Deutschland – Personensonderbeförderung (Straße) – Landkreis Ludwigslust-Parchim - Durchführung der Freigestellten Beförderung von Schüler/-innen (FSV) mit und ohne Beeinträchtigungen

595778-2025 - Ergebnis
Deutschland – Personensonderbeförderung (Straße) – Landkreis Ludwigslust-Parchim - Durchführung der Freigestellten Beförderung von Schüler/-innen (FSV) mit und ohne Beeinträchtigungen
OJ S 175/2025 12/09/2025
Bekanntmachung vergebener Aufträge oder Zuschlagsbekanntmachung – Standardregelung
Dienstleistungen

1. Beschaffer

1.1.
Beschaffer
Offizielle Bezeichnung: Landkreis Ludwigslust-Parchim - Der Landrat
Rechtsform des Erwerbers: Lokale Gebietskörperschaft
Tätigkeit des öffentlichen Auftraggebers: Allgemeine öffentliche Verwaltung

2. Verfahren

2.1.
Verfahren
Titel: Landkreis Ludwigslust-Parchim - Durchführung der Freigestellten Beförderung von Schüler/-innen (FSV) mit und ohne Beeinträchtigungen
Beschreibung: Durchführung der Freigestellten Beförderung von Schüler/-innen (FSV) mit und ohne Beeinträchtigungen
Kennung des Verfahrens: 2fb8245e-bd16-49a7-831a-8b8f47a4be94
Interne Kennung: 2025020061
Verfahrensart: Offenes Verfahren
Das Verfahren wird beschleunigt: nein
2.1.1.
Zweck
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Haupteinstufung (cpv): 60130000 Personensonderbeförderung (Straße)
2.1.2.
Erfüllungsort
Land, Gliederung (NUTS): Ludwigslust-Parchim (DE80O)
Land: Deutschland
Zusätzliche Informationen: Die Beförderung erfolgt zu/von 7 Bildungseinrichtungen (mit teilweiser standörtlicher Übereinstimmung) überwiegend im Landkreis LUP im Bereich der Stadt Boizenburg, der Stadt Wittenburg, einer Zubringerleistung für das Gymnasiale Schulzentrum Dömitz und im Falle von 1 Schule auch darüber hinaus nach Lauenburg.
2.1.4.
Allgemeine Informationen
Zusätzliche Informationen: Bekanntmachungs-ID: CXSQYY6YTAQ5WX2E Nach der Anhörung durch die Vergabekammer wird die Vergabe in die in die Angebotsphase zurückversetzt. Die Vergabeunterlagen werden entsprechend angepasst und kurzfristig bereitgestellt. Aus technischen Gründen muss hierzu seitens der Vergabestelle ein neuer Projektraum vorbereitet werden.
Rechtsgrundlage:
Richtlinie 2014/24/EU
vgv -

5. Los

5.1.
Los: LOT-0001
Titel: Lauenburg spezial
Beschreibung: Die zu vergebende Gesamtleistung umfasst Leistungen der Freigestellten Beförderung von Schüler/-innen (FSV) mit und ohne Beeinträchtigungen gemäß §§ 4 und 6 der Schülerbeförderungssatzung des Landkreises Ludwigslust-Parchim (LUP) im Auftrag und in Aufgabenträgerschaft des Landkreises LUP in der Regel mit Fahrzeugen bis zu 8 Fahrgastsitzplätzen (Pkw, Großraumlimousine/Van, Kleinbus) Für die Beförderung von einer Person im Rollstuhl sitzend ist ein besonders ausgerüstetes Fahrzeug erforderlich. Der Gesamtumfang der zu vergebenden Beförderungsleistung beträgt zum Zeitpunkt der Vergabe ca. 106.900 Besetzt-km (Last-km) pro Schuljahr. Die Bezeichnung Besetzt-km steht für die kumulierte Länge der Fahrten von der Aufnahme des ersten zu befördernden Schülers bis zur letzten zu bedienenden Bildungseinrichtung (Hinfahrt) bzw. bei den Rückfahrten von der ersten zu bedienenden Bildungseinrichtung bis zum Ausstieg des letzten zu befördernden Schülers (Besetztfahrten). Nur diese Leistungen sind Gegen-stand der Ausschreibung, des zu vergebenden Auftrags und der Vertragsgestaltung. Der zusätzliche Auf-wand für die zur Erbringung dieser Leistungen erforderlichen Leerfahrten ist vom Bieter im Preisangebot für die beworbene Leistung zu berücksichtigen. Auch Kilometer, bei denen sich nur eine Begleitperson, aber kein/e Schüler/-in im Fahrzeug befindet, sind Leerkilometer. Bei den zum Redaktionsschluss der Schülerliste zu befördernden 45 Schüler/-innen handelt es sich um im Landkreis LUP wohnende Schüler/-innen des Primarbereichs und des Sekundarbereichs mit unterschiedlichen Arten und Graden der Beeinträchtigung und daraus folgenden Anforderungen an die Beförderung, einschließlich erforderlicher Hilfen beim Ein- und Ausstieg. In besonders genannten Fällen ist die Mitfahrt einer Begleitperson erforderlich. Gegenwärtig 25 % der genannten Schüler/-innen sind ohne Beeinträchtigung. Ihre Beförderung im FSV erfolgt aufgrund fehlender ÖPNV-Erschließung und kann auch nur Teils-trecken umfassen (Zu- und Abbringer zum/vom ÖPNV) Die Beförderung erfolgt zu/von 7 Bildungseinrichtungen (mit teilweiser standörtlicher Übereinstimmung) überwiegend im Landkreis LUP im Bereich der Stadt Boizenburg, der Stadt Wittenburg, einer Zubringerleistung für das Gymnasiale Schulzentrum Dömitz und im Falle von 1 Schule auch darüber hinaus nach Lauenburg. Die umfassten Beförderungen erfolgen als Freigestellte Verkehre. Sie sind selbst nicht genehmigungs-pflichtig. Es handelt sich ausschließlich um Beförderungen, für die wenigstens einer der folgenden in § 1 Nr. 4 unter den Buchstaben d, i bzw. g aufgelisteten Ausnahme-Tatbestände aus der Freistellungs-Verordnung zum PBefG zutrifft: - Beförderungen "durch oder für Schulträger zum und vom Unterricht"; - Beförderungen "durch oder für Kindergartenträger zwischen Wohnung und Kindergarten"; - Beförderungen von "körperlich, geistig oder seelisch behinderten Personen mit Kraftfahrzeugen zu und von Einrichtungen, die der Betreuung dieser Personen-kreise dienen". Der öffentliche Auftraggeber darf Dienstleistungsaufträge ausschließlich an zuverlässige und geeignete Unternehmer vergeben. Zudem gebietet die besondere Verantwortung des Auftraggebers für die Sicherheit der zu befördernden Personen die Prüfung der Zuverlässigkeit und Sachkenntnis der potenziellen Auftragnehmer. Diese ist - unabhängig von der Prüfung im Einzelfall - gegeben, wenn der Bieter eine gültige Erlaubnis nach dem Personenbeförderungsgesetz für Linien- oder Gelegenheitsverkehre sowie Sonderlinienverkehre mit Omnibussen oder den Verkehr mit Taxen oder Mietwagen oder für den Krankentransport außerhalb des Rettungsdienstes gemäß Rettungsdienstgesetz des Landes Mecklenburg-Vorpommern (RDG M-V) besitzt. Der Leistungszeitraum umfasst die Schuljahre 2025/2026 bis 2028/2029 (4 Schuljahre als Vertragsperioden). Der Auftraggeber hat eine einseitige Verlängerungsoption für zweimal ein weiteres Schuljahr. Die Leistung ist an Schultagen nach dem Schulferienkalender des Landes Mecklenburg-Vorpommern und für die Schule in Lauenburg nach dem Schulferienkalender des Landes Schleswig-Holstein zu erbringen. Danach hat das Schuljahr 2025/2026 176 Schultage in 38 (beginnenden bzw. endenden) Schulwochen im Land M-V und 173 Schultage in 37 (beginnenden bzw. endenden) Schulwochen im Land Schleswig-Holstein. Die Zahl der Fahrtage entspricht bei Fahrten ohne einschränkende Merkmale der Zahl der Schultage. Die konkreten Fahrtage (Verkehrstage) weichen in den einzelnen Schuljahren vom Durch-schnitt ab. Einschränkungen legen die Durchführung von Fahrten auf bestimmte Wochentage (maximal 4 Tage pro Schulwoche) oder auf die Tage des Beginns und/oder des Endes einer Schulwoche fest. Die Zahl der Fahrtage kann sich zwischen den Losen und innerhalb der Lose zwischen den Touren unter-scheiden, wenn Beförderungsleistungen an einzelnen Tagen unterschiedlich oder gar nicht zu erbringen sind. Die Kalkulation des Angebots hat auf die Verkehrstage des Schuljahres 2025/2026 zu erfolgen. Beförderungsleistungen an Ferientagen, z. B. zu/von Einrichtungen zur Betreuung von Schüler/-innen mit schweren Beeinträchtigungen sind nicht Bestandteil der Vergabe. Die ausgeschriebene Leistung ist in 7 Lose aufgeteilt.
Interne Kennung: 1
5.1.1.
Zweck
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Haupteinstufung (cpv): 60130000 Personensonderbeförderung (Straße)
5.1.2.
Erfüllungsort
Land, Gliederung (NUTS): Ludwigslust-Parchim (DE80O)
Land: Deutschland
Zusätzliche Informationen: Die Beförderung erfolgt zu/von 7 Bildungseinrichtungen (mit teilweiser standörtlicher Übereinstimmung) überwiegend im Landkreis LUP im Bereich der Stadt Boizenburg, der Stadt Wittenburg, einer Zubringerleistung für das Gymnasiale Schulzentrum Dömitz und im Falle von 1 Schule auch darüber hinaus nach Lauenburg.
5.1.3.
Geschätzte Dauer
Datum des Beginns: 01/09/2025
Enddatum der Laufzeit: 31/07/2029
5.1.4.
Verlängerung
Maximale Verlängerungen: 2
Weitere Informationen zur Verlängerung: Der Auftraggeber besitzt eine einseitige Verlängerungsoption um zweimal ein weiteres Schuljahr, deren Wahrnehmung spätestens 9 Monate vor Vertragsende schriftlich gegenüber dem Auftragnehmer zu erklären ist.
5.1.6.
Allgemeine Informationen
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesen: ja
5.1.7.
Strategische Auftragsvergabe
Ziel der strategischen Auftragsvergabe: Erfüllung sozialer Zielsetzungen
Beschreibung: - Erklärung zur Beachtung der ILO-Kernarbeitsnormen gem. § 13 TVgG M-V (Formular "Bietererklärungen_Stand 18.11.2024" Anlage 1) - Erklärung nach § 8 Absatz 1 Satz 1 TVgG M-V (Vergaberechtlicher Mindestlohn) und Erklärung nach § 9 Absatz 1 Satz 1 TVgG M-V (Nachunternehmen) (Formular "Erklärungen_Stand_August_2024") - Verpflichtungen des beauftragten Unternehmens nach Maßgabe von § 15 TVgG M-V (Kontrollen) und § 16 TVgG M-V (Sanktionen) (Formular "Verpflichtungen_Stand_August_2024")
Gefördertes soziales Ziel: Sonstiges
5.1.10.
Zuschlagskriterien
Kriterium:
Art: Preis
Bezeichnung: Preis
Beschreibung: Preis
Kategorie des Gewicht-Zuschlagskriteriums: Gewichtung (Punkte, genau)
Zuschlagskriterium — Zahl: 100,00
5.1.15.
Techniken
Rahmenvereinbarung:
Keine Rahmenvereinbarung
Informationen über das dynamische Beschaffungssystem:
Kein dynamisches Beschaffungssystem
Elektronische Auktion: nein
5.1.16.
Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung
Überprüfungsstelle: Vergabekammern des Landes Mecklenburg-Vorpommern bei dem Ministerium für Wirtschaft, Arbeit und Gesundheit
Informationen über die Überprüfungsfristen: Die Vergabekammer leitet gemäß § 160 Abs. 1 GWB ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. Der Antrag ist nach § 160 Abs. 3 GWB unzulässig, soweit: 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der nach § 134 Absatz 2 GWB bleibt unberührt, 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrages nach § 135 Absatz 1 Nummer 2 GWB. § 134 Absatz 1 Satz 2 GWB bleibt unberührt.
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt: Landkreis Ludwigslust-Parchim - Der Landrat
Beschaffungsdienstleister: KSM Kommunalservice Mecklenburg AöR - Zentrale Vergabestelle
5.1.
Los: LOT-0002
Titel: Boizenburg 1
Beschreibung: Die zu vergebende Gesamtleistung umfasst Leistungen der Freigestellten Beförderung von Schüler/-innen (FSV) mit und ohne Beeinträchtigungen gemäß §§ 4 und 6 der Schülerbeförderungssatzung des Landkreises Ludwigslust-Parchim (LUP) im Auftrag und in Aufgabenträgerschaft des Landkreises LUP in der Regel mit Fahrzeugen bis zu 8 Fahrgastsitzplätzen (Pkw, Großraumlimousine/Van, Kleinbus) Für die Beförderung von einer Person im Rollstuhl sitzend ist ein besonders ausgerüstetes Fahrzeug erforderlich. Der Gesamtumfang der zu vergebenden Beförderungsleistung beträgt zum Zeitpunkt der Vergabe ca. 106.900 Besetzt-km (Last-km) pro Schuljahr. Die Bezeichnung Besetzt-km steht für die kumulierte Länge der Fahrten von der Aufnahme des ersten zu befördernden Schülers bis zur letzten zu bedienenden Bildungseinrichtung (Hinfahrt) bzw. bei den Rückfahrten von der ersten zu bedienenden Bildungseinrichtung bis zum Ausstieg des letzten zu befördernden Schülers (Besetztfahrten). Nur diese Leistungen sind Gegen-stand der Ausschreibung, des zu vergebenden Auftrags und der Vertragsgestaltung. Der zusätzliche Auf-wand für die zur Erbringung dieser Leistungen erforderlichen Leerfahrten ist vom Bieter im Preisangebot für die beworbene Leistung zu berücksichtigen. Auch Kilometer, bei denen sich nur eine Begleitperson, aber kein/e Schüler/-in im Fahrzeug befindet, sind Leerkilometer. Bei den zum Redaktionsschluss der Schülerliste zu befördernden 45 Schüler/-innen handelt es sich um im Landkreis LUP wohnende Schüler/-innen des Primarbereichs und des Sekundarbereichs mit unterschiedlichen Arten und Graden der Beeinträchtigung und daraus folgenden Anforderungen an die Beförderung, einschließlich erforderlicher Hilfen beim Ein- und Ausstieg. In besonders genannten Fällen ist die Mitfahrt einer Begleitperson erforderlich. Gegenwärtig 25 % der genannten Schüler/-innen sind ohne Beeinträchtigung. Ihre Beförderung im FSV erfolgt aufgrund fehlender ÖPNV-Erschließung und kann auch nur Teils-trecken umfassen (Zu- und Abbringer zum/vom ÖPNV) Die Beförderung erfolgt zu/von 7 Bildungseinrichtungen (mit teilweiser standörtlicher Übereinstimmung) überwiegend im Landkreis LUP im Bereich der Stadt Boizenburg, der Stadt Wittenburg, einer Zubringerleistung für das Gymnasiale Schulzentrum Dömitz und im Falle von 1 Schule auch darüber hinaus nach Lauenburg. Die umfassten Beförderungen erfolgen als Freigestellte Verkehre. Sie sind selbst nicht genehmigungs-pflichtig. Es handelt sich ausschließlich um Beförderungen, für die wenigstens einer der folgenden in § 1 Nr. 4 unter den Buchstaben d, i bzw. g aufgelisteten Ausnahme-Tatbestände aus der Freistellungs-Verordnung zum PBefG zutrifft: - Beförderungen "durch oder für Schulträger zum und vom Unterricht"; - Beförderungen "durch oder für Kindergartenträger zwischen Wohnung und Kindergarten"; - Beförderungen von "körperlich, geistig oder seelisch behinderten Personen mit Kraftfahrzeugen zu und von Einrichtungen, die der Betreuung dieser Personen-kreise dienen". Der öffentliche Auftraggeber darf Dienstleistungsaufträge ausschließlich an zuverlässige und geeignete Unternehmer vergeben. Zudem gebietet die besondere Verantwortung des Auftraggebers für die Sicherheit der zu befördernden Personen die Prüfung der Zuverlässigkeit und Sachkenntnis der potenziellen Auftragnehmer. Diese ist - unabhängig von der Prüfung im Einzelfall - gegeben, wenn der Bieter eine gültige Erlaubnis nach dem Personenbeförderungsgesetz für Linien- oder Gelegenheitsverkehre sowie Sonderlinienverkehre mit Omnibussen oder den Verkehr mit Taxen oder Mietwagen oder für den Krankentransport außerhalb des Rettungsdienstes gemäß Rettungsdienstgesetz des Landes Mecklenburg-Vorpommern (RDG M-V) besitzt. Der Leistungszeitraum umfasst die Schuljahre 2025/2026 bis 2028/2029 (4 Schuljahre als Vertragsperioden). Der Auftraggeber hat eine einseitige Verlängerungsoption für zweimal ein weiteres Schuljahr. Die Leistung ist an Schultagen nach dem Schulferienkalender des Landes Mecklenburg-Vorpommern und für die Schule in Lauenburg nach dem Schulferienkalender des Landes Schleswig-Holstein zu erbringen. Danach hat das Schuljahr 2025/2026 176 Schultage in 38 (beginnenden bzw. endenden) Schulwochen im Land M-V und 173 Schultage in 37 (beginnenden bzw. endenden) Schulwochen im Land Schleswig-Holstein. Die Zahl der Fahrtage entspricht bei Fahrten ohne einschränkende Merkmale der Zahl der Schultage. Die konkreten Fahrtage (Verkehrstage) weichen in den einzelnen Schuljahren vom Durch-schnitt ab. Einschränkungen legen die Durchführung von Fahrten auf bestimmte Wochentage (maximal 4 Tage pro Schulwoche) oder auf die Tage des Beginns und/oder des Endes einer Schulwoche fest. Die Zahl der Fahrtage kann sich zwischen den Losen und innerhalb der Lose zwischen den Touren unter-scheiden, wenn Beförderungsleistungen an einzelnen Tagen unterschiedlich oder gar nicht zu erbringen sind. Die Kalkulation des Angebots hat auf die Verkehrstage des Schuljahres 2025/2026 zu erfolgen. Beförderungsleistungen an Ferientagen, z. B. zu/von Einrichtungen zur Betreuung von Schüler/-innen mit schweren Beeinträchtigungen sind nicht Bestandteil der Vergabe. Die ausgeschriebene Leistung ist in 7 Lose aufgeteilt.
Interne Kennung: 2
5.1.1.
Zweck
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Haupteinstufung (cpv): 60130000 Personensonderbeförderung (Straße)
5.1.2.
Erfüllungsort
Land, Gliederung (NUTS): Ludwigslust-Parchim (DE80O)
Land: Deutschland
Zusätzliche Informationen: Die Beförderung erfolgt zu/von 7 Bildungseinrichtungen (mit teilweiser standörtlicher Übereinstimmung) überwiegend im Landkreis LUP im Bereich der Stadt Boizenburg, der Stadt Wittenburg, einer Zubringerleistung für das Gymnasiale Schulzentrum Dömitz und im Falle von 1 Schule auch darüber hinaus nach Lauenburg.
5.1.3.
Geschätzte Dauer
Datum des Beginns: 01/09/2025
Enddatum der Laufzeit: 31/07/2029
5.1.4.
Verlängerung
Maximale Verlängerungen: 2
Weitere Informationen zur Verlängerung: Der Auftraggeber besitzt eine einseitige Verlängerungsoption um zweimal ein weiteres Schuljahr, deren Wahrnehmung spätestens 9 Monate vor Vertragsende schriftlich gegenüber dem Auftragnehmer zu erklären ist.
5.1.6.
Allgemeine Informationen
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesen: ja
5.1.7.
Strategische Auftragsvergabe
Ziel der strategischen Auftragsvergabe: Erfüllung sozialer Zielsetzungen
Beschreibung: - Erklärung zur Beachtung der ILO-Kernarbeitsnormen gem. § 13 TVgG M-V (Formular "Bietererklärungen_Stand 18.11.2024" Anlage 1) - Erklärung nach § 8 Absatz 1 Satz 1 TVgG M-V (Vergaberechtlicher Mindestlohn) und Erklärung nach § 9 Absatz 1 Satz 1 TVgG M-V (Nachunternehmen) (Formular "Erklärungen_Stand_August_2024") - Verpflichtungen des beauftragten Unternehmens nach Maßgabe von § 15 TVgG M-V (Kontrollen) und § 16 TVgG M-V (Sanktionen) (Formular "Verpflichtungen_Stand_August_2024")
Gefördertes soziales Ziel: Sonstiges
5.1.10.
Zuschlagskriterien
Kriterium:
Art: Preis
Bezeichnung: Preis
Beschreibung: Preis
Kategorie des Gewicht-Zuschlagskriteriums: Gewichtung (Punkte, genau)
Zuschlagskriterium — Zahl: 100,00
5.1.15.
Techniken
Rahmenvereinbarung:
Keine Rahmenvereinbarung
Informationen über das dynamische Beschaffungssystem:
Kein dynamisches Beschaffungssystem
Elektronische Auktion: nein
5.1.16.
Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung
Überprüfungsstelle: Vergabekammern des Landes Mecklenburg-Vorpommern bei dem Ministerium für Wirtschaft, Arbeit und Gesundheit
Informationen über die Überprüfungsfristen: Die Vergabekammer leitet gemäß § 160 Abs. 1 GWB ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. Der Antrag ist nach § 160 Abs. 3 GWB unzulässig, soweit: 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der nach § 134 Absatz 2 GWB bleibt unberührt, 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrages nach § 135 Absatz 1 Nummer 2 GWB. § 134 Absatz 1 Satz 2 GWB bleibt unberührt.
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt: Landkreis Ludwigslust-Parchim - Der Landrat
Beschaffungsdienstleister: KSM Kommunalservice Mecklenburg AöR - Zentrale Vergabestelle
5.1.
Los: LOT-0003
Titel: Boizenburg 2
Beschreibung: Die zu vergebende Gesamtleistung umfasst Leistungen der Freigestellten Beförderung von Schüler/-innen (FSV) mit und ohne Beeinträchtigungen gemäß §§ 4 und 6 der Schülerbeförderungssatzung des Landkreises Ludwigslust-Parchim (LUP) im Auftrag und in Aufgabenträgerschaft des Landkreises LUP in der Regel mit Fahrzeugen bis zu 8 Fahrgastsitzplätzen (Pkw, Großraumlimousine/Van, Kleinbus) Für die Beförderung von einer Person im Rollstuhl sitzend ist ein besonders ausgerüstetes Fahrzeug erforderlich. Der Gesamtumfang der zu vergebenden Beförderungsleistung beträgt zum Zeitpunkt der Vergabe ca. 106.900 Besetzt-km (Last-km) pro Schuljahr. Die Bezeichnung Besetzt-km steht für die kumulierte Länge der Fahrten von der Aufnahme des ersten zu befördernden Schülers bis zur letzten zu bedienenden Bildungseinrichtung (Hinfahrt) bzw. bei den Rückfahrten von der ersten zu bedienenden Bildungseinrichtung bis zum Ausstieg des letzten zu befördernden Schülers (Besetztfahrten). Nur diese Leistungen sind Gegen-stand der Ausschreibung, des zu vergebenden Auftrags und der Vertragsgestaltung. Der zusätzliche Auf-wand für die zur Erbringung dieser Leistungen erforderlichen Leerfahrten ist vom Bieter im Preisangebot für die beworbene Leistung zu berücksichtigen. Auch Kilometer, bei denen sich nur eine Begleitperson, aber kein/e Schüler/-in im Fahrzeug befindet, sind Leerkilometer. Bei den zum Redaktionsschluss der Schülerliste zu befördernden 45 Schüler/-innen handelt es sich um im Landkreis LUP wohnende Schüler/-innen des Primarbereichs und des Sekundarbereichs mit unterschiedlichen Arten und Graden der Beeinträchtigung und daraus folgenden Anforderungen an die Beförderung, einschließlich erforderlicher Hilfen beim Ein- und Ausstieg. In besonders genannten Fällen ist die Mitfahrt einer Begleitperson erforderlich. Gegenwärtig 25 % der genannten Schüler/-innen sind ohne Beeinträchtigung. Ihre Beförderung im FSV erfolgt aufgrund fehlender ÖPNV-Erschließung und kann auch nur Teils-trecken umfassen (Zu- und Abbringer zum/vom ÖPNV) Die Beförderung erfolgt zu/von 7 Bildungseinrichtungen (mit teilweiser standörtlicher Übereinstimmung) überwiegend im Landkreis LUP im Bereich der Stadt Boizenburg, der Stadt Wittenburg, einer Zubringerleistung für das Gymnasiale Schulzentrum Dömitz und im Falle von 1 Schule auch darüber hinaus nach Lauenburg. Die umfassten Beförderungen erfolgen als Freigestellte Verkehre. Sie sind selbst nicht genehmigungs-pflichtig. Es handelt sich ausschließlich um Beförderungen, für die wenigstens einer der folgenden in § 1 Nr. 4 unter den Buchstaben d, i bzw. g aufgelisteten Ausnahme-Tatbestände aus der Freistellungs-Verordnung zum PBefG zutrifft: - Beförderungen "durch oder für Schulträger zum und vom Unterricht"; - Beförderungen "durch oder für Kindergartenträger zwischen Wohnung und Kindergarten"; - Beförderungen von "körperlich, geistig oder seelisch behinderten Personen mit Kraftfahrzeugen zu und von Einrichtungen, die der Betreuung dieser Personen-kreise dienen". Der öffentliche Auftraggeber darf Dienstleistungsaufträge ausschließlich an zuverlässige und geeignete Unternehmer vergeben. Zudem gebietet die besondere Verantwortung des Auftraggebers für die Sicherheit der zu befördernden Personen die Prüfung der Zuverlässigkeit und Sachkenntnis der potenziellen Auftragnehmer. Diese ist - unabhängig von der Prüfung im Einzelfall - gegeben, wenn der Bieter eine gültige Erlaubnis nach dem Personenbeförderungsgesetz für Linien- oder Gelegenheitsverkehre sowie Sonderlinienverkehre mit Omnibussen oder den Verkehr mit Taxen oder Mietwagen oder für den Krankentransport außerhalb des Rettungsdienstes gemäß Rettungsdienstgesetz des Landes Mecklenburg-Vorpommern (RDG M-V) besitzt. Der Leistungszeitraum umfasst die Schuljahre 2025/2026 bis 2028/2029 (4 Schuljahre als Vertragsperioden). Der Auftraggeber hat eine einseitige Verlängerungsoption für zweimal ein weiteres Schuljahr. Die Leistung ist an Schultagen nach dem Schulferienkalender des Landes Mecklenburg-Vorpommern und für die Schule in Lauenburg nach dem Schulferienkalender des Landes Schleswig-Holstein zu erbringen. Danach hat das Schuljahr 2025/2026 176 Schultage in 38 (beginnenden bzw. endenden) Schulwochen im Land M-V und 173 Schultage in 37 (beginnenden bzw. endenden) Schulwochen im Land Schleswig-Holstein. Die Zahl der Fahrtage entspricht bei Fahrten ohne einschränkende Merkmale der Zahl der Schultage. Die konkreten Fahrtage (Verkehrstage) weichen in den einzelnen Schuljahren vom Durch-schnitt ab. Einschränkungen legen die Durchführung von Fahrten auf bestimmte Wochentage (maximal 4 Tage pro Schulwoche) oder auf die Tage des Beginns und/oder des Endes einer Schulwoche fest. Die Zahl der Fahrtage kann sich zwischen den Losen und innerhalb der Lose zwischen den Touren unter-scheiden, wenn Beförderungsleistungen an einzelnen Tagen unterschiedlich oder gar nicht zu erbringen sind. Die Kalkulation des Angebots hat auf die Verkehrstage des Schuljahres 2025/2026 zu erfolgen. Beförderungsleistungen an Ferientagen, z. B. zu/von Einrichtungen zur Betreuung von Schüler/-innen mit schweren Beeinträchtigungen sind nicht Bestandteil der Vergabe. Die ausgeschriebene Leistung ist in 7 Lose aufgeteilt.
Interne Kennung: 3
5.1.1.
Zweck
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Haupteinstufung (cpv): 60130000 Personensonderbeförderung (Straße)
5.1.2.
Erfüllungsort
Land, Gliederung (NUTS): Ludwigslust-Parchim (DE80O)
Land: Deutschland
Zusätzliche Informationen: Die Beförderung erfolgt zu/von 7 Bildungseinrichtungen (mit teilweiser standörtlicher Übereinstimmung) überwiegend im Landkreis LUP im Bereich der Stadt Boizenburg, der Stadt Wittenburg, einer Zubringerleistung für das Gymnasiale Schulzentrum Dömitz und im Falle von 1 Schule auch darüber hinaus nach Lauenburg.
5.1.3.
Geschätzte Dauer
Datum des Beginns: 01/09/2025
Enddatum der Laufzeit: 31/07/2029
5.1.4.
Verlängerung
Maximale Verlängerungen: 2
Weitere Informationen zur Verlängerung: Der Auftraggeber besitzt eine einseitige Verlängerungsoption um zweimal ein weiteres Schuljahr, deren Wahrnehmung spätestens 9 Monate vor Vertragsende schriftlich gegenüber dem Auftragnehmer zu erklären ist.
5.1.6.
Allgemeine Informationen
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesen: ja
5.1.7.
Strategische Auftragsvergabe
Ziel der strategischen Auftragsvergabe: Erfüllung sozialer Zielsetzungen
Beschreibung: - Erklärung zur Beachtung der ILO-Kernarbeitsnormen gem. § 13 TVgG M-V (Formular "Bietererklärungen_Stand 18.11.2024" Anlage 1) - Erklärung nach § 8 Absatz 1 Satz 1 TVgG M-V (Vergaberechtlicher Mindestlohn) und Erklärung nach § 9 Absatz 1 Satz 1 TVgG M-V (Nachunternehmen) (Formular "Erklärungen_Stand_August_2024") - Verpflichtungen des beauftragten Unternehmens nach Maßgabe von § 15 TVgG M-V (Kontrollen) und § 16 TVgG M-V (Sanktionen) (Formular "Verpflichtungen_Stand_August_2024")
Gefördertes soziales Ziel: Sonstiges
5.1.10.
Zuschlagskriterien
Kriterium:
Art: Preis
Bezeichnung: Preis
Beschreibung: Preis
Kategorie des Gewicht-Zuschlagskriteriums: Gewichtung (Punkte, genau)
Zuschlagskriterium — Zahl: 100,00
5.1.15.
Techniken
Rahmenvereinbarung:
Keine Rahmenvereinbarung
Informationen über das dynamische Beschaffungssystem:
Kein dynamisches Beschaffungssystem
Elektronische Auktion: nein
5.1.16.
Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung
Überprüfungsstelle: Vergabekammern des Landes Mecklenburg-Vorpommern bei dem Ministerium für Wirtschaft, Arbeit und Gesundheit
Informationen über die Überprüfungsfristen: Die Vergabekammer leitet gemäß § 160 Abs. 1 GWB ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. Der Antrag ist nach § 160 Abs. 3 GWB unzulässig, soweit: 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der nach § 134 Absatz 2 GWB bleibt unberührt, 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrages nach § 135 Absatz 1 Nummer 2 GWB. § 134 Absatz 1 Satz 2 GWB bleibt unberührt.
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt: Landkreis Ludwigslust-Parchim - Der Landrat
Beschaffungsdienstleister: KSM Kommunalservice Mecklenburg AöR - Zentrale Vergabestelle
5.1.
Los: LOT-0004
Titel: Zu-/Abbringer Vorderhagen
Beschreibung: Die zu vergebende Gesamtleistung umfasst Leistungen der Freigestellten Beförderung von Schüler/-innen (FSV) mit und ohne Beeinträchtigungen gemäß §§ 4 und 6 der Schülerbeförderungssatzung des Landkreises Ludwigslust-Parchim (LUP) im Auftrag und in Aufgabenträgerschaft des Landkreises LUP in der Regel mit Fahrzeugen bis zu 8 Fahrgastsitzplätzen (Pkw, Großraumlimousine/Van, Kleinbus) Für die Beförderung von einer Person im Rollstuhl sitzend ist ein besonders ausgerüstetes Fahrzeug erforderlich. Der Gesamtumfang der zu vergebenden Beförderungsleistung beträgt zum Zeitpunkt der Vergabe ca. 106.900 Besetzt-km (Last-km) pro Schuljahr. Die Bezeichnung Besetzt-km steht für die kumulierte Länge der Fahrten von der Aufnahme des ersten zu befördernden Schülers bis zur letzten zu bedienenden Bildungseinrichtung (Hinfahrt) bzw. bei den Rückfahrten von der ersten zu bedienenden Bildungseinrichtung bis zum Ausstieg des letzten zu befördernden Schülers (Besetztfahrten). Nur diese Leistungen sind Gegen-stand der Ausschreibung, des zu vergebenden Auftrags und der Vertragsgestaltung. Der zusätzliche Auf-wand für die zur Erbringung dieser Leistungen erforderlichen Leerfahrten ist vom Bieter im Preisangebot für die beworbene Leistung zu berücksichtigen. Auch Kilometer, bei denen sich nur eine Begleitperson, aber kein/e Schüler/-in im Fahrzeug befindet, sind Leerkilometer. Bei den zum Redaktionsschluss der Schülerliste zu befördernden 45 Schüler/-innen handelt es sich um im Landkreis LUP wohnende Schüler/-innen des Primarbereichs und des Sekundarbereichs mit unterschiedlichen Arten und Graden der Beeinträchtigung und daraus folgenden Anforderungen an die Beförderung, einschließlich erforderlicher Hilfen beim Ein- und Ausstieg. In besonders genannten Fällen ist die Mitfahrt einer Begleitperson erforderlich. Gegenwärtig 25 % der genannten Schüler/-innen sind ohne Beeinträchtigung. Ihre Beförderung im FSV erfolgt aufgrund fehlender ÖPNV-Erschließung und kann auch nur Teils-trecken umfassen (Zu- und Abbringer zum/vom ÖPNV) Die Beförderung erfolgt zu/von 7 Bildungseinrichtungen (mit teilweiser standörtlicher Übereinstimmung) überwiegend im Landkreis LUP im Bereich der Stadt Boizenburg, der Stadt Wittenburg, einer Zubringerleistung für das Gymnasiale Schulzentrum Dömitz und im Falle von 1 Schule auch darüber hinaus nach Lauenburg. Die umfassten Beförderungen erfolgen als Freigestellte Verkehre. Sie sind selbst nicht genehmigungs-pflichtig. Es handelt sich ausschließlich um Beförderungen, für die wenigstens einer der folgenden in § 1 Nr. 4 unter den Buchstaben d, i bzw. g aufgelisteten Ausnahme-Tatbestände aus der Freistellungs-Verordnung zum PBefG zutrifft: - Beförderungen "durch oder für Schulträger zum und vom Unterricht"; - Beförderungen "durch oder für Kindergartenträger zwischen Wohnung und Kindergarten"; - Beförderungen von "körperlich, geistig oder seelisch behinderten Personen mit Kraftfahrzeugen zu und von Einrichtungen, die der Betreuung dieser Personen-kreise dienen". Der öffentliche Auftraggeber darf Dienstleistungsaufträge ausschließlich an zuverlässige und geeignete Unternehmer vergeben. Zudem gebietet die besondere Verantwortung des Auftraggebers für die Sicherheit der zu befördernden Personen die Prüfung der Zuverlässigkeit und Sachkenntnis der potenziellen Auftragnehmer. Diese ist - unabhängig von der Prüfung im Einzelfall - gegeben, wenn der Bieter eine gültige Erlaubnis nach dem Personenbeförderungsgesetz für Linien- oder Gelegenheitsverkehre sowie Sonderlinienverkehre mit Omnibussen oder den Verkehr mit Taxen oder Mietwagen oder für den Krankentransport außerhalb des Rettungsdienstes gemäß Rettungsdienstgesetz des Landes Mecklenburg-Vorpommern (RDG M-V) besitzt. Der Leistungszeitraum umfasst die Schuljahre 2025/2026 bis 2028/2029 (4 Schuljahre als Vertragsperioden). Der Auftraggeber hat eine einseitige Verlängerungsoption für zweimal ein weiteres Schuljahr. Die Leistung ist an Schultagen nach dem Schulferienkalender des Landes Mecklenburg-Vorpommern und für die Schule in Lauenburg nach dem Schulferienkalender des Landes Schleswig-Holstein zu erbringen. Danach hat das Schuljahr 2025/2026 176 Schultage in 38 (beginnenden bzw. endenden) Schulwochen im Land M-V und 173 Schultage in 37 (beginnenden bzw. endenden) Schulwochen im Land Schleswig-Holstein. Die Zahl der Fahrtage entspricht bei Fahrten ohne einschränkende Merkmale der Zahl der Schultage. Die konkreten Fahrtage (Verkehrstage) weichen in den einzelnen Schuljahren vom Durch-schnitt ab. Einschränkungen legen die Durchführung von Fahrten auf bestimmte Wochentage (maximal 4 Tage pro Schulwoche) oder auf die Tage des Beginns und/oder des Endes einer Schulwoche fest. Die Zahl der Fahrtage kann sich zwischen den Losen und innerhalb der Lose zwischen den Touren unter-scheiden, wenn Beförderungsleistungen an einzelnen Tagen unterschiedlich oder gar nicht zu erbringen sind. Die Kalkulation des Angebots hat auf die Verkehrstage des Schuljahres 2025/2026 zu erfolgen. Beförderungsleistungen an Ferientagen, z. B. zu/von Einrichtungen zur Betreuung von Schüler/-innen mit schweren Beeinträchtigungen sind nicht Bestandteil der Vergabe. Die ausgeschriebene Leistung ist in 7 Lose aufgeteilt.
Interne Kennung: 4
5.1.1.
Zweck
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Haupteinstufung (cpv): 60130000 Personensonderbeförderung (Straße)
5.1.2.
Erfüllungsort
Land, Gliederung (NUTS): Ludwigslust-Parchim (DE80O)
Land: Deutschland
Zusätzliche Informationen: Die Beförderung erfolgt zu/von 7 Bildungseinrichtungen (mit teilweiser standörtlicher Übereinstimmung) überwiegend im Landkreis LUP im Bereich der Stadt Boizenburg, der Stadt Wittenburg, einer Zubringerleistung für das Gymnasiale Schulzentrum Dömitz und im Falle von 1 Schule auch darüber hinaus nach Lauenburg.
5.1.3.
Geschätzte Dauer
Datum des Beginns: 01/09/2025
Enddatum der Laufzeit: 31/07/2029
5.1.4.
Verlängerung
Maximale Verlängerungen: 2
Weitere Informationen zur Verlängerung: Der Auftraggeber besitzt eine einseitige Verlängerungsoption um zweimal ein weiteres Schuljahr, deren Wahrnehmung spätestens 9 Monate vor Vertragsende schriftlich gegenüber dem Auftragnehmer zu erklären ist.
5.1.6.
Allgemeine Informationen
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesen: ja
5.1.7.
Strategische Auftragsvergabe
Ziel der strategischen Auftragsvergabe: Erfüllung sozialer Zielsetzungen
Beschreibung: - Erklärung zur Beachtung der ILO-Kernarbeitsnormen gem. § 13 TVgG M-V (Formular "Bietererklärungen_Stand 18.11.2024" Anlage 1) - Erklärung nach § 8 Absatz 1 Satz 1 TVgG M-V (Vergaberechtlicher Mindestlohn) und Erklärung nach § 9 Absatz 1 Satz 1 TVgG M-V (Nachunternehmen) (Formular "Erklärungen_Stand_August_2024") - Verpflichtungen des beauftragten Unternehmens nach Maßgabe von § 15 TVgG M-V (Kontrollen) und § 16 TVgG M-V (Sanktionen) (Formular "Verpflichtungen_Stand_August_2024")
Gefördertes soziales Ziel: Sonstiges
5.1.10.
Zuschlagskriterien
Kriterium:
Art: Preis
Bezeichnung: Preis
Beschreibung: Preis
Kategorie des Gewicht-Zuschlagskriteriums: Gewichtung (Punkte, genau)
Zuschlagskriterium — Zahl: 100,00
5.1.15.
Techniken
Rahmenvereinbarung:
Keine Rahmenvereinbarung
Informationen über das dynamische Beschaffungssystem:
Kein dynamisches Beschaffungssystem
Elektronische Auktion: nein
5.1.16.
Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung
Überprüfungsstelle: Vergabekammern des Landes Mecklenburg-Vorpommern bei dem Ministerium für Wirtschaft, Arbeit und Gesundheit
Informationen über die Überprüfungsfristen: Die Vergabekammer leitet gemäß § 160 Abs. 1 GWB ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. Der Antrag ist nach § 160 Abs. 3 GWB unzulässig, soweit: 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der nach § 134 Absatz 2 GWB bleibt unberührt, 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrages nach § 135 Absatz 1 Nummer 2 GWB. § 134 Absatz 1 Satz 2 GWB bleibt unberührt.
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt: Landkreis Ludwigslust-Parchim - Der Landrat
Beschaffungsdienstleister: KSM Kommunalservice Mecklenburg AöR - Zentrale Vergabestelle
5.1.
Los: LOT-0005
Titel: Wittenburg 1
Beschreibung: Die zu vergebende Gesamtleistung umfasst Leistungen der Freigestellten Beförderung von Schüler/-innen (FSV) mit und ohne Beeinträchtigungen gemäß §§ 4 und 6 der Schülerbeförderungssatzung des Landkreises Ludwigslust-Parchim (LUP) im Auftrag und in Aufgabenträgerschaft des Landkreises LUP in der Regel mit Fahrzeugen bis zu 8 Fahrgastsitzplätzen (Pkw, Großraumlimousine/Van, Kleinbus) Für die Beförderung von einer Person im Rollstuhl sitzend ist ein besonders ausgerüstetes Fahrzeug erforderlich. Der Gesamtumfang der zu vergebenden Beförderungsleistung beträgt zum Zeitpunkt der Vergabe ca. 106.900 Besetzt-km (Last-km) pro Schuljahr. Die Bezeichnung Besetzt-km steht für die kumulierte Länge der Fahrten von der Aufnahme des ersten zu befördernden Schülers bis zur letzten zu bedienenden Bildungseinrichtung (Hinfahrt) bzw. bei den Rückfahrten von der ersten zu bedienenden Bildungseinrichtung bis zum Ausstieg des letzten zu befördernden Schülers (Besetztfahrten). Nur diese Leistungen sind Gegen-stand der Ausschreibung, des zu vergebenden Auftrags und der Vertragsgestaltung. Der zusätzliche Auf-wand für die zur Erbringung dieser Leistungen erforderlichen Leerfahrten ist vom Bieter im Preisangebot für die beworbene Leistung zu berücksichtigen. Auch Kilometer, bei denen sich nur eine Begleitperson, aber kein/e Schüler/-in im Fahrzeug befindet, sind Leerkilometer. Bei den zum Redaktionsschluss der Schülerliste zu befördernden 45 Schüler/-innen handelt es sich um im Landkreis LUP wohnende Schüler/-innen des Primarbereichs und des Sekundarbereichs mit unterschiedlichen Arten und Graden der Beeinträchtigung und daraus folgenden Anforderungen an die Beförderung, einschließlich erforderlicher Hilfen beim Ein- und Ausstieg. In besonders genannten Fällen ist die Mitfahrt einer Begleitperson erforderlich. Gegenwärtig 25 % der genannten Schüler/-innen sind ohne Beeinträchtigung. Ihre Beförderung im FSV erfolgt aufgrund fehlender ÖPNV-Erschließung und kann auch nur Teils-trecken umfassen (Zu- und Abbringer zum/vom ÖPNV) Die Beförderung erfolgt zu/von 7 Bildungseinrichtungen (mit teilweiser standörtlicher Übereinstimmung) überwiegend im Landkreis LUP im Bereich der Stadt Boizenburg, der Stadt Wittenburg, einer Zubringerleistung für das Gymnasiale Schulzentrum Dömitz und im Falle von 1 Schule auch darüber hinaus nach Lauenburg. Die umfassten Beförderungen erfolgen als Freigestellte Verkehre. Sie sind selbst nicht genehmigungs-pflichtig. Es handelt sich ausschließlich um Beförderungen, für die wenigstens einer der folgenden in § 1 Nr. 4 unter den Buchstaben d, i bzw. g aufgelisteten Ausnahme-Tatbestände aus der Freistellungs-Verordnung zum PBefG zutrifft: - Beförderungen "durch oder für Schulträger zum und vom Unterricht"; - Beförderungen "durch oder für Kindergartenträger zwischen Wohnung und Kindergarten"; - Beförderungen von "körperlich, geistig oder seelisch behinderten Personen mit Kraftfahrzeugen zu und von Einrichtungen, die der Betreuung dieser Personen-kreise dienen". Der öffentliche Auftraggeber darf Dienstleistungsaufträge ausschließlich an zuverlässige und geeignete Unternehmer vergeben. Zudem gebietet die besondere Verantwortung des Auftraggebers für die Sicherheit der zu befördernden Personen die Prüfung der Zuverlässigkeit und Sachkenntnis der potenziellen Auftragnehmer. Diese ist - unabhängig von der Prüfung im Einzelfall - gegeben, wenn der Bieter eine gültige Erlaubnis nach dem Personenbeförderungsgesetz für Linien- oder Gelegenheitsverkehre sowie Sonderlinienverkehre mit Omnibussen oder den Verkehr mit Taxen oder Mietwagen oder für den Krankentransport außerhalb des Rettungsdienstes gemäß Rettungsdienstgesetz des Landes Mecklenburg-Vorpommern (RDG M-V) besitzt. Der Leistungszeitraum umfasst die Schuljahre 2025/2026 bis 2028/2029 (4 Schuljahre als Vertragsperioden). Der Auftraggeber hat eine einseitige Verlängerungsoption für zweimal ein weiteres Schuljahr. Die Leistung ist an Schultagen nach dem Schulferienkalender des Landes Mecklenburg-Vorpommern und für die Schule in Lauenburg nach dem Schulferienkalender des Landes Schleswig-Holstein zu erbringen. Danach hat das Schuljahr 2025/2026 176 Schultage in 38 (beginnenden bzw. endenden) Schulwochen im Land M-V und 173 Schultage in 37 (beginnenden bzw. endenden) Schulwochen im Land Schleswig-Holstein. Die Zahl der Fahrtage entspricht bei Fahrten ohne einschränkende Merkmale der Zahl der Schultage. Die konkreten Fahrtage (Verkehrstage) weichen in den einzelnen Schuljahren vom Durch-schnitt ab. Einschränkungen legen die Durchführung von Fahrten auf bestimmte Wochentage (maximal 4 Tage pro Schulwoche) oder auf die Tage des Beginns und/oder des Endes einer Schulwoche fest. Die Zahl der Fahrtage kann sich zwischen den Losen und innerhalb der Lose zwischen den Touren unter-scheiden, wenn Beförderungsleistungen an einzelnen Tagen unterschiedlich oder gar nicht zu erbringen sind. Die Kalkulation des Angebots hat auf die Verkehrstage des Schuljahres 2025/2026 zu erfolgen. Beförderungsleistungen an Ferientagen, z. B. zu/von Einrichtungen zur Betreuung von Schüler/-innen mit schweren Beeinträchtigungen sind nicht Bestandteil der Vergabe. Die ausgeschriebene Leistung ist in 7 Lose aufgeteilt.
Interne Kennung: 5
5.1.1.
Zweck
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Haupteinstufung (cpv): 60130000 Personensonderbeförderung (Straße)
5.1.2.
Erfüllungsort
Land, Gliederung (NUTS): Ludwigslust-Parchim (DE80O)
Land: Deutschland
Zusätzliche Informationen: Die Beförderung erfolgt zu/von 7 Bildungseinrichtungen (mit teilweiser standörtlicher Übereinstimmung) überwiegend im Landkreis LUP im Bereich der Stadt Boizenburg, der Stadt Wittenburg, einer Zubringerleistung für das Gymnasiale Schulzentrum Dömitz und im Falle von 1 Schule auch darüber hinaus nach Lauenburg.
5.1.3.
Geschätzte Dauer
Datum des Beginns: 01/09/2025
Enddatum der Laufzeit: 31/07/2029
5.1.4.
Verlängerung
Maximale Verlängerungen: 2
Weitere Informationen zur Verlängerung: Der Auftraggeber besitzt eine einseitige Verlängerungsoption um zweimal ein weiteres Schuljahr, deren Wahrnehmung spätestens 9 Monate vor Vertragsende schriftlich gegenüber dem Auftragnehmer zu erklären ist.
5.1.6.
Allgemeine Informationen
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesen: ja
5.1.7.
Strategische Auftragsvergabe
Ziel der strategischen Auftragsvergabe: Erfüllung sozialer Zielsetzungen
Beschreibung: - Erklärung zur Beachtung der ILO-Kernarbeitsnormen gem. § 13 TVgG M-V (Formular "Bietererklärungen_Stand 18.11.2024" Anlage 1) - Erklärung nach § 8 Absatz 1 Satz 1 TVgG M-V (Vergaberechtlicher Mindestlohn) und Erklärung nach § 9 Absatz 1 Satz 1 TVgG M-V (Nachunternehmen) (Formular "Erklärungen_Stand_August_2024") - Verpflichtungen des beauftragten Unternehmens nach Maßgabe von § 15 TVgG M-V (Kontrollen) und § 16 TVgG M-V (Sanktionen) (Formular "Verpflichtungen_Stand_August_2024")
Gefördertes soziales Ziel: Sonstiges
5.1.10.
Zuschlagskriterien
Kriterium:
Art: Preis
Bezeichnung: Preis
Beschreibung: Preis
Kategorie des Gewicht-Zuschlagskriteriums: Gewichtung (Punkte, genau)
Zuschlagskriterium — Zahl: 100,00
5.1.15.
Techniken
Rahmenvereinbarung:
Keine Rahmenvereinbarung
Informationen über das dynamische Beschaffungssystem:
Kein dynamisches Beschaffungssystem
Elektronische Auktion: nein
5.1.16.
Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung
Überprüfungsstelle: Vergabekammern des Landes Mecklenburg-Vorpommern bei dem Ministerium für Wirtschaft, Arbeit und Gesundheit
Informationen über die Überprüfungsfristen: Die Vergabekammer leitet gemäß § 160 Abs. 1 GWB ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. Der Antrag ist nach § 160 Abs. 3 GWB unzulässig, soweit: 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der nach § 134 Absatz 2 GWB bleibt unberührt, 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrages nach § 135 Absatz 1 Nummer 2 GWB. § 134 Absatz 1 Satz 2 GWB bleibt unberührt.
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt: Landkreis Ludwigslust-Parchim - Der Landrat
Beschaffungsdienstleister: KSM Kommunalservice Mecklenburg AöR - Zentrale Vergabestelle
5.1.
Los: LOT-0006
Titel: Wittenburg 2
Beschreibung: Die zu vergebende Gesamtleistung umfasst Leistungen der Freigestellten Beförderung von Schüler/-innen (FSV) mit und ohne Beeinträchtigungen gemäß §§ 4 und 6 der Schülerbeförderungssatzung des Landkreises Ludwigslust-Parchim (LUP) im Auftrag und in Aufgabenträgerschaft des Landkreises LUP in der Regel mit Fahrzeugen bis zu 8 Fahrgastsitzplätzen (Pkw, Großraumlimousine/Van, Kleinbus) Für die Beförderung von einer Person im Rollstuhl sitzend ist ein besonders ausgerüstetes Fahrzeug erforderlich. Der Gesamtumfang der zu vergebenden Beförderungsleistung beträgt zum Zeitpunkt der Vergabe ca. 106.900 Besetzt-km (Last-km) pro Schuljahr. Die Bezeichnung Besetzt-km steht für die kumulierte Länge der Fahrten von der Aufnahme des ersten zu befördernden Schülers bis zur letzten zu bedienenden Bildungseinrichtung (Hinfahrt) bzw. bei den Rückfahrten von der ersten zu bedienenden Bildungseinrichtung bis zum Ausstieg des letzten zu befördernden Schülers (Besetztfahrten). Nur diese Leistungen sind Gegen-stand der Ausschreibung, des zu vergebenden Auftrags und der Vertragsgestaltung. Der zusätzliche Auf-wand für die zur Erbringung dieser Leistungen erforderlichen Leerfahrten ist vom Bieter im Preisangebot für die beworbene Leistung zu berücksichtigen. Auch Kilometer, bei denen sich nur eine Begleitperson, aber kein/e Schüler/-in im Fahrzeug befindet, sind Leerkilometer. Bei den zum Redaktionsschluss der Schülerliste zu befördernden 45 Schüler/-innen handelt es sich um im Landkreis LUP wohnende Schüler/-innen des Primarbereichs und des Sekundarbereichs mit unterschiedlichen Arten und Graden der Beeinträchtigung und daraus folgenden Anforderungen an die Beförderung, einschließlich erforderlicher Hilfen beim Ein- und Ausstieg. In besonders genannten Fällen ist die Mitfahrt einer Begleitperson erforderlich. Gegenwärtig 25 % der genannten Schüler/-innen sind ohne Beeinträchtigung. Ihre Beförderung im FSV erfolgt aufgrund fehlender ÖPNV-Erschließung und kann auch nur Teils-trecken umfassen (Zu- und Abbringer zum/vom ÖPNV) Die Beförderung erfolgt zu/von 7 Bildungseinrichtungen (mit teilweiser standörtlicher Übereinstimmung) überwiegend im Landkreis LUP im Bereich der Stadt Boizenburg, der Stadt Wittenburg, einer Zubringerleistung für das Gymnasiale Schulzentrum Dömitz und im Falle von 1 Schule auch darüber hinaus nach Lauenburg. Die umfassten Beförderungen erfolgen als Freigestellte Verkehre. Sie sind selbst nicht genehmigungs-pflichtig. Es handelt sich ausschließlich um Beförderungen, für die wenigstens einer der folgenden in § 1 Nr. 4 unter den Buchstaben d, i bzw. g aufgelisteten Ausnahme-Tatbestände aus der Freistellungs-Verordnung zum PBefG zutrifft: - Beförderungen "durch oder für Schulträger zum und vom Unterricht"; - Beförderungen "durch oder für Kindergartenträger zwischen Wohnung und Kindergarten"; - Beförderungen von "körperlich, geistig oder seelisch behinderten Personen mit Kraftfahrzeugen zu und von Einrichtungen, die der Betreuung dieser Personen-kreise dienen". Der öffentliche Auftraggeber darf Dienstleistungsaufträge ausschließlich an zuverlässige und geeignete Unternehmer vergeben. Zudem gebietet die besondere Verantwortung des Auftraggebers für die Sicherheit der zu befördernden Personen die Prüfung der Zuverlässigkeit und Sachkenntnis der potenziellen Auftragnehmer. Diese ist - unabhängig von der Prüfung im Einzelfall - gegeben, wenn der Bieter eine gültige Erlaubnis nach dem Personenbeförderungsgesetz für Linien- oder Gelegenheitsverkehre sowie Sonderlinienverkehre mit Omnibussen oder den Verkehr mit Taxen oder Mietwagen oder für den Krankentransport außerhalb des Rettungsdienstes gemäß Rettungsdienstgesetz des Landes Mecklenburg-Vorpommern (RDG M-V) besitzt. Der Leistungszeitraum umfasst die Schuljahre 2025/2026 bis 2028/2029 (4 Schuljahre als Vertragsperioden). Der Auftraggeber hat eine einseitige Verlängerungsoption für zweimal ein weiteres Schuljahr. Die Leistung ist an Schultagen nach dem Schulferienkalender des Landes Mecklenburg-Vorpommern und für die Schule in Lauenburg nach dem Schulferienkalender des Landes Schleswig-Holstein zu erbringen. Danach hat das Schuljahr 2025/2026 176 Schultage in 38 (beginnenden bzw. endenden) Schulwochen im Land M-V und 173 Schultage in 37 (beginnenden bzw. endenden) Schulwochen im Land Schleswig-Holstein. Die Zahl der Fahrtage entspricht bei Fahrten ohne einschränkende Merkmale der Zahl der Schultage. Die konkreten Fahrtage (Verkehrstage) weichen in den einzelnen Schuljahren vom Durch-schnitt ab. Einschränkungen legen die Durchführung von Fahrten auf bestimmte Wochentage (maximal 4 Tage pro Schulwoche) oder auf die Tage des Beginns und/oder des Endes einer Schulwoche fest. Die Zahl der Fahrtage kann sich zwischen den Losen und innerhalb der Lose zwischen den Touren unter-scheiden, wenn Beförderungsleistungen an einzelnen Tagen unterschiedlich oder gar nicht zu erbringen sind. Die Kalkulation des Angebots hat auf die Verkehrstage des Schuljahres 2025/2026 zu erfolgen. Beförderungsleistungen an Ferientagen, z. B. zu/von Einrichtungen zur Betreuung von Schüler/-innen mit schweren Beeinträchtigungen sind nicht Bestandteil der Vergabe. Die ausgeschriebene Leistung ist in 7 Lose aufgeteilt.
Interne Kennung: 6
5.1.1.
Zweck
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Haupteinstufung (cpv): 60130000 Personensonderbeförderung (Straße)
5.1.2.
Erfüllungsort
Land, Gliederung (NUTS): Ludwigslust-Parchim (DE80O)
Land: Deutschland
Zusätzliche Informationen: Die Beförderung erfolgt zu/von 7 Bildungseinrichtungen (mit teilweiser standörtlicher Übereinstimmung) überwiegend im Landkreis LUP im Bereich der Stadt Boizenburg, der Stadt Wittenburg, einer Zubringerleistung für das Gymnasiale Schulzentrum Dömitz und im Falle von 1 Schule auch darüber hinaus nach Lauenburg.
5.1.3.
Geschätzte Dauer
Datum des Beginns: 01/09/2025
Enddatum der Laufzeit: 31/07/2029
5.1.4.
Verlängerung
Maximale Verlängerungen: 2
Weitere Informationen zur Verlängerung: Der Auftraggeber besitzt eine einseitige Verlängerungsoption um zweimal ein weiteres Schuljahr, deren Wahrnehmung spätestens 9 Monate vor Vertragsende schriftlich gegenüber dem Auftragnehmer zu erklären ist.
5.1.6.
Allgemeine Informationen
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesen: ja
5.1.7.
Strategische Auftragsvergabe
Ziel der strategischen Auftragsvergabe: Erfüllung sozialer Zielsetzungen
Beschreibung: - Erklärung zur Beachtung der ILO-Kernarbeitsnormen gem. § 13 TVgG M-V (Formular "Bietererklärungen_Stand 18.11.2024" Anlage 1) - Erklärung nach § 8 Absatz 1 Satz 1 TVgG M-V (Vergaberechtlicher Mindestlohn) und Erklärung nach § 9 Absatz 1 Satz 1 TVgG M-V (Nachunternehmen) (Formular "Erklärungen_Stand_August_2024") - Verpflichtungen des beauftragten Unternehmens nach Maßgabe von § 15 TVgG M-V (Kontrollen) und § 16 TVgG M-V (Sanktionen) (Formular "Verpflichtungen_Stand_August_2024")
Gefördertes soziales Ziel: Sonstiges
5.1.10.
Zuschlagskriterien
Kriterium:
Art: Preis
Bezeichnung: Preis
Beschreibung: Preis
Kategorie des Gewicht-Zuschlagskriteriums: Gewichtung (Punkte, genau)
Zuschlagskriterium — Zahl: 100,00
5.1.15.
Techniken
Rahmenvereinbarung:
Keine Rahmenvereinbarung
Informationen über das dynamische Beschaffungssystem:
Kein dynamisches Beschaffungssystem
Elektronische Auktion: nein
5.1.16.
Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung
Überprüfungsstelle: Vergabekammern des Landes Mecklenburg-Vorpommern bei dem Ministerium für Wirtschaft, Arbeit und Gesundheit
Informationen über die Überprüfungsfristen: Die Vergabekammer leitet gemäß § 160 Abs. 1 GWB ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. Der Antrag ist nach § 160 Abs. 3 GWB unzulässig, soweit: 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der nach § 134 Absatz 2 GWB bleibt unberührt, 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrages nach § 135 Absatz 1 Nummer 2 GWB. § 134 Absatz 1 Satz 2 GWB bleibt unberührt.
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt: Landkreis Ludwigslust-Parchim - Der Landrat
Beschaffungsdienstleister: KSM Kommunalservice Mecklenburg AöR - Zentrale Vergabestelle
5.1.
Los: LOT-0007
Titel: Zu-/Abbringer Lübtheen
Beschreibung: Die zu vergebende Gesamtleistung umfasst Leistungen der Freigestellten Beförderung von Schüler/-innen (FSV) mit und ohne Beeinträchtigungen gemäß §§ 4 und 6 der Schülerbeförderungssatzung des Landkreises Ludwigslust-Parchim (LUP) im Auftrag und in Aufgabenträgerschaft des Landkreises LUP in der Regel mit Fahrzeugen bis zu 8 Fahrgastsitzplätzen (Pkw, Großraumlimousine/Van, Kleinbus) Für die Beförderung von einer Person im Rollstuhl sitzend ist ein besonders ausgerüstetes Fahrzeug erforderlich. Der Gesamtumfang der zu vergebenden Beförderungsleistung beträgt zum Zeitpunkt der Vergabe ca. 106.900 Besetzt-km (Last-km) pro Schuljahr. Die Bezeichnung Besetzt-km steht für die kumulierte Länge der Fahrten von der Aufnahme des ersten zu befördernden Schülers bis zur letzten zu bedienenden Bildungseinrichtung (Hinfahrt) bzw. bei den Rückfahrten von der ersten zu bedienenden Bildungseinrichtung bis zum Ausstieg des letzten zu befördernden Schülers (Besetztfahrten). Nur diese Leistungen sind Gegen-stand der Ausschreibung, des zu vergebenden Auftrags und der Vertragsgestaltung. Der zusätzliche Auf-wand für die zur Erbringung dieser Leistungen erforderlichen Leerfahrten ist vom Bieter im Preisangebot für die beworbene Leistung zu berücksichtigen. Auch Kilometer, bei denen sich nur eine Begleitperson, aber kein/e Schüler/-in im Fahrzeug befindet, sind Leerkilometer. Bei den zum Redaktionsschluss der Schülerliste zu befördernden 45 Schüler/-innen handelt es sich um im Landkreis LUP wohnende Schüler/-innen des Primarbereichs und des Sekundarbereichs mit unterschiedlichen Arten und Graden der Beeinträchtigung und daraus folgenden Anforderungen an die Beförderung, einschließlich erforderlicher Hilfen beim Ein- und Ausstieg. In besonders genannten Fällen ist die Mitfahrt einer Begleitperson erforderlich. Gegenwärtig 25 % der genannten Schüler/-innen sind ohne Beeinträchtigung. Ihre Beförderung im FSV erfolgt aufgrund fehlender ÖPNV-Erschließung und kann auch nur Teils-trecken umfassen (Zu- und Abbringer zum/vom ÖPNV) Die Beförderung erfolgt zu/von 7 Bildungseinrichtungen (mit teilweiser standörtlicher Übereinstimmung) überwiegend im Landkreis LUP im Bereich der Stadt Boizenburg, der Stadt Wittenburg, einer Zubringerleistung für das Gymnasiale Schulzentrum Dömitz und im Falle von 1 Schule auch darüber hinaus nach Lauenburg. Die umfassten Beförderungen erfolgen als Freigestellte Verkehre. Sie sind selbst nicht genehmigungs-pflichtig. Es handelt sich ausschließlich um Beförderungen, für die wenigstens einer der folgenden in § 1 Nr. 4 unter den Buchstaben d, i bzw. g aufgelisteten Ausnahme-Tatbestände aus der Freistellungs-Verordnung zum PBefG zutrifft: - Beförderungen "durch oder für Schulträger zum und vom Unterricht"; - Beförderungen "durch oder für Kindergartenträger zwischen Wohnung und Kindergarten"; - Beförderungen von "körperlich, geistig oder seelisch behinderten Personen mit Kraftfahrzeugen zu und von Einrichtungen, die der Betreuung dieser Personen-kreise dienen". Der öffentliche Auftraggeber darf Dienstleistungsaufträge ausschließlich an zuverlässige und geeignete Unternehmer vergeben. Zudem gebietet die besondere Verantwortung des Auftraggebers für die Sicherheit der zu befördernden Personen die Prüfung der Zuverlässigkeit und Sachkenntnis der potenziellen Auftragnehmer. Diese ist - unabhängig von der Prüfung im Einzelfall - gegeben, wenn der Bieter eine gültige Erlaubnis nach dem Personenbeförderungsgesetz für Linien- oder Gelegenheitsverkehre sowie Sonderlinienverkehre mit Omnibussen oder den Verkehr mit Taxen oder Mietwagen oder für den Krankentransport außerhalb des Rettungsdienstes gemäß Rettungsdienstgesetz des Landes Mecklenburg-Vorpommern (RDG M-V) besitzt. Der Leistungszeitraum umfasst die Schuljahre 2025/2026 bis 2028/2029 (4 Schuljahre als Vertragsperioden). Der Auftraggeber hat eine einseitige Verlängerungsoption für zweimal ein weiteres Schuljahr. Die Leistung ist an Schultagen nach dem Schulferienkalender des Landes Mecklenburg-Vorpommern und für die Schule in Lauenburg nach dem Schulferienkalender des Landes Schleswig-Holstein zu erbringen. Danach hat das Schuljahr 2025/2026 176 Schultage in 38 (beginnenden bzw. endenden) Schulwochen im Land M-V und 173 Schultage in 37 (beginnenden bzw. endenden) Schulwochen im Land Schleswig-Holstein. Die Zahl der Fahrtage entspricht bei Fahrten ohne einschränkende Merkmale der Zahl der Schultage. Die konkreten Fahrtage (Verkehrstage) weichen in den einzelnen Schuljahren vom Durch-schnitt ab. Einschränkungen legen die Durchführung von Fahrten auf bestimmte Wochentage (maximal 4 Tage pro Schulwoche) oder auf die Tage des Beginns und/oder des Endes einer Schulwoche fest. Die Zahl der Fahrtage kann sich zwischen den Losen und innerhalb der Lose zwischen den Touren unter-scheiden, wenn Beförderungsleistungen an einzelnen Tagen unterschiedlich oder gar nicht zu erbringen sind. Die Kalkulation des Angebots hat auf die Verkehrstage des Schuljahres 2025/2026 zu erfolgen. Beförderungsleistungen an Ferientagen, z. B. zu/von Einrichtungen zur Betreuung von Schüler/-innen mit schweren Beeinträchtigungen sind nicht Bestandteil der Vergabe. Die ausgeschriebene Leistung ist in 7 Lose aufgeteilt.
Interne Kennung: 7
5.1.1.
Zweck
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Haupteinstufung (cpv): 60130000 Personensonderbeförderung (Straße)
5.1.2.
Erfüllungsort
Land, Gliederung (NUTS): Ludwigslust-Parchim (DE80O)
Land: Deutschland
Zusätzliche Informationen: Die Beförderung erfolgt zu/von 7 Bildungseinrichtungen (mit teilweiser standörtlicher Übereinstimmung) überwiegend im Landkreis LUP im Bereich der Stadt Boizenburg, der Stadt Wittenburg, einer Zubringerleistung für das Gymnasiale Schulzentrum Dömitz und im Falle von 1 Schule auch darüber hinaus nach Lauenburg.
5.1.3.
Geschätzte Dauer
Datum des Beginns: 01/09/2025
Enddatum der Laufzeit: 31/07/2029
5.1.4.
Verlängerung
Maximale Verlängerungen: 2
Weitere Informationen zur Verlängerung: Der Auftraggeber besitzt eine einseitige Verlängerungsoption um zweimal ein weiteres Schuljahr, deren Wahrnehmung spätestens 9 Monate vor Vertragsende schriftlich gegenüber dem Auftragnehmer zu erklären ist.
5.1.6.
Allgemeine Informationen
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesen: ja
5.1.7.
Strategische Auftragsvergabe
Ziel der strategischen Auftragsvergabe: Erfüllung sozialer Zielsetzungen
Beschreibung: - Erklärung zur Beachtung der ILO-Kernarbeitsnormen gem. § 13 TVgG M-V (Formular "Bietererklärungen_Stand 18.11.2024" Anlage 1) - Erklärung nach § 8 Absatz 1 Satz 1 TVgG M-V (Vergaberechtlicher Mindestlohn) und Erklärung nach § 9 Absatz 1 Satz 1 TVgG M-V (Nachunternehmen) (Formular "Erklärungen_Stand_August_2024") - Verpflichtungen des beauftragten Unternehmens nach Maßgabe von § 15 TVgG M-V (Kontrollen) und § 16 TVgG M-V (Sanktionen) (Formular "Verpflichtungen_Stand_August_2024")
Gefördertes soziales Ziel: Sonstiges
5.1.10.
Zuschlagskriterien
Kriterium:
Art: Preis
Bezeichnung: Preis
Beschreibung: Preis
Kategorie des Gewicht-Zuschlagskriteriums: Gewichtung (Punkte, genau)
Zuschlagskriterium — Zahl: 100,00
5.1.15.
Techniken
Rahmenvereinbarung:
Keine Rahmenvereinbarung
Informationen über das dynamische Beschaffungssystem:
Kein dynamisches Beschaffungssystem
Elektronische Auktion: nein
5.1.16.
Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung
Überprüfungsstelle: Vergabekammern des Landes Mecklenburg-Vorpommern bei dem Ministerium für Wirtschaft, Arbeit und Gesundheit
Informationen über die Überprüfungsfristen: Die Vergabekammer leitet gemäß § 160 Abs. 1 GWB ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. Der Antrag ist nach § 160 Abs. 3 GWB unzulässig, soweit: 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der nach § 134 Absatz 2 GWB bleibt unberührt, 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrages nach § 135 Absatz 1 Nummer 2 GWB. § 134 Absatz 1 Satz 2 GWB bleibt unberührt.
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt: Landkreis Ludwigslust-Parchim - Der Landrat
Beschaffungsdienstleister: KSM Kommunalservice Mecklenburg AöR - Zentrale Vergabestelle

6. Ergebnisse

6.1.
Ergebnis, Los-– Kennung: LOT-0006
Status der Preisträgerauswahl: Es wurde kein Wettbewerbsgewinner ermittelt, und der Wettbewerb ist abgeschlossen.
Grund, warum kein Gewinner ausgewählt wurde: Sonstiges
6.1.4.
Statistische Informationen:
Eingegangene Angebote oder Teilnahmeanträge:
Art der eingegangenen Einreichungen: Angebote
Anzahl der eingegangenen Angebote oder Teilnahmeanträge: 3
6.1.
Ergebnis, Los-– Kennung: LOT-0002
Status der Preisträgerauswahl: Es wurde kein Wettbewerbsgewinner ermittelt, und der Wettbewerb ist abgeschlossen.
Grund, warum kein Gewinner ausgewählt wurde: Sonstiges
6.1.4.
Statistische Informationen:
Eingegangene Angebote oder Teilnahmeanträge:
Art der eingegangenen Einreichungen: Angebote
Anzahl der eingegangenen Angebote oder Teilnahmeanträge: 1
6.1.
Ergebnis, Los-– Kennung: LOT-0003
Status der Preisträgerauswahl: Es wurde kein Wettbewerbsgewinner ermittelt, und der Wettbewerb ist abgeschlossen.
Grund, warum kein Gewinner ausgewählt wurde: Sonstiges
6.1.4.
Statistische Informationen:
Eingegangene Angebote oder Teilnahmeanträge:
Art der eingegangenen Einreichungen: Angebote
Anzahl der eingegangenen Angebote oder Teilnahmeanträge: 1
6.1.
Ergebnis, Los-– Kennung: LOT-0004
Status der Preisträgerauswahl: Es wurde kein Wettbewerbsgewinner ermittelt, und der Wettbewerb ist abgeschlossen.
Grund, warum kein Gewinner ausgewählt wurde: Sonstiges
6.1.4.
Statistische Informationen:
Eingegangene Angebote oder Teilnahmeanträge:
Art der eingegangenen Einreichungen: Angebote
Anzahl der eingegangenen Angebote oder Teilnahmeanträge: 2
6.1.
Ergebnis, Los-– Kennung: LOT-0005
Status der Preisträgerauswahl: Es wurde kein Wettbewerbsgewinner ermittelt, und der Wettbewerb ist abgeschlossen.
Grund, warum kein Gewinner ausgewählt wurde: Sonstiges
6.1.4.
Statistische Informationen:
Eingegangene Angebote oder Teilnahmeanträge:
Art der eingegangenen Einreichungen: Angebote
Anzahl der eingegangenen Angebote oder Teilnahmeanträge: 2
6.1.
Ergebnis, Los-– Kennung: LOT-0001
Status der Preisträgerauswahl: Es wurde kein Wettbewerbsgewinner ermittelt, und der Wettbewerb ist abgeschlossen.
Grund, warum kein Gewinner ausgewählt wurde: Sonstiges
6.1.4.
Statistische Informationen:
Eingegangene Angebote oder Teilnahmeanträge:
Art der eingegangenen Einreichungen: Angebote
Anzahl der eingegangenen Angebote oder Teilnahmeanträge: 2
6.1.
Ergebnis, Los-– Kennung: LOT-0007
Status der Preisträgerauswahl: Es wurde kein Wettbewerbsgewinner ermittelt, und der Wettbewerb ist abgeschlossen.
Grund, warum kein Gewinner ausgewählt wurde: Sonstiges
6.1.4.
Statistische Informationen:
Eingegangene Angebote oder Teilnahmeanträge:
Art der eingegangenen Einreichungen: Angebote
Anzahl der eingegangenen Angebote oder Teilnahmeanträge: 3

8. Organisationen

8.1.
ORG-0001
Offizielle Bezeichnung: Landkreis Ludwigslust-Parchim - Der Landrat
Registrierungsnummer: 13076000-K000-05
Postanschrift: Putlitzer Straße 25
Stadt: Parchim
Postleitzahl: 19370
Land, Gliederung (NUTS): Ludwigslust-Parchim (DE80O)
Land: Deutschland
Telefon: +49 385200926101
Fax: +49 385200921009
Internetadresse: https://www.kreis-lup.de
Rollen dieser Organisation:
Beschaffer
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt
8.1.
ORG-0002
Offizielle Bezeichnung: KSM Kommunalservice Mecklenburg AöR - Zentrale Vergabestelle
Registrierungsnummer: t:0385200926101
Postanschrift: Eckdrift 93
Stadt: Schwerin
Postleitzahl: 19061
Land, Gliederung (NUTS): Schwerin, Kreisfreie Stadt (DE804)
Land: Deutschland
Telefon: +49 385200926101
Fax: +49 385200921009
Rollen dieser Organisation:
Beschaffungsdienstleister
8.1.
ORG-0003
Offizielle Bezeichnung: Vergabekammern des Landes Mecklenburg-Vorpommern bei dem Ministerium für Wirtschaft, Arbeit und Gesundheit
Registrierungsnummer: t:03855885160
Postanschrift: Johannes-Stelling-Straße 14
Stadt: Schwerin
Postleitzahl: 19053
Land, Gliederung (NUTS): Schwerin, Kreisfreie Stadt (DE804)
Land: Deutschland
Telefon: +49 385588-5160
Fax: +49 385588-4855817
Internetadresse: http://www.regierung-mv.de/
Rollen dieser Organisation:
Überprüfungsstelle
8.1.
ORG-0004
Offizielle Bezeichnung: Datenservice Öffentlicher Einkauf (in Verantwortung des Beschaffungsamts des BMI)
Registrierungsnummer: 0204:994-DOEVD-83
Stadt: Bonn
Postleitzahl: 53119
Land, Gliederung (NUTS): Bonn, Kreisfreie Stadt (DEA22)
Land: Deutschland
Telefon: +49228996100
Rollen dieser Organisation:
TED eSender

Informationen zur Bekanntmachung

Kennung/Fassung der Bekanntmachung: 0cbd7626-869e-49cd-b58b-79eb29e15f53 - 01
Formulartyp: Ergebnis
Art der Bekanntmachung: Bekanntmachung vergebener Aufträge oder Zuschlagsbekanntmachung – Standardregelung
Unterart der Bekanntmachung: 29
Datum der Übermittlung der Bekanntmachung: 11/09/2025 12:36:50 (UTC+2) Osteuropäische Zeit, Mitteleuropäische Sommerzeit
Sprachen, in denen diese Bekanntmachung offiziell verfügbar ist: Deutsch
Veröffentlichungsnummer der Bekanntmachung: 595778-2025
ABl. S – Nummer der Ausgabe: 175/2025
Datum der Veröffentlichung: 12/09/2025