5.1.1.
Zweck
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Haupteinstufung (cpv): 71000000 Dienstleistungen von Architektur-, Konstruktions- und Ingenieurbüros und Prüfstellen
Zusätzliche Einstufung (cpv): 71200000 Dienstleistungen von Architekturbüros
Optionen:
Beschreibung der Optionen: Zunächst ist die Beauftragung der Leistungsphasen 1 bis 4 vorgesehen. Die Beauftragung der weiteren Grundleistungen bleibt der Auftraggeberin vorbehalten (einseitige Option). Der gestufte Abruf und die Erbringung weiterer Leistungsstufen bzw. -phasen (Lph. 5-9) hängt von der Sicherstellung der weiteren Finanzierung des Vorhabens ab (Fördermittelbeantragung). Die Erbringung der Planungsleistungen zu den Leistungsphasen 3 und 4 ist Grundlage für einen entsprechenden Förderantrag durch die Auftraggeberin.
5.1.2.
Erfüllungsort
Land, Gliederung (NUTS): Mecklenburgische Seenplatte (DE80J)
Land: Deutschland
5.1.3.
Geschätzte Dauer
Andere Laufzeit: Unbekannt
5.1.6.
Allgemeine Informationen
Vorbehaltene Teilnahme: Teilnahme ist nicht vorbehalten.
Auftragsvergabeprojekt ganz oder teilweise aus EU-Mitteln finanziert
Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesen: ja
Diese Auftragsvergabe ist auch für kleine und mittlere Unternehmen (KMU) geeignet: ja
Zusätzliche Informationen: #Besonders auch geeignet für:freelance#, #Besonders auch geeignet für:startup#, #Besonders auch geeignet für:other-sme#, #Besonders auch geeignet für:selbst#
5.1.7.
Strategische Auftragsvergabe
Ziel der strategischen Auftragsvergabe: Keine strategische Beschaffung
5.1.9.
Eignungskriterien
Quellen der Auswahlkriterien: Bekanntmachung
Kriterium: Referenzen zu bestimmten Dienstleistungen
Beschreibung: Mindestanforderung: 3 Referenzen für vom Büro realisierte, mit dem Vorhaben vergleichbare Leistungen - Vergleichbarkeit jeweils hinsichtlich Aufgabenstellung (Ähnlichkeit hinsichtlich der Art der Leistung), hinsichtlich technischen und organisatorischen Schwierigkeitsgrad und hinsichtlich Umfang der Leistung) - Kriterien fließen gleichermaßen in Bewertung ein - hierzu ist die Anlage Referenzblatt zu verwenden. Beschreibung: Die Angaben des Bewerbers müssen Folgendes enthalten: 1. Projektbeschreibung 2. Benennung und Einordnung Auftraggeber 3. Erbrachte Leistungen 4. Angaben zum Projektvolumen (€ in brutto) 5. Zeitraum der Leistungserbringung: innerhalb der letzten 10 Jahre. Mit jeder Referenz können maximal 100 Punkte erzielt werden. Im Rahmen des Teilnahmewettbewerbs können insgesamt maximal 500 Punkte vom Bewerber erzielt werden.
Anhand der Kriterien werden die Bewerber ausgewählt, die zur zweiten Phase des Verfahrens eingeladen werden sollen
Kriterium: Berufliche Risikohaftpflichtversicherung
Beschreibung: Angaben im Teilnahmeantrag zur Haftpflichtversicherung gemäß § 45 Abs. 1 Nr. 3 VgV (Mindestanforderung) Der Bieter erklärt, dass er eine oder mehrere Haftpflichtversicherung/en mit einer Mindestdeckungssumme i.H.v. 2.000.000,00 Euro für Sach- und Vermögensschäden je Schadensfall, 3-fach maximiert für alle Schadensfälle, die in Ausführung des zu schließenden Vertrages auftreten können, insbesondere die unten im Einzelnen genannten Versicherungsfälle, abgeschlossen hat oder vor Zuschlagserteilung abschließen und auf die Aufforderung des Auftraggebers hin vor der Zuschlagserteilung nachweisen wird. Er wird den /die Versicherer (Name, Anschrift, Ansprechpartner), die Policen-Nr. sowie – bei Personenverschiedenheit von Versicherungsnehmer und versicherter Person – den/die Versicherungsnehmer dem Auftraggeber auf dessen Aufforderung hin anzeigen und ist mit einer ggf. erfolgenden Überprüfung seiner Angaben im Rahmen dieses Vergabeverfahrens beim o.g. Versicherer unter Angabe der Policen-Nr. und ggf. des Versicherungsnehmers einverstanden. Insoweit entbindet er den/die Versicherer von seiner/ihrer Schweigepflicht gegenüber dem Auftraggeber für die Zwecke der Eignungsprüfung in diesem Vergabeverfahren. Wenn der Bieter bereits über die betreffende Versicherung verfügt, ist dem Teilnahmeantrag eine Kopie der Versicherungspolice sowie der aktuellen vereinbarten Allgemeinen Versicherungsbedingungen beizufügen. Wenn der Bieter noch nicht über die betreffende Versicherung verfügt, ist die hiermit abzugebende Eigenerklärung – vorerst – ausreichend.
Anhand der Kriterien werden die Bewerber ausgewählt, die zur zweiten Phase des Verfahrens eingeladen werden sollen
Kriterium: Eintragung in ein relevantes Berufsregister
Beschreibung: Erklärung im Teilnahmeantrag zur Eintragung in ein Handels- oder Berufsregister (zB berufsständische Kammer) sowie sonstige Existenznachweise (Nachweis in Kopie beifügen und nicht älter als drei Monate) - Mindestanforderung
Anhand der Kriterien werden die Bewerber ausgewählt, die zur zweiten Phase des Verfahrens eingeladen werden sollen
Kriterium: Durchschnittlicher Jahresumsatz
Beschreibung: Mindestanforderung: Erklärung im Teilnahmeantrag zum Umsatz der letzten 3 abgeschlossenen Jahre 2024, 2023, 2022 für vergleichbare Planungsleistungen (losspezifisch), gemittelt (Mindestanforderung) Im Hinblick auf dieses Kriterium sind maximal 25 Punkte erzielbar. Im Rahmen des Teilnahmewettbewerbs können insgesamt maximal 500 Punkte vom Bewerber erzielt werden.
Anhand der Kriterien werden die Bewerber ausgewählt, die zur zweiten Phase des Verfahrens eingeladen werden sollen
Kriterium: Durchschnittliche jährliche Belegschaft
Beschreibung: Mindestanforderung: Erklärung im Teilnahmeantrag zum jährlichen Mittel der beschäftigten Architekten / Ingenieure / Planer (Berufsträger) in den letzten 3 abgeschlossenen Jahre 2024, 2023, 2022 Im Hinblick auf dieses Kriterium sind maximal 50 Punkte erzielbar. Im Rahmen des Teilnahmewettbewerbs können insgesamt maximal 500 Punkte vom Bewerber erzielt werden.
Anhand der Kriterien werden die Bewerber ausgewählt, die zur zweiten Phase des Verfahrens eingeladen werden sollen
Kriterium: Durchschnittliche jährliche Belegschaft
Beschreibung: Mindestanforderung: Erklärung im Teilnahmeantrag zum Jährlichen Mittel der beschäftigten Mitarbeiter insgesamt unter Einschluss des Inhabers / GF in den letzten 3 abgeschlossenen Jahre 2024, 2023, 2022 Im Hinblick auf dieses Kriterium sind maximal 50 Punkte erzielbar. Im Rahmen des Teilnahmewettbewerbs können insgesamt maximal 500 Punkte vom Bewerber erzielt werden
Anhand der Kriterien werden die Bewerber ausgewählt, die zur zweiten Phase des Verfahrens eingeladen werden sollen
Kriterium: Techniker oder technische Stellen für die Qualitätskontrolle
Beschreibung: Mindestanforderung: Erklärung im Teilnahmeantrag zur Berufserfahrung des Projektleiters in Jahren Im Hinblick auf dieses Kriterium sind maximal 50 Punkte erzielbar. Im Rahmen des Teilnahmewettbewerbs können insgesamt maximal 500 Punkte vom Bewerber erzielt werden.
Anhand der Kriterien werden die Bewerber ausgewählt, die zur zweiten Phase des Verfahrens eingeladen werden sollen
Kriterium: Andere wirtschaftliche oder finanzielle Anforderungen
Beschreibung: Angaben zum unterzeichnenden Unternehmen im Teilnahmeantrag und Angabe zu den eingesetzten Projektbeteiligten im Teilnahmeantrag (Mindestanforderung)
Anhand der Kriterien werden die Bewerber ausgewählt, die zur zweiten Phase des Verfahrens eingeladen werden sollen
Kriterium: Allgemeiner Jahresumsatz
Beschreibung: Erklärung im Teilnahmeantrag zu den Umsätzen des Bewerbers gemäß § 45 Abs. 1 Nr. 1 VgV - Mindestanforderung Es sind die Umsatzerlöse i.S.d. § 277 Abs. 1 HGB der drei letzten abgeschlossenen Geschäftsjahre, gerechnet vom Datum der Absendung der EU- weiten Bekanntmachung, anzugeben unter Einschluss des Anteils bei gemeinsam mit anderen Unternehmen ausgeführten Leistungen. Beispiel: Bei einem Geschäftsjahr vom 1.1. bis zum 31.12. sind die Umsatzerlöse der Jahre 2022 bis 2024 anzugeben. Der Auftraggeber verlangt einen Mindestjahresumsatz von im Mittel EUR 100.000,00 (in Worten: zweihunderttausend). Erfüllt der Bewerber diese Vorgabe nicht, so wird der Teilnahmeantrag ausgeschlossen. Das Erreichen bzw. Nichterreichen des Mindestjahresumsatzes wird wie folgt ermittelt: Die angegebenen Umsatzerlöse werden addiert und sodann durch 3 dividiert. Bei Bewerbergemeinschaften werden die Umsatzerlöse der jeweiligen Mitglieder addiert. Bei einer Eignungsleihe in wirtschaftlich-finanzieller Hinsicht werden die Umsatzerlöse des Eignungsverleihers mit den Jahresumsätzen des jeweiligen Bewerbers addiert. Im Hinblick auf dieses Kriterium sind maximal 25 Punkte erzielbar. Im Rahmen des Teilnahmewettbewerbs können insgesamt maximal 500 Punkte vom Bewerber erzielt werden.
Anhand der Kriterien werden die Bewerber ausgewählt, die zur zweiten Phase des Verfahrens eingeladen werden sollen
Kriterium: Relevante Bildungs- und Berufsqualifikationen
Beschreibung: Berechtigung zum Führen der Berufsbezeichnung (Mindestanforderung): Der Bewerber muss nachweisen, dass mindestens ein Mitarbeitender seines Unternehmens einen der nachfolgend genannten Studienabschlüsse der vorweist: Hochschulabschluss Architektur / Bauingenieurwesen oder vergleichbar und Zulassungsnachweis (Kammerzulassung). Als Nachweis wird akzeptiert: Abschlusszeugnis in Kopie
Anhand der Kriterien werden die Bewerber ausgewählt, die zur zweiten Phase des Verfahrens eingeladen werden sollen
Kriterium: Andere wirtschaftliche oder finanzielle Anforderungen
Beschreibung: Mindestanforderung: Beizufügen ist die ausgefüllte und unterzeichnete Eigenerklärung zur Umsetzung von Artikel 5ki Absatz 3 der Verordnung (EU) 2022/576 des Rates vom 8. April 2022 (Russland-Sanktionen)
Anhand der Kriterien werden die Bewerber ausgewählt, die zur zweiten Phase des Verfahrens eingeladen werden sollen
Kriterium: Sicherheit bei der Verarbeitung, Speicherung und Übermittlung von klassifizierten Informationen
Beschreibung: Mindestanforderung: Beizufügen ist die ausgefüllte und unterzeichnete Eigenerklärung "Information nach Art. 13 und 14 Datenschutz-Grundverordnung der EU (DS-GVO) und Erklärung zum Datenschutz und zur Datensicherheit"
Anhand der Kriterien werden die Bewerber ausgewählt, die zur zweiten Phase des Verfahrens eingeladen werden sollen
Kriterium: Andere wirtschaftliche oder finanzielle Anforderungen
Beschreibung: Mindestanforderung: Beizufügen ist die ausgefüllte und unterzeichnete Eigenerklärung zu den GWB-Ausschlussgründen nach § 123, 124 GWB
Anhand der Kriterien werden die Bewerber ausgewählt, die zur zweiten Phase des Verfahrens eingeladen werden sollen
Kriterium: Andere wirtschaftliche oder finanzielle Anforderungen
Beschreibung: Mindestanforderung: Beizufügen ist die ausgefüllte und unterzeichnete "Eigenerklärung und Verpflichtungen des Unternehmens nach dem Tariftreue- und Vergabegesetz Mecklenburg-Vorpommern"
Anhand der Kriterien werden die Bewerber ausgewählt, die zur zweiten Phase des Verfahrens eingeladen werden sollen
Informationen über die zweite Phase eines zweiphasigen Verfahrens:
Mindestzahl der zur zweiten Phase des Verfahrens einzuladenden Bewerber: 3
Höchstzahl der zur zweiten Phase des Verfahrens einzuladenden Bewerber: 5
Das Verfahren wird in mehreren aufeinanderfolgenden Phasen durchgeführt. In jeder Phase können einige Teilnehmer ausgeschlossen werden
Der Erwerber behält sich das Recht vor, den Auftrag aufgrund der ursprünglichen Angebote ohne weitere Verhandlungen zu vergeben
5.1.10.
Zuschlagskriterien
Kriterium:
Art: Preis
Beschreibung: Der Zuschlag erfolgt auf das wirtschaftlich günstigste Angebot, d.h. das Angebot mit der höchsten Gesamtpunktzahl (= Summe der erreichten Punkte aus den 3 Zuschlagskriterien. Insgesamt können maximal 100 Punkte je Angebot erzielt werden. 40 Punkte entfallen davon auf den Preis (max. 40 Preispunkte) und je 30 Punkte auf die beiden einzureichenden Konzepte (maximal 30 Qualitätspunkte je Konzept). Maßgeblich für die Zuschlagserteilung ist zum einen der angebotene Brutto-Gesamtpreis, der alle auf Seiten des Auftragnehmers entstandenen Kosten abdecken soll. Es werden alle im Preisblatt benannten und gleichgewichteten Bestandteile addiert. Als Bestandteil im Preisblatt erfasst werden der Basishonorarsatz (inkl. etwaiger Abschlag oder Aufschlag), Nebenkostenpauschale, Stundensätze für Projektbeteiligte, etwaige Zuschläge (ggf. Umbauzuschlag). Das danach günstigste Angebot erhält 40 Punkte. Die Punkte für die übrigen Angebote werden mit bis zu zwei Stellen nach dem Komma dazu ins Verhältnis gesetzt (Lineare Interpolation ausgehend vom niedrigsten Angebotspreis).
Kategorie des Gewicht-Zuschlagskriteriums: Gewichtung (Punkte, genau)
Zuschlagskriterium — Zahl: 40,00
Kriterium:
Art: Qualität
Beschreibung: Der Zuschlag erfolgt auf das wirtschaftlich günstigste Angebot, d.h. das Angebot mit der höchsten Gesamtpunktzahl (= Summe der erreichten Punkte aus den 3 Zuschlagskriterien. Insgesamt können maximal 100 Punkte je Angebot erzielt werden. 40 Punkte entfallen davon auf den Preis (max. 40 Preispunkte) und je 30 Punkte auf die beiden einzureichenden Konzepte (maximal 30 Qualitätspunkte je Konzept). Einzureichendes Konzept 1 des Bieters zur Integration der Planungsziele bei der Umsetzung des Projektes unter Einhaltung der engen Terminvorgaben und Abstimmung mit dem Bauherren und Fördermittelgeber im Rahmen der Planung, Ausschreibung und des Bauprozesses Die Bewertungskriterien sind a. Zutreffende und fachkundige Erfassung der Planungsziele; b. Fundierte Benennung der Herausforderungen bei der Umsetzung dieser Planungsziele; c. Darstellung innovativer und zugleich realistischer Ideen zur Umsetzung dieser Planungsziele und d. Proaktive und professionelle Kommunikation mit dem Bauherren und Fördermittelgeber. Diese Kriterien fließen zu gleichen Anteilen in die Bewertung ein.
Kategorie des Gewicht-Zuschlagskriteriums: Gewichtung (Punkte, genau)
Zuschlagskriterium — Zahl: 30,00
Kriterium:
Art: Qualität
Beschreibung: Der Zuschlag erfolgt auf das wirtschaftlich günstigste Angebot, d.h. das Angebot mit der höchsten Gesamtpunktzahl (= Summe der Gesamtpunktzahlen aus den 3 Zuschlagskriterien. Insgesamt können maximal 100 Punkte je Angebot erzielt werden. 40 Punkte entfallen davon auf den Preis (max. 40 Preispunkte) und je 30 Punkte auf die beiden einzureichenden Konzepte (maximal 30 Qualitätspunkte je Konzept). Einzureichendes Konzept des Bieters: Darstellung der Organisation, zur Kommunikation und Herausforderungen für das Projektteams (maximal 5 Mitarbeiter). Die Bewertungskriterien sind: a. Zutreffende und fachkundige Erfassung der Planungsziele; b. Fundierte Benennung der Herausforderungen bei der Umsetzung dieser Planungsziele für das benannte Team; c. Darstellung innovativer und zugleich realistischer Ideen zur Umsetzung dieser Planungsziele und d. Proaktive und professionelle Kommunikation mit dem Bauherren und Fördermittelgeber. Diese Kriterien fließen zu gleichen Anteilen in die Bewertung ein.
Kategorie des Gewicht-Zuschlagskriteriums: Gewichtung (Punkte, genau)
Zuschlagskriterium — Zahl: 30,00
5.1.11.
Auftragsunterlagen
Sprachen, in denen die Auftragsunterlagen offiziell verfügbar sind: Deutsch
5.1.12.
Bedingungen für die Auftragsvergabe
Bedingungen für die Einreichung:
Elektronische Einreichung: Erforderlich
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch
Elektronischer Katalog: Nicht zulässig
Varianten: Nicht zulässig
Die Bieter können mehrere Angebote einreichen: Nicht zulässig
Frist für den Eingang der Teilnahmeanträge: 17/10/2025 12:00:00 (UTC+2) Osteuropäische Zeit, Mitteleuropäische Sommerzeit
Informationen, die nach Ablauf der Einreichungsfrist ergänzt werden können:
Nach Ermessen des Käufers können alle fehlenden Bieterunterlagen nach Fristablauf nachgereicht werden.
Zusätzliche Informationen: Es wird auf die Regelung in § 56 Abs. 2 - 5 VgV verwiesen.
Auftragsbedingungen:
Die Auftragsausführung muss im Rahmen von Programmen für geschützte Beschäftigungsverhältnisse erfolgen: Nein
Es ist eine Geheimhaltungsvereinbarung erforderlich: nein
Elektronische Rechnungsstellung: Zulässig
Aufträge werden elektronisch erteilt: nein
Zahlungen werden elektronisch geleistet: ja
Von einer Bietergemeinschaft, die den Zuschlag erhält, anzunehmende Rechtsform: BGB-Gesellschaft
5.1.15.
Techniken
Rahmenvereinbarung:
Keine Rahmenvereinbarung
Informationen über das dynamische Beschaffungssystem:
Kein dynamisches Beschaffungssystem
Elektronische Auktion: nein
5.1.16.
Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung
Überprüfungsstelle: Vergabekammern des Landes Mecklenburg-Vorpommern bei dem Ministerium für Wirtschaft, Infrastruktur, Tourismus und Arbeit
Informationen über die Überprüfungsfristen: Unternehmen haben gem. § 97 Abs. 6 GWB einen Anspruch auf Einhaltung der bieterschützenden Bestimmungen über das Vergabeverfahren gegenüber dem öffentlichen Auftraggeber. Sieht sich ein am Auftrag interessiertes Unternehmen durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften in seinen Rechten verletzt, ist der Verstoß innerhalb von 10 Kalendertagen ab Kenntniserlangung gegenüber dem Auftraggeber zu rügen (§ 160 Abs. 3S. 1 Nr. 1 GWB). Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, müssen spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung genannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabegegenüber dem Auftraggeber gerügt werden (§ 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 2 GWB). Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, müssen spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden (§ 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 3 GWB). Teilt der Auftraggeber dem Unternehmen mit, seiner Rüge nicht abhelfen zu wollen, so besteht die Möglichkeit, innerhalb von 15 Tagen nach Eingang der Mitteilung einen Antrag auf Nachprüfung bei der Vergabekammer Mecklenburg-Vorpommern zu stellen (§160 Abs. 3 S. 1 Nr. 4 GWB). Sind mehr als 15 Tage vergangen, so ist der Antrag insoweit unzulässig. Nach § 135 Abs. 2GWB kann die Unwirksamkeit nach § 135 Abs. 1 GWB nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als 6 Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Diese Geltendmachungsfrist verkürzt sich nach Maßgabe von § 135 Abs. 2 S. 2 GWB auf 30 Kalendertagenach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union. Das Zuschlagsverbot nach § 169 Abs. 1 GWB entfällt unter den Voraussetzungen des § 169 Abs. 4 S. 1 GWB; Unternehmen haben die Reaktionsmöglichkeit nach § 169 Abs. 4 S. 2 GWB (§ 169 Abs. 4 S. 1-3 GWB).