2.1.1.
Zweck
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Haupteinstufung (cpv): 90620000 Schneeräumung
Zusätzliche Einstufung (cpv): 90630000 Glatteisbeseitigung
2.1.2.
Erfüllungsort
Postanschrift: Landratsamt Stralsund Carl-Heydemann-Ring 67, 67 b-
Stadt: Stralsund
Postleitzahl: 18437
Land, Gliederung (NUTS): Vorpommern-Rügen (DE80L)
Land: Deutschland
2.1.2.
Erfüllungsort
Postanschrift: Verwaltungsgebäude Stralsund, Tribseer Damm 1a
Stadt: Stralsund
Postleitzahl: 18439
Land, Gliederung (NUTS): Vorpommern-Rügen (DE80L)
Land: Deutschland
2.1.2.
Erfüllungsort
Postanschrift: Verwaltungsgebäude Stralsund, Marienstraße 1
Stadt: Stralsund
Postleitzahl: 18439
Land, Gliederung (NUTS): Vorpommern-Rügen (DE80L)
Land: Deutschland
2.1.2.
Erfüllungsort
Postanschrift: Musikschule Grimmen, Stralsunder Straße 2
Stadt: Grimmen
Postleitzahl: 18507
Land, Gliederung (NUTS): Vorpommern-Rügen (DE80L)
Land: Deutschland
2.1.2.
Erfüllungsort
Postanschrift: Richard-Wossidlo-Gymnasium, Schulstraße 15
Stadt: Ribnitz-Damgarten
Postleitzahl: 18311
Land, Gliederung (NUTS): Vorpommern-Rügen (DE80L)
Land: Deutschland
2.1.2.
Erfüllungsort
Postanschrift: Katastrophenschutzhalle Bergen, Rugardstraße 11-12
Stadt: Bergen auf Rügen
Postleitzahl: 18528
Land, Gliederung (NUTS): Vorpommern-Rügen (DE80L)
Land: Deutschland
2.1.4.
Allgemeine Informationen
Zusätzliche Informationen: Bekanntmachungs-ID: CXVHYD3YTF5GPM2Q Rechnungslegung: Die Rechnungslegung erfolgt getrennt nach Liegenschaften an die Leitweg-ID des Fachdienstes Gebäudemanagement und Schulen. Objektbesichtigung: Zur Abgabe eines Angebotes ist die Objektbesichtigung der jeweiligen Liegenschaft zwingend erforderlich. Von dieser Verpflichtung ausgenommen sind diejenigen Dienstleister, die in der Winterperiode 2024/2025 mit dem Winterdienst an diesen Objekten betraut waren. Eine dem Angebot nicht beigefügte nachgewiesene Objektbesichtigung führt zum Ausschluss des eingereichten Angebotes für das betreffende Los. Angebotsabgabe: Zur Angebotsabgabe bepreisen Sie die einzelnen Lose in der Leistungsbeschreibung. Sollten Sie ein Nebenangebot einreichen wollen, ist dieses deutlich kenntlich zu machen. Nachunternehmer: Sollten Sie Nachunternehmer einsetzen wollen, beachten Sie bitte die Bestimmungen in der Leistungsbeschreibung. Die Nachunternehmer sind mit Angebotsabgabe zu benennen.
Rechtsgrundlage:
Richtlinie 2014/24/EU
vgv -
2.1.5.
Bedingungen für die Auftragsvergabe
Bedingungen für die Einreichung:
Höchstzahl der Lose, für die ein Bieter Angebote einreichen kann: 6
Auftragsbedingungen:
Höchstzahl der Lose, für die Aufträge an einen Bieter vergeben werden können: 6
2.1.6.
Ausschlussgründe
Quellen der Ausschlussgründe: Bekanntmachung
Verstoß gegen die in den rein innerstaatlichen Ausschlussgründen verankerten Verpflichtungen:
Beteiligung an einer kriminellen Vereinigung: Nach § 123 Absatz 1 Nummer 1 GWB zwingender Ausschlussgrund: Das Angebot wird zwingend ausgeschlossen, wenn der Auftraggeber Kenntnis hiervon erlangt und die Bedingungen des § 123 GWB erfüllt sind. Die weiteren den Ausschluss regelnden Gesetzmäßigkeiten werden beachtet.
Terroristische Straftaten oder Straftaten im Zusammenhang mit terroristischen Aktivitäten: Nach § 123 Absatz 1 Nummer 1 GWB zwingender Ausschlussgrund: Das Angebot wird zwingend ausgeschlossen, wenn der Auftraggeber Kenntnis hiervon erlangt und die Bedingungen des § 123 GWB erfüllt sind. Die weiteren den Ausschluss regelnden Gesetzmäßigkeiten werden beachtet.
Geldwäsche oder Terrorismusfinanzierung: Nach § 123 Absatz 1 Nummer 2 und 3 GWB zwingender Ausschlussgrund: Das Angebot wird zwingend ausgeschlossen, wenn der Auftraggeber Kenntnis hiervon erlangt und die Bedingungen des § 123 GWB erfüllt sind. Die weiteren den Ausschluss regelnden Gesetzmäßigkeiten werden beachtet.
Betrug: Nach § 123 Absatz 1 Nummer 4 und 5 GWB zwingender Ausschlussgrund: Das Angebot wird zwingend ausgeschlossen, wenn der Auftraggeber Kenntnis hiervon erlangt und die Bedingungen des § 123 GWB erfüllt sind. Die weiteren den Ausschluss regelnden Gesetzmäßigkeiten werden beachtet.
Korruption: Nach § 123 Absatz 1 Nummer 6 bis 9 GWB zwingender Ausschlussgrund: Das Angebot wird zwingend ausgeschlossen, wenn der Auftraggeber Kenntnis hiervon erlangt und die Bedingungen des § 123 GWB erfüllt sind. Die weiteren den Ausschluss regelnden Gesetzmäßigkeiten werden beachtet.
Kinderarbeit und andere Formen des Menschenhandels: Nach § 123 Absatz 1 Nummer 10 GWB zwingender Ausschlussgrund: Das Angebot wird zwingend ausgeschlossen, wenn der Auftraggeber Kenntnis hiervon erlangt und die Bedingungen des § 123 GWB erfüllt sind. Die weiteren den Ausschluss regelnden Gesetzmäßigkeiten werden beachtet.
Verstoß gegen die Verpflichtung zur Entrichtung von Steuern: Nach § 123 Absatz 4 Nummer 1 GWB zwingender Ausschlussgrund: Das Angebot wird zwingend ausgeschlossen, wenn der Auftraggeber Kenntnis hiervon erlangt und die Bedingungen des § 123 GWB erfüllt sind. Die weiteren den Ausschluss regelnden Gesetzmäßigkeiten werden beachtet.
Verstoß gegen die Verpflichtung zur Entrichtung von Sozialversicherungsbeiträgen: Nach § 123 Absatz 4 Nummer 1 GWB zwingender Ausschlussgrund: Das Angebot wird zwingend ausgeschlossen, wenn der Auftraggeber Kenntnis hiervon erlangt und die Bedingungen des § 123 GWB erfüllt sind. Die weiteren den Ausschluss regelnden Gesetzmäßigkeiten werden beachtet.
Verstoß gegen umweltrechtliche Verpflichtungen: Nach § 124 Absatz 1 Nummer 1 GWB fakultativer Ausschlussgrund: Der Ausschluss des Angebotes wird einzelfallbezogen unter Berücksichtigung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit geprüft. Die weiteren den Ausschluss regelnden Gesetzmäßigkeiten werden beachtet.
Verstoß gegen sozialrechtliche Verpflichtungen: Nach § 124 Absatz 1 Nummer 1 GWB fakultativer Ausschlussgrund: Der Ausschluss des Angebotes wird einzelfallbezogen unter Berücksichtigung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit geprüft. Die weiteren den Ausschluss regelnden Gesetzmäßigkeiten werden beachtet.
Verstoß gegen arbeitsrechtliche Verpflichtungen: Nach § 124 Absatz 1 Nummer 1 GWB fakultativer Ausschlussgrund: Der Ausschluss des Angebotes wird einzelfallbezogen unter Berücksichtigung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit geprüft. Die weiteren den Ausschluss regelnden Gesetzmäßigkeiten werden beachtet.
Zahlungsunfähigkeit: Nach § 124 Absatz 1 Nummer 2 GWB fakultativer Ausschlussgrund: Der Ausschluss des Angebotes wird einzelfallbezogen unter Berücksichtigung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit geprüft. Die weiteren den Ausschluss regelnden Gesetzmäßigkeiten werden beachtet.
Verwaltung der Vermögenswerte durch einen Insolvenzverwalter: Nach § 124 Absatz 1 Nummer 2 GWB fakultativer Ausschlussgrund: Der Ausschluss des Angebotes wird einzelfallbezogen unter Berücksichtigung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit geprüft. Die weiteren den Ausschluss regelnden Gesetzmäßigkeiten werden beachtet.
Einstellung der gewerblichen Tätigkeit: Nach § 124 Absatz 1 Nummer 2 GWB fakultativer Ausschlussgrund: Der Ausschluss des Angebotes wird einzelfallbezogen unter Berücksichtigung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit geprüft. Die weiteren den Ausschluss regelnden Gesetzmäßigkeiten werden beachtet.
Der Zahlungsunfähigkeit vergleichbare Lage gemäß nationaler Rechtsvorschriften: Nach § 124 Absatz 1 Nummer 2 GWB fakultativer Ausschlussgrund: Der Ausschluss des Angebotes wird einzelfallbezogen unter Berücksichtigung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit geprüft. Die weiteren den Ausschluss regelnden Gesetzmäßigkeiten werden beachtet.
Schwerwiegendes berufliches Fehlverhalten: Nach § 124 Absatz 1 Nummer 3 GWB fakultativer Ausschlussgrund: Der Ausschluss des Angebotes wird einzelfallbezogen unter Berücksichtigung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit geprüft. Die weiteren den Ausschluss regelnden Gesetzmäßigkeiten werden beachtet.
Vereinbarungen mit anderen Wirtschaftsteilnehmern zur Verzerrung des Wettbewerbs: Nach § 124 Absatz 1 Nummer 4 GWB fakultativer Ausschlussgrund: Der Ausschluss des Angebotes wird einzelfallbezogen unter Berücksichtigung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit geprüft. Die weiteren den Ausschluss regelnden Gesetzmäßigkeiten werden beachtet.
Interessenkonflikt aufgrund seiner Teilnahme an dem Vergabeverfahren: Nach § 124 Absatz 1 Nummer 5 GWB fakultativer Ausschlussgrund: Der Ausschluss des Angebotes wird einzelfallbezogen unter Berücksichtigung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit geprüft. Die weiteren den Ausschluss regelnden Gesetzmäßigkeiten werden beachtet.
Direkte oder indirekte Beteiligung an der Vorbereitung des Vergabeverfahrens: Nach § 124 Absatz 1 Nummer 6 GWB fakultativer Ausschlussgrund: Der Ausschluss des Angebotes wird einzelfallbezogen unter Berücksichtigung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit geprüft. Die weiteren den Ausschluss regelnden Gesetzmäßigkeiten werden beachtet.
Vorzeitige Beendigung, Schadensersatz oder andere vergleichbare Sanktionen: Nach § 124 Absatz 1 Nummer 7 GWB fakultativer Ausschlussgrund: Der Ausschluss des Angebotes wird einzelfallbezogen unter Berücksichtigung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit geprüft. Die weiteren den Ausschluss regelnden Gesetzmäßigkeiten werden beachtet.
Falsche Angaben, verweigerte Informationen, die nicht in der Lage sind, die erforderlichen Unterlagen vorzulegen, und haben vertrauliche Informationen über dieses Verfahren erhalten.: Nach § 124 Absatz 1 Nummer 8 und 9 GWB fakultativer Ausschlussgrund: Der Ausschluss des Angebotes wird einzelfallbezogen unter Berücksichtigung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit geprüft. Die weiteren den Ausschluss regelnden Gesetzmäßigkeiten werden beachtet.