1.1. 
    
    
     Beschaffer
    
    
     Offizielle Bezeichnung: Verkehrsgesellschaft Vorpommern-Rügen mbH
    
    
    
     Rechtsform des Erwerbers: Öffentliches Unternehmen
    
    
     Tätigkeit des Auftraggebers: Städtische Eisenbahn-, Straßenbahn-, Oberleitungsbus- oder Busdienste
    
    
   
    
     2.1. 
    
    
     Verfahren
    
    
     Titel: VVR-Subunternehmerleistungen im straßengebundenen ÖPNV (Wegebahnen)
    
    
     Beschreibung: Gegenstand der Ausschreibung sind Subunternehmerleistungen im straßengebunden ÖPNV im Landkreis Vorpommern-Rügen mit Wegebahnen. Die Leistungen werden für den Zeitraum von 2 Jahren vom 01.01.2026 bis zum 31.12.2027 vergeben.
    
    
     Kennung des Verfahrens: 181e0288-42cb-49ae-8e04-76992d27c41f
    
    
     Verfahrensart: Offenes Verfahren
    
    
     Das Verfahren wird beschleunigt: nein
    
    
     
      2.1.1. 
     
     
      Zweck
     
     
      Art des Auftrags: Dienstleistungen
     
     
      Haupteinstufung (cpv): 60112000 Öffentlicher Verkehr (Straße)
     
     
    
     
      2.1.2. 
     
     
      Erfüllungsort
     
     
      Land, Gliederung (NUTS): Vorpommern-Rügen (DE80L)
     
     
      Land: Deutschland
     
     
    
     
      2.1.4. 
     
     
      Allgemeine Informationen
     
     
      Rechtsgrundlage: 
     
     
      Richtlinie 2014/25/EU
     
     
      sektvo - 
     
     
    
     
      2.1.6. 
     
     
      Ausschlussgründe
     
     
      Quellen der Ausschlussgründe: Bekanntmachung
     
     
      Verstoß gegen die in den rein innerstaatlichen Ausschlussgründen verankerten Verpflichtungen: : Es gelten die Ausschlussgründe der §§ 123, 124 GWB. Darüber hinaus berücksichtigt der Auftraggeber die §§ 19 Abs. 3 MiLoG, 21 Abs. 3 AEntG, 21 SchwarzArbG, 98c AufenthaltsG und 22 LkSG, nach denen Unternehmen von der Teilnahme an Wettbewerben zur Vergabe von öffentlichen Aufträgen ausgeschlossen werden können. Daneben ist nach Art. 5 k) VO (EU) Nr. 833/2014 i.d.F. des Art. 1 Ziff. 22 der VO (EU) 2023/1214 des Rates vom 23.06.2023 (nachfolgend VO (EU) Nr. 833/2014) die Vergabe von öffentlichen Aufträgen an Unternehmen, die ihren Sitz in Russland haben oder einen anderweitigen dortigen Bezug zu Russland aufweisen, angesichts der Handlungen Russlands, die die Lage in der Ukraine destabilisieren, seit dem 09.04.2022 verboten. Angebote von Bietern, die einen in Art. 5 k) VO (EU) Nr. 833/2014 genannten Bezug zu Russland aufweisen, werden daher vom Vergabeverfahren ausgeschlossen. Zu diesen Ausschlussgründen haben Bieter Erklärungen abzugeben. Hierfür haben die Bieter den Vergabeunterlagen beiliegenden Formblätter ausgefüllt mit dem Angebot einzureichen. Bei Bietergemeinschaften sind diese Erklärungen von jedem Mitglied der Bietergemeinschaft vorzulegen. Beruft sich ein Bieter zum Nachweis seiner wirtschaftlichen und finanziellen oder technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit auf einen Dritten, sind die Formblätter auch bezogen auf den Dritten auszufüllen, vom Dritten zu unterschreiben und dem Angebot beizufügen.
     
     
    
   
    
     5.1. 
    
    
     Los: LOT-0001
    
    
     Titel: Los 3 Wegebahn-Ortsverkehre auf Rügen
    
    
     Beschreibung: Die Linie 25 (Ortsverkehr Baabe und Sellin) ist gemäß § 42 PBefG als Linienverkehr genehmigt. Im Rahmen eines Pilotprojektes wird der Einsatz der Wegebahnen in einem Zeitraum von 2 Jahren erprobt. Über eine Fortführung für den gesamten Zeitraum der angedachten Vergabe wird nach einer Evaluation und Abstimmung mit der zuständigen Genehmigungsbehörde entschieden. Die Fahrten dienen grundsätzlich dem Jedermannverkehr und müssen mit Wegebahnen durchgeführt werden. Nur in Ausnahmefällen (z. B. Witterung) ist nach vorheriger Abstimmung mit dem Auftraggeber der Einsatz eines Kleinbusses möglich. Das ÖPNV-Angebot im Landkreis Vorpommern-Rügen wird neben der ganzjährigen Schülerbeförderung stark von einem hohen touristischen Fahrgastaufkommen in der Sommersaison entlang der Ostseeküste Rügens sowie auf der Halbinsel Fischland-Darß-Zingst geprägt. Diesem Umstand wird durch konstanten Ganzjahresfahrplan mit saisonalen Fahrplanverdichtungen und -erweiterungen sowie Zusatzangeboten in der Zeit von Mai bis Oktober Rechnung getragen. Der Fahrplanwechsel findet jährlich im Dezember statt, Fahrplananpassungen erfolgen zudem zum Schuljahresbeginn nach den Sommerferien.
    
    
     Interne Kennung: Los 3 Wegebahn-Ortsverkehre auf Rügen
    
    
     
      5.1.1. 
     
     
      Zweck
     
     
      Art des Auftrags: Dienstleistungen
     
     
      Haupteinstufung (cpv): 60112000 Öffentlicher Verkehr (Straße)
     
     
      Zusätzliche Einstufung (cpv): 60130000 Personensonderbeförderung (Straße)
     
     
      Optionen: 
      
       Beschreibung der Optionen: Der Auftraggeber hat die einseitige Option auf eine Verlängerung des Leistungserbringungszeitraums um zwei Jahre (d.h. bis zum 31.12.2029). Näheres regeln die Vergabeunterlagen.
      
      
     
    
     
      5.1.2. 
     
     
      Erfüllungsort
     
     
      Land, Gliederung (NUTS): Vorpommern-Rügen (DE80L)
     
     
      Land: Deutschland
     
     
    
     
      5.1.3. 
     
     
      Geschätzte Dauer
     
     
      Andere Laufzeit: Unbekannt
     
     
    
     
      5.1.4. 
     
     
      Verlängerung
     
     
      Maximale Verlängerungen: 1
     
     
    
     
      5.1.6. 
     
     
      Allgemeine Informationen
     
     
      Vorbehaltene Teilnahme: 
      
       Teilnahme ist nicht vorbehalten.
      
      
     
      Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesen: nein
     
     
      Diese Auftragsvergabe ist auch für kleine und mittlere Unternehmen (KMU) geeignet: ja
     
     
      Zusätzliche Informationen: #Besonders auch geeignet für:other-sme#
     
     
    
     
      5.1.7. 
     
     
      Strategische Auftragsvergabe
     
     
      Ziel der strategischen Auftragsvergabe: Keine strategische Beschaffung
     
     
      Die Auftragsvergabe fällt in den Anwendungsbereich der Richtlinie 2009/33/EG des Europäischen Parlaments und des Rates (Richtlinie zur Förderung sauberer Fahrzeuge — CVD))
      
       Die Rechtsgrundlage für CVD, um den anzuwendenden Typ von Vergabeverfahren festzulegen: Dienstleistungen der Personenbeförderung auf der Straße
      
      
     
    
     
      5.1.9. 
     
     
      Eignungskriterien
     
     
      Quellen der Auswahlkriterien: Bekanntmachung
     
     
      Kriterium: Andere wirtschaftliche oder finanzielle Anforderungen
      
       Beschreibung: Der Bieter hat durch eine Eigenerklärung zu erklären, dass er über wirtschaftliche Mittel im einem solchen Umfang verfügt, dass diese zur Erfüllung seiner laufenden finanziellen Verpflichtungen unter Einschluss derjenigen aus dem hiesigen Auftrag ausreichen werden und dass der Bieter dies im Falle einer eventuell in der Phase der Prüfung und Wertung der Angebote erfolgenden entsprechenden Anforderung des Auftraggebers durch Einreichung entsprechender Unterlagen im Sinne der Absätze 4 und 5 des § 45 VgV unverzüglich nachweisen kann. (Vgl. Vordruck 5, Ziffer 14). Die wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit ist als gewährleistet anzusehen, wenn nach der Einschätzung des Auftraggebers anzunehmen ist, dass der Bieter über die erforderlichen wirtschaftlichen und finanziellen Kapazitäten für seine laufenden finanziellen Verpflichtungen unter Einschluss derjenigen aus dem hiesigen Auftrag verfügt und ggf. auftretende Vorlaufkosten und Anlaufverluste aufgefangen werden können.
      
      
     
      Kriterium: Referenzen zu bestimmten Dienstleistungen
      
       Beschreibung: Der Bewerber gilt als technisch und beruflich leistungsfähig, wenn anzunehmen ist, dass er über die speziellen Sachkenntnisse und Erfahrungen verfügt, die zur Durchführung der hiesigen ÖPNV-Leistungen erforderlich sind und wenn zudem davon ausgegangen werden kann, dass er die Geschäfte eines Verkehrsunternehmers unter Beachtung der für die Personenbeförderung geltenden Vorschriften führen sowie die Allgemeinheit beim Betrieb der Verkehre vor Schäden und Gefahren bewahren wird und auch die sonstigen für ihn einschlägigen Rechtsvorschriften beachtet. Die Bieter haben zum Beleg ihrer technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit mit dem An-gebot auf Vordruck 4 in Teil D Referenzen über früher ausgeführte Dienstleistungen aus den letzten fünf Jahren vor dem Datum der Bekanntmachung dieses Verfahrens vorzulegen, die mit der im hiesigen Verfahren zu vergebenden Leistung vergleichbar sind. Mindestanforderungen: Es muss mindestens 1 Referenz vorgelegt werden, die den Betrieb einer Wegebahn zum Gegenstand hat! Im Falle der Abgabe eines Angebots durch eine Bietergemeinschaft ist es für die Beurteilung der technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit der Bietergemeinschaft ausreichend, wenn die Anforderungen in der Summe der Bietergemeinschaftsmitglieder erfüllt werden. Die technische und berufliche Leistungsfähigkeit eines Mitglieds / einzelner Mitglieder der Bietergemeinschaft reicht / reichen zur Annahme der Eignung der Bietergemeinschaft allerdings nur aus, wenn dieses Mitglied / diese Mitglieder nach der internen Arbeitsverteilung der Bietergemeinschaft für die Durchführung der fahrplanmäßigen Verkehrsleistungen zuständig sein soll / sollen und das Personal, das mit der über die mit den vorgelegten Referenzen erlangte Erfahrung verfügt, eingesetzt wird.
      
      
     
      Kriterium: Andere wirtschaftliche oder finanzielle Anforderungen
      
       Beschreibung: Bieter können sich zum Nachweis ihrer wirtschaftlichen und finanziellen sowie ihrer technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit auf die Kapazitäten Dritter berufen, wenn sie nachweisen, dass die für den Auftrag erforderlichen Mittel dem Bieter während der gesamten Vertragslaufzeit tatsächlich und unwiderruflich zur Verfügung stehen. Der Nachweis hierüber ist durch eine Vereinbarung mit dem Dritten, auf dessen Kapazitäten der Bieter sich beruft, oder durch eine Verpflichtungserklärung des Dritten zu erbringen, aus der hervorgeht, dass dem Bieter tatsächlich die für den Auftrag erforderlichen Mittel des Dritten zur Verfügung stehen werden (soweit die wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit in Rede steht) bzw. dass der Bieter tatsächlich über die Fachkunde und die Erfahrungen des Dritten verfügen kann (soweit es um die technische und berufliche Leistungsfähigkeit geht). Soweit sich ein Bieter im Hinblick auf die erforderliche berufliche Leistungsfähigkeit oder die einschlägige berufliche Erfahrung auf Kapazitäten Dritter beruft, muss in der Vereinbarung bzw. der Verpflichtungserklärung zudem geregelt sein, dass das Personal des Dritten, das über die mit den für diesen vorzulegenden Referenzen erlangte Erfahrung verfügt, bei der hiesigen Leistung eingesetzt wird. Die Vereinbarung bzw. die Verpflichtungserklärung darf von dem Dritten nicht einseitig aufgelöst/widerrufen werden können. Dies muss dem Wortlaut der Vereinbarung bzw. der Verpflichtungserklärung zu entnehmen sein. Wenn sich Bieter zum Nachweis ihrer wirtschaftlichen und finanziellen Leistungsfähigkeit auf die Kapazitäten Dritter berufen, hat sich der Dritte zudem zu Gunsten des Auftraggebers in einer gesonderten und ebenfalls unwiderruflichen Verpflichtungserklärung zu einer Haftung für die Auftragsausführung gemeinsam mit dem Bieter in dem Umfang bereit zu erklären, in dem er dem Bieter die für den Auftrag erforderlichen Mittel zur Verfügung stellt. Auch diese Erklärung ist dem Angebot beizufügen. Hat der Bieter sich zum Beleg seiner wirtschaftlichen und finanziellen oder seiner technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit auf diejenige eines Dritten berufen, überprüft der Auftraggeber im Rahmen der Eignungsprüfung, ob die Unternehmen, deren Kapazitäten der Bieter in Anspruch nehmen will, die entsprechenden Eignungskriterien erfüllen und ob Ausschlussgrün-de für diese Unternehmen vorliegen. Das eignungsverleihende Unternehmen hat daher die Vordrucke 5, 6 und 7 (Teil D), sowie Vordruck 4 im Fall der Eignungsleihe in Hinblick auf die berufliche Leistungsfähigkeit) ausgefüllt einzureichen. Erfüllt ein Unternehmen das entsprechende Eignungskriterium nicht oder liegen zwingende oder fakultative Ausschlussgründe im Sinne der §§ 123 und 124 GWB für dieses Unternehmen vor, hat der Bieter dieses Unternehmen innerhalb einer ihm hierfür vom Auftraggeber zu setzende Frist zu ersetzen.
      
      
     
    
     
      5.1.10. 
     
     
      Zuschlagskriterien
     
     
      Kriterium: 
      
       Art: Preis
      
      
       Beschreibung: Der Zuschlag wird auf das Angebot mit dem niedrigsten Wertungspreis erteilt.
      
      
     
    
     
      5.1.11. 
     
     
      Auftragsunterlagen
     
     
      Sprachen, in denen die Auftragsunterlagen offiziell verfügbar sind: Deutsch
     
     
      Frist für die Anforderung zusätzlicher Informationen: 06/11/2025
     
     
     
    
     
      5.1.12. 
     
     
      Bedingungen für die Auftragsvergabe
     
     
      Bedingungen für die Einreichung: 
      
       Elektronische Einreichung: Erforderlich
      
      
      
       Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch
      
      
       Elektronischer Katalog: Nicht zulässig
      
      
       Varianten: Nicht zulässig
      
      
       Die Bieter können mehrere Angebote einreichen: Nicht zulässig
      
      
       Frist für den Eingang der Angebote: 17/11/2025 12:00:00 (UTC+01:00) Mitteleuropäische Zeit, Westeuropäische Sommerzeit
      
      
       Frist, bis zu der das Angebot gültig sein muss: 35 Tage
      
      
     
      Informationen, die nach Ablauf der Einreichungsfrist ergänzt werden können: 
      
       Nach Ermessen des Käufers können alle fehlenden Bieterunterlagen nach Fristablauf nachgereicht werden.
      
      
       Zusätzliche Informationen: Der Auftraggeber kann Unterlagen nach Maßgabe des § 51 SektVO nachfordern.
      
      
     
      Informationen über die öffentliche Angebotsöffnung: 
      
       Eröffnungsdatum: 17/11/2025 12:00:00 (UTC+01:00) Mitteleuropäische Zeit, Westeuropäische Sommerzeit
      
      
     
      Auftragsbedingungen: 
      
       Die Auftragsausführung muss im Rahmen von Programmen für geschützte Beschäftigungsverhältnisse erfolgen: Nein
      
      
       Bedingungen für die Ausführung des Auftrags: Die Bieter müssen sich mit ihrem Angebot verpflichten, ihren Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmers ein Mindestentgelt und Mindestarbeitsbedingungen nach den einschlägigen repräsentativen Tarifverträgen zu garantieren. Ein entsprechender Vordruck ist in den Vergabeunterlagen vorgegeben.
      
      
       Finanzielle Vereinbarung: Die Finanzierungs- und Zahlungsbedingungen ergeben sich aus den Vergabeunterlagen.
      
      
     
    
     
      5.1.15. 
     
     
      Techniken
     
     
      Rahmenvereinbarung: 
      
       Keine Rahmenvereinbarung
      
      
     
      Informationen über das dynamische Beschaffungssystem: 
      
       Kein dynamisches Beschaffungssystem
      
      
     
      Elektronische Auktion: nein
     
     
    
     
      5.1.16. 
     
     
      Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung
     
     
      Überprüfungsstelle: Vergabekammer des Landes Mecklenburg-Vorpommern beim Ministerium für Wirtschaft, Infrastruktur, Tourismus und Arbeit
     
     
      Informationen über die Überprüfungsfristen: Vorschriften über die Einlegung von Rechtsbehelfen finden sich in den §§ 155 ff. GWB (Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen). Auf die Zulässigkeitsvoraussetzungen eines Nachprüfungsantrages zur Vergabekammer gemäß §§ 160 GWB wird hingewiesen, namentlich auf die Regelung des § 160 Abs. 3 GWB, die folgenden Wortlaut hat: „(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt, 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung genannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrages nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.“ Der Nachprüfungsantrag ist schriftlich bei der Vergabekammer einzureichen und unverzüglich zu begründen. Er soll ein bestimmtes Begehren enthalten (§ 161 GWB)
     
     
      Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt: Verkehrsgesellschaft Vorpommern-Rügen mbH
     
     
    
   
    
     8.1. 
    
    
     ORG-0001
    
    
     Offizielle Bezeichnung: Verkehrsgesellschaft Vorpommern-Rügen mbH
    
    
     Registrierungsnummer: t:038326600800
    
    
     Postanschrift: Zum Rauhen Berg 1
    
    
     Stadt: Grimmen
    
    
     Postleitzahl: 18507
    
    
     Land, Gliederung (NUTS): Vorpommern-Rügen (DE80L)
    
    
     Land: Deutschland
    
    
    
     Telefon: +49 38 326 600 800
    
    
     Rollen dieser Organisation: 
     
      Beschaffer
     
     
      Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt
     
     
    
   
    
     8.1. 
    
    
     ORG-0002
    
    
     Offizielle Bezeichnung: Vergabekammer des Landes Mecklenburg-Vorpommern beim Ministerium für Wirtschaft, Infrastruktur, Tourismus und Arbeit
    
    
     Registrierungsnummer: t:38558815164
    
    
     Postanschrift: Johannes-Stelling-Straße 14
    
    
     Stadt: Schwerin
    
    
     Postleitzahl: 19053
    
    
     Land, Gliederung (NUTS): Schwerin, Kreisfreie Stadt (DE804)
    
    
     Land: Deutschland
    
    
    
     Telefon: +49 385-588 15164
    
    
     Fax: +49 38558848515817
    
    
     Rollen dieser Organisation: 
     
      Überprüfungsstelle
     
     
    
   
    
     8.1. 
    
    
     ORG-0003
    
    
     Offizielle Bezeichnung: Datenservice Öffentlicher Einkauf (in Verantwortung des Beschaffungsamts des BMI)
    
    
     Registrierungsnummer: 0204:994-DOEVD-83
    
    
     Stadt: Bonn
    
    
     Postleitzahl: 53119
    
    
     Land, Gliederung (NUTS): Bonn, Kreisfreie Stadt (DEA22)
    
    
     Land: Deutschland
    
    
    
     Telefon: +49228996100
    
    
     Rollen dieser Organisation: 
     
      TED eSender
     
     
    
   
    
     Kennung/Fassung der Bekanntmachung: d65b89dd-8c63-4ea1-97e9-c9b5b48ac3b7  -  01
    
    
     Formulartyp: Wettbewerb
    
    
     Art der Bekanntmachung: Auftrags- oder Konzessionsbekanntmachung – Standardregelung
    
    
     Unterart der Bekanntmachung: 17
    
    
     Datum der Übermittlung der Bekanntmachung: 14/10/2025 22:10:38 (UTC+02:00) Osteuropäische Zeit, Mitteleuropäische Sommerzeit
    
    
     Sprachen, in denen diese Bekanntmachung offiziell verfügbar ist: Deutsch
    
    
     Veröffentlichungsnummer der Bekanntmachung: 682750-2025
    
    
     ABl. S – Nummer der Ausgabe: 199/2025
    
    
     Datum der Veröffentlichung: 16/10/2025