5.1.1.
Zweck
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Haupteinstufung (cpv): 71000000 Dienstleistungen von Architektur-, Konstruktions- und Ingenieurbüros und Prüfstellen
Zusätzliche Einstufung (cpv): 71200000 Dienstleistungen von Architekturbüros, 71327000 Dienstleistungen in der Tragwerksplanung
5.1.2.
Erfüllungsort
Land, Gliederung (NUTS): Mecklenburgische Seenplatte (DE80J)
Land: Deutschland
5.1.6.
Allgemeine Informationen
Auftragsvergabeprojekt ganz oder teilweise aus EU-Mitteln finanziert
Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesen: ja
5.1.7.
Strategische Auftragsvergabe
Ziel der strategischen Auftragsvergabe: Verringerung der Auswirkungen auf die Umwelt
Beschreibung: Nachhaltigkeit teil der Qualitätsbewertung
Konzept zur Verringerung der Umweltauswirkungen: Sonstiges
5.1.10.
Zuschlagskriterien
Kriterium:
Art: Qualität
Bezeichnung: 1a
Beschreibung: Präzision der Projektanalyse, Erkennen der Aufgabenstellung, Darstellung erster Überlegungen zur Herangehensweise an die konkrete Projektaufgabe und Optimierungsmöglichkeiten auf Basis der zur Verfügung gestellten Unterlagen
Kategorie des Gewicht-Zuschlagskriteriums: Gewichtung (Punkte, genau)
Zuschlagskriterium — Zahl: 3,00
Kriterium:
Art: Qualität
Bezeichnung: 1b
Beschreibung: Gewährleistung der Präsenz vor Ort
Kategorie des Gewicht-Zuschlagskriteriums: Gewichtung (Punkte, genau)
Zuschlagskriterium — Zahl: 3,00
Kriterium:
Art: Qualität
Bezeichnung: 1c
Beschreibung: Erläuterung von Maßnahmen, die eine bestmögliche Funktionalität und einen nachhaltigen Betrieb der Anlage gewährleisten sollen
Kategorie des Gewicht-Zuschlagskriteriums: Gewichtung (Punkte, genau)
Zuschlagskriterium — Zahl: 4,00
Kriterium:
Art: Qualität
Bezeichnung: 1d
Beschreibung: Terminmanagement, Methodik und Anwendung auf konkrete Maßnahme
Kategorie des Gewicht-Zuschlagskriteriums: Gewichtung (Punkte, genau)
Zuschlagskriterium — Zahl: 4,00
Kriterium:
Art: Preis
Bezeichnung: 2a
Beschreibung: Abschlag oder Aufschlag auf Basishonorarsatz nach HOAI 2021
Kategorie des Gewicht-Zuschlagskriteriums: Gewichtung (Punkte, genau)
Zuschlagskriterium — Zahl: 6,00
Kriterium:
Art: Preis
Bezeichnung: 2b
Beschreibung: Besondere Leistungen (Pauschalpreis)
Kategorie des Gewicht-Zuschlagskriteriums: Gewichtung (Punkte, genau)
Zuschlagskriterium — Zahl: 3,00
Kriterium:
Art: Preis
Bezeichnung: 2c
Beschreibung: Nebenkostenpauschale
Kategorie des Gewicht-Zuschlagskriteriums: Gewichtung (Punkte, genau)
Zuschlagskriterium — Zahl: 1,00
Kriterium:
Art: Preis
Bezeichnung: 2d
Beschreibung: Stundensätze für Architekten und Ingenieure
Kategorie des Gewicht-Zuschlagskriteriums: Gewichtung (Punkte, genau)
Zuschlagskriterium — Zahl: 2,00
Kriterium:
Art: Preis
Bezeichnung: 2e
Beschreibung: Stundensätze für technische Mitarbeiter
Kategorie des Gewicht-Zuschlagskriteriums: Gewichtung (Punkte, genau)
Zuschlagskriterium — Zahl: 0,50
Kriterium:
Art: Preis
Bezeichnung: 2f
Beschreibung: Stundensätze für sonstige Mitarbeiter
Kategorie des Gewicht-Zuschlagskriteriums: Gewichtung (Punkte, genau)
Zuschlagskriterium — Zahl: 0,50
Kriterium:
Art: Qualität
Bezeichnung: 3
Beschreibung: Qualitativer Gesamteindruck der Präsentation - Inhalt, Struktur, Herangehensweise
Kategorie des Gewicht-Zuschlagskriteriums: Gewichtung (Punkte, genau)
Zuschlagskriterium — Zahl: 1,00
5.1.15.
Techniken
Rahmenvereinbarung:
Keine Rahmenvereinbarung
Informationen über das dynamische Beschaffungssystem:
Kein dynamisches Beschaffungssystem
Elektronische Auktion: nein
5.1.16.
Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung
Überprüfungsstelle: Vergabekammern des Landes Mecklenburg-Vorpommern bei dem Ministerium für Wirtschaft, Infrastruktur, Tourismus und Arbeit
Informationen über die Überprüfungsfristen: Der Vergabenachprüfungsantrag ist unzulässig, soweit 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt, 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Dies gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt: Retzow Immobilien GmbH & Co.KG