffungssystem:
Kein dynamisches Beschaffungssystem
Elektronische Auktion: nein
5.1.16.
Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung
Überprüfungsstelle: Ministerium für Wirtschaft, Infrastruktur, Tourismus und Arbeit MecklenburgVorpommern/Geschäftsstelle der Vergabekammern
Informationen über die Überprüfungsfristen: § 160 GWB lautet auszugsweise: "(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. [...] (3) Der Antrag ist unzulässig, soweit 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrages erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Abs. 2 bleibt unberührt, 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung genannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung genannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des AGs, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen,vergangen sind." Danach ist ein Nachprüfungsantrag insbesondere unzulässig, soweit - ein erkannter Verstoß gegen Vergabevorschriften gegenüber dem AG nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt wird (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 1 GWB) oder - der Nachprüfungsantrag nicht innerhalb von 15 Kalendertagen nach Eingang der Mitteilung der Vergabestelle, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, gestellt wird (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 4 GWB).
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt: NAHBUS Nordwestmecklenburg GmbH
Organisation, die Teilnahmeanträge entgegennimmt: NAHBUS Nordwestmecklenburg GmbH
5.1.
Los: LOT-0003
Titel: Linienverkehr im Bereich Boltenhagen
Beschreibung: Leistungsgegenstand ist die Erbringung von Verkehrsleistungen im Linienverkehr im Gebiet des Landkreises Nordwestmecklenburg nach Maßgabe der Leistungsbeschreibung unterteilt in sechs Lose wie folgt: Los 1: Linienverkehr im Bereich Grevesmühlen Los 2: Linienverkehr im Bereich Klütz Los 3: Linienverkehr im Bereich Boltenhagen Los 4: Linienverkehr im Bereich Wismar/Dorf Mecklenburg Los 5: Linienverkehr im Bereich Gadebusch Umland Los 6: Linienverkehr im Bereich Grevesmühlen/Gadebusch/Schönberg (Fahrzeug Sprinter) Die vertraglichen Leistungen sind im Zeitraum vom 01.01.2027 bis zum 31.12.2032 zu erbringen (mit viermaliger Verlängerungsoption um je ein Jahr).
Interne Kennung: 3
5.1.1.
Zweck
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Haupteinstufung (cpv): 60112000 Öffentlicher Verkehr (Straße)
Optionen:
Beschreibung der Optionen: Verlängerungsoptionen wie beschrieben.
5.1.2.
Erfüllungsort
Stadt: Landkreis Nordwestmecklenburg
Land, Gliederung (NUTS): Nordwestmecklenburg (DE80M)
Land: Deutschland
5.1.3.
Geschätzte Dauer
Laufzeit: 6 Jahre
5.1.4.
Verlängerung
Maximale Verlängerungen: 4
Weitere Informationen zur Verlängerung: Die Auftraggeberin erhält das einseitige Optionsrecht, den Vertrag vier Mal um je ein weiteres Jahr zu verlängern. Das Optionsrecht ist spätestens sechs Monate vor dem Vertragsende durch schriftliche Erklärung gegenüber dem Auftragnehmer auszuüben.
5.1.6.
Allgemeine Informationen
Vorbehaltene Teilnahme:
Teilnahme ist nicht vorbehalten.
Die Namen und beruflichen Qualifikationen des zur Auftragsausführung eingesetzten Personals sind anzugeben: Nicht erforderlich
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesen: ja
Diese Auftragsvergabe ist auch für kleine und mittlere Unternehmen (KMU) geeignet: ja
Zusätzliche Informationen: #Besonders auch geeignet für:other-sme#
5.1.7.
Strategische Auftragsvergabe
Ziel der strategischen Auftragsvergabe: Keine strategische Beschaffung
5.1.9.
Eignungskriterien
Quellen der Auswahlkriterien: Bekanntmachung
Kriterium: Andere wirtschaftliche oder finanzielle Anforderungen
Beschreibung: Die Bewerber haben folgende Unterlagen vorzulegen: 1. den vollständig ausgefüllten Teilnahmeantrag (Kap. IV der Vergabeunterlagen) nach dem elektronisch abrufbaren Muster; 2. Eigenerklärung des Bewerbers über das Nichtvorliegen der zwingenden Ausschlussgründe nach § 123 GWB; im Teilnahmeantrag (Kap. IV.) enthalten; 3. Eigenerklärung des Bewerbers über das Nichtvorliegen der fakultativen Ausschlussgründe nach § 124 GWB; im Teilnahmeantrag (Kap. IV.) enthalten; 4. Eigenerklärung des Bewerbers über das Nichtvorliegen der Ausschlussgründe nach § 21 Abs. 1 i. V. m. § 23 des Gesetzes über zwingende Arbeitsbedingungen für grenzüberschreitend entsandte und für regelmäßig im Inland beschäftigte Arbeitnehmer und Arbeitnehmerinnen (Arbeitnehmer-Entsendegesetz - AEntG) sowie nach § 19 Abs. 1 i. V. m. § 21 des Mindestlohngesetzes (MiLoG) (im Teilnahmeantrag enthalten); 5. Eigenerklärung des Bewerbers über das Nichtvorliegen der Ausschlussgründe nach dem Gesetz über den Aufenthalt, die Erwerbstätigkeit und die Integration von Ausländern im Bundesgebiet (Aufenthaltsgesetz - AufenthG) (im Teilnahmeantrag enthalten); 6. Eigenerklärung des Bewerbers über das Nichtvorliegen der Ausschlussgründe nach § 21 Abs. 1 des Gesetzes zur Bekämpfung der Schwarzarbeit und illegalen Beschäftigung (Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetz - SchwarzArbG) (im Teilnahmeantrag enthalten); 7. Eigenerklärung des Bewerbers über das Nichtvorliegen der Ausschlussgründe nach dem Gesetz über die unternehmerischen Sorgfaltspflichten zur Vermeidung von Menschenrechtsverletzungen in Lieferketten (Lieferkettensorgfalts-pflichtengesetz - LkSG) (im Teilnahmeantrag enthalten); 8. Eigenerklärung des Bewerbers, dass er die Verpflichtung zur Zahlung von Steuern und Abgaben erfüllt hat (im Teilnahmeantrag enthalten); 9. Eigenerklärung des Bewerbers, dass er die Verpflichtung zur Zahlung von Beiträgen zur gesetzlichen Sozialversicherung erfüllt hat (im Teilnahmeantrag enthal-ten); 10. Eigenerklärung des Bewerbers, dass er die gewerberechtlichen Voraussetzungen für die Ausführung der angebotenen Leistungen erfüllt (im Teilnahmeantrag enthalten); 11. Eigenerklärung des Bewerbers, dass er im Vergabeverfahren nicht vorsätzlich unzutreffende Erklärungen in Bezug auf seine Fachkunde und Leistungsfähigkeit abgegeben hat (im Teilnahmeantrag enthalten); 12. Eigenerklärung des Bewerbers, dass er in Bezug auf die Vergabe keine unzulässigen, wettbewerbsbeschränkenden Abreden mit Dritten getroffen hat (im Teil-nahmeantrag enthalten); 13. Eigenerklärung des Bewerbers, dass er in Bezug auf die Vergabe keine unzulässigen Vorteile angeboten, versprochen oder gewährt hat (im Teilnahmeantrag enthalten); 14. Eigenerklärung des Bewerbers, a) die Anforderungen der staatlichen Sicherheitsvorschriften und die Sicherheitsvorschriften der Berufsgenossenschaften, in der jeweils geltenden Fassung, zu erfüllen; b) die Beiträge zu den Zweigen der sozialen Sicherheit zu zahlen; c) zur Einhaltung der öffentlich-rechtlichen Bestimmungen gegen Schwarzarbeit, illegale Arbeitnehmerüberlassung und Leistungsmissbrauch; d) über die Arbeits- und Beschäftigungsbedingungen, insbesondere die Mindestlohnsätze, welche den für die Durchführung der Leistungen eingesetzten Arbeitnehmenden mindestens zu gewähren sind; e) die Erfüllung dieser Verpflichtungen durch seine Unterauftragnehmer sicherzustellen bzw. diese entsprechend zu verpflichten; (im Teilnahmeantrag enthalten); 15. Eigenerklärung des Bewerbers, dass er während der gesamten Vertragslaufzeit über ausreichende eigene oder fremde Kapazitäten zur Erbringung der ausgeschriebenen Leistungen verfügen wird (im Teilnahmeantrag enthalten); 16. Eigenerklärung des Bewerbers, dass kein verbotener Tatbestand nach Art. 5k der Verordnung (EU) 2022/576 des Rates vom 8. April 2022 zur Änderung der Verordnung (EU) Nr. 833/2014 über restriktive Maßnahmen angesichts der Handlungen Russlands, die die Lage in der Ukraine destabilisieren (5. EU-Sanktionspaket), vorliegt (im Teilnahmeantrag enthalten); 17. Eigenerklärung des Bewerbers über das Nichtvorliegen von Verstößen nach § 1 Abs. 2 der Berufszugangsverordnung für den Straßenverkehr (PBZugV) (im Teilnahmeantrag enthalten); 18. aktueller Auszug aus dem Gewerbezentralregister (für das Unternehmen); 19. aktueller Auszug aus dem Bundeszentralregister für die benannte verantwortliche Person (siehe Abschnitt F.III Ziff. 2 der Bewerbungsbedingungen); 20. Eigenerklärungen gemäß den landesrechtlichen Vergabebestimmungen (Tariftreue- und Vergabegesetz Mecklenburg-Vorpommern und Mindestarbeitsbedingungenverordnung) im Anhang zu den Bewerbungsbedingungen: Formblätter, dort Formblatt 4: "Verpflichtungen gemäß TVgG M-V".

Kriterium: Andere wirtschaftliche oder finanzielle Anforderungen
Beschreibung: Zum Nachweis der finanziellen Leistungsfähigkeit ist durch Vorlage eines Eigenkapitalnachweises nach § 2 Abs. 2 Satz 1 Nr. 2 PBZugV ein ausreichendes Eigenkapital (inkl. Sonderposten) in entsprechender Anwendung von § 2 PBZugV nachzuweisen. Der Eigenkapitalnachweis muss sich auf den in der Leistungsbeschreibung unter II. genannten Richtwert für die Anzahl der für die angebotenen Lose einzusetzenden Fahrzeuge beziehen. Gibt ein Bieter ein Angebot für mehr als zwei Lose ab, ist es aufgrund der Loslimitierung (Abschnitt B.I der Bewerbungsbedingungen) ausreichend, wenn der Eigenkapitalnachweis für die beiden angebotenen Lose mit der nach der Leistungsbeschreibung höchsten erforderlichen Fahrzeuganzahl bezieht. Der Eigenkapitalnachweis muss sich auf den Zeitpunkt der Stellung des Teilnah-meantrags beziehen. Bei neu gegründeten Unternehmen muss das Eigenkapital bereits eingezahlt sein. Bei Bietergemeinschaften reicht ein gemeinsamer Eigenkapitalnachweis über diesen Betrag als Gesamtsumme aus.

Kriterium: Andere wirtschaftliche oder finanzielle Anforderungen
Beschreibung: Zum Nachweis der wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit sind - soweit vorhanden - die Geschäftsberichte und Jahresabschlüsse der letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahre vorzulegen.

Kriterium: Werkzeuge, Anlagen oder technische Ausrüstung
Beschreibung: Zum Nachweis der technischen Leistungsfähigkeit ist nachzuweisen, dass der Bewerber zum Leistungsbeginn über die benötigten Fahrzeuge gem. Abschnitt B der Leistungsbeschreibung für die angebotenen Leistungen verfügen wird.

Kriterium: Relevante Bildungs- und Berufsqualifikationen
Beschreibung: Die Bewerber müssen eine verantwortliche Person für die Erbringung der vertraglichen Leistungen benennen und für diese die fachliche Eignung entsprechend der §§ 3 ff. PBZugV nachweisen.

Kriterium: Referenzen zu bestimmten Dienstleistungen
Beschreibung: Die Bewerber haben nachzuweisen, dass sie über Erfahrungen im Linienverkehr verfügen. Ausreichend ist es, wenn der Bewerber gegenwärtig Personenverkehrsleistungen im Linienverkehr erbringt oder innerhalb der letzten zehn Jahre Personenverkehrsleistungen im Linienverkehr erbracht hat. Die Personenverkehrsleistungen müssen bis zum Zeitpunkt der Angebotsabgabe über mindestens ein Jahr (in einem zusammenhängenden Zeitraum) erbracht worden sein. Soweit der Bewerber die Verkehrsleistungen aufgrund eigener Linienverkehrsgenehmigungen erbracht hat, ist dies durch Vorlage einer Kopie der Linienverkehrsgenehmigungen nachzuweisen. Soweit die Verkehrsleistungen im Auftrag eines Genehmigungsinhabers erbracht worden sind, ist das Auftragsverhältnis durch Vorlage der entsprechenden Aufträge nachzuweisen, wobei Angaben, die Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse enthalten, geschwärzt werden dürfen. Neugegründete Unternehmen haben nachzuweisen, dass die verantwortliche Person (s. Abschnitt E.IV.3 Nr. 2 der Bewerbungsbedingungen) innerhalb der letzten zehn Jahre bis zum Zeitpunkt der Angebotsabgabe mindestens für ein Jahr (in einem zusammenhängenden Zeitraum) für ein oder mehrere Verkehrsunternehmen in verantwortlicher Stellung tätig war, die Personenverkehrsleistungen im Linienverkehr erbracht haben.

Kriterium: Relevante Bildungs- und Berufsqualifikationen
Beschreibung: Nachweis der Fahrerlaubnis der Klasse D für das gesamte Fahrpersonal des Bewerbers, das zur Erfüllung der Leistungen eingesetzt wird.

Kriterium: Relevante Bildungs- und Berufsqualifikationen
Beschreibung: Nachweis der Fahrerlaubnis zur Fahrgastbeförderung (FzF/Personenbeförderungsschein) für das gesamte Fahrpersonal des Bewerbers, das zur Erfüllung der Leistungen eingesetzt wird.

Kriterium: Anteil der Unterauftragsvergabe
Beschreibung: Wenn ein Bieter beabsichtigt, Unteraufträge an Dritte zu vergeben, hat er in Anlage 1 zu den Bewerbungsbedingungen "Formblätter" im Formblatt 2 "Unteraufträge/Eignungsleihe") anzugeben, welche Leistungen an Unterauftragnehmer vergeben werden sollen. Der Auftraggeber kann verlangen, dass der Bieter den Namen eines vor-gesehenen Unterauftragnehmers angibt. Vorgesehene Unterauftragnehmer müssen mindestens die Eignungsanforderungen gemäß Abschnitt F.I Nr. 2 bis 14 der Bewerbungsbedingungen erfüllen. Darüber hinaus sind alle nach Abschnitt F.I Nr. 15 bis F.III der Bewerbungsbedingungen erforderlichen Eignungsanforderungen zu erfüllen, hinsichtlich derer die Unterbeauftragung erfolgen soll (soll der Unterauftragnehmer beispielsweise die zur Leistungserbringung benötigten Fahrzeuge zur Verfügung stellen, muss dieser nicht über Erfahrungen im Linienverkehr erfolgen). Auf Verlangen des AG hat der Bieter entsprechende Nachweise vorzulegen. Der Auftragnehmer darf Unterauftragnehmer zur Erbringung der vertraglichen Leistungen nur mit Zustimmung des Auftraggebers beauftragen (§ 13 Abs. 3 der Besonderen Vertragsbedingungen). Für bereits im Angebot oder auf Aufforderung der Vergabestelle vor Zuschlagserteilung benannte Unterauftragnehmer wird die Zustimmung zur Beauftragung bereits mit dem Zuschlag erteilt.
Informationen über die zweite Phase eines zweiphasigen Verfahrens:
Das Verfahren wird in mehreren aufeinanderfolgenden Phasen durchgeführt. In jeder Phase können einige Teilnehmer ausgeschlossen werden
5.1.10.
Zuschlagskriterien
Kriterium:
Art: Preis
Bezeichnung: Angebotspreis (Vergleichspreis)
Beschreibung: Der Angebotspreis ist im Angebotsschreiben (Kap. V der Vergabeunterlagen) je Los und Fahrzeugtyp in EUR je Fahrplankilometer anzugeben. Der Vergleichspreis errechnet sich je Los folgendermaßen: 1. Lose, in denen ein Fahrzeugtyp zum Einsatz kommt (Lose 3 und 6) Der Angebotspreis wird mit der Anzahl der Fahrplankilometer multipliziert (= Vergleichspreis). 2. Lose, in denen mehr als ein Fahrzeugtyp zum Einsatz kommt (Lose 1, 2, 4 und 5) Der Angebotspreis je Fahrzeugtyp wird mit der Anzahl der Fahrplankilometer für diesen Fahrzeugtyp multipliziert. Anschließend werden diese je Fahrzeugtyp entstandenen Werte addiert (= Vergleichspreis). Die Umrechnung des Vergleichspreises in Kostenpunkte erfolgt folgendermaßen: Das Angebot mit dem niedrigsten Vergleichspreis erhält die niedrigste Punktzahl (100 Punkte). Die übrigen Angebote erhalten für jedes Prozent, das ihr Angebot über dem niedrigsten Vergleichspreis liegt, einen zusätzlichen Punkt. Ist ein Angebot beispielsweise doppelt so teuer wie das niedrigste Angebot, erhält es 200 Punkte. Muss gerundet werden, findet das kaufmännische Runden Anwendung.
Kategorie des Festwert-Zuschlagskriteriums: Fester Wert (insgesamt)
Zuschlagskriterium — Zahl: 100,00
Kriterium:
Art: Qualität
Bezeichnung: Vertragsbedingungen
Beschreibung: Jedes Angebot erhält für die Vertragsbedingungen zunächst einen Aufschlag von 40 Punkten. Davon abgezogen werden sodann Punkte nach Maßgabe der nachstehenden Regelungen. Bewertet wird die Übereinstimmung mit bzw. Abweichung von den vom Auftraggeber vorgeschlagenen Vertragsbedingungen nach den Verhandlungen, max. 40 Punkte. Die Bewertung erfolgt anhand der nachstehenden Bewertungsstufen. 40 Punkte werden erzielt bei einer Bewertung des Angebots durch das Expertiseteam als sehr gut. Bei einer Bewertung des Angebots durch das Expertiseteam als mangelhaft erhält das Angebot 0 Punkte. Dazwischen erfolgt eine Interpolation. Beispiel: Bei der einer Bewertung des Angebots durch das Expertiseteam als befriedigend erhält das Angebot 20 Punkte. 40 Punkte = Bewertung des Expertiseteams als sehr gut 30 Punkte = Bewertung des Expertiseteams als gut 20 Punkte = Bewertung des Expertiseteams als befriedigend 10 Punkte = Bewertung des Expertiseteams als ausreichend 0 Punkte = Bewertung des Expertiseteams als mangelhaft Die Bewertung erfolgt durch mindestens zwei Vertretungspersonen des Auftraggebers unabhängig voneinander. Für die Punktvergabe ist der Durchschnitt der Bewertungen maßgeblich.
Kategorie des Festwert-Zuschlagskriteriums: Fester Wert (insgesamt)
Zuschlagskriterium — Zahl: 40,00
Kriterium:
Art: Qualität
Bezeichnung: Leistungsbeschreibung
Beschreibung: Jedes Angebot erhält für die Leistungsbeschreibung zunächst einen Aufschlag von 40 Punkten. Davon abgezogen werden sodann Punkte nach Maßgabe der nachstehenden Regelungen. Bewertet wird die Übereinstimmung mit bzw. Abweichung von der vom Auftraggeber vorgeschlagenen Leistungsbeschreibung nach den Verhandlungen, max. 40 Punkte. Die Bewertung erfolgt anhand der nachstehenden Bewertungsstufen. 40 Punkte werden erzielt bei einer Bewertung des Angebots durch das Expertiseteam als sehr gut. Bei einer Bewertung des Angebots durch das Expertiseteam als mangelhaft erhält das Angebot 0 Punkte. Dazwischen erfolgt eine Interpolation. Beispiel: Bei der einer Bewertung des Angebots durch das Expertiseteam als befriedigend erhält das Angebot 20 Punkte. 40 Punkte = Bewertung des Expertiseteams als sehr gut 30 Punkte = Bewertung des Expertiseteams als gut 20 Punkte = Bewertung des Expertiseteams als befriedigend 10 Punkte = Bewertung des Expertiseteams als ausreichend 0 Punkte = Bewertung des Expertiseteams als mangelhaft Die Bewertung erfolgt durch mindestens zwei Vertretungspersonen des Auftraggebers unabhängig voneinander. Für die Punktvergabe ist der Durchschnitt der Bewertungen maßgeblich. Gesamtwertung (betrifft alle Kriterien!) Für die Gesamtwertung werden die Punkte für den Angebotspreis (Vergleichspreis), die Punkte für die Vertragsbedingungen sowie die Punkte für die Leistungsbeschreibung addiert. Das Ergebnis ist die Gesamtpunktzahl. Den Zuschlag erhält das Angebot mit der niedrigsten Gesamtpunktzahl. Bei Gleichstand erhält das Angebot mit der niedrigsten Punktzahl für den Angebotspreis (Vergleichspreis) den Zuschlag. Führt dies nicht zu einem eindeutigen Ergebnis, entscheidet das Los.
Kategorie des Festwert-Zuschlagskriteriums: Fester Wert (insgesamt)
Zuschlagskriterium — Zahl: 40,00
5.1.11.
Auftragsunterlagen
Sprachen, in denen die Auftragsunterlagen offiziell verfügbar sind: Deutsch
Frist für die Anforderung zusätzlicher Informationen: 08/12/2025 23:59:59 (UTC+01:00) Mitteleuropäische Zeit, Westeuropäische Sommerzeit
Internetadresse der Auftragsunterlagen: https://www.dtvp.de/Satellite/notice/CXP4DHVMYQJ/documents
Ad-hoc-Kommunikationskanal:
5.1.12.
Bedingungen für die Auftragsvergabe
Verfahrensbedingungen:
Voraussichtliches Datum der Absendung der Aufforderungen zur Angebotseinreichung: 19/01/2026
Bedingungen für die Einreichung:
Elektronische Einreichung: Erforderlich
Adresse für die Einreichung: https://www.dtvp.de/Satellite/notice/CXP4DHVMYQJ
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch
Elektronischer Katalog: Nicht zulässig
Varianten: Nicht zulässig
Die Bieter können mehrere Angebote einreichen: Zulässig
Frist für den Eingang der Teilnahmeanträge: 15/12/2025 11:00:00 (UTC+01:00) Mitteleuropäische Zeit, Westeuropäische Sommerzeit
Informationen, die nach Ablauf der Einreichungsfrist ergänzt werden können:
Nach Ermessen des Käufers können einige fehlenden Bieterunterlagen nach Fristablauf nachgereicht werden.
Zusätzliche Informationen: Es gilt § 51 SektVO.
Auftragsbedingungen:
Die Auftragsausführung muss im Rahmen von Programmen für geschützte Beschäftigungsverhältnisse erfolgen: Nein
Bedingungen für die Ausführung des Auftrags: Siehe Vergabeunterlagen.
Elektronische Rechnungsstellung: Zulässig
Aufträge werden elektronisch erteilt: ja
Zahlungen werden elektronisch geleistet: ja
Finanzielle Vereinbarung: § 15 des Verkehrsvertrags (Besondere Vertragsbedingungen) lautet auszugsweise (Abs. 1): "Der AN erhält für die vertraglichen Leistungen eine Vergütung je Fahrzeugtyp und Fahrplankilometer. Mit dieser Vergütung sind sämtliche Kosten, die dem AN für die Leistungserbringung und die Erfüllung der Pflichten aus diesem Vertrag entstehen, abgegolten."
5.1.15.
Techniken
Rahmenvereinbarung:
Keine Rahmenvereinbarung
Informationen über das dynamische Beschaffungssystem:
Kein dynamisches Beschaffungssystem
Elektronische Auktion: nein
5.1.16.
Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung
Überprüfungsstelle: Ministerium für Wirtschaft, Infrastruktur, Tourismus und Arbeit MecklenburgVorpommern/Geschäftsstelle der Vergabekammern
Informationen über die Überprüfungsfristen: § 160 GWB lautet auszugsweise: "(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. [...] (3) Der Antrag ist unzulässig, soweit 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrages erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Abs. 2 bleibt unberührt, 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung genannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung genannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des AGs, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen,vergangen sind." Danach ist ein Nachprüfungsantrag insbesondere unzulässig, soweit - ein erkannter Verstoß gegen Vergabevorschriften gegenüber dem AG nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt wird (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 1 GWB) oder - der Nachprüfungsantrag nicht innerhalb von 15 Kalendertagen nach Eingang der Mitteilung der Vergabestelle, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, gestellt wird (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 4 GWB).
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt: NAHBUS Nordwestmecklenburg GmbH
Organisation, die Teilnahmeanträge entgegennimmt: NAHBUS Nordwestmecklenburg GmbH
5.1.
Los: LOT-0004
Titel: Linienverkehr im Bereich Wismar/Dorf Mecklenburg
Beschreibung: Leistungsgegenstand ist die Erbringung von Verkehrsleistungen im Linienverkehr im Gebiet des Landkreises Nordwestmecklenburg nach Maßgabe der Leistungsbeschreibung unterteilt in sechs Lose wie folgt: Los 1: Linienverkehr im Bereich Grevesmühlen Los 2: Linienverkehr im Bereich Klütz Los 3: Linienverkehr im Bereich Boltenhagen Los 4: Linienverkehr im Bereich Wismar/Dorf Mecklenburg Los 5: Linienverkehr im Bereich Gadebusch Umland Los 6: Linienverkehr im Bereich Grevesmühlen/Gadebusch/Schönberg (Fahrzeug Sprinter) Die vertraglichen Leistungen sind im Zeitraum vom 01.01.2027 bis zum 31.12.2032 zu erbringen (mit viermaliger Verlängerungsoption um je ein Jahr).
Interne Kennung: 4
5.1.1.
Zweck
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Haupteinstufung (cpv): 60112000 Öffentlicher Verkehr (Straße)
Optionen:
Beschreibung der Optionen: Verlängerungsoptionen wie beschrieben.
5.1.2.
Erfüllungsort
Stadt: Landkreis Nordwestmecklenburg
Land, Gliederung (NUTS): Nordwestmecklenburg (DE80M)
Land: Deutschland
5.1.3.
Geschätzte Dauer
Laufzeit: 6 Jahre
5.1.4.
Verlängerung
Maximale Verlängerungen: 4
Weitere Informationen zur Verlängerung: Die Auftraggeberin erhält das einseitige Optionsrecht, den Vertrag vier Mal um je ein weiteres Jahr zu verlängern. Das Optionsrecht ist spätestens sechs Monate vor dem Vertragsende durch schriftliche Erklärung gegenüber dem Auftragnehmer auszuüben.
5.1.6.
Allgemeine Informationen
Vorbehaltene Teilnahme:
Teilnahme ist nicht vorbehalten.
Die Namen und beruflichen Qualifikationen des zur Auftragsausführung eingesetzten Personals sind anzugeben: Nicht erforderlich
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesen: ja
Diese Auftragsvergabe ist auch für kleine und mittlere Unternehmen (KMU) geeignet: ja
Zusätzliche Informationen: #Besonders auch geeignet für:other-sme#
5.1.7.
Strategische Auftragsvergabe
Ziel der strategischen Auftragsvergabe: Keine strategische Beschaffung
5.1.9.
Eignungskriterien
Quellen der Auswahlkriterien: Bekanntmachung
Kriterium: Andere wirtschaftliche oder finanzielle Anforderungen
Beschreibung: Die Bewerber haben folgende Unterlagen vorzulegen: 1. den vollständig ausgefüllten Teilnahmeantrag (Kap. IV der Vergabeunterlagen) nach dem elektronisch abrufbaren Muster; 2. Eigenerklärung des Bewerbers über das Nichtvorliegen der zwingenden Ausschlussgründe nach § 123 GWB; im Teilnahmeantrag (Kap. IV.) enthalten; 3. Eigenerklärung des Bewerbers über das Nichtvorliegen der fakultativen Ausschlussgründe nach § 124 GWB; im Teilnahmeantrag (Kap. IV.) enthalten; 4. Eigenerklärung des Bewerbers über das Nichtvorliegen der Ausschlussgründe nach § 21 Abs. 1 i. V. m. § 23 des Gesetzes über zwingende Arbeitsbedingungen für grenzüberschreitend entsandte und für regelmäßig im Inland beschäftigte Arbeitnehmer und Arbeitnehmerinnen (Arbeitnehmer-Entsendegesetz - AEntG) sowie nach § 19 Abs. 1 i. V. m. § 21 des Mindestlohngesetzes (MiLoG) (im Teilnahmeantrag enthalten); 5. Eigenerklärung des Bewerbers über das Nichtvorliegen der Ausschlussgründe nach dem Gesetz über den Aufenthalt, die Erwerbstätigkeit und die Integration von Ausländern im Bundesgebiet (Aufenthaltsgesetz - AufenthG) (im Teilnahmeantrag enthalten); 6. Eigenerklärung des Bewerbers über das Nichtvorliegen der Ausschlussgründe nach § 21 Abs. 1 des Gesetzes zur Bekämpfung der Schwarzarbeit und illegalen Beschäftigung (Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetz - SchwarzArbG) (im Teilnahmeantrag enthalten); 7. Eigenerklärung des Bewerbers über das Nichtvorliegen der Ausschlussgründe nach dem Gesetz über die unternehmerischen Sorgfaltspflichten zur Vermeidung von Menschenrechtsverletzungen in Lieferketten (Lieferkettensorgfalts-pflichtengesetz - LkSG) (im Teilnahmeantrag enthalten); 8. Eigenerklärung des Bewerbers, dass er die Verpflichtung zur Zahlung von Steuern und Abgaben erfüllt hat (im Teilnahmeantrag enthalten); 9. Eigenerklärung des Bewerbers, dass er die Verpflichtung zur Zahlung von Beiträgen zur gesetzlichen Sozialversicherung erfüllt hat (im Teilnahmeantrag enthal-ten); 10. Eigenerklärung des Bewerbers, dass er die gewerberechtlichen Voraussetzungen für die Ausführung der angebotenen Leistungen erfüllt (im Teilnahmeantrag enthalten); 11. Eigenerklärung des Bewerbers, dass er im Vergabeverfahren nicht vorsätzlich unzutreffende Erklärungen in Bezug auf seine Fachkunde und Leistungsfähigkeit abgegeben hat (im Teilnahmeantrag enthalten); 12. Eigenerklärung des Bewerbers, dass er in Bezug auf die Vergabe keine unzulässigen, wettbewerbsbeschränkenden Abreden mit Dritten getroffen hat (im Teil-nahmeantrag enthalten); 13. Eigenerklärung des Bewerbers, dass er in Bezug auf die Vergabe keine unzulässigen Vorteile angeboten, versprochen oder gewährt hat (im Teilnahmeantrag enthalten); 14. Eigenerklärung des Bewerbers, a) die Anforderungen der staatlichen Sicherheitsvorschriften und die Sicherheitsvorschriften der Berufsgenossenschaften, in der jeweils geltenden Fassung, zu erfüllen; b) die Beiträge zu den Zweigen der sozialen Sicherheit zu zahlen; c) zur Einhaltung der öffentlich-rechtlichen Bestimmungen gegen Schwarzarbeit, illegale Arbeitnehmerüberlassung und Leistungsmissbrauch; d) über die Arbeits- und Beschäftigungsbedingungen, insbesondere die Mindestlohnsätze, welche den für die Durchführung der Leistungen eingesetzten Arbeitnehmenden mindestens zu gewähren sind; e) die Erfüllung dieser Verpflichtungen durch seine Unterauftragnehmer sicherzustellen bzw. diese entsprechend zu verpflichten; (im Teilnahmeantrag enthalten); 15. Eigenerklärung des Bewerbers, dass er während der gesamten Vertragslaufzeit über ausreichende eigene oder fremde Kapazitäten zur Erbringung der ausgeschriebenen Leistungen verfügen wird (im Teilnahmeantrag enthalten); 16. Eigenerklärung des Bewerbers, dass kein verbotener Tatbestand nach Art. 5k der Verordnung (EU) 2022/576 des Rates vom 8. April 2022 zur Änderung der Verordnung (EU) Nr. 833/2014 über restriktive Maßnahmen angesichts der Handlungen Russlands, die die Lage in der Ukraine destabilisieren (5. EU-Sanktionspaket), vorliegt (im Teilnahmeantrag enthalten); 17. Eigenerklärung des Bewerbers über das Nichtvorliegen von Verstößen nach § 1 Abs. 2 der Berufszugangsverordnung für den Straßenverkehr (PBZugV) (im Teilnahmeantrag enthalten); 18. aktueller Auszug aus dem Gewerbezentralregister (für das Unternehmen); 19. aktueller Auszug aus dem Bundeszentralregister für die benannte verantwortliche Person (siehe Abschnitt F.III Ziff. 2 der Bewerbungsbedingungen); 20. Eigenerklärungen gemäß den landesrechtlichen Vergabebestimmungen (Tariftreue- und Vergabegesetz Mecklenburg-Vorpommern und Mindestarbeitsbedingungenverordnung) im Anhang zu den Bewerbungsbedingungen: Formblätter, dort Formblatt 4: "Verpflichtungen gemäß TVgG M-V".

Kriterium: Andere wirtschaftliche oder finanzielle Anforderungen
Beschreibung: Zum Nachweis der finanziellen Leistungsfähigkeit ist durch Vorlage eines Eigenkapitalnachweises nach § 2 Abs. 2 Satz 1 Nr. 2 PBZugV ein ausreichendes Eigenkapital (inkl. Sonderposten) in entsprechender Anwendung von § 2 PBZugV nachzuweisen. Der Eigenkapitalnachweis muss sich auf den in der Leistungsbeschreibung unter II. genannten Richtwert für die Anzahl der für die angebotenen Lose einzusetzenden Fahrzeuge beziehen. Gibt ein Bieter ein Angebot für mehr als zwei Lose ab, ist es aufgrund der Loslimitierung (Abschnitt B.I der Bewerbungsbedingungen) ausreichend, wenn der Eigenkapitalnachweis für die beiden angebotenen Lose mit der nach der Leistungsbeschreibung höchsten erforderlichen Fahrzeuganzahl bezieht. Der Eigenkapitalnachweis muss sich auf den Zeitpunkt der Stellung des Teilnah-meantrags beziehen. Bei neu gegründeten Unternehmen muss das Eigenkapital bereits eingezahlt sein. Bei Bietergemeinschaften reicht ein gemeinsamer Eigenkapitalnachweis über diesen Betrag als Gesamtsumme aus.

Kriterium: Andere wirtschaftliche oder finanzielle Anforderungen
Beschreibung: Zum Nachweis der wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit sind - soweit vorhanden - die Geschäftsberichte und Jahresabschlüsse der letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahre vorzulegen.

Kriterium: Werkzeuge, Anlagen oder technische Ausrüstung
Beschreibung: Zum Nachweis der technischen Leistungsfähigkeit ist nachzuweisen, dass der Bewerber zum Leistungsbeginn über die benötigten Fahrzeuge gem. Abschnitt B der Leistungsbeschreibung für die angebotenen Leistungen verfügen wird.

Kriterium: Relevante Bildungs- und Berufsqualifikationen
Beschreibung: Die Bewerber müssen eine verantwortliche Person für die Erbringung der vertraglichen Leistungen benennen und für diese die fachliche Eignung entsprechend der §§ 3 ff. PBZugV nachweisen.

Kriterium: Referenzen zu bestimmten Dienstleistungen
Beschreibung: Die Bewerber haben nachzuweisen, dass sie über Erfahrungen im Linienverkehr verfügen. Ausreichend ist es, wenn der Bewerber gegenwärtig Personenverkehrsleistungen im Linienverkehr erbringt oder innerhalb der letzten zehn Jahre Personenverkehrsleistungen im Linienverkehr erbracht hat. Die Personenverkehrsleistungen müssen bis zum Zeitpunkt der Angebotsabgabe über mindestens ein Jahr (in einem zusammenhängenden Zeitraum) erbracht worden sein. Soweit der Bewerber die Verkehrsleistungen aufgrund eigener Linienverkehrsgenehmigungen erbracht hat, ist dies durch Vorlage einer Kopie der Linienverkehrsgenehmigungen nachzuweisen. Soweit die Verkehrsleistungen im Auftrag eines Genehmigungsinhabers erbracht worden sind, ist das Auftragsverhältnis durch Vorlage der entsprechenden Aufträge nachzuweisen, wobei Angaben, die Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse enthalten, geschwärzt werden dürfen. Neugegründete Unternehmen haben nachzuweisen, dass die verantwortliche Person (s. Abschnitt E.IV.3 Nr. 2 der Bewerbungsbedingungen) innerhalb der letzten zehn Jahre bis zum Zeitpunkt der Angebotsabgabe mindestens für ein Jahr (in einem zusammenhängenden Zeitraum) für ein oder mehrere Verkehrsunternehmen in verantwortlicher Stellung tätig war, die Personenverkehrsleistungen im Linienverkehr erbracht haben.

Kriterium: Relevante Bildungs- und Berufsqualifikationen
Beschreibung: Nachweis der Fahrerlaubnis der Klasse D für das gesamte Fahrpersonal des Bewerbers, das zur Erfüllung der Leistungen eingesetzt wird.

Kriterium: Relevante Bildungs- und Berufsqualifikationen
Beschreibung: Nachweis der Fahrerlaubnis zur Fahrgastbeförderung (FzF/Personenbeförderungsschein) für das gesamte Fahrpersonal des Bewerbers, das zur Erfüllung der Leistungen eingesetzt wird.

Kriterium: Anteil der Unterauftragsvergabe
Beschreibung: Wenn ein Bieter beabsichtigt, Unteraufträge an Dritte zu vergeben, hat er in Anlage 1 zu den Bewerbungsbedingungen "Formblätter" im Formblatt 2 "Unteraufträge/Eignungsleihe") anzugeben, welche Leistungen an Unterauftragnehmer vergeben werden sollen. Der Auftraggeber kann verlangen, dass der Bieter den Namen eines vor-gesehenen Unterauftragnehmers angibt. Vorgesehene Unterauftragnehmer müssen mindestens die Eignungsanforderungen gemäß Abschnitt F.I Nr. 2 bis 14 der Bewerbungsbedingungen erfüllen. Darüber hinaus sind alle nach Abschnitt F.I Nr. 15 bis F.III der Bewerbungsbedingungen erforderlichen Eignungsanforderungen zu erfüllen, hinsichtlich derer die Unterbeauftragung erfolgen soll (soll der Unterauftragnehmer beispielsweise die zur Leistungserbringung benötigten Fahrzeuge zur Verfügung stellen, muss dieser nicht über Erfahrungen im Linienverkehr erfolgen). Auf Verlangen des AG hat der Bieter entsprechende Nachweise vorzulegen. Der Auftragnehmer darf Unterauftragnehmer zur Erbringung der vertraglichen Leistungen nur mit Zustimmung des Auftraggebers beauftragen (§ 13 Abs. 3 der Besonderen Vertragsbedingungen). Für bereits im Angebot oder auf Aufforderung der Vergabestelle vor Zuschlagserteilung benannte Unterauftragnehmer wird die Zustimmung zur Beauftragung bereits mit dem Zuschlag erteilt.
Informationen über die zweite Phase eines zweiphasigen Verfahrens:
Das Verfahren wird in mehreren aufeinanderfolgenden Phasen durchgeführt. In jeder Phase können einige Teilnehmer ausgeschlossen werden
5.1.10.
Zuschlagskriterien
Kriterium:
Art: Preis
Bezeichnung: Angebotspreis (Vergleichspreis)
Beschreibung: Der Angebotspreis ist im Angebotsschreiben (Kap. V der Vergabeunterlagen) je Los und Fahrzeugtyp in EUR je Fahrplankilometer anzugeben. Der Vergleichspreis errechnet sich je Los folgendermaßen: 1. Lose, in denen ein Fahrzeugtyp zum Einsatz kommt (Lose 3 und 6) Der Angebotspreis wird mit der Anzahl der Fahrplankilometer multipliziert (= Vergleichspreis). 2. Lose, in denen mehr als ein Fahrzeugtyp zum Einsatz kommt (Lose 1, 2, 4 und 5) Der Angebotspreis je Fahrzeugtyp wird mit der Anzahl der Fahrplankilometer für diesen Fahrzeugtyp multipliziert. Anschließend werden diese je Fahrzeugtyp entstandenen Werte addiert (= Vergleichspreis). Die Umrechnung des Vergleichspreises in Kostenpunkte erfolgt folgendermaßen: Das Angebot mit dem niedrigsten Vergleichspreis erhält die niedrigste Punktzahl (100 Punkte). Die übrigen Angebote erhalten für jedes Prozent, das ihr Angebot über dem niedrigsten Vergleichspreis liegt, einen zusätzlichen Punkt. Ist ein Angebot beispielsweise doppelt so teuer wie das niedrigste Angebot, erhält es 200 Punkte. Muss gerundet werden, findet das kaufmännische Runden Anwendung.
Kategorie des Festwert-Zuschlagskriteriums: Fester Wert (insgesamt)
Zuschlagskriterium — Zahl: 100,00
Kriterium:
Art: Qualität
Bezeichnung: Vertragsbedingungen
Beschreibung: Jedes Angebot erhält für die Vertragsbedingungen zunächst einen Aufschlag von 40 Punkten. Davon abgezogen werden sodann Punkte nach Maßgabe der nachstehenden Regelungen. Bewertet wird die Übereinstimmung mit bzw. Abweichung von den vom Auftraggeber vorgeschlagenen Vertragsbedingungen nach den Verhandlungen, max. 40 Punkte. Die Bewertung erfolgt anhand der nachstehenden Bewertungsstufen. 40 Punkte werden erzielt bei einer Bewertung des Angebots durch das Expertiseteam als sehr gut. Bei einer Bewertung des Angebots durch das Expertiseteam als mangelhaft erhält das Angebot 0 Punkte. Dazwischen erfolgt eine Interpolation. Beispiel: Bei der einer Bewertung des Angebots durch das Expertiseteam als befriedigend erhält das Angebot 20 Punkte. 40 Punkte = Bewertung des Expertiseteams als sehr gut 30 Punkte = Bewertung des Expertiseteams als gut 20 Punkte = Bewertung des Expertiseteams als befriedigend 10 Punkte = Bewertung des Expertiseteams als ausreichend 0 Punkte = Bewertung des Expertiseteams als mangelhaft Die Bewertung erfolgt durch mindestens zwei Vertretungspersonen des Auftraggebers unabhängig voneinander. Für die Punktvergabe ist der Durchschnitt der Bewertungen maßgeblich.
Kategorie des Festwert-Zuschlagskriteriums: Fester Wert (insgesamt)
Zuschlagskriterium — Zahl: 40,00
Kriterium:
Art: Qualität
Bezeichnung: Leistungsbeschreibung
Beschreibung: Jedes Angebot erhält für die Leistungsbeschreibung zunächst einen Aufschlag von 40 Punkten. Davon abgezogen werden sodann Punkte nach Maßgabe der nachstehenden Regelungen. Bewertet wird die Übereinstimmung mit bzw. Abweichung von der vom Auftraggeber vorgeschlagenen Leistungsbeschreibung nach den Verhandlungen, max. 40 Punkte. Die Bewertung erfolgt anhand der nachstehenden Bewertungsstufen. 40 Punkte werden erzielt bei einer Bewertung des Angebots durch das Expertiseteam als sehr gut. Bei einer Bewertung des Angebots durch das Expertiseteam als mangelhaft erhält das Angebot 0 Punkte. Dazwischen erfolgt eine Interpolation. Beispiel: Bei der einer Bewertung des Angebots durch das Expertiseteam als befriedigend erhält das Angebot 20 Punkte. 40 Punkte = Bewertung des Expertiseteams als sehr gut 30 Punkte = Bewertung des Expertiseteams als gut 20 Punkte = Bewertung des Expertiseteams als befriedigend 10 Punkte = Bewertung des Expertiseteams als ausreichend 0 Punkte = Bewertung des Expertiseteams als mangelhaft Die Bewertung erfolgt durch mindestens zwei Vertretungspersonen des Auftraggebers unabhängig voneinander. Für die Punktvergabe ist der Durchschnitt der Bewertungen maßgeblich. Gesamtwertung (betrifft alle Kriterien!) Für die Gesamtwertung werden die Punkte für den Angebotspreis (Vergleichspreis), die Punkte für die Vertragsbedingungen sowie die Punkte für die Leistungsbeschreibung addiert. Das Ergebnis ist die Gesamtpunktzahl. Den Zuschlag erhält das Angebot mit der niedrigsten Gesamtpunktzahl. Bei Gleichstand erhält das Angebot mit der niedrigsten Punktzahl für den Angebotspreis (Vergleichspreis) den Zuschlag. Führt dies nicht zu einem eindeutigen Ergebnis, entscheidet das Los.
Kategorie des Festwert-Zuschlagskriteriums: Fester Wert (insgesamt)
Zuschlagskriterium — Zahl: 40,00
5.1.11.
Auftragsunterlagen
Sprachen, in denen die Auftragsunterlagen offiziell verfügbar sind: Deutsch
Frist für die Anforderung zusätzlicher Informationen: 08/12/2025 23:59:59 (UTC+01:00) Mitteleuropäische Zeit, Westeuropäische Sommerzeit
Internetadresse der Auftragsunterlagen: https://www.dtvp.de/Satellite/notice/CXP4DHVMYQJ/documents
Ad-hoc-Kommunikationskanal:
5.1.12.
Bedingungen für die Auftragsvergabe
Verfahrensbedingungen:
Voraussichtliches Datum der Absendung der Aufforderungen zur Angebotseinreichung: 19/01/2026
Bedingungen für die Einreichung:
Elektronische Einreichung: Erforderlich
Adresse für die Einreichung: https://www.dtvp.de/Satellite/notice/CXP4DHVMYQJ
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch
Elektronischer Katalog: Nicht zulässig
Varianten: Nicht zulässig
Die Bieter können mehrere Angebote einreichen: Zulässig
Frist für den Eingang der Teilnahmeanträge: 15/12/2025 11:00:00 (UTC+01:00) Mitteleuropäische Zeit, Westeuropäische Sommerzeit
Informationen, die nach Ablauf der Einreichungsfrist ergänzt werden können:
Nach Ermessen des Käufers können einige fehlenden Bieterunterlagen nach Fristablauf nachgereicht werden.
Zusätzliche Informationen: Es gilt § 51 SektVO.
Auftragsbedingungen:
Die Auftragsausführung muss im Rahmen von Programmen für geschützte Beschäftigungsverhältnisse erfolgen: Nein
Bedingungen für die Ausführung des Auftrags: Siehe Vergabeunterlagen.
Elektronische Rechnungsstellung: Zulässig
Aufträge werden elektronisch erteilt: ja
Zahlungen werden elektronisch geleistet: ja
Finanzielle Vereinbarung: § 15 des Verkehrsvertrags (Besondere Vertragsbedingungen) lautet auszugsweise (Abs. 1): "Der AN erhält für die vertraglichen Leistungen eine Vergütung je Fahrzeugtyp und Fahrplankilometer. Mit dieser Vergütung sind sämtliche Kosten, die dem AN für die Leistungserbringung und die Erfüllung der Pflichten aus diesem Vertrag entstehen, abgegolten."
5.1.15.
Techniken
Rahmenvereinbarung:
Keine Rahmenvereinbarung
Informationen über das dynamische Beschaffungssystem:
Kein dynamisches Beschaffungssystem
Elektronische Auktion: nein
5.1.16.
Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung
Überprüfungsstelle: Ministerium für Wirtschaft, Infrastruktur, Tourismus und Arbeit MecklenburgVorpommern/Geschäftsstelle der Vergabekammern
Informationen über die Überprüfungsfristen: § 160 GWB lautet auszugsweise: "(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. [...] (3) Der Antrag ist unzulässig, soweit 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrages erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Abs. 2 bleibt unberührt, 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung genannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung genannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des AGs, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen,vergangen sind." Danach ist ein Nachprüfungsantrag insbesondere unzulässig, soweit - ein erkannter Verstoß gegen Vergabevorschriften gegenüber dem AG nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt wird (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 1 GWB) oder - der Nachprüfungsantrag nicht innerhalb von 15 Kalendertagen nach Eingang der Mitteilung der Vergabestelle, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, gestellt wird (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 4 GWB).
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt: NAHBUS Nordwestmecklenburg GmbH
Organisation, die Teilnahmeanträge entgegennimmt: NAHBUS Nordwestmecklenburg GmbH
5.1.
Los: LOT-0005
Titel: Linienverkehr im Bereich Gadebusch Umland
Beschreibung: Leistungsgegenstand ist die Erbringung von Verkehrsleistungen im Linienverkehr im Gebiet des Landkreises Nordwestmecklenburg nach Maßgabe der Leistungsbeschreibung unterteilt in sechs Lose wie folgt: Los 1: Linienverkehr im Bereich Grevesmühlen Los 2: Linienverkehr im Bereich Klütz Los 3: Linienverkehr im Bereich Boltenhagen Los 4: Linienverkehr im Bereich Wismar/Dorf Mecklenburg Los 5: Linienverkehr im Bereich Gadebusch Umland Los 6: Linienverkehr im Bereich Grevesmühlen/Gadebusch/Schönberg (Fahrzeug Sprinter) Die vertraglichen Leistungen sind im Zeitraum vom 01.01.2027 bis zum 31.12.2032 zu erbringen (mit viermaliger Verlängerungsoption um je ein Jahr).
Interne Kennung: 5
5.1.1.
Zweck
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Haupteinstufung (cpv): 60112000 Öffentlicher Verkehr (Straße)
Optionen:
Beschreibung der Optionen: Verlängerungsoptionen wie beschrieben.
5.1.2.
Erfüllungsort
Stadt: Landkreis Nordwestmecklenburg
Land, Gliederung (NUTS): Nordwestmecklenburg (DE80M)
Land: Deutschland
5.1.3.
Geschätzte Dauer
Laufzeit: 6 Jahre
5.1.4.
Verlängerung
Maximale Verlängerungen: 4
Weitere Informationen zur Verlängerung: Die Auftraggeberin erhält das einseitige Optionsrecht, den Vertrag vier Mal um je ein weiteres Jahr zu verlängern. Das Optionsrecht ist spätestens sechs Monate vor dem Vertragsende durch schriftliche Erklärung gegenüber dem Auftragnehmer auszuüben.
5.1.6.
Allgemeine Informationen
Vorbehaltene Teilnahme:
Teilnahme ist nicht vorbehalten.
Die Namen und beruflichen Qualifikationen des zur Auftragsausführung eingesetzten Personals sind anzugeben: Nicht erforderlich
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesen: ja
Diese Auftragsvergabe ist auch für kleine und mittlere Unternehmen (KMU) geeignet: ja
Zusätzliche Informationen: #Besonders auch geeignet für:other-sme#
5.1.7.
Strategische Auftragsvergabe
Ziel der strategischen Auftragsvergabe: Keine strategische Beschaffung
5.1.9.
Eignungskriterien
Quellen der Auswahlkriterien: Bekanntmachung
Kriterium: Andere wirtschaftliche oder finanzielle Anforderungen
Beschreibung: Die Bewerber haben folgende Unterlagen vorzulegen: 1. den vollständig ausgefüllten Teilnahmeantrag (Kap. IV der Vergabeunterlagen) nach dem elektronisch abrufbaren Muster; 2. Eigenerklärung des Bewerbers über das Nichtvorliegen der zwingenden Ausschlussgründe nach § 123 GWB; im Teilnahmeantrag (Kap. IV.) enthalten; 3. Eigenerklärung des Bewerbers über das Nichtvorliegen der fakultativen Ausschlussgründe nach § 124 GWB; im Teilnahmeantrag (Kap. IV.) enthalten; 4. Eigenerklärung des Bewerbers über das Nichtvorliegen der Ausschlussgründe nach § 21 Abs. 1 i. V. m. § 23 des Gesetzes über zwingende Arbeitsbedingungen für grenzüberschreitend entsandte und für regelmäßig im Inland beschäftigte Arbeitnehmer und Arbeitnehmerinnen (Arbeitnehmer-Entsendegesetz - AEntG) sowie nach § 19 Abs. 1 i. V. m. § 21 des Mindestlohngesetzes (MiLoG) (im Teilnahmeantrag enthalten); 5. Eigenerklärung des Bewerbers über das Nichtvorliegen der Ausschlussgründe nach dem Gesetz über den Aufenthalt, die Erwerbstätigkeit und die Integration von Ausländern im Bundesgebiet (Aufenthaltsgesetz - AufenthG) (im Teilnahmeantrag enthalten); 6. Eigenerklärung des Bewerbers über das Nichtvorliegen der Ausschlussgründe nach § 21 Abs. 1 des Gesetzes zur Bekämpfung der Schwarzarbeit und illegalen Beschäftigung (Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetz - SchwarzArbG) (im Teilnahmeantrag enthalten); 7. Eigenerklärung des Bewerbers über das Nichtvorliegen der Ausschlussgründe nach dem Gesetz über die unternehmerischen Sorgfaltspflichten zur Vermeidung von Menschenrechtsverletzungen in Lieferketten (Lieferkettensorgfalts-pflichtengesetz - LkSG) (im Teilnahmeantrag enthalten); 8. Eigenerklärung des Bewerbers, dass er die Verpflichtung zur Zahlung von Steuern und Abgaben erfüllt hat (im Teilnahmeantrag enthalten); 9. Eigenerklärung des Bewerbers, dass er die Verpflichtung zur Zahlung von Beiträgen zur gesetzlichen Sozialversicherung erfüllt hat (im Teilnahmeantrag enthal-ten); 10. Eigenerklärung des Bewerbers, dass er die gewerberechtlichen Voraussetzungen für die Ausführung der angebotenen Leistungen erfüllt (im Teilnahmeantrag enthalten); 11. Eigenerklärung des Bewerbers, dass er im Vergabeverfahren nicht vorsätzlich unzutreffende Erklärungen in Bezug auf seine Fachkunde und Leistungsfähigkeit abgegeben hat (im Teilnahmeantrag enthalten); 12. Eigenerklärung des Bewerbers, dass er in Bezug auf die Vergabe keine unzulässigen, wettbewerbsbeschränkenden Abreden mit Dritten getroffen hat (im Teil-nahmeantrag enthalten); 13. Eigenerklärung des Bewerbers, dass er in Bezug auf die Vergabe keine unzulässigen Vorteile angeboten, versprochen oder gewährt hat (im Teilnahmeantrag enthalten); 14. Eigenerklärung des Bewerbers, a) die Anforderungen der staatlichen Sicherheitsvorschriften und die Sicherheitsvorschriften der Berufsgenossenschaften, in der jeweils geltenden Fassung, zu erfüllen; b) die Beiträge zu den Zweigen der sozialen Sicherheit zu zahlen; c) zur Einhaltung der öffentlich-rechtlichen Bestimmungen gegen Schwarzarbeit, illegale Arbeitnehmerüberlassung und Leistungsmissbrauch; d) über die Arbeits- und Beschäftigungsbedingungen, insbesondere die Mindestlohnsätze, welche den für die Durchführung der Leistungen eingesetzten Arbeitnehmenden mindestens zu gewähren sind; e) die Erfüllung dieser Verpflichtungen durch seine Unterauftragnehmer sicherzustellen bzw. diese entsprechend zu verpflichten; (im Teilnahmeantrag enthalten); 15. Eigenerklärung des Bewerbers, dass er während der gesamten Vertragslaufzeit über ausreichende eigene oder fremde Kapazitäten zur Erbringung der ausgeschriebenen Leistungen verfügen wird (im Teilnahmeantrag enthalten); 16. Eigenerklärung des Bewerbers, dass kein verbotener Tatbestand nach Art. 5k der Verordnung (EU) 2022/576 des Rates vom 8. April 2022 zur Änderung der Verordnung (EU) Nr. 833/2014 über restriktive Maßnahmen angesichts der Handlungen Russlands, die die Lage in der Ukraine destabilisieren (5. EU-Sanktionspaket), vorliegt (im Teilnahmeantrag enthalten); 17. Eigenerklärung des Bewerbers über das Nichtvorliegen von Verstößen nach § 1 Abs. 2 der Berufszugangsverordnung für den Straßenverkehr (PBZugV) (im Teilnahmeantrag enthalten); 18. aktueller Auszug aus dem Gewerbezentralregister (für das Unternehmen); 19. aktueller Auszug aus dem Bundeszentralregister für die benannte verantwortliche Person (siehe Abschnitt F.III Ziff. 2 der Bewerbungsbedingungen); 20. Eigenerklärungen gemäß den landesrechtlichen Vergabebestimmungen (Tariftreue- und Vergabegesetz Mecklenburg-Vorpommern und Mindestarbeitsbedingungenverordnung) im Anhang zu den Bewerbungsbedingungen: Formblätter, dort Formblatt 4: "Verpflichtungen gemäß TVgG M-V".

Kriterium: Andere wirtschaftliche oder finanzielle Anforderungen
Beschreibung: Zum Nachweis der finanziellen Leistungsfähigkeit ist durch Vorlage eines Eigenkapitalnachweises nach § 2 Abs. 2 Satz 1 Nr. 2 PBZugV ein ausreichendes Eigenkapital (inkl. Sonderposten) in entsprechender Anwendung von § 2 PBZugV nachzuweisen. Der Eigenkapitalnachweis muss sich auf den in der Leistungsbeschreibung unter II. genannten Richtwert für die Anzahl der für die angebotenen Lose einzusetzenden Fahrzeuge beziehen. Gibt ein Bieter ein Angebot für mehr als zwei Lose ab, ist es aufgrund der Loslimitierung (Abschnitt B.I der Bewerbungsbedingungen) ausreichend, wenn der Eigenkapitalnachweis für die beiden angebotenen Lose mit der nach der Leistungsbeschreibung höchsten erforderlichen Fahrzeuganzahl bezieht. Der Eigenkapitalnachweis muss sich auf den Zeitpunkt der Stellung des Teilnah-meantrags beziehen. Bei neu gegründeten Unternehmen muss das Eigenkapital bereits eingezahlt sein. Bei Bietergemeinschaften reicht ein gemeinsamer Eigenkapitalnachweis über diesen Betrag als Gesamtsumme aus.

Kriterium: Andere wirtschaftliche oder finanzielle Anforderungen
Beschreibung: Zum Nachweis der wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit sind - soweit vorhanden - die Geschäftsberichte und Jahresabschlüsse der letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahre vorzulegen.

Kriterium: Werkzeuge, Anlagen oder technische Ausrüstung
Beschreibung: Zum Nachweis der technischen Leistungsfähigkeit ist nachzuweisen, dass der Bewerber zum Leistungsbeginn über die benötigten Fahrzeuge gem. Abschnitt B der Leistungsbeschreibung für die angebotenen Leistungen verfügen wird.

Kriterium: Relevante Bildungs- und Berufsqualifikationen
Beschreibung: Die Bewerber müssen eine verantwortliche Person für die Erbringung der vertraglichen Leistungen benennen und für diese die fachliche Eignung entsprechend der §§ 3 ff. PBZugV nachweisen.

Kriterium: Referenzen zu bestimmten Dienstleistungen
Beschreibung: Die Bewerber haben nachzuweisen, dass sie über Erfahrungen im Linienverkehr verfügen. Ausreichend ist es, wenn der Bewerber gegenwärtig Personenverkehrsleistungen im Linienverkehr erbringt oder innerhalb der letzten zehn Jahre Personenverkehrsleistungen im Linienverkehr erbracht hat. Die Personenverkehrsleistungen müssen bis zum Zeitpunkt der Angebotsabgabe über mindestens ein Jahr (in einem zusammenhängenden Zeitraum) erbracht worden sein. Soweit der Bewerber die Verkehrsleistungen aufgrund eigener Linienverkehrsgenehmigungen erbracht hat, ist dies durch Vorlage einer Kopie der Linienverkehrsgenehmigungen nachzuweisen. Soweit die Verkehrsleistungen im Auftrag eines Genehmigungsinhabers erbracht worden sind, ist das Auftragsverhältnis durch Vorlage der entsprechenden Aufträge nachzuweisen, wobei Angaben, die Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse enthalten, geschwärzt werden dürfen. Neugegründete Unternehmen haben nachzuweisen, dass die verantwortliche Person (s. Abschnitt E.IV.3 Nr. 2 der Bewerbungsbedingungen) innerhalb der letzten zehn Jahre bis zum Zeitpunkt der Angebotsabgabe mindestens für ein Jahr (in einem zusammenhängenden Zeitraum) für ein oder mehrere Verkehrsunternehmen in verantwortlicher Stellung tätig war, die Personenverkehrsleistungen im Linienverkehr erbracht haben.

Kriterium: Relevante Bildungs- und Berufsqualifikationen
Beschreibung: Nachweis der Fahrerlaubnis der Klasse D für das gesamte Fahrpersonal des Bewerbers, das zur Erfüllung der Leistungen eingesetzt wird.

Kriterium: Relevante Bildungs- und Berufsqualifikationen
Beschreibung: Nachweis der Fahrerlaubnis zur Fahrgastbeförderung (FzF/Personenbeförderungsschein) für das gesamte Fahrpersonal des Bewerbers, das zur Erfüllung der Leistungen eingesetzt wird.

Kriterium: Anteil der Unterauftragsvergabe
Beschreibung: Wenn ein Bieter beabsichtigt, Unteraufträge an Dritte zu vergeben, hat er in Anlage 1 zu den Bewerbungsbedingungen "Formblätter" im Formblatt 2 "Unteraufträge/Eignungsleihe") anzugeben, welche Leistungen an Unterauftragnehmer vergeben werden sollen. Der Auftraggeber kann verlangen, dass der Bieter den Namen eines vor-gesehenen Unterauftragnehmers angibt. Vorgesehene Unterauftragnehmer müssen mindestens die Eignungsanforderungen gemäß Abschnitt F.I Nr. 2 bis 14 der Bewerbungsbedingungen erfüllen. Darüber hinaus sind alle nach Abschnitt F.I Nr. 15 bis F.III der Bewerbungsbedingungen erforderlichen Eignungsanforderungen zu erfüllen, hinsichtlich derer die Unterbeauftragung erfolgen soll (soll der Unterauftragnehmer beispielsweise die zur Leistungserbringung benötigten Fahrzeuge zur Verfügung stellen, muss dieser nicht über Erfahrungen im Linienverkehr erfolgen). Auf Verlangen des AG hat der Bieter entsprechende Nachweise vorzulegen. Der Auftragnehmer darf Unterauftragnehmer zur Erbringung der vertraglichen Leistungen nur mit Zustimmung des Auftraggebers beauftragen (§ 13 Abs. 3 der Besonderen Vertragsbedingungen). Für bereits im Angebot oder auf Aufforderung der Vergabestelle vor Zuschlagserteilung benannte Unterauftragnehmer wird die Zustimmung zur Beauftragung bereits mit dem Zuschlag erteilt.
Informationen über die zweite Phase eines zweiphasigen Verfahrens:
Das Verfahren wird in mehreren aufeinanderfolgenden Phasen durchgeführt. In jeder Phase können einige Teilnehmer ausgeschlossen werden
5.1.10.
Zuschlagskriterien
Kriterium:
Art: Preis
Bezeichnung: Angebotspreis (Vergleichspreis)
Beschreibung: Der Angebotspreis ist im Angebotsschreiben (Kap. V der Vergabeunterlagen) je Los und Fahrzeugtyp in EUR je Fahrplankilometer anzugeben. Der Vergleichspreis errechnet sich je Los folgendermaßen: 1. Lose, in denen ein Fahrzeugtyp zum Einsatz kommt (Lose 3 und 6) Der Angebotspreis wird mit der Anzahl der Fahrplankilometer multipliziert (= Vergleichspreis). 2. Lose, in denen mehr als ein Fahrzeugtyp zum Einsatz kommt (Lose 1, 2, 4 und 5) Der Angebotspreis je Fahrzeugtyp wird mit der Anzahl der Fahrplankilometer für diesen Fahrzeugtyp multipliziert. Anschließend werden diese je Fahrzeugtyp entstandenen Werte addiert (= Vergleichspreis). Die Umrechnung des Vergleichspreises in Kostenpunkte erfolgt folgendermaßen: Das Angebot mit dem niedrigsten Vergleichspreis erhält die niedrigste Punktzahl (100 Punkte). Die übrigen Angebote erhalten für jedes Prozent, das ihr Angebot über dem niedrigsten Vergleichspreis liegt, einen zusätzlichen Punkt. Ist ein Angebot beispielsweise doppelt so teuer wie das niedrigste Angebot, erhält es 200 Punkte. Muss gerundet werden, findet das kaufmännische Runden Anwendung.
Kategorie des Festwert-Zuschlagskriteriums: Fester Wert (insgesamt)
Zuschlagskriterium — Zahl: 100,00
Kriterium:
Art: Qualität
Bezeichnung: Vertragsbedingungen
Beschreibung: Jedes Angebot erhält für die Vertragsbedingungen zunächst einen Aufschlag von 40 Punkten. Davon abgezogen werden sodann Punkte nach Maßgabe der nachstehenden Regelungen. Bewertet wird die Übereinstimmung mit bzw. Abweichung von den vom Auftraggeber vorgeschlagenen Vertragsbedingungen nach den Verhandlungen, max. 40 Punkte. Die Bewertung erfolgt anhand der nachstehenden Bewertungsstufen. 40 Punkte werden erzielt bei einer Bewertung des Angebots durch das Expertiseteam als sehr gut. Bei einer Bewertung des Angebots durch das Expertiseteam als mangelhaft erhält das Angebot 0 Punkte. Dazwischen erfolgt eine Interpolation. Beispiel: Bei der einer Bewertung des Angebots durch das Expertiseteam als befriedigend erhält das Angebot 20 Punkte. 40 Punkte = Bewertung des Expertiseteams als sehr gut 30 Punkte = Bewertung des Expertiseteams als gut 20 Punkte = Bewertung des Expertiseteams als befriedigend 10 Punkte = Bewertung des Expertiseteams als ausreichend 0 Punkte = Bewertung des Expertiseteams als mangelhaft Die Bewertung erfolgt durch mindestens zwei Vertretungspersonen des Auftraggebers unabhängig voneinander. Für die Punktvergabe ist der Durchschnitt der Bewertungen maßgeblich.
Kategorie des Festwert-Zuschlagskriteriums: Fester Wert (insgesamt)
Zuschlagskriterium — Zahl: 40,00
Kriterium:
Art: Qualität
Bezeichnung: Leistungsbeschreibung
Beschreibung: Jedes Angebot erhält für die Leistungsbeschreibung zunächst einen Aufschlag von 40 Punkten. Davon abgezogen werden sodann Punkte nach Maßgabe der nachstehenden Regelungen. Bewertet wird die Übereinstimmung mit bzw. Abweichung von der vom Auftraggeber vorgeschlagenen Leistungsbeschreibung nach den Verhandlungen, max. 40 Punkte. Die Bewertung erfolgt anhand der nachstehenden Bewertungsstufen. 40 Punkte werden erzielt bei einer Bewertung des Angebots durch das Expertiseteam als sehr gut. Bei einer Bewertung des Angebots durch das Expertiseteam als mangelhaft erhält das Angebot 0 Punkte. Dazwischen erfolgt eine Interpolation. Beispiel: Bei der einer Bewertung des Angebots durch das Expertiseteam als befriedigend erhält das Angebot 20 Punkte. 40 Punkte = Bewertung des Expertiseteams als sehr gut 30 Punkte = Bewertung des Expertiseteams als gut 20 Punkte = Bewertung des Expertiseteams als befriedigend 10 Punkte = Bewertung des Expertiseteams als ausreichend 0 Punkte = Bewertung des Expertiseteams als mangelhaft Die Bewertung erfolgt durch mindestens zwei Vertretungspersonen des Auftraggebers unabhängig voneinander. Für die Punktvergabe ist der Durchschnitt der Bewertungen maßgeblich. Gesamtwertung (betrifft alle Kriterien!) Für die Gesamtwertung werden die Punkte für den Angebotspreis (Vergleichspreis), die Punkte für die Vertragsbedingungen sowie die Punkte für die Leistungsbeschreibung addiert. Das Ergebnis ist die Gesamtpunktzahl. Den Zuschlag erhält das Angebot mit der niedrigsten Gesamtpunktzahl. Bei Gleichstand erhält das Angebot mit der niedrigsten Punktzahl für den Angebotspreis (Vergleichspreis) den Zuschlag. Führt dies nicht zu einem eindeutigen Ergebnis, entscheidet das Los.
Kategorie des Festwert-Zuschlagskriteriums: Fester Wert (insgesamt)
Zuschlagskriterium — Zahl: 40,00
5.1.11.
Auftragsunterlagen
Sprachen, in denen die Auftragsunterlagen offiziell verfügbar sind: Deutsch
Frist für die Anforderung zusätzlicher Informationen: 08/12/2025 23:59:59 (UTC+01:00) Mitteleuropäische Zeit, Westeuropäische Sommerzeit
Internetadresse der Auftragsunterlagen: https://www.dtvp.de/Satellite/notice/CXP4DHVMYQJ/documents
Ad-hoc-Kommunikationskanal:
5.1.12.
Bedingungen für die Auftragsvergabe
Verfahrensbedingungen:
Voraussichtliches Datum der Absendung der Aufforderungen zur Angebotseinreichung: 19/01/2026
Bedingungen für die Einreichung:
Elektronische Einreichung: Erforderlich
Adresse für die Einreichung: https://www.dtvp.de/Satellite/notice/CXP4DHVMYQJ
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch
Elektronischer Katalog: Nicht zulässig
Varianten: Nicht zulässig
Die Bieter können mehrere Angebote einreichen: Zulässig
Frist für den Eingang der Teilnahmeanträge: 15/12/2025 11:00:00 (UTC+01:00) Mitteleuropäische Zeit, Westeuropäische Sommerzeit
Informationen, die nach Ablauf der Einreichungsfrist ergänzt werden können:
Nach Ermessen des Käufers können einige fehlenden Bieterunterlagen nach Fristablauf nachgereicht werden.
Zusätzliche Informationen: Es gilt § 51 SektVO.
Auftragsbedingungen:
Die Auftragsausführung muss im Rahmen von Programmen für geschützte Beschäftigungsverhältnisse erfolgen: Nein
Bedingungen für die Ausführung des Auftrags: Siehe Vergabeunterlagen.
Elektronische Rechnungsstellung: Zulässig
Aufträge werden elektronisch erteilt: ja
Zahlungen werden elektronisch geleistet: ja
Finanzielle Vereinbarung: § 15 des Verkehrsvertrags (Besondere Vertragsbedingungen) lautet auszugsweise (Abs. 1): "Der AN erhält für die vertraglichen Leistungen eine Vergütung je Fahrzeugtyp und Fahrplankilometer. Mit dieser Vergütung sind sämtliche Kosten, die dem AN für die Leistungserbringung und die Erfüllung der Pflichten aus diesem Vertrag entstehen, abgegolten."
5.1.15.
Techniken
Rahmenvereinbarung:
Keine Rahmenvereinbarung
Informationen über das dynamische Beschaffungssystem:
Kein dynamisches Beschaffungssystem
Elektronische Auktion: nein
5.1.16.
Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung
Überprüfungsstelle: Ministerium für Wirtschaft, Infrastruktur, Tourismus und Arbeit MecklenburgVorpommern/Geschäftsstelle der Vergabekammern
Informationen über die Überprüfungsfristen: § 160 GWB lautet auszugsweise: "(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. [...] (3) Der Antrag ist unzulässig, soweit 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrages erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Abs. 2 bleibt unberührt, 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung genannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung genannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des AGs, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen,vergangen sind." Danach ist ein Nachprüfungsantrag insbesondere unzulässig, soweit - ein erkannter Verstoß gegen Vergabevorschriften gegenüber dem AG nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt wird (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 1 GWB) oder - der Nachprüfungsantrag nicht innerhalb von 15 Kalendertagen nach Eingang der Mitteilung der Vergabestelle, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, gestellt wird (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 4 GWB).
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt: NAHBUS Nordwestmecklenburg GmbH
Organisation, die Teilnahmeanträge entgegennimmt: NAHBUS Nordwestmecklenburg GmbH
5.1.
Los: LOT-0006
Titel: Linienverkehr im Bereich Grevesmühlen/Gadebusch/Schönberg (Fahrzeug Sprinter)
Beschreibung: Leistungsgegenstand ist die Erbringung von Verkehrsleistungen im Linienverkehr im Gebiet des Landkreises Nordwestmecklenburg nach Maßgabe der Leistungsbeschreibung unterteilt in sechs Lose wie folgt: Los 1: Linienverkehr im Bereich Grevesmühlen Los 2: Linienverkehr im Bereich Klütz Los 3: Linienverkehr im Bereich Boltenhagen Los 4: Linienverkehr im Bereich Wismar/Dorf Mecklenburg Los 5: Linienverkehr im Bereich Gadebusch Umland Los 6: Linienverkehr im Bereich Grevesmühlen/Gadebusch/Schönberg (Fahrzeug Sprinter) Die vertraglichen Leistungen sind im Zeitraum vom 01.01.2027 bis zum 31.12.2032 zu erbringen (mit viermaliger Verlängerungsoption um je ein Jahr).
Interne Kennung: 6
5.1.1.
Zweck
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Haupteinstufung (cpv): 60112000 Öffentlicher Verkehr (Straße)
Optionen:
Beschreibung der Optionen: Verlängerungsoptionen wie beschrieben.
5.1.2.
Erfüllungsort
Stadt: Landkreis Nordwestmecklenburg
Land, Gliederung (NUTS): Nordwestmecklenburg (DE80M)
Land: Deutschland
5.1.3.
Geschätzte Dauer
Laufzeit: 6 Jahre
5.1.4.
Verlängerung
Maximale Verlängerungen: 4
Weitere Informationen zur Verlängerung: Die Auftraggeberin erhält das einseitige Optionsrecht, den Vertrag vier Mal um je ein weiteres Jahr zu verlängern. Das Optionsrecht ist spätestens sechs Monate vor dem Vertragsende durch schriftliche Erklärung gegenüber dem Auftragnehmer auszuüben.
5.1.6.
Allgemeine Informationen
Vorbehaltene Teilnahme:
Teilnahme ist nicht vorbehalten.
Die Namen und beruflichen Qualifikationen des zur Auftragsausführung eingesetzten Personals sind anzugeben: Nicht erforderlich
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesen: ja
Diese Auftragsvergabe ist auch für kleine und mittlere Unternehmen (KMU) geeignet: ja
Zusätzliche Informationen: #Besonders auch geeignet für:other-sme#
5.1.7.
Strategische Auftragsvergabe
Ziel der strategischen Auftragsvergabe: Keine strategische Beschaffung
5.1.9.
Eignungskriterien
Quellen der Auswahlkriterien: Bekanntmachung
Kriterium: Andere wirtschaftliche oder finanzielle Anforderungen
Beschreibung: Die Bewerber haben folgende Unterlagen vorzulegen: 1. den vollständig ausgefüllten Teilnahmeantrag (Kap. IV der Vergabeunterlagen) nach dem elektronisch abrufbaren Muster; 2. Eigenerklärung des Bewerbers über das Nichtvorliegen der zwingenden Ausschlussgründe nach § 123 GWB; im Teilnahmeantrag (Kap. IV.) enthalten; 3. Eigenerklärung des Bewerbers über das Nichtvorliegen der fakultativen Ausschlussgründe nach § 124 GWB; im Teilnahmeantrag (Kap. IV.) enthalten; 4. Eigenerklärung des Bewerbers über das Nichtvorliegen der Ausschlussgründe nach § 21 Abs. 1 i. V. m. § 23 des Gesetzes über zwingende Arbeitsbedingungen für grenzüberschreitend entsandte und für regelmäßig im Inland beschäftigte Arbeitnehmer und Arbeitnehmerinnen (Arbeitnehmer-Entsendegesetz - AEntG) sowie nach § 19 Abs. 1 i. V. m. § 21 des Mindestlohngesetzes (MiLoG) (im Teilnahmeantrag enthalten); 5. Eigenerklärung des Bewerbers über das Nichtvorliegen der Ausschlussgründe nach dem Gesetz über den Aufenthalt, die Erwerbstätigkeit und die Integration von Ausländern im Bundesgebiet (Aufenthaltsgesetz - AufenthG) (im Teilnahmeantrag enthalten); 6. Eigenerklärung des Bewerbers über das Nichtvorliegen der Ausschlussgründe nach § 21 Abs. 1 des Gesetzes zur Bekämpfung der Schwarzarbeit und illegalen Beschäftigung (Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetz - SchwarzArbG) (im Teilnahmeantrag enthalten); 7. Eigenerklärung des Bewerbers über das Nichtvorliegen der Ausschlussgründe nach dem Gesetz über die unternehmerischen Sorgfaltspflichten zur Vermeidung von Menschenrechtsverletzungen in Lieferketten (Lieferkettensorgfalts-pflichtengesetz - LkSG) (im Teilnahmeantrag enthalten); 8. Eigenerklärung des Bewerbers, dass er die Verpflichtung zur Zahlung von Steuern und Abgaben erfüllt hat (im Teilnahmeantrag enthalten); 9. Eigenerklärung des Bewerbers, dass er die Verpflichtung zur Zahlung von Beiträgen zur gesetzlichen Sozialversicherung erfüllt hat (im Teilnahmeantrag enthal-ten); 10. Eigenerklärung des Bewerbers, dass er die gewerberechtlichen Voraussetzungen für die Ausführung der angebotenen Leistungen erfüllt (im Teilnahmeantrag enthalten); 11. Eigenerklärung des Bewerbers, dass er im Vergabeverfahren nicht vorsätzlich unzutreffende Erklärungen in Bezug auf seine Fachkunde und Leistungsfähigkeit abgegeben hat (im Teilnahmeantrag enthalten); 12. Eigenerklärung des Bewerbers, dass er in Bezug auf die Vergabe keine unzulässigen, wettbewerbsbeschränkenden Abreden mit Dritten getroffen hat (im Teil-nahmeantrag enthalten); 13. Eigenerklärung des Bewerbers, dass er in Bezug auf die Vergabe keine unzulässigen Vorteile angeboten, versprochen oder gewährt hat (im Teilnahmeantrag enthalten); 14. Eigenerklärung des Bewerbers, a) die Anforderungen der staatlichen Sicherheitsvorschriften und die Sicherheitsvorschriften der Berufsgenossenschaften, in der jeweils geltenden Fassung, zu erfüllen; b) die Beiträge zu den Zweigen der sozialen Sicherheit zu zahlen; c) zur Einhaltung der öffentlich-rechtlichen Bestimmungen gegen Schwarzarbeit, illegale Arbeitnehmerüberlassung und Leistungsmissbrauch; d) über die Arbeits- und Beschäftigungsbedingungen, insbesondere die Mindestlohnsätze, welche den für die Durchführung der Leistungen eingesetzten Arbeitnehmenden mindestens zu gewähren sind; e) die Erfüllung dieser Verpflichtungen durch seine Unterauftragnehmer sicherzustellen bzw. diese entsprechend zu verpflichten; (im Teilnahmeantrag enthalten); 15. Eigenerklärung des Bewerbers, dass er während der gesamten Vertragslaufzeit über ausreichende eigene oder fremde Kapazitäten zur Erbringung der ausgeschriebenen Leistungen verfügen wird (im Teilnahmeantrag enthalten); 16. Eigenerklärung des Bewerbers, dass kein verbotener Tatbestand nach Art. 5k der Verordnung (EU) 2022/576 des Rates vom 8. April 2022 zur Änderung der Verordnung (EU) Nr. 833/2014 über restriktive Maßnahmen angesichts der Handlungen Russlands, die die Lage in der Ukraine destabilisieren (5. EU-Sanktionspaket), vorliegt (im Teilnahmeantrag enthalten); 17. Eigenerklärung des Bewerbers über das Nichtvorliegen von Verstößen nach § 1 Abs. 2 der Berufszugangsverordnung für den Straßenverkehr (PBZugV) (im Teilnahmeantrag enthalten); 18. aktueller Auszug aus dem Gewerbezentralregister (für das Unternehmen); 19. aktueller Auszug aus dem Bundeszentralregister für die benannte verantwortliche Person (siehe Abschnitt F.III Ziff. 2 der Bewerbungsbedingungen); 20. Eigenerklärungen gemäß den landesrechtlichen Vergabebestimmungen (Tariftreue- und Vergabegesetz Mecklenburg-Vorpommern und Mindestarbeitsbedingungenverordnung) im Anhang zu den Bewerbungsbedingungen: Formblätter, dort Formblatt 4: "Verpflichtungen gemäß TVgG M-V".

Kriterium: Andere wirtschaftliche oder finanzielle Anforderungen
Beschreibung: Zum Nachweis der finanziellen Leistungsfähigkeit ist durch Vorlage eines Eigenkapitalnachweises nach § 2 Abs. 2 Satz 1 Nr. 2 PBZugV ein ausreichendes Eigenkapital (inkl. Sonderposten) in entsprechender Anwendung von § 2 PBZugV nachzuweisen. Der Eigenkapitalnachweis muss sich auf den in der Leistungsbeschreibung unter II. genannten Richtwert für die Anzahl der für die angebotenen Lose einzusetzenden Fahrzeuge beziehen. Gibt ein Bieter ein Angebot für mehr als zwei Lose ab, ist es aufgrund der Loslimitierung (Abschnitt B.I der Bewerbungsbedingungen) ausreichend, wenn der Eigenkapitalnachweis für die beiden angebotenen Lose mit der nach der Leistungsbeschreibung höchsten erforderlichen Fahrzeuganzahl bezieht. Der Eigenkapitalnachweis muss sich auf den Zeitpunkt der Stellung des Teilnah-meantrags beziehen. Bei neu gegründeten Unternehmen muss das Eigenkapital bereits eingezahlt sein. Bei Bietergemeinschaften reicht ein gemeinsamer Eigenkapitalnachweis über diesen Betrag als Gesamtsumme aus.

Kriterium: Andere wirtschaftliche oder finanzielle Anforderungen
Beschreibung: Zum Nachweis der wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit sind - soweit vorhanden - die Geschäftsberichte und Jahresabschlüsse der letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahre vorzulegen.

Kriterium: Werkzeuge, Anlagen oder technische Ausrüstung
Beschreibung: Zum Nachweis der technischen Leistungsfähigkeit ist nachzuweisen, dass der Bewerber zum Leistungsbeginn über die benötigten Fahrzeuge gem. Abschnitt B der Leistungsbeschreibung für die angebotenen Leistungen verfügen wird.

Kriterium: Relevante Bildungs- und Berufsqualifikationen
Beschreibung: Die Bewerber müssen eine verantwortliche Person für die Erbringung der vertraglichen Leistungen benennen und für diese die fachliche Eignung entsprechend der §§ 3 ff. PBZugV nachweisen.

Kriterium: Referenzen zu bestimmten Dienstleistungen
Beschreibung: Die Bewerber haben nachzuweisen, dass sie über Erfahrungen im Linienverkehr verfügen. Ausreichend ist es, wenn der Bewerber gegenwärtig Personenverkehrsleistungen im Linienverkehr erbringt oder innerhalb der letzten zehn Jahre Personenverkehrsleistungen im Linienverkehr erbracht hat. Die Personenverkehrsleistungen müssen bis zum Zeitpunkt der Angebotsabgabe über mindestens ein Jahr (in einem zusammenhängenden Zeitraum) erbracht worden sein. Soweit der Bewerber die Verkehrsleistungen aufgrund eigener Linienverkehrsgenehmigungen erbracht hat, ist dies durch Vorlage einer Kopie der Linienverkehrsgenehmigungen nachzuweisen. Soweit die Verkehrsleistungen im Auftrag eines Genehmigungsinhabers erbracht worden sind, ist das Auftragsverhältnis durch Vorlage der entsprechenden Aufträge nachzuweisen, wobei Angaben, die Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse enthalten, geschwärzt werden dürfen. Neugegründete Unternehmen haben nachzuweisen, dass die verantwortliche Person (s. Abschnitt E.IV.3 Nr. 2 der Bewerbungsbedingungen) innerhalb der letzten zehn Jahre bis zum Zeitpunkt der Angebotsabgabe mindestens für ein Jahr (in einem zusammenhängenden Zeitraum) für ein oder mehrere Verkehrsunternehmen in verantwortlicher Stellung tätig war, die Personenverkehrsleistungen im Linienverkehr erbracht haben.

Kriterium: Relevante Bildungs- und Berufsqualifikationen
Beschreibung: Nachweis der Fahrerlaubnis der Klasse D für das gesamte Fahrpersonal des Bewerbers, das zur Erfüllung der Leistungen eingesetzt wird.

Kriterium: Relevante Bildungs- und Berufsqualifikationen
Beschreibung: Nachweis der Fahrerlaubnis zur Fahrgastbeförderung (FzF/Personenbeförderungsschein) für das gesamte Fahrpersonal des Bewerbers, das zur Erfüllung der Leistungen eingesetzt wird.

Kriterium: Anteil der Unterauftragsvergabe
Beschreibung: Wenn ein Bieter beabsichtigt, Unteraufträge an Dritte zu vergeben, hat er in Anlage 1 zu den Bewerbungsbedingungen "Formblätter" im Formblatt 2 "Unteraufträge/Eignungsleihe") anzugeben, welche Leistungen an Unterauftragnehmer vergeben werden sollen. Der Auftraggeber kann verlangen, dass der Bieter den Namen eines vor-gesehenen Unterauftragnehmers angibt. Vorgesehene Unterauftragnehmer müssen mindestens die Eignungsanforderungen gemäß Abschnitt F.I Nr. 2 bis 14 der Bewerbungsbedingungen erfüllen. Darüber hinaus sind alle nach Abschnitt F.I Nr. 15 bis F.III der Bewerbungsbedingungen erforderlichen Eignungsanforderungen zu erfüllen, hinsichtlich derer die Unterbeauftragung erfolgen soll (soll der Unterauftragnehmer beispielsweise die zur Leistungserbringung benötigten Fahrzeuge zur Verfügung stellen, muss dieser nicht über Erfahrungen im Linienverkehr erfolgen). Auf Verlangen des AG hat der Bieter entsprechende Nachweise vorzulegen. Der Auftragnehmer darf Unterauftragnehmer zur Erbringung der vertraglichen Leistungen nur mit Zustimmung des Auftraggebers beauftragen (§ 13 Abs. 3 der Besonderen Vertragsbedingungen). Für bereits im Angebot oder auf Aufforderung der Vergabestelle vor Zuschlagserteilung benannte Unterauftragnehmer wird die Zustimmung zur Beauftragung bereits mit dem Zuschlag erteilt.
Informationen über die zweite Phase eines zweiphasigen Verfahrens:
Das Verfahren wird in mehreren aufeinanderfolgenden Phasen durchgeführt. In jeder Phase können einige Teilnehmer ausgeschlossen werden
5.1.10.
Zuschlagskriterien
Kriterium:
Art: Preis
Bezeichnung: Angebotspreis (Vergleichspreis)
Beschreibung: Der Angebotspreis ist im Angebotsschreiben (Kap. V der Vergabeunterlagen) je Los und Fahrzeugtyp in EUR je Fahrplankilometer anzugeben. Der Vergleichspreis errechnet sich je Los folgendermaßen: 1. Lose, in denen ein Fahrzeugtyp zum Einsatz kommt (Lose 3 und 6) Der Angebotspreis wird mit der Anzahl der Fahrplankilometer multipliziert (= Vergleichspreis). 2. Lose, in denen mehr als ein Fahrzeugtyp zum Einsatz kommt (Lose 1, 2, 4 und 5) Der Angebotspreis je Fahrzeugtyp wird mit der Anzahl der Fahrplankilometer für diesen Fahrzeugtyp multipliziert. Anschließend werden diese je Fahrzeugtyp entstandenen Werte addiert (= Vergleichspreis). Die Umrechnung des Vergleichspreises in Kostenpunkte erfolgt folgendermaßen: Das Angebot mit dem niedrigsten Vergleichspreis erhält die niedrigste Punktzahl (100 Punkte). Die übrigen Angebote erhalten für jedes Prozent, das ihr Angebot über dem niedrigsten Vergleichspreis liegt, einen zusätzlichen Punkt. Ist ein Angebot beispielsweise doppelt so teuer wie das niedrigste Angebot, erhält es 200 Punkte. Muss gerundet werden, findet das kaufmännische Runden Anwendung.
Kategorie des Festwert-Zuschlagskriteriums: Fester Wert (insgesamt)
Zuschlagskriterium — Zahl: 100,00
Kriterium:
Art: Qualität
Bezeichnung: Vertragsbedingungen
Beschreibung: Jedes Angebot erhält für die Vertragsbedingungen zunächst einen Aufschlag von 40 Punkten. Davon abgezogen werden sodann Punkte nach Maßgabe der nachstehenden Regelungen. Bewertet wird die Übereinstimmung mit bzw. Abweichung von den vom Auftraggeber vorgeschlagenen Vertragsbedingungen nach den Verhandlungen, max. 40 Punkte. Die Bewertung erfolgt anhand der nachstehenden Bewertungsstufen. 40 Punkte werden erzielt bei einer Bewertung des Angebots durch das Expertiseteam als sehr gut. Bei einer Bewertung des Angebots durch das Expertiseteam als mangelhaft erhält das Angebot 0 Punkte. Dazwischen erfolgt eine Interpolation. Beispiel: Bei der einer Bewertung des Angebots durch das Expertiseteam als befriedigend erhält das Angebot 20 Punkte. 40 Punkte = Bewertung des Expertiseteams als sehr gut 30 Punkte = Bewertung des Expertiseteams als gut 20 Punkte = Bewertung des Expertiseteams als befriedigend 10 Punkte = Bewertung des Expertiseteams als ausreichend 0 Punkte = Bewertung des Expertiseteams als mangelhaft Die Bewertung erfolgt durch mindestens zwei Vertretungspersonen des Auftraggebers unabhängig voneinander. Für die Punktvergabe ist der Durchschnitt der Bewertungen maßgeblich.
Kategorie des Festwert-Zuschlagskriteriums: Fester Wert (insgesamt)
Zuschlagskriterium — Zahl: 40,00
Kriterium:
Art: Qualität
Bezeichnung: Leistungsbeschreibung
Beschreibung: Jedes Angebot erhält für die Leistungsbeschreibung zunächst einen Aufschlag von 40 Punkten. Davon abgezogen werden sodann Punkte nach Maßgabe der nachstehenden Regelungen. Bewertet wird die Übereinstimmung mit bzw. Abweichung von der vom Auftraggeber vorgeschlagenen Leistungsbeschreibung nach den Verhandlungen, max. 40 Punkte. Die Bewertung erfolgt anhand der nachstehenden Bewertungsstufen. 40 Punkte werden erzielt bei einer Bewertung des Angebots durch das Expertiseteam als sehr gut. Bei einer Bewertung des Angebots durch das Expertiseteam als mangelhaft erhält das Angebot 0 Punkte. Dazwischen erfolgt eine Interpolation. Beispiel: Bei der einer Bewertung des Angebots durch das Expertiseteam als befriedigend erhält das Angebot 20 Punkte. 40 Punkte = Bewertung des Expertiseteams als sehr gut 30 Punkte = Bewertung des Expertiseteams als gut 20 Punkte = Bewertung des Expertiseteams als befriedigend 10 Punkte = Bewertung des Expertiseteams als ausreichend 0 Punkte = Bewertung des Expertiseteams als mangelhaft Die Bewertung erfolgt durch mindestens zwei Vertretungspersonen des Auftraggebers unabhängig voneinander. Für die Punktvergabe ist der Durchschnitt der Bewertungen maßgeblich. Gesamtwertung (betrifft alle Kriterien!) Für die Gesamtwertung werden die Punkte für den Angebotspreis (Vergleichspreis), die Punkte für die Vertragsbedingungen sowie die Punkte für die Leistungsbeschreibung addiert. Das Ergebnis ist die Gesamtpunktzahl. Den Zuschlag erhält das Angebot mit der niedrigsten Gesamtpunktzahl. Bei Gleichstand erhält das Angebot mit der niedrigsten Punktzahl für den Angebotspreis (Vergleichspreis) den Zuschlag. Führt dies nicht zu einem eindeutigen Ergebnis, entscheidet das Los.
Kategorie des Festwert-Zuschlagskriteriums: Fester Wert (insgesamt)
Zuschlagskriterium — Zahl: 40,00
5.1.11.
Auftragsunterlagen
Sprachen, in denen die Auftragsunterlagen offiziell verfügbar sind: Deutsch
Frist für die Anforderung zusätzlicher Informationen: 08/12/2025 23:59:59 (UTC+01:00) Mitteleuropäische Zeit, Westeuropäische Sommerzeit
Internetadresse der Auftragsunterlagen: https://www.dtvp.de/Satellite/notice/CXP4DHVMYQJ/documents
Ad-hoc-Kommunikationskanal:
5.1.12.
Bedingungen für die Auftragsvergabe
Verfahrensbedingungen:
Voraussichtliches Datum der Absendung der Aufforderungen zur Angebotseinreichung: 19/01/2026
Bedingungen für die Einreichung:
Elektronische Einreichung: Erforderlich
Adresse für die Einreichung: https://www.dtvp.de/Satellite/notice/CXP4DHVMYQJ
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch
Elektronischer Katalog: Nicht zulässig
Varianten: Nicht zulässig
Die Bieter können mehrere Angebote einreichen: Zulässig
Frist für den Eingang der Teilnahmeanträge: 15/12/2025 11:00:00 (UTC+01:00) Mitteleuropäische Zeit, Westeuropäische Sommerzeit
Informationen, die nach Ablauf der Einreichungsfrist ergänzt werden können:
Nach Ermessen des Käufers können einige fehlenden Bieterunterlagen nach Fristablauf nachgereicht werden.
Zusätzliche Informationen: Es gilt § 51 SektVO.
Auftragsbedingungen:
Die Auftragsausführung muss im Rahmen von Programmen für geschützte Beschäftigungsverhältnisse erfolgen: Nein
Bedingungen für die Ausführung des Auftrags: Siehe Vergabeunterlagen.
Elektronische Rechnungsstellung: Zulässig
Aufträge werden elektronisch erteilt: ja
Zahlungen werden elektronisch geleistet: ja
Finanzielle Vereinbarung: § 15 des Verkehrsvertrags (Besondere Vertragsbedingungen) lautet auszugsweise (Abs. 1): "Der AN erhält für die vertraglichen Leistungen eine Vergütung je Fahrzeugtyp und Fahrplankilometer. Mit dieser Vergütung sind sämtliche Kosten, die dem AN für die Leistungserbringung und die Erfüllung der Pflichten aus diesem Vertrag entstehen, abgegolten."
5.1.15.
Techniken
Rahmenvereinbarung:
Keine Rahmenvereinbarung
Informationen über das dynamische Beschaffungssystem:
Kein dynamisches Beschaffungssystem
Elektronische Auktion: nein
5.1.16.
Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung
Überprüfungsstelle: Ministerium für Wirtschaft, Infrastruktur, Tourismus und Arbeit MecklenburgVorpommern/Geschäftsstelle der Vergabekammern
Informationen über die Überprüfungsfristen: § 160 GWB lautet auszugsweise: "(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. [...] (3) Der Antrag ist unzulässig, soweit 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrages erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Abs. 2 bleibt unberührt, 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung genannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung genannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des AGs, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen,vergangen sind." Danach ist ein Nachprüfungsantrag insbesondere unzulässig, soweit - ein erkannter Verstoß gegen Vergabevorschriften gegenüber dem AG nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt wird (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 1 GWB) oder - der Nachprüfungsantrag nicht innerhalb von 15 Kalendertagen nach Eingang der Mitteilung der Vergabestelle, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, gestellt wird (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 4 GWB).
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt: NAHBUS Nordwestmecklenburg GmbH
Organisation, die Teilnahmeanträge entgegennimmt: NAHBUS Nordwestmecklenburg GmbH

8. Organisationen

8.1.
ORG-0001
Offizielle Bezeichnung: NAHBUS Nordwestmecklenburg GmbH
Registrierungsnummer: DE137437588
Postanschrift: Wismarsche Straße 155
Stadt: Grevesmühlen
Postleitzahl: 23936
Land, Gliederung (NUTS): Nordwestmecklenburg (DE80M)
Land: Deutschland
Kontaktperson: Herr Mario Freytag, kaufmännischer Leiter/Prokurist
Telefon: +49 3881 788848
Fax: +49 3881 788816
Rollen dieser Organisation:
Beschaffer
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt
Organisation, die Teilnahmeanträge entgegennimmt
8.1.
ORG-0002
Offizielle Bezeichnung: Ministerium für Wirtschaft, Infrastruktur, Tourismus und Arbeit MecklenburgVorpommern/Geschäftsstelle der Vergabekammern
Registrierungsnummer: VKMV-13-L50010000000-78
Postanschrift: Johannes-Stelling-Straße 14
Stadt: Schwerin
Postleitzahl: 19053
Land, Gliederung (NUTS): Schwerin, Kreisfreie Stadt (DE804)
Land: Deutschland
Telefon: +49 385 588 15164
Fax: +49 385 588 485 15817
Internetadresse: https://www.regierung-mv.de/
Rollen dieser Organisation:
Überprüfungsstelle
8.1.
ORG-0003
Offizielle Bezeichnung: Datenservice Öffentlicher Einkauf (in Verantwortung des Beschaffungsamts des BMI)
Registrierungsnummer: 0204:994-DOEVD-83
Stadt: Bonn
Postleitzahl: 53119
Land, Gliederung (NUTS): Bonn, Kreisfreie Stadt (DEA22)
Land: Deutschland
Telefon: +49228996100
Rollen dieser Organisation:
TED eSender

Informationen zur Bekanntmachung

Kennung/Fassung der Bekanntmachung: 85c5efc3-34e5-4107-a0dc-a99a4c5b21ec - 01
Formulartyp: Wettbewerb
Art der Bekanntmachung: Auftrags- oder Konzessionsbekanntmachung – Standardregelung
Unterart der Bekanntmachung: 17
Datum der Übermittlung der Bekanntmachung: 14/11/2025 16:49:53 (UTC+01:00) Mitteleuropäische Zeit, Westeuropäische Sommerzeit
Sprachen, in denen diese Bekanntmachung offiziell verfügbar ist: Deutsch
Veröffentlichungsnummer der Bekanntmachung: 763144-2025
ABl. S – Nummer der Ausgabe: 222/2025
Datum der Veröffentlichung: 18/11/2025