5.1.1.
Zweck
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Haupteinstufung (cpv): 71320000 Planungsleistungen im Bauwesen
Zusätzliche Einstufung (cpv): 71321000 Technische Planungsleistungen für maschinen- und elektrotechnische Gebäudeanlagen
5.1.2.
Erfüllungsort
Postanschrift: Robert-Blum-Straße 2
Stadt: Greifswald
Postleitzahl: 17489
Land, Gliederung (NUTS): Vorpommern-Greifswald (DE80N)
Land: Deutschland
5.1.6.
Allgemeine Informationen
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesen: ja
5.1.7.
Strategische Auftragsvergabe
Ziel der strategischen Auftragsvergabe: Verringerung der Auswirkungen auf die Umwelt
Beschreibung: Es dürfen nur freigegebene Bauprodukte eingesetzt werden. Die Freigabe erfolgt durch den DGNB Auditor (MNP) auf Grundlage der vorzulegenden Nachweise: technische Datenblätter, Sicherheitsdatenblätter (soweit für das Produkt vorhanden) und Umweltdeklarationen (kurz: EPD, soweit für das Produkt vorhanden).
Konzept zur Verringerung der Umweltauswirkungen: Vermeidung und Verminderung der Umweltverschmutzung
5.1.10.
Zuschlagskriterien
Kriterium:
Art: Kosten
Bezeichnung: 1a) Wertungshonorar
Beschreibung: In der Bietererklärung 1a) ist ein Wertungshonorar für die Vertragsleistungen Fachplanung technische Anlagen (FL) gem. § 53 HOAI, Leistungsphasen 5 - 9 HOAI (Grundleistungen, ohne besondere Leistungen) inklusive Nebenkosten als Nettowert zzgl. Umsatzsteuer anzugeben. Das angebotene Wertungshonorar wird nicht Vertragsbestandteil, sondern dient lediglich der Ermittlung des wirtschaftlichsten Angebotes.
Kategorie des Gewicht-Zuschlagskriteriums: Gewichtung (Punkte, genau)
Zuschlagskriterium — Zahl: 5,00
Kriterium:
Art: Kosten
Bezeichnung: 1b) Besondere Leistungen im Zusammenhang nachhaltiges Bauen, techn. Raumbuch, Zuschlag Einarbeitung
Beschreibung: In der Bietererklärung 1b) sind die Honorare für Besondere Leistungen Fachplanung techn. Ausrüstung (FL) gem. § 53 HOAI in den Leistungsphasen 5 - 9 HOAI gem. Anlage 4 des Vertragsentwurfes anzugeben.
Kategorie des Gewicht-Zuschlagskriteriums: Gewichtung (Punkte, genau)
Zuschlagskriterium — Zahl: 20,00
Kriterium:
Art: Qualität
Bezeichnung: 2) Darstellung der Herangehensweise an die Kostenplanung und -sicherung
Beschreibung: Vorzulegen ist eine Darstellung über die Herangehensweise an die Kostenplanung und -sicherung.
Kategorie des Gewicht-Zuschlagskriteriums: Gewichtung (Punkte, genau)
Zuschlagskriterium — Zahl: 5,00
Kriterium:
Art: Qualität
Bezeichnung: 1a Wertungshonorar
Beschreibung: Die kaufmännischen Konditionen (Honorar) sind als Bietererklärung 1a) und 1b) als Anlage zum Anschreiben dem Angebot beizufügen.
Kategorie des Gewicht-Zuschlagskriteriums: Gewichtung (Punkte, genau)
Zuschlagskriterium — Zahl: 5,00
Kriterium:
Art: Qualität
Bezeichnung: 4) Personalkonzept
Beschreibung: Vorzulegen ist ein Personalkonzept, welches Nachweise der Qualifikation und Erfahrung des angebotenen Projektleiters und stellvertretenden Projektleiters umfasst. Zusätzlich ist ein Personalorganigramm mit dem Angebot einzureichen.
Kategorie des Gewicht-Zuschlagskriteriums: Gewichtung (Punkte, genau)
Zuschlagskriterium — Zahl: 5,00
Kriterium:
Art: Qualität
Bezeichnung: 3) Darstellung der Herangehensweise an die Bauaufgabe
Beschreibung: Vorzulegen ist eine Darstellung der Herangehensweise an die Bauaufgabe.
Kategorie des Gewicht-Zuschlagskriteriums: Gewichtung (Punkte, genau)
Zuschlagskriterium — Zahl: 65,00
5.1.15.
Techniken
Rahmenvereinbarung:
Keine Rahmenvereinbarung
Informationen über das dynamische Beschaffungssystem:
Kein dynamisches Beschaffungssystem
Elektronische Auktion: nein
5.1.16.
Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung
Überprüfungsstelle: Vergabekammer beim Ministerium für Wirtschaft, Arbeit und Tourismus Mecklenburg-Vorpommern
Informationen über die Überprüfungsfristen: Bei Verstößen gegen Vergabevorschriften kann auf Antrag ein Nachprüfungsverfahren bei der vorgenannten Vergabekammer eingeleitet werden. Der Antrag ist unzulässig, soweit: 1. Der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt, 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4. Mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt: Universitäts- und Hansestadt Greifswald, Der Oberbürgermeister
Organisation, die weitere Informationen für die Nachprüfungsverfahren bereitstellt: Universitäts- und Hansestadt Greifswald, Der Oberbürgermeister